Bundestag | Aktuelle Themen
Perspektiven der Wirtschaftspolitik und der Chemieindustrie erörtert
Die Wirtschaftspolitik stand im Mittelpunkt einer Plenardebatte am Donnerstag, 19. März 2026. Grundlage dafür waren zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sowohl der Antrag mit dem Titel „Wirtschaft 2045 – GreenTech als Wachstumstreiber nutzen, Technologiesouveränität stärken“ (21/4754) als auch der Antrag „Zukunft der europäischen Chemieindustrie sichern – Innovation, Nachhaltigkeit und Resilienz stärken“ (21/4755) wurden nach halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Erster Antrag der Grünen Umweltfreundliche Technologien und Dienstleistungen sollen erheblich ausgebaut werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem ersten Antrag, GreenTech als Wachstumstreiber zu nutzen und gleichzeitig die Technologiesouveränität zu stärken. Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Einklang mit den bereits beschlossenen europäischen Zielen des Clean Industrial Deals und Net Zero Industry Acts (NZIA) die GreenTech-Branche als Wachstumsmotor zu begreifen und prioritär zu unterstützen. Durch Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen soll sichergestellt werden, dass der GreenTech-Anteil an der deutschen Bruttowertschöpfung von aktuell neun Prozent bis zum Jahr 2045 auf rund 20 Prozent steigt. In diesem Zusammenhang sollen auch die Elektromobilität und die Solarenergie weiter gestärkt und der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft beschleunigt werden. Außerdem wird verlangt, die Versorgungssicherheit mit kritischen Rohstoffen als materielle Basis für GreenTech und Technologiesouveränität sicherzustellen und dafür eine nachhaltige Rohstoffpolitik zu verfolgen, die an die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards ausgerichtet sein soll. Auch die Standortbedingungen für GreenTech-Produktionen in Deutschland sollen verbessert werden, insbesondere durch wettbewerbsfähige Energiepreise und schnellere Genehmigungsverfahren für eine „Industrie der Innovation“. Unter anderem soll eine vollständige Wertschöpfungskette für Halbleiter aufgebaut werden, um die Abhängigkeit von asiatischen Anbietern zu reduzieren. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstreicht die Bedeutung der GreenTech-Branche. Unter Berufung auf Daten des Umweltbundesamtes heißt es, mit fünf Prozent Wachstum pro Jahr seit 2010 sei GreenTec wesentlich dynamischer als andere Teile der deutschen Wirtschaft. 3,4 Millionen Menschen würden dort arbeiten (7,5 Prozent der Erwerbstätigen). Acht Prozent der Exporte seien auf die Branche zurückzuführen, die Bruttowertschöpfung betrage über 300 Milliarden Euro. Zweiter Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die europäische Chemieindustrie als strategische Schlüsselbranche stärken. In ihrem zweiten Antrag (21/4755) heißt es, die Transformation zur Klimaneutralität, zu umweltschonenden Verfahren und Produkten solle beschleunigt werden. Dazu solle die Bundesregierung eine „Chemieagenda 2045“ in Zusammenarbeit mit Industrie, Sozialpartnern, Umweltverbänden und Bundesländern vorlegen. Die Agenda solle mit klaren Zeitplänen, hinterlegter Finanzierung und regionalem Fokus Wettbewerbsfähigkeit, Klimaneutralität, industrielle Resilienz und Standortsicherung strategisch zusammenführen und beschleunigen. Unterstützung für diese Maßnahmen soll ein finanziell starker Wettbewerbsfähigkeitsfonds im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU bringen. Gefordert wird außerdem eine Sicherstellung wettbewerbsfähiger, planbarer und verlässlicher Energiepreise für energieintensive Teile der chemischen Industrie. Außerdem wird gefordert, „chemische Grundstoff- und Verbundstandorte als systemrelevante industrielle Infrastruktur zu stabilisieren, strategische Importabhängigkeiten bei chemischen Vorprodukten zu verringern und unfairen Wettbewerb, Dumpingimporte und Carbon Leakage konsequent zu begrenzen“. Die deutsche chemische Industrie befinde sich infolge geopolitischer Spannungen und struktureller Herausforderungen in einer tiefgreifenden Krise, heißt es in dem Antrag. Die Produktions- und Auslastungsniveaus energie- und rohstoffintensiver Anlagen lägen seit Jahren unter dem wirtschaftlich tragfähigen Bereich. „Deutschland war immer ein erfolgreicher Standort der Chemieindustrie, das soll auch in Zukunft so bleiben“, schreibt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. (hle/19.03.2026)
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Änderung des Steuerberatungsgesetzes erstmals beraten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. März 2026, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur neunten Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften“ (21/4550, 21/4783) debattiert. Mitberaten wurden ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Gewerbesteuer als kommunale Einnahmequelle stärken" (21/4753) sowie ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke in der Immobilienbesteuerung" (21/4745). Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurden alle drei Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Im Steuerberatungsgesetz besteht laut Bundesregierung insbesondere bei der Befugnis zur entgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen umfangreicher Modernisierungsbedarf. Darüber hinaus sei die Befugnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen angesichts des gesellschaftlichen Wandels reformbedürftig. Die starre Beschränkung der Zulässigkeit unentgeltlicher Hilfeleistung in Steuersachen auf Angehörige der Steuerpflichtigen bilde die Lebensrealitäten nicht mehr sachgerecht ab und berücksichtige alternative Lebenskonzepte nicht. Änderungsbedarf gebe es auch im Bereich der Lohnsteuerhilfevereine. Der Entwurf sieht daher eine Liberalisierung vor, indem auf eine abschließende Aufzählung der zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen und Vereinigungen verzichtet wird. Die entsprechenden Vorschriften sollen vollständig neu geordnet und um eine nicht abschließende Generalklausel für die Hilfeleistung in Steuersachen ergänzt werden, die als Nebenleistung zu einem anderen Berufs- oder Tätigkeitsbild erbracht wird. Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen erweitert Im Zuge der Neuordnung der Vorschriften soll auch die Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen maßvoll durch den Wegfall der Betragsgrenzen bei den vereinbaren Tätigkeiten erweitert werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen grundlegend neu auszugestalten und weitestgehend an Paragraf 6 des Rechtsdienstleistungsgesetzes anzugleichen, der für die unentgeltliche Rechtsdienstleistung auf allen anderen Rechtsgebieten außer dem Steuerrecht gelte. Damit entstehe ein kohärentes Regelungsgefüge, heißt es. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke will mit ihrem Antrag (21/4753) den Mindesthebesatz der Gewerbesteuer auf 350 Prozent erhöhen. Auch Pachten, Mieten, Leasingraten und Lizenzgebühren will die Linksfraktion künftig in die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer einbeziehen. Selbstständige sollen dem Antrag zufolge künftig ebenfalls Gewerbesteuer zahlen. Zugleich solle der Freibetrag auf 30.000 Euro angehoben werden. Die Gewerbesteuerumlage will die Linksfraktion abschaffen. Gesetzentwurf der Grünen Die Grünen kritisieren in ihrem Gesetzentwurf (21/4745): „Derzeit sind Immobiliengesellschaften, die ausschließlich vermögensverwaltend tätig sind, von der Gewerbesteuer auf Mieteinnahmen befreit.“ Weiter heißt es in der Problembeschreibung zum Gesetzentwurf: „Gesamtwirtschaftlich führt diese Steuervergünstigung zu Verzerrungen zwischen Wirtschaftszweigen, Fehlallokation von Kapital und mindert die Einnahmen der Kommunen, die die Gewerbesteuer als einzige eigene Einnahmequelle haben.“ Um diesen Umstand zu ändern, sehe der Gesetzentwurf vor, die "erweiterte Grundstückskürzung abzuschaffen“. Die Grünen erklären: „Dadurch beteiligen sich alle Kapitalgesellschaften in Zukunft systemkonform am Gemeinwesen und die Einnahmen der Kommunen steigen deutlich.“ (bal/hau/19.03.2026)
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Aussprache über das Amt des Polizeibeauftragten des Bundes
Die AfD-Fraktion will das Amt des Polizeibeauftragten des Bundes abschaffen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (21/4349) vorgelegt, mit dem das „Polizeibeauftragtengesetz“ aufgehoben werden soll. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am Donnerstag, 19. März 2026, erstmals debattiert und nach halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Gesetzentwurf der AfD Die Verabschiedung des Polizeibeauftragtengesetzes und die damit verbundene Einführung des Amtes des Polizeibeauftragten hätten dazu geführt, Polizeibeamten und sonstigen Beschäftigten der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes und der Polizei beim Deutschen Bundestag „mit weiterem Misstrauen zu begegnen“ und diese Beschäftigten mit zusätzlichen bürokratischen Pflichten zu belasten, schreibt die Fraktion in der Begründung ihres Gesetzentwurfs. Weiter führt die Fraktion aus, dass das Polizeibeauftragtengesetz zu vermeidende Doppelzuständigkeiten bei der Untersuchung von Vorgängen geschaffen habe. Auch ist der AfD zufolge „nicht ersichtlich, warum ausgerechnet die Polizeibehörden des Bundes einer verstärkten Beobachtung eines Beauftragten bedürfen sollen, nicht aber sonstige Behörden des Bundes, welche Staatsgewalt ausüben“. (sto/19.03.2026)
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Abgesetzt: „Preisexplosion“ im Gastronomiegewerbe thematisiert
„Preisexplosion im Gastronomiegewerbe verhindern – Arbeitsplätze sichern – Bürokratie abbauen“ lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion avisierten Antrags, den das Parlament ursprünglich am Donnerstag, 19. März 2026, beraten wollte. Die Aussprache wurde jedoch von der Tagesordnung des Bundestages wieder abgesetzt. (hau/17.03.2026)
