Digitales und Staatsmodernisierung/Unterrichtung Deutschland soll einer der führenden und attraktiven Standorte für Rechenzentrumskapazitäten sein, wird als Ziel der Bundesregierung in ihrer Rechenzentrumsstrategie formuliert.
Arbeit und Soziales/KleineAnfrage Die AfD-Fraktion hat eine Kleine Anfrage zum "Vorschlag 74108" der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung gestellt.
Verkehr/Antwort Die Bundesregierung kann derzeit keinen Gesamtfertigstellungstermin für die Ortsumgehung Celle im Zuge der Bundesstraße 3 nennen. Das geht aus der Antwort auf eine AfD-Anfrage hervor.
Verkehr/KleineAnfrage Für Fördermaßnahmen in die Hafeninfrastruktur Stralsund interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage.
TPR issues warning on rising impersonation fraud and urges stronger checks to protect members.
House of Lords proposed £5,000 salary sacrifice National Insurance cap overturned by Commons, returning the cap to £2,000.
Focusing on the Government’s mandation power and the Virgin Media fix
PASA sets out why strong trustee administrator relationships matter and key checks when appointing or transferring administrators.
Major shift in inheritance tax rules as most unused pension savings and death benefits become taxable on death.
Companies advised to check their registered details and recent filing history after security issue with WebFiling service.
Die Finanzaufsicht (BaFin) hat am 30. März 2026 das Rundschreiben 03/2026 (GW) veröffentlicht.
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))
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Pressemitteilung 059/2026 vom 30.03.2026
Die Bundesregierung will die Barrierefreiheit in Deutschland sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich umfassend verbessern. Den Gesetzentwurf „zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)“ (21/5140) dazu berät der Bundestag am Donnerstag, 16. April 2026, in erster Lesung. Eine Stunde ist für die Debatte vorgesehen. Der Gesetzentwurf soll im Anschluss an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Arbeit und Soziales sein. Teil der Debatte sind auch zwei Oppositionsanträge. Der Antrag der AfD-Fraktion „Bürokratie abbauen, Teilhabe stärken – Für ein unbürokratisches Anerkennungssystem von Assistenzhunden“ (21/3668) sowie der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen avisierte Antrag mit dem Titel „Barrierefreiheit für eine moderne und inklusive Gesellschaft ernsthaft umsetzen“ sollen ebenfalls dem federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Gesetzentwurf sieht vor, das bewährte Regelungskonzept der „angemessenen Vorkehrungen“ auch im privaten Bereich anzuwenden. „Das heißt, private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen ermöglichen im Bedarfsfall durch individuelle, praktikable Lösungen vor Ort den Zugang zu ihren Angeboten“, schreibt die Regierung. Statt detaillierter Barrierefreiheitsvorschriften setze das Regelungskonzept damit auf Eigenverantwortung und Dialog der Beteiligten. Dies trage auch der Tatsache Rechnung, dass schon heute viele private Anbieter den Zugang zu ihren Angeboten barrierefrei gestalten. Konkret sollen hierfür die verschiedenen Benachteiligungsgründe des Paragrafen 7 BGG, die bereits jetzt für die öffentliche Hand gelten, auf private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen ausgeweitet werden. Menschen mit Behinderungen könnten so ihre Rechte auf gleichberechtigte Teilhabe effektiv durchsetzen. Gleichzeitig würden Unternehmen vor Überforderung geschützt, „denn sie müssen nur dann angemessene Vorkehrungen bereitstellen, wenn dies für sie keine unverhältnismäßige Belastung darstellt“. Es würden keine neuen Barrierefreiheitsstandards normiert und keine Berichts- und Dokumentationspflichten eingeführt. Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache Zudem ist die Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit geplant. Ziel sei es, die Behörden auf Bundesebene zu beraten, damit sie mehr öffentliche und politische Informationen in Gebärdensprache und Leichter Sprache zur Verfügung stellen. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass benachteiligte Personen Beseitigung oder Unterlassung der Benachteiligung verlangen können. Gegen öffentliche Stellen nach Paragraf 12 sollen auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Künftig sollen neben Bescheiden, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtlichen Verträgen und Vordrucken auch alle Nachfragen und Hinweise seitens der Behörden barrierefrei gestaltet werden. Außerdem sollen die Behörden die Pflicht haben, Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen auf ihr Recht hinzuweisen, sich in einfacher und verständlicher Sprache beraten zu lassen. Schärfere Pflicht zur Herstellung von baulicher Barrierefreiheit Schließlich wird auch die Pflicht des Bundes zur Herstellung von baulicher Barrierefreiheit verschärft. Bauten des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sollen im Rahmen von Bauaufgaben des Bundes entsprechend der allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei gestaltet werden. Der Bund solle vorhandene Barrieren in für den Publikumsverkehr öffentlich zugänglichen Gebäudeteilen der Bestandsbauten bis 2035 abbauen. Das Amt der oder des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen will die Bundesregierung mit dem Entwurf stärken. Dazu soll die frühzeitige Beteiligung der beauftragten Person bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben normiert werden, „soweit die Vorhaben Fragen der Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen behandeln oder berühren“. Antrag der AfD-Fraktion Die AfD fordert in ihrem Antrag den leichteren Zugang zu Assistenzhunden durch den Abbau bürokratischer Hürden. Konkret verlangt sie einen Gesetzentwurf, der die aktuellen Regelungen durch ein nach niederländischem Vorbild ausgestaltetes, vereinfachtes Prüfungs- und Anerkennungsverfahren ersetzt. Ferner soll eine Übergangsregelung normiert werden, der zufolge ab Juli 2024 durchgeführte Prüfungen von Assistenzhunden nach niederländischem Vorbild entsprechend den Inhalten der Assistenzhundeverordnung (AHundV) aus nicht zugelassenen Ausbildungsstätten für die Dauer von zwölf Monaten anerkannt werden. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung soll für Betroffene mit nachweislichem Verfahrensstillstand ein Härtefallfonds sowie ein Gebührenmoratorium einrichtet werden. (che/hau/01.04.2026)
