Aktuelle Nachrichten
21/4385: Kleine Anfrage Anerkennung ausländischer ärztlicher Abschlüsse - Prüfung der persönlichen Eignung, Umgang mit Beschwerden (PDF)
21/4384: Kleine Anfrage Kriminalitätsentwicklung am Hauptbahnhof Berlin im Vergleich der Jahre 2024 und 2025 (PDF)
21/4373: Fragen Fragen für die Fragestunde der 61. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch, dem 4. März 2026 (PDF)
21/4394: Unterrichtung über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente (Eingangszeitraum: 10. Januar bis 6. Februar 2026) (PDF)
21/4383: Unterrichtung über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 19. Januar bis 25. Februar 2026) (PDF)
21/4317: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – 21/3024 – Organisierten Betrug im Einbürgerungsverfahren verhindern – D
Nach dem Supreme-Court-Urteil: "Immerhin werden Zölle jetzt nicht mehr um vier Uhr morgens gepostet"
Der US Supreme Court hat Donald Trumps Zollpolitik für verfassungswidrig erklärt. Außenwirtschaftsrechtler Marc Bungenberg über das Urteil, die Reaktionen aus dem Weißen Haus und das Zoll-Chaos danach. Und warum er nicht unglücklich ist, dass der EU-Zolldeal mit den USA mal mindestens auf Eis liegt.
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Nach BVerfG-Urteil: Bundestag stärkt Rechte leiblicher Väter
Leibliche Väter können künftig einfacher die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes für ihr Kind anfechten. Der Bundestag hat am Donnerstagabend eine entsprechende Reform des Abstammungsrechts verabschiedet, mit dem ein Urteil des BVerfG umgesetzt wird.
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Clinch mit dem Pentagon: OpenAI-Rivale Anthropic begrenzt Nutzung seiner KI
Die KI-Firma Anthropic will dem Pentagon verbieten, ihre Software zur Massenüberwachung in den USA sowie in autonomen Waffen zu nutzen. Das Ministerium akzeptiert keine Einschränkungen, droht und verweist auf ein Gesetz aus dem Jahr 1950.
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Bundesfinanzhof zeigt sich verärgert: Sportvereine unterliegen noch immer der Umsatzsteuerpflicht
Sportvereine genießen ein Steuerprivileg, das ihnen nach höchstrichterlichen Urteilen nicht zusteht. Der BFH rügt in einer neuen Grundsatzentscheidung den Bund und die Finanzbehörden deutlich und spricht von "rechtswidriger Verwaltungspraxis".
09.03.2026 11:00 Uhr | 918. Sitzung des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz | Berlin, Bundesrat, Leipziger Str. 3-4, Saal 3.088
Libra by Wolters Kluwer: Komplementäre Fachverlagsinhalte als Fundament KI‑gestützter Rechtsarbeit
Erstmals werden Inhalte von Otto Schmidt und Wolters Kluwer in einer integrierten Arbeitsumgebung verfügbar gemacht – unmittelbar eingebunden in KI‑gestützte Workflows. Damit adressiert der Libra by Wolters Kluwer Workspace einen Kernaspekt moderner juristischer Arbeit: Qualität entsteht nicht allein durch Technologie, sondern durch die Kombination leistungsfähiger KI mit anerkannten, sich ergänzenden Fachinformationen.
Zwei Verlagswelten, ein integrierter Zugriff
Juristische Recherche und Argumentation leben von Perspektivenvielfalt, Tiefe und Zitierfähigkeit. Genau hier setzt Libra by Wolters Kluwer an: Inhalte von Otto Schmidt werden mit den Inhalten von Wolters Kluwer Online strukturell zusammengeführt. Die jeweiligen verlegerischen Schwerpunkte ergänzen sich dabei inhaltlich und methodisch perfekt.
Während Wolters Kluwer unter anderem Inhalte der Verlagsmarken Heymanns, Luchterhand und Werner Baurecht einbringt, stehen auf Seiten von Otto Schmidt weitere etablierte Kommentare, Handbücher und Fachzeitschriften zur Verfügung. Libra by Wolters Kluwer ermöglicht exklusiv den strukturierten Zugriff auf diese kombinierten, kuratierten Datenbestände innerhalb eines Workspaces.
Viktor von Essen, CEO von Libra by Wolters Kluwer, bringt diesen Ansatz auf den Punkt: „Der eigentliche Unterschied liegt in der Substanz. Nur bei Libra sind die Inhalte von Wolters Kluwer Online und Otto Schmidt strukturell zusammengeführt. Diese Kombination aus sich perfekt ergänzenden, anerkannten Contents ist im Markt einzigartig – und mit dieser breit angelegten Tiefe an Inhalten macht sie den Unterschied zwischen generischer KI und echter juristischer Arbeitsqualität.“
Komplementarität als Voraussetzung für leistungsfähige KI
Gerade im Einsatz von Künstlicher Intelligenz ist die Qualität und Breite der Inhalte entscheidend. Juristische KI‑Systeme benötigen belastbare, redaktionell geprüfte und zitierfähige Quellen, um verlässliche Ergebnisse zu liefern. Die Verbindung der Inhalte von Otto Schmidt und Wolters Kluwer schafft eine Wissensbasis, die unterschiedliche juristische Denkansätze, Kommentierungen und Praxisperspektiven zusammenführt.
Die Komplementarität der Inhalte erhöht damit nicht nur die inhaltliche Tiefe, sondern auch die Qualität von Recherche, Analyse und Entscheidungsfindung im Workspace.
Professor Dr. Felix Hey, Verleger von Otto Schmidt, betont den Mehrwert der gemeinsamen Arbeitsumgebung: „Otto Schmidt ist überzeugt vom Libra Legal AI Workspace und der fortschrittlichen Technologie für die Arbeit der juristischen Zielgruppe. Die Kombination der Inhalte von Otto Schmidt und Wolters Kluwer in einer Arbeitsumgebung macht Libra für breite Nutzergruppen noch interessanter.“
Inhalte dort, wo juristische Arbeit stattfindet
Libra by Wolters Kluwer verfolgt das Ziel, Fachinformationen nicht isoliert bereitzustellen, sondern sie kontextsensitiv in den juristischen Arbeitsprozess einzubetten. Die kombinierten Inhalte beider Verlagswelten stehen genau dort zur Verfügung, wo Argumentationen entstehen, Schriftsätze formuliert und Entscheidungen vorbereitet werden.
Ein zentraler Baustein ist der integrierte Self‑Checkout für Otto‑Schmidt‑Module. Er ermöglicht den unmittelbaren Erwerb benