Aktuelle Nachrichten

- Bundespräsident Steinmeier ehrt Medaillengewinnerinnen und -gewinner der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zeichnet am Montag, dem 22. Juni im Estrel Hotel Berlin die 48 deutschen Medaillengewinnerinnen und -gewinner der Olympischen und Paralympischen Winterspiele in Mailand und Cortina d'Ampezzo 2026 für ihre sportlichen Erfolge mit dem Silbernen Lorbeerblatt aus.

Ausstellung zur Wissenschaftsfreiheit im Bundestag eröffnet

Vizepräsidentin Andrea Lindholz (CDU/CSU) hat Donnerstag, 25. Juni, in der Halle des Paul-Löbe-Hauses die Ausstellung „Poster im Bundestag: Wissenschaftsfreiheit – die Freiheit zu forschen“ eröffnet. Auf Postern zeigen junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, wie sie aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen aus unterschiedlichen Perspektiven bearbeiten und schaffen einen Raum für den direkten Austausch mit Abgeordneten über die Rolle der Forschung in Politik und Gesellschaft.

Bundestag ermöglicht digitale Fluggastabfertigung

Die Prozesse der Fluggastabfertigung sollen künftig digital vonstatten gehen können. Dazu hat der Bundestag am Freitag, 26. Juni 2026, einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/6129(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6562(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in einer vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (21/6697(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) verabschiedet. Zugestimmt hatten die Fraktionen von CDU/CSU, AfD und SPD. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten gegen die Vorlage. Mit dem Gesetz verspricht sich die Bundesregierung, die Abläufe an Flugplätzen für Passagiere „auf freiwilliger Basis“ erheblich zu vereinfachen und beschleunigen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Konkret wurden für die Umsetzung dieses Ziels das Luftverkehrsgesetz, das Passgesetz, das Personalausweisgesetz, das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU angepasst. Darüber hinaus werde durch die Echtheitsprüfung die Nutzung gefälschter Pass- und Ausweisdokumente erschwert, schreibt die Bundesregierung. Durch die neuen Vorgaben werde "im Rahmen der europarechtlichen und völkerrechtlichen Möglichkeiten auf nationaler Ebene eine sichere, möglichst datenschonende und auf Freiwilligkeit beruhende Datenverarbeitung gewährleistet“, heißt es in dem Gesetz. Zudem werde sichergestellt, dass dem Fluggast auch weiterhin die Möglichkeit bleibt, „sich für die reguläre Fluggastabfertigung zu entscheiden“. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme (21/6562(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) darum gebeten, im Gesetzgebungsverfahren "datenschutzrechtliche Redundanzen“ abzubauen, vor allem im Hinblick auf die Verarbeitung von Daten in Paragraf 19e Absatz 3 und 4 in der vorgesehenen Änderung des Luftverkehrsgesetzes. Gleichzeitig baten die Länder darum, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Gesetzgebungskompetenz bezüglich Reisedokumenten aus der Schweiz und den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums zu prüfen. In ihrer Gegenäußerung hatte die Bundesregierung die Prüfung beim erstgenannten Punkt angekündigt. Was die Ausführungen zur Gesetzgebungskompetenz angeht, so wolle man diese im weiteren Gesetzgebungsverfahren „noch weiter präzisieren“, hieß es. (hau/26.06.2026)

