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Geteiltes Echo auf Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
Die geplante Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes trifft bei Sachverständigen auf ein geteiltes Echo, wie eine öffentliche Anhörung im Umweltausschuss am Mittwoch, 25. März 2026, gezeigt hat. Während Vertreter der Industrie sowie von der Unionsfraktion benannte Rechtsexperten den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften (21/4146, 21/4961) begrüßten, kritisierten die von den Fraktionen der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke eingeladenen Sachverständigen die damit geplante Reform des Umweltklagerechts. Diese werde nicht das angestrebte Ziel erreichen, die Planung und Genehmigung von Infrastrukturprojekten zu beschleunigen. Stattdessen werde der Naturschutz geschwächt. Auch völker- und unionsrechtliche Bedenken führten die Experten an. Expertin lobt geplante Reform Catrin Schiffer vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) lobte die geplante Reform. Insbesondere dass künftig bei Verbandsklagen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz der Untersuchungsgrundsatz eingeschränkt und auf den Beibringungsgrundsatz begrenzt werden soll, werde zu einer Beschleunigung der Verfahren führen. Dies sei für die Industrie ein „entscheidender Standortfaktor“. Zwar werde die Genehmigung von Industrieanlagen nur äußerst selten beklagt, räumte die Sachverständige ein. Doch die Industrie sei mittelbar durch die Klagemöglichkeiten betroffen – zum einen aufgrund der „erhöhten Prüftiefe“ längeren Verwaltungsverfahren, zum anderen, weil Klagen etwa gegen den Bau von Windkraftanlagen oder Straßen erneuerbare Energien verringerten oder den Transport erschwerten. "Keine verfassungs- oder unionsrechtlichen Schwierigkeiten" Prof. Dr. Rainer Wernsmann, Staats- und Verwaltungsrechtler von der Universität Passau, sah darüber hinaus in der Einführung des Beibringungsgrundsatzes im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz keine verfassungs- oder unionsrechtlichen Schwierigkeiten. Im Gegenteil: Durch den Grundsatz, der besagt, dass die Ermittlung des Sachverhalts in erster Linie den Parteien obliegt und nicht dem Richter, werde im Gesetz nur klargestellt, was das Bundesverwaltungsgericht ohnehin schon längst für alle Verfahrensarten annehme. Auch dass Umweltklagen gegen Infrastrukturprojekte künftig keine aufschiebende Wirkung mehr haben sollen, sei kein Verstoß gegen das Grundgesetz. Es müsse lediglich der „effektive Rechtsschutz“ ermöglicht werden. In anderen Rechtsbereiche wie etwa dem Steuerrecht gebe es keine aufschiebende Wirkung. Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Klagen Dr. Stefan Bauer, Rechtanwalt bei der Kanzlei CMS Hasche Sigle, betonte das Anliegen der Reform, einerseits Verfahren zu straffen, andererseits „wichtigen Rechtsschutzanliegen“, die Umweltverbände vertreten, gerecht zu werden. Der vorliegende Gesetzentwurf allerdings sei an „einigen Stellen unklar“. Als Beispiel nannte er neben der Gesetzesbegründung den Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Klagen: Hier stelle sich unter anderem die Frage, wer im Zweifelsfall das Eilverfahren beantrage. Zudem betreffe die Regelung nur Umweltverbände und nicht alle unter das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz fallenden Klagen. "Gut die Hälfte der Klagen vor Gericht erfolgreich" Zweifel an der Angemessenheit der geplanten Einschränkung des Umweltklagerechts machte hingegen Dr. Kai Niebert, Präsident des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR), deutlich. Er verwies darauf, dass nur zehn Prozent der knapp 400 anerkannten Umweltorganisationen überhaupt Klagen anstrengten. Gut die Hälfte der Klagen sei vor Gericht erfolgreich – das zeige, dass „offensichtlich vorher ein Versäumnis vorgelegen“ habe und die Verwaltung es offensichtlich nicht geschafft habe, ihren Aufgaben gerecht zu werden. Expertin erwartet neue Rechtsunsicherheiten Deutlicher in ihrer Kritik wurde Henrike Lindemann, Geschäftsführerin des Vereins Green Legal Impact Germany: Der Gesetzesentwurf werde weder dem Ziel der Verfahrensbeschleunigung noch dem der Angleichung an das Völker- und Europarecht gerecht, so ihr Urteil. Stattdessen schaffe der Entwurf nur neue Rechtsunsicherheiten und Verzögerungen. Grund sei, dass die Bundesregierung damit ein „Scheinproblem“ bekämpfe. Nur 0,1 Prozent der Verwaltungsgerichtsverfahren gingen auf Umweltklagen zurück. Nur ein Prozent betreffe Vorhaben, bei denen eine Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtend sei. Die echten Probleme, die zu Verfahrensverzögerungen führten, würden aber nicht angegangen: Personalmangel in Behörden, die fehlende Digitalisierung oder unklare Rechtslagen. "Verbandsklagerecht kein bürokratischer Zufall" Die Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß, die Umweltvereinigungen vor Gericht vertritt, betonte, dass Rechte wie das Verbandsklagerecht oder die Mitwirkungsrechte im Planungsverfahren „keine bürokratischen Zufälle“ seien. Sei seien im Gegenteil aus der Erkenntnis entstanden seien, dass Vollzugsdefizite im Umweltrecht eines Akteurs bedürften, „der altruistisch für die Durchsetzung der Rechte sorgt“. Aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wiederum spreche ein „Misstrauen gegenüber den anerkannten Umweltvereinigungen“, das weder empirisch begründet noch völkerrechtlich zulässig sei, kritisierte die Sachverständige. In entscheidende Punkten verstoße er zudem gegen EU-Recht, etwa durch die Wiedereinführung der materielle Präklusion, die der Europäische Gerichtshof bereits für unionsrechtswidrig erklärt habe. Die Befristung der Anerkennung von Umweltverbänden bezeichnete Heß zudem als „mutmaßlich völkerrechtswidrig“. Experte warnt vor "enormem Verwaltungsaufwand" Ähnlich sah das Prof. Dr. Andreas Schmidt: Der Professor für Öffentliches Wirtschaftsrecht und Umwelt- und Planungsrecht an der Hochschule Anhalt führte zudem an, dass die Wiedereinführung der Präklusion nicht nur unionsrechtswidrig, sondern auch gar nicht sinnvoll sei: So hätten Untersuchungen gezeigt, dass sich Verfahren durch den Wegfall der Präklusion nicht verlängerten, sondern sogar etwas verkürzten. Die geplante Befristung der notwendige Anerkennung von Umweltverbänden, die offenbar darauf ziele „Verbände auszusortieren“, werde dagegen zu „enormen Verwaltungsaufwand“ führen, prognostizierte Schmidt. „Das wird Rechtsunsicherheiten erzeugen, das wird Klagen nach sich ziehen und diese Klagen werden, da bin ich mir ziemlich sicher, erfolgreich sein.“ (sas/25.03.2026)
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Zuspruch für Bundesnetzagentur als KI-Marktüberwachungsbehörde
Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hat sich am Montag, 23. März 2026, mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI) befasst. Mit dem Umsetzungsgesetz (21/4594) soll die Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689 geregelt werden, die seit August 2024 in Kraft ist. Zur Umsetzung muss jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union national zuständige Behörden, etwa für Marktüberwachung und Notifizierung von KI-Systemen, festlegen. Die von der Bundesregierung getroffene Entscheidung, die Bundesnetzagentur als Marktüberwachungsbehörde für die Einhaltung der KI-Verordnung zu benennen, trifft bei Sachverständigen auf Zuspruch. Skeptisch zeigten sich die Expertinnen und Experten hinsichtlich der breitgefächerten Notifizierungszuständigkeiten auf Länderebene. Auch bei den geplanten KI-Reallaboren wurden Nachbesserungen angemahnt. Dem von einigen Sachverständigen geforderten KI-Beirat stand der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, eher ablehnend gegenüber. "KI-Reallabor ein gutes Instrument" Die Bundesnetzagentur stehe bereit, die zentrale Rolle bei der Durchführung der Verordnung in Deutschland zu übernehmen, sagte Müller. Es gelte, mit einer verlässlichen, europaeinheitlichen Rechtsdurchsetzung für ein innovationsfreundliches und zugleich sicheres Umfeld für KI zu sorgen. Schon in den vergangenen Monaten seien zahlreiche Vorbereitungsarbeiten aufgenommen worden, sagte er. Mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sei man vernetzt. Ein erster Testlauf für ein KI-Reallabor sei auch schon durchgeführt worden, sagte Müller. Dieses sei ein gutes Instrument, um Ängste und Sorgen abzubauen, sagte er als Entgegnung auf die laut gewordene Skepsis. Mit Blick auf das föderal bedingte Mehrbehördenmodell – geplant ist eine Vielzahl an Landesbehörden als weitere KI-Behörden – sprach der Präsident der Bundesnetzagentur von gewissen Herausforderungen in der Praxis. „Je stärker es uns gelingen wird, eine gebündelte Aufsichtsstruktur zu gestalten, desto geringer wird der Koordinierungsaufwand und desto effizienter werden die Abläufe sein“, sagte Müller. "Datenschutzaufsicht und Marktüberwachung verzahnen" Das BSI stehe als Dienstleister für die Bundesnetzagentur zur Verfügung, machte BSI-Präsidentin Claudia Plattner deutlich. Das gelte etwa für die Expertise bei Verdachtsfällen mangelnder Cybersicherheit in Hochrisiko-KI-Systemen oder wenn es darum gehe, „zu schauen, wie im Zweifelsfall Aufsichtsmaßnahmen zu definieren sind“. Ebenso gelte es bei verbindlichen Vorgaben für technische Prüfungen von Sicherheitsanforderungen. Das Gesetz schafft eine auf den ersten Blick klare Struktur, die aus Sicht von Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), ihre Funktion allerdings nur dann zielführend erfüllen könne, „wenn die Datenschutzaufsicht und die Marktüberwachung eng verzahnt zusammenarbeiten“. Dies könne der Gesetzgeber durch präzisere Vorgaben zur Zusammenarbeit sicherstellen. Was nicht passieren dürfe, sei, dass am Ende die beaufsichtigte Stelle „noch einen Ansprechpartner mehr hat“. Specht-Riemenschneider unterstützte die Forderung nach Klarheit. „Rechtsunsicherheit ist der natürliche Feind der Innovation“, sagte sie. Niedrigschwellige Beschwerdewege gefordert Aus Sicht des Verbraucherschutzes braucht es niedrigschwellige Beschwerdewege bei der Bundesnetzagentur, sagte Dr. Miika Blinn vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Ein bloßer Verweis auf die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung genüge hierfür nicht. Werde eine Beschwerde an eine zuständige Behörde weitergeleitet, müsse die Kommunikation über das zentrale Beschwerdeportal der Bundesnetzagentur erfolgen, um ein Behörden-Ping-Pong zu vermeiden, sagte er. Der Chor der beteiligten Behörden in der KI-Aufsicht sei relativ groß, sagte Dr. Jonas Botta vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung. „Ein großer Chor birgt aber das Risiko der Disharmonie.