Bundestag | Aktuelle Themen

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Letztes Update: vor 38 Minuten 56 Sekunden

Bundestag novelliert das Europol-Gesetz

18.12.2025
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Dezember 2025, nach 20-minütiger Aussprache den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Europol-Gesetzes“ (21/2373) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD und die Linksfraktion. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses zugrunde (21/3121). Gesetzentwurf der Bundesregierung Nach der Mitte 2022 in Kraft getretenen Änderung der sogenannten Europol-Verordnung der EU sollen die Vorschriften des Europol-Gesetzes nach dem Willen der Bundesregierung entsprechend angepasst werden. Laut Gesetzentwurf muss die Änderungsverordnung als unmittelbar geltendes EU-Recht zwar nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Das Europol-Gesetz regele jedoch innerstaatlich die Zuständigkeiten der beteiligten Behörden von Bund und Ländern bezüglich der Zusammenarbeit mit Europol sowie die Beziehungen dieser Behörden im Verhältnis zueinander bei der Zusammenarbeit mit Europol, führt die Bundesregierung in der Vorlage aus. Bestimmungen des Europol-Gesetzes, die sich auf Regelungen beziehen, die mit der Änderungsverordnung geändert, aufgehoben oder neu eingefügt wurden, sind entsprechend angepasst worden. (sto/hau/18.12.2025)

Antrag zur Senkung der Kosten für Arzneimittel beraten

18.12.2025
„Kosten für hochpreisige Arzneimittel bezahlbar halten – Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3303), über den der Bundestag am Donnerstag, 18. Dezember 2025, erstmals debattiert hat. Nach 30-minütiger Aussprache wurde der Antrag dem federführenden Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag der Grünen Angestrebt werde eine Modernisierung der Arzneimittelvergütung, die klarere Anreize für versorgungsrelevante Innovationen setze und eine innovative Medikamentenversorgung für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) absichere, heißt es in dem Antrag. Die aktuell überproportional ansteigenden Arzneimittelkosten könne die GKV nicht nachhaltig stemmen. Die Ausgaben der GKV für Arzneimittel seien seit 2011 von 32 Milliarden Euro auf über 55 Milliarden Euro im Jahr 2024 gestiegen. Besonders ausgeprägt sei die Dynamik bei hochpreisigen Therapien, darunter sogenannten Orphan Drugs (Arzneimittel für seltene Erkrankungen) und gentherapeutischen Einmalbehandlungen. Diese Entwicklung sei für den Anstieg der Gesundheitsausgaben wesentlich mitverantwortlich. Die Arzneimittelausgaben seien zu einem zentralen Treiber der finanziellen Instabilität in der GKV geworden. Wenn die explodierenden Preise und Gesamtkosten nicht wirksam angegangen würden, könnte eine Versorgung der Patienten mit allen innovativen Medikamenten in naher Zukunft nicht mehr gewährleistet sein. Es bedürfe dringend struktureller und langfristig tragfähiger Reformen, um die Kostenentwicklung im Arzneimittelbereich zu dämpfen, die Preisbildung verlässlicher zu steuern und die GKV in ihrer finanziellen Stabilität zu sichern, heißt es in dem Antrag weiter. Die Abgeordneten schlagen im Bereich der Arzneimittel- und Arzneimittelpreispolitik ein 26 Punkte umfassendes Reformprogramm vor, um die GKV-Ausgaben zu senken, darunter die befristete Anhebung des Herstellerabschlags sowie den Ausbau von Preis-Mengen-Regelungen, indem in allen Erstattungsbetragsverträgen verbindliche Preisstaffeln bei definierten Absatzschwellen vorgesehen werden. Ferner sollte nach Ansicht der Grünen bei der Markteinführung neuer Arzneimittel ein extern festgelegter Interimspreis eingeführt werden, der sich an den Kosten der Vergleichstherapie orientiert, um überhöhte Einführungspreise zu verhindern. Dem GKV-Spitzenverband wollen die Grünen ermöglichen, neue Wirkstoffe mit geringem oder nicht quantifizierbarem Zusatznutzen und damit einhergehende Arzneimittel bei unzureichender Evidenz oder unangemessenen Preisforderungen nicht zu erstatten. (pk/hau/18.12.2025)

Bundestag lehnt Neuauszählung der Stimmen zur Bundestagswahl ab

18.12.2025
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Dezember 2025, nach halbstündiger Aussprache zwei Einsprüche gegen die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 zurückgewiesen. Er folgte damit einer Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses (21/3100) zu zwei Einsprüchen gegen das festgestellte Wahlergebnis der Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit“ (BSW) mit dem Ziel einer Neuauszählung der Stimmen. In namentlicher Abstimmung sprachen sich 427 Abgeordnete für die Zurückweisung der Einsprüche und damit gegen eine Neuauszählung der Stimmen aus. 129 Abgeordnete stimmten gegen die Zurückweisung, es gab eine Enthaltung. Insgesamt waren 1.035 Wahleinsprüche gegen die Bundestagswahl eingegangen. Der Wahlprüfungsausschuss hatte mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken gegen die Stimmen der AfD empfohlen, die Forderung nach einer Neuauszählung zurückzuweisen. Die Einsprüche seien unbegründet, es könne kein mandatsrelevanter Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit kein Wahlfehler festgestellt werden, hieß es zur Begründung. 9.529 Stimmen fehlten zum Einzug in den Bundestag Das BSW war bei der Bundestagswahl 2025 mit einem Anteil von 4,981 Prozent der gültigen Zweitstimmen knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Für einen Einzug in den Deutschen Bundestag fehlten dem BSW danach insgesamt 9.529 Stimmen. Mit Schreiben vom 22. April 2025 hatte der Verfahrensbevollmächtigte der Partei BSW sowie der weiteren zehn Einspruchsführerinnen und Einspruchsführer Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl eingelegt. Das BSW bezweifelt die Korrektheit des vorläufigen sowie des amtlichen Endergebnisses, da es zu zahlreichen Auszählungsfehlern gekommen sei, welche trotz erkennbarer statistischer „Anomalien“ im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung des amtlichen Endergebnisses nicht umfassend korrigiert worden seien und fordert eine Neuauszählung. Aus Sicht der Partei könne bereits eine „Neubewertung“ der ungültigen Stimmen ausreichend für das Überschreiten der Fünf-Prozent-Hürde durch das BSW sein. Wie es in der Beschlussempfehlung heißt, beschränken sich die Einsprüche nicht auf die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses und die Forderung nach einer Nachzählung, sondern beziehen sich auf weitere Vorgänge im Zusammenhang mit der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag. (hau/18.12.2025)

Beitritt Deutschlands zur europäischen Nuklearallianz gefordert

18.12.2025
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Dezember 2025, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Beitritt Deutschlands zur europäischen Nuklearallianz“ (21/3302) debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert den Beitritt Deutschlands zur europäischen Nuklearallianz (ENA) „anzustreben und zu vollziehen“. Begründet wird die Forderung damit, dass seit dem Abschalten der letzten drei verbliebenen Kernkraftwerksblöcke in Deutschland am 15. April 2023 „Monat für Monat große Mengen an Elektrizität aus dem Ausland importiert werden“. Seit 2024 seien 66.800 Gigawattstunden (GWh) Strom importiert worden. Dagegen seien knapp 35,1 Terawattstunden (TWh) ins Ausland geliefert worden. Damit habe sich der Export-/Importsaldo von plus 58,0 TWh im Jahr 2016 auf minus 31,7 TWh im Jahr 2024 verschlechtert. Daraus resultiere ein negatives Ergebnis von 2,3 Milliarden Euro für die deutschen Versorger. „Sie zahlten 5,3 Milliarden Euro für im Ausland eingekauften Strom, wogegen sich aus dem Stromexport lediglich drei Milliarden Euro ergeben haben“, schreiben die Antragsteller. Zur Europäischen Nuklearallianz haben sich im Februar 2023 unter Federführung Frankreichs elf Staaten zusammengeschlossen. Aktuell gehören 15 EU-Länder dem Zusammenschluss an, Großbritannien nimmt als Gast an den Gesprächen teil. Das Bündnis strebt einen stärkeren Ausbau und eine verstärkte Kooperation in der Atomenergie an und verfolgt gemeinsame Projekte, Forschung und die Nutzung kleiner modularer Reaktoren. (nki/hau/18.12.2025)

Bundestag ändert das Produktsicherheitsgesetz

18.12.2025
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Dezember 2025, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften“ (21/2511, 21/2954) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (21/3325) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Die Linke, dagegen die AfD und Bündnis 90/Die Grünen. Zuvor war in zweiter Beratung über Teile des Gesetzentwurfs getrennt abgestimmt worden. Der Änderung des Arbeitnehmerentsendgesetzes stimmten Union, SPD, Grüne und Die Linke zu, die AfD lehnte sie ab. Den übrigen Teilen des Gesetzentwurfs stimmten Union, SPD und Die Linke zu. Dagegen stimmten die Grünen, die AfD enthielt sich. Gesetzentwurf der Bundesregierung Regelungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2001/95/EG werden aus dem Produktsicherheitsgesetz gestrichen. Dafür werden Regelungen in das Gesetz aufgenommen, die der Durchführung der EU-Verordnung 2023 / 988 dienen. Die Durchführungsbestimmungen umfassen Verfahrensregelungen sowie Bußgeld- und Straftatbestände. Geändert wird auch das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Mit dem in Paragraf 5 Absatz 2 Nummer 2 des LFGB verankerten Verbot, mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte herzustellen, zu behandeln und in den Verkehr zu bringen, wurde die EU-Richtlinie 87/357/EWG vom 25. Juni 1987 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Erzeugnisse, deren tatsächliche Beschaffenheit nicht erkennbar ist und die die Gesundheit der Verbraucher gefährden, in deutsches Recht umgesetzt. Mit Geltungsbeginn der EU-Verordnung 2023 / 988 wurde die EU-Richtlinie 87/357/EWG mit Wirkung zum 13. Dezember 2024 aufgehoben. Die Regelung des Paragrafen 5 Absatz 2 Nummer 2 des LFGB wird daher aufgehoben. Änderung des Arbeitnehmerentsendegesetzes Auf Antrag von CDU/CSU und SPD hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales am 17. Dezember den Gesetzentwurf dadurch ergänzt, dass er zusätzlich Änderungen am Arbeitnehmerentsendegesetz mit aufnahm. Darin geht es hauptsächlich um die finanzielle Stärkung des Beratungsangebots „Faire Mobilität“ des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), mit dem dieser Beschäftigte aus Mittel- und Osteuropa arbeitsrechtlich berät. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme (21/2954) keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf erhoben. (che/hau/18.12.2025)

