Erst kürzlich hat das OLG Frankfurt entschieden, dass durch Drücken eines "Bestellen"-Knopfes ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommen kann, obwohl das Verbraucherschutzrecht etwas anderes sagt. Strenger beurteilt das nun das Kammergericht.
Der Bundestag hat am Freitag, 25. September 2026, erstmals einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Das Solidarprinzip stärken“ (21/7970(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beraten. Im Anschluss an die einstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Linke: Wir brauchen bessere Politik Heidi Reichinnek (Linke) warf zu Beginn der Debatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) Realitätsverweigerung vor. Auf die „historische Klatsche“ der CDU bei den letzten Landtagswahlen habe Merz als CDU-Parteivorsitzender mit einem kraftvollen „Weiter so“ reagiert. Dabei sind die von der Bundesregierung geplanten Reformen aus Sicht von Reichinnek „nichts anderes als brutaler sozialer Kahlschlag“. Die Menschen lehnten die Kürzungspolitik auf ihrem Rücken ab, „und das zurecht“, sagte sie. „Wir brauche keine bessere Erklärung. Wir brauchen bessere Politik“, so Reichinnek, die einen Erklärungsansatz lieferte, warum die Linke in Berlin „klare Wahlsiegerin geworden ist“. Der Grund sei, dass die Linke bereit sei, sich mit den Großkonzernen anzulegen und nicht zusehe, „wie die Mietmafia die Menschen immer weiter abzockt“. Union: Schuldenbremse aussetzen ist nicht gerecht Die Sozialausgaben lägen mit 1,43 Billionen Euro höher als je zuvor – dennoch spreche die Linke von einem sozialen Kahlschlag, sagte Dr. Ottilie Klein (CDU/CSU). Die Linke ignoriere in ihrem Antrag aber nicht nur die Realität in den Sozialsystemen, „sondern auch die Herausforderungen, vor denen wir stehen“. Vom demografischen Wandel etwa sei in dem Antrag nichts zu lesen. Es habe auch nichts mit Gerechtigkeit zu tun, die Schuldenbremse auszusetzen, „um auf Kosten der jungen Generation die Sozialausgaben von heute zu bestreiten“, befand sie. Wirtschaftspolitisch verbiete es sich, „in Sozialistenmanier“ zu Umverteilung oder gar Enteignungen überzugehen. AfD: Solidarität setzt Vertrauen voraus Echte Solidarität, so Robert Teske (AfD), setze ein Mindestmaß an kultureller Nähe, positiver Identität und Vertrauen voraus. „Sie setzt vor allem die Vorstellung davon voraus, wer zu dieser Gemeinschaft gehört.“ Clan-Mitglieder gehörten nicht dazu, betonte Teske. „Unser Solidarwesen kann nur solidarisch sein, wenn es weiß, für wen es Verantwortung übernommen hat und welche Pflichten sich daraus ergeben“, sagte der AfD-Abgeordnete. Wer diese Frage nicht stellt, zerstöre alles, was er zu schützen gedenkt. Man dürfe den Sozialstaat nicht nur sozial denken. „Wir müssen ihn auch patriotisch denken“, sagte Teske. Wer für die gesamte Welt verantwortlich sein will, sei am Ende des Tages für niemanden verantwortlich. SPD: Starker Sozialstaat stärkt die Demokratie Bernd Rützel (SPD) stellte die Frage, wem denn eigentlich der Sozialstaat gehört, und lieferte die Antwort gleich hinterher. „Der Sozialstaat gehört doch uns, dem Busfahrer, dem Lokführer, der Verkäuferin, der Pflegekraft, den Menschen, die im Büro sitzen oder in der Fabrik arbeiten.“ Es sei der Sozialstaat der Menschen. „Den sollten wir uns niemals und von niemanden schlechtreden lassen“, forderte Rützel. Für die SPD sei das Solidarprinzip immer verbunden mit dem Versprechen des sozialen Aufstiegs. Anstrengungen müssten sich lohnen. Ohne einen starken Sozialstaat, so Rützel, gebe es auch keine starke Demokratie. Grüne: Ungleichheit hat zugenommen Prof. Dr. Armin Grau (Bündnis 90/Die Grünen) konstatierte: „Die Solidarität in unserer Gesellschaft hat klar abgenommen.