Aktuelle Nachrichten

Supreme Court äußert Zweifel an Entlassung von Fed-Direktorin Cook

beck-aktuell - 22.01.2026

Trump will die US-Notenbank-Vorständin Lisa Cook ihres Amtes entheben, ist aber mehrfach vor Gericht gescheitert. Nun scheint auch das höchste US-Gericht Zweifel an Trumps Machtbefugnissen in dieser Sache zu haben.



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Wochenzeitung „Das Parlament“ - Holocaust-Überlebende Tova Friedman kämpft mit Bildung gegen den Hass

Vorabmeldung zu einem Doppel-Interview mit Tova Friedman und ihrem Enkel Aron Goodman in der nächsten Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament" (Erscheinungstag: 31. Januar 2026) - bei Nennung der Quelle frei zur sofortigen Veröffentlichung - Gemeinsam mit ihrem Enkel Aron versucht die Holocaust-Überlebende Tova Friedman bei Jugendlichen via TikTok die Erinnerung an den Holocaust wachzuhalten und neuen Hass zu verhindern. Sie warnt vor einer Leugnung und Verharmlosung der nationalsozialistischen Gräueltaten. Angesichts des wachsenden Antisemitismus weltweit warnt Tova Friedman im Interview mit der Wochenzeitung „Das Parlament“ vor neuem Hass und einer Verharmlosung der nationalsozialistischen Gräueltaten. „Der Holocaust darf nicht nur Erinnerung, sondern muss auch Warnung für die Gesellschaft sein, wachsam zu bleiben und sich der Gefahren für die Menschheit bewusst zu sein“, sagte die 87-Jährige, die anlässlich des Holocaust-Gedenktages am kommenden Mittwoch in der Gedenkstunde des Bundestages sprechen wird. Wenn es keine Zeitzeugen mehr gebe, sorge sie sich vor einer zunehmenden Leugnung des millionenfachen Massenmordes an den Juden, so Friedman. Als Fünfjährige war die 1938 in Gdingen nahe Danzig geborene Jüdin nach Auschwitz deportiert worden und als eines von ganz wenigen Kindern den Gaskammern des Vernichtungslagers entkommen. Um bei Jugendlichen die Erinnerung an den Holocaust wachzuhalten und neuen Hass zu verhindern, setzt die US-amerikanische Therapeutin, die zu den prominentesten Stimmen im Kampf gegen das Vergessen gehört, auch auf soziale Medien: Gemeinsam mit ihrem 20-jährigen Enkel Aron Goodman betreibt sie einen TikTok-Kanal mit über 520.000 Followern, auf dem sie in kurzen Videos über ihre eigene Geschichte, die Shoa und das Judentum informiert. Über TikTok gelinge es leichter, gerade unter jungen Menschen Aufmerksamkeit für das Thema zu schaffen, so Aron Goodman im Interview. „In unseren Videos können sie eine Überlebende sehen und sprechen hören.“ Ein Vorteil der Plattform sei zudem die Möglichkeit, Jugendliche direkt anzusprechen. Es gehe darum, Antisemitismus und Falschmeldungen über den Holocaust „eine positive, realistischere und authentischere Botschaft entgegenzusetzen“. Das Interview im Wortlaut: Das Parlament: Frau Friedman, es wird Ihr dritter Besuch in Deutschland sein. Wie war es, als Sie das erste Mal in das „Land der Täter“ kamen und die deutsche Sprache hörten? Tova Friedman: Das war nicht leicht. Ich war eingeladen vom Haus der Geschichte in Bonn, aber ich erinnere mich, dass ich aus dem Flugzeug stieg und sagte: "Gott, was mache ich hier?" Ich weiß nicht, warum ich zugestimmt habe, herzukommen. Ich war sehr angespannt. Doch die Deutschen, die wir trafen, waren ganz freundlich. Sie hatten für mich und meine Tochter eine Privatführung im Beethoven-Haus organisiert, weil sie wussten, dass ich Beethoven liebe. Das Museum hatte extra für uns geöffnet, und es gab sogar ein kleines Konzert. Es war ein wunderbarer Empfang. Das Parlament: Eine solche Reise hatten Sie bislang vermieden. Tova Friedman: Ja. Ich wollte niemals nach Deutschland fahren. Das Parlament: Aron, Sie begleiten Ihre Großmutter bei ihrem Besuch im Bundestag. Wann hat sie begonnen, Ihnen von ihrem Schicksal zu berichten? Aron Goodman: Schon als Kind habe ich die Nummer auf ihrem Arm gesehen und wissen wollen, was das ist. Weil ich so jung war, schützte meine Großmutter mich aber vor der vollen Wahrheit. Sie sagte dann so etwas wie: „Ich war eine Gefangene“ oder „Ich wurde gefangen gehalten“. Je älter ich wurde, desto mehr erzählte sie mir von ihrer Geschichte, bis sie den Eindruck hatte, ich sei alt genug, um Auschwitz zu besuchen. Ich glaube, das war in der Mittelstufe. Das Parlament: Heute setzen Sie sich gemeinsam mit Ihrer Großmutter dafür ein, dass ihr Schicksal und der Holocaust nicht in Vergessenheit geraten. Kam mit dem Wissen auch das Gefühl, Verantwortung zu tragen? Aron Goodman: Ja, ich fühle die Verantwortung, das Wissen über den Holocaust weiter zu tragen – aber sie liegt nicht nur bei mir, sondern bei allen. Im nächsten Jahrzehnt wird es keine Überlebenden mehr geben. Es ist unsere Aufgabe, ihre Geschichten weiterzugeben. Das Parlament: Warum haben Sie sich entschieden, dafür soziale Medien zu nutzen? Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass das nicht funktioniert: Millionen Opfer, schreckliche Verbrechen, unendliches Leid – in ein-bis zweiminütigen Videos dargestellt. Aron Goodman: Untersuchungen zeigen, dass ein großer Teil meiner Generation Nachrichten und Informationen vor allem aus den sozialen Medien bezieht. An diese jungen Menschen wenden wir uns. In unseren Videos können sie eine Überlebende sehen und sprechen hören. Das ist etwas anderes, als den Holocaust im Unterricht durchzunehmen. Ich habe mit der Hebräischen Universität und mehr als 30 Gedenkstätten, darunter Sachsenhausen und Auschwitz-Birkenau, und einer ganzen Reihe von Museen zusammengearbeitet, um Strategien für den Einsatz sozialer Medien zu pädagogischen Zwecken zu entwickeln. Die Idee ist, Kinder und Jugendliche direkt anzusprechen. Das Parlament: Aber warum haben Sie TikTok als Medium gewählt? Mehrere Studien zeigen, dass gerade Videos auf dieser Plattform mithilfe von künstlicher Intelligenz Fakten über den Holocaust verzerren. War es Ihr Ziel, dem entgegenzuwirken? Aron Goodman: Als wir 2021 die ersten Videos auf TikTok hochluden, waren Falschinformationen dort noch nicht so verbreitet. Das hat sich geändert, aber ich halte TikTok gerade auch deswegen mehr denn je für die am besten geeignete Plattform. Dort, wo man Falschinformationen findet, muss man auch die richtigen Informationen zur Verfügung stellen. Es äußern sich dort so viele Menschen unverhohlen antisemitisch. Ich wollte dem eine positive, realistischere und authentischere Botschaft entgegensetzen. Das Parlament: Damit sind Sie sehr erfolgreich. Ihr Account hat inzwischen über 520.000 Follower. Haben Sie mit einer solchen Resonanz gerechnet? Aron Goodman: Nein, überhaupt nicht. Unsere Einstellung war: „Wir stellen es einfach online und schauen, was passiert“. Wortwörtlich habe ich damals zu meiner Großmutter gesagt: „Nur kein Druck, das wird sich sowieso niemand wirklich ansehen.“ Die Resonanz erstaunt mich noch immer. Auch Schulen haben gefragt, ob sie die Videos für Bildungszwecke verwenden dürfen. Das Parlament: In Ihren Kurzvideos erzählen Sie Tovas Geschichte und beantworten Fragen zum Holocaust und zum Judentum. Was interessiert Ihre Follower am meisten? Aron Goodman: Am häufigsten aufgerufen werden die Videos, in denen meine Großmutter ihre tätowierte Lagernummer zeigt. Gerade für junge Menschen ist es etwas ganz Besonderes, den Beweis für den Holocaust auf ihrem Arm sehen zu können. Die Überlebenden werden von Jahr zu Jahr weniger – wenn nicht gerade einer in ihre Schule kommt, um über die Geschichte zu sprechen, werden sie wahrscheinlich nie in ihrem Leben einem begegnen. Einen Zeitzeugen mit eigenen Augen zu sehen, ist etwas Außergewöhnliches, es erzeugt Aufmerksamkeit… Tova Friedman: …das ist ein sehr wichtiger Punkt. In den sozialen Medien ist es viel schwieriger, diese Aufmerksamkeit zu bekommen als bei einem Schulbesuch. Das Parlament: Warum? Tova Friedman: Im Unterricht habe ich meist 45 Minuten Zeit und die Lehrkräfte zur Unterstützung dabei. In einem Video hingegen bin ich auf mich gestellt. Meine Worte müssen genügen. Das Parlament: Welche Vorteile bieten digitale