Alle wichtigen juristischen Nachrichten – fortlaufend aktualisiert und zeitsparend im großen Überblick.
Juristische Nachrichten
Anwalts-Honorar im Viertelstundentakt: Auch im B2B-Bereich unzulässig
Ein kurzer Anruf, eine volle Viertelstunde auf der Rechnung? Auch Unternehmer müssen das nicht hinnehmen. Das OLG Düsseldorf erklärte den 15-Minuten-Takt in anwaltlichen AGB für unwirksam – das Honorar bleibt, abgerechnet wird aber minutengenau.
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Steckengebliebener Bau: WEG muss auch Innenwände und Heizung errichten
Wenn ein Bauträger insolvent wird, kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer unverhofft selbst zum Bauherren werden. Streit darüber, was jeder selbst zu bezahlen hat und was gemeinsam zu schultern ist, ist dann oft nicht mehr fern. Der BGH hilft mit "baupraktischen Gründen" weiter.
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Epstein-Skandal: Hillary Clinton verteidigt sich im Kreuzverhör
Monatelang verweigerte sie die Aussage, nun sagt sie unter Eid aus: Hillary Clinton weist jede Kenntnis von kriminellen Aktivitäten des Sexualstraftäters Epsteins zurück - und wirft Republikanern politisches Kalkül vor.
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Tesla vs. IG Metall: Vergleich nach Streit um Tonaufnahme
Ein Vertreter der Gewerkschaft IG Metall ist bei einer Betriebsratssitzung des E-Autobauers Tesla zu Gast. Tesla wirft ihm vor, dabei unbefugt mitgeschnitten zu haben. Nun schließen beide Seiten einen Vergleich.
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Mercosur-Abkommen: EU-Kommission kündigt vorläufige Anwendung an
Unternehmen in Deutschland und anderen EU-Staaten können aufatmen: Sie werden in Kürze die Vorteile eines neuen Freihandelsabkommens nutzen können - noch vor dem offiziellen Inkrafttreten.
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Drohnen-Abwehr: Die Bundeswehr darf jetzt im Inland helfen
Über Flughäfen und Kasernen werden immer öfter Drohnen gesichtet. Weil dahinter ausländische Mächte stecken könnten, werden die Abwehrrechte der Bundeswehr im Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) gestärkt. Auch für "Klimakleber" wird das Leben schwerer.
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Equal Pay Day 2026: Anwältinnen arbeiten noch länger umsonst
Rechtsanwältinnen verdienen noch immer weniger als ihre Kollegen. Die Lohnunterschiede sind in der Rechtsbranche sogar größer als im bundesweiten Durchschnitt – doch warum ist das so?
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Parlamentarisches Fragerecht: AfD scheitert in Karlsruhe
Vier Kleine Anfragen richtete die AfD vor einigen Jahren an die damalige Bundesregierung. Die Antworten reichten der Partei nicht aus. Nun gibt es eine Entscheidung vom BVerfG.
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Reaktionen auf den Kölner AfD-Beschluss: Zwischen "Klatsche für Faeser" und "unberechtigtem Triumphgeheul"
Am Donnerstagnachmittag überraschte das Verwaltungsgericht Köln mit einem Beschluss zur Hochstufung der Bundes-AfD. Es ist "nur" ein Beschluss, mit 55 Seiten aber auch ein sehr umfangreicher. Nun beginnt der Streit, wie er zu deuten ist.
EEG-Reform: Einschnitte bei der Solarförderung geplant
Das Bundeswirtschaftsministerium will das EEG "kosteneffizienter" machen: Bei der Solarförderung soll gekürzt werden. Das soll vor allem private Solaranlagen betreffen.
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Schutz vor häuslicher Gewalt: Fußfessel ist für Hubig nur "Teil der Lösung"
Der Bundestag berät über einen Gesetzentwurf, der Opfer besser vor häuslicher Gewalt schützen soll. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht mehrere notwendige Maßnahmen - und die Fußfessel nur als ersten Schritt.
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Nach dem Supreme-Court-Urteil: "Immerhin werden Zölle jetzt nicht mehr um vier Uhr morgens gepostet"
Der US Supreme Court hat Donald Trumps Zollpolitik für verfassungswidrig erklärt. Außenwirtschaftsrechtler Marc Bungenberg über das Urteil, die Reaktionen aus dem Weißen Haus und das Zoll-Chaos danach. Und warum er nicht unglücklich ist, dass der EU-Zolldeal mit den USA mal mindestens auf Eis liegt.