Antrag zu Atomtransporten aus Jülich ins Zwischenlager Ahaus abgelehnt

18.12.2025
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Dezember 2025, nach halbstündiger Aussprache einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Keine unnötigen Atomtransporte mit hoch radioaktivem Abfall aus Jülich ins Zwischenlager Ahaus“ (21/586) abgelehnt. Gegen den Antrag stimmten CDU/CSU, AfD und SPD, dafür stimmte die Linksfraktion. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (21/1629) vor. Antrag der Linken Die Fraktion forderte von der Bundesregierung unter anderem, „alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, dass die Verantwortung für die langfristige Lagerung und Vorbereitung des Atommülls für die Endlagerung bei den Verursachern in Jülich verbleiben wird“. Außerdem sollte sie sich für eine Verständigung mit allen Betroffenen und Beteiligten aus den Ministerien, den involvierten Unternehmen und der Umweltverbände in Nordrhein-Westfalen einsetzen. Diese Verständigung müsse „Sicherheit und gesellschaftliche Unterstützung der Vereinbarungen zur Zukunft der AVR-Castoren“ ermöglichen, sowie unnötige Atomtransporte vermeiden. Weiter verlangten die Abgeordneten, dass jede Maßnahme „gemeinsam wie bisher finanziell im Verhältnis 70 zu 30 von Bund und Land getragen wird“. Dies sollte vor allem mit Blick auf die Bereitstellung der Gelder für einen Zwischenlagerneubau in Jülich und die dafür notwendigen Grundstückskäufe gelten, heißt es im Antrag. (sas/hau/18.12.2025)

Regelung für Ganztagsangebote in Schulen auch während der Ferien

18.12.2025
Die Bundesregierung will die Gestaltungsmöglichkeiten für Länder und Kommunen bei der Ganztagsförderung in den Schulferien erweitern. Ihren Gesetzentwurf „zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien“ (21/3193) hat der Bundestag am Donnerstag, 18. Dezember 2025, erstmals beraten und im Anschluss an die halbstündige Aussprache zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ab dem 1. August 2026 trete stufenweise der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter in Kraft, schreibt die Regierung. Ab dem Schuljahr 2029/30 hätten Kinder der ersten bis vierten Klassen montags bis freitags im Umfang von acht Stunden täglich einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung (Hort). Der Anspruch gelte im zeitlichen Umfang des Unterrichts und der Angebote der Ganztagsgrundschule als erfüllt. Kooperationen der Kindertageseinrichtungen oder der Schulen zum Beispiel mit Sportvereinen und Musikschulen seien dabei möglich. „Der Anspruch besteht auch während der unterrichtsfreien Zeiten wie den Ferien“, macht die Bundesregierung deutlich. Die Länder könnten eine Schließzeit im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien regeln. Die Jugendarbeit, so heißt es, sei in den Zeiten der Schulferien von besonderer Bedeutung. Die Ferienzeit schaffe für Kinder Raum für Erholung sowie für Selbstorganisation und könne nach den individuellen Interessen, Bedarfen und Wünschen der Kinder gestaltet werden. Die Angebote der Jugendarbeit stellten dabei einen wertvollen und etablierten Beitrag dar, um auf diese Bedarfe einzugehen. Angebote der Jugendarbeit mit einbeziehen Das Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit sehe daher für die Ferienzeiten „eine unmittelbar rechtsanspruchserfüllende Einbeziehung der Angebote der Jugendarbeit vor“. Danach gelte der Anspruch auf Ganztagsförderung gemäß Paragraf 24 Absatz 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in den Schulferien auch dann als erfüllt, sofern Angebote der Jugendarbeit nach Paragraf 11 SGB VIII eines öffentlichen Trägers (hierzu zählen auch Städte und Gemeinden ohne Jugendamt) oder eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden. Die Gesamt- und Planungsverantwortung liege weiterhin beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Dieser habe gemäß Paragraf 79 Absatz 2 SGB VIII insbesondere sicherzustellen, „dass ausreichend Angebote zur Verfügung stehen und eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung stattfindet“. (hau/18.12.2025)

Antrag zur „Rentnerarmut in Deutschland“ abgelehnt

18.12.2025
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Dezember 2025, nach halbstündiger Debatte einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Rentnerarmut in Deutschland – Einführung eines 25-Prozent-Freibetrages in der Grundsicherung“ (21/2718) mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Er folgte damit einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (21/3354). Antrag der AfD-Fraktion Die Abgeordneten schreiben in ihrem Antrag: „Der seit Januar 2021 gewährte Grundrentenzuschlag erreicht die vorgenannten Ziele nicht. Bürger, die weniger als 33 Jahre an sogenannten ,Grundrentenzeiten‘ vorweisen können, sind vom Grundrentenzuschlag ausgeschlossen. So werden auch nur etwa 1,3 Millionen Renten mit dem Grundrentenzuschlag aufgestockt; der Zuschlag beträgt durchschnittlich etwa 92 Euro brutto. Bei den Senioren, die gegenwärtig nur eine geringe Altersrente beziehen und teilweise gezwungen sind, aufstockende Fürsorgeleistungen in Form der Grundsicherung im Alter zu beziehen, wirken sich die bestehenden Freibetragsregelungen häufig nicht aus – etwa dann, wenn weniger als 33 Jahre an sogenannten ,Grundrentenzeiten‘ vorliegen.“ Die AfD forderte deshalb, die teilweise Anrechnungsfreistellung der Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Einkommensanrechnung in der Grundsicherung neu zu regeln und dabei eine angemessene Anrechnungsfreistellung in Höhe von 25 Prozent der Renten festzulegen, mindestens aber einen Sockelbetrag von 100 Euro freizustellen. Das Gleiche sollte auch für die Erwerbsminderungsrenten gelten, so die Fraktion. (che/hau/18.12.2025)

Novelle des Luftsicherheits­gesetzes zur Stärkung der Drohnenabwehr beraten

18.12.2025
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Dezember 2025, erstmals den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (21/3252) debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Durch die Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes (21/3252) sollen die Abwehrfähigkeiten gegen die hybriden Angriffe durch unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) gegen Einrichtungen der kritischen Infrastrukturen und Flughäfen gestärkt werden, schreibt die Bundesregierung. Den Streitkräften solle erlaubt werden, zur Unterstützung der Länder und Landespolizeien „Drohnen notfalls auch abzuschießen, wenn nur so ein besonders schwerer Unglücksfall abgewendet werden kann“. Mit dem neuen Luftsicherheitsgesetz solle auch die Sicherheit der Flughäfen auf dem Boden gegen Sabotageakte – auch gegen vermeintliche Proteste, gestärkt werden, „bei denen es sich um nichts Weiteres handelt, als eine Gefährdung und Beeinträchtigung des Flugverkehrs“. Künftig drohten Personen, die vorsätzlich in den Sicherheitsbereich der Flughäfen eindringen, um den Luftverkehr zu stören und zu gefährden bis zu fünf Jahren Haft. Hierzu sehe das Luftsicherheitsgesetz einen neuen Straftatbestand vor. (hau/18.12.2025)

