Aktuelle Nachrichten

Fördermaßnahmen für die Hafeninfrastruktur Stralsund

Verkehr/KleineAnfrage Für Fördermaßnahmen in die Hafeninfrastruktur Stralsund interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage.

TPR urging vigilance following a sharp increase in impersonation fraud

Norton Rose Fulbright - 30.03.2026
TPR issues warning on rising impersonation fraud and urges stronger checks to protect members.

Salary sacrifice National Insurance cap debated as £5,000 Lords’ increase reversed to £2,000

Norton Rose Fulbright - 30.03.2026
House of Lords proposed £5,000 salary sacrifice National Insurance cap overturned by Commons, returning the cap to £2,000.

Pension Schemes Bill update

Norton Rose Fulbright - 30.03.2026
Focusing on the Government’s mandation power and the Virgin Media fix

PASA guidance emphasises importance of trustee-administrator relationship

Norton Rose Fulbright - 30.03.2026
PASA sets out why strong trustee administrator relationships matter and key checks when appointing or transferring administrators.

Inheritance tax changes for pensions confirmed as Finance Bill receives Royal Assent

Norton Rose Fulbright - 30.03.2026
Major shift in inheritance tax rules as most unused pension savings and death benefits become taxable on death.

Companies House recommend checking registered details after security issue

Norton Rose Fulbright - 30.03.2026
Companies advised to check their registered details and recent filing history after security issue with WebFiling service.

Hochrisikostaaten: BaFin veröffentlicht Rundschreiben

Die Finanzaufsicht (BaFin) hat am 30. März 2026 das Rundschreiben 03/2026 (GW) veröffentlicht.
Kategorien: Finanzen

BVerwG 7 C 9.24 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - 30.03.2026
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

BVerwG 5 B 23.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - 30.03.2026
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

Karsten Wildberger und Stefanie Hubig stellen sich den Fragen der Abgeordneten

Die Sitzungswoche beginnt am Mittwoch, 15. April 2026, mit der eineinhalbstündigen Regierungsbefragung. Darin stellen sich der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger (CDU), und Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) den Fragen der Abgeordneten. In Sitzungswochen können die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mittwochs nach der Sitzung des Bundeskabinetts über die dort besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und Fragen an die Bundesregierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum dient der Erstinformation der Abgeordneten. Sie beginnt mit je bis zu achtminütigen Berichten der Bundesministerinnen oder -minister zu Themen der morgendlichen Sitzung. Anschließend kann zunächst zu diesen Themen, dann zu weiteren Themen der Kabinettssitzung und schließlich zu sonstigen Angelegenheiten gefragt werden. (eis/30.03.2026)

Fragestunde am 15. April

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgt am Mittwoch. 15. April 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/5250), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. Grüne mit den meisten Fragen 26 der insgesamt 69 Fragen werden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 25 Fragen und den Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 18 Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten werden keine Fragen gestellt. 16 Fragen richten sich an das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, gefolgt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie vom Bundesministerium für Verkehr mit jeweils neun Fragen. Das Bundesministerium des Innern ist mit acht Fragen vertreten, das Auswärtige Amt mit sechs Fragen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz soll vier Fragen beantworten. Mit je drei Fragen müssen sich das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das Bundesministerium der Finanzen auseinandersetzen. Zwei Fragen gehen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, je eine Frage an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, an das Bundeskanzleramt, an das Bundesministerium der Verteidigung, an das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt und an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise erkundigt sich der baden-württembergische Abgeordnete Matthias Gastel (Bündnis 90/Die Grünen) beim Bundesverkehrsministerium, welche Ziele die Bundesregierung bei der angekündigten Reform des Eisenbahnbundesamtes verfolgt. Der rheinland-pfälzische Abgeordnete Bernd Schattner (AfD) fragt das Bundesumweltministerium, wie die Bundesregierung die nukleare Sicherheit in Deutschland sicherstellen möchte. Die sächsische Abgeordnete Caren Lay (Die Linke) will vom Bundesfinanzministerium wissen, in wie vielen bundeseigenen Wohnungen mit Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten der anteilige Wärmeverbrauch berechnet wird statt mit Wassermengenzähler zu messen. Sie fragt zudem, wie viele davon in Bonn oder Berlin liegen. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/13.04.2026)