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Nach BVerfG-Urteil: Bundestag stärkt Rechte leiblicher Väter
Leibliche Väter können künftig einfacher die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes für ihr Kind anfechten. Der Bundestag hat am Donnerstagabend eine entsprechende Reform des Abstammungsrechts verabschiedet, mit dem ein Urteil des BVerfG umgesetzt wird.
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Clinch mit dem Pentagon: OpenAI-Rivale Anthropic begrenzt Nutzung seiner KI
Die KI-Firma Anthropic will dem Pentagon verbieten, ihre Software zur Massenüberwachung in den USA sowie in autonomen Waffen zu nutzen. Das Ministerium akzeptiert keine Einschränkungen, droht und verweist auf ein Gesetz aus dem Jahr 1950.
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Bundesfinanzhof zeigt sich verärgert: Sportvereine unterliegen noch immer der Umsatzsteuerpflicht
Sportvereine genießen ein Steuerprivileg, das ihnen nach höchstrichterlichen Urteilen nicht zusteht. Der BFH rügt in einer neuen Grundsatzentscheidung den Bund und die Finanzbehörden deutlich und spricht von "rechtswidriger Verwaltungspraxis".
Libra by Wolters Kluwer: Komplementäre Fachverlagsinhalte als Fundament KI‑gestützter Rechtsarbeit
Erstmals werden Inhalte von Otto Schmidt und Wolters Kluwer in einer integrierten Arbeitsumgebung verfügbar gemacht – unmittelbar eingebunden in KI‑gestützte Workflows. Damit adressiert der Libra by Wolters Kluwer Workspace einen Kernaspekt moderner juristischer Arbeit: Qualität entsteht nicht allein durch Technologie, sondern durch die Kombination leistungsfähiger KI mit anerkannten, sich ergänzenden Fachinformationen.
Zwei Verlagswelten, ein integrierter Zugriff
Juristische Recherche und Argumentation leben von Perspektivenvielfalt, Tiefe und Zitierfähigkeit. Genau hier setzt Libra by Wolters Kluwer an: Inhalte von Otto Schmidt werden mit den Inhalten von Wolters Kluwer Online strukturell zusammengeführt. Die jeweiligen verlegerischen Schwerpunkte ergänzen sich dabei inhaltlich und methodisch perfekt.
Während Wolters Kluwer unter anderem Inhalte der Verlagsmarken Heymanns, Luchterhand und Werner Baurecht einbringt, stehen auf Seiten von Otto Schmidt weitere etablierte Kommentare, Handbücher und Fachzeitschriften zur Verfügung. Libra by Wolters Kluwer ermöglicht exklusiv den strukturierten Zugriff auf diese kombinierten, kuratierten Datenbestände innerhalb eines Workspaces.
Viktor von Essen, CEO von Libra by Wolters Kluwer, bringt diesen Ansatz auf den Punkt: „Der eigentliche Unterschied liegt in der Substanz. Nur bei Libra sind die Inhalte von Wolters Kluwer Online und Otto Schmidt strukturell zusammengeführt. Diese Kombination aus sich perfekt ergänzenden, anerkannten Contents ist im Markt einzigartig – und mit dieser breit angelegten Tiefe an Inhalten macht sie den Unterschied zwischen generischer KI und echter juristischer Arbeitsqualität.“
Komplementarität als Voraussetzung für leistungsfähige KI
Gerade im Einsatz von Künstlicher Intelligenz ist die Qualität und Breite der Inhalte entscheidend. Juristische KI‑Systeme benötigen belastbare, redaktionell geprüfte und zitierfähige Quellen, um verlässliche Ergebnisse zu liefern. Die Verbindung der Inhalte von Otto Schmidt und Wolters Kluwer schafft eine Wissensbasis, die unterschiedliche juristische Denkansätze, Kommentierungen und Praxisperspektiven zusammenführt.
Die Komplementarität der Inhalte erhöht damit nicht nur die inhaltliche Tiefe, sondern auch die Qualität von Recherche, Analyse und Entscheidungsfindung im Workspace.