Medien Ihrer Erfahrung nach, um die Erinnerung an den Holocaust wachzuhalten? Und wo sehen Sie Nachteile? Aron Goodman: Ein Vorteil ist, dass wir direkt mit dem Publikum kommunizieren können. Der Nachteil besteht darin, dass es sich um Kurzformate handelt und es daher sehr schwierig ist, das Publikum bei der Stange zu halten. Wenn man einmal die Aufmerksamkeit der Nutzer auf ein Video gelenkt hat, ist es schwierig, sie dazu zu bewegen, wiederzukommen und mehr zu sehen. Wir versuchen deshalb, mit einem Video zunächst Aufmerksamkeit zu erregen und die Zuschauer dann über Links dorthin weiterzuleiten, wo sie mehr darüber erfahren können. Zum Beispiel zu längeren YouTube-Videos von Tova oder zu den beiden Büchern, die sie für Kinder und Erwachsene über ihre Zeit in Auschwitz geschrieben hat. Tova Friedman: Ich bin eine der letzten Personen, die sich noch gut an das Geschehene erinnern kann. Als ich vor einem Jahr, zum 80. Jahrestag der Befreiung von Auschwitz nach Polen gefahren bin, waren noch 18 Menschen am Leben, die damals dort befreit wurden. Ich will verhindern, dass wir vergessen werden. Das Parlament: Sie setzen sich bereits seit 1998 gegen das Vergessen ein, Frau Friedman. Was ist in dieser Zeit die prägnanteste Veränderung in Ihrer Arbeit gewesen, wenn Sie etwa an die Schulklassen und deren Reaktionen denken? Tova Friedman: Das Leben der Kinder hat sich verändert. Sie sind nicht mehr so behütet wie früher – vor allem jetzt, da die Welt in Aufruhr ist. Darüber spreche ich. Ich spreche darüber, wie sie sich fühlen, wenn Kinder bei Amokläufen in der Schule erschossen werden. Oder ich frage sie, was sie darüber denken, wenn Geflüchtete in ihre Klassen kommen. Ich bringe die Welt in den Klassenraum. Es gab eine Zeit, in der ich das nicht tun musste. Das Parlament: Hass und Hetze werden besonders über soziale Netzwerke verbreitet. Ist Ihr Account von der Hassrede betroffen? Aron Goodman: Ja, sehr oft. Aber meine Großmutter bekommt Hasskommentare nicht zu sehen, und ich reagiere bewusst nicht darauf. In der Regel sind es nur Trolle, die mit ihren Kommentaren Unruhe stiften wollen. Es gibt also keinen Grund, ihnen eine noch größere Plattform zu geben, als sie ohnehin schon haben. Das Parlament: Seit dem 7. Oktober 2023 nehmen antisemitische Vorfälle und Gewalttaten in Deutschland zu. Eine ähnliche Entwicklung ist auch in den Vereinigten Staaten zu beobachten. Entmutigt Sie das oder spornt Sie das eher an, weiterzumachen? Tova Friedman: Es macht mich sehr wütend, aber es entmutigt mich nicht. Im Gegenteil: Es motiviert mich, noch härter zu arbeiten und lauter meine Stimme zu erheben. Das Parlament: Wenn Zeitzeugen ihre eigenen Geschichten nicht mehr erzählen können, welche Erkenntnis wäre Ihnen wichtig weiterzugeben? Tova Friedman: Ich sorge mich, dass mehr Menschen den Holocaust leugnen, wenn niemand mehr da ist, ihn zu bezeugen und zu sagen: „Ich war dort“. Davor möchte ich warnen. Der Holocaust darf nicht nur Erinnerung, sondern muss auch Warnung für die Gesellschaft sein, wachsam zu sein und sich der Gefahren für die Menschheit bewusst zu sein. Und ich hoffe sehr, dass die nächste Generation noch lange als Gewissen fungieren kann, wenn wir Überlebenden nicht mehr da sind. Ich hoffe, dass dann Aron da ist und sagt: „Ja, das ist geschehen.“ Hintergrund: Zentrale Gedenkrednerin in der Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus am 28. Januar 2026 wird die Holocaust-Überlebende und Zeitzeugin Tova Friedman sein. Frau Friedman wurde am 7. September 1938 in Gdingen/Gdynia nahe Danzig in Polen geboren. Im Alter von fünf Jahren wurde sie mit ihrer Mutter nach Auschwitz-Birkenau deportiert und überlebte vermutlich durch einen technischen Defekt der Gaskammern. Mit anderen Kindern stand sie kurz vor dem Gang hinein. Bei den Todesmärschen im Januar 1945 gelang es ihr schließlich, sich zwischen Leichen zu verstecken. Nach dem Krieg emigrierte die Familie in die USA. Das Interview führten Sandra Schmid und Nicole Tepasse.