Parlamentariergruppe Nördliche Adria reist nach Kroatien

Vom 29. Juni bis 3. Juli 2026 wird eine Delegation der Parlamentariergruppe Nördliche Adria unter der Leitung des Vorsitzenden, Christian Haase (CDU/CSU), nach Kroatien reisen. Die weiteren Delegationsmitglieder sind Dr. Christian Wirth (AfD), Karl Bär (Bündnis90/Die Grünen) und Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU). Die Delegationsreise dient dem bilateralen parlamentarischen Austausch und zugleich der Stärkung der wirtschaftlichen und kulturellen Zusammenarbeit. Die Außenpolitik, die Innenpolitik sowie die Wirtschaftsbeziehungen zu Deutschland werden in den verschiedenen Gesprächen eine Rolle spielen. In Zagreb wird sich die Delegation mit dem Präsidenten des kroatischen Parlaments, Gordan Jandroković, dem Minister für Auswärtige und Europäische Angelegenheiten, Dr. Gordan Grlić Radman, sowie den Parlamentariern der Kroatisch-Deutschen Freundschaftsgruppe austauschen. Es werden auch Gespräche mit Vertretern der Opposition und der Zivilgesellschaft zu Fragen der bilateralen wirtschaftlichen Zusammenarbeit stattfinden. In Sirač ist ein Treffen mit Vertretern der deutschen Minderheit in der Zagreber Gespanschaft geplant. Im Rahmen einer Besichtigung des Naturparks Medvednica sind Gespräche zum Thema Umwelt- und Klimaschutz geplant. Auf der Insel Krk steht der Besuch des LNG-Terminals an; hier wird es Austausch zum Thema Klima- und Wasserschutz an der Adriaküste und zur Versorgungssicherheit und Energiepolitik vor dem Hintergrund aktueller Krisen geben.

Besondere Schwere der Schuld festgestellt: Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt erhält Höchststrafe

LTO Nachrichten - 26.06.2026

Er tötete sechs Menschen und verletzte Hunderte. Dafür wird Taleb Al-Abdulmohsen nun zu lebenslänglicher Haft verurteilt, die Sicherungsverwahrung bleibt vorbehalten. Mangels Staatsschutzcharakter landete das Verfahren nicht beim OLG.

Norton Rose Fulbright advises syndicate of 16 financial institutions on €2.385 billion financing granted to ORLEN S.A.

Norton Rose Fulbright - 26.06.2026
Global law firm Norton Rose Fulbright has advised a syndicate of 16 Polish and international financial institutions from Spain, Germany, Italy, Ireland, France, the UK, and the US on the €2.385 billion multicurrency revolving facility made available to ORLEN S.A. (ORLEN), one of the largest multi-utility companies in Central and Eastern Europe.

Drei Jahre Legal AI: Was geblieben ist

Legal Tech Verzeichnis - 26.06.2026

Seit drei Jahren wird der Rechtsmarkt von einer Frage begleitet: Was macht künstliche Intelligenz mit dem Anwaltsberuf? Eine Antwort haben wir noch immer nicht. Was wir aber wissen ist, dass die Voraussagen und Versprechen der vergangenen Jahre – heute – noch nicht eingetreten sind und teilweise vielleicht auch nie eintreten werden. Auf der anderen Seite ist mit Claude Opus in den vergangenen Monaten ein Modell auf den Weg gekommen, das auch abseits von Hype-Geschwurbel eine völlig neue Dimension darstellt. Ein guter Anlass für einen Rückblick auf die vergangenen drei Jahre.

ChatGPT erscheint am 30. November 2022. In den ersten Wochen ist die Reaktion in der juristischen Welt verhalten. Ein paar Technikbegeisterte spielen damit herum, testen ob das Modell die Grundzüge des BGB kennt, schreiben Witze auf Twitter. Die meisten Anwälte schauen kurz hin und machen weiter. Viele verwechseln es mit einer Suchmaschine und sind entsprechend enttäuscht, wenn das Modell den Wettlauf der Sicherungsgeber nicht auf 18-Punkte-Niveau erklären kann. Das ändert sich schnell.

Anfang 2023 kommen die ersten Berichte über Anwälte, die ChatGPT für juristische Recherchen nutzen. Harvey, damals noch kaum bekannt, schließt erste Pilotprojekte mit Großkanzleien ab. Im Mai übernimmt Thomson Reuters das Unternehmen Casetext für 650 Millionen Dollar, das erste deutliche Signal, dass institutionelles Kapital die Sache ernst nimmt.

Spätestens dann beginnen die Versprechen. Eine M&A-Due-Diligence soll künftig statt 500 Stunden nur noch 48 dauern. Die Kosten sollen von 500.000 auf 5.000 Dollar sinken. Die Billable Hour wurde in den vergangenen 3 Jahren öfter für tot erklärt als der Bitcoin.

Wer diese Zahlen und Prognosen hinterfragte, galt als jemand, der den Wandel verschläft. Ich habe mehrere Jahre in großen Litigation-Teams gearbeitet. Die wenigsten derjenigen, die damals und heute mit solchen Prognosen um sich warfen, hatten je ein Mandat betreut.