Umsetzung europäischer Regelungen zum Ökodesign

Der Bundestag befasst sich am Mittwoch, 15. April 2026, mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen“ ( 21/5141). Nach der ersten Lesung soll die Vorlage zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Entwurfes ist es laut Bundesregierung, die nationale Umsetzung europäischer Regelungen zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung zu modernisieren, da die bestehenden Regelungen teilweise nicht mehr mit bestehendem EU-Recht konform seien. Verbraucherinnen und Verbraucher profitierten von konformen Ökodesign-Produkten und korrekten Energielabeln, heißt es. So könnten sie nachhaltige Kaufentscheidungen treffen und durch geringere Energieverbräuche und langlebigere Produkte profitieren. Daneben böten Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten auch Chancen im Hinblick auf die Stärkung der Innovationskraft der Industrie. Deutsche Hersteller seien bereits heute für effiziente und langlebige Produkte bekannt. Eine konsequente und schlagkräftige Marktüberwachung schützt sie laut Bundesregierung vor Marktverzerrungen durch nicht-konforme minderwertige Ökodesign-Produkte und fehlende oder falsche Energieverbrauchskennzeichnung. Verbesserte Sanktionsmöglichkeiten Daher sollen mit dem vorgelegten Gesetz die Sanktionsmöglichkeiten der Marktüberwachungsbehörden zur Ahndung von Verstößen gegen die bestehenden europäischen Rechtsverordnungen im Bereich Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung aktualisiert und mit den bereits bestehenden Sanktionsmöglichkeiten – wie etwa dem Marktüberwachungsgesetz - harmonisiert werden. Das schaffe gleiche Startbedingungen für alle Marktteilnehmer. Die Umsetzung erfolge dabei bürokratiearm unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Industrie und unter Wahrung der Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher. (hau/01.04.2026)

Debatte über Wissenschafts- und Meinungsfreiheit an Universitäten

Der Bundestag berät am Mittwoch, 15. April 2026, einen von der AfD-Fraktion angekündigten Antrag mit dem Titel „Wissenschafts- und Meinungsfreiheit an deutschen Universitäten und Hochschulen wirksam schützen – Offenen Diskurs sowie freie Forschung und Lehre sichern“. Für die Debatte sind 30 Minuten eingeplant. Anschließend soll der aktuell noch nicht vorliegende Antrag dem federführenden Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/30.03.2026)

Rechenzentrumsstrategie der Bundesregierung

Das Parlament debattiert am Donnerstag, 16. April 2026, über die Rechenzentrumsstrategie der Bundesregierung. Nach halbstündiger Aussprache soll die Unterrichtung (21/4910) dem federführenden Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung zur weiteren Beratung überwiesen werden. Unterrichtung durch die Bundesregierung Eine umfassende Digitalisierung und ausreichende Rechenzentrumskapazitäten seien wichtige Faktoren für eine zukunfts- und wettbewerbsfähige Wirtschaft und eine moderne öffentliche Verwaltung, schreibt die Regierung. „Wir stehen weltweit und auch in Deutschland am Beginn einer neuen Phase der digitalen Transformation“, heißt es. Rechenzentren („Data Centers“) seien eine entscheidende physische Grundlage der digitalen Transformation einer Gesellschaft, sicherten die Leistungsfähigkeit moderner Volkswirtschaften, ermöglichten Innovation, stärkten Wertschöpfung und bildeten eine wesentliche Voraussetzung für digitale Souveränität und Wirtschaftssicherheit in Deutschland und Europa. Die Bundesregierung formuliert in der Vorlage den Anspruch, dass Deutschland einer der führenden und attraktiven Standorte für Rechenzentrumskapazitäten sein soll. Die die Rechenzentrumskapazitäten in Deutschland sollen bis 2030 mindestens verdoppelt werden. „Rechenkapazitäten für High-Performance-Computing (HPC) und Künstliche Intelligenz (KI) wollen wir dabei mindestens vervierfachen“, heißt es in der Unterrichtung. Erreichung der Ziele der Hightech Agenda Die Strategie unterstütze auch die Erreichung des Ziels der Hightech Agenda Deutschland, Innovationen in Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit umzusetzen. Insbesondere verbessere diese Strategie und der Ausbau der Rechenkapazitäten in Deutschland die Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von KI-Kapazitäten für Wissenschaft, Forschung, Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft und liefere einen wichtigen Baustein zur Umsetzung der technologischen Führerschaft in den sechs prioritären Schlüsseltechnologien der Hightech Agenda Deutschland. Sie unterstütze zudem die Stärkung von Kompetenzen und die Entwicklung von Lösungen entlang des gesamten Technologie-Stacks in Deutschland und Europa, lege die Grundlage für die Ausführung rechenintensiver Anwendungen und stütze so den Transfer sowie die Kommerzialisierung innovativer Lösungen. Zudem unterstreiche sie „unser neues Ambitionsniveau in der Forschungs- und Technologiepolitik“, schreibt die Bundesregierung. In der Vorlage werden auch die aktuellen Stärken und Schwächen des Rechenzentrumsstandorts Deutschland gegenübergestellt. Als Stärke im Handlungsfeld „Energie und Nachhaltigkeit“ wird unter anderem angeführt, dass Deutschland generell über eine sehr hohe Versorgungssicherheit und gut ausgebaute Energieversorgung verfüge - ebenso wie speziell auch eine Netzinfrastruktur. Als Schwäche steht dem gegenüber, dass die Anschlusskapazitäten im Stromnetz knapp seien, vor allem in bestehenden Hotspots. Lange Anschlusszeiten und eine fehlende Verzahnung von Energie- und Standortplanung behinderten den Ausbau, heißt es. Leistungsfähiges und flexibles Energiesystem Als Konsequenz daraus schreibt die Regierung: „Wir wollen, dass Rechenzentren zuverlässig, bezahlbar und umweltverträglich mit Energie versorgt werden.“ Voraussetzung für einen zukunftsfähigen Rechenzentrumstandort sei daher ein leistungsfähiges und flexibles Energiesystem. Der Leistungsbedarf von Rechenzentren solle daher möglichst frühzeitig in die Planung von Netzinfrastrukturen integriert werden. Netzanschlussprozesse sowie die Nutzung vorhandener Kapazitäten sollten Anforderungen von Rechenzentren bestmöglich Rechnung tragen. Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Abwärmenutzung und wassersparende Kühlsysteme seien zentrale Hebel für Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit „und alle auch bei der Standortwahl relevant“, heißt es in der Unterrichtung. (hau/30.03.2026)