Keine Einstufung zur Teilnahme Reiches an "Moving MontAIns"

Wirtschaft und Energie/Antwort Bundeswirtschaftsministerin Reiche hat nicht entschieden, ob ihre Teilnahme an dem Treffen als amtliche oder nichtamtliche Tätigkeit stattgefunden habe

Bundesregierung kündigt Löschung von CO2-Zertifikaten an

Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Unterrichtung Die Bundesregierung hat der EU-Kommission die Löschung von freiwerdenden Emissionszertifikaten für 14 Kohlekraftwerke angekündigt. Die Mitteilung darüber liegt nun als Unterrichtung vor.

Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf Die Bundesregierung legt ein Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau vor und will damit vor allem kleine und mittlere Unternehmen entlasten.

Zeugnis-Affäre bei AfD: Klaus Esser soll 13.500 Euro Strafe für gefälschte Jura-Abschlüsse zahlen

beck-aktuell - 22.01.2026

Die Staatsanwaltschaft Aachen will einen Strafbefehl über 13.500 Euro gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Klaus Esser wegen eines mutmaßlich gefälschten Zeugnisses über das Bestehen des ersten juristischen Staatsexamens und das unbefugte Führen des Titels "Master of Laws" beantragen.



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StA Aachen beabsichtigt Strafbefehl: AfD-Abgeordneter soll Examenszeugnis gefälscht haben

LTO Nachrichten - 22.01.2026

Gegen den AfD-Abgeordneten Klaus Esser soll ein Strafbefehl wegen des Vorwurfs gefälschter Hochschul-Abschlüsse ergehen. Es geht dabei um das Bestehen des ersten juristischen Staatsexamens und das Führen des Titels "Master of Laws".

Global rules on foreign direct investment: PRC

Norton Rose Fulbright - 22.01.2026
Aiming to promote high-quality development amid the COVID-19 pandemic and economic slowdown, China has made progress to move strategically towards further opening up its markets to foreign investors.

Der Betriebsübergang beim Distressed M&A

CMS Hasche Sigle Blog - 22.01.2026

Der Erwerb eines Unternehmens aus der Insolvenz – auch als Distressed M&A bezeichnet – gehört zu den anspruchsvollsten Transaktionsformen im deutschen Wirtschaftsrecht. Neben Fragen der Finanzierung, der Transaktionsstruktur und der Bewertung steht regelmäßig der Betriebsübergang nach § 613a BGB im Mittelpunkt der arbeitsrechtlichen Bewertung. Versäumnisse wirken sich hier besonders schnell wirtschaftlich aus.

Der folgende Beitrag beleuchtet die arbeitsrechtlichen Kernthemen, die bei der übertragenden Sanierung eines insolventen Unternehmens zwingend zu berücksichtigen sind. 

Übertragende Sanierung in Form des Asset Deals als Regelfall

In der Insolvenzpraxis erfolgt der Unternehmensverkauf in aller Regel über einen Asset Deal. Der Insolvenzverwalter oder Sachwalter überträgt dabei bestimmte Vermögenswerte auf den Erwerber, die meist die fortführungsfähigen Betriebseinheiten umfassen. Unternehmensteile ohne Fortführungsperspektive oder solche, von denen man sich bewusst trennen möchte, verbleiben beim Veräußerer und werden stillgelegt.