Was 2023 auch beginnt, aber erst 2024 richtig sichtbar wird: die Halluzinationen. Sprachmodelle sind keine Suchmaschinen. Sie wissen nicht, ob ein Urteil existiert. Vielmehr produzieren sie plausibel klingende Antworten. In den USA reichen Anwälte Schriftsätze mit erfundenen Urteilen ein. Die Fälle gehen durch die Medien, aber die Lektion kommt in der Breite nicht an.

In Deutschland tauchen 2025 ebenfalls erstmal Schriftsätze auf, die nicht existierende Urteile zitieren, vor dem AG Köln, dem OLG Celle, dem LG Frankfurt.

Während sich diese Fälle häufen, wächst der Markt ungebremst weiter. Insgesamt sammeln Legal-Tech-Startups wie Harvey und Legora 2025 weltweit Milliarden Dollar ein. Mehr, als mehrere Großkanzleien zusammengenommen in derselben Zeit umsetzen. Im selben Jahr erstellt Deloitte Australien ein Regierungsgutachten mit KI-Unterstützung, das erfundene Quellen und nicht existierende Gerichtsurteile enthält. Es kommt zur Teilrückzahlung. Deloitte gehört zu den Unternehmen, die KI-Transformation als Beratungsleistung verkaufen. Wie viel Qualitätskontrolle intern stattfand, lässt sich nicht beurteilen. Dass es jemandem hätte auffallen müssen, schon.

Die strukturellen Schwächen der Technologie bleiben trotzdem sichtbar. Der BullshitBench v2 testet 2025 über 70 Sprachmodelle mit juristisch klingenden, aber sinnlosen Fragen, also Fragen, die keine richtige Antwort haben, weil sie auf falschen Prämissen beruhen. Ein erfahrener Jurist erkennt das sofort. Die meisten Modelle antworten trotzdem. Die Reasoning-Modelle, die explizit auf Nachdenken ausgelegt sind, schneiden sogar schlechter ab als einfachere Varianten, weil sie darauf trainiert sind, eine Antwort zu produzieren, nicht darauf, eine falsche Frage zurückzuweisen.

Wo stehen wir also im März 2026? Die Versprechen von 2023 sind nicht eingetreten. Due Diligences dauern nicht wenige Minuten und auch nicht 48 Stunden. Anwälte sind kein Auslaufmodell. Die Billable Hour lebt und in den USA erreichen Stundensätze neue Höhen.

Was es unstreitig gibt, sind Werkzeuge, die bestimmte Aufgaben schneller machen – Recherche, Rohentwürfe, Dokumentenzusammenfassungen. Werkzeuge, die erhebliche Qualitätskontrolle erfordern. Ach ja: Und niemand traut sich 2026 mehr, Bindestriche zu verwenden, aus Angst, wegen KI-Nutzung auf den Deckel zu bekommen.

Gleichzeitig deutet sich gerade etwas an, das über inkrementelle Verbesserungen hinausgeht. Die aktuellen Spitzenmodelle, allen voran Claude Opus, produzieren juristische Texte, die qualitativ in einer anderen Liga spielen als noch vor einem Jahr. Vollständige Schriftsatzentwürfe mit Struktur, Subsumtion und Tenorierung, wo vor zwölf Monaten bestenfalls brauchbare Absätze herauskamen. Dazu kommen die sogenannten agentic-Fähigkeiten, also die Möglichkeit, Modelle eigenständig mehrstufige Aufgaben abarbeiten zu lassen. Und mit ihnen ein zweiter, vielleicht folgenreicherer Pfad: Anwälte beginnen, sich eigene Werkzeuge zu bauen.

Das Schlagwort dafür ist Vibe-Coding und es funktioniert schon heute viel besser, als die meisten erwarten würden. Was passiert mit einem Markt für juristische Standardsoftware, wenn die Nutzer anfangen, sich ihre Lösungen selbst zu bauen? Vor drei Jahren war „buy or build“ keine echte Frage. Software selbst zu entwickeln war für die allermeisten Kanzleien zu aufwendig, zu teuer, zu weit weg vom Kerngeschäft. Das hat sich verschoben. Für kleinere Einheiten wie Boutiquen oder Einzelanwälte ist der Eigenbau funktionaler Werkzeuge heute realistisch und auch für größere bald sicher umsetzbar.