“ Einen Konfliktlösungsmechanismus sehe das Gesetz aktuell jedoch noch nicht ausreichend vor, befand er. Eine andere Schwachstelle sei die unabhängige KI-Marktkontrollüberwachungskammer. Um deren Unabhängigkeit gewährleisten zu können, sollte der Bereich an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit übertragen werden, empfahl er. "Hochkomplexes föderales und sektorales Netzwerk" Lajla Fetic vom appliedAI Institute for Europe gGmbH verwies darauf, dass etwa Polen und Spanien nur eine Aufsichtsbehörde hätten. In Deutschland werde stattdessen auf ein hochkomplexes föderales und sektorales Netzwerk gesetzt, mit potenziell hundert beteiligten Behörden. „Das kann funktionieren“, sagte Fetic. Jedoch nur, wenn die Bundesnetzagentur als kooperative Schaltzentrale ausreichend ausgestattet wird, konsensorientierte Abstimmungsprozesse stattfinden und der Beratungsaspekt stärker herausdefiniert wird. Auf die fragmentierte Behördenstruktur ging auch Prof. Dr. Patrick Glauner von der Technischen Hochschule Deggendorf ein. Diese könne zu komplexen Zuständigkeiten führen und damit insbesondere für Start-ups und internationale Unternehmen einen Standortnachteil gegenüber Ländern mit klarer „One-Stop Shop“-Struktur darstellen, sagte er. Die KI-Reallabore hält er für überschätzt. Ein Grund sei, dass die regulatorischen Anforderungen der KI-Verordnung durch Reallabore nicht grundsätzlich reduziert würden, sondern lediglich auf das Verhängen von Strafen verzichtet werden könne. Für viele Start-ups sei daher der Aufwand hoch, während der Nutzen begrenzt bleibe. "Gesetzlichen Koordinierungsmechanismus schaffen" Separate Zuständigkeitszuweisungen an andere Bundesbehörden machen aus Sicht von Dr. Robert Kilian vom Bundesverband der Unternehmen der Künstlichen Intelligenz in Deutschland dann Sinn, „wenn es Fachkompetenz auf der Schnittstelle KI zur Fachindustrie, einschlägige Prüfungserfahrungen und gewachsene Aufsichtsbeziehungen gibt“. Was die Zuständigkeiten der Landesbehörden angeht, so hält Kilian dies für problematisch. Noch sei nicht klar, welche Behörden oder Ämter es sein werden. Er sei sich aber sicher, dass es dort noch keine ausreichende KI-Kompetenz und auch kein KI-Budget gebe, sagte Kilian. Die Lösung des Problems liege darin, „dass wir einen gesetzlichen Koordinierungsmechanismus brauchen, der diese Behörden effektiv in die Abstimmung zwingt“. Ein gesetzlicher Koordinierungsmechanismus zwischen Bundesnetzagentur und Landesbehörden sei daher im parlamentarischen Verfahren zu verankern. Vor einem Flickenteppich warnte Marvin Pawelczyk vom IT-Branchenverband Bitkom. Es brauche stattdessen im besten Fall eine bundeseinheitliche Lösung – mindestens aber verbindliche Koordinierungsmechanismen und einheitliche Vollzugshinweise, sagte er. Mehrere Behörden mit parallelen Durchsetzungsbefugnissen drohten sektorübergreifende Anbieter mit inkonsistenten Maßnahmen zu belasten, so Pawelczyk. Es brauche daher ein verbindliches Leitbehördenprinzip und einen formellen Mechanismus zur Klärung von Zuständigkeitsüberschneidungen. "Effektives Beschwerdesystem aufsetzen" Pia Sombetzki von der AW AlgorithmWatch gGmbH sprach sich dafür aus, einen KI-Beirat zu schaffen, ein effektives Beschwerdesystem aufzusetzen und kompetenzstärkende Maßnahmen in der Bevölkerung zu fördern, damit diese ihre Rechte nach der KI-Verordnung wahrnehmen kann. Auf Bundesebene müsse zudem ein verpflichtendes KI-Transparenzregister für alle Behörden aufgebaut werden, dass die begrenzten Informationen in der EU-Datenbank der Hochrisiko-KI-Systeme umfassend ergänzt. Die Bundesnetzagentur sollte ihrer Auffassung nach die Aufsicht darüber ausüben. Die unabhängige und kompetente Aufsicht über den staatlichen Einsatz von Hochrisiko-KI-Systemen in besonders sensiblen Bereichen müsse über die Datenschutzbehörden sichergestellt werden, sagte Sombetzki. (hau/23.03.2026)
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Anhörung zum Armutsbericht: Wohnraum und Bildung im Fokus
Für eine wirksame Armutsbekämpfung muss Deutschland viel mehr in Bildung und sozialen Wohnraum investieren und die Passgenauigkeit von Sozialleistungen verbessern. Zu diesem Schluss kam eine Mehrheit der Experten in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 23. März 2026, die sich mit dem „Siebten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung – Lebenslagen in Deutschland“ (21/3250) befasst hat. Unterschiedliche Ansichten gab es vor allem in der Frage der Armutsdefinition und der Bewertung der Konzentration hoher Vermögen bei einem sehr kleinen Teil der Bevölkerung und dessen Besteuerung. "Armutsbegriff nicht klar definiert" Für das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln hob Dr. Maximilian Stockhausen hervor, dass eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung der beste Schutz vor Armut sei, aber auch Bildung einen erheblichen Einfluss habe. Kritisch äußerte er sich zu der in der Öffentlichkeit meist benutzten Grenze von 60 Prozent des Medianeinkommens, ab der Armut beginne. Tatsächlich bilde eine reine Einkommensgrenze Armutslagen oft nicht ab. Als „nicht hinreichend klar definiert“ bezeichnete auch Dr. Stefan Liebig, Professor für Empirische Sozialstrukturanalyse an der Freien Universität Berlin, den Armutsbegriff. „Wir brauchen mehr Information darüber, dass Armut ein differenziertes Problem ist“, das sich in unterschiedlichen Lebenslagen verschieden abbilde. So könne der gesellschaftlichen Fehlwahrnehmung entgegengetreten werden, dass es immer mehr Arme gebe. Belastung durch steigende Wohnkosten Von einer Fehlwahrnehmung in diesem Kontext sprachen die geladenen Wohlfahrtsverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) nicht, sondern skizzierten aus ihrer Sicht, inwiefern zum Beispiel die stark steigenden Wohnkosten Haushalte zunehmend belaste und in die Armutsfalle treibe, auch wenn sich das Einkommen nicht negativ entwickelt habe. Michael David von der Diakonie Deutschland betonte etwa, dass man dieses Problem nicht durch eine reine Bau-Debatte lösen werde. „Wir brauchen Lösungen für den Bestand.“ Es gebe in Deutschland nur 1,1 Millionen Sozialwohnungen, aber rund elf Millionen Menschen, die eigentlich einen Anspruch darauf hätten, sagte er. Mietpreisbremse und Mietpreisdeckel Für den DGB forderte Martin Künkler eine „sanktionsbewehrte Mietpreisbremse und in einigen Regionen auch einen Mietpreisdeckel“. Die Bestandsmieten spielten eine große Rolle bei der Armutsbekämpfung, so Künkler. Dieser Forderung schloss sich Dr. Joachim Rock vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband an, denn wegen hoher Mieten steige die tatsächliche Armutsbetroffenheit. Er warnte vor einem massiven sozialpolitischen Problem im Osten Deutschlands, da dort nun in größerem Umfang Menschen mit gebrochenen Erwerbsbiografien in den Ruhestand gingen. Kinderarmut und fehlende Chancen Bernd Siggelkow, Gründer und Vorsitzender der Kinderstiftung Arche, sagte, die Kinderarmut sei in den vergangenen Jahren in drei Gruppen gestiegen, bei den Alleinerziehenden, Migranten und in Großfamilien. „Unsere Kinder merken schon früh, wie ihre Chancen sind.“ 30 Prozent der 15-Jährigen könnten nicht richtig lesen und schreiben, „wir haben also ein erhebliches Bildungsproblem“, betonter er. Vermögensverteilung in Deutschland Prof. Dr. Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin, wies darauf hin, dass Armut vor allem weiblich sei. Es gebe „viel Verbesserungsbedarf“ bei der Zielgenauigkeit sozialer Leistungen. Aus seiner Sicht habe Deutschland eine ungewöhnlich hohe Ungleichverteilung bei den Vermögen, 30 Prozent der Menschen hätten gar kein Vermögen, das sei im Vergleich mit anderen europäischen Ländern „sehr besonders“. Dadurch gerate eine ungewöhnlich große Gruppe in Abhängigkeit vom Staat, kritisierte er. (che/23.03.2026)
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Missbrauchs-Ausmaß bei Vaterschaftsanerkennung umstritten
Große Zustimmung und deutliche Ablehnung haben das Meinungsbild der Sachverständigen gekennzeichnet, als es am Montag, 23. März 2026, im Innenausschuss um den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ (21/4081) ging. Durch den Gesetzentwurf sollen zukünftige Vaterschaftsanerkennungen, die allein dem Zweck dienen sollen, die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einreise oder einen Aufenthalt in Deutschland zu schaffen, effektiv verhindert werden. "Schwerwiegende familienrechtliche Bedenken" Dr. Lucy Chebout, Richterin am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin und Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, bat die Abgeordneten, von dem Gesetzentwurf Abstand zu nehmen. Sie machte schwerwiegende familienrechtliche sowie grund- und menschenrechtliche Bedenken geltend. Die Einordnung der Neuregelungen in das Aufenthaltsgesetz sei nicht plausibel. Sollte das Gesetz in Kraft treten, würde nach ihrer Ansicht für Kinder ausländischer oder binationaler Eltern eine Art Sonderfamilienrecht eingeführt, das die rechtliche Absicherung von Kindern zum Zeitpunkt der Geburt faktisch unmöglich machen werde. Prof. Dr. Harald Dörig von der Friedrich-Schiller-Universität Jena, vertrat die Ansicht, eine Reform der Regelungen zur Bekämpfung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen sei dringend erforderlich. Der Gesetzentwurf leiste hierfür mit der zwingenden Einbeziehung der Ausländerbehörden einen wichtigen Beitrag. Allerdings müssten die materiellen Regelungen über die Missbrauchsabwehr in einigen Punkten geändert werden. Sonst werde die Reform weitgehend wirkungslos bleiben oder dem Ziel der Missbrauchsabwehr schaden. Experte erwartet "deutliche Verfahrensvereinfachung" Marten Franke, Richter am Verwaltungsgericht Köln, befand, der Gesetzentwurf erweise sich in gesetzestechnischer Hinsicht als grundsätzlich geeignet, die verfassungsrechtlich geschützten sozial-familiären Beziehungen zwischen dem betroffenen Kind, dem Anerkennenden und der Kindesmutter mit dem legitimen staatlichen Interesse an einer effektiven Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen in Ausgleich zu bringen. Simon Japs vom Deutschen Städtetag meinte, der Gesetzentwurf sei im Grundsatz sachgerecht. Die Verlagerung der Missbrauchsprüfung von den Beurkundungsstellen auf die fachlich besser ausgestatteten Ausländerbehörden beseitige das bislang bestehende strukturelle Informationsdefizit der Standes- und Jugendämter und führe zu einer deutlichen Verfahrensvereinfachung. Dies stärke die Rechtssicherheit und verbessere die Missbrauchsprävention. Folgen für die Kinder Dr. Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag legte dar, es sei sehr zu begrüßen, dass sich der Gesetzgeber des Problems missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen annehme. Das bisherige Recht reiche nicht aus. Er verwies darauf, dass vorgesehen sei, in relevanten Fällen die Zustimmung der Ausländerbehörden zur Wirksamkeitsbedingung für die Anerkennung der Vaterschaft zu machen. Für Fälle zu Unrecht erteilter Zustimmungen sei die Rückgängigmachung der aufenthalts- oder staatsangehörigkeitsrechtlichen Folgen vorgesehen. Prof. Dr. Henrike von Scheliha von der Bucerius Law School in Hamburg äußerte erhebliche familienrechtliche und verfassungsrechtliche Bedenken. Der zentrale Fehler liege bereits darin, dass die Begründung rechtlicher Elternschaft aus dem Abstammungsrecht heraus in ein migrationsrechtliches Kontrollsystem verschoben werden solle. Am schwersten seien die Folgen für die Kinder. Solange die Zustimmung fehle, entstehe keine wirksame Vaterschaft. Das Kind bleibe ohne zweiten rechtlichen Elternteil und ohne die daran anknüpfenden Rechte, etwa Unterhalt, Sorge, Vertretung, Erbrecht und sozialrechtliche Absicherung. Einbeziehung der Ausländerbehörde Susann Thiel vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband bewertete das Gesetzesvorhaben als Ausdruck eines pauschalen Generalverdachts gegenüber binationalen Paaren und Familien. Für ein strukturelles Missbrauchsproblem lägen keine belastbaren Zahlen vor. Das geplante Gesetz belaste sowohl Familien mit Kindern als auch Verwaltung unverhältnismäßig im Vergleich zu der tatsächlichen Anzahl nachgewiesener Missbrauchsfälle. Sie sprach von erheblicher Rechtsunsicherheit zu Lasten der Kinder, da vorgeburtliche Anerkennung faktisch ausgeschlossen werde. Für viele Familien folge ein zusätzliches Prüfverfahren, weshalb Kinder über Monate ohne gesicherte rechtliche Zuordnung zu beiden Elternteilen blieben. Thorsten Völker, Abteilungsleiter Migration, Ordnung und Verbraucherschutz im Landkreis Harburg, meinte, es bedürfe dringend einer verbessernden Gesetzesänderung. Menschen, die missbräuchlich ein Anerkennungsverfahren betrieben, hätten es unglaublich leicht, ihr Ziel zu erreichen. Gegenwärtig könne jeder Notar, jedes Standesamt und jedes Jugendamt in Deutschland Vaterschaftsanerkennungen beurkunden. Sollte sich etwa in einem Vorgespräch herausstellen, dass die beurkundende Person unbequeme Fragen stelle, so gehe man einfach und suche sich eine bequemere Beurkundungsstelle. Die bisherige Regelung ermögliche den Beurkundenden praktisch freies Ermessen, ob sie den Vorgang wegen Missbrauchs an die Ausländerbehörde abgäben. Dr. Sarah Wagner vom Amt für Migration und Integration der Stadt Nürnberg, erläuterte, der Gesetzentwurf nehme praxisrelevanten Fallkonstellationen im Rahmen von Vermutungstatbeständen wesentlich umfangreicher und zielgenauer in den Blick. Je nach Einzelfall werde dies zu einer erleichterten und schnellen Entscheidungsfindung der Ausländerbehörden beitragen. Allerdings könne es bei der Darlegung von Vermutungstatbeständen in der Praxis zu Beweisschwierigkeiten kommen. Sie regte unter anderem an, den Standesämtern einen Zugang zum Ausländerzentralregister bereitzustellen. Sonst sei zu befürchten, dass in einigen relevanten Fällen eine Beteiligung der Ausländerbehörde unterbleibe. (fla/23.03.2026)
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Melderegister für Transpersonen und Persisch in der Führerscheinprüfung
Mit zwei Petitionen hat sich der Petitionsausschuss in seiner zweistündigen öffentlichen Sitzung am Montag, 23. März 2026, befasst. Zunächst beriet er über die Forderung, im Meldewesen keine Führung eigener Register zur Erfassung von Transpersonen und nichtbinären Personen zuzulassen. In der zweiten Stunde ging es um die Einführung der persischen Sprache als zusätzliche Sprache für die Führerscheinprüfung. Die vom Bundesinnenministerium (BMI) geplante Verordnung zum Selbstbestimmungsgesetz sorgt bei trans- und nichtbinären Menschen für Verunsicherungen und Ängste. Das machte Kai Alexander Cremers vor dem Petitionsausschuss deutlich. Cremers ist der Initiator einer Petition, die sich „gegen die Führung separater Register zur Erfassung von trans- und nichtbinären Personen“ richtet. Mehr als 41.000 Personen haben die Petition mitgezeichnet, die daher auch in öffentlicher Sitzung durch den Ausschuss beraten wurde. "Anlasslose Erfassung einer klar definierten Personengruppe" Die Verordnung sehe für alle Menschen, die das Selbstbestimmungsgesetz genutzt haben, das trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen die Möglichkeit bietet, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen, neue Datenblätter vor, sagte Cremers. Der frühere Vorname und der frühere Geschlechtseintrag sollen seiner Aussage nach ab dem 1. November 2026 „dauerhaft erfasst und automatisch an andere Behörden übermittelt werden“. Es gehe also um eine systematische anlasslose Erfassung einer klar definierten Personengruppe, sagte der Petent. Problematisch sei das zum einen, weil bei der Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes vom Parlament klargestellt worden sei, dass es diese Datenübermittlung nicht geben solle. Das BMI versuche dies nun „jenseits parlamentarischer Verfahren auf dem Verwaltungsweg“ wieder einzuführen. Diese Datenübermittlungen seien aber auch grundrechtlich, europarechtlich und datenschutzrechtlich „höchst bedenklich“. Geschlechtseinträge fielen nach Artikel 9 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unter besonders geschützte Datenkategorien. Es gebe zudem keinen nachgewiesenen Zweck, der diese Datenerfassung rechtfertigt, sagte Cremers. "Verordnung regelt die Aktualisierung der Daten" Das BMI plane „weder ein irgendwie geartetes spezifisches Register zur Erfassung von trans- oder nicht binären Personen zu erstellen noch irgendwelche Listen“, entgegnete die Parlamentarische Staatssekretärin im BMI, Daniela Ludwig (CSU). Das BMI setzte lediglich das von der Vorgängerregierung „unter sehr großem Beifall einer breiten Öffentlichkeit“ beschlossene Gesetz um, sagte sie. Aktuell gebe es schon ein automatisiertes Verfahren, das dazu diene, Verwaltungsregister immer aktuell zu halten. Die Verordnung regle nun die Aktualisierung der Daten im Hinblick auf Änderungen beim Geschlechtseintrag. „Und das ausschließlich auf Grundlage des Selbstbestimmungesetzes“, betonte Ludwig. Die Verordnung gehe auch nicht über das hinaus, was für die Funktionsfähigkeit von amtlichen Registern erforderlich sei. Paragraf 10 Absatz 1 Satz 2 des Selbstbestimmungsgesetzes normiere das ausdrücklich, in dem er fordere, dass der bisherige Geschlechtseintrag „historisiert“ werden solle – also „bis auf Weiteres erhalten bleiben muss“, sagte die BMI-Staatssekretärin. "Systemwechsel bei der Datenerfassung" Die den Petenten begleitende Journalistin Julia Monro sprach von einem „Systemwechsel bei der Datenerfassung“. Aus einer anlassbezogenen Datenabfrage werde eine anlasslose Datenerfassung – also eine Art Vorratsdatenspeicherung. „Das ist meines Erachtens ein ganz großer Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung“, sagte sie. Zum Vorwurf, die Daten würden an alle möglichen Behörden weitergegeben, sagte BMI-Staatsministerin Ludwig, im Meldegesetz sei zum einen die Protokollierungspflicht bei Datenzugriff geregelt. Sobald ein rechtswidriger Zugriff passiere, werde das bemerkt und verfolgt, sagte sie. Es gebe zudem Auskunftsrechte für die Betroffenen darüber, „wer auf ihre Daten und warum zugegriffen hat“. Die nötige Transparenz und der Schutz jedes einzelnen Datensatzes sei durch das „sehr, sehr gute Meldegesetz“ gegeben. Monro überzeugte diese Argumentation nicht. Paragraf 10 Absatz 1 Satz 2 des Selbstbestimmungsgesetzes sei so zu verstehen, dass die alten Daten – wie etwa im Grundbuch nach dem Verkauf eines Grundstücks – abgelegt werden und damit erhalten bleiben. Für sie fühle es sich wie eine „Tatsachenverdrehung“ an, „dass da ein ganz anderer Zweck reininterpretiert wird und daraus ein Auftrag abgeleitet wird, um diese zusätzliche Datenerfassung zu ermöglichen“, sagte sie. Persisch als zusätzliche Prüfungssprache der Führerscheinprüfung Das Bundesverkehrsministerium (BMV) steht der Einführung der persischen Sprache als zusätzliche Prüfungssprache für die theoretische Führerscheinprüfung grundsätzlich offen gegenüber. Wenn es ein dahingehendes klares Signal aus dem Parlament gäbe, dass dafür ein Bedarf gesehen wird, „würden wir uns dem bestimmt nicht verschließen“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im BMV, Christian Hirte (CDU), anlässlich der Beratung der zweiten Petition. Aus Sicht des Petenten Yazdan Mehrdadmoghadam gibt es diesen Bedarf. Seine Petition, in der die Einführung der persischen Sprache als zusätzliche Prüfungssprache für die theoretische Führerscheinprüfung gefordert wird, hatte knapp 34.000 Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden, wie er bei der Sitzung erwähnte. Zudem sei diese Forderung auch auf vielen Demonstrationen erhoben worden, sagte er. Petent spricht von vielfältigen Vorteilen Die Vorteile einer solchen Maßnahme „für Deutschland“ seien vielfältig, so der Petent. Verstünden Menschen die Inhalte einer Prüfung besser, könnten sie diese eher bestehen und stünden dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung – beispielsweise im Speditionsbereich, wo es einen Fachkräftemangel gebe. Das stärke auch die Integrationschancen, die durch eine Arbeit mit deutschen Kollegen stiegen. Mehrdadmoghadam verwies zugleich auf das Thema Verkehrssicherheit. Um die Prüfung zu bestehen, müssten diejenigen, die nicht ausreichend gut Deutsch verstünden, die Antworten auf die Prüfungsfragen auswendig lernen, was vielfach passiere und auch zum Bestehen der Prüfung führe. Besser aber wäre es, so der Petent, wenn die Prüflinge auch tatsächlich verstünden, um was es genau bei den Fragen geht. Mehrdadmoghadam machte deutlich, dass es ihm nur um die theoretische Prüfung geht. Bei der praktischen Prüfung müsse man schon in der Lage sein, Anweisungen wie „nach rechts“, „nach links“ oder „geradeaus“ auf Deutsch zu verstehen, sagte er. Theoretische Prüfungen in einer Fremdsprache Führerscheinprüfungen in einer Fremdsprache würden in Deutschland „gut angenommen“, machte BMV-Staatssekretär Hirte deutlich. Ganz praktisch sehe das so aus, dass die Unterlagen zur Vorbereitung auf die theoretische Prüfung – wie auch die Fragen und Antworten zu Prüfung – vom BMV „durch amtliche Übersetzungen zur Verfügung gestellt werden“. Pro Jahr gebe es etwa 1,7 Millionen theoretische Fahrerlaubnisprüfungen in einer der zwölf bisher zugelassenen Fremdsprachen. Die meisten würden in Hoch-Arabisch, Englisch, Russisch und Türkisch absolviert. Zuletzt dazugekommen in den Katalog der Fremdsprachen sind seiner Aussage nach Ukrainisch und Komantschin, die am weitesten verbreitete kurdische Sprache. Zahlen, die einen Bedarf untermauern, auch die persische Sprache zuzulassen, gebe es derzeit noch nicht, sagte Hirte. (hau/23.03.2026)
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Bundestagsabgeordnete halten Dialog mit Partnern in der Golfregion aufrecht
Mitte Februar 2026 besuchte eine Delegation der Parlamentariergruppe Arabischsprachige Staaten des Nahen und Mittleren Ostens die Golfregion. Die Reise nach Saudi-Arabien, Katar und in die Vereinigten Arabischen Emirate fand in einer Phase erheblicher regionaler Spannungen statt. Sie habe deutlich gemacht, wie wichtig ein kontinuierlicher, vertrauensvoller und direkter Austausch mit den Staaten der Region ist, sagt Delegationsleiter Alexander Radwan (CDU/CSU). Als langjähriger Außen- und Sicherheitspolitiker und Vorsitzender der Parlamentariergruppe setzt sich Radwan seit Jahren für einen engen parlamentarischen Dialog mit der Region ein. Gerade in einer Zeit wachsender geopolitischer Unsicherheiten sei es entscheidend, Entwicklungen vor Ort einzuordnen, Perspektiven der Partner besser zu verstehen und tragfähige Beziehungen weiter auszubauen. Im Mittelpunkt der Gespräche standen die Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen, vor allem in den Bereichen Wirtschaft, Energie, Innovation, Bildung und Kultur, sowie die aktuelle Sicherheitslage im Nahen und Mittleren Osten. Die Delegation traf sich dazu mit Mitgliedern parlamentarischer Freundschaftsgruppen, Regierungsvertretern sowie Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Golfregion bleibt zentraler Partner „Die Bedeutung der Golfregion war schon immer groß, aber die Aufmerksamkeit, die wir der Region beimessen, hat an Fahrt gewonnen“, erklärt Alexander Radwan. Durch die derzeitigen kriegerischen Auseinandersetzungen mit Iran rücke die Region weiter in den Fokus. Umso wichtiger sei es, den Kontakt zu den Golfstaaten zu pflegen und bestehende Partnerschaften zu vertiefen. Die aktuelle Eskalation unterstreiche die strategische Bedeutung der Golfregion für Deutschland und Europa. Die dortigen Länder seien seit langem wichtige Partner für die Weltwirtschaft – zunächst vor allem als Energielieferanten, heute jedoch zunehmend auch als Standorte für Industrie, Logistik, Dienstleistungen, Technologie und Investitionen. In den Gesprächen der Delegation sei deutlich geworden, dass sich die Länder des Golfs mit großem Tempo weiterentwickeln und ihre internationale Rolle zunehmend breiter definieren. Es werde eine Zeit nach dem Krieg geben, so Radwan, einem Krieg, der hoffentlich zu mehr Sicherheit führe. Dann werde man an das bisher erreichte Niveau der Zusammenarbeit anknüpfen und darüber hinaus gehen. Der jüngste Besuch der Parlamentariergruppe, ebenso wie die Reisen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) kurz zuvor, hätten dafür ein gutes Fundament gelegt. Sicherheitslage im Fokus Die Sicherheitslage im Nahen und Mittleren Osten bildete in allen drei besuchten Ländern einen zentralen Gesprächsschwerpunkt. Die Konflikte in Syrien, Gaza und mit Blick auf Iran prägen die strategischen Debatten der Region in besonderer Weise. Für Radwan ist klar: Der Nahe und Mittlere Osten ist eine politisch vielschichtige Region mit sehr unterschiedlichen Interessenlagen, Sicherheitswahrnehmungen und Entwicklungspfaden. In Saudi-Arabien traf die Delegation auch Vertreter aus dem Jemen, um sich über die anhaltende Gewalt und die humanitäre Lage in dem Nachbarland auszutauschen. Auf dem Programm stand zudem ein Besuch beim Golfkooperationsrat, dem unter anderem Saudi-Arabien, Katar und die Vereinigten Arabischen Emirate angehören und der in Fragen regionaler Stabilität und sicherheitspolitischer Abstimmung eine wichtige Rolle spielt. In den Gesprächen wurde deutlich, dass die Staaten der Golfregion die Entwicklungen rund um das iranische Atomprogramm und die militärische Aufrüstung Irans mit großer Sorge verfolgen, berichtet Radwan. Zugleich wurde sichtbar, wie stark Fragen von Sicherheit, Stabilität und wirtschaftlicher Entwicklung am Golf miteinander verknüpft sind. Die Länder dort hätten in den vergangenen Jahren erhebliche wirtschaftliche und infrastrukturelle Fortschritte erzielt und seien daher in besonderem Maße an Stabilität, Berechenbarkeit und regionaler Deeskalation interessiert. Wirtschaft, Energie und Innovation Ein weiterer Schwerpunkt der Delegationsreise lag auf der Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und den Golfstaaten. Angesichts globaler wirtschaftlicher und geopolitischer Umbrüche komme es darauf an, internationale Partnerschaften breiter aufzustellen und neue Kooperationsfelder zu erschließen, so der Politiker mit dem Wahlkreismandat für Bad Tölz-Wolfratshausen-Miesbach. Die Staaten der Golfregion seien dabei für Deutschland wichtige und ernstzunehmende Partner. Dabei gehe es längst nicht mehr nur um klassische Energiepartnerschaften. Saudi-Arabien, Katar und die Vereinigten Arabischen Emirate seien dabei, ihre Volkswirtschaften mit großem Nachdruck zu diversifizieren und in Zukunftsfelder zu investieren. Dazu gehören erneuerbare Energien, moderne Industrie, Infrastruktur, Logistik, Forschung und neue Technologien. „Wir müssen die Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft und Energie weiter vertiefen“, betont Radwan. Gerade im Bereich der erneuerbaren Energien seien in der Region beeindruckende Entwicklungen zu beobachten. So entstehen in den Vereinigten Arabischen Emiraten großflächige Solarprojekte, die technologisch anspruchsvoll sind und auf innovative Speicherlösungen setzten. Solche Vorhaben stünden exemplarisch für den Anspruch vieler Staaten am Golf, Energieversorgung effizient, marktorientiert und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Darüber hinaus engagieren sich Unternehmen aus der Golfregion zunehmend auch international und investieren in nachhaltige Energieinfrastruktur in verschiedenen Weltregionen, unter anderem in Nordafrika. Damit würden sie einen wichtigen Beitrag zur globalen Energieversorgung leisten und sich als relevante Partner auch im Kontext der internationalen Energiewende positionieren. Insgesamt werde damit deutlich, dass die Golfstaaten ihre Rolle im Energiesektor aktiv weiterentwickeln und ihre Partnerschaften – auch mit Europa – gezielt ausbauen. Parlamentarischer Dialog fördert Verständnis Für Alexander Radwan gehört es zum Selbstverständnis parlamentarischer Außenpolitik, sich auch vor Ort ein eigenes Bild von politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen zu machen. Gerade in einer so dynamischen und strategisch bedeutsamen Region sei es wichtig, nicht nur aus der Distanz zu urteilen, sondern den persönlichen Austausch mit politischen Entscheidungsträgern und gesellschaftlichen Akteuren zu suchen. „Mein Ziel ist es, Entwicklungen in der Region für unsere Arbeit im Deutschen Bundestag verständlicher und greifbarer zu machen“, so der Außenpolitiker. Die Reise habe zahlreiche Gespräche, neue Kontakte und wertvolle Einblicke ermöglicht, die nun in die parlamentarische Arbeit einfließen würden. Die Delegation habe sich vor Ort ein Bild von der wirtschaftlichen Dynamik der Region und den vielfältigen Modernisierungsprozessen machen können. Dabei sei deutlich geworden, wie schnell in Teilen der Golfregion neue wirtschaftliche und technologische Schwerpunkte entstehen. Forschungseinrichtungen und Unternehmen treiben Innovationen in zentralen Zukunftsbereichen wie Künstlicher Intelligenz, Quantencomputing und Biotechnologie voran und verbinden diese mit ambitionierten langfristigen Entwicklungsstrategien. Daraus würden sich neue Ansatzpunkte für eine vertiefte Zusammenarbeit mit Deutschland, in der Wirtschaft ebenso wie in Wissenschaft, Ausbildung und im institutionellen Austausch, ergeben. Neue Kooperationsperspektiven Radwan verweist darauf, dass die Staaten der Golfregion in den vergangenen Jahrzehnten tiefgreifende wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen durchlaufen hätten. Gerade in Saudi-Arabien wie auch in Katar und den Vereinigten Arabischen Emiraten seien umfassende Modernisierungsprozesse sichtbar, die die Länder in vielerlei Hinsicht prägen und ihre internationale Rolle verändern würden. Diese Entwicklungen verdienten eine differenzierte Betrachtung und eine enge politische Begleitung. Gleichzeitig sei in den Gesprächen deutlich geworden, dass die Beziehungen zwischen Deutschland und den Golfstaaten nicht auf Wirtschafts- und Sicherheitsfragen beschränkt bleiben sollten. Auch Bildung, Wissenschaft, Ausbildung und Kultur böten großes Potenzial für eine vertiefte Zusammenarbeit. Ob Museen, Universitäten oder Kliniken: Andere internationale Partner seien in diesen Bereichen am Golf bereits stark präsent. Aus Sicht der Gastgeber wünsche man sich auch von Deutschland auf diesen Feldern ein noch sichtbareres Engagement in der Region. Radwan ist überzeugt, dass gerade in solchen Bereichen langfristiges Vertrauen entsteht und Partnerschaften zusätzlich an Tiefe gewinnen. Auch das deutsche duale Ausbildungssystem stoße auf großes Interesse. Solche Ansätze könnten dazu beitragen, den bilateralen Austausch weiter auszubauen und die Beziehungen zwischen Deutschland und den Staaten der Golfregion auf eine noch breitere Grundlage zu stellen. Im Gespräch bleiben Die Reise hat nach Einschätzung von Alexander Radwan deutlich gemacht, dass die Golfregion für Deutschland politisch, wirtschaftlich und strategisch weiter an Gewicht gewinnt. „Die Bedeutung der Region wird uns durch die Folgen des Krieges drastisch vor Augen geführt“, so der CSU-Politiker. Gerade in einer Zeit regionaler Spannungen sei es wichtig, mit den Staaten der Region im Gespräch zu bleiben, gemeinsame Interessen auszuloten und Partnerschaften mit Respekt, Verlässlichkeit und langfristiger Perspektive weiterzuentwickeln. Gleich nach der Rückkehr ging für die Mitglieder der Parlamentariergruppe die Arbeit weiter, indem die Gruppe die Botschafter aus der Golfregion in Berlin zu einem Austausch einlud. Auch künftig werde man die Entwicklungen am persischen Golf genau verfolgen und auf eine Stärkung der Beziehungen zwischen Deutschland und der Region hinwirken, so der Außenpolitiker. Die während der Reise gewonnenen Eindrücke fließen dazu in die weitere Arbeit der Parlamentariergruppe und in die parlamentarischen Beratungen des Bundestages ein. Den Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Region werde man auch über die Reise hinaus fortsetzen. Der Delegation, die vom 8. bis 18. Februar 2026 unterwegs war, gehörten die Abgeordneten Alexander Radwan (Leitung), Lukas Krieger (beide CDU/CSU), Lamya Kaddor (Bündnis 90/Die Grünen), Mareike Hermeier (Die Linke) und Dr. Maximilian Krah (AfD) an. (ll/24.03.2026)