Fraktionen bewerten Ergebnisse des Berliner Ukraine-Gipfels

18.12.2025
Vertreter der Koalition und von Grünen und Linken begrüßen die Ergebnisse des Berliner Ukraine-Gipfels vom 14. und 15. Dezember, die Erwartungen auf einen Durchbruch in Verhandlungen zwischen den USA und Russland oder auch nur in Bezug auf eine Waffenruhe zu den Feiertagen bleiben jedoch gedämpft. In einer auf Verlangen der Fraktionen CDU/CSU und SPD auf die Tagesordnung gesetzten Aktuellen Stunde debattierten die Abgeordneten am Donnerstag, 18. Dezember 2025. Vertreter mehrerer Länder hatten an dem Gipfel teilgenommen, um eine mögliche Friedenslösung im Ukraine-Krieg auszuloten. Neben dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj waren dafür Unterhändler der USA sowie eine Reihe europäischer Staats- und Regierungschefs in Berlin zusammengekommen. Auswärtiges Amt: Es geht um Sicherheitsgarantien Florian Hahn (CSU), Staatsminister im Auswärtigen Amt, sprach von „entscheidenden Schritten“ des Gipfels: Es gebe keine Entscheidung über die Ukraine und europäische Sicherheit ohne die Ukraine und die Europäer. Auch sei nun klarer, „was welche Seite auf den Tisch zu legen bereit ist“. Es gehe um substanzielle und materielle Sicherheitsgarantien nach Ende des Krieges, an denen sich die Europäer mit einer multinationalen Truppe beteiligen würden. „Als größtes und ökonomisch stärkstes Land können wir und müssen wir mit anderen klar und sichtbar Verantwortung übernehmen“, sagte Hahn. AfD: Markus Frohnmaier (AfD) sprach mit Blick auf diese Sicherheitsgarantien für die Ukraine von einem deutschen „Kriegseintritt auf Raten“. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) weiche der Frage aus, wie diese Garantien aussehen sollen, und ob er bereit sei, Bundeswehrsoldaten in ein Kriegsgebiet zu schicken, sagte Frohnmaier. Wer Soldaten schicke, der bekomme Särge zurück. „Deutschland schuldet der Ukraine weder Menschenleben noch Beistand.“ Regierung: Russland muss für Kriegsschäden zahlen Entwicklungsministerin Reem Alabali Radovan (SPD) lenkte den Blick auf Russlands systematische Angriffe auf Wärme, Strom und Wasser, die die Bevölkerung der Ukraine zermürben sollen. Deutschland leiste hier Winterhilfe mit dezentralen Anlagen für Heizungen und Stromerzeugung, davon profitierten sehr konkret 2,6 Millionen Menschen. Russland müsse für die von ihm angerichteten Kriegsschäden bezahlen, forderte Radovan. „Dazu gehört auch, dass die eingefrorenen russischen Vermögenswerte für den Wiederaufbau genutzt werden.“ Grüne: Vermögenswerte für Unterstützung der Ukraine nutzen Auch Max Lucks (Bündnis 90/Die Grünen) warb vehement dafür, diese Vermögenswerte für die Unterstützung der Ukraine zu nutzen. „Wer zahlt eigentlich für den Schaden, den Putin in der Ukraine angerichtet hat? Sollen dafür etwa die jungen Menschen in der Ukraine bezahlen, die nicht einmal ansatzweise Freiheit und Frieden wegen Putins Krieg kennen?“ Das dürfe man nicht zulassen. Linke: Wiederaufbau darf kein Geschäftsmodell sein Lea Reisner (Die Linke) nannte den Gipfel in Berlin „richtig und überfällig“. Die Bundesregierung und die EU seien bisher immer schnell in der Analyse militärischer Optionen gewesen, „aber erschreckend langsam darin, politische und diplomatische Prozesse aufzusetzen“. Reisner kritisierte, dass EU vor allem mit sich selbst spreche, während die USA Pendeldiplomatie betreibe, aber kein neutraler Vermittler sei, sondern eigene wirtschaftliche Interessen verfolge. „Wiederaufbau darf aber kein Geschäftsmodell sein.“ CDU/CSU: Großartiges Stück diplomatischer Leistung Jürgen Hardt (CDU/CSU) sprach von einem „großartigen Stück diplomatischer Leistung“ unter anderem der Bundesregierung und des Kanzlers: Im Ergebnis vieler Gespräche sei man zu einem für die Ukraine akzeptablen Friedensplan gekommen, der die Unterstützung der USA und der Europäer habe. Der AfD warf Hardt Stimmungsmache mit Blick auf mögliche Sicherheitsgarantien vor: Es sei Unsinn zu behaupten, Bundeswehrsoldaten würden an die Front geschickt. In dem Augenblick, in dem es zu einem Frieden komme, „ist der Krieg beendet, und es gibt dann auch keine Front mehr“. SPD: Putin allein ist für das Sterben verantwortlich Hubertus Heil (SPD) unterstrich, dass „einzig und allein Wladimir Putin und sonst niemand“ für das Sterben in der Ukraine verantwortlich sei. Die AfD betreibe eine Täter-Opfer-Umkehr, ihre Redner seien mit Verbindungen nach Russland nachweislich „trojanische Pferde fremder Mächte“. „Nicht einen Ton zu verlieren über das Leid der Zivilbevölkerung und der Soldaten auf beiden Seiten, zeigt eben: Es geht nicht um Moralisieren. Sie haben keine Moral“, sagte Heil an die Adresse der AfD. (ahe/18.12.2025)

Mitglieder der "Colonia Dignidad"-Kommission gewählt

18.12.2025
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Dezember 2025, Mitglieder der Gemeinsamen Kommission von Bundestag und Bundesregierung zur Aufarbeitung der Verbrechen der "Colonia Dignidad" gewählt. Dazu hatten die Fraktionen CDU/CSU, AfD und SPD (21/3261), Bündnis 90/Die Grünen (21/32621) und Die Linke (21/3262) Wahlvorschläge vorgelegt. Beim Wahlvorschlag von Union, AfD und SPD enthielten sich Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, während die Wahlvorschläge der Grünen und der Linken einstimmig angenommen wurden. Gewählt wurden: CDU/CSU: Michael Brand, Dr. Jonas Geissler, Elisabeth Winkelmeier-Becker; AfD: Stefan Keuter, Gerold Otten; SPD: Isabel Cademartori; Bündnis 90/Die Grünen: Max Lucks; Die Linke: David Schliesing. Die "Colonia Dignidad" In der „Sociedad Benefactora y Educacional Dignidad“, der „Colonia Dignidad“, 350 Kilometer südlich der chilenischen Hauptstadt Santiago de Chile, wurden seit 1961 systematisch schwerste Menschenrechtsverletzungen durch die vom Deutschen Paul Schäfer gegründete Sekte begangen, während der Militärdiktatur Pinochets (1973 bis 1990) zum Teil zusammen mit dem chilenischen Geheimdienst Dirección Nacional de Inteligencia (DINA). Am 29. Juni 2017 nahm der Deutsche Bundestag einstimmig einen Entschließungsantrag zur „Aufarbeitung der Verbrechen in der ,Colonia Dignidad'“ (18/12943) an, der die Bundesregierung dazu aufforderte, in enger Zusammenarbeit mit dem chilenischen Staat sowohl die historische und juristische Aufarbeitung als auch die Klärung der Besitzverhältnisse der „Colonia Dignidad“ / „Villa Baviera“ (CD/VB) voranzutreiben. Gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesregierung Nach diesem Beschluss sollte dem Bundestag bis Mitte 2018 ein Konzept für Hilfsleistungen vorgelegt und dessen Finanzierung geprüft werden. Richtlinien für die Zahlungen und in Betracht kommende Personen sollten durch eine dafür einzurichtende Kommission, bestehend aus jeweils einem Vertreter des Bundeskanzleramts, des Auswärtigen Amts, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums für Gesundheit sowie acht Mitgliedern des Deutschen Bundestages, geregelt werden. Diese Gemeinsame Kommission aus Vertretern des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung trat am 10. Oktober 2018 erstmalig zusammen. In den Sitzungen der Gemeinsame Kommission wurde ein Konzept für einen „Hilfsfonds für die Opfer der ,Colonia Dignidad' (19/10410) dem Bundestag und der Öffentlichkeit vorgelegt. Anschließend wurde mit der Umsetzung dieses Hilfskonzepts begonnen. 2021 legte die Gemeinsame Kommission einen ersten Bilanzbericht über ihre Arbeit bis zum Ende der 19. Legislaturperiode (19/32501) und 2025 einen zweiten Bilanzbericht über ihre Arbeit bis zum Ende der 20. Wahlperiode (20/14825) vor. (vom/18.12.2025)

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

18.12.2025
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 18. Dezember 2025, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt: Portugal: Einstimmt hat der Bundestag einen Antrag des Bundesministeriums der Finanzen auf Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach Paragraf 3 Absatz 2 Nr. 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (21/3143) angenommen. Darin geht es konkret um die vorzeitige Teilrückzahlung von Krediten des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) durch Portugal. Portugal hat seine europäischen Partner um Zustimmung zur vorzeitigen Teilrückzahlung von EFSM-Krediten in Höhe von 2,5 Milliarden Euro 2025 gebeten. Mit der Annahme des Antrags wird die Bundesregierung ermächtigt, als Garantiegeber der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) einem entsprechenden Beschlussvorschlag zur Nichtanwendung der sogenannten Parallelitätsklausel zuzustimmen und anschließend im EFSF-Direktorium den Beschluss zu billigen. Wie das Finanzministerium erläutert, hatte Portugal in den Jahren 2011 bis 2014 Hilfskredite der Euro-Rettungsschirme EFSM und EFSF erhalten. Die Unterstützung durch den EFSM erfolgte durch die Europäische Kommission. Für die EFSF garantieren die Mitgliedstaaten der Eurozone anteilig nach der Höhe des Kapitalanteils an der Europäischen Zentralbank. Für Deutschland beträgt der Garantieanteil rund 28 Prozent, heißt es in dem Antrag. Die Finanzhilfevereinbarungen von Portugal mit der EFSF beinhalten laut Finanzministerium, dass Portugal bei vorzeitiger Rückzahlung der EFSM-Kredite auch zu einer parallelen Tilgung gegenüber der EFSF in proportionaler Höhe verpflichtet ist (Parallelitätsklausel). Derzeit stünden noch EFSM-Kredite in Höhe von 25,3 Milliarden Euro und EFSF-Kredite in Höhe von 22,3 Milliarden Euro aus. Nach 2,5 Milliarden Euro in diesem Jahr wolle Portugal 2026 weitere fünf Milliarden Euro zurückzahlen. Die vorzeitige Teilrückzahlung begründe Portugal mit einem effektiveren Management der Schuldenfälligkeitsstruktur sowie einer Senkung der Kosten für den öffentlichen Schuldendienst. Petitionen: Der Bundestag stimmte darüber hinaus 26 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zu, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 117 bis 142 (21/3087, 21/3088, 21/3089, 21/3090, 21/3091, 21/3092, 21/3093, 21/3094, 21/3095, 21/3096, 21/3097, 21/3328, 21/3329, 21/3330, 21/3331, 21/3332, 21/3333, 21/3334, 21/3335, 21/3336, 21/3337, 21/3338, 21/3339, 21/3340, 21/3341, 21/3342). Warnhinweise bei Waren- und Konsumkrediten vor Verschuldungsgefahr Darunter befand sich auch eine Petition mit der Forderung nach gesetzlichen Warnhinweisen bei Waren- und Konsumkrediten sowie bei Ratenkäufen. Verbraucher würden häufig durch die Möglichkeit von Ratenzahlungen zum Kauf angeregt, schreibt die Petentin. Allerdings seien die Zinssätze der in diesem Zusammenhang beworbenen „Easy-Kredite oder Wunschkredite“ wesentlich höher und würden sich auf dem Niveau von Kontokorrentkrediten bewegen. Dies berge für Verbraucher das Risiko einer höheren Verschuldung, heißt es in der öffentlichen Petition (ID 164857). Aus diesem Grund wird bei Waren- und Konsumkrediten sowie Ratenkäufen eine gesetzliche Verpflichtung zu einem Warnhinweis mit dem folgenden Wortlaut gefordert: „Wir weisen darauf hin, dass unsere Effektivzinssätze auf dem Niveau von Kontokorrentkrediten oder darüber hinaus gehen, sodass der Beginn einer Verschuldung oder weiterführenden Verschuldung nicht ausgeschlossen werden kann." Ein solcher Warnhinweis solle die Gefährlichkeit von Konsumentenkrediten oder Ratenkrediten verdeutlichen und den leichtfertigen Umgang mit ihnen verhindern, schreibt die Petentin. Der Beschluss auf Empfehlung des Petitionsausschusses vom 3. Dezember sieht nun vor, die Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. EU-Richtlinie greift das Anliegen der Petentin auf In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung hatte der Ausschuss darauf aufmerksam gemacht, dass zur Verbesserung des Verbraucherschutzes Artikel 8 Absatz 1 der EU-Richtlinie 2023 / 2225 vom 18. Oktober 2023 über Verbraucherkreditverträge in die Werbung für Kreditverträge aufzunehmende Standardinformationen vorsieht. Sie müssten einen klaren und auffallenden Warnhinweis enthalten, um Verbraucher darauf aufmerksam zu machen, dass Kreditaufnahme Geld kostet. Dabei sei die Formulierung „Achtung! Kreditaufnahme kostet Geld“ oder eine gleichwertige Formulierung zu verwenden. Mit der Richtlinie werde das vorgetragene Anliegen aufgegriffen, heißt es in der Beschlussempfehlung. Der Petitionsausschuss hält die Petition deshalb für geeignet, „in die politischen Beratungen und Entscheidungsprozesse im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie mit einbezogen zu werden“. (hau/ste/18.12.2025)