“ Diese Entsolidarisierung werde durch die Politik der Bundesregierung leider verstärkt. „Die Bundesregierung baut den Sozialstaat an vielen Stellen ab“, so Grau. Sie kürze und streiche und verschlechtere so das Leben für viele Menschen. Deutschland sei in den letzten Jahren immer ungerechter geworden, befand der Grünen-Abgeordnete. Die Ungleichheit habe zugenommen. „Diese unsoziale Politik muss endlich aufhören“, forderte er. Die Grundsicherung müsse bedarfsgerecht sein. Die Regelsätze müssten endlich wieder steigen und die „völlig unangemessenen Sanktionen“ zurückgenommen werden. Antrag der Linken Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung unter anderem, Gesetzentwürfe zur Finanzierung des Sozialstaats vorzulegen, mit denen die gesetzliche Krankenversicherung und soziale Pflegeversicherung in eine Bürgerversicherung umgewandelt werden. So sollen die Beitragslasten gerechter verteilt, der Beitragssatz in der Krankenversicherung gesenkt und in der Pflegeversicherung bei konstantem Beitragssatz ausreichend finanzielle Mittel für die notwendigen Leistungsausweitungen eingenommen werden. Die gesetzliche Rentenversicherung soll zu einer Erwerbstätigenversicherung umgebaut werden. Die Schuldenbremse soll nach dem Willen der Fraktion abgeschafft und die Vermögensteuer als Millionärssteuer wieder erhoben werden. Ferner macht sie noch Vorschläge zum Leistungsniveau des Sozialstaats. (che/hau/25.09.2026)
EU kündigt Widerstand gegen Trumps Vorstoß an
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sara_stanisic
Fr., 25.09.2026 - 10:17
US-Präsident Trump fordert den Austritt aller Staaten aus dem Internationalen Strafgerichtshof. EU-Ratspräsident António Costa reagiert jetzt in New York mit einer klaren Botschaft.
Europarecht, ausl. Recht, Völkerrecht
Der Bundestag hat am Freitag, 25. September 2026, nach 15-minütiger Aussprache den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat zum Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz) angenommen. Für den Einigungsvorschlag stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Zuvor hatte sich der Vermittlungsausschuss in seiner zweiten Sitzung in dieser Wahlperiode am Mittwoch, 23. September, auf einen Kompromiss verständigt und dem Bundestag und Bundesrat eine Beschlussempfehlung (21/8160(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zugeleitet. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am Freitag, 25. September, dem Einigungsvorschlag zugestimmt. Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/1847(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/2458(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (21/2774(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) am 14. November 2025 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD verabschiedet. Dagegen hatte der Bundesrat in seiner Sitzung am 8. Mai 2026 beschlossen, dem zustimmungspflichtigen Gesetz nicht zuzustimmen (21/5883(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Daraufhin verlangte die Bundesregierung am 13. Mai 2026 die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes. Angemessene Entgelte und Evaluation In der nun erzielten Einigung geht es neben begrifflichen Klarstellungen insbesondere um Entgelte für die Beratung. Der Vermittlungsausschuss schlägt vor, dass – anders als im ursprünglichen Gesetzesbeschluss – Schuldnerberatungsstellen für ihre jeweilige Beratung Entgelte erheben können. Diese dürfen jedoch „keine unangemessene Belastung für Verbraucher darstellen und nicht der Gewinnerzielung dienen“. Außerdem müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher vorab darüber informiert werden, mit welchen Kosten sie für die Beratung rechnen müssen. Darüber hinaus regelt der Vorschlag aus dem Vermittlungsausschuss Berichtspflichten gegenüber der EU. Danach informiert das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz künftig jährlich die EU-Kommission über die im Sinne des Gesetzes verfügbaren Schuldnerberatungsstellen. Eine vorgelagerte Berichtspflicht der Länder an den Bund ist nicht mehr vorgesehen. Weiterhin wird