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Nouripour: Dieser Gründergeneration können wir dankbar sein
Mit einer szenischen Lesung historischer Briefe von Abgeordneten der Nationalversammlung von 1848 erinnerte der Deutsche Bundestag am Freitag, 20. März 2026, an das erste deutsche Nationalparlament in der Frankfurter Paulskirche. Die Aufführung und das anschließende Gespräch mit Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen) fanden in der parlamentshistorischen Ausstellung im Deutschen Dom im Rahmen des bundesweiten „Tages der Demokratiegeschichte“ statt. Ja, das gab es alles schon: lange Debatten, die Arbeitsbelastung der Sitzungsmarathons und Alltagsfragen wie Unterkunft, Verpflegung oder die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Schauspieler Inka Friedrich und Moritz Heidelbach erweckten das Parlamentsleben von vor 175 Jahren zum Leben, indem sie im Wechsel Persönliches der Paulskirchen-Abgeordneten vortrugen. Die Passagen entstammen privater Korrespondenz, zahllosen Briefen, dem damaligen Kommunikationsmittel der Wahl, in denen die Abgeordneten während langer Sitzungen und Sitzungswochen 1848/49 ihren Ehefrauen und Familien, zumeist in der Ferne, ihre Eindrücke vom parlamentarischen Geschehen in Frankfurt schilderten. Die Veranstaltung spannte den Bogen vom preußischen Berlin zum parlamentarischen Geschehen in Frankfurt am Main. Zwei Jahrhunderte des Ringens um die Demokratie „Am 18. März verdichtet sich deutsche Demokratiegeschichte wie an kaum einem anderen Tag“, sagte Dr. Hilmar Sack, Leiter des Fachbereichs Geschichte, Politik und Kultur bei den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages. Von dem ersten demokratischen Versuch der Mainzer Republik 1793 im Zuge der französischen Revolution über das Jahr 1848 bis hin zur ersten freien Volkskammerwahl der DDR 1990 ließen sich darin über zwei Jahrhunderte des Ringens um die Demokratie in Deutschland ablesen, in denen Menschen sich für Freiheit und demokratische Teilhabe mutig und teils unter Einsatz ihres Lebens einsetzten. Der Deutsche Dom, mitten in Berlin, habe auch seinen Platz in dieser Geschichte, seien doch hier nach den revolutionären Protesten und Straßenkämpfen im März 1848, bei denen mehr als 250 Menschen ihr Leben verloren, die sogenannten Märzgefallenen aufgebahrt worden. Die Versammlung in der Frankfurter Paulskirche, ein Schwerpunkt der parlamentshistorischen Ausstellung des Deutschen Bundestages, habe dann die Einhegung dieser Straßenrevolution bedeutet. Ziel ist die Erarbeitung einer liberalen Verfassung Das allgemeine, freie und gleiche Männerwahlrecht galt damals, im Zeitalter der Monarchien, als fortschrittlich, sagte Dr. Benedikt Wintgens, Generalsekretär der Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien e. V. (KGParl), Moderator der Veranstaltung. Aber die Frauen begannen bereits, sich zu organisieren und Gleichberechtigung zu fordern. „Es ist eindrucksvoll, wie intensiv diese Frauen am politischen Geschehen partizipiert haben, in einer Zeit als ihnen politische Partizipation noch vorenthalten war.“ Die Versammlung umfasste etwa 600 gewählte Vertreter, die mehrheitlich eine liberale Verfassung erarbeiten und einen Kaiser als Staatsspitze wählen wollten. Die Unterstützung und Anteilnahme seitens der Bevölkerung sei groß gewesen, so Wintgens. Interessierte konnten die Sitzungen von der Tribüne aus verfolgen. Die Abgeordneten erhielten zahllose Briefe und Petitionen, „die stenografischen Berichte fanden reißenden Absatz“. Und die Parlamentarier wiederum schrieben zu ihrem Familien in alle Teile Deutschlands. Die Briefe, von denen sich ein Teil heute im Bundesarchiv befindet, sind eine wesentliche historische Quelle über den Parlamentsalltag im damaligen Frankfurt. Sie handeln von der Arbeitsbelastung zwischen Plenum, Ausschuss- und Fraktionssitzungen, von Wohngemeinschaften in der überfüllten Stadt, Verpflegungsfragen, schmutziger Wäsche, von Stress und Einsamkeit und dem Bemühen, das Geschehen im Parlament geistig und emotional zu verarbeiten. Nouripour: Die Demokratie lebt vom Streit Und wie verarbeitet ein Abgeordneter das politische Geschehen heute? „Man hat dieselben Fragen mit seiner Familie zu klären, aber mit modernen Kommunikationsmitteln“, sagte Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour, der der Lesung beiwohnte. Würde sich ein Paulskirchenabgeordneter im heutigen Bundestag zurechtfinden? Die kämen recht schnell klar, vermutete Nouripour, vieles sei damals so gewesen wie heute, Fraktionen, Ausschusssitzungen, „das geht nicht anders“. Aber heute bekämen die Abgeordneten mehr Unterstützung für ihre Arbeit, verfügten über Strukturen und Mitarbeiter. Man könne dieser Gründergeneration nur „unglaublich dankbar sein“, sagte der Vizepräsident. „Diese Leute damals, sie mussten diesen harten Weg gehen. Ohne sie wären wir nicht da, wo wir heute sind.“ Was geht dem Bundestagsvize durch den Kopf angesichts der Tatsache, dass ein Heinrich von Gagern bei der Sitzungsleitung in der Paulskirche vor ähnlichen Herausforderungen stand wie das Bundestagspräsidium heute, wenn es darum geht, ein so vielstimmiges Orchester voller entgegengesetzter Meinungen zu leiten? „Ich denke mir manchmal, wenn es laut ist: Das ist die himmlisch Strafe, so war ich auch!“ Es dürfe aber auch keine Langeweile ausbrechen im Parlament. „Mir ist es recht, wenn es belebt ist und die Redner aufeinander eingehen, solange Anstand und die Würde des Hohen Hauses gewahrt bleiben. Die Demokratie lebt vom Streit“, der Ausdruck des Ringens um die richtige Lösung und um die politische Mehrheit sei. Tag der Demokratiegeschichte Zusammengestellt wurde das Manuskript „Revolutionsgespräche 1848/49“ von der Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien e.V. (KGParl). Die Lesung im Deutschen Dom war eine Kooperation des Deutschen Bundestages mit der KGParl und wurde gefördert von der Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte. Der „Tag der Demokratiegeschichte“ wurde 2026 erstmals als bundesweiter Aktionstag zur Geschichte der deutschen Demokratie begangen. Der Deutsche Bundestag beteiligte sich im Aktionszeitraum mit mehreren Veranstaltungen. Schirmherr ist Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier. (ll/21.03.2026)
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Parlament stimmt über Änderung des Transplantationsgesetzes ab
Die Bundesregierung will die Möglichkeit von Lebendnierenspenden ausweiten, um den Kreis möglicher Organspender und Organempfänger zu vergrößern. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf „zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen“ (21/3619), durch den künftig auch sogenannte Überkreuz-Lebendnierenspenden zwischen unterschiedlichen Paaren ermöglicht werden sollen, steht am Donnerstag, 26. März 2026, zur Abstimmung. Der Gesundheitsausschuss wird dazu eine Beschlussempfehlung abgeben. Abgestimmt wird zudem auch über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Überlebenschancen von Dialysepatienten verbessern – Cross-over-Lebendspende als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erlauben“ (21/1566). Auch zu dem Antrag wird eine Beschlussvorlage des Gesundheitsausschusses erwartet. Gesetzentwurf der Bundesregierung Seit langer Zeit reiche die Zahl der Spendernieren nicht aus, um den Bedarf zu decken, heißt es im Gesetzentwurf. Die Folge seien lange Wartezeiten für eine postmortale Nierenspende, die im Schnitt bis zu acht Jahre dauern könnten. Damit verbunden seien gravierende Einschränkungen der Lebensqualität der Patienten durch Dialysebehandlungen. Trotz zahlreicher Initiativen zur Förderung der Organspende sei bislang keine Trendwende eingetreten. Ende 2024 haben den Angaben zufolge rund 6.400 Menschen auf eine Spenderniere gewartet. Zugleich sank die Zahl der Nierentransplantationen auf 2.075. Es starben 2024 insgesamt 253 Patienten, die auf der Warteliste für eine Niere standen. Weitere Therapieoptionen eröffnen Daher gelte es, weitere Therapieoptionen zu eröffnen, die international schon lange etabliert seien. Das Ziel, der Gefahr des Organhandels zu begegnen, bleibe bei der Novellierung der Regelungen maßgebend, heißt es im Entwurf. Künftig sollen Lebendnierenspenden „überkreuz“ durch einen anderen Organspendepartner bei immunologisch inkompatiblen Organspendepaaren möglich sein. Die Organspendepaare müssen sich nicht kennen. Das sogenannte Näheverhältnis der jeweils inkompatiblen Partner soll aber Pflicht bleiben. Subsidiaritätsgrundsatz wird aufgehoben Der sogenannte Subsidiaritätsgrundsatz, wonach die Organentnahme bei lebenden Personen nur zulässig ist, wenn kein geeignetes Organ eines verstorbenen Spenders verfügbar ist, wird aufgehoben. Ermöglicht wird zudem die nicht gerichtete anonyme Nierenspende, also eine Spende an eine nicht bekannte Person. Der Spender soll dabei keinen Einfluss haben auf den Empfänger. Geplant ist der Aufbau eines Programms zur Vermittlung und Umsetzung von Überkreuz-Lebendnierenspenden einschließlich der anonymen Nierenspende. Eine Stelle zur Vermittlung von Nieren soll eingerichtet werden. Das Vermittlungsverfahren wird gesetzlich festgelegt. Betreuung im Transplantationszentrum verpflichtend Neu eingeführt wird eine verpflichtende unabhängige psychosoziale Beratung und Evaluation der Spender vor einer Spende. Zudem wird die Betreuung im Transplantationszentrum über den gesamten Spendeprozess verpflichtend vorgesehen. Wenn ein Lebendnierenspender später selbst erkrankt und eine Nierentransplantation benötigt, soll dies bei der Vermittlung von postmortal gespendeten Nieren berücksichtigt werden. Einrichtungen, die Gewebe postmortal entnehmen, sollen an das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (OGR) angebunden werden können, damit sie selbst klären, ob in einem potentiellen Spendenfall die Bereitschaft zur Gewebespende vorliegt. Kryokonservierung von Spermien ermöglichen Auch die Spende von Organen oder Gewebe in besonderen Fällen wird erweitert. So sollen Organe oder Gewebe, die während einer medizinischen Behandlung bei nicht einwilligungsfähigen Personen entnommen worden sind (Operationsreste), gespendet werden können. Ferner soll auch männlichen Kindern und Jugendlichen die sogenannte Kryokonservierung von Spermien bei einer anstehenden Krebsbehandlung, wie einer Chemotherapie oder Bestrahlung, ermöglicht werden. Dazu ist die Einwilligung von Betreuungsberechtigten vorgesehen. (pk/hau/20.03.2026)