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Bundestag beschließt weitere Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. März 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung“ (21/3737) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (21/4815) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, AfD, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen votierte die Linksfraktion. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/4816) zur Finanzierbarkeit vor. Gesetzentwurf in der Ausschussfassung Kreditinstitute werden künftig dazu verpflichtet, einen sicheren Übermittlungsweg für die elektronische Zustellung von elektronischen Dokumenten zu eröffnen. Dies sei ein „wichtiger Schritt zur Digitalisierung der Zwangsvollstreckung“, so die Begründung der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für eine entsprechende Anpassung der Zivilprozessordnung in einem Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Kreditinstitute seien die hauptsächlich adressierten Drittschuldner der jährlich rund 1,1 Millionen gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, heißt es weiter. Bislang werden diese Beschlüsse durch die Gerichtsvollzieher in Papierform zugestellt. Für Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts gilt diese Verpflichtung bereits. Diese und weitere Änderungen am Regierungsentwurf wurden in der Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 18. März 2026, beschlossen. Nutzung elektronischer Dokumente Ziel des Entwurfs ist es, die Nutzung elektronischer Dokumente in Zwangsvollstreckungsverfahren zu stärken und damit Medienbrüche zu vermeiden. Gegenüber dem Regierungsentwurf schreiben die Koalitionsfraktionen zudem eine stärkere Nutzung strukturierter maschinenlesbarer Daten im XML-Format gegenüber PDF-Dokumenten in diesen Verfahren vor. Hintergrund sind demnach Erfahrungen aus der Praxis im Umgang mit der Änderung von PDF-Dokumenten an den Gerichten. Angepasst wurde zudem die geplante Erhöhung der Gebührensätze in der Abgabenordnung. Sie werden auf 31,20 Euro statt auf 32,60 Euro erhöht, da im Regierungsentwurf ein Redaktionsversehen vorgelegen habe, heißt es im Änderungsantrag. Wesentliche Teile des Gesetzentwurfs treten zum 1. Oktober 2026 in Kraft treten und damit im Gleichlauf mit der geplanten Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung. Die Verpflichtung für Kreditinstitute, einen sicheren Übermittlungsweg für die elektronische Zustellung von elektronischen Dokumenten zu eröffnen, soll erst nach Ablauf einer rund einjährigen Übergangsfrist, nämlich zum ersten Tag des 13. auf die Verkündung folgenden Kalendermonats, in Kraft treten. Gleiches gilt für die im Gesetzentwurf vorgesehene Pflicht für Rechtsanwälte und Behörden, in den neu geregelten Verfahren elektronische Dokumente zu nutzen. (scr/hau/19.03.2026)
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Statistische Erfassung von Morden im Namen der Familienehre
Die AfD-Fraktion dringt in einem Antrag darauf, „im Namen der Familienehre versuchte und vollendete Morddelikte“ statistisch zu erfassen (21/4752). Der Bundestag hat den Antrag am Donnerstag, 19. März 2026, 30 Minuten lang debattiert. Im Anschluss wurde er zur weiteren Beratung an den federführenden Innenausschuss überwiesen. Die AfD hatte Federführung beim Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend beantragt, konnte sich gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen aber nicht durchsetzen. Antrag der AfD In ihrem Antrag fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung auf, Fälle von seit 2005 in Deutschland versuchten und vollendeten Morden zu erfassen, die aus Gründen der Familienehre an einem Mädchen oder an einer Frau – und zum Teil (auch) an deren unerwünschtem Intimpartner – durch ihre eigenen Verwandten ersten oder zweiten Grades verübt wurden. Das Ergebnis soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion „nach Jahren und Bundesländern geordnet“ der Öffentlichkeit zugänglich machen. Auch wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, das Problemphänomen solcher „Ehrenmorde“ künftig im Zusammenwirken mit den Ländern zu erfassen und in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) auszuweisen. In der Vorlage schreibt die Fraktion, dass es in Deutschland auch mehr als 20 Jahre nach dem in Berlin erfolgten Mord an der kurdischstämmigen Hatun Sürücü „weiter mehrfach im Jahr zu im Namen der Familienehre versuchten und vollendeten Tötungsdelikten“ komme. „Bei einem Ehrenmord werden in der Regel Frauen von ihren männlichen Blutsverwandten getötet, weil sie zuvor ein sowohl in den Augen ihrer Familie als auch in den Augen ihrer ethnischen Herkunftsgemeinschaft ehrenrühriges Verhalten, das nicht selten mit ihrer Sexualität zusammenhängt, an den Tag gelegt haben und sich damit nach Ansicht ihrer Verwandten an der Familienehre schuldig gemacht haben“, heißt es in dem Antrag weiter. Danach werden in Einzelfällen „auch Männer Opfer von versuchten oder vollendeten Ehrenmorden, etwa wenn sie von den Blutsverwandten einer Frau als unpassender Intimpartner erachtet werden“. Darüber hinaus würden auch „Fälle von Partnerschaftstötungen, bei denen in der Regel ein Mann seine (Ehe-)Partnerin ermordet, weil diese zuvor – etwa aufgrund einer von ihr beabsichtigten oder vollzogenen Trennung – ein in seinen Augen ehrverletzendes Verhalten an den Tag legte und damit gegen gewisse fremdländische Kulturnormen verstieß“, als Ehrenmord bezeichnet, führen die Abgeordneten ferner aus. (sto/19.03.2026)
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Novellierung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes beraten
Die Bundesregierung plant die Novellierung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes. Ihren „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes“ (21/4500, 21/4784) hat der Bundestag am Donnerstag, 19. März 2026, zusammen mit dem Gesetzentwurf des Bundesrates „zur Änderung des Gesetzes zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen“ (Wissenschaftsfreiheitsgesetz, 21/1393) erstmals debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurden beide Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz soll laut Bundesregierung das sogenannte Besserstellungsverbot für projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen flexibilisiert und der entsprechende Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Um im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe bestehen und mit ihrer Forschung einen Beitrag zum Gemeinwohl erbringen zu können, sollen projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen künftig ihre Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler und wissenschaftsrelevanten Beschäftigten durch die Zahlung von Gehältern oder Gehaltsbestandteilen besserstellen dürfen als vergleichbare Bundesbeschäftigte, „soweit sie dafür keine öffentlichen Mittel einsetzen“. Die Flexibilisierung des Besserstellungsverbots für projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen sorge dafür, dass künftig weniger Einzelanträge auf Ausnahmen vom Besserstellungsverbot gestellt und geprüft werden müssen, heißt es. Dies sei ein Beitrag zur Entbürokratisierung. Der Bundesrat kritisiert in seiner beigefügten Stellungnahme, dass „die Einschränkung der geplanten Abweichungsmöglichkeit vom Besserstellungsverbot auf ausschließlich projektförmig vom Bund geförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen“ eine Reihe von außeruniversitären Forschungseinrichtungen auslasse. Gegenäußerung der Bundesregierung In ihrer Gegenäußerung (21/4784) zur Stellungnahme des Bundesrates zu ihrem Gesetzentwurf (21/4500) lehnt die Bundesregierung den Vorschlag der Länderkammer zur Reform des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes ab. Zur Begründung führt sie an, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene umfassende Öffnung des Besserstellungsverbots die bestehende Eingrenzung des Anwendungsbereichs aufheben würde. Die Bundesregierung plant, künftig auch projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen vom Besserstellungsverbot auszunehmen. Bislang galt diese Ausnahme nur für im Gesetz explizit genannte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung und die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften. Der Bundesrat wiederum kritisiert in seiner dem Gesetzentwurf beigefügten Stellungnahme, dass „die Einschränkung der geplanten Abweichungsmöglichkeit vom Besserstellungsverbot auf ausschließlich projektförmig vom Bund geförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen“ eine Reihe außeruniversitärer Forschungseinrichtungen auslasse. Gesetzentwurf des Bundesrates Um sich auf Förderprogramme des Bundes bewerben zu können, soll laut dem älteren Gesetzentwurf des Bundesrates (21/1393) für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen künftig eine Ausnahme vom Besserstellungsverbot gelten. Bislang könnten außeruniversitäre Einrichtungen, die ihr Forschungs- und Leitungspersonal übertariflich vergüten, aufgrund des Besserstellungsverbots in der Regel nicht an solchen Förderprogrammen teilnehmen, schreibt die Länderkammer zur Begründung. Konkret sieht der Entwurf des Bundesrates vor, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Bezug auf das Besserstellungsverbot mit den in Paragraf 2 des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes genannten Einrichtungen (zum Beispiel Deutsche Forschungsgemeinschaft) gleichzusetzen. (des/hau/19.03.2026)
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Abgesetzt: Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
Der Bundestag hat die ursprünglich für Donnerstag, 19. März 2026, geplante Entscheidung über den von der Bundesregierung vorgelegten „Entwurf eines Zweites Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote, 21/4083) von der Tagesordnung abgesetzt. Zur der geplanten Abstimmung hatte der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Beschlussempfehlung angekündigt. Gesetzentwurf der Bundesregierung Zur Umsetzung der europäischen RED-III-Richtlinie und zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor soll die THG-Quote ambitioniert fortgeschrieben werden, heißt es in dem Entwurf. Geplant ist, die verpflichtende prozentuale Minderung der Treibhausgasemissionen bei Kraftstoffen bis zum Jahr 2040 fortzuschreiben und schrittweise auf 59 Prozent anstiegen zu lassen. Dies entspräche einem Anteil an erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch von rund 62 Prozent gemäß der Berechnungsmethode der RED III. Zudem soll eine allgemeine Quote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs über den Anwendungsbereich der THG-Quote eingeführt werden. Die Quote für fortschrittliche Biokraftstoffe solle angehoben werden – die Doppelanrechnung entfallen. Der zukünftige Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe soll nur noch dann auf die THG-Quote anrechenbar sein, wenn Vor-Ort-Kontrollen durch staatliche Kontrolleure möglich sind. Die Anrechnung von Biokraftstoffen aus Reststoffen der Palmölproduktion auf die THG-Quote soll beendet werden. Teil des Fit-for-55-Pakets der EU-Kommission Als Teil des Fit-for-55-Pakets der Europäischen Kommission seien die Vorgaben der RED II durch die Richtlinie (EU) 2023/2413, die sogenannte RED-III-Richtlinie, deutlich angehoben worden, heißt es zur Begründung. Der zu erreichende Mindestanteil an erneuerbaren Energien beziehe sich nunmehr auf Kraftstoffe in allen Verkehrsbereichen. Zudem seien durch die EU-Kommission bestehende Quoten für den Einsatz von fortschrittlichen Biokraftstoffen aus Abfall- und Reststoffen angehoben sowie zusätzliche Verpflichtungen für den Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs – zu denen grüner Wasserstoff und erneuerbare synthetische Kraftstoffe gehören – geschaffen worden, schreibt die Regierung. (hau/17.03.2026)
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Umgang mit einer Studie zu Institutionen und Rassismus debattiert