das Bundesministerium verpflichtet, die tatsächlichen und finanziellen Auswirkungen dieses Gesetzes zu evaluieren. Vorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtlinie Mit dem Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher werden Vorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023 / 2225 in deutsches Recht umgesetzt. Danach haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher, die Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen haben oder haben könnten, Zugang zu unabhängigen Schuldnerberatungsdiensten erhalten, für die nur begrenzte Entgelte zu entrichten sind. Die Richtlinie hat die Mitgliedstaaten verpflichtet, die entsprechenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften bis spätestens 20. November 2025 umzusetzen. Das Gesetz sieht vor, dass die Länder die Verfügbarkeit unabhängiger Schuldnerberatungsdienste sicherstellen. Diese Dienste sollen für Verbraucherinnen und Verbraucher „grundsätzlich kostenlos“ sein. Die Erhebung eines begrenzten Entgelts ist demnach möglich, sofern es höchstens die Betriebskosten deckt und keine unangemessene Belastung für die Verbraucher darstellt. Vorgesehen sind zudem jährliche Berichtspflichten der Länder an das Bundesministerium der Justiz sowie des Ministeriums an die Europäische Kommission über die Zahl der vorhandenen Beratungsstellen. Mehrkosten für die Länder In der Gesetzesbegründung hatte die Bundesregierung darauf hingewiesen, dass sich derzeit schwer vorhersagen lasse, zu welchen finanziellen Mehrkosten die neuen Regeln für die Länder führen. Grund sei eine unzureichende Datengrundlage zum bestehenden Angebot und zur geografischen Verteilung der rund 1.400 existierenden Beratungsstellen. Es sei davon auszugehen, dass derzeit noch nicht allen Betroffenen Schuldnerberatungsdienste zur Verfügung stehen. Für ein flächendeckendes Netz an Beratungsangeboten könnten Mehrausgaben für die Haushalte von Ländern und Kommunen, in deren Finanzverantwortung die Schuldnerberatung steht, nicht ausgeschlossen werden, so die Bundesregierung. Ein weiterer zentraler zentraler Punkt des Gesetzes ist die Unabhängigkeit der Beratungsstellen. Vorgesehen ist, dass nur professionelle Anbieter, die unabhängig von kommerziellen Interessen agieren, als Schuldnerberater tätig sein dürfen. Gremium von Bundestag und Bundesrat Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium, das zwischen Bundestag und Bundesrat fungiert. Der Vermittlungsausschuss besteht aus 16 Mitgliedern des Bundesrates und ebenso vielen des Bundestages, die entsprechend den Fraktionsstärken benannt sind. Seine Aufgabe liegt darin, einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat zu finden, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze im Bundesrat keine Mehrheit finden. Weichen Beschlüsse des Vermittlungsausschusses von denen des Bundestages ab, ist eine erneute Beschlussfassung im Bundestag erforderlich. Ist zu einem Gesetz die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, so können auch der Bundestag und die Bundesregierung die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangen, um eine Einigung herbeizuführen. (eis/vom/25.09.2026)
Landtag streitet über Größe der Ausschüsse
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sara_stanisic
Fr., 25.09.2026 - 10:04
Die Verfahrensregeln im neuen Landtag von Sachsen-Anhalt werden zur Machtfrage: Je nach der gewählten Größe der Ausschüsse könnte die AfD dort Entscheidungen blockieren. Andere Fraktionen prüfen schon eine Klage.
Staats- und Verfassungsrecht
Statt Sachsen-Anhalt nochmal Rheinland-Pfalz
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sara_stanisic
Fr., 25.09.2026 - 09:41
Eigentlich wäre der Staffelstab bald an Sachsen-Anhalt gegangen - doch nun behält der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder den Vorsitz über die Ministerpräsidentenkonferenz ein weiteres Jahr. Was bedeutet das?