Für Erwerber liegt hierin der zentrale Vorteil: Sie können gezielt werthaltige Assets übernehmen und verlustträchtige oder strategisch unpassende Bereiche ausklammern. Zugleich entstehen dadurch besondere arbeitsrechtliche Fragestellungen, die frühzeitig adressiert werden müssen. 

Der Betriebsübergang nach § 613a BGB – auch in der Insolvenz

§ 613a BGB gilt auch im Insolvenzverfahren, wobei die Bestandsschutzregelungen grundsätzlich eingreifen, die Haftung des Erwerbers jedoch insolvenzrechtlichen Einschränkungen unterliegt.

Anwendbarkeit der Bestandsschutzregelungen 

Die Bestandsschutzregelungen des § 613a BGB gelten im Grundsatz auch im Insolvenzfall. Geht ein Betrieb oder ein Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen neuen Inhaber über, wechseln sämtliche im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes auf den Erwerber. Der neue und der alte Arbeitgeber sind nach § 613a Abs. 5 BGB zur Unterrichtung der Arbeitnehmer über den Betriebsübergang verpflichtet. Den Arbeitnehmern steht nach § 613a Abs. 6 BGB auch ein Widerspruchsrecht gegen den Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber zu. 

Diese Rechtsfolgen greifen selbst dann, wenn der Erwerber den Betrieb im Nachgang neu strukturiert oder vollständig umgestaltet. Entscheidend ist ausschließlich, dass zum Zeitpunkt der Übertragung eine wirtschaftliche Einheit vorliegt, die ihre Identität zumindest teilweise wahrt.

Haftungsregelungen: Erleichterungen mit zentralen Ausnahmen 

Der zentrale Unterschied beim Erwerb eines Unternehmens aus der Insolvenz betrifft die Anwendung der Haftungsregeln des § 613a BGB. Diese gelten im Grundsatz zwar auch im Insolvenzfall, greifen jedoch nur eingeschränkt, weil die insolvenzrechtlichen Verteilungsmechanismen Vorrang haben: Forderungen, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, gelten als Insolvenzforderungen im Sinne von § 38 InsO und verbleiben vollständig beim insolventen Rechtsträger – also beim bisherigen Arbeitgeber. Der Erwerber haftet erst für solche Ansprüche, die nach Verfahrenseröffnung entstehen, und auch nur in dem Umfang, den das Insolvenzrecht zulässt.

In der Praxis wird jedoch häufig unterschätzt, dass einige wesentliche Ansprüche von diesen Haftungserleichterungen nicht erfasst sind und daher trotz Insolvenz vollständig auf den Erwerber übergehen.

Urlaubsansprüche und Guthaben auf Arbeitszeitkonten

Besonders bedeutsam sind bestehende Urlaubsansprüche und Zeitguthaben auf Arbeitszeitkonten. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass beide Arten von Ansprüchen vollständig und ohne Einschränkung auf den Erwerber übergehen (BAG, Urteil v. 18. November 2003 – 9 AZR 95/03). Begründet wird dies damit, dass weder Urlaubsansprüche noch Zeitkontenstände eindeutig in Zeiträume „vor“ und „nach“ der Insolvenzeröffnung aufgeteilt werden können, sondern untrennbar mit dem laufenden Arbeitsverhältnis verbunden sind.

Für Erwerber bedeutet dies, dass diesbezüglich eine sorgfältige arbeitsrechtliche Due Diligence unverzichtbar ist, um wirtschaftliche Risiken zutreffend zu bewerten. Dies gilt auch dann, wenn – wie so oft aufgrund des hohen zeitlichen Drucks – eine Due Diligence im Übrigen nicht oder nur rudimentär stattfindet. Die Haftung für Urlaubsansprüche und Überstunden auf Zeitkonten sollte darüber hinaus im Unternehmenskaufvertrag ausdrücklich adressiert werden, etwa durch Vereinbarung einer Abgeltung entsprechender Ansprüche vor Betriebsübergang, durch Abzug vom Kaufpreis. Oder zumindest durch Beifügung einer Anlage zum Unternehmenskaufvertrag, in welcher die bestehenden Ansprüche transparent und abschließend dargestellt sind. Nur so lässt sich das wirtschaftliche Ausmaß dieser Verpflichtungen verlässlich erfassen.