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

18.12.2025
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 18. Dezember 2025, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Gasgeräte: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EU-Verordnung 2024 / 2748 in Bezug auf Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und Persönlicher Schutzausrüstung (PSA, 21/3204) wurde zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Mit der EU-Verordnung seien Maßnahmen für den Fall zukünftiger Krisen festgelegt worden, mit denen das anhaltende Funktionieren des Binnenmarkts im Hinblick auf den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Personen und vor allem die Verfügbarkeit von krisenrelevanten Waren gewährleistet werden soll, heißt es im Gesetzentwurf, der Verfahrensbestimmungen sowie neue Bußgeldtatbestände enthält. Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme Änderungen des Entwurfs, unter anderem bei der Definition von Notfallverfahren, und verweist in diesem Zusammenhang auf die Zuständigkeit der Länder. Unter anderem heißt es in der Stellungnahme: „Die Zuständigkeit für das Notfallverfahren ist daher landesspezifisch festzulegen. Eine bundeseinheitliche Festlegung der zuständigen Behörde würde in die Organisationshoheit der Länder eingreifen. Die Formulierung ,zuständige Behörde' stellt sicher, dass die Länder die für das Notfallverfahren sachlich und organisatorisch geeignete Behörde selbst bestimmen können.“ Registerzensuserprobung: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Registerzensuserprobungsgesetzes (21/3055) wird im Innenausschuss beraten. Damit sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, Verfahren zur Ermittlung der Arbeitsmarktbeteiligung und des Bildungsstands der Bevölkerung erproben zu können. Nachdem mit dem Registerzensuserprobungsgesetz die Erprobung von Verfahren für eine registerbasierte Ermittlung der Bevölkerungszahlen eingeleitet worden sei, soll mit dem registerbasierten Verfahren eine weitere Umstellung der Methodik in diesem Gesetz vorbereitet werden. Merkmale zur Ermittlung der Arbeitsmarktbeteiligung und des Bildungsstands seien bisher ausschließlich aus der Haushaltsstichprobe erhoben worden. Ab der Zensusrunde 2031 sollen die Zahlen zu Arbeitsmarktbeteiligung und Bildungsstand weitestgehend ohne zusätzliche Datenerhebung bei den Betroffenen ermittelt werden können. Dies würde laut Regierung die Kosten für die Bereitstellung der Zensusergebnisse deutlich verringern. Gleichzeitig würden durch den Wegfall von Befragungen mit Auskunftspflicht Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger reduziert, Bürokratie abgebaut und der „Once-Only“-Grundsatz, wonach Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ihre Daten gegenüber dem Staat nur einmal angeben müssen, weiterverfolgt, heißt es in dem Entwurf. Die Erprobung registerbasierter Verfahren diene mittelbar und langfristig dem Ziel, Bevölkerungszählungen (Zensus) effizient, kostensparend und nachhaltig durchzuführen. Wolfsmanagement: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Das Wolfsproblem ernst nehmen – Aktives Management jetzt umsetzen" (21/3314) wird federführend im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beraten werden. Die AfD dringt darauf, „das Wolfsproblem ernst zu nehmen und ein aktives Management jetzt umzusetzen“. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der dem herabgestuften Schutzstatus des Wolfs Rechnung trägt und ein „aktives Wolfsmanagement“ umsetzt. Das EU-Parlament hatte im Mai für den Vorschlag der EU-Kommission gestimmt, den Schutzstatus des Wolfs in Anpassung an die Berner Konvention von „streng geschützt“ zu „geschützt“ zu ändern. Gleichzeitig verlangen die Abgeordneten, den Wolf ins Bundesjagdgesetz aufzunehmen und damit eine „reguläre Bejagung einschließlich der Einführung von Abschussplänen, Intervallregulierungen und Akzeptanzbeständen“ zu ermöglichen. Bei den Bundesländern soll die Bundesregierung laut Antrag außerdem darauf hinwirken, dass das Wolfsmonitoring an „jagdlich geschulte Fachstellen“ übertragen, „unbürokratische Entschädigungssysteme für von freilebenden Wölfen ausgehende Schäden an Nutztieren“ eingeführt und „wolfsfreie Zonen in besonders sensiblen Regionen, wie Deichlandschaften und Almgebieten“, geschaffen werden. Freihandel: Ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Ja zum Freihandel – Mehr Schutz für die deutsche Landwirtschaft – Nein zum Landwirtschaftsteil des Mercosur-Abkommens" (21/3315) wird federführend im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beraten. Die AfD-Fraktion ist gegen Teile des Mercosur-Freihandelsabkommens und fordert die Streichung der Bereiche, die die Landwirtschaft betreffen. In dem Antrag verlangen die Abgeordneten, das Abkommen nicht zu ratifizieren, solange es Zollkontingente beziehungsweise Freihandelsquoten für Zucker, Ethanol, Rindfleisch und Geflügelfleisch beinhaltet, „die sich nachteilig auf die deutsche Landwirtschaft auswirken“. Restrukturierungsfonds: Ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (21/3297, Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz) wurde zur federführenden Beratung dem Finanzausschuss überwiesen. Dabei gehe es um 2,3 Milliarden Euro, die im Zuge der Bankenabgabe in den Jahren 2011 bis 2014 von den Kreditinstituten in den RSF einbezahlt haben, erklärt die Fraktion. Aus Sicht der Grünen scheidet eine Verwendung dieser Altmittel für einem im Koalitionsvertrag vorgesehenen „Mittelstandsfonds“ aus verfassungsrechtlichen Gründen aus, da zwischen Banken, die in den Restrukturierungsfonds eingezahlt haben, und der allgemeinen Mittelstandsförderung weder eine spezifische Sachnähe noch eine gruppennützige Wirkung bestehe. Bei einer Übertragung an den Finanzmarktstabilisierungsfonds ist aus Sicht der Grünen jedoch der Anforderung einer gruppennützigen Verwendung Genüge getan, denn: „Der Finanzmarktstabilisierungsfonds finanziert Maßnahmen, die der Stabilisierung des Finanzmarkts dienten. Hiervon profitierte die Gruppe der Kreditinstitute, die 2011 bis 2014 Bankenabgaben zahlten, in ihrer Gesamtheit, da ihre Geschäftsgrundlage nachhaltig abgesichert wurde.“ Laut Gesetzentwurf weist der Finanzmarktstabilisierungsfonds einen Fehlbetrag in Höhe von 21,6 Milliarden Euro auf. Mit der Übertragung der Altmittel aus dem Restrukturierungsfonds würde der künftige Finanzierungsaufwand für Bund und Länder deutlich sinken, und die Altmittel des Restrukturierungsfonds würden einer neuen, verfassungsrechtlich zulässigen Verwendung zugeführt, heißt es weiter. Abkommen mit Österreich: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft (21/2963) wird federführend im Verteidigungsausschuss beraten werden. Mit Ausführung des Gesetzes werden für die Verwaltung zwei Informationspflichten eingeführt: der Austausch von Informationen über die allgemeine Luftlage und die Mitteilung über den Einsatz von Luftfahrzeugen im Luftraum der anderen Vertragspartei. Informationen zur Luftlage sollen dem Gesetzentwurf zufolge über bereits etablierte Leitungen ausgetauscht werden. Die Kosten für den Einsatz der Luftfahrzeuge einschließlich etwaiger Unterstützungsleistungen seien vorab nicht bezifferbar, "da diese erst anlassbezogen bei Eintritt eines Zwischenfalls im Luftraum anfallen", heißt es weiter. Digitalministerium: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Erweiterung der Zuständigkeiten des neuen Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung" (21/3316) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung überwiesen. Die AfD-Fraktion will, dass die Bundesregierung mit einem ergänzenden Organisationserlass des Bundeskanzleramtes dem neuen Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) weitere Zuständigkeiten zubilligt. Zu den ergänzenden Zuständigkeiten sollen aus Sicht der Fraktion die Förderung von Start-ups und KMU, die auf dem Feld der Künstlichen Intelligenz (KI) forschen und marktgängige Geschäftsmodelle entwickeln sowie die Zuständigkeit für AI-Gigafactories der Europäischen Union, die sich in Deutschland befinden, gehören. Weiter fordern die Abgeordneten, dass die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern eine rechtssichere Regelung erarbeiten soll, die es dem Ministerium erlaube, „unter Wahrung föderaler und kommunaler Kompetenzen Prozesse von bundesweiter Bedeutung zu steuern, zu beschleunigen und zu einem Abschluss zu bringen“. Darunter falle laut Antrag etwa die Ausstattung Deutschlands mit Glasfaser oder Mobilfunk der neuesten Generation sowie die Auswahl einer allgemein einsetzbaren Software bei der Digitalisierung der Verwaltung. Baukulturbericht: Die Bundesregierung hat den von der Bundesstiftung Baukultur erstellten Baukulturbericht 2024/25 zusammen mit ihrer Stellungnahme als Unterrichtung (20/11650) vorgelegt. Die Vorlage wurde an den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen. Darin bezeichnet die Regierung den Bericht als wichtigen Beitrag zur Bestandsaufnahme der baukulturellen Situation in Deutschland und als eine gute Grundlage für eine politische Debatte über die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen zur Förderung von Baukultur durch Bund, Länder und Kommunen. Der Baukulturbericht 2024/25 mit dem Titel „Infrastrukturen“ stelle die erforderliche Transformation des Infrastrukturbereichs in den Fokus, schreibt die Regierung. Er spanne einen Bogen von der Entwicklung des Ingenieurbaus über die technischen, funktionalen und ästhetischen Ansprüche an Ingenieurbauwerke bis hin zu Fragen der Ausbildung und Praxis und widme sich verschiedenen Gebieten, wie etwa dem Verkehrswesen, der Energieversorgung oder sozialen Einrichtungen. Dabei beleuchte er die Wechselwirkung von Infrastruktur und Baukultur. Eine gut gestaltete Infrastruktur könne zur Förderung einer positiven Baukultur beitragen, indem sie die Integration von Architektur, Städtebau und Landschaftsgestaltung unterstütze. Umgekehrt könne eine starke Baukultur dazu beitragen, dass Infrastrukturprojekte nicht nur funktional, sondern auch ästhetisch ansprechend, identifikationsstiftend und sozial verträglich gestaltet würden. (eis/18.12.2025)

Einspruch gegen einen Ordnungsruf zurückgewiesen

18.12.2025
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Dezember 2025, den Einspruch des Abgeordneten Stephan Brandner (AfD) gegen einen ihm erteilten Ordnungsruf zurückgewiesen. Brandner erhielt den Ordnungsruf in der Plenarsitzung am Mittwoch, 17. Dezember, nachdem er sich aus Sicht des sitzungsleitenden Präsidenten Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen) herabsetzend gegenüber einem anderen Mitglied des Hauses geäußert hatte. Für den Einspruch votierte die Fraktion der AfD, die übrigen Fraktionen des Hauses lehnten ihn ab. (ste/18.12.2025)

Forderung nach Demokratiefördergesetz kontrovers beraten

18.12.2025
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Dezember 2025, über die Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach einem Demokratiefördergesetz betraten. Der entsprechende Antrag (21/791) wurde nach einstündiger Debatte an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Einen weiteren Antrag der Grünen mit dem Titel „Demokratie schützen – Rechtsextremisten konsequent entwaffnen und rechtsextremistische Netzwerke im Staatsdienst verhindern“ (21/584) lehnte das Parlament mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der Grünen und der Linken ab. Der Innenausschuss hatte sich zuvor in seiner Beschlussempfehlung (21/1656) auch für die Ablehnung ausgesprochen. Grüne: Manipulation von Jugendlichen im Netz ist brandgefährlich Schahina Gambir (Bündnis 90/Die Grünen) stellte klar, dass der Rechtsextremismus die „größte Gefahr für unsere Demokratie“ sei, denn immer erfolgreicher würden Rechtsextreme Jugendliche auf Online-Portalen manipulieren. „Das ist brandgefährlich“, sagte sie, aber es müsse nicht so bleiben, wenn alle Demokraten an einem Strang ziehen würden. „Gehen Sie endlich in die Offensive, geben Sie der Zivilgesellschaft die Mittel, die sie wirklich braucht!“, forderte sie von der Regierung. Demokratie jeden Tag zu verteidigen, sei eine „Daueraufgabe“, die der Staat nicht allein bewältigen könne. CDU/CSU: Sie bedrohen die Unabhängigkeit der Zivilgesellschaft Dr. Konrad Körner (CDU/CSU) kritisierte die Grünen scharf für ihre Forderungen. Er warf ihnen zum einen vor, andere Extremismusformen als den Rechtsextremismus in dem Antrag zu vernachlässigen. Zum anderen, die Zivilgesellschaft in ihrer Unabhängigkeit zu bedrohen, indem sie an den staatlichen Geld-Tropf gehängt werde. „Sie wollen lenken und erziehen und fordern ein Gesetz, dessen Bedarf gar nicht belegt ist“, sagte er. Eine institutionelle statt einer projektbezogenen Förderung würde den Wettbewerb politischer Bildung verengen, warf er den Grünen vor. AfD kritisiert Finanzierung der Amadeu Antonio Stiftung Birgit Bessin (AfD) erneuerte die Forderungen ihrer Fraktion nach einem Verbot der Antifa und einer Abschaffung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Außerdem griff sie die Amadeu Antonio Stiftung scharf an und stellte deren Finanzierung infrage. Es sei „lächerlich“, diese „linke Lobbyinstitution“ als einen „zivilgesellschaftlichen Akteur“ zur Demokratiebildung zu bezeichnen. Die beste Demokratieförderung seit Jahrzehnten sei im Übrigen „unsere AfD“, denn sie habe es geschafft, Millionen Menschen wieder an die Wahlurne zu bringen, so Bessin. SPD: Wir brauchen dieses Gesetz Felix Döring (SPD) sprang den Grünen zur Seite, was nicht verwunderlich ist, hatten doch beide Parteien während der Ampel-Regierung versucht, ein Demokratiefördergesetz auf den Weg zu bringen. Döring bezeichnete sich selbst als „Verfassungspatrioten“, weshalb er eine emotionale Bindung zum Begriff der „wehrhaften Demokratie“ habe. „Wir müssen die Präventionsarbeit all jener unterstützen, die jeden Tag für die Demokratie arbeiten“, dann müsse man auch nicht hinterher mit repressiven Methoden auf demokratiefeindliche Aktionen reagieren, so Döring. Linke: Generalverdacht gegen die Zivilgesellschaft „Es ist richtig und wichtig und bitter nötig“, betonte Mandy Eißing (Die Linke), und es sei ein Koalitionsversagen der Ampel-Regierung gewesen, dass deren Demokratiefördergesetz vom Bundestag nicht beschlossen werden konnte. Es brauche endlich eine dauerhafte Förderung von Demokratieprojekten anstatt diese regelmäßig einer Zitterpartie und noch mehr Bürokratie auszusetzen oder „super funktionierende Projekte“ gar ganz auslaufen zu lassen. Eißing kritisierte zudem den „Generalverdacht gegen die Zivilgesellschaft“. Überwiesener Antrag der Linken Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion „eine langfristige Perspektive für die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Präventionsarbeit“ schaffen und dazu den Entwurf eines „Demokratiefördergesetzes“ als bundesgesetzliche Grundlage vorlegen (21/791). Mit diesem Gesetz sollen „die Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit zur Demokratieförderung, die Verteidigung einer vielfältigen Gesellschaft, die Prävention von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und die politische Bildung als staatliche Daueraufgabe von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung“ festgeschrieben werden, fordert die Fraktion in ihrem Antrag. Stärkung von Präventionsnetzwerken Auch wird die Bundesregierung aufgefordert, mit dem Gesetz die Präventionsnetzwerke zu stärken, die sich mit den Radikalisierungsmustern und -entwicklungen beschäftigen, Gegenmaßnahmen zu formulieren und einzuleiten. Ebenso sollten mobile Beratungen für Betroffene sowie Verbände und Institutionen im Umgang mit Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit vorgesehen werden. Gleiches soll dem Antrag zufolge unter anderem für die Beratung der Opfer von politisch motivierter Gewalt sowie für die „Ausstiegsarbeit“ gelten, bei der Personen beraten und unterstützt werden, die sich aus extremistischen Gruppen lösen wollen. Dauerhafte Förderung von Demokratieförderprojekten Des Weiteren dringt die Fraktion darauf, die Finanzierung von Projekten der Demokratieförderung von den bisher zeitlich begrenzten Programmlaufzeiten zu entkoppeln, eine dauerhafte Förderung sicherzustellen und auch eine institutionelle Unterstützung zu ermöglichen. Zugleich setzt sie sich unter anderem dafür ein, die Fördermittel zu dynamisieren, „damit Kostensteigerungen nicht durch Kürzungen der Beratungsangebote aufgefangen werden müssen“. Abgelehnter Antrag der Grünen In ihrem abgelehnten Antrag (21/584) forderte die Fraktion die Bundesregierung auf, „verfassungskonforme, rechtssichere und wirkungsvolle Verfahren zu entwickeln, mit denen Angehörige des öffentlichen Dienstes, die Mitglied der AfD sind, hinsichtlich ihrer Verfassungstreue überprüft werden können, um gegebenenfalls dienstrechtliche Maßnahmen zu ermöglichen“. Auch sollte die Bundesregierung dem Antrag zufolge darauf hinwirken, dass bei einer bekannten oder vermuteten AfD-Mitgliedschaft von Bundesbeamten „bei Vorliegen von konkreten Verdachtsmomenten im Rahmen eines Disziplinarverfahrens überprüft wird, ob Zweifel an der Verfassungstreue der betreffenden Person bestehen“. In der Innenministerkonferenz sollte die Bundesregierung laut Vorlage dafür sorgen, dass entsprechende Prüf- und Disziplinarverfahren auch auf Landesebene durchgeführt werden. Soldaten, Richter, Staatsanwälte Zugleich sollte die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion darauf hinwirken, dass bei einer bekannten oder vermuteten AfD-Mitgliedschaft von Soldaten „bei Vorliegen von konkreten Verdachtsmomenten im Rahmen eines Disziplinarverfahrens überprüft wird, ob Zweifel an der Verfassungstreue der betreffenden Person bestehen“, und die Möglichkeiten einer schnelleren Entfernung verfassungsfeindlicher Soldaten aus der Bundeswehr nutzen. Weiter drang die Fraktion darauf, bei einer bekannten Mitgliedschaft von Richtern und Staatsanwälten in der AfD dienstrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Keine waffenrechtlichen Erlaubnisse für AfD-Mitglieder Daneben plädierte sie dafür, Sicherheitsüberprüfungen so auszugestalten, dass AfD-Mitglieder keinen Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen und zu als Verschlusssachen eingestuften Informationen erhalten. Darüber hinaus wurde die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Ländern sicherzustellen, dass Mitglieder der AfD "keine waffenrechtlichen Erlaubnisse erhalten oder behalten dürfen". Entsprechende Überprüfungen sollten gesetzlich und behördlich abgesichert werden. (che/sto/hau/18.12.2025)