„Institutionellen Rassismus bekämpfen – Handlungsempfehlungen der Studie ,Institutionen und Rassismus' umsetzen“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (21/4751), den der Bundestag am Donnerstag, 19. März 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Antrag der Linken Dem Antrag zufolge untersuchte das Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) für eine 2020 vom damaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in Auftrag gegebene Studie „erstmals umfassend und empirisch, wie sich Rassismus in staatlichen Institutionen in Deutschland manifestiert“. Zu den Erkenntnissen der Untersuchung gehöre der Befund, „dass rassistische Diskriminierung in allen untersuchten Institutionentypen nachweisbar ist und kein Phänomen bloßer Einzelfälle darstellt, sondern vielmehr ein strukturelles Risiko ist, das tief in behördlichen Praktiken, Ermessensspielräumen und der Organisationskultur verankert ist“. Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf das staatliche Handeln ausweitet und der ein Verbandsklagerecht für Antidiskriminierungsverbände einführt. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion flächendeckend niedrigschwellige und unabhängige externe sowie weisungsunabhängige behördeninterne Beschwerde- und Monitoringstellen aufbauen und eine einheitliche, wissenschaftlich fundierte Rassismusdefinition für die Bundesverwaltung bindend als Verwaltungsvorschrift erlassen. Vier-Augen-Prinzip und Dolmetscherdienste Zugleich will die Fraktion sichergestellt haben, dass in Bundesbehörden bei gravierenden Entscheidungen wie etwa Leistungssanktionen oder Asylentscheidungen „konsequent das Vier-Augen-Prinzip angewendet wird“. Daneben plädiert sie dafür, Bewerbungs- und Einstellungsverfahren in Bundesbehörden „diskriminierungskritisch zu überarbeiten“. Des Weiteren spricht sie sich dafür aus, Sprachbarrieren in der Bundesverwaltung abzubauen, indem ein Rechtsanspruch auf Sprachmittlung geschaffen wird und Dolmetscherdienste sowie Formulare in verschiedenen Herkunftssprachen flächendeckend auf Kosten der Behörden bereitgestellt werden. Maßnahmen gegen Racial Profiling Ferner fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „strukturelle Maßnahmen gegen rassistische polizeiliche Kontrollpraktiken (Racial Profiling) zu ergreifen“. Dazu gehören dem Antrag zufolge die Ausgabe von Kontrollquittungen und der verpflichtende Einsatz von Bodycams auf Verlangen der Betroffenen einer polizeilichen Maßnahme. Darüber hinaus machen sich die Abgeordneten in der Vorlage unter anderem dafür stark, die Befugnisse der Bundespolizei zu „anlass- und verdachtsunabhängigen Personenkontrollen, insbesondere im Kontext der Feststellung unerlaubter Einreisen an Grenzen und in Zügen sowie bei Kontrollen wegen Waffenbesitzes“, ersatzlos zu streichen. (sto/19.03.2026)
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Bundestag würdigt den 18. März als Tag der Demokratiegeschichte
„18. März – Tag der Demokratiegeschichte: Orte der Freiheit und Demokratie weiter stärken“, lautet der Titel eines Antrags der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (21/4743), den der Bundestag am Donnerstag, 19. März 2026, nach halbstündiger Aussprache mit der Mehrheit der Antragsteller bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke angenommen hat. Antrag der Koalitionsfraktionen Nach dem Willen der Koalitionsfraktionen soll der Tag der Demokratiegeschichte aufgewertet werden. Union und SPD fordern die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, den 18. März als einen zentralen jährlichen Tag zur Feier der deutschen Demokratie- und Freiheitsgeschichte zu würdigen und zu begehen. Die Organisation soll bei der Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Orte der Demokratiegeschichte liegen. Die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte soll nach dem Willen von Union und SPD finanziell „adäquat“ ausgestattet werden, damit sie ihre gesetzlich verankerten Aufgaben erfüllen kann. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel soll die Bundesregierung dazu beitragen, dass die pädagogischen Potenziale des Friedhofs der Märzgefallenen in Berlin als Erinnerungs- und Lernort „nachhaltig gefördert und gesichert werden“. Die Realisierung des nationalen Freiheits- und Einheitsdenkmals in Leipzig soll durch die Bundesregierung weiter „begleitet“ werden. Darüber hinaus soll sie das 200-jährige Jubiläum des Hambacher Festes von 1832 gemeinsam mit dem Land Rheinland-Pfalz als „ein nationales Ereignis“ vorbereiten. In ihrem Antrag erinnern die beiden Fraktionen an die Bedeutung des 18. März durch die Jahrhunderte für die deutsche Demokratiegeschichte. So sei am 18. März 1793 der rheinisch-deutsche Nationalkonvent zusammengetreten und habe die Mainzer Republik ausgerufen. Am 18. März 1848 sei es in Berlin anlässlich der Märzrevolution zu blutigen Straßenkämpfen gekommen, bei denen mehr als 250 Menschen im Kampf um politische Mitbestimmung und Grundrechte gestorben seien. Am 18. März 1920 sei der Kapp-Putsch gegen die junge Weimarer Republik endgültig gescheitert und am 18. März 1990 habe sich mit der ersten freien Volkskammerwahl die demokratische Selbstbestimmung der Deutschen in der damaligen DDR erfüllt. (aw/hau/19.03.2026)
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Aussprache zum Kernenergiegipfel in Paris
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am Donnerstag, 19. März 2026, mit dem Thema Kernenergie befasst. Dazu fand auf Verlangen der AfD-Fraktion eine Aktuelle Stunde mit dem Titel „Kernenergiegipfel in Paris – Widersprüche deutscher Energiepolitik auf europäischer und nationaler Ebene“ statt. AfD steht mit Forderung nach einem Wiedereinstieg allein Mit ihrer Forderung nach einem Wiedereinstieg in die Atomkraft steht die AfD-Fraktion allein, auch wenn Andreas Bleck (AfD) in der Debatte die Auffassung vertrat, der Bundestag könne „mit Mehrheiten von Union und AfD“ durch eine Änderung des Atomgesetzes „den Wiedereinstieg in die Kernenergie ermöglichen“. Redner der Unionsfraktion schlossen dies aus, teilten aber die auch von der AfD angeführte Einschätzung der Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, dass die Abkehr von der Kernkraft ein strategischer Fehler gewesen sei. Vor allem sei es ein Fehler gewesen, „die letzten Kernkraftwerke stillzulegen“, sagte Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU). SPD-, Grünen- und Linksfraktion sahen das anders. Man dürfe nicht dem „französischen Holzweg“ folgen, sagte Harald Ebner (Bündnis 90/Die Grünen). Dr. Nina Scheer (SPD) betonte, die erneuerbaren Energien seien die Zukunft. Für Janine Wissler (Die Linke) ist die Kernkraft eine „Hochrisikotechnologie, die sich auch ökonomisch nicht rechnet“. AfD: Große Stunde der Energiesicherheit Europas Andreas Bleck (AfD) zitierte die Kommissionspräsidentin, die beim Atomgipfel in Paris von einer „Renaissance der Kernenergie“ gesprochen habe, an der Europa teilhaben wolle. „Während wir in Deutschland auf Stillstand setzen, dreht sich die Welt um uns herum weiter“, sagte der AfD-Abgeordnete. In dieser „großen Stunde der Energiesicherheit Europas“ habe sich Bundeskanzler Merz einmal mehr „als kleiner Mann erwiesen“. Noch im Sommer 2023 habe er in einem Interview gesagt, die Union würde sofort die stillgelegten Kernkraftwerke wieder ans Netz nehmen. Der Kanzler sei als „Anti-Merkel“ gestartet „und als Merzel gelandet“, befand Bleck. CDU/CSU: Zeitfenster für Reaktivierung leider geschlossen Der CSU-Abgeordnete Dr. Andreas Lenz sagte, ein Weiterbetrieb der letzten Atomkraftwerke sei von der Ampel-Regierung im Jahr 2022 „nie ergebnisoffen geprüft“ worden. Weder mit Blick auf die Potenziale bei der CO2-Minderung noch bei den Preisen. Die Atomkraftwerkbetreiber hätten seinerzeit einen Industriestrompreis von fünf Cent Pro Kilowattstunde angeboten, sagte Lenz. Das alles nie ernsthaft geprüft zu haben, sei ein Fehler gewesen. Gleichzeitig sei festzustellen, so Lenz weiter, dass das letzte Zeitfenster für eine Reaktivierung der Atomkraftwerke mittlerweile „leider“ geschlossen sei. Der Rückbau schreite jeden Tag voran. Der Unionsabgeordnete forderte Offenheit für kleine Reaktoren, die sogenannten SMRs. Die Entwicklungen in diesem Bereich müssten proaktiv und offen begleitet werden, weil sie Chancen böten. Grüne: Atomkraft extrem teuer und schafft Abhängigkeiten Zwei Tage vor dem 15. Jahrestag der „Katastrophe von Fukushima“ habe die Kommissionspräsidentin den Wiedereinstieg in die Atomkraft auf den Tisch gelegt, sagte der Harald Ebner. Nun tanze die AfD auf den Tischen „und die Union an der Stelle hinterher“. Und das „wider jeglichen wirtschaftlichen Sachverstandes“, wie der Grünen-Abgeordnete betonte. Er hoffe, dass Bundesumweltminister Schneider (SPD) seine ablehnende Haltung zum Wiedereinstieg durchhält und dem Treiben von Wirtschaftsministerin Reiche (Union) etwas entgegensetzt. Ebner attestierte von der Leyen, recht zu haben mit der Einschätzung, das Europa eigene und klimafreundliche Energiequellen brauche, um sich aus der teuren Abhängigkeit von Energieimporten zu lösen. „Dass aber Atomkraft ein Teil davon wäre, ist aberwitzig falsch“, sagte er. Dann auch noch das französische Modell – Erneuerbare und Atomkraft – anzustreben, sei erst recht aberwitzig. Das Modell sei extrem teuer und schaffe Abhängigkeiten von Russland. SPD: Mit voller Kraft auf Erneuerbare setzen Aus Sicht von Dr. Nina Scheer macht es in der heutigen Zeit, „in der wir dringend loskommen müssen von Abhängigkeiten, die uns erpressbar machen“, keinerlei Sinn, erneut auf Kernenergie zu setzen. „Wenn wir uns bis 2045 der Klimaneutralität stellen wollen, müssen wir mit voller Kraft auf erneuerbare Energien setzen“, sagte die SPD-Abgeordnete. Deutschland müsse hier bei Innovationen die Nase vorn haben. Die Aussagen über die sogenannten SMR sind laut Scheer „nicht faktenbasiert“. Die kleinen Reaktoren würden nicht die Zukunft bringen. Sie seien nicht finanzierbar. Sie würden noch teurer sein als die heute existierenden Modelle, die nicht serientauglich seien, sagte sie. „Wir haben weltweit ein 400-faches an Ausbau an erneuerbaren Energien gegenüber der Atomenergie“, betonte Scheer. Das sei die Zukunft: „Daran sollten wir uns alle orientieren.“ Linke: AfD will zur teuersten Stromerzeugung zurück Während die Energiepreise steigen, schlage die AfD die Rückkehr zur teuersten Stromerzeugung vor, sagte Janine Wissler. Die Stromgestehungskosten bei Atomkraft lägen bei bis zu 49 Cent pro Kilowattstunde. „Das möchte wirklich niemand auf seiner Stromrechnung sehen“, sagte die Linken-Abgeordnete. Wind liege bei maximal 10 Cent – Photovoltaik bei 14 Cent. Nicht zu vergessen seien die Kosten für die Entsorgung des Atommülls in dreistelliger Millionenhöhe. „Wer glaubt, dass man mit Atomkraft Kosten senken kann, sollte sich mit den Grundrechenarten vertraut machen“, empfahl sie. (hau/19.03.2026)