Anwartschaften auf Betriebliche Altersversorgung

Die Unterscheidung zwischen Ansprüchen vor und nach Verfahrenseröffnung gilt grundsätzlich auch für die betriebliche Altersversorgung.

Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erworbene Anwartschaften werden – jedenfalls innerhalb der Grenzen des § 7 BetrAVG – vom Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) übernommen, sodass dieser Teil der Verpflichtung schon allein aus diesem Grund nicht auf den Erwerber übergeht. Soweit es um Anwartschaften geht, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erdient wurden, ist der Erwerber allerdings auch hinsichtlich der nicht PSV-geschützten Teile grundsätzlich haftungsprivilegiert (vgl. BAG, Urteil v. 26. Januar 2021 – 3 AZR 139/17).

Umgekehrt gilt es allerdings auch zu berücksichtigen, dass die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht dazu führt, dass die Versorgungszusage erlischt. Deshalb kann ein Versorgungsberechtigter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Grundsatz auch weitere Anwartschaftssteigerungen auf der Grundlage einer ihm zuvor erteilten Versorgungszusage erwerben. In diese nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erdienten Anwartschaftsteile tritt der Erwerber dann zum einen im Zuge des Erwerbs aus der Insolvenz ein, zum anderen haftet der Erwerber bei unverändertem Fortbestand der Zusage auch für die Fortentwicklung dieser Ansprüche. Je nach Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung, insbesondere bei Zusagen mit hohen Arbeitgeberbeiträgen, kann dies schnell zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.

Um diese Risiken zu begrenzen, sollten Erwerber prüfen, ob der Veräußerer noch vor Abschluss des Unternehmenskaufvertrags eine Änderung oder sogar Beendigung der Versorgungssysteme vornehmen kann. Die Rechtsprechung unterstützt diese Möglichkeit grundsätzlich: Während des laufenden Insolvenzverfahrens dürfen bestehende Pensionsverpflichtungen angepasst, reduziert oder sogar gestrichen werden, selbst wenn dies zu einer Verschlechterung der Arbeitnehmeransprüche führt. Entscheidend ist jedoch, dass solche Eingriffe ausschließlich vor dem Übergang und während des Insolvenzverfahrens möglich sind. Entsprechende Maßnahmen sollten daher frühzeitig abgestimmt und gegebenenfalls als Bedingung in den Unternehmenskaufvertrag aufgenommen werden.Hat das insolvente Unternehmen Versorgungszusagen über einen sog. versicherungsförmigen Durchführungsweg (namentlich über Direktversicherungen, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds) erteilt, so gilt es zu berücksichtigen, dass das jeweilige Versicherungsverhältnis im Rahmen eines Betriebsübergangs keineswegs kraft Gesetzes (automatisch) auf den Erwerber übergeht. Vielmehr muss insofern im Rahmen des Kaufvertrags ausdrücklich vereinbart werden, dass der Insolvenzverwalter die Versicherungsnehmerstellung auf den Erwerber überträgt und zudem daran mitwirken wird, dass auch der Versicherer seine insofern erforderliche Zustimmung zur Übertragung des Versicherungsverhältnisses erteilt. Anderenfalls wandelt sich die bisherige mittelbare Versorgungszusage mit dem Betriebsübergang in eine Direktzusage des Erwerbers um, die dann später unmittelbar vom Erwerber zu erfüllen wäre.

Arbeitsrechtliche Erleichterungen bei Personalabbau 

Wie eingangs dargestellt, besteht bei Distressed M&A-Transaktionen regelmäßig das Ziel, nur einen Teil der Belegschaft zu übernehmen. Da die insolvenzrechtlichen Erleichterungen aber nur beim Veräußerer greifen, wird der notwendige Personalabbau nahezu immer vor dem Betriebsübergang umgesetzt. Üblicherweise erstellt der Erwerber ein Erwerberkonzept, das die zukünftige Personalstruktur sowie den fortzuführenden Betriebszweck beschreibt. Dieses Konzept dient dem Veräußerer als Grundlage für die Umsetzung betriebsbedingter Kündigungen, die ggf. unter Beteiligung des Betriebsrats und in Verbindung mit einem Interessenausgleich und Sozialplan erfolgen.

Der Personalabbau im Insolvenzverfahren wird durch zahlreiche insolvenzrechtliche Vorschriften erleichtert, unter anderem:

Deckelung der Sozialplankosten

Der Personalabbau ist in der Insolvenz durch eine Vielzahl von insolvenzrechtlichen Vorschriften erleichtert. Die größte Besonderheit des Insolvenzrechts liegt darin, dass Sozialplanabfindungen auf einen Gesamtbetrag von bis zu zweieinhalb Monatsverdiensten der von der Entlassung betroffenen Arbeitnehmer gedeckelt sind (§ 123 Abs. 1 InsO). Darüber hinaus ist die Gesamtsumme der Sozialplanzahlungen auf ein Drittel der Insolvenzmasse begrenzt (§ 123 Abs. 2 InsO).

Vermutungswirkung des Interessenausgleichs mit Namensliste

Ein im Insolvenzverfahren abgeschlossener Interessenausgleich mit Namensliste hat weitere weitreichende Vorteile für den Personalabbau, die es so nur im Insolvenzverfahren gibt: Nach § 125 Abs. 1 Nr. 1 InsO wird vermutet, dass die Kündigungen betriebsbedingt und nicht aufgrund des Betriebsübergangs erfolgen. Zugleich sieht § 125 Abs. 1 Nr. 2 InsO vor, dass die Sozialauswahl nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft wird. Dies eröffnet dem Erwerber die Möglichkeit, den Personalabbau weitgehend flexibel nach dem im Erwerberkonzept vorgesehenen Bedarf zu gestalten, ohne an die ansonsten strenge gesetzliche Sozialauswahl gebunden zu sein.

Verkürzte Kündigungsfristen 

Erwerber profitieren darüber hinaus während des Insolvenzverfahrens mittelbar von verkürzten Kündigungsfristen. Gemäß § 113 InsO gilt während des Insolvenzverfahrens eine Höchstkündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende, unabhängig von der bisherigen, oft erheblich längeren gesetzlichen oder einzelvertraglichen Kündigungsfrist. Dies erleichtert die Sanierung erheblich und ermöglicht es, entsprechend dem Erwerberkonzept nur diejenigen Arbeitnehmer zu übernehmen, die tatsächlich für die Fortführung des Betriebs benötigt werden. Zudem sind Arbeitnehmer selbst dann ordentlich kündbar, wenn aufgrund von Tarifvertrag die ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist. 

Rolle des Betriebsrats

Ob ein Betriebsrat nach dem Übergang im Amt bleibt, hängt davon ab, ob die übergehende Einheit ihre Identität behält. Wenn wesentliche Strukturen wie Organisation, Leitungssystem oder Arbeitsabläufe fortbestehen, geht der Betrieb(steil) als Einheit über und der Betriebsrat bleibt auch bei dem Erwerber im Amt. Anderenfalls besteht in der Regel ein Übergangsmandat des bisherigen Betriebsrats. Der wesentliche Zweck des Übergangsmandats besteht in der Organisation von Neuwahlen. 

Erfolgreiche Distressed M&A erfordert frühzeitige arbeitsrechtliche Planung

Der Erwerb eines insolventen Unternehmens eröffnet erhebliche Chancen, setzt aber eine besonders sorgfältige arbeitsrechtliche Vorbereitung voraus. Das Insolvenzrecht bietet dem Erwerber erhebliche Vorteile. In Verbindung mit einem klaren Erwerberkonzept lassen sich Personalmaßnahmen rechtssicher vor dem Betriebsübergang gestalten. Auf der anderen Seite bestehen erhebliche Risiken, insbesondere durch den zwingenden Übergang der Arbeitsverhältnisse (§ 613a BGB), die vollständige Übernahme von Urlaubs- und Zeitguthaben sowie die Haftung für nach Verfahrenseröffnung erdiente Anwartschaften der betrieblichen Altersversorgung.

Distressed M&A ist erfolgreich gestaltbar. Wer die arbeitsrechtlichen Besonderheiten frühzeitig analysiert, die insolvenzrechtlichen Spielräume konsequent nutzt und vertraglich klare Strukturen schafft, kann die Chancen einer übertragenden Sanierung voll ausschöpfen und die Risiken auf ein beherrschbares Maß reduzieren.

Der Beitrag Der Betriebsübergang beim Distressed M&A erschien zuerst auf CMS Blog.

BVerwG 2 B 17.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - 22.01.2026
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))