35. Jahrestag der Konstituierung des ersten gesamtdeutschen Bundestages

18.12.2025
Fast auf den Tag genau vor 35 Jahren, am 20. Dezember 1990, hat sich der erste gesamtdeutsche Deutsche Bundestag im seinerzeit noch nicht umgebauten Reichstagsgebäude in Berlin konstituiert. An diese Sitzung erinnerten am Donnerstag, 18. Dezember 2025, die Abgeordneten des Bundestages im Rahmen einer Vereinbarten Debatte. Zu der ersten Sitzung des 12. Bundestages kamen die 662 am 2. Dezember gewählten Abgeordneten wenige Wochen nach der Wiedervereinigung und knapp über einem Jahr nach dem Mauerfall nicht im Bundestag in Bonn, sondern im Berliner Reichstagsgebäude unweit der ehemaligen deutsch-deutschen Grenze zusammen, um die epochalen Ereignisse der Jahre 1989/1990 symbolisch zu würdigen. Das letzte frei gewählte Parlament hatte sich dort im Jahr 1932 konstituiert, bevor sich der Reichstag im März 1933 mit dem sogenannten Ermächtigungsgesetz faktisch selbst abschaffte. Als Alterspräsident eröffnete der ehemalige Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) die Sitzung, wenig später wurde Rita Süssmuth (CDU) erneut zur Bundestagspräsidentin gewählt. Klöckner: Ein Tag, der Geschichte geschrieben hat Bundestagspräsidentin Julia Klöckner sprach in ihren einleitenden Worten zu der Debatte von einem Tag, der Geschichte geschrieben habe. „Mit der Konstituierung des ersten gesamtdeutschen Bundestages haben die Parlamentarier die friedliche Wiedervereinigung unseres Landes vollendet.“ Zum ersten Mal seit 1932, nach Diktatur und Teilung, habe sich ein frei gewähltes Parlament versammelt, „das wirklich ganz Deutschland repräsentierte“. Klöckner erinnerte an die Worte Willy Brandts – „Mauern in den Köpfen stehen manchmal länger als die, die aus Betonklötzen errichtet sind.“ – und dankte den Abgeordneten – namentlich dem ehemaligen Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse (SPD) und der Präsidentin der frei gewählten Volkskammer, Sabine Bergmann-Pohl – des damaligen 12. Deutschen Bundestages dafür, für ihre Mitwirkung daran, „diese Mauern gemeinsam einzureißen“ und „die Zukunft gemeinsam zu gestalten". Die Bundestagspräsidentin bilanziert, dass trotz aller Brüche, Schmerzen und ungelöster Fragen die deutsche Einheit eine „Erfolgsgeschichte“ sei. „Deutschland ist heute ein geeintes, Deutschland ist ein freies und Deutschland ist ein demokratisches Land in der Mitte Europas“, so Klöckner. CDU/CSU: Sternstunde der Geschichte Für die CDU/CSU-Fraktion sprach Ottilie Klein in der anschließenden Debatte von einer „Sternstunde der Geschichte unseres Landes“. Von der konstituierenden Sitzung sei ein „Signal der Freiheit und der Demokratie“ in eine Welt des Umbruchs ausgegangen, sagte die Christdemokratin unter Verweis auf den Zweiten Golfkrieg und die Kriegsgefahr im Baltikum. 35 Jahre später säßen im Bundestag Abgeordnete mit vielfältigen Lebens- und Herkunftsgeschichten, Männer und Frauen, Ältere und Junge, Menschen aus allen Teilen Deutschlands, die gewählte Repräsentanten des Volkes seien. „Darauf können wir stolz sein, darauf sollten wir stolz sein“, sagte Klein. Die Abgeordnete erinnerte zudem an die großen Unsicherheiten und Umbrüche in Ostdeutschland nach der Wiedervereinigung. Die Herausforderungen hätten die Bürger angenommen. „Dafür gebührt ihnen großer Respekt und Anerkennung.“ AfD: Kein Freibrief für Selbstzufriedenheit Für die AfD-Fraktion sprach Nicole Hess mit Blick auf die konstituierende Sitzung von einem Neubeginn, der von Mut und Hoffnung getragen worden sei, vom Willen eines Volkes, „endlich wieder zusammenzugehören“. Hess sagte – in Widerspruch zu Klöckners Ausführungen –, dass der Zusammentritt des 12. Deutschen Bundestages nicht die Vollendung, sondern den Beginn der Vollendung darstelle. Die Abgeordnete mahnte: „Ein Jubiläum ist kein Freibrief für Selbstzufriedenheit. Es ist vielmehr ein Prüfstein.“ Es sollte nicht nur gefragt werden, was erreicht, sondern auch was versäumt worden sei und was gerade auf dem Spiel stehe. Hess kritisierte, dass Ostdeutsche ihre Sichtweisen oft als nachgeordnet empfunden hätten. „Demokratie lebt nicht davon, dass alle gleich denken, sie lebt davon, dass unterschiedliche Sichtweisen friedlich konkurrieren dürfen“, so Hess. Ost-Beauftragte: Keine parlamentarischen Neulinge Für die Bundesregierung sah die Ost-Beauftragte Elisabeth Kaiser (SPD) im 12. Deutschen Bundestag ein: „Ausdruck eines neuen, vielfältigen Deutschlands“. Sie erinnerte daran, dass die Bürgerinnen und Bürger der DDR die Demokratie zuerst auf der Straße und dann bei der Wahl zur ersten und letzten freien Volkskammer erzwungen hätten. Die Abgeordneten aus Ostdeutschland seien keine „parlamentarischen Neulinge“ gewesen, sondern hätten aufgrund ihres starken Mandats durch die Friedliche Revolution eine „besondere Dynamik“ in den Bundestag eingebracht. Kaiser mahnte, dass das Versprechen der gleichwertigen Lebensverhältnisse in vielen Regionen, insbesondere in Ostdeutschland, noch nicht erfüllt sei. Sie verwies zudem darauf, dass die „deutsche Sternstunde“ auch eine „europäische Sternstunde“ gewesen sei. An diese „grandiosen Leistungen“ wolle man mit dem Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation erinnern. Grüne: Abrupte Veränderungen zum Besseren sind möglich Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erinnerte Michael Kellner an die Leistung der damaligen Abgeordneten, insbesondere aus Ostdeutschland. „Unsere Demokratie steht auf ihren Schultern“, sagte der Abgeordnete. Er erinnerte auch an die Leistung der Gruppe ostdeutscher Abgeordneter von Bündnis 90 für „Frieden, Umweltschutz und bürgernahe Demokratie“. Kellner schlug zudem den Bogen zu aktuellen Debatten, kritisierte die AfD als „blaue Putin-Freunde“ und warnte angesichts der Entwicklungen in den USA vor der Verletzlichkeit und der Möglichkeit des Scheiterns von Demokratie. Rechtsextreme Kräfte würden diese weltweit bedrohen. Eine Lehre von 1989 sei aber auch: „Abrupte Veränderungen zum Besseren sind möglich“, so der Abgeordnete. Linke: Mehr Respekt gegenüber Wählerinnen und Wählern Für die Fraktion Die Linke erinnerte Gregor Gysi daran, dass auch schon der 11. Deutsche Bundestag nach der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 durch den Beitritt der Abgeordneten der ehemaligen Abgeordneten der Volkskammer ein gesamtdeutscher gewesen sei. Gysi, der sowohl schon der frei gewählten Volkskammer als auch dem 12. Deutschen Bundestag angehörte, ging zudem kritisch auf den Umgang mit der Nachfolgepartei der SED, der PDS, ein und kritisierte auch den Umgang mit ihm selbst im Bundestag, manche hätten ihn gehasst, berichtete Gysi. „Meine Leistung besteht darin, nicht zurückgehasst zu haben.“ Mit Blick auf den heutigen Bundestag sagte der Linken-Abgeordnete, dass sich damals habe niemand vorstellen können, dass eine rechtsextreme Partei, gemeint war die AfD, im Parlament Platz nehmen würde. Er mahnte, mehr Respekt gegenüber Wählerinnen und Wählern an den Tag zu legen. Gerade Wähler im Osten hätten ein „feines Gespür für fehlende Glaubwürdigkeit und Ehrlichkeit in der Politik“. SPD: Rarität in der Geschichte Für die SPD-Fraktion hob Franziska Kersten die Leistung der Ostdeutschen hervor. Eine erfolgreiche Revolution ohne einen einzigen Toten, das sei eine „Rarität in der Geschichte“. Als eine „gesamtdeutsche Leistung“ würdigte die Sozialdemokratin, dass es gelungen sei, den Einigungsvertrag innerhalb von acht Wochen auszuhandeln. Sie mahnte zudem, dass Demokratie keine „abstrakte Sache“ sei, sondern durch unser aller Beteiligung lebe und überlebe. (scr/18.12.2025)