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Mitglieder von vier Gremien gewählt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. März 2026, die Mitglieder von vier Gremien gewählt. Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland Zur Wahl der Mitglieder des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" hatten CDU/CSU und SPD (21/4685) sowie AfD (21/4686), Bündnis 90/Die Grünen (21/4687) und Die Linke (21/4688) Wahlvorschläge vorgelegt. Gewählt wurden mit den Stimmen aller Fraktionen: CDU/CSU: Mitglieder: Dr. Jonas Geissler, Ansgar Heveling und Michael Hose; Stellvertretung Dr. Andreas Lenz, Elisabeth Winkelmeier-Becker und Johannes Volkmann. Gewählt wurden mit den Stimmen von Union, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Stimmen der AfD: SPD: Mitglied: Nancy Faeser; Stellvertreter: Holger Mann. Bündnis 90/Die Grünen: Mitglied: Katrin Uhlig; Stellvertreter: Sven Lehmann. Die Linke: Mitglied: David Schliesing; Stellvertreter: Jan Köstering. Nicht gewählt wurden: AfD: Mitglieder: Matthias Helferich und Martin Erwin Renner; Stellvertretung: Dr. Götz Frömming und Nicole Hess. Nur die AfD-Fraktion stimmte ihrem Wahlvorschlag zu, alle anderen Fraktionen lehnten ihn ab. Gegründet wurde die selbstständige Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" im Jahr 1990. Mit vier Museen in drei deutschen Städten (Bonn, Leipzig, Berlin) vermittelt die Stiftung Zeitgeschichte nach 1945. Das Kuratorium entscheidet über den Haushalt, die Grundzüge der Programmgestaltung und wichtige Stellenbesetzungen. Es besteht aus 32 Mitgliedern, von denen je acht vom Bundestag und der Bundesregierung und 16 vom Bundesrat entsandt werden. Deutsche Stiftung Friedensforschung Zur Wahl der Mitglieder des Stiftungsrates der "Deutschen Stiftung Friedensforschung (DSF)" lagen Wahlvorschläge von CDU/CSU und SPD (21/4690) einerseits und der AfD-Fraktion (21/4691) andererseits vor. Gewählt wurden mit den Stimmen von Union, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Stimmen der AfD: CDU/CSU: Joachim Ebmeyer; SPD: Maja Wallstein. Nicht gewählt wurde: AfD: Dr. Christoph Birghan. Nur die AfD-Fraktion stimmte ihrem Wahlvorschlag zu, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Die DSF ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Osnabrück. Sie verfolgt den Zweck, die Friedens- und Konfliktforschung vor allem in Deutschland dauerhaft zu stärken und zu ihrer politischen und finanziellen Unabhängigkeit beizutragen. Der Stiftungsrat als oberstes Organ der Stiftung besteht aus zwölf Mitgliedern. Ihm gehören an: drei Mitglieder des Bundestages, je ein Vertreter des Bundesforschungsministeriums, des Auswärtigen Amtes, des Bundesverteidigungsministeriums und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie fünf Wissenschaftler aus der Friedens- und Konfliktforschung, darunter ein Vertreter der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien Zur Wahl der Mitglieder des Stiftungsrates der Stiftung Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien (ZOiS) hatten CDU/CSU (21/4694) und AfD (21/4695) Wahlvorschläge vorgelegt. Gewählt wurde mit den Stimmen von Union, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Stimmen der AfD: CDU/CSU: Knut Abraham. Nicht gewählt wurde: AfD: Udo Theodor Hemmelgarn. Nur die AfD-Fraktion stimmte ihrem Wahlvorschlag zu, alle übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Das (ZOiS) in Berlin ist ein unabhängiges, internationales, vom Auswärtigen Amt finanziertes Forschungsinstitut in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH). Es konzentriert sich auf die gesellschaftsrelevante sozialwissenschaftliche Forschung zu Osteuropa und nimmt über die Wissenschaftskommunikation am öffentlichen Diskurs teil. Die Stiftung ist einzige Gesellschafterin der gGmbH. Dem Stiftungsrat gehören zwei Mitglieder des Bundestages, je ein Vertreter des Bundeskanzleramtes und des Auswärtigen Amtes sowie drei Wissenschaftler an. Stiftung Kinder forschen Auch für die Wahl von Mitgliedern des Stiftungsrates der "Stiftung Kinder forschen" gab es getrennte Wahlvorschläge von CDU/CSU und SPD (21/4692) einerseits sowie der AfD-Fraktion (21/4693) andererseits. Gewählt wurden mit den Stimmen von Union, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Stimmen der AfD: CDU/CSU: Dr. Reza Asghari; SPD: Jasmina Hostert. Nicht gewählt wurde: AfD: Martin Reichardt. Nur die AfD-Fraktion stimmte ihrem Wahlvorschlag zu, alle übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Die gemeinnützige "Stiftung Kinder forschen" ist eine Bildungsinitiative für pädagogische Fach-, Lehr- und Leitungskräfte in Kitas, Grundschulen und Horten, die sich seit 2006 bundesweit gemeinsam mit rund 175 Netzwerkpartnern für eine qualitativ hochwertige frühe Bildung in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) sowie in der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) engagiert. Im neunköpfigen Stiftungsrat sind Mitglieder des Bundestages, Vertreter des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der fördernden Stiftungspartner sowie unabhängige Mitglieder vertreten. Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die zunächst geplante Wahl der Mitglieder des Kuratoriums der "Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR" (SAPMO). Dazu hatten CDU/CSU, AfD und SPD Wahlvorschläge (21/4689) vorgelegt. Die CDU/CSU schlug als Mitglied Johannes Volkmann und als Stellvertreter Michael Frieser vor. Die AfD hatte als Mitglied Dr. Götz Frömming und als Stellvertreter Sven Wendorf nominiert. Für die SPD kandidierten als Mitglied Holger Mann und als Stellvertreter Helge Lindh. Die SAPMO ist eine unselbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts im Bundesarchiv in Berlin-Lichterfelde. Sie stellt Archivgut zur Benutzung bereit, das außerhalb der staatlichen Behörden der DDR bei den politischen Entscheidungen zur Kontrolle und Steuerung von Staat und Gesellschaft entstanden ist. Das Kuratorium beschließt über die grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der Stiftung gehören. Es überwacht die Tätigkeit der Direktorin und kann für einzelne Teil- oder Fachbereiche besondere Kommissionen oder Arbeitsgruppen bilden. Ihm gehören an: drei Mitglieder des Bundestages, drei Mitglieder der Behörde des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien, der Präsident des Bundesarchivs, ein Vertreter des Landes Berlin, ein Vertreter eines ostdeutschen Landes und fünf Vertreter der Stellen, die Archivgut abgeben oder in anderer Weise betroffen sind. (vom/19.03.2026)
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Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems, Impfstrategie und Forschung
Die Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ hat sich am Donnerstag, 19. März 2026, in einer öffentlichen Anhörung den Kernfragen der Pandemiebekämpfung gewidmet. Unter dem Titel „Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems, Impfstrategie und Forschung“ untersuchten die Abgeordneten und Sachverständigen, inwiefern das System auf die Pandemie vorbereitet gewesen ist und ob die verabreichten Impfstoffe gerechtfertigt sowie wirksam waren. "Wir haben das Intensivregister aufgebaut" Zur Kapazitätserfassung der Kliniken lobte Prof. Dr. Christian Karagiannidis das Abwassermonitoring. Dies habe die Einsicht ermöglicht, wie sich Viren verbreiten, sagte der Leitende Oberarzt und Professor für Pneumologie an der Universität Witten/Herdecke. „Ich empfehle, dies unbedingt zu erhalten.“ Ferner habe man eine hohe Bettenkapazität gehabt. „Wir haben das Intensivregister aufgebaut.“ Das habe hervorragend funktioniert. Dennoch kritisierte Karagiannidis, dass Daten dabei immer noch händisch eingegeben werden mussten. Zur Entwicklung der Impfstoffe gegen das Virus äußerte sich Dr. Helmut Sterz kritisch. Der ehemalige Chef-Toxikologe des Pharmaunternehmens Pfizer: „Diese Studien wären allenfalls für ein Killervirus wie Ebola gerechtfertigt gewesen“, und nicht für etwas mit der Wirkung einer Grippe. Er sprach von „vorgetäuscht“ und von einer Impftragödie: „Millionen Opfer sind zu beklagen.“ "Die Sicherheit der Impfung ist gut untersucht worden" Der ehemalige Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) rief in Erinnerung, dass laut Weltgesundheitsorganisation WHO rund 15 Millionen Menschen an der Pandemie gestorben seien. Es sei wissenschaftlicher Konsens, dass diese Zahl nicht noch höher gelegen habe – wegen der Impfungen. „Die Sicherheit der Impfung ist gut untersucht worden“, sagte Lauterbach. Die Sterblichkeit sei bei Geimpften gesenkt worden, und „Impfungen führten nicht zu Übersterblichkeit“. Natürlich hätten die Impfungen Risiken mit sich gebracht wie Myokarditis oder Thrombosen – dies aber seien seltene Komplikationen gewesen: „Deutschland ist verhältnismäßig gut durch die Pandemie gekommen.“ Die Forschungslage rund um Corona nahm Prof. Dr. Maria Vehreschild unter die Lupe. Die Professorin für Infektiologie am Universitätsklinikum Frankfurt am Main bemängelte eine fragmentierte öffentliche Finanzierung und eine defizitäre Digitalisierung. „Krisenbewältigung in der Biomedizin gelingt nur durch das Aufbrechen von Wissenssilos“, sagte Vehreschild und forderte eine kohärente nationale Strategie. "Kommunikation, Bindung und Vertrauen sind wichtig" Marcus Wächter-Raquet berichtete über die Aufklärungskampagnen rund ums Impfen. Als Erfolgsfaktor nannte der Fachreferent der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen und Bremen die kleinräumigen Datenerhebungen in der Hansestadt. In benachteiligten Wohnorten habe es besonders viele Fälle gegeben. „Wir realisierten daraufhin ab Mai 2021 mobile Impfteams.“ Kommunikation, Bindung und Vertrauen seien wichtig, um die Bevölkerung vor den Gesundheitsgefahren einer Pandemie zu schützen. Auch Prof. Dr. Lothar H. Wieler war als Experte eingeladen worden. Der ehemalige Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI) nannte die Pandemie eine historische Belastung. „Das Gesundheitssystem in Deutschland ist leistungsstark.“ Aber Gesundheitsdaten sein hierzulande historisch unzureichend vernetzt. Vertrauen und Unterstützung der Bevölkerung seien bei einer Pandemiebekämpfung von fundamentaler Bedeutung. „Dies ließ im Lauf der Pandemie nach“, sagte Wieler, der heute Professor am Lehrstuhl für Digital Global Public Health am Hasso-Plattner-Institut ist. "Kinder und Jugendliche müssen besser berücksichtigt werden" Der Vorsitzende der Ständigen Impfkommission (STIKO), Prof. Dr. Reinhard Berner, sagte in seinem Eingangsstatement, dass die STIKO einen Beitrag zur Senkung der Sterblichkeit geleistet habe. 25 Empfehlungen seien im Verlauf der Pandemie veröffentlicht worden, wegen immer neuer Impfstoffe und Nebenwirkungen. Berner, der auch Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des Universitätsklinikums an der TU Dresden ist, adressierte auch die jungen Generationen: „Kinder und Jugendliche müssen besser berücksichtigt werden“, mahnte er an. Die STIKO sei personell nicht ausreichend ausgestattet: „Wir brauchen in Deutschland mehr Ressourcen, um die vorhandenen Daten auszuwerten.“ Um künftig besser auf Gesundheitskrisen vorbereitet zu sein, arbeitet die Enquete-Kommission interdisziplinär an der Frage, wie Risikobewertung, Früherkennung und Krisenbewältigung in künftigen Pandemien effektiver gestaltet werden können. Dabei sollen die Erkenntnisse aus den Bereichen Gesundheitswesen, Wirtschaft, Bildung, Soziales, Politik, internationale Zusammenarbeit und öffentliche Kommunikation zusammengeführt werden, um gezielt strukturelle Verbesserungen anzustoßen. Bis Ende Juni 2027 soll die Kommission einen umfassenden Abschlussbericht vorlegen, der konkrete Empfehlungen zur besseren Prävention, zur Bekämpfung zukünftiger Gesundheitskrisen und zur gesellschaftlichen Resilienz enthalten soll. Der Kommission gehören 14 Abgeordnete sowie 14 externe Sachverständige an. Lauterbach widerspricht Sterz Toxikologe Sterz ging bei der Befragung noch einmal auf die Impfforschung ein und verneinte, dass eine Karzinogenität untersucht worden sei. „Ich finde es sehr bedauerlich, dass keine Alternativuntersuchungen stattfanden.“ Die Zulassung sei laut den RKI-Protokollen im Schnelldurchgang erfolgt, er sprach von „verbotenen Menschenversuchen“ und von vermuteten 60.000 Todesfällen durch Impfungen in Deutschland. Daraufhin sprach Lauterbach von „bestürzenden Äußerungen“ seines Vorredners: „Es war mitnichten so.“ Es gebe keinen Impfstoff, „den wir je auf den Markt gebracht haben, der so intensiv untersucht worden ist“. Es gebe keine Hinweise auf zusätzliche Krebsfälle, Unfruchtbarkeit oder Multiple Sklerose – wie zuweilen von Impfkritikern behauptet: „Was gerade vorgetragen wurde, entbehrt jeder Grundlage.“ Im späteren Verlauf der Befragung präzisierte Lauterbach, dass wichtige Prüfschritte nicht übergangen, sondern verschachtelt worden seien: „Das ging nicht auf Kosten der Sicherheit.“ "Man hat keinen Menschenversuch gemacht" Ex-RKI-Chef Wieler argumentierte, die Besonderheit des verabreichten Impf-Antigens sei, dass diese Informationen dazu dienen würden, selbst das Antigen anzuregen. Das Prinzip des Impfstoffs sei die Verwendung einer Information. „Man hat keinen Menschenversuch gemacht.“ Pneumologe Karagiannidis berichtete von der Überlastung des Personals in den Krankenhäusern. "Einige haben bei uns das Handtuch geschmissen", erzählte er aus seinem Alltag. "Über 50 Prozent der Beatmeten sind verstorben. Das macht etwas mit einem." Als Schlüsselfaktor forderte er psychologische Unterstützung, "nicht nur ein Debriefing". Die emotionale Belastung sei besonders schwierig gewesen. "Das Gesundheitssystem kommt gut mit kurzfristigen Spitzenbelastungen zurecht." Doch bei der Pandemie seien irgendwann Ärzte und Pflegekräfte teilweise nicht mehr damit zurechtgekommen. (jr19.03.2026)