Professor Dr. Felix Hey, Verleger von Otto Schmidt, betont den Mehrwert der gemeinsamen Arbeitsumgebung: „Otto Schmidt ist überzeugt vom Libra Legal AI Workspace und der fortschrittlichen Technologie für die Arbeit der juristischen Zielgruppe. Die Kombination der Inhalte von Otto Schmidt und Wolters Kluwer in einer Arbeitsumgebung macht Libra für breite Nutzergruppen noch interessanter.“
Inhalte dort, wo juristische Arbeit stattfindet
Libra by Wolters Kluwer verfolgt das Ziel, Fachinformationen nicht isoliert bereitzustellen, sondern sie kontextsensitiv in den juristischen Arbeitsprozess einzubetten. Die kombinierten Inhalte beider Verlagswelten stehen genau dort zur Verfügung, wo Argumentationen entstehen, Schriftsätze formuliert und Entscheidungen vorbereitet werden.
Ein zentraler Baustein ist der integrierte Self‑Checkout für Otto‑Schmidt‑Module. Er ermöglicht den unmittelbaren Erwerb benötigter Fachinhalte direkt im Workspace und schließt damit die bisherige Lücke zwischen Nutzung und Lizenzierung. Inhalte werden so nicht nur recherchiert, sondern nahtlos in die tägliche Arbeit integriert.
Strategischer Meilenstein für die Zukunft juristischer Arbeit
Für Wolters Kluwer ist die Zusammenführung komplementärer Inhalte ein zentraler Bestandteil der strategischen Weiterentwicklung juristischer Arbeitsumgebungen. Stephanie Walter, Vice President & Managing Director Legal & Regulatory Germany bei Wolters Kluwer, ordnet die Bedeutung ein: „Mit Libra by Wolters Kluwer gehen wir einen konsequenten nächsten Schritt in unserer Strategie, juristische Inhalte und technologische Innovation strukturell zu verbinden. Unser Anspruch ist es, hochwertige Fachinformationen nicht nur zur Recherche bereitzustellen, sondern sie intelligent in moderne Arbeitsprozesse der Berufsträger zu integrieren. Die Zusammenführung von KI, Workflow und autoritativen Inhalten verschiedener, sich für die juristische Meinungsbildung sehr gut ergänzender Verlagsinhalte in einem Workspace ist ein wichtiger Meilenstein für die Zukunft juristischer Arbeit, bei der es neben Urteilen und Vorschriften insbesondere auf die Verfügbarkeit der wichtigen Kommentare, Handbücher und Fachzeitschriften ankommt.“
Fazit: Libra by Wolters Kluwer steht exemplarisch für einen grundlegenden Wandel in der Rechtsarbeit: weg von fragmentierten Systemen, hin zu integrierten Arbeitsräumen. Der entscheidende Differenzierungsfaktor ist dabei nicht allein die KI, sondern die komplementäre Tiefe und Qualität der Inhalte von Otto Schmidt und Wolters Kluwer, die erstmals strukturell zusammengeführt und produktiv nutzbar gemacht werden.
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Fernunterricht: Karlsruhe befördert das FernUSG in die digitale Welt
Im vergangenen Jahr sorgte ein BGH-Urteil zu Fernunterrichtsverträgen für ein mittelschweres Beben in der Coaching-Branche und darüber hinaus. Nun hat sich Karlsruhe noch einmal zu Wort gemeldet – und eine wichtige Einschränkung gemacht.
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Strafe für veröffentlichte Gerichtsdokumente: Arne Semsrott zieht nach Karlsruhe
Wer Beschlüsse aus laufenden Gerichtsverfahren wortgenau wiedergibt, macht sich strafbar. Journalist Arne Semsrott sieht darin einen Verstoß gegen die Pressefreiheit. Jetzt zieht er mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte nach Karlsruhe.
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"Starker Verdacht", aber keine Sicherheit: AfD vorerst nicht gesichert rechtsextrem
Das VG Köln hat die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem bis zum Ende des Hauptsacheverfahrens vorläufig untersagt. Die Beweise, die der Verfassungsschutz vorgelegt hat, reichen dem Gericht nicht. Ein Experte, der die Materialien kennt, ist überrascht; er erklärt, was der Beschluss bedeutet.
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#86: Trumps Zölle, neue Gesellschaftsform, BVerfG zur Meinungsfreiheit und ein Ex-Prinz auf Abwegen
Trump erlässt trotz Verbot Zölle, eine neue Gesellschaftsform kommt und die Meinungsfreiheit wird (mal wieder) diskutiert. Und wie geht es eigentlich nach der Festnahme mit dem ehemaligen Prinzen Andrew weiter?
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