Aktuelle Nachrichten
N26 Bank SE: BaFin ordnet Maßnahmenpaket an
Die N26 Bank SE muss angemessene und wirksame Maßnahmen ergreifen, um eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation herzustellen. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet. Die BaFin hat zudem einen Sonderbeauftragten bestellt, der die Einhaltung der Maßnahmen überwachen und der BaFin über den Umsetzungsfortschritt berichten wird. Darüber hinaus hat die BaFin zusätzliche Eigenmittelanforderungen sowie Geschäftsbeschränkungen für das Institut festgelegt. Die Bank darf in den Niederlanden kein Neugeschäft mehr mit Hypothekenkrediten betreiben. Auch die Verbriefung von Forderungen aus diesem Geschäft ist dem Institut untersagt.
Kategorien: Finanzen
N26 Bank SE: BaFin ordnet Maßnahmenpaket an
Die N26 Bank SE muss angemessene und wirksame Maßnahmen ergreifen, um eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation herzustellen. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet. Die BaFin hat zudem einen Sonderbeauftragten bestellt, der die Einhaltung der Maßnahmen überwachen und der BaFin über den Umsetzungsfortschritt berichten wird. Darüber hinaus hat die BaFin zusätzliche Eigenmittelanforderungen sowie Geschäftsbeschränkungen für das Institut festgelegt. Die Bank darf in den Niederlanden kein Neugeschäft mehr mit Hypothekenkrediten betreiben. Auch die Verbriefung von Forderungen aus diesem Geschäft ist dem Institut untersagt.
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ACHTUNG! Zugang zum Reichstagsgebäude für den BILDTERMIN mit Bundestagspräsidentin Klöckner und Präsident Selenskyj NUR BIS 13.20 Uhr
Bitte beachten Sie: Für den heutigen Bildtermin um 14.05 Uhr im Reichstagsgebäude, Präsidialebene, Saal 2 N 037, „Bundestagspräsidentin Julia Klöckner empfängt den ukrainischen Präsidenten, Wolodymyr Selenskyj, zu einem Gespräch“ ist der Zugang zum Reichstagsgebäude bis spätestens (!) 13.20 Uhr möglich. Bitte planen Sie ausreichend Zeit für den Zugang und die Kontrollen am Eingang ein.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
TOP 25 Anpassung der Regelungen zur Vaterschaftsanfechtung
47. Sitzung vom 04.12.2025, TOP 25: Anpassung der Regelungen zur Vaterschaftsanfechtung
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
BVerwG 1 WB 39.25 - Beschluss
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))
Kategorien: Entscheidungen der Bundesgerichte
BVerwG 10 A 3.24 - Urteil - Presserechtlicher Auskunftsanspruch zu Hintergrundgesprächen des BND über die Einschätzung der militärischen Situation in der Ukraine
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))
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BVerwG 2 A 1.25 - Urteil
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))
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BVerwG 2 A 6.25 - Urteil
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BVerwG 2 A 9.25 - Urteil
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BVerwG 4 BN 12.25 - Beschluss - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde; Festsetzung zum Anteil von Dauerwohnungen bei Errichtung von Wohngebäuden in einem Sondergebiet
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))
Kategorien: Entscheidungen der Bundesgerichte
Verhandlungstermin am 20. Februar 2026 um 09:00 Uhr in Sachen V ZR 102/24 (Zuständigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für eine Balkonsanierung trotz Übertragung der Erhaltungslast auf die einzelnen Wohnungseigentümer?)
Pressemitteilung 230/2025 vom 15.12.2025
Kategorien: Pressemitteilungen der Bundesgerichte
Verhandlungstermin am 20. Februar 2026 um 09:00 Uhr in Sachen V ZR 102/24 (Zuständigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für eine Balkonsanierung trotz Übertragung der Erhaltungslast auf die einzelnen Wohnungseigentümer?)
Pressemitteilung 230/2025 vom 15.12.2025
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Verhandlungstermin am 20. Februar 2026 um 09:00 Uhr in Sachen V ZR 102/24 (Zuständigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für eine Balkonsanierung trotz Übertragung der Erhaltungslast auf die einzelnen Wohnungseigentümer?)
Pressemitteilung 230/2025 vom 15.12.2025
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Pressemitteilung 230/2025 vom 15.12.2025
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Verhandlungstermin am 20. Februar 2026 um 09:00 Uhr in Sachen V ZR 102/24 (Zuständigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für eine Balkonsanierung trotz Übertragung der Erhaltungslast auf die einzelnen Wohnungseigentümer?)
Pressemitteilung 230/2025 vom 15.12.2025
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Verhandlungstermin am 20. Februar 2026 um 09:00 Uhr in Sachen V ZR 102/24 (Zuständigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für eine Balkonsanierung trotz Übertragung der Erhaltungslast auf die einzelnen Wohnungseigentümer?)
Pressemitteilung 230/2025 vom 15.12.2025
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Pressemitteilung 230/2025 vom 15.12.2025
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Verhandlungstermin am 20. Februar 2026 um 09:00 Uhr in Sachen V ZR 102/24 (Zuständigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für eine Balkonsanierung trotz Übertragung der Erhaltungslast auf die einzelnen Wohnungseigentümer?)
Pressemitteilung 230/2025 vom 15.12.2025
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Pressemitteilung 230/2025 vom 15.12.2025
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Verhandlungstermin am 20. Februar 2026 um 09:00 Uhr in Sachen V ZR 102/24 (Zuständigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für eine Balkonsanierung trotz Übertragung der Erhaltungslast auf die einzelnen Wohnungseigentümer?)
Pressemitteilung 230/2025 vom 15.12.2025
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