Ob das reicht, um den milliardenschweren Anbietern Marktanteile abzunehmen, ist offen. Es ist gut möglich, dass in einem Jahr viele Kanzleien feststellen, dass sie für ihre konkreten Bedürfnisse keine Plattform brauchen, die acht Milliarden Dollar wert sein will. Es ist genauso möglich, dass Harvey, Legora und andere ihre Produkte so tief in Kanzleisysteme integrieren, etwa durch Funktionen wie Dokumentenmanagement, Aktenverwaltung und Abrechnung, dass ein Wechsel praktisch nicht mehr in Frage kommt.

Es bleibt also spannend.

Autor: Tobias Voßberg ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Er berät an der Schnittstelle von geistigem Eigentum und neuen Technologien. Daneben analysiert er als Host des „Jura & KI“-Podcasts die Leistungsfähigkeit und Grenzen von KI-Werkzeugen in der Rechtsberatung und publiziert regelmäßig zu den Auswirkungen neuer Technologien auf die juristische Praxis. Seine Website ist unter www.iplaw.lol abrufbar.

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Parlamentariergruppe Belgien-Luxemburg zu Arbeitsbesuch in Luxemburg

Die Parlamentariergruppe Belgien-Luxemburg des Deutschen Bundestages wird am 1. und 2. Juli 2026 zu einem Arbeitsbesuch nach Luxemburg reisen. Die Delegation wird vom Vorsitzenden der Parlamentariergruppe, dem saarländischen Bundestagsabgeordneten Philip Hoffmann (CDU), geleitet. Weitere Delegationsmitglieder sind Daniel Walter (SPD) und Sandra Stein (Bündnis 90/Die Grünen). Im Mittelpunkt des Besuchs stehen Gespräche mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Kommunen. Vorgesehen sind unter anderem Treffen mit dem Premierminister Luxemburgs, Luc Frieden, dem Präsidenten der luxemburgischen Abgeordnetenkammer, Claude Wiseler, sowie dem Arbeitsminister Marc Spautz. Darüber hinaus sind Gespräche mit der Bürgermeisterin der Stadt Luxemburg, Lydie Polfer, sowie dem ehemaligen Premierminister Jean-Claude Juncker geplant. Ein weiterer Schwerpunkt des Besuchs liegt auf dem Strukturwandel in der ehemaligen Industrieregion Esch-sur-Alzette und dem Entwicklungsstandort Belval. Dort wird sich die Delegation über den erfolgreichen Wandel von der Montanindustrie zu einem modernen Wissenschafts- und Innovationsstandort informieren und mit Vertreterinnen und Vertretern der Universität Luxemburg austauschen. Die Parlamentariergruppe Belgien-Luxemburg des Deutschen Bundestages pflegt die parlamentarischen Kontakte zu beiden Nachbarstaaten und fördert den politischen Austausch zu grenzüberschreitenden und europäischen Themen.