Staats- und Verfassungsrecht
Der Bundestag hat am Freitag, 25. September 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Frühstartrente (21/7864(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Nach einstündiger Aussprache wurde der Gesetzentwurf zusammen mit einem Antrag der Linken mit dem Titel "Finanzielle Bildung stärken – Unabhängig, mehrperspektivisch und für alle jungen Menschen" (21/8125(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend ist der Finanzausschuss. Minister: Wir schaffen ein digitales Familien-Sparbuch Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hob in der Debatte die Bedeutung der privaten Altersvorsorge schon ab dem Kindesalter hervor. Viel zu häufig entscheide der Geldbeutel darüber, welche Zukunft Kinder hätten,, „und das brechen wir ein Stück weit mit der Frühstartente auf“. Klingbeil erklärte, die vorgesehene Staatsprämie von zehn Euro im Monat „mag vielleicht nach wenig klingen“. Aber allein aus der staatlichen Förderung könne bis zum Renteneintritt ein Betrag von 53.000 Euro entstehen. Wenn jetzt noch Eltern und Großeltern 20 Euro im Monat dazutun würden, dann könne bis zum Renteneintritt eine Summe von 160.000 Euro zusammenkommen, rechnete Klingbeil vor und lobte: „Wir schaffen hier mit dieser Frühstartente ein digitales Familiensparbuch.“ Und bei Eltern, die sich nicht kümmern würden, springe die Bundesbank ein, wo das Geld dann angelegt werde. „So garantieren wir eine wirkliche Chancengerechtigkeit in unserem Land.“ Die Bundesregierung werde außerdem eine Finanzbildungsstrategie auf den Weg bringen, kündigte Klingbeil an. AfD: Zehn Euro Sockelbetrag völlig unzureichend Iris Nieland (AfD) nannte es durchaus richtig, frühzeitig einen Kapitalstock für die Altersvorsorge aufzubauen. Nach zwölf Jahren habe der Bund den Kindern 1.440 Euro in der Frühstartrente gegeben. Zins und Zinseszins könnten über die Jahrzehnte Erstaunliches leisten. Aber dafür sei der Sockelbetrag von zehn Euro völlig unzureichend, es sei denn, es werde mit Rekordzinsen gerechnet oder die Eltern würden gigantische Zuzahlungen leisten. Die AfD setze sich für wesentlich höhere Beträge ein. Der Linken warf Nieland vor, mit ihrem Antrag keine Finanzbildung, sondern politische Umerziehung zu wollen. CDU/CSU: Frühstartrente ein "Meilenstein" Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU) wies auf weitere Vorteile der Frühstartrente hin, die er als „Meilenstein“ bezeichnete. Am Ende würden sogar mehr Investitionen in Unternehmen und Wirtschaft ermöglicht. „Auch deshalb ist dieses Gesetz so wichtig“, sagte Middelberg, der zudem auf die bereits beschlossene Neuordnung der privaten Altersvorsorge verwies. Bald würden auch die gesetzliche und die betriebliche Rente gestärkt. „Man kann uns einiges vorwerfen, aber beim Thema Stärkung der Altersvorsorge geht diese Regierung ganz klar positiv voran“, stellte Middelberg fest. Grüne: Eine gute Idee schlecht umgeseetzt Stefan Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen) nannte die Frühstartrente eigentlich eine gute Idee, die aber schlecht umgesetzt werde. Er fragte, warum Kinder ausgeschlossen würden, die älter als sechs Jahre seien: „Das ist „schlicht ungerecht“. Wer sich locker 2,5 Milliarden Euro für den Tankrabatt aus dem Ärmel schüttele, der werde doch noch ein paar hundert Millionen Euro für die Altersvorsorge der Kinder finden. Außerdem nannte Schmidt die Möglichkeit zusätzlicher privater Einzahlungen in die Frühstartrente zu hoch und damit unverhältnismäßig. Linke: Private Kundenakquise auf Staatskosten Lisa Schubert (Die Linke) sagte, die Frühstartrente klinge nach staatlicher Fürsorge, „ist es aber nicht“. 1,2 Milliarden Euro Steuergeld würden bis 2030 direkt in private Verträge fließen. Mit einer halben Million Vertragsabschlüssen pro Jahr werde gerechnet. Das sei kein Vorsorgeprogramm, sondern „private Kundenakquise auf Staatskosten“. Sie kritisierte auch, dass es keine Beratung gebe und dass Nachhaltigkeitskriterien fehlen würden. Mit Blick auf den Antrag ihrer Fraktion forderte sie, Finanzbildung müsse unabhängig sein und dürfe nicht aus den Händen der Finanzindustrie kommen. SPD: Diese Regierung liefert Michael Thews (SPD) sprach von einem guten Entwurf: „Diese Regierung liefert.