Aktuelle Nachrichten

N26 Bank SE: BaFin ordnet Maßnahmenpaket an

Die N26 Bank SE muss angemessene und wirksame Maßnahmen ergreifen, um eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation herzustellen. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet. Die BaFin hat zudem einen Sonderbeauftragten bestellt, der die Einhaltung der Maßnahmen überwachen und der BaFin über den Umsetzungsfortschritt berichten wird. Darüber hinaus hat die BaFin zusätzliche Eigenmittelanforderungen sowie Geschäftsbeschränkungen für das Institut festgelegt. Die Bank darf in den Niederlanden kein Neugeschäft mehr mit Hypothekenkrediten betreiben. Auch die Verbriefung von Forderungen aus diesem Geschäft ist dem Institut untersagt.
Kategorien: Finanzen

N26 Bank SE: BaFin ordnet Maßnahmenpaket an

Die N26 Bank SE muss angemessene und wirksame Maßnahmen ergreifen, um eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation herzustellen. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet. Die BaFin hat zudem einen Sonderbeauftragten bestellt, der die Einhaltung der Maßnahmen überwachen und der BaFin über den Umsetzungsfortschritt berichten wird. Darüber hinaus hat die BaFin zusätzliche Eigenmittelanforderungen sowie Geschäftsbeschränkungen für das Institut festgelegt. Die Bank darf in den Niederlanden kein Neugeschäft mehr mit Hypothekenkrediten betreiben. Auch die Verbriefung von Forderungen aus diesem Geschäft ist dem Institut untersagt.
Kategorien: Finanzen

ACHTUNG! Zugang zum Reichstagsgebäude für den BILDTERMIN mit Bundestagspräsidentin Klöckner und Präsident Selenskyj NUR BIS 13.20 Uhr

Bitte beachten Sie: Für den heutigen Bildtermin um 14.05 Uhr im Reichstagsgebäude, Präsidialebene, Saal 2 N 037, „Bundestagspräsidentin Julia Klöckner empfängt den ukrainischen Präsidenten, Wolodymyr Selenskyj, zu einem Gespräch“ ist der Zugang zum Reichstagsgebäude bis spätestens (!) 13.20 Uhr möglich. Bitte planen Sie ausreichend Zeit für den Zugang und die Kontrollen am Eingang ein.

TOP 25 Anpassung der Regelungen zur Vaterschaftsanfechtung

47. Sitzung vom 04.12.2025, TOP 25: Anpassung der Regelungen zur Vaterschaftsanfechtung

BVerwG 1 WB 39.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - 15.12.2025
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

BVerwG 2 A 1.25 - Urteil

BVerwG Nachrichten - 15.12.2025
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

BVerwG 2 A 6.25 - Urteil

BVerwG Nachrichten - 15.12.2025
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

BVerwG 2 A 9.25 - Urteil

BVerwG Nachrichten - 15.12.2025
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