Erste Lesung zur Änderung des Behindertengleich­stellungsgesetzes

Die Bundesregierung will die Barrierefreiheit in Deutschland sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich umfassend verbessern. Den Gesetzentwurf „zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)“ (21/5140) dazu berät der Bundestag am Donnerstag, 16. April 2026, in erster Lesung. Eine Stunde ist für die Debatte vorgesehen. Der Gesetzentwurf soll im Anschluss an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Arbeit und Soziales sein. Teil der Debatte sind auch zwei Oppositionsanträge. Der Antrag der AfD-Fraktion „Bürokratie abbauen, Teilhabe stärken – Für ein unbürokratisches Anerkennungssystem von Assistenzhunden“ (21/3668) sowie der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen avisierte Antrag mit dem Titel „Barrierefreiheit für eine moderne und inklusive Gesellschaft ernsthaft umsetzen“ sollen ebenfalls dem federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Gesetzentwurf sieht vor, das bewährte Regelungskonzept der „angemessenen Vorkehrungen“ auch im privaten Bereich anzuwenden. „Das heißt, private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen ermöglichen im Bedarfsfall durch individuelle, praktikable Lösungen vor Ort den Zugang zu ihren Angeboten“, schreibt die Regierung. Statt detaillierter Barrierefreiheitsvorschriften setze das Regelungskonzept damit auf Eigenverantwortung und Dialog der Beteiligten. Dies trage auch der Tatsache Rechnung, dass schon heute viele private Anbieter den Zugang zu ihren Angeboten barrierefrei gestalten. Konkret sollen hierfür die verschiedenen Benachteiligungsgründe des Paragrafen 7 BGG, die bereits jetzt für die öffentliche Hand gelten, auf private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen ausgeweitet werden. Menschen mit Behinderungen könnten so ihre Rechte auf gleichberechtigte Teilhabe effektiv durchsetzen. Gleichzeitig würden Unternehmen vor Überforderung geschützt, „denn sie müssen nur dann angemessene Vorkehrungen bereitstellen, wenn dies für sie keine unverhältnismäßige Belastung darstellt“. Es würden keine neuen Barrierefreiheitsstandards normiert und keine Berichts- und Dokumentationspflichten eingeführt. Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache Zudem ist die Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit geplant. Ziel sei es, die Behörden auf Bundesebene zu beraten, damit sie mehr öffentliche und politische Informationen in Gebärdensprache und Leichter Sprache zur Verfügung stellen. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass benachteiligte Personen Beseitigung oder Unterlassung der Benachteiligung verlangen können. Gegen öffentliche Stellen nach Paragraf 12 sollen auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Künftig sollen neben Bescheiden, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtlichen Verträgen und Vordrucken auch alle Nachfragen und Hinweise seitens der Behörden barrierefrei gestaltet werden. Außerdem sollen die Behörden die Pflicht haben, Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen auf ihr Recht hinzuweisen, sich in einfacher und verständlicher Sprache beraten zu lassen. Schärfere Pflicht zur Herstellung von baulicher Barrierefreiheit Schließlich wird auch die Pflicht des Bundes zur Herstellung von baulicher Barrierefreiheit verschärft. Bauten des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sollen im Rahmen von Bauaufgaben des Bundes entsprechend der allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei gestaltet werden. Der Bund solle vorhandene Barrieren in für den Publikumsverkehr öffentlich zugänglichen Gebäudeteilen der Bestandsbauten bis 2035 abbauen. Das Amt der oder des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen will die Bundesregierung mit dem Entwurf stärken. Dazu soll die frühzeitige Beteiligung der beauftragten Person bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben normiert werden, „soweit die Vorhaben Fragen der Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen behandeln oder berühren“. Antrag der AfD-Fraktion Die AfD fordert in ihrem Antrag den leichteren Zugang zu Assistenzhunden durch den Abbau bürokratischer Hürden. Konkret verlangt sie einen Gesetzentwurf, der die aktuellen Regelungen durch ein nach niederländischem Vorbild ausgestaltetes, vereinfachtes Prüfungs- und Anerkennungsverfahren ersetzt. Ferner soll eine Übergangsregelung normiert werden, der zufolge ab Juli 2024 durchgeführte Prüfungen von Assistenzhunden nach niederländischem Vorbild entsprechend den Inhalten der Assistenzhundeverordnung (AHundV) aus nicht zugelassenen Ausbildungsstätten für die Dauer von zwölf Monaten anerkannt werden. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung soll für Betroffene mit nachweislichem Verfahrensstillstand ein Härtefallfonds sowie ein Gebührenmoratorium einrichtet werden. (che/hau/01.04.2026)