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Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 19. März 2026, über mehrere Vorlagen abgestimmt: Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht: Der Bundestag hat mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Stimmen der AfD eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (21/4785) zu einem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen: 2 BvC 4 / 26) angenommen. Der Rechtsausschuss hat darin empfohlen, in dem Streitverfahren Stellung zu nehmen und die Bundestagspräsidentin zu bitten, eine Prozessbevollmächtigte oder einen Prozessbevollmächtigten zu bestellen. In dem Streitverfahren wenden sich die Beschwerdeführerinnen gegen den Bundestagsbeschluss vom 18. Dezember 2025 zur zweiten Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu Einsprüchen gegen die Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 (21/3100). Der Bundestag hatte zwei Einsprüche gegen das festgestellte Wahlergebnis der Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit“ (BSW) mit dem Ziel einer Neuauszählung der Stimmen zurückgewiesen. Energydrinks: Die Abgeordneten des Bundestages haben mit der Mehrheit von CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke einen Antrag (21/4285) der Grünen zu Energydrinks abgelehnt. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, der Empfehlung des Bürgerrats, dem Wunsch der breiten Öffentlichkeit, den wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz folgend eine Altersgrenze für Energydrinks und ähnliche Produkte, wie zum Beispiel Energy Booster, von mindestens 16 Jahren einzuführen. Zudem fordern die Antragsteller die Bundesregierung auf, flankierende Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich einer zielgruppengerechten Aufklärungskampagne, die Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte über die Risiken des Konsums von Energydrinks informiert. Es brauche regulative Vorgaben zur Bewerbung von Energydrinks, um den Jugendschutz wirksam sicherzustellen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ernährungsausschusses (21/4591) zugrunde. Petitionen: Das Parlament hat 14 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen angenommen, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 184 bis 197 (21/4504, 21/4505, 21/4506, 21/4507, 21/4508, 21/4509, 21/4510, 21/4511, 21/4512, 21/4513, 21/4514, 21/4515, 21/4516, 21/4517). Aktionsplan zur Vorbeugung und Behandlung von Delir Darunter befand sich auch eine Petition mit der Forderung nach einem Aktionsplan zur Vorbeugung und Behandlung von Delir. Bei Delir, so schreibt der Petent in seiner Eingabe, handle es sich um eine plötzliche Störung des Gehirns, bei der Menschen Schwierigkeiten haben, aufmerksam zu bleiben, wach zu sein oder ihre Umgebung zu verstehen. Delir entwickle sich oft innerhalb weniger Stunden und könne Tage dauern. Betroffen davon seien etwa 20 Prozent der Krankenhauspatienten, insbesondere ältere Menschen, Operierte, Kleinkinder und Intensivpatienten. „Es wird oft übersehen, weil das Delir nicht die notwendige Aufmerksamkeit erfährt“, schrieb der Petent. Gemeinsam mit Fachpersonen, Krankenkassen, Wohlfahrtsverbänden und Betroffenen müsse ein Aktionsplan Delir entwickelt werden, um in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und der ambulanten Versorgung Ressourcen zu stärken, Patientensicherheit zu verbessern und Delirien zu verhindern, hieß es in der öffentlichen Petition (ID 176933). Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 4. März verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht vor, die Petition dem Bundesministerium der Gesundheit mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zu Folge bedeutet dies, dass die Petition „Anlass zu einem Ersuchen an die Bundesregierung gibt, das Anliegen noch einmal zu überprüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen“. Handlungsbedarf in der Pflege und ambulanter Versorgung Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wie auch der Petitionsausschuss selbst teilen ausweislich der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses die Einschätzung des Petenten, wonach es sich bei dem Delir um ein „schweres und in der Regel vermeidbares Krankheitsbild mit erheblichem Schadenspotential“ handelt. Dabei halte das BMG die Leitlinien der Fachgesellschaften und die darüberhinausgehenden dargestellten Ansätze zur Vorbeugung und Behandlung des Delirs für zweckdienlich, heißt es. Diese beträfen im Wesentlichen das Delir bei älteren und demenzerkrankten Menschen. Demgegenüber hält der Petitionsausschuss der Vorlage zufolge ein konzertiertes Vorgehen für notwendig, um dem Krankheitsbild umfassend entgegenzuwirken, „insbesondere auch mit Blick auf andere vom Petenten benannte Betroffene wie Operierte, Kleinkinder und Intensivpatientinnen und -patienten“. Außerdem sehen die Abgeordneten vor dem Hintergrund der immer älter werdenden Bevölkerung nicht nur Handlungsbedarf in Krankenhäusern, sondern vor allem auch in Pflegeeinrichtungen und der ambulanten Versorgung. (hau/ste/vom/19.03.2026)
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Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 19. März 2026, drei Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Cannabis: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes zur Nutzhanfliberalisierung (21/2116) vor. Der Entwurf wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimatüberwiesen. Förderprogramm: Ebenfalls von den Grünen vorgelegt wurde ein Antrag mit dem Titel "30 Jahre Erfolg nicht aufs Spiel setzen – LEADER-Programm sichern" (21/4762). Die Vorlage ist an den Landwirtschaftsausschuss zur Federführung überweisen worden. GAP: Die Grünen haben einen Antrag zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 als Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zum Thema "Höfe stärken, Klima schützen, Artenvielfalt bewahren, Europa zusammenführen" eingebracht. Die Vorlage (21/4763) wurde an den Landwirtschaftsausschuss zur Federführung überwiesen. (eis/19.03.2026)
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Forderung nach Wiedereinstieg in die Kernkraft beraten
Die AfD-Fraktion fordert den Wiedereinstieg in die Kernkraft. Der Bundestag hat ihren entsprechenden Antrag (21/4749) am Donnerstag, 19. März 2026, erstmals eine Stunde lang debattiert. Im Anschluss wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Im Antrag verweist die AfD auf eine Aussage der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, die beim Kernenergiegipfel in Paris am 9. März 2026 die Abkehr von der Atomkraft in Europa als „strategischen Fehler“ bezeichnet und eine „Renaissance der Kernenergie“ angekündigt habe. AfD: Neubau von Kernkraftwerken sinnvoll Dr. Paul Schmidt (AfD) erinnerte in der Debatte daran, dass Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, jüngst gesagt habe, der Kernkraftausstieg sei ein strategischer Fehler gewesen. Bundeskanzler Friedrich Merz habe bereits am 15. Juni 2025 den Kernkraftausstieg ebenfalls als großen Fehler bezeichnet. „Nun sagte er noch, er sei irreversibel. Aber das ist faktisch falsch, und das beweisen wir mit unserem Antrag", so Schmidt. "Wir wollen, dass unsere Kernkraftstandorte überprüft werden, so wie es die CDU CSU im Bundestagswahlkampf und in den Koalitionsverhandlungen gefordert hat.“ Zudem wolle die AfD die drei zuletzt im April 2023 abgeschalteten Kernkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 „auf jeden Fall wieder in Betrieb nehmen und auch Brokdorf, weil dort noch kaum Rückbau passiert ist“. Auch den Neubau von Kernkraftwerken halte die AfD für sinnvoll. CDU/CSU: Ausstieg aus guten Gründen entschieden Für die CDU/CSU-Fraktion entgegnete Dr. Klaus Wiener, Deutschland habe sich aus guten Gründen entschieden, aus der zivilen Nutzung der Kernenergie auszusteigen. Wer, wie die AfD im Antrag, behaupte, Fukushima habe keine gravierenden Auswirkungen gehabt, blende die erheblichen menschlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen aus. Zudem produziere die bislang verfügbare Kernkrafttechnologie Atommüll, der für extrem lange Zeit gelagert werden müsse. Aber, so Wiener, klar sei es auch in seinen Augen „ein Riesenfehler“ gewesen , die noch vorhandenen Kernkraftwerke 2023 abzuschalten, und das inmitten einer Energiekrise. "Hätten wir die Kernkraftwerke, die wir noch hatten, weiter genutzt, dann hätten wir viele Millionen Tonnen CO einsparen können, und wir wären auf dem Weg zu den Klimazielen schon sehr viel weiter, und damit nicht genug: Wir hätten auch Strom zu Grenzkosten von zwei bis drei Cent pro Kilowattstunde." Grüne: Risiko, Kosten und dauerhafte Abhängigkeit Harald Ebner (Bündnis90/Die Grünen) empörte, dass der EU- Kommissionspräsidentin zwei Tage vor dem 15. Jahrestag der nuklearen Katastrophe von Fukushima nichts Besseres eingefallen sei als der Wiedereinstieg in die Atomkraft. In der Ukraine und im Iran stünden Atomkraftwerke unter militärischer Bedrohung. "Aber Sie wollen munter wieder rein in die Atomkraft. Das ist das Gegenteil von jedweder Sicherheit. Denn sicher sind bei der Atomkraft nur das Risiko, hohe Kosten und eine dauerhafte Abhängigkeit“, sagte Ebner. Minister: Kernenergie hat drei zentrale Nachteile Carsten Schneider (SPD), Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, sagte, Deutschland komme seit knapp drei Jahren ohne Atomenergie aus: "Kein Blackout, sondern sichere Energieversorgung dank erneuerbarer Energien und Energiewende." Menschen, und Unternehmen wüssten, dass sie sich auf eine saubere und immer unabhängigere Energieversorgung verlassen können. "Sie von der AfD wollen mit diesem Antrag den Atomausstieg rückgängig machen. Sie propagieren also eine Technologie, die drei zentrale Nachteile hat. Sie ist unglaublich teuer, sie funktioniert nur mit öffentlichen Subventionen und sie ist gefährlich. Das als Lösung zu verkaufen, ist doch Realsatire", sagte Schneider. Linke: Wunschdenken und Geschichtsverklärung Was die AfD als Antrag vorgelegt habe, sei kein seriöser Antrag, sondern eine Mischung aus Wunschdenken, Geschichtsverklärung und "glasklarer Desinformation", stellte Mareike Hermeier (Die Linke) fest. Als Beispiel nannte sie unter anderem "die Kostenlüge". "Die AfD und ihre atompolitischen Fans erzählen gerne etwas von drei Cent pro Kilowattstunde. Bei Atomstrom liegt der Mittelwert bereits bei 31,3 Cent pro Kilowattstunde, und die Spanne reicht bis zu 50 Cent", sagte Hermeier. Entsorgungskosten seien da noch nicht eingerechnet: "Das heißt, das AfD-Märchen liegt nicht knapp daneben, sondern um den Faktor zehn." Solarenergie liege bei 4,6 Cent, Windenergie bei 6,3 Cent. Neuer Atomstrom wäre fast siebenmal teurer als erneuerbare Energien, betonte die Linken-Abgeordnete. Antrag der AfD Der als Folge der Havarie der Kernkraftwerke im japanischen Fukushima vor 15 Jahren in Deutschland beschlossene Kernenergieausstieg sei, „wie der Verzicht auf jede neue Technik“, keineswegs irreversibel, betont die Fraktion. Zum heutigen Grad der „versuchten Verunmöglichung der Kernenergie“ hätten vor allem die Bundesregierungen der vergangenen Jahrzehnte unter Führung von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen ganz entscheidend beigetragen. Dennoch gebe es noch heute Anlagen und Standorte, die eine volkswirtschaftlich effektive Nutzung der Kernenergie erlaubten. Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Kernenergieausstieg umgehend rückgängig zu machen. Sie müsse unverzüglich den Stopp des Rückbaus der deutschen Kernkraftwerke (KKW) veranlassen, bestmöglich auf die Wiederinbetriebnahme der drei zuletzt abgeschalteten KKW-Blöcke (Emsland, Neckarwestheim II, Isar 2) und Brokdorf hinwirken und dabei den Zustand der einzelnen Anlagen ständig erfassen, heißt es in dem Antrag. Gleichzeitig müssten die wirtschaftlichen und technischen Bedingungen des Wiederaufbaus der bereits länger stillgelegten Kernkraftwerke geprüft und auf den Wiederaufbau hingewirkt werden. Für die noch vorhandenen Standorte, wo der Rückbau bereits zu weit fortgeschritten ist, muss aus Sicht der AfD-Fraktion mit der entsprechenden dort existierenden Infrastruktur auf die Nutzung geeigneter, bereits verfügbarer und mehrfach gebauter Reaktortypen, wie etwa des Europäischen Druckwasserreaktors EPR beziehungsweise EPR216, des APWR17 sowie des amerikanischen AP100018, die beispielsweise in Frankreich und Finnland betrieben würden, bestmöglich hingearbeitet werden. (mst/hau/19.03.2026)
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Maßnahmenpaket gegen den Preisanstieg bei Kraftstoffen erörtert
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben dem Bundestag ihr sogenanntes "Kraftstoffmaßnahmenpaket" vorgelegt. Der Gesetzentwurf „zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ (21/4744, Kraftstoffmaßnahmenpaket) stand am Donnerstag, 19. März 2026, in erster Lesung zur Debatte. Der Gesetzentwurf von Union und SPD (21/4744) gilt als eine Reaktion auf die deutlichen Preissteigerungen an den Tankstellen. Die Koalition plant zum einen, das Kartellrecht verschärfen. Zum anderen soll eine neue Regel auf den Weg gebracht werden, nach der Tankstellen nur noch einmal am Tag die Preise erhöhen dürfen. Es ist vorgesehen, dass die abschließende Beratung in der Woche vom 23. März stattfinden soll. Am 27. März soll der Bundesrat darüber entscheiden. Initiativen der Opposition Das Parlament beriet darüber hinaus eine Reihe von Anträgen der Oppositionsfraktionen zum Thema. So will die AfD-Fraktion "Unternehmen und Verbraucher nachhaltig und dauerhaft entlasten" (21/4750), Bündnis 90/Die Grünen will "Übergewinne abschöpfen und raus aus der fossilen Kostenfalle" (21/4747) und Die Linke fordert eine "sofortige Entlastung der Bevölkerung" (21/4748). Alle vier Vorlagen wurden zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Strittig abgestimmt wurde die Federführung beim Antrag der Linken (21/4748). Die Koalition setzte sich mit Federführung beim Wirtschaftsausschuss gegen die Oppositionsfraktionen durch, die für eine Federführung beim Finanzausschuss gestimmt hatten. CDU/CSU: Kartellrecht wird nun nachgeschärft In der Debatte betonte Sepp Müller (CDU/CSU), die Koalitionsfraktionen legten nun „erste Maßnahmen“ vor, die gesetzlich geregelt werden sollten. Weitere könnten folgen, sollte der Krieg am Golf weiter andauern. „Wir führen mit dem Spritpreispaket das Österreich-Modell ein“, damit seien Preiserhöhungen an den Tankstellen nur noch einmal am Tag erlaubt. Diese dürften aber mehrfach pro Tag den Preis nach unten reduzieren. In der von den Koalitionsfraktionen eingesetzten Task Force sei deutlich geworden, dass die Mineralölkonzerne die Frage nicht beantwortet hätten, warum sich die Preise an den Tankstellen sofort erhöhten, sobald der Rohölpreis steige, aber, so wörtlich: "Warum sinkt nicht innerhalb von Stunden der Spritpreis an der Tankstelle, wenn der Ölpreis sinkt?" Deswegen werde das Kartellrecht nun nachgeschärft. „Wenn der Markt nicht funktioniert, schärfen wir hier nach“, sagte Müller. Das Kartellamt soll nun die Möglichkeit erhalten, die Preisbildung nicht nur zu hinterfragen, sondern gegebenenfalls auch in die Preisbildung einzuschreiten. „Denn das, was läuft, ist aktuell Preistreiberei durch die Mineralölkonzerne“, so Müller. SPD: Aus Krieg Profit zu schlagen ist unanständig Armand Zorn (SPD) schloss sich der Kritik an den Konzernen an. Er sagte: „Der Alltag der Menschen darf kein Spekulationsmodell sein. Eine faire Marge, ja, das ist in Ordnung. Aber aus Krieg Profit zu schlagen, das ist unanständig.“ Deutschland sei beim Anstieg der Spritpreise „Europameister“. Und Zorn rechnete vor: Am 13. März habe der Anstieg der Benzinpreise ohne Steuern und ohne Abgaben in Deutschland plus 28 Prozent betragen. In Belgien seien es 16 Prozent und in Slowenien zwei Prozent gewesen. Zorn: „Deswegen liegt der Verdacht weiter auf dem Tisch, dass es hier nicht mit rechten Dingen zugeht." Wo wirtschaftliche Macht den Wettbewerb ersticke, müsse der Staat handeln. „Und diese Koalition macht das deutlich, indem wir heute ein Maßnahmenpaket auf den Weg bringen“, so Zorn. Ministerin: Koalition gibt eine marktwirtschaftliche Antwort Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche (CDU), bremste diese Forderungen und reagierte zurückhaltend auf die Forderung nach weiteren Entlastungen von Verbrauchern und Unternehmen wegen der Preissprünge an Tankstellen. „Wir handeln mit Augenmaß. Was wir 20 Tage nach dem Krieg nicht brauchen, ist Aktionismus", sagte die Ministerin. Was jetzt gebraucht werde, seien gezielte steuernde Eingriffe, die Fairness und Transparenz in den Märkten garantierten. Mit dem Gesetzentwurf werde der Wettbewerb auf den Kraftstoffmärkten gestärkt. "Ja, wir vertrauen auf den Markt, aber wir sind nicht naiv“, sagte Reiche. Die Koalition gebe „eine marktwirtschaftliche Antwort auf die aktuellen Herausforderungen und ganz offensichtlichen Wettbewerbsdefizite“. AfD: Mobilität muss wieder bezahlbar werden Für Leif-Erik Holm (AfD) reichen die Maßnahmen der Regierung nicht aus. Die Verbraucher und Gewerbetreibenden brauchten schnelle Hilfe. Nichts von dem, was vorgeschlagen werde, könne den Spritpreis schnell herunterbringen. „Dabei wäre Abhilfe ganz schnell möglich“, sagte Holm und schlug Steuersenkungen auf Brennstoffe vor. „60 Prozent des Benzinpreises steckt sich der Finanzminister in die Tasche“, sagte Holm. Mobilität müsse wieder bezahlbar werden, und deshalb verlange die AfD-Fraktion, die Energiesteuer auf das EU-Minimum zu reduzieren, die CO2-Abgabe abzuschaffen und die Mehrwertsteuer zu senken. Grüne: Übergewinnsteuer ist bitter nötig Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, die aktuelle Lage erinnere an die Situation im Jahr 2022, als bereits einmal wegen eines Krieges die Brennstoffpreise rasant anstiegen und die Ampelregierung Maßnahmen dazu ergriff. Auch damals sei das Kartellrecht angepasst worden, jedoch seien die „Übergewinne“ auch abgeschöpft worden. Der damalige Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) habe die Übergewinnsteuer erhoben. Auch aktuell entstünden durch die hohen Preise Übergewinne, und deswegen sei die Übergewinnsteuer "wie 2022 bitter nötig“. Zudem forderte Beck die Auszahlung des Klimageldes. Die Preise im öffentlichen Personennahverkehr müssten bezahlbar gehalten werden, wozu die dauerhafte Anhebung des Bundeszuschusses für das Deutschlandticket nötig sei. Linke: Übergewinne jetzt besteuern Auch Ines Schwerdtner (Die Linke) forderte die Einführung einer Übergewinnsteuer. „Die Ölpreise steigen, die Spritpreise und Gaspreise steigen, das Heizen wird teurer und am Ende auch der Einkauf im Supermarkt“, sagte sie. Menschen mit kleinem und mittlerem Einkommen wüssten bereits heute nicht mehr, wie sie die Rechnungen an der Tankstelle bezahlen sollen. Der Bundesregierung warf Schwerdtner vor, „die Mineralölkonzerne schon wieder Kasse machen zu lassen“. Es reiche nicht aus, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, das Kartellamt anzurufen und die Mineralölkonzerne zu befragen: „Wir müssen jetzt die Übergewinne besteuern.“ Außerdem verlangte Schwerdtner die Wiedereinführung des 9-Euro-Tickets, damit „Bus und Bahn wieder bezahlbar“ würden und mehr Menschen mobil blieben. Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Konkret plant die Bundesregierung, dass Tankstellen nach österreichischem Vorbild künftig die Preise für die Kraftstoffe E5, E10 und Diesel nur noch einmal am Tag, um 12 Uhr, erhöhen dürfen. Preissenkungen sollen hingegen jederzeit möglich sein. Verstöße sollen mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden, heißt es in dem Entwurf. Die neue Regel solle für mehr Transparenz und weniger kurzfristige Preissprünge an der Zapfsäule sorgen. Das Vorhaben soll zunächst zeitlich befristet gelten und nach „einem Jahr evaluiert“ werden. Außerdem soll das Kartellrecht verschärft werden. Dem Bundeskartellamt soll ermöglicht werden, einfacher gegen marktbeherrschende Unternehmen aus dem Kraftstoffbereich vorzugehen, wenn Hinweise auf unangemessen hohe Preise vorliegen. Bei stark steigenden Preisen soll künftig die Beweislast umgekehrt werden, was bedeutet, dass Unternehmen darlegen müssen, dass ihre Preissteigerungen sachlich gerechtfertigt sind. Bei auffällig starken Preisanstiegen sollen die Unternehmen darlegen, dass diese tatsächlich durch höhere Kosten entstanden sind. Dadurch soll es für Kartellbehörden deutlich leichter werden, gegen überhöhte Preise vorzugehen. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (21/4750) die Bundesregierung dazu auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, „der für das Szenario einer signifikanten und längerfristigen Verknappung des globalen Öl- und LNG-Angebots ein umfassendes Entlastungspaket aktiviert“. Aufgrund des „Regionalkonflikts zwischen den USA, Israel und dem Iran und der Angriffe des Iran oder seiner verbündeten Milizen auf die kritische Öl- und Gasinfrastruktur im Nahen Osten wie zuletzt in Saudi-Arabien“ sei die globale Energieversorgung „nachhaltig gestört“, was zu steigenden Preisen für Öl und Gas geführt habe. Um weitere Preisanstiege zu vermeiden, solle die Umsatzsteuer zeitlich begrenzt auf Erdgas, Fernwärme sowie auf Benzin, Diesel und Strom auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent reduziert werden. Außerdem sei die Stromsteuer dauerhaft an das EU-rechtliche Minimum für alle Verbrauchergruppen anzupassen. Die nationale CO2-Bepreisung solle sofort abgeschafft werden, und auf EU-Ebene solle sich die Bundesregierung für eine Reform des EU-Emissionshandels (EU-ETS) einsetzen, um durch „gezielte marktstützende Eingriffe wie die Ausweitung der Menge an ausgegebenen Zertifikaten eine deutliche Senkung des CO2-Zertifikatepreises zu erwirken oder alternativ den Emissionsrechtehandel vollständig abzuschaffen“. Antrag der Grünen Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem Antrag (21/4747) die Einführung einer Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne sowie weitere Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher vor hohen Energiekosten. Die Antragsteller argumentieren, dass der neue Krieg im Nahen Osten erneut zeige, „wie teuer fossile Abhängigkeit ist“. Öl- und Gaspreisschocks sorgten für steigende Preise, verschärften Ungleichheit und belasteten den Wirtschaftsstandort. „Energiepreisschocks sind Verteilungskonflikte“, schreiben die Grünen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, wie im Jahr 2022 – nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine – eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne einzuführen. Damals hätten sich die Konzerne mit erhöhten Krisenaufschlägen bei ihren Profiten auf Kosten der Bevölkerung bereichert. Bereits durch die Ankündigung der Abschöpfung von Übergewinnen könne eine dämpfende Wirkung auf die aktuellen überschießenden Preiserhöhungen erwartet werden, heißt es in dem Antrag. Außerdem soll die Stromsteuer für alle auf das europäisch mögliche Minimum von 0,05 Cent pro Kilowattstunde gesenkt und ein Solarbonus aufgesetzt werden, mit dem Haushalte und Betriebe von bis zu 600 Stunden im Jahr kostenlosen Solarstrom „unbürokratisch profitieren können“. Um Mobilität bezahlbar und für alle Verbraucher möglich zu machen, fordern die Grünen die dauerhafte Anhebung des Bundeszuschusses für ein Deutschlandticket und die Einführung der kostenlosen Mitnahme von Kindern und Jugendlichen für alle Personen. Außerdem sollen Lösungen für ein Sozialticket erarbeitet werden, um „Menschen mit weniger finanziellen Mitteln auf Dauer bezahlbare Mobilität zu ermöglichen“. Antrag der Linken Nach Ansicht der Linken ist es nicht akzeptabel, dass Energiekonzerne mit dem völkerrechtswidrigen Krieg gegen den Iran und der dadurch verursachten Energiekrise hohe Gewinne erzielen, „während die Bevölkerung und verschiedenste Industriezweige den Preis dafür zahlen“. In ihrem Antrag (21/4748) fordert die Fraktion von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf für eine Übergewinnsteuer im fossilen Energiesektor (Öl, Gas und Kohle) nach Vorbild des EU-Energiekrisenbeitragsgesetzes von 2022 vorzulegen und sich auf europäischer Ebene sowie auf Ebene der G7-Staaten für die Einführung eines internationalen Preisdeckels auf Mineralöl sowie mineralölbasierte Kraftstoffe einzusetzen. Außerdem solle das 9-Euro-Ticket wieder eingeführt werden statt des aktuell geltenden 63-Euro-Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Für Menschen mit geringem oder keinem eigenen Einkommen (Schüler, Studierende, Auszubildende, Senioren) fordert die Linke ein „Null-Euro-Ticket“. Volljährigen Personen „mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland“ solle ein einmaliges, einkommensteuerpflichtiges und daher progressiv wirkendes Energiekrisengeld in Höhe von 150 Euro ausgezahlt werden. Um die nationalen und internationalen Klimaziele zu erreichen, verlangt die Fraktion die Einführung eines allgemeinen Tempolimits mit einer Höchstgeschwindigkeit von 120 Stundenkilometern auf deutschen Autobahnen sowie ein Klimaschutzprogramm 2026, „das den Ausbau von erneuerbaren Energien, Elektromobilität, Wärmepumpen sowie von Energienetzen und des ÖPNV maßgeblich vorantreibt“. (nki/ste/19.03.2026)
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Neue China-Kommission des Bundestages hat sich konstituiert
Im Bundestag hat sich am Donnerstag, 19. März 2026, die "Kommission zur Überprüfung der sicherheitsrelevanten Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und China" (China-Kommission) unter Leitung des CDU-Abgeordneten Christian Freiherr von Stetten, Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Energie, konstituiert. Ein Vorsitzender oder eine Vorsitzende sowie die Stellvertretung wurden noch nicht bestimmt. Der Bundestag hatte die Einsetzung dieser Kommission am 13. November 2025 auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (21/2719) beschlossen. Die AfD hatte mit der Koalition für die Einsetzung gestimmt, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke hatten sich enthalten. Der Kommission gehören keine Bundestagsabgeordneten an, sondern Vertreter von Verbänden, Forschungsinstitutionen und Gewerkschaften. Auftrag der Kommission Die Kommission soll laut Einsetzungsbeschluss prüfen, wie die deutschen Energie- und Rohstoffimporte verbessert werden können und ob Änderungen im Außenwirtschaftsrecht notwendig sind. Möglichst im Konsens soll die Kommission Handlungsoptionen formulieren, die gegebenenfalls in Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden können. Dabei soll sie die "Europäische Strategie für wirtschaftliche Sicherheit" und die darauf aufbauende Empfehlung der Europäischen Kommission zu Technologiebereichen, die für die wirtschaftliche Sicherheit der EU bedeutsam sind und einer weiteren Risikobewertung unterzogen werden sollen, "angemessen berücksichtigen". Dem Auftrag zufolge soll sich die Arbeit der Kommission auf die Untersuchung von Wertschöpfungsketten vor allem bei Energie- und Rohstoffimporten konzentrieren. Untersucht werden sollen auch der Exportumfang, der Absatz der Industrie, die Investitionstätigkeit deutscher Unternehmen im Ausland und die staatliche Absicherung von Auslandsinvestitionen. Sie soll ferner Investitionen und Investitionsmöglichkeiten chinesischer Investoren in die kritische Infrastruktur Deutschlands sowie in sicherheitsrelevante Industrien beleuchten und Risiken und Risikovermeidung bei der "Verwendung von Technologien nicht vertrauenswürdiger Hersteller in kritischen Infrastrukturen" unter die Lupe nehmen. Darüber hinaus soll die Kommission vergleichbare Beziehungen anderer Länder wie Japan zu China untersuchen und den ökonomischen und rechtlichen Möglichkeiten einer Strategie des "De-Risking" auf den Grund gehen. Damit ist der Abbau von "problematischen Abhängigkeiten" ebenso gemeint wie die Verringerung der Gefahr wirtschaftlichen Zwangs als politisches Instrument bei bestimmten Importgütern und in Bezug auf einzelne Export- oder Absatzmärkte. Auch die Risiken durch Forschungs- und Innovationskooperationen sollen im Sinne einer stärkeren Forschungssicherheit untersucht werden. Konkrete Handlungsoptionen für die nationale wie für die EU-Ebene sollen auf diesen Untersuchungen aufbauen. Mitglieder der Kommission Der Kommission gehören an: Prof. Dr. Dr. Thomas Lengauer, Vizepräsident der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina als Vertreter der "Allianz der Wissenschaftsorganisationen"; Dr. Cora Jungbluth, Senior Expert China and Asia Pacific des Europa-Programms als Vertreterin der Bertelsmann-Stiftung; Friedolin Strack, Co-Bereichsleiter Internationales beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) sowie Sprecher der Geschäftsführung des Asien-Pazifik-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft (APA) als Vertreter des BDI; Michael Laha, Senior Research Fellow beim Zentrum für Geopolitik, Geoökonomie und Technologie als Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP); Dr. Volker Treier, Außenwirtschaftschef und Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) als Vertreter der DIHK; Dr. Michael Stephan, Mitglied der Geschäftsführung des Deutschen Instituts für Normung (DIN) für den Geschäftsbereich International Affairs als Vertreter des DIN; Frederik Moch, Leiter der Abteilung Struktur-, Industrie- und Dienstleistungspolitik beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) als Vertreter des DGB; Jürgen Matthes, Leiter des Themenclusters Internationale Wirtschaftspolitik, Finanz- und Immobilienmärkte beim Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) als Vertreter des IW; Prof. Dr. Julian Hinz, Professor für Internationale Volkswirtschaftslehre an der Universität Bielefeld und Leiter des Forschungszentraums Handelspolitik am Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW Kiel) als Vertreter des IfW Kiel; Dr. Mikko Huotari, Direktor des Mercator Institute für China Studies (MERICS) mit Forschungsschwerpunkten "Chinas innere und wirtschaftliche Entwicklung sowie Außenpolitik" und "Chinesisch-europäische Beziehungen und geoökonomischer Wettbewerb" als Vertreter des MERICS; Dr. Nadine Godehardt, Senior Associate in der Forschungsgruppe Asien der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) Brüssel als Vertreterin der SWP; Dr. Ben Schreer, Leiter des Berliner Büros von "The International Institute für Strategic Studies-Europe" (IISS-Europe) und verantwortlich für die Bereiche Verteidigung, Technologie und zukünftige Konflikte als Vertreter des IISS Europe; Prof. Dr. Bettina Peters, stellvertretende Leiterin des Forschungsbereichs Innovationsökonomik und Unternehmensdynamik als Vertretern des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung. Anhörungen, Forschungsaufträge, Unterrichtung des Bundestages Die Kommission darf Sachverständige, Interessenvertreter und Betroffene zu öffentlichen Anhörungen einladen, wissenschaftliche Expertisen und Gutachten einholen sowie Forschungsaufträge vergeben. Sie kann auch zu thematischen Schwerpunkten Arbeitsgruppen einsetzen. Das Expertengremium soll dem Bundestag jährlich seine Prüfungsergebnisse und Handlungsempfehlungen vorlegen. Außerdem ist vorgesehen, dass die Kommission den Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestages halbjährlich über den Stand ihrer Arbeit unterrichtet. (vom/19.03.2026)
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Antrag zur "Zeitenwende in der Zivilen Verteidigung" debattiert