Die Bundesregierung will das Klagerecht für Umweltverbände straffen und gleichzeitig an internationale und europarechtliche Standards anpassen. Über ihren dazu vorgelegten Gesetzentwurf „zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer Vorschriften“ (21/4146) entscheidet der Bundestag am Donnerstag, 16. April 2026, im Anschluss an eine halbstündige Debatte. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit wird dazu eine Beschlussempfehlung vorlegen. Abgestimmt wird auch über den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zum Entzug des Klagerechts für staatsfinanzierte Nichtregierungsorganisationen“ (21/4266). Zu dieser Vorlage wird es eine Beschlussvorlage des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz geben. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel der Novelle ist es, gerichtliche Verfahren in Umweltangelegenheiten zu beschleunigen, um insbesondere Infrastrukturvorhaben schneller umzusetzen. Für das Klagerecht sind daher künftig strengere Regeln vorgesehen: Laufende Klageverfahren sollen demnach keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Zudem ist die Einführung einer zehnwöchigen Klageerwiderungsfrist geplant, in der Kläger Beweismittel vorlegen können. Auch sollen nur noch Umweltvereinigungen Rechtsbehelfe einlegen dürfen, wenn ein Vorhaben in ihren „sachlichen und räumlichen Aufgabenbereich“ fällt. Der Entwurf sieht ferner fest definierte Kriterien zur Anerkennung vom Umweltvereinigungen vor. Die Anerkennung soll zeitlich befristet werden. Allerdings könnten künftig auch Stiftungen als Umweltvereinigung anerkannt werden. Europaweit vereinbarte Klagerecht Darüber hinaus ist auch geplant, das europaweit vereinbarte Informations-, Beteiligungs- und Klagerecht von Umweltorganisationen in die Novelle aufzunehmen. Vor allem der Europäische Gerichtshof und die Vertragsstaatenkonferenz der Aarhus-Konvention hatten die deutschen Regelungen zum Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten als unzureichend gerügt. Daneben setze der Entwurf Aufträge des Koalitionsvertrags, Aufträge des Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung aus der 20. Legislaturperiode und Entschließungen des Bundestags um, schreibt die Bundesregierung. Gesetzentwurf der AfD Ziel des Gesetzentwurfs der AfD ist es, das Klagerecht nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz und dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz künftig auf Organisationen zu beschränken, die nicht durch staatliche Mittel finanziert werden. Zur Begründung führt die Fraktion an, durch die staatliche Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen (NGO) bestehe die Gefahr, „dass sie nicht mehr unabhängig agieren, sondern als verlängerter Arm der Exekutive fungieren“. Dies könne dazu führen, „dass Klagen, die allein dem Schutz von Verbraucher- oder Umweltinteressen dienen sollen, politisch im Sinne der jeweiligen Regierung instrumentalisiert werden, um eine Agenda durchzusetzen, die die Regierung allein mit der Kraft des besseren Arguments nicht durchsetzen könnte“. Der Gesetzentwurf sieht vor, im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz die Voraussetzungen für die Anerkennung klagebefugter Vereinigungen neu zu regeln. Unter anderem soll festgelegt werden, welche Zuwendungen und Spenden diese Vereinigungen annehmen dürfen und welche nicht. Zudem soll ausgeschlossen werden, dass Vereinigungen anerkannt werden, die einen erheblichen Teil ihrer Einnahmen aus Abmahntätigkeit erzielen. Entsprechende Regelungen sind auch für das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz vorgesehen. (scr/sas/hau/30.03.2026)
Vietnam: In the context of the rapid growth of digital consumption demand, e-commerce has developed swiftly and become an important driver of the economic growth. However, the current legal framework on e-commerce is primarily regulated by decrees, resulting in fragmented regulations and a lack of a systematic legal framework. Several new business models with complex issues arising from the digital economy have not been fully regulated, creating legal gray areas, and requiring a unified, consistent, and comprehensive legal framework to govern this sector. In response to this situation, on 10 December 2025, the National Assembly officially adopted the Law on E-Commerce 2025, which will take effect on 1 July 2026, marking the first time Vietnam has had a specialized law comprehensively regulating E-commerce activities.
Australia: Treasury has now released the complete Tranche 1 exposure draft for Australia’s payments licensing reforms, marking the next steps towards a significant expansion in the scope of regulated payment activities. The reforms move to an activity-based framework that will capture a broader range of payment functions and business models, including many that have historically operated outside the licensing regime. This release also helps reshape the scope of the initial Tranche 1a release, by providing further detail and certainty around the exemptions that will apply. With consultation closing on 9 April 2026 and implementation expected to follow, businesses involved in the movement of funds should begin assessing the impact now.
Dentons’ 2026 US Autonomous Vehicles Guide provides a practical overview of the legal and regulatory landscape shaping autonomous vehicle testing, deployment, and commercialization across the United States.
On March 18, 2026, the Government of Québec tabled its 2026-2027 budget, titled "A Responsible Budget with Targeted Measures for Quebecers.