Forderung nach einer Digitalsteuer wird beraten

„Big Tech fair besteuern – Digitalsteuer jetzt“ fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem von ihr angekündigten Antrag, der am Donnerstag, 16. April 2026, auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Nach einstündiger Debatte soll der aktuell noch nicht vorliegende Antrag dem federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/30.03.2026)

Debatte über Wirksamkeit der deutschen Klimaschutzmaßnahmen

Die AfD-Fraktion fordert die „Sofortige Senkung der Energiepreise – Beendigung aller deutschen Klimaschutzmaßnahmen aufgrund ihrer fehlenden Bedeutung im Weltmaßstab“. Einen so betitelten Antrag hat die Fraktion angekündigt. Er wird am Donnerstag, 16. April 2026, erstmals durch das Parlament beraten. Nach 60-minütiger Debatte soll der aktuell noch nicht vorliegende Antrag dem federführenden Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/30.03.2026)

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache überweist der Bundestag am Donnerstag, 16. April 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse: Vertrag: Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf zu dem Vertrag vom 12. März 2025 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze (21/5070) vor. Die Vorlage soll an den Innausschuss zur Federführung überwiesen werden. Mit dem Vertrag sollen die Regelungen über die gemeinsame Staatsgrenze im Interesse der freundschaftlichen Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern auf eine „moderne Grundlage“ gestellt werden. Ziel ist es den Angaben zufolge, „durch die Neugestaltung der Regelungen die langfristige Bestandkraft des neuen Vertrags zu sichern sowie die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Grenzverlaufs zu verbessern“. Die bisherige Festlegung des Verlaufs der gemeinsamen Staatsgrenze bleibt unverändert, wie die Bundesregierung ausführt. Der neue Staatsvertrag ermögliche eine verbindliche Darstellung „des Verlaufs des festen, das heißt unbeweglichen Teils der Staatsgrenze anhand präziser digitaler Daten in Form eines Koordinatenverzeichnisses“. Der Bundesrat hat laut Vorlage am 27. März beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Amt und Mandat: Die AfD-Fraktion legt einen Gesetzentwurf (21/4347) vor, der eine Änderung von Artikel 64 vorsieht. Demnach soll das Grundgesetz festschreiben, dass Mitglieder der Bundesregierung nicht gleichzeitig Mitglieder des Bundestags sein können. Nach eigenen Bekunden will die Fraktion so die „Stärkung der Gewaltenteilung in Deutschland“ vorantreiben. „Das gleichzeitige Innehaben von Regierungsamt und Abgeordnetenmandat stellt eine schwerwiegende Durchbrechung des Grundsatzes der Gewaltenteilung dar. Zur Gewaltenteilung gehört auch die personelle Gewaltenteilung, die sich in Unvereinbarkeiten konkretisiert“, heißt es weiter. Amtsbezüge: Die AfD kündigt an, einen Gesetzentwurf zur Ermöglichung des Verzichts auf die Amtsbezüge durch Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre vorzulegen. Der Entwurf soll zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen werden. Übergangsgeld: Ebenfalls an den Innenausschuss zur Überweisung vorgesehen ist der von der AfD angekündigte Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesministergesetzes für das Gesetz zur Neuregelung des Übergangsgeldes. Gendersprache: Die AfD-Abgeordneten kündigen an, einen Antrag mit dem Titel "Keine Verwendung der sogenannten „gendergerechten Sprache“ durch die Bundesregierung" vorzulegen. Die Vorlage soll zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen werden. Ärztliche Versorgung: Darüber hinaus will die AfD-Fraktion einen Antrag mit dem Titel "Anpassung des SGB V zur Stärkung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen" vorlegen. Der Antrag soll an den Gesundheitsausschuss zur Federführung überwiesen werden. (eis/13.04.2026)