Untersuchungsausschuss zu steuerfinanzierten NGOs gefordert

18.12.2025
Die AfD beantragt einen Untersuchungsausschuss, der den Einfluss von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) überprüfen soll. Ein dazu vorgelegter Antrag (21/3301) stand am Donnerstag, 18. Dezember 2025, auf der Tagesordnung des Parlaments. Nach einstündiger Debatte wurde der Antrag dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur weiteren Beratung überwiesen. AfD: Finanzierte Heckenschützen Die Verstrickungen von Staat und Parteien mit sogenannten NGOs müssten „kompromisslos durchleuchtet und ausgemistet werden“, forderte Tobias Matthias Peterka (AfD) zu Beginn der Debatte. Der Begriff Nichtregierungsorganisation sei in Deutschland sehenden Auges zu einem Witz verkommen, befand er. Diese seien, strikt nach sozialistischer Logik, „Regierungsvorfeldorganisationen“, die finanziell und karrieristisch „mit Grünen, SPD und weit Unappetitlicherem“ verdrahtet seien. Peterka sprach von finanzierten Heckenschützen, die mit der AfD die bundesweit umfragenstärkste Partei angreifen würden: „Weil Sie ganz genau wissen, dass mit fairen Mitteln kein Kraut mehr gegen uns gewachsen ist.“ Mit den über unzählige Ministerien verquickten NGOs werde gegen die Opposition gehetzt, würden Bürger verunglimpft „und das getan, was Sie uns immer vorwerfen: gespalten was das Zeug hält“. Die Union, so Peterka weiter, habe das Problem erkannt und noch in der Opposition 500 Fragen „als Breitseite auf Scholz und Habeck abgefeuert“. In der Koalition mit der SPD teile man sich nun aber wieder brüderlich das Steuergeld. CDU/CSU: Doppelmoral der AfD kaum zu ertragen Dr. Hendrik Hoppenstedt (CDU/CSU) warf der AfD Bigotterie vor. So kritisiere die Fraktion immer wieder angeblich unnötige Reisen der Bundesregierung, reise dann aber „mit einer Riesentruppe von 20 Parteimitgliedern von Bund und Ländern“ in die USA, um „als VIP-Gäste an einer Gala der radikalen Jugendorganisation der MAGA teilzunehmen, die für ihre Nähe zu Antisemiten und Rechtsradikalen bekannt ist“. Die Doppelmoral der AfD sei kaum noch zu ertragen, sagte Hoppenstedt, der mit Blick auf die Reise einer AfD-Parteidelegation „zu Putins Ferienort Sotschi“ von „Landesverrat“ sprach. Der Unionsabgeordnete betonte zudem, dass die Förderung der Zivilgesellschaft sehr wichtig sei. Deshalb brauche es einen „angemessenen Umgang mit dieser Frage“, eine gründliche Analyse und eine differenzierte Auseinandersetzung. Die Union, so Hoppenstedt weiter, sei nicht immer einverstanden gewesen mit dem, „was unter der Überschrift Demokratieförderung unterstützt wurde“. Um Klarheit zu schaffen, habe man seinerzeit die Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Unter Bundesministerin Karin Prien würden nun die Konsequenzen gezogen und das Bundesprogramm „Demokratie leben“ grundlegend verändert. Grüne: NGOs fördern das demokratische Gemeinwesen Mit dem Antrag habe die AfD einen neuen Tiefpunkt in ihrer parlamentarischen Arbeit erreicht, sagte Helge Limburg (Bündnis 90/Die Grünen). Mit dem Antrag werde eine der zentralen Säulen der Demokratie diffamiert: die Nichtregierungsorganisationen. Die Vorlage zeige die Verächtlichmachung ehrenamtlichen Engagements durch die AfD. Nichtregierungsorganisationen leisten laut Limburg einen unschätzbaren Beitrag für die Gesellschaft. Sie seien in nahezu jedem Bereich unterwegs. „Wir müssen den Menschen, die sich dort engagieren, jeden Tag dankbar sein und dürfen ihnen nicht Knüppel zwischen die Beine werfen“, sagte der Grünen-Abgeordnete. Damit sich NGOs unabhängig entwickeln können und nicht von Geldgebern und Sponsoren abhängig sind, müssten sie „in eng begrenzten Förderrichtlinien“ staatliche Mittel für Projekte erhalten, so Limburg. Das sei Ausfluss der Selbsterkenntnis, „dass der Staat eben nicht alles gewährleisten kann, alles gewährleisten soll, was wir in unserer Gesellschaft brauchen“. Seiner Auffassung nach sind Staatsgelder in den Händen der Zivilgesellschaft gut eingesetzt, „weil diese NGOs das demokratische Gemeinwesen fördern“. SPD: Zivilgesellschaft gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit Die Arbeit der demokratischen Zivilgesellschaft richte sich gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, sagte Felix Döring (SPD). Wenn sich die AfD nun beschwere, die NGOs würden vor allem gegen ihre „angeblich legitimen und demokratischen Positionen“ vorgehen, so sei das in etwas so, „als würde ich mich darüber beschweren, dass jeder Rauchmelder und jedes Brandschutzkonzept in diesem Land es persönlich auf mich abgesehen hat“, sagte Döring. „Ich kann Ihnen einen Tipp geben: Hören Sie auf, ständig mit offenem Feuer zu hantieren und einen Brand nach dem anderen zu legen.“ Dann entstehe dieser Eindruck gar nicht erst. Der SPD-Abgeordneten erläuterte, warum seiner Ansicht nach rechte Positionen „nicht zum legitimen Bestandteil unserer demokratischen Debatte gehören“. Links und Rechts seien keine zwei gleichen Pole im politischen Spektrum, sagte Döring. Linke Politik gehe grundsätzlich von der Gleichwertigkeit der Menschen aus. Sie versuche, die Gleichwertigkeit durch fortschrittliche Politik umzusetzen. Die demokratische Gegenposition dazu sei eine konservative Politik. Auch sie gehe von der Gleichwertigkeit der Menschen aus und versuche, „das Gute durch bewahrende Politik sicherzustellen“. Rechte Positionen hingegen gingen von einer Ungleichheit der Menschen aus, sagte Döring. Genau deshalb sei die Arbeit der „Omas gegen Rechts“ im Sinne der Verfassung und die Arbeit der AfD im Widerspruch zu den Leitgedanken der Verfassung. Linke: Gezielte Kampagne aus Desinformation und Diffamierung Clara Bünger (Die Linke) warf der AfD eine „gezielte Kampagne aus Desinformation und Diffamierung gegen demokratische Institutionen und engagierte Menschen in Deutschland“ vor. Dem würden sich die Demokraten entschieden entgegenstellen „und die Omas gegen Rechts gegen Sie verteidigen“. Der AfD gehe es weder um Aufklärung noch um Transparenz, „sondern um Einschüchterung“, so Bünger. Seit Monaten werde von der Partei das Narrativ verbreitet, NGOs seien politisch gesteuert und mit öffentlichen Geldern gekauft. „Das ist keine Kritik. Das ist bewusste Desinformation“, befand die Linken-Abgeordnete. Der Angriff der AfD auf die NGOs zeige die Angst der Partei. „Sie haben Angst vor einer selbstbewussten, kritischen und solidarischen Zivilgesellschaft, die ihrer Politik etwas entgegensetzt“, sagte Bünger. Diese Menschen seien aber das Bollwerk „zwischen Ihnen und dem ungehinderten Zugriff auf die Macht“. Kritik übte Bünger auch an der Union. CDU und CSU hätten mit ihren 551 Fragen zur politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen diese unter einen Generalverdacht gestellt, sagte sie. Antrag der AfD Der 16-köpfige Untersuchungsausschuss soll nach dem Willen der Fraktion vor allem personellen Überschneidungen und Verbindungen zwischen NGOs, Bundesministerien und Bundesbehörden nachspüren und herausfinden, inwieweit NGOs, die sich politisch betätigen, staatliche Förderung erhalten oder erhielten. Zudem solle der Ausschuss die Praxis und Höhe der Förderung von NGOs durch die Europäische Union beleuchten, um mögliche Einflussnahmen der EU über NGOs auf die Willensbildung in Deutschland zu eruieren. Darüber hinaus solle aufgezeigt werden, ob die geltenden Transparenzregeln hinsichtlich staatlicher Förderungen von NGOs ausreichend sind oder ob gegebenenfalls Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers besteht. Dabei sei auch zu prüfen, heißt es in dem Antrag, ob die gesetzlichen Regelungen der Gemeinnützigkeit noch zeitgemäß sind. Von Interesse ist für die Fraktion überdies, welchen Einfluss staatlich geförderte NGOs während der letzten Bundestagswahl zugunsten oder zulasten welcher Parteien ausgeübt haben, ob eine unzulässige Beeinflussung der Bundestagswahl stattgefunden hat und ob gegebenenfalls auch Regierungsmitglieder oder staatliche Stellen „am Versuch einer Wahlbeeinflussung beteiligt waren“. Schließlich solle untersucht werden, wie stark der Einfluss von NGOs bei Kontenkündigungen der AfD und alternativer Medien ist. (hau/vom/18.12.2025)

Abgesetzt: Rücknahme von „Asylmigranten“ durch EU-Mitgliedstaaten

18.12.2025
Ein von der AfD-Fraktion angekündigter Antrag mit dem Titel „Rücknahme von Asylmigranten durchsetzen – Vertragsverletzungsverfahren gegen vertragsbrüchige EU-Mitgliedstaaten einleiten“ wurde von der Tagesordnung am Donnerstag, 18. Dezember 2025, abgesetzt. Nach einstündiger Debatte sollte der Antrag dem federführenden Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/16.12.2025)