Im Bundestag dringen alle Fraktionen auf weitere Schritte zur Stärkung des Zivilen Verteidigung in Deutschland. Während dabei die Opposition am Donnerstag, 19. März 2026, der Bundesregierung schwere Versäumnisse vorwarf, verteidigten Redner der Koalition die Regierungspolitik beim Bevölkerungsschutz. Dem Parlament lag zu der Debatte ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine "Zeitenwende in der Zivilen Verteidigung" (21/4746) vor, der im Anschluss an die einstündige Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen wurde. Federführend ist der Innenausschuss. Grüne: Interesse des Innenministers fehlt In ihrem Antrag fordert die Grünen-Fraktion die Bundesregierung auf, die Zivile Verteidigung und den Zivilschutz sowie die Versorgung der Bevölkerung, der Staatsorgane und der für die staatliche Notfallvorsorge zuständigen Stellen zu stärken. Leon Eckert (Bündnis 90/Die Grünen) beklagte, vier Jahre nach der "Zeitenwende-Rede" des damaligen Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) sei eine solche Zeitenwende in der Zivilen Verteidigung noch immer ausgeblieben. Vielmehr blieben hier zentrale Fragen unbeantwortet. Dazu gehöre etwa, auf welche Szenarien man sich vorbereitet müsse und wie viele Einsatzkräfte bei Hilfsorganisationen gebraucht werden. Das zentrale Problem sei dabei das "fehlende Interesse" von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) an diesem wichtigen Thema. Dagegen lege seine Fraktion mit ihrem Antrag ein "umfassendes Maßnahmenpaket" vor. Gebraucht werde unverzüglich ein "Operationsplan Zivile Verteidigung, der beantwortet, wie die Bevölkerung geschützt werden soll". CDU/CSU: Trendwende ist eingeleitet Sebastian Schmidt (CDU/CSU) betonte im Gegenzug, dass die Koalition die Mittel für das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) 2025 deutlich erhöht und im laufenden Etat nochmals verdoppelt habe. Auch das Technische Hilfswerk (THW) erhalte 2026 eine massive Mittelerhöhung. Damit verbunden seien erhebliche Investitionen in zentrale Fähigkeiten der Zivilen Verteidigung. "Das ist die größte Stärkung der Zivilen Verteidigung seit Jahrzehnten", fügte Schmidt hinzu. Die Trendwende sei eingeleitet. Einige Punkte des Grünen-Antrags wiesen indes "leise in die richtige Richtung". So müsse man etwa Länder und Kommunen noch enger einbinden, die Kommunikation zur Krisenvorsorge gegenüber der Bevölkerung ausbauen und brauche mehr Tempo beim Sirenenausbau. AfD: Ehrliche Bestandsaufnahme notwendig Arne Raue (AfD) kritisierte, nirgendwo zeige sich das Versagen der Regierungspolitik der vergangenen Jahre deutlicher als bei der Zivilen Verteidigung. Seit dem Ende des Kalten Krieges habe Deutschland seine Strukturen zur Zivilverteidigung systematisch abgebaut. Schutzbunker seien verkauft und Katastrophenschutzeinheiten ausgedünnt worden, das THW sei jahrelang chronisch unterfinanziert gewesen. Notwendig sei eine ehrliche Bestandsaufnahme der Verwundbarkeit des Landes. Die Zeitenwende in der Zivilen Verteidigung werde erst glaubwürdig, wenn sie sich belastbaren Schutzkonzepten, Reservekapazitäten, funktionierenden Warnsystemen und gesicherten Versorgungsstrukturen niederschlägt. "Echte Zeitenwende bedeutet: Der Schutz der deutschen Bevölkerung muss wieder an erster Stelle stehen", fügte Raue hinzu. SPD: Zivil- und Katastrophenschutz weiterentwickeln Rasha Nasr (SPD) attestierte dem Grünen-Antrag, einige sinnvolle Überlegungen zu enthalten. Dies gelte beispielsweise für eine bessere Erfassung der Fähigkeiten von Einsatzkräften, damit nicht eine Person im Ernstfall "an drei Stellen gleichzeitig eingeplant ist". Bei solchen praktischen Fragen sehe auch ihre Fraktion Verbesserungsbedarf, und daran werde bereits gearbeitet. Gebraucht würden keine schnellen Strukturdebatten, sondern "kontinuierliche Arbeit, mehr Ausstattung, bessere Unterstützung für die Menschen, die den Zivil- und Katastrophenschutz jeden Tag tragen". Auch wenn der Antrag "gute Punkte" enthalte, sei sie "überzeugt, dass der bessere Weg darin besteht, den Zivil- und Katastrophenschutz Schritt für Schritt weiterzuentwickeln, gemeinsam mit den Ländern und Organisationen". Linke: Die Bundesrepublik ist aktuell nicht resilient Jan Köstering (Die Linke) sprach von einer "strukturellen Weigerung im Innenministerium unter der Leitung von Alexander Dobrindt, Verantwortung zu übernehmen", und warf dem Ressort vor, dem Bevölkerungsschutz keine Priorität einzuräumen. Dobrindt habe keinen Überblick über die verfügbaren Engpass-Ressourcen und auch nicht über "mehrfach verplante Kräfte im Zivil- und Katastrophenschutz". Wenn aber schon "vergleichsweise simple Aufgaben wie ein bundesweiter Überblick über Material und Einsatzkräfte im Zivil- und Katastrophenschutz" unerledigt blieben, müssten sich die Grünen fragen lassen, wie lange sie auf die Umsetzung der gut drei Dutzend Anregungen ihres Antrags warten wollen. Die Bundesrepublik sei aktuell nicht resilient, und daran scheine diese Bundesregierung nichts ändern zu wollen. Antrag der Grünen In dem Grünen-Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, zur Stärkung der Zivilen Verteidigung eine „an die neue Sicherheitslage angepasste Zielmarke“ für die Zahl von Einsatzkräften in den Zivilschutzorganisationen, dem Technischen Hilfswerk (THW), der Feuerwehr und den Hilfsorganisationen zu definieren und in Zusammenarbeit mit den Organisationen diesen Aufwuchs zu begleiten. Auch macht sich die Grünen-Fraktion etwa für eine bundesweite Informations- und Kommunikationsstrategie zur Krisenvorsorge durch die Bürger stark, „die transparent und glaubwürdig über Bedrohungen informiert sowie Maßnahmen zur Krisenbewältigung benennt“. Daneben plädiert die Fraktion für eine Neufassung des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG), die etwa bundesweit einheitliche Sirenensignale sowie den flächendeckenden Ausbau und dauerhaften Betrieb einer Sireneninfrastruktur festlegen sowie sicherstellen soll, dass alle Schüler eine erweiterte Erste-Hilfe- und Selbstschutzausbildung erhalten. Auch wollen die Grünen-Abgeordneten dabei rechtliche Regelungen beispielsweise zur jährlichen Durchführung eines verpflichtenden bundesweiten Übungstages für den Bevölkerungsschutz unter gemeinsamer Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen, „der flächendeckende Übungen mit den Menschen vor Ort ermöglicht“. "Europäische Zusammenarbeit ausbauen" Weitere Punkte des umfangreichen Maßnahmenkatalogs in dem Antrag zielen unter anderem darauf ab, die Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen zu stärken sowie die „europäische Zusammenarbeit im Bereich der Zivilen Verteidigung im Rahmen bestehender europäischer Instrumente des Katastrophenschutzes auszubauen“. Zugleich plädiert die Fraktion für die Einrichtung eines vom Bundestag zu beschließenden Unterausschusses „Gesamtverteidigung“. Er soll nach dem Willen der Fraktion von den beiden zuständigen Ausschüssen für Inneres und Verteidigung besetzt werden und „die umfassende parlamentarische Begleitung der Maßnahmen im Bereich der Gesamtverteidigung“ vorsehen. Seine erste Aufgabe soll dem Antrag zufolge sein, „die Erarbeitung von verbindlichen Schutzzielen in der Zivilen Verteidigung zu begleiten“. (sto/19.03.2026)
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Aussprache zum Internationalen Frauentag im Bundestag
Zwei Wochen später als ursprünglich geplant hat sich der Bundestag am Donnerstag, 19. März 2026, einer Debatte zum Internationalen Frauentag gewidmet, der jedes Jahr am 8. März begangen wird. Darin betonten alle Abgeordneten den nach wie vor großen Handlungsbedarf in Sachen Gleichstellung, von der man, trotz Fortschritten, noch weit entfernt sei. Unter anderem sahen die Rednerinnen Handlungsbedarf bei der Lohnlücke, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, beim Mutterschutz oder einer besser auf Frauen zugeschnittenen medizinischen Behandlung. Regierung: Frauenrechte selbst in UN unter Druck Den Auftakt der einstündigen Debatte machte Bildungs- und Familienministerin Karin Prien (CDU), die von ihren Eindrücken von der UN-Frauenrechtskommission berichtete, die Mitte März in New York getagt hat. „Eine Erkenntnis, die wir mitbringen, ist, dass Frauenrechte weltweit immer mehr unter Druck geraten und es sogar innerhalb der UN Initiativen gibt, die diese Rechte zu untergraben versuchen.“ Frauenrechte seien offenbar für viele Akteure keine Selbstverständlichkeit mehr, deshalb sei es umso wichtiger, dass Deutschland klare Signale sende, so Prien. Ihre Kabinettskollegin, Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) legte einen Schwerpunkt auf die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen und betonte einmal mehr, wie wichtig die Tarifbindung in diesem Zusammenhang sei, denn: „Wo es Tarifverträge gibt, ist die Lohnlücke deutlich kleiner.“ Wie einige andere Rednerinnen, bezog sich auch Bas auf die kürzlich verstorbene, ehemalige Bundestagspräsidentin Prof. Dr. Rita Süssmuth und forderte unter anderem, ein neues Wahlrecht nur mit Vorgaben zur Parität zu verabschieden. Für das Bundeslandwirtschaftsministerium betonte die Parlamentarische Staatssekretärin Silvia Breher (CDU) die Rolle von Frauen in der Landwirtschaft und unterstützte die Forderung anderer Abgeordneter nach einem Mutterschutz für Selbständige. AfD: Intersektionaler Feminismus entrechtet Frauen Beatrix von Storch (AfD) kritisierte in ihrer Rede vor allem das Verhältnis der Grünen und des Feminismus zum Islam. Kritik am Islam sei inzwischen out, im Gegenteil, forcierten die Grünen in Berlin eine Renaissance des Kopftuchs für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. „Wo das Kopftuch ist, sind die Dschihadisten nicht weit“, sagte von Storch. Der intersektionale Feminismus bedeute eine Entrechtung und Entmenschlichung der Frauen im Namen der Frauenrechte und somit ihre Unterwerfung, stellte sie fest. Grüne: Sexismus ist immer alltäglich Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen) sagte: „Frauen brauchen Schutz, Frauen haben Rechte, wir haben ein Recht auf Gleichstellung, auf Macht und auf gleichen Lohn. Wir sind die Hälfte der Bevölkerung!“ Aber: „Wir sind davon weit entfernt, das spüren wir jeden Tag.“ Sie erinnerte an die Rede von Waltraud Schoppe, ebenfalls Grüne, vom Mai 1983 im Bundestag und deren flammendes Plädoyer gegen Sexismus, denn es sei leider absolut aktuell. „Ich rate allen, sich das mal anzuschauen!“ Linke: 72 Milliarden Stunden unbezahlte Care-Arbeit Kathrin Gebel (Die Linke) legte den Fokus auf die unbezahlte Care-Arbeit von Frauen und rechnete vor, dass Frauen mit Berufstätigkeit und Care-Arbeit rund 14 Stunden-Tage hätten. Auf 72 Milliarden Stunden haben sich das unbezahlte Gesamt-Arbeitsvolumen in Deutschland im vergangenen Jahr summiert. Das Arbeitsvolumen für bezahlte Beschäftigung habe bei rund 61 Milliarden Stunden gelegen, so Gebel. „Und was bekommen wir dafür? Finanzielle Abhängigkeit, schlechte Bezahlung und Altersarmut. Und dann stellt sich Friedrich Merz hin und sagt, wir sollen noch mehr arbeiten!“ SPD: Gemeinsam den Unterschied machen Für die SPD-Fraktion erklärte Josephine Ortleb, es seien schon immer einzelne mutige Frauen gewesen, die den Fortschritt bei der Gleichberechtigung erkämpft hätten. „Lassen sie uns gemeinsam den Unterschied machen“, appellierte sie. Nötig sei unter anderem eine Umsetzung der EU-Entgeltrichtlinie ohne Abstriche, der Mutterschutz auch für Selbständige und eine medizinische Behandlung, die die Bedürfnisse von Frauen besser berücksichtige. Union: Unterstützung für Alleinerziehende Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU) forderte: „Alleinerziehende brauchen ganz besonders unsere konkrete Unterstützung, denn sie leisten jeden Tag Außergewöhnliches.“ Neben weiteren steuerlichen Erleichterungen müsse es dabei vor allem um gute Betreuungsangebote gehen, denn die seien der Schlüssel für eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Deshalb setze die Bundesregierung einen klaren Fokus auf den Ausbau und die Qualität der Kitas, sagte sie. (che/19.03.2026)
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