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Einspruch gegen einen Ordnungsruf zurückgewiesen
Der Bundestag hat am Freitag, 20. März 2026, den Einspruch des Abgeordneten Martin Reichardt (AfD) gegen einen ihm erteilten Ordnungsruf mehrheitlich zurückgewiesen. Reichardt hatte den Ordnungsruf tags zuvor in der Plenarsitzung während der Debatte "Internationaler Frauentag" nach mehrfacher Mahnung wegen wiederholter Störung des Sitzungsablaufes von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner erhalten. Für den Einspruch votierte die Fraktion der AfD, die übrigen Fraktionen des Hauses lehnten ihn ab. (ste/20.03.2026)
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Forderung nach Reform der Genfer Flüchtlingskonvention
Die AfD-Fraktion dringt auf eine Revision der Genfer Flüchtlingskonvention und will Kriegsflüchtlinge prioritär in benachbarten Regionen geschützt sehen. Über einen entsprechenden Antrag (21/4760) hat das Bundestagsplenum am Freitag, 20. März 2026, erstmals beraten. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe die Federführung. Antrag der AfD Wie die AfD-Abgeordneten in ihrem Antrag schreiben, erleichtere die regionale Aufnahme „insbesondere nachweislich die spätere freiwillige Rückkehr, wenn die Fluchtgründe wieder entfallen“. Die Antragsteller halten Hilfe vor Ort und in Nachbarregionen für „effizienter, sicherer und kulturkompatibler [...] als ungesteuerte Massenmigration über Kontinente hinweg“. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, sich auf Ebene der Vereinten Nationen und bei deren Flüchtlingshilfswerk UNHCR für eine Reform der Genfer Flüchtlingskonvention einzusetzen, „mit dem Ziel, eine geografische Priorisierung einzuführen, nach der Kriegsflüchtlinge vorrangig in Nachbarregionen ihrer Herkunftsländer aufzunehmen sind“. Dabei sollten „kulturelle, religiöse und sprachliche Nähe“ als Kriterien für die Erstaufnahme berücksichtigt und verstärkt die Mittel für Gesundheit, Bildung und Arbeitsmarktzugang in Erstaufnahmestaaten erhöht werden. Außerdem solle die Bundesregierung auf EU-Ebene auf den systematischen Aufbau und die finanzielle Ausstattung von Aufnahmekapazitäten in angrenzenden Staaten von Krisenregionen hinwirken. (ahe/20.03.2026)
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Umsetzung von EU-Vorgaben im Bereich der Künstlichen Intelligenz
Die Bundesregierung will die europäische Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI) in Deutschland umsetzen und dafür insbesondere die Zuständigkeiten der Behörden sowie Aufsichts- und Bußgeldregelungen festlegen. Dafür hat sie den Gesetzentwurf für ein KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz (21/4594) vorgelegt, über den der Bundestag am Freitag, 20. März 2026, erstmals beraten hat. Nach der Debatte im Plenum überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Digitalausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Umsetzungsgesetz soll die Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689 geregelt werden, die seit August 2024 in Kraft ist. Zur Umsetzung muss jeder Mitgliedsstaat der Europäischen Union national zuständige Behörden, etwa für Marktüberwachung und Notifizierung von KI-Systemen, festlegen. Zentrale Rolle soll dabei nach Darstellung der Bundesregierung die Bundesnetzagentur (BNetzA) übernehmen. Sie werde als Marktüberwachungsbehörde für die Einhaltung der KI-Verordnung benannt, soweit diese Aufgabe nicht anderen Fachbehörden zugewiesen sei. Zudem solle dort ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum eingerichtet werden, das einerseits die Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Behörden sowie Expertise bündeln und andererseits als Ansprechpartner für europäische Institutionen fungieren soll. Auch eine unabhängige KI-Marktüberwachungskammer zur Überwachung bestimmter Hochrisiko-KI-Systeme soll bei der Bundesnetzagentur eingerichtet werden. Darüber hinaus solle die Behörde als zentrale Anlauf- und Beschwerdestelle dienen. Bürgerinnen und Bürger könnten dort Beschwerden über mögliche Verstöße gegen die KI-Vorschriften einreichen, die dann an die jeweils zuständige Marktüberwachungsbehörde weitergeleitet würden, heißt es im Entwurf weiter. Maßnahmen zur Innovationsförderung Neben Aufsicht und Koordinierung sind laut Gesetzentwurf auch Maßnahmen zur Innovationsförderung vorgesehen. So solle die Bundesnetzagentur Informationsangebote bereitstellen, Beratungsleistungen organisieren und mindestens ein sogenanntes KI-Reallabor einrichten und betreiben, in dem neue Anwendungen unter Aufsicht getestet werden können. Ziel sei es, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-ups den Zugang zu KI-Innovationen zu erleichtern. Darüber hinaus enthält der Entwurf Vorschriften zu Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern. Verstöße gegen bestimmte Mitwirkungs- und Auskunftspflichten gegenüber den zuständigen Behörden oder notifizierenden Stellen sollen dem Entwurf zufolge mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können, heißt es darin weiter. Der Bundesverwaltung entsteht laut Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von rund vier Millionen Euro, heißt es in der Vorlage. Der jährliche Erfüllungsaufwand betrage rund 15,9 Mio. Euro. Bei den Ländern entstehe demnach ein jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 33,1 Mio. Euro sowie „geringfügiger Umstellungsaufwand“. Minister: Deutschland und Europa als Taktgeber Digitalminister Dr. Karsten Wildberger (CDU) eröffnete die Debatte und betonte, dass Deutschland und Europa beim Thema KI Taktgeber sein müssten. „Wie wir uns dazu aufstellen, betrifft jeden Einzelnen in diesem Land“, sagte er. KI sei eine Chance für unser Land, die neben Offenheit und Begeisterung für Technologie auch Verantwortung verlange. „Wir müssen selbst bauen, selbst gestalten“ und nicht von der Seitenlinie zuschauen, betonte Wildberger. „Wir haben alles, was es dazu braucht.“ Nötig dafür sei „schlaue Regulierung“, denn gut gemachte EU-Regeln könnten ein Standortfaktor sein. Das Motto des Gesetzentwurfs der Bundesregierung laute Rechtsklarheit für Unternehmen, klare Strukturen und klare Kompetenzen. Doppelstrukturen würden vermieden und man baue auf bewährte Fachkompetenz bei der Bundesnetzagentur (BNetzA). Unternehmen behielten zudem ihre bekannten Ansprechpartner, weil die bereits zuständigen Marktüberwachungsbehörden auch zuständig seien, betonte der Minister. Zudem erhalte die BnetzA nicht nur einen koordinierenden, sondern auch einen innovationspolitischen Auftrag, sagte er etwa mit Blick auf das geplante Reallabor. Union wirbt für "konsequente Innovation" Unterstützung für diesen Ansatz kam von Marvin Schulz (CDU(CSU), der sagte, KI berge nur eine große Gefahr: nämlich sie anderen zu überlassen. KI dürfe nicht für ‚Kein Interesse‘, sondern müsse für ‚konsequente Innovation‘ stehen. Die BNetzA müsse sich daher als Möglichmacher verstehen. Im weiteren parlamentarischen Verfahren werde man zudem darauf achten, wo bestehende Hürden abgebaut werden können, kündigte Schulz an. AfD kritisiert "Planlosigkeit" Scharfe Kritik am Gesetzentwurf kam von Robin Jünger (AfD), der der Bundesregierung „verpasste Chancen“ und „leere Versprechen“ vorwarf und von „Planlosigkeit in Gesetzesform“ sprach. Er plädierte, den Entwurf an die EU-Kommission zurückzuüberweisen. Unter anderem habe es die Bundesregierung verpasst, schlanke und unternehmensfreundliche Strukturen zu schaffen, sagte Jünger und verwies auf das Tempo bei KI-Innovationen in den USA und China. So sei nicht die KI das Risiko für Deutschland, sondern die Art und Weise der Bundesregierung, Politik zu machen, warf Jünger Schwarz-Rot vor. Skandalös seien auch die neu entstehenden Behördenstrukturen mit neuen Planstellen und entstehenden Kosten, kritisierte Jünger weiter. SPD: Ausgleich zwischen Nutzen und Risiken Dr. Carolin Wagner (SPD) betonte hingegen, dass es verlässliche Regeln für den Einsatz und die Nutzung von KI brauche. Der AI Act schaffe einen Ausgleich zwischen Nutzen und Risiken, sagte die Digitalpolitikerin. Nötig sei ein KI-Einsatz, der Werte, Datenschutz, Transparenz und Ethik respektiere und das sei eben „keine Entscheidung zwischen Innovation und Regulierung“, betonte Wagner. Die Bürgerinnen und Bürger befürworteten zudem die Prüfung von KI-Systemen über unabhängige Stellen, sagte sie weiter. Mit Blick auf den digitalen Omnibus auf EU-Ebene sagte Wagner, dieser gehe in einigen Bereichen, etwa in Bezug auf die Regulierung pornografischer KI-Tools, in die richtige Richtung. Hier seien klare Regeln, Verbote und harte Strafen für das Ausüben digitaler Gewalt notwendig. Grüne warnen vor "Flickenteppich" Dr. Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen) sprach in Bezug auf die nationale Umsetzung von „einem Flickenteppich“ und warnte vor einer Architektur, die zu Verlangsamung und Komplizierung führe. Es gebe „tausend Stoßrichtungen in der Bundesregierung, aber keine gemeinsame Mission“, kritisierte Brantner. Die Unternehmen bräuchten jedoch eine pragmatische Regulierung und es brauche den Staat als klugen Ankerkunden. Die KI-Verordnung sei „kein Bürokratiemonster“, sondern die „erste Verteidigungslinie“, die es zu erhalten gelte. Am Ende gehe es um Macht und darum, nach welchen Werten KI programmiert werde. Dieser Machtkampf gegen Akteure wie Peter Thiel, Elon Musk oder Sam Altman müsse gewonnen werden. Es brauche eine KI, die auf Menschenwürde basiere. Diese sei die Zukunft und nicht etwa die zweitbeste Lösung. Linke fordert Transparenz über Trainingsdaten Scharfe Kritik und weitergehende Forderungen kamen von Sonja Lemke (Die Linke). Ihre Fraktion hatte eigene Anträge zum Thema vorgelegt (21/4758, 21/4759), die ebenfalls zur weiteren Beratung an den Digitalausschuss überwiesen wurden. Die KI-Verordnung sei ein wichtiger Schritt, um die enormen gesellschaftlichen Auswirkungen von KI-Systemen abzumildern, aber erst der Anfang, betonte Lemke. Die Verschiebung bestimmter Teile der Verordnung, etwa Hochrisiko-KI-Systeme betreffend, nannte sie falsch. Sie kritisierte, dass die Verordnung nicht hinreichend vor Überwachung schütze. Nötig sei etwa ein Nachschärfen in puncto biometrische Fernidentifizierung. Zudem bleibe die Verordnung „zahnlos“, wenn sie nicht durchgesetzt werden könne, sagte Lemke. Dafür brauche es Transparenz über die Algorithmen und Trainingsdaten, damit gesellschaftliche Ungleichheiten nicht weiter verstärkt würden. Weiter verwies sie auf die für Urheber entstehenden Probleme sowie auf „enorme ökologische Folgekosten“ hin, etwa durch den steigenden Stromverbrauch. Erster Antrag der Linken Mit ihrem ersten Antrag (21/4758) will Die Linke erreichen, dass die Regelungen der KI-Verordnung auf europäischer Ebene nicht gelockert werden. Insbesondere sollen im Rahmen des KI-Omnibus und des Digital-Omnibus auch in die Datenschutzgrundverordnung keine Ausnahmen zugunsten von KI-Anwendungen aufgenommen werden. Im Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung weiter auf, sich für eine Verschärfung der KI-Verordnung einzusetzen, um sicherzustellen, dass „bei allen in Verkehr gebrachten KI-Anwendungen Transparenz über die verwendeten Trainingsdaten“ hergestellt werde und die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Inhalten in den Trainingsdaten für generative KI-Anwendungen nur mit entsprechender Erlaubnis und angemessener Vergütung stattfinde, etwa indem Opt-in als Grundsatz eingeführt werde. Darüber hinaus fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, bundesrechtliche Handlungsbedarfe zum Schutz vor KI-basierter Diskriminierung, Ausbeutung und Gewalt zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Arbeit von Kreativen nicht ohne Zustimmung und Vergütung durch das Trainieren generativer KI angeeignet wird. Hierzu sollen nach dem Willen der Fraktion sowohl urheberrechtliche Anpassungen einschließlich einer wirksamen Rechtsdurchsetzung durch Transparenzregeln und Verbandsklagerechte als auch zweckgebundene Abgaben durch KI-Anbieter in den Blick genommen werden. Für die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde für die Umsetzung der KI-Verordnung in Deutschland solle die Bundesregierung zudem einen entsprechenden Stellenaufwuchs vorsehen, so die Fraktion weiter. Zweiter Antrag der Linken In ihrem zweiten Antrag wendet sich Die Linke gegen den Einsatz automatisierter biometrischer Fernidentifikations- und Kategorisierungssysteme sowie Algorithmen-gesteuerter Emotionserkennungssysteme im öffentlichen Raum (21/4759). Die Bundesregierung wird darin unter anderem aufgefordert, von den in Artikel 5 Absatz 5 und Artikel 26 Absatz 10 der KI-Verordnung vorgesehenen Klauseln Gebrauch zu machen und einen Gesetzentwurf vorzulegen, der ein konsequentes Verbot des Einsatzes automatisierter biometrischer Fernidentifikations- und Kategorisierungssysteme sowie algorithmen-gesteuerter Emotionserkennungssysteme im öffentlichen Raum umfasst. Weiter fordern die Abgeordneten die Regierung auf, sich bei den Verhandlungen zur Änderung der KI-Verordnung im Rahmen des Digital-Omnibusses für ein EU-weites Moratorium für den Einsatz von KI-Systemen zur automatisierten Erkennung biometrischer Merkmale (in Echtzeit sowie retrograd) in öffentlich zugänglichen Räumen einzusetzen. Zudem solle die Bundesregierung prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit das Inverkehrbringen und der Gebrauch von digitalen Tools wie PimEyes, ClearviewAI, ProFaceFinder, TrustPics oder FaceCheck.ID zur biometrischen Identifizierung konsequent geahndet und unterbunden werden kann. (lbr/hau/20.03.2026)
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Interfraktioneller Antrag zur Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests
Einen fraktionsübergreifenden Antrag mit dem Titel „Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums“ berät der Bundestag am Freitag, 20. März 2026, erstmals. Nach 60-minütiger Debatte soll der Antrag den Ausschüssen überwiesen werden. Die Federführung bei den weiteren Beratungen soll beim Gesundheitsausschuss liegen. Fraktionsübergreifender Antrag Bei dem Test handelt es sich dem Antrag zufolge um ein Suchverfahren, mit dem mittels einer Blutprobe der Schwangeren das Risiko für Trisomie 13, 18 und 21 schon früh in der Schwangerschaft bestimmt werden kann. Nach der Einigung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sei der NIPT seit Juli 2022 für Schwangere eine Kassenleistung, wenn die Frau gemeinsam mit ihrer Gynäkologin zu der Überzeugung gelangt, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist, heißt es in dem Antrag, der von Abgeordneten der CDU, CSU, SPD, Grünen und Linken unterstützt wird. Der G-BA regele aber nicht ausreichend klar, wann dieser Bluttest angewendet werden sollte, schreiben sie. Dies lasse befürchten, dass Schwangeren unabhängig von einer medizinischen Relevanz empfohlen werde, den NIPT vornehmen zu lassen, unter anderem, damit sich Ärzte absichern könnten. Damit könnte der Test so regelmäßig angewendet werden, dass es faktisch einer Reihenuntersuchung, vorrangig auf Trisomie 21, gleichkomme. Daten der Krankenkasse Barmer bestätigten diese Sorge: Durchschnittlich fast 50 Prozent der Schwangeren hätten demnach 2024 einen NIPT in Anspruch genommen, ein Jahr zuvor seien es 32 Prozent gewesen. Damit sei der NIPT faktisch zu einem Screening-Test geworden. Der Test werde vor allem von älteren Frauen in Anspruch genommen. Zunahme der Zahl invasiver pränataler Tests Entgegen der Erwartung habe die Zahl invasiver pränataler Tests nicht ab-, sondern zugenommen, heißt es weiter. Die Rate falsch-positiver Befunde liege im Versorgungsalltag viermal höher als theoretisch erwartet. Schwangere verlassen sich den Angaben zufolge nach einem negativen NIPT-Ergebnis vermehrt darauf, dass sie ein gesundes Kind gebären. Infolgedessen verzichteten sie auf das Ersttrimester-Screening. Bei dem Screening könnten hingegen weitere Auffälligkeiten sichtbar gemacht werden. Die Abgeordneten fordern in dem Antrag, ein Monitoring zur Umsetzung und zu den Folgen des Beschlusses der Kassenzulassung von nicht invasiven Pränataltests (NIPT) einzurichten, um an belastbare Daten zu kommen. Ergebnisse des Monitorings sollten spätestens bis Ende Juni 2027 dem Bundestag vorliegen. Interdisziplinäres Expertengremium gefordert Ferner sollte ein interdisziplinäres Expertengremium eingesetzt werden, das die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung des NIPT prüft. Das Gremium solle die Bundesregierung fachlich hinsichtlich der Schaffung einer sachgerechten, ethisch verantwortlichen und rechtssicheren Grundlage für das Angebot und den Zugang zu vorgeburtlichen genetischen Tests ohne therapeutische Handlungsoptionen beraten. (pk/hau/17.03.2026)
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Forderung nach „sozial gerechtem Klimageld“ wird abgestimmt
Der Bundestag stimmt am Freitag, 20. März 2026, nach halbstündiger Aussprache über die Forderung der Fraktion Die Linke nach einem „sozial gerechten Klimageld“ ab. Zu dem Antrag mit dem Titel „Klimageld – Sofort und sozial gerecht“ (21/789) gibt es eine Beschlussvorlage des Umweltausschusses (21/4377), in der die Ablehnung des Antrags empfohlen wird. Antrag der Linken Die Linke bezieht sich in ihrem Antrag auf die seit 2021 geltende CO2-Bepreisung von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel. 2023 folgte die Bepreisung von Kohleverbrennung. Die Einbeziehung der Abfallverbrennung in die CO2-Bepreisung sowie die nächste Erhöhung für Heizöl und Gas erfolgte im Januar 2024. Die Bepreisung entfalte insbesondere in den Sektoren Verkehr und Gebäudewärme nur eine begrenzte Klimawirkung und habe „problematische soziale Folgen“, weil Mieterinnen und Mieter auf die steigenden Preise nur passiv durch Senkung der Raumtemperatur reagieren könnten und Pendlerinnen und Pendler „nur unzureichende Alternativen“ im öffentlichen Verkehr fänden, heißt es in dem Antrag. Da die CO2-Abgabe erhoben werde und noch erhöht werden solle, müsse „dringend zumindest ein sozialer Ausgleich in Form eines sozial gerechten Klimageldes insbesondere für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen erfolgen“. (nki/hau/09.03.2026)
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Bundestag debattiert über Schutz von Natur, Klima und Zivilgesellschaft
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Einschränkungen im Klima- und Naturschutz sowie bei den Rechten der Zivilgesellschaft verhindern. In einem entsprechenden Antrag (21/4757), der am Freitag, 20. März 2026, erstmals auf der Tagesordnung des Bundestags steht, fordert sie die Bundesregierung auf, Umweltverbände und zivilgesellschaftliche Initiativen „finanziell und ideell zu unterstützen“. Beteiligungs- und Klagerechte dürften nicht eingeschränkt werden. Die Vorlage soll im Anschluss an die Ausschüsse überwiesen werden. Antrag der Grünen Die „bewährte Eingriffsregelung“ und das Eingriffsvermeidungsgebot der Naturschutzgesetze sollten „gerade im 50. Jahr ihres Bestehens“ erhalten bleiben und nicht abgeschafft werden, schreiben die Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag. Zudem solle die Bundesregierung Maßnahmen gegen das Artensterben sowie für den Schutz von Gewässern, Wäldern und der Luft priorisieren und sie aufgrund ihrer Funktion für den Erhalt und die Stärkung der natürlichen Infrastruktur ins überragende öffentliche Interesse stellen. Weitere Forderungen der Grünen betreffen einen „entschlossenen“ Ausstieg aus fossilen Energien und die Verteidigung des europäischen Green Deals. Zentrale Errungenschaften und Instrumente im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz dürften nicht gefährdet werden, warnen die Abgeordneten. Der Begriff des „Bürokratieabbaus“ solle nicht länger gegen Natur-, Umwelt-, Tier- und Klimaschutz ausgespielt werden. Die Grünen werfen der Bundesregierung einen „Frontalangriff auf Natur, Klima und die ökologische Zivilgesellschaft“ vor. Die Koalition wolle das Verbandsklagerecht beschneiden und führe Deutschland durch eine Ausbremsung des Solarenergieausbaus „zurück in neue fossile Abhängigkeiten“, heißt es im Antrag. Dieser Kurs werde von Angriffen auf Nichtregierungsorganisationen und Ehrenamtliche flankiert. (sas/19.03.2026)