Anträge zum Schutz der Meinungsfreiheit und Stärkung der Demokratie

Der Bundestag hat am Freitag, 26. Juni 2026, über den Schutz der Meinungsfreiheit und die Stärkung der Demokratie beraten. Grundlage waren drei parlamentarische Initiativen der Fraktion Die Linke mit dieser Zielrichtung. Die beiden Anträge mit den Titeln „Demokratie stärken – Meinungsfreiheit schützen“ (21/6101(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Demokratie stärken – Wahlalter ab 16 Jahren einführen“ (21/6106(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sollen nun federführend im Innenausschuss weiterberaten werden. Der Gesetzentwurf „zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 19)“ (21/6104(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde im Anschluss an die Debatte an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen. Linke: Vertrauen in den Staat schaffen Clara Bünger (Die Linke) plädierte in der Debatte dafür, Vertrauen in den Staat dadurch zu schaffen, dass man sich etwa in einem Demokratieprojekt engagieren könne, „ohne vom Verfassungsschutz überprüft zu werden". Alexander Throm (CDU/CSU) warf der Linken vor, sie wolle nicht die Meinungsfreiheit schützen, sondern ihre „linksextremen Freunde“. Mit der Forderung, auf die IP-Adressspeicherung zu verzichten, treffe sich Die Linke mit der AfD, die dies auch regelmäßig fordere. AfD kritisiert Regierungspolitik Dr. Gottfried Curio (AfD) beklagte „staatliche Repression“ gegen Kritiker der Regierungspolitik. Die Regierung gehe „mit allen Machtmitteln des Staates“ gegen Bürger vor, die sich gegen die Politik der Regierung äußern und deren Funktionsträger kritisieren. Sebastian Fiedler (SPD) kritisierte, Die Linke wolle „das ganze Sanktionsregime vom Tisch wischen“, mit dem sich die EU gegen die hybride Kriegsführung des russischen Präsidenten Wladimir Putin zur Wehr setze. Das sei „unerträglich“. Helge Limburg (Bündnis 90/Die Grünen) warb dafür, 16- und 17-Jährigen das Wahlrecht zuzugestehen. Davon dürften sie nicht länger ausgeschlossen werden. Antrag der Linken zur Meinungsfreiheit Die Fraktion Die Linke will das demokratische Gemeinwesen stärken und fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (21/6101(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, ein Demokratiefördergesetz vorzulegen. Außerdem soll sie auf eine umfassende politische Überprüfung zivilgesellschaftlicher Initiativen im Sinne des „Haber-Erlasses“ verzichten und die derzeitige Förderung klar auf die Auseinandersetzung mit antidemokratischen und gruppenbezogen menschenfeindlichen Haltungen ausrichten. Ein weiterer Gesetzentwurf soll eine Rechtsgrundlage für die Bundeszentrale für politische Bildung schaffen und eine klare Parteinahme der Bundeszentrale für die zentralen Werte des Grundgesetzes festschreiben. Damit soll klarstellt werden, „dass aus dem staatlichen Neutralitätsgebot keineswegs ein Wertfreiheitsgebot folgt, das Amtsträger von einer deutlichen Haltung zur Verteidigung des Menschenwürdegebots sowie des Demokratie- und Rechtsstaatsgebots des Grundgesetzes abhalten würde“, schreibt die Fraktion. In der Begründung heißt es unter anderem, rechte Akteure würden das Neutralitätsgebot nutzen, um offizielle und behördliche Bekenntnisse zum Schutz von Minderheiten, zu Vielfalt und zum Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit zu delegitimieren. Das Neutralitätsgebot sei jedoch nicht als Wertneutralitätsgebot misszuverstehen. Meinungs- und Pressefreiheit unter Druck Überdies seien Grundrechte wie die Meinungs- und Pressefreiheit etwa durch rechtspopulistische und rechtsextreme Kräfte und soziale Medien stark unter Druck geraten, schreiben die Abgeordneten. Der Bundesregierung werfen sie vor, sie lasse sich ihre politische Agenda von „Rechtsaußen diktieren“, indem sie deren Forderungen selbst umsetzt. Dies treffe nicht nur die betroffenen Gruppen, sondern habe auch zur Folge, dass grundlegende demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien und die Menschenwürde angegriffen und ausgehöhlt würden. Exemplarisch lasse sich das an dem immer härteren Umgang der Behörden mit Geflüchteten veranschaulichen. Antrag der Linken zum Wahlalter Die Bundesregierung solle einen Gesetzentwurf vorlegen, durch den das Grundgesetz geändert werden soll, damit auf Bundesebene das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt werden könne, lautet eine weitere Forderung der Linksfraktion. In dem dahingehenden Antrag (21/6106(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird darauf hingewiesen, dass auch junge Menschen von politischen Entscheidungen betroffen seien. Außerdem dürften 16- und 17-Jährige in Deutschland bereits auf Kommunal-, Landes- und EU-Ebene wählen. Gesetzentwurf der Linken Der Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (21/6104(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zielt darauf ab, einen neuen Absatz 5 des Artikels 19 zu verankern, der „eine ausdrückliche Gewährleistung“ beinhaltet, „die jeder Person das Recht einräumt, sich in gerichtlichen wie außergerichtlichen Angelegenheiten unabhängiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen“. So solle klargestellt werden, dass es sich bei diesem Recht nicht nur um Verfahren gegen die öffentliche Gewalt gehe, sondern alle Rechtsangelegenheiten umfasst, heißt es. (joh/des/hau/ste/26.06.2026)