“ Nach der Neuordnung der privaten Altersvorsorge gehe man nur den nächsten Schritt und wolle allen jungen Menschen ermöglichen, privat für das Alter vorzusorgen. Man sorge jetzt dafür, dass alle jungen Menschen bei der Volljährigkeit über eine private Altersvorsorge verfügen würden. Und wenn die Eltern kein Depot eröffnen, gehe das Geld nicht verloren, sondern werde über eine öffentlich verwaltete Auffanglösung von der Bundesbank am Kapitalmarkt angelegt. Thews wies darauf hin, dass es einfache Produkte mit niedrigen Kosten geben werde. Das Ziel sei: „Die Altersvorsorge soll früher beginnen, noch einfacher werden und allen offenstehen.“ Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit der Einführung einer Frühstartrente für Kinder und Jugendliche von sechs bis 18 Jahren will die Bundesregierung die private Altersvorsorge bereits im Kindesalter beginnen lassen. Die staatliche Förderung soll zehn Euro pro Monat und Kind betragen. Die Frühstartrente soll zunächst mit dem Geburtsjahrgang der im Jahr 2026 sechs Jahre alten Kinder (Geburtsjahrgang 2020) starten; für ältere Kinder können zwar Verträge abgeschlossen werden, aber eine staatliche Förderung ist nicht vorgesehen. Ab 2027 wird jährlich der Geburtsjahrgang der im jeweiligen Kalenderjahr Sechsjährigen in die Frühstartrente einbezogen. Die Kosten für die Förderung werden für 2027 mit 198 Millionen Euro angegeben. Bis 2030 sollen die Kosten auf 411 Millionen Euro steigen. Pro Monat zehn Euro vom Staat Der Gesetzentwurf sieht vor, dass pro Monat zehn Euro vom Staat in einen individuellen, kapitalgedeckten Altersvorsorgedepot-Vertrag eingezahlt werden, wenn ein solcher Vertrag von den Eltern der anspruchsberechtigten Kinder bei einem entsprechenden Anbieter abgeschlossen worden ist. Das angesparte Kapital könne durch private Einzahlungen bis zu 6.840 Euro im Jahr weiter aufgestockt werden, heißt es in dem Entwurf. „Ein nahtloser Übergang in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge ab Volljährigkeit wird ermöglicht“, so die Regierung. Für die Auswahl der Produkte für die Frühstartrente sollen die Regeln des Standarddepot-Vertrags für die private Altersvorsorge übernommen werden. Der Vertrag könne elektronisch abgeschlossen werden; eine Beratung sei nicht erforderlich. Wenn Eltern für Kinder keinen Vertrag abschließen, werden laut Gesetzentwurf pro Monat und Kind zehn Euro kollektiv am Kapitalmarkt angelegt. Dafür wird zum 1. Januar 2028 das Sondervermögen des Bundes „Frühstartrente“ errichtet. „Das Sondervermögen ist von dem übrigen Vermögen des Bundes, seinen Rechten und Verbindlichkeiten getrennt zu halten“, heißt es im Gesetzentwurf. Auch eine Kreditaufnahme soll nicht erlaubt sein. Auszahlung erst ab vollendetem 65. Lebensjahr Ein individualisierter Anspruch aus dem Sondervermögen Frühstartrente könne zu einem späteren Zeitpunkt in einen individuellen Altersvorsorgedepot-Vertrag übertragen werden, heißt es weiter. Die Erträge sollen bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei sein. Eine Auszahlung des geförderten Kapitals soll grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich sein. Zur Begründung des Vorhabens heißt es, mit der Einführung der Frühstartrente könne Alterssicherung bereits im Kindesalter mit staatlichen Einzahlungen in eine kapitalgedeckte Altersvorsorge beginnen. Forschungsergebnisse zeigten, dass positive Erfahrungen am Kapitalmarkt das Finanzverhalten über Jahrzehnte prägen und die Aktienkultur nachhaltig fördern könnten. „Wer den Kapitalmarkt schon in jungen Jahren erlebt, entwickelt Verständnis für langfristiges Investieren und baut Vertrauen auf“, schreibt die Regierung. Regelung soll soziale Ungleichheiten reduzieren Die Frühstartrente zeige, wie langfristiges Sparen funktioniere, wie Rendite entstehe und welche Rolle Risiken und Schwankungen über längere Anlagehorizonte spielen würden. Um eine zielgerichtete Bildungsbegleitung zu erreichen, werden Anbieter und öffentliche Stellen verpflichtet, verständliche, transparente und regelmäßig aktualisierte Informationen bereitzustellen, „sodass Eltern und Kinder nachvollziehen können, wie die Frühstartrente funktioniert, wie sich das Vermögen entwickelt und welche Rolle Kapitalmarktmechanismen für die private Altersvorsorge spielen“, heißt es in dem Entwurf. Langfristig solle das Gesetz auch dazu beitragen, soziale Ungleichheiten zu reduzieren, erwartet die Regierung. Indem alle Kinder unabhängig von der Initiative, den finanziellen Möglichkeiten oder der Finanzkompetenz ihrer Eltern Zugang zu kapitalgedeckter Vorsorge erhalten würden, werde ein wichtiger Beitrag zur Chancengleichheit geleistet. Die angestrebte Lösung solle den langfristigen Vermögensaufbau für alle Kinder ermöglichen. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (21/81259(Dokument, öffnet ein neues Fenster), eine nationale Finanzbildungsstrategie gemeinsam mit den Ländern als unabhängige und mehrperspektivische finanzielle Verbraucherbildung zu entwickeln. Finanzbildung solle nicht als neues, isoliertes Schulfach, sondern als Querschnittsthema in den Schulen fächerübergreifend in den bereits etablierten Fächerkanon integriert werden. Erreicht werden müssten alle jungen Menschen unabhängig von Schulform, Bildungsweg, Geschlecht und davon, ob sie oder ihre Eltern über finanzielle Vorbildung verfügen würden. Konzeption, Materialien und Durchführung finanzieller Bildung müsse zudem frei von den Interessen der Finanzwirtschaft sein, fordert die Fraktion Die Linke. Zur Sicherstellung sprechen sich die Abgeordneten für ein Verbot von Sponsoring in der Finanzbildung aus. Außerdem soll sichergestellt werden, dass die finanzielle Bildung geschlechtergerecht konzipiert wird „und die strukturellen Ursachen ungleicher Alterssicherung erklärt werden, statt sie als individuelles Wissens- oder Selbstvertrauensdefizit zu behandeln“. Kritisch bewertet wird auch die Verknüpfung von Bildungsauftrag und Vertragsabschluss bei der von der Bundesregierung geplanten Frühstartrente. In dem Gesetzentwurf werde ein „hoher Aktienanteil als für die finanzielle Bildung sinnvoll“ erachtet und Aktien würden als „für einen langen Anlagehorizont geeignete Anlageklasse“ bezeichnet. Die Fraktion Die Linke hält dies für staatliche Parteinahme für eine Anlageklasse. Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, müsse auch im Unterricht kontrovers erscheinen, so die Forderung. (hle/hau/25.09.2026)
Vier Jahre Sperre ohne positiven Dopingtest?
Sprinter
jannina_schaeffer
Fr., 25.09.2026 - 09:06
Kein positiver Dopingtest, trotzdem drohen 4 Jahre Sperre: Sprinter Owen Ansah soll eine Dopingkontrolle verweigert haben. Einen Tag später wurde er negativ getestet. Worum es vor dem Sportschiedsgericht jetzt geht, erklärt Fabian Brugger.
Sonstiges Bürgerliches Recht
Zu Beginn der Plenarsitzung am Freitag, 25. September 2026, hat der Bundestag ohne Aussprache in dritter Beratung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes (21/3051(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (21/6990(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. In namentlicher Abstimmung stimmten 322 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 134 votierten dagegen. Es gab 118 Enthaltungen. Mit dem Gesetz erhält die Bundespolizei erweiterte Befugnisse. Dazu liegt auch ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor (21/7001(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Abstimmung Zweite Beratung vor der Sommerpause Der Bundestag hatte das Gesetz bereits in seiner letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause am Freitag, 10. Juli 2026, in zweiter Lesung beschlossen. Damals stimmten CDU/CSU und SPD für den Gesetzentwurf, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dagegen, während die AfD sich enthielt. Allerdings war damals die Feststellung nach Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages nicht gefasst worden. Nach dieser Norm muss die Zustimmung der erforderlichen Mehrheit festgestellt werden, wenn für einen Beschluss eine bestimmte Mehrheit vorgeschrieben ist. Das ist bei diesem Gesetz der Fall, denn die Eingangsformel lautet: "Der Bundestag hat mit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit der Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen." Da damals im Plenum in dritter Beratung nur mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder abgestimmt wurde, war ein abschließender Beschluss über das Gesetz noch nicht gefasst worden. Die Schlussabstimmung in dritter Beratung musste daher wiederholt werden, CDU/CSU und SPD hatten dazu namentliche Abstimmung verlangt. Erforderlich für die Annahme war die Zustimmung von mindestens 316 Abgeordneten. (vom/25.09.2026)