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Aussprache zu Kunst-, Kultur- und Meinungsfreiheit
Als letzter Tagesordnungspunkt der Sitzungswoche ist eine Aussprache zur Kunst-, Kultur- und Meinungsfreiheit geplant. Die Fraktion Die Linke hat für Freitag, 20. März 2026, eine Aktuelle Stunde zum Thema "Kunst-, Kultur- und Meinungsfreiheit verteidigen – Einschränkungen durch den Beauftragten für Kultur und Medien beenden" verlangt. Für die Aussprache ist eine Stunde vorgesehen. (eis/17.03.2026)
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Anhörung zum Kraftstoffmaßnahmenpaket
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat sich am Freitag, 20. März 2026, mit dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ (Kraftstoffmaßnahmenpaket, 21/4744) befasst. Während der Anhörung tauschten sich die Abgeordneten mit Sachverständigen über den Plan zur Verschärfung des Kartellrechts und über neue Regeln für Tankstellen aus. Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Konkret ist vorgesehen, dass Tankstellen nach österreichischem Vorbild künftig die Preise für die Kraftstoffe E5, E10 und Diesel nur noch einmal am Tag, um 12 Uhr, erhöhen dürfen. Preissenkungen sollen hingegen jederzeit möglich sein. Verstöße sollen mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden, heißt es in dem Entwurf. Die neue Regel solle für mehr Transparenz und weniger kurzfristige Preissprünge an der Zapfsäule sorgen. Das Vorhaben soll zunächst zeitlich befristet gelten und nach „einem Jahr evaluiert“ werden. Außerdem soll das Kartellrecht verschärft werden. Dem Bundeskartellamt soll ermöglicht werden, einfacher gegen marktbeherrschende Unternehmen aus dem Kraftstoffbereich vorzugehen, wenn Hinweise auf unangemessen hohe Preise vorliegen. (nki/20.03.2026)
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Einschränkung militärischer Infrastruktur debattiert
Die Fraktion Die Linke wendet sich gegen „jegliche direkte oder indirekte militärische Beteiligung Deutschlands“ an den Angriffen der USA und Israels auf den Iran. Ihren Antrag mit dem Titel „Völkerrecht konsequent einhalten – Militärische Infrastruktur auf deutschem Boden nicht für Angriffskriege nutzen“ (21/4761) hat der Bundestag am Donnerstag, 19. März 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Auswärtige Ausschuss. Antrag der Linken Die Bundesregierung wird in dem Antrag unter anderem aufgefordert, die „militärischen Angriffe der USA und Israels seit dem 28. Februar 2026 klar als Verstoß gegen das Gewaltverbot gemäß Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen zu benennen und zu verurteilen“. Obwohl der Iran völker- und menschenrechtliche Normen verletze, sei das Völkerrecht ihm gegenüber trotzdem einzuhalten. „Das Gewaltverbot gilt universell, auch gegenüber Staaten, die selbst Recht brechen. Wer Recht nur gegen politische Gegner anwendet, ersetzt Rechtsbindung durch Machtpolitik mit juristischem Anstrich“, schreiben die Abgeordneten zur Begründung. Die Bundesregierung solle darüber hinaus dafür sorgen, dass Deutschland nicht durch Gewährung von Überflugrechten, logistische Unterstützung und nachrichtendienstliche Kooperation völkerrechtswidrige Operationen ermögliche. Mit Blick auf US-Stützpunkte wie im rheinland-pfälzischen Ramstein gelte es sicherzustellen, „dass militärische Einrichtungen ausländischer Streitkräfte auf deutschem Hoheitsgebiet nicht für völkerrechtswidrige militärische Operationen genutzt werden“. Weitere Linken-Forderungen zielen auf eine Initiative für eine Vermittlungsmission unter dem Dach der Vereinten Nationen, auf humanitäre Hilfen für die Zivilbevölkerung im Iran sowie den Schutz gefährdeter Iranerinnen und Iraner und einen Abschiebestopp für den Iran. (ahe/19.03.2026)
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Abgesetzt: Änderungen beim Unterhaltsvorschuss für Kinder
Der Bundestag hat die für Donnerstag, 19. März 2026, vorgesehene erst Beratung eines Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Unterhaltsvorschuss reformieren – Chancen für Kinder Alleinerziehender verbessern“ (21/4539) von der Tagesordung abgesetzt. Die Vorlage sollte nach der 20-minütigen Debatte an den federführenden Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur weiteren Beratung überwiesen werden. Antrag der Linken Die Abgeordneten verlangen unter anderem, das Kindergeld wie bei regulärer Unterhaltsleistung lediglich hälftig anstatt voll auf die Leistungen des Unterhaltsvorschusses anzurechnen. Damit würde sichergestellt, dass der Unterhaltsvorschuss tatsächlich den Mindestunterhalt deckt, heißt es. Außerdem wird gefordert, die Bedarfsprüfung für über zwölfjährige Kinder abzuschaffen. Im Antrag heißt es weiter, der Unterhaltsvorschuss müsse dahingehend ausgeweitet werden, dass auch leibliche Eltern, die einen neuen Partner oder Partnerin heiraten, anspruchsberechtigt sind. Ersatzlos gestrichen werden sollen laut Linksfraktion die gesetzlichen Einschränkungen beim Kreis der Anspruchsberechtigten für nicht freizügigkeitsberechtigte ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben. (hau/17.03.2026)
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Einsetzung einer Enquete-Kommission zu Kommunalfinanzen gefordert
Die AfD-Fraktion fordert die Einsetzung einer Enquete-Kommission „Evaluation der Finanzlage der Kommunen und Lehren für die Zukunft ziehen“. Ihren Antrag (21/4756) hat der Bundestag am Donnerstag, 19. März 2026, erstmals debattiert. Demnach soll die Enquete-Kommission aus 14 Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie 14 sachverständigen Mitgliedern bestehen. Die Fraktionen sollen die Mitglieder entsprechend ihrer Stärke benennen. Nach 20-minütiger Debatte wurde der Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion begründet die Forderung nach Einsetzung der Kommission mit der kommunalen Finanzkrise. Die finanzielle Handlungsfähigkeit vieler Städte, Gemeinden und Landkreise sei derart eingeschränkt, dass Zukunftsinvestitionen und zentrale Aufgaben der Daseinsvorsorge wie Bildungsinfrastruktur, Verkehrswege, Digitalisierung sowie Brand- und Katastrophenschutz nicht mehr aus eigener Kraft finanziert werden könnten. Im Jahr 2024 hätten die Kommunen ein historisch hohes Finanzierungsdefizit von 24,8 Milliarden Euro verzeichnet. In den ersten drei Quartalen des Jahres 2025 habe das Defizit bereits bei 28,3 Milliarden Euro gelegen. Die Kommission soll unter anderem eine Analyse der Tragfähigkeit und Gerechtigkeit des kommunalen Steuersystems vornehmen sowie die kommunale Beteiligung an Gemeinschaftssteuern und am Finanzausgleich bewerten und mögliche Anpassungen prüfen. Außerdem sollen die vom Bund und den Ländern übertragenen Pflichtaufgaben sowie deren Entwicklung überprüft werden. Weiterhin soll die Kommission den Umfang des Investitionsstaus bei Infrastruktur und Daseinsvorsorge und die Ursachen mangelnder Investitionstätigkeit ermitteln. Ihren Abschlussbericht soll die Enquete-Kommission bis zum 31. August 2028 vorlegen und damit rechtzeitig vor den Verhandlungen über den Bundeshaushalt für 2029. (hle/19.03.2026)
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Lage der älteren Generation in Deutschland
Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. März 2026, über den neunten Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Titel „Alt werden in Deutschland – Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen“ (20/14450) debattiert. Nach 20-minütiger Aussprache wurde der Bericht zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Bericht der Bundesregierung Im Bericht wird eine Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung gefordert. Die Sachverständigenkommission schreibt: „Materielle Sicherheit ist eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe im Alter. Für die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) als tragende Säule des deutschen Alterssicherungssystems sollte auch über das Jahr 2025 hinaus ein gesetzlich kodifiziertes, verlässliches Sicherungsziel (Mindestrentenniveau) festgelegt werden, dass die angemessene Teilhabe von Rentnerinnen und Rentnern an der gesellschaftlichen Wohlstandsentwicklung gewährleistet und jüngeren Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern ein verlässliches Sicherungsversprechen gibt, an dem sie sich bei ihrer Lebensplanung orientieren können.“ "Sozialen Ausgleich stärken" Der soziale Ausgleich in der GRV müsse gestärkt werden, indem diskontinuierliche Lebensverläufe und Phasen der Arbeitslosigkeit besser abgesichert werden, zum Beispiel durch eine Weiterentwicklung der sogenannten Grundrente. Notwendig ist aus Sicht der Autoren darüber hinaus auch eine weitere Verbesserung der Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos. Ein besonderer Fokus soll hier auf der Stärkung von Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation liegen, heißt es. Bezahlbarer Wohnraum Zu weiteren Empfehlungen gehören auch, die Nichtinanspruchnahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und die damit verbundene verdeckte Altersarmut substanziell zu reduzieren, die soziale Schuldnerberatung strukturell zu stärken und auf die spezifischen Beratungsbedarfe älterer Menschen auszurichten, die Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Sorgearbeit zu verbessern und bezahlbaren Wohnraum für ältere Menschen mit geringem Einkommen zu schaffen und barrierereduzierte Wohnangebote zu fördern. "Ältere Menschen mit geringem Einkommen und ohne Wohneigentum sind aufgrund steigender Mieten und Wohnkosten immer häufiger finanziell überfordert. Der soziale Wohnungsbau kann ein Instrument sein, um diese Wohnkostenüberlastung abzumildern. Die Zahl der Sozialwohnungen ist seit der Jahrtausendwende jedoch deutlich zurückgegangen“, kritisieren die Sachverständigen. Die Länder sollten diese Entwicklung umkehren und den sozialen Wohnungsbau wiederbeleben und sicherstellen, dass Sozialwohnungen der zentralen Zielgruppe (Menschen mit geringen Einkommen) vorbehalten bleiben, fordern sie. (che/hau/19.03.2026)
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