Kontroverse Debatte zur geplanten Befugnis­erwei­terung der Bundes­polizei

18.12.2025
In erster Lesung hat der Bundestag am Donnerstagvormittag, 18. Dezember 2025, über die von der Bundesregierung geplante "Modernisierung des Bundespolizeigesetzes" zur Erweiterung der Befugnisse der Bundespolizei beraten. Während die AfD-Fraktion dabei den Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/3051) in Teilen begrüßte, kritisierten Rednerinnen von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken die Vorlage als unzureichend beziehungsweise zu weitgehend. Vertreter der Koalition warben dagegen mit Nachdruck für die angestrebten Neuregelungen. Der Gesetzentwurf wurde im Anschluss an die Debatte gemeinsam mit einem Antrag der Linken zur Reduzierung der Befugnisse der Bundespolizei (21/3306) zur weiteren Beratung in den federführenden Innenausschuss überwiesen. Minister: Herausforderungen haben sich massiv gewandelt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) verwies darauf, dass das geltende Bundespolizeigesetz größtenteils aus dem Jahr 1994 stamme und sich die Herausforderungen in den vergangenen Jahrzehnten "massiv gewandelt" hätten. 1994 habe es noch keine Cyberattacken und keine Drohnengefahr gegeben, weshalb die Reform des Gesetzes dringend notwendig sei. Dabei gehe es auch um die 55.000 Bundespolizisten, "die schlichtweg unser Vertrauen" verdienten. Mit der Novelle werde die Bundespolizei "mit den notwendigen Befugnissen und den notwendigen Mitteln" gestärkt, fügte der Ressortchef hinzu. So schaffe man "umfassende Sicherheitszonen am Bahnhof", sorge für die Durchsetzung von Messer- und Waffenverbotszonen, die Durchführung verdachtsunabhängiger Kontrollen und den Einsatz hochauflösender Videokameras an Bahnhöfen. Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes sei zudem die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), nachdem jahrelang über die Einführung der Quellen-TKÜ gesprochen worden sei. AfD: Gesetz enthält positive Neuerungen Markus Matzerath (AfD) sagte, seine Fraktion halte eine Neufassung des Bundespolizeigesetzes grundsätzlich für sinnvoll und setze sich für zeitgemäße Befugnisse für die Grenzschutzpolizei ein. Der Gesetzentwurf enthalte etwa mit neuen Befugnissen bei der Abwehr von Drohnen auch positive Neuerungen. Richtig und wichtig sei auch, dass die Bundespolizei künftig laut Aufenthaltsgesetz Haft oder Ausreisegewahrsam beantragen können soll, doch seien die Voraussetzungen dafür viel zu streng. Daneben seien einige Regelungen nicht nachvollziehbar. So könne es nicht richtig sein, dass die Abfrage von Verkehrsdaten nicht grundsätzlich zur Verhinderung strafbarer Schleusungen zulässig sein soll, sondern nur bei "lebensgefährdenden Schleusungen". SPD: Angemessene, moderne und rechtssichere Befugnisse Sonja Eichwede (SPD) betonte, dass die Koalition mit dem Gesetzentwurf auf grundlegende Veränderungen der sicherheitspolitischen Herausforderungen reagiere. Die Bundespolizei brauche "angemessene, moderne und rechtssichere Befugnisse" etwa zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität und Menschenhandel. Mit der "überfälligen" Novellierung des Gesetzes werde die Bundespolizei effektiver aufgestellt. Dazu gehöre auch, Möglichkeiten zu eröffnen, auf moderne Kommunikationsformen und technische Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr zu reagieren. Auch würden die Befugnisse der Bundespolizei zur Drohnenabwehr ausgeweitet. Grüne kritisieren "alte Unions-Rezepte" Dr. Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte, die Regierungsvorlage sei "zu wenig" und enttäuschend. Statt neue Ideen zu präsentieren, würden "alte Unions-Rezepte neu aufgekocht". Besonders ärgerlich sei, dass "bürgerrechtliche Errungenschaften aus früheren Gesetzentwürfen einfach komplett gestrichen" worden seien. Ein Beispiel dafür seien die sogenannten Kontrollquittungen nach einer Polizeikontrolle, die Diskriminierungen vorgebeugt hätten. Auch sollten Body-Cams immer eingeschaltet werden, wenn unmittelbarer Zwang angewendet wird. Dabei könnten Body-Cams auch die Polizei schützen. Ferner würde eine Kennzeichnungspflicht bei der Bundespolizei das Vertrauen der Bürger stärken. Linke: Gesetz ist Schritt in Richtung Autoritarismus Clara Bünger (Die Linke) wertete den Gesetzentwurf als "Schritt in Richtung Autoritarismus und Überwachungsstaat", der zu einem "massiven Ausbau staatlicher Macht bei gleichzeitiger Schwächung der Grundrechte" führe. Das habe mit Sicherheit und Modernisierung nichts zu tun. Künftig solle die Bundespolizei nahezu beliebig entscheiden dürfen, wen sie kontrolliere – "ohne konkreten Verdacht, ohne objektive Kriterien", kritisierte Bünger. Auch solle die Bundespolizei dem Gesetzentwurf zufolge selbst Abschiebehaftverfahren einleiten können. Statt einen "massiven Ausbau von Befugnissen" brauche es mehr Mechanismen zur Kontrolle polizeilichen Handelns erforderlich. CDU/CSU: Instrument gegen übles Schleuser-Geschäft Josef Oster (CDU/CSU) entgegnete, es sei Ausdruck eines "grundlegenden Wandels in der deutschen Innenpolitik", dass in dem Gesetzentwurf nicht mehr eine "Kennzeichnungspflicht für alle" oder die Verpflichtung zum Ausstellen von Kontrollquittungen stehe: "Wir vertrauen unseren Polizistinnen und Polizisten und wir misstrauen ihnen nicht", sagte Oster. Mit der Einführung der Quellen-TKÜ, verdachtsunabhängiger Kontrollen in Waffenverbotszonen, verstärkter Videoüberwachung, schnellerem Handeln bei Abschiebehaft und von Befugnissen zur Drohnenabwehr beinhalte der Gesetzentwurf "wichtige Verbesserungen für unsere Polizei". So setzte man mit der Quellen-TKÜ dem "üblen Geschäft der Schleuser" ein zeitgemäßes Instrument entgegen und mache die Grenzen sicherer. Gesetzentwurf der Bundesregierung Zu den neuen Befugnissen der Bundespolizei zählen dem Gesetzentwurf zufolge neben der Erhebung von Bestands-, Nutzungs- und Verkehrsdaten, dem „Einsatz mobiler Sensorträger" für Bild- und Tonaufzeichnungen sowie technischer Mittel gegen gefährdende Drohnen und der Quellen-TKÜ auch die Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten sowie die Möglichkeit, eine Meldeauflage oder ein Aufenthaltsverbot zu erlassen. Zugleich sollen mit dem Gesetzentwurf die Regelungen zur Erhebung von Daten, die durch den Einsatz verdeckter Maßnahmen erlangt wurden, an die Vorgaben eines Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 20. April 2016 angepasst werden. Zudem setzt der Gesetzentwurf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Nutzung der in den Datenbeständen der Bundespolizei vorhandenen personenbezogenen Daten und zur Übermittlung dieser Daten an andere Stellen um. Des Weiteren enthält der Gesetzentwurf unter anderem Vorschriften zum Datenschutz, die der Umsetzung einer EU-Richtlinie vom April 2016 dienen. Antrag der Linken Die Linke plädiert in ihrem Antrag für die Streichung von Befugnissen zur anlasslosen Kontrolle und Durchsuchung von Personen und Sachen, zur automatischen Kennzeichenerfassung, „zur Nutzung der ,Besonderen Mittel der Datenerhebung' (unter anderem längerfristige Observation, Verdeckte Ermittler und Vertrauenspersonen)“ sowie zum Einsatz von Mitteln der Überwachung von Kommunikationsmitteln wie „IMSI-Catcher, WLAN-Catcher, Staatstrojaner“. Ferner setzt sich Die Linke in der Vorlage unter anderem für die „Einführung von modernen Standards der öffentlichen und rechtsstaatlichen Kontrolle von Polizeihandeln“ ein. Dazu zählt sie neben der Kennzeichnungspflicht der Beamten und der Aktivierung der Bodycam beim Einsatz körperlicher Gewalt und auf Aufforderung der Bürger auch „umfassende Rechte von Betroffenen auf Auskunft zu über sie gespeicherte personenbezogene Daten sowie deren Weiterverarbeitung“. (sto/18.12.2025)

150. Geburtstag: Neue Biografie widmet sich dem Wirken von Paul Löbe

18.12.2025
Paul Löbe – Sozialdemokrat, Parlamentarier, Reichstagspräsident – wurde vor 150 Jahren im schlesischen Liegnitz geboren. Anlässlich dieses Jahrestages fand am Mittwoch, 17. Dezember 2025, eine Lesung aus der neu erschienen Biografie „Paul Löbe. Ein Leben für die Demokratie“ von der Autorin Victoria Krummel statt. Eröffnet wurde die Veranstaltung von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, die an die demokratischen Anfänge in der Zeit der Weimarer Republik erinnerte und Paul Löbes Rolle als Reichstagspräsident würdigte. Klöckner: Agree to disagree „Paul Löbe hat das Amt des Parlamentspräsidenten so sehr geprägt wie kaum ein anderer“, sagte Klöckner zu Beginn der Veranstaltung. Er habe stets für parlamentarische Kompromisse gestanden und dafür gekämpft, dass Debatten „hart, aber fair in der Sache“ blieben. Das sei wichtig, denn eine Demokratie lebe zwar vom Streit, „aber eben auch durch den Grundsatz: Agree to disagree“. Mit Blick auf die heutige Debattenkultur im Deutschen Bundestag warnte Klöckner vor Versuchen der Demontage des Parlaments. Nicht der parlamentarische Streit sei das Problem, sondern die strategische Missachtung von Regeln. „Wer Regeln bricht, will das Parlament als Karikatur darstellen“, mahnte Klöckner. Die Aufgabe eines Präsidenten oder einer Präsidentin sei es daher stets, die Würde des Parlamentes zu wahren. Paul Löbe sei dieser Aufgabe nachgekommen und habe damit das Amt geformt wie kaum ein Zweiter. Gespräch über die Gefahr von Toleranz Im Anschluss an die Lesung mit Originaldokumenten folgte ein Gespräch zwischen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages a.D., Dr. Wolfgang Thierse, und der Autorin Victoria Krummel. Moderiert wurde der Austausch von Dr. Benedikt Wintgens, Generalsekretär der Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien (KGParl). Krummel betonte, dass Paul Löbe sich durch seine hohe Toleranz ausgezeichnet hätte. Er sei jemand gewesen, der „mit vielen verschiedenen Menschen konnte“. Das sei eine wichtige Eigenschaft für den Präsidenten eines Parlaments. Doch diese „besondere Stärke“ habe laut Krummel womöglich auch dazu geführt, dass Löbe „seine Feinde“ zu spät gesehen habe. Thierse stimmte der These zu und bezeichnete es als „tragisch“, dass die Feinde der Demokratie diese Toleranz für ihre Zwecke ausnutzen konnten. Denn: Damals habe es „das Werkzeug, eine Partei zu verbieten“, noch nicht gegeben. Paul Löbe – Präsident in polarisierter Zeit Der Sozialdemokrat Paul Löbe war ab 1920 Präsident des Reichstages in der Weimarer Republik – bis er 1932 von dem Nationalsozialisten Hermann Göring abgelöst wurde. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges eröffnete Löbe 1949 als Alterspräsident den ersten Deutschen Bundestag mit den Worten: „Die Alten und die Jüngeren sind nun hier vereint in der schweren Aufgabe, an die Stelle der Trümmer wieder ein wohnliches Haus zu setzen und in den Mutlosen eine neue Hoffnung zu wecken.“ Löbe forderte, dass Deutschland aus dem Schatten der Nazi-Herrschaft heraustritt und zu einer Demokratie heranwächst. Noch heute spielt der Name Paul Löbe im parlamentarischen Alltag eine wichtige Rolle – so trägt eine der größten Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin, das Gebäude, in dem die meisten Ausschüsse tagen, seinen Namen. Fotoausstellung am Spreeufer Basierend auf den Forschungen von Victoria Krummel zeigt der Deutsche Bundestag seit dem 15. Dezember erstmals Einblicke in das private Familienarchiv des Politikers. Die Fotoausstellung befindet sich im Paul-Löbe-Haus und ist vom Spreeuferweg kostenfrei zu sehen. (mtt/18.12.25)