Vom 28. September bis 2. Oktober 2026 findet die vierte Sitzungswoche 2026 der Parlamentarischen Versammlung des Europarats in Straßburg statt. Der Delegation des Deutschen Bundestags unter Leitung des Abgeordneten Knut Abraham (CDU/CSU) gehören verschiedene Abgeordnete aus allen Bundestagsfraktionen an. Hauptthemen der Sitzungswoche sind die Veteranenpolitik in Europa, die Bedrohungen für den Pluralismus und die Unabhängigkeit der Medien, die europäische Familienpolitik angesichts des demografischen Wandels sowie die aktuelle Lage für den Internationalen Strafgerichtshof. Zudem wird die Parlamentarische Versammlung des Europarats mit Jugendvertretern zur Klimapolitik diskutieren. Zu Beginn der Sitzungswoche findet ein Round-Table-Gespräch zum Thema „Scheinwahlen in Russland: Was kommt als Nächstes?“ statt. Das Gespräch kann am Montag, 28. September 2026, von 13 bis 15 Uhr im Livestream verfolgt werden unter https://www.youtube.com/live/AJJjQ6VdWrE. Ebenfalls am Montag wird der Václav-Havel-Menschenrechtspreis 2026 verliehen. Nominiert sind neben der iranisch-amerikanischen Journalistin, Masih Alinejad, und der iranischen Menschenrechtsanwältin, Nasrin Sotoudeh, die Ungarin Márta Paradvi, die sich für die Rechte von Geflüchteten einsetzt. In der Sitzungswoche werden auch Bundesaußenminister Johann Wadephul, der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Mattias Guyomar, und der portugiesische Staatspräsident, António José Martins Seguro, zu Gast in Straßburg sein. Nähere Informationen und ein Livestream der Plenarsitzungen sind unter https://pace.coe.int/en/pages/session-202609 verfügbar.
Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am Mittwochmorgen den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Modernisierung des Designrechts" beschlossen.
Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss Der Rechtsausschuss hat den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur grenzüberschreitenden Vermögensabschöpfung beschlossen. Damit sollen EU-Vorgaben umgesetzt werden.
Nigeria: As noted by the Africa Solar Industry Association, Africa’s participation in the solar value chain has, over time, been largely confined to project development, installation, and operations, while manufacturing has remained concentrated outside the continent. An immediate impact of such heavy import reliance is that the African solar market stays exposed to currency volatility, global supply chain disruptions, and limited domestic value creation.
Kenya: In a decision that is likely to reshape the approval and structuring of public private partnership (PPP) projects in Kenya, the High Court has held that Parliament cannot be excluded where PPP arrangements create public expenditure, guarantees, public debt or other forms of financial liability for the national government. In Katiba Institute v National Assembly & 9 others (Petition E626 of 2024), the High Court declared sections 59, 60 and 72(1) of the Public Private Partnerships Act, 2021 (PPP Act) unconstitutional to the extent that they fail to provide for parliamentary involvement where PPP arrangements create such fiscal obligations for the State.
Kazakhstan: Kazakhstan's Law No. 340-VIII, effective September 8, 2026, moves state environmental control of Category I and II facility operators from the Entrepreneurial Code to the Environmental Code — introducing remote monitoring, expanded inspection grounds, revised appeal rules, and new criteria for calculating excess-emission periods.
Kazakhstan: Kazakhstan's Law No. 340-VIII, effective September 8, 2026, moves state environmental control of Category I and II facility operators from the Entrepreneurial Code to the Environmental Code, introducing remote monitoring, expanded inspection grounds, revised appeal rules, and new criteria for calculating excess-emission periods.
Canada: Join Dentons’ Employment & Labour team for a practical catch-up on some of the key developments you may have missed this summer, and the issues that could matter most as you head into the fall. We’ll take a cross-country look at recent decisions and developments, focusing on what changed, why it matters and what employers should be doing now to manage risk, make informed decisions and stay ahead of emerging issues.
On 21 September 2026, the Australian Securities and Investments Commission (ASIC) released its review of sustainability reports lodged under Australia's mandatory climate-related financial reporting regime to 31 December 2025 (Report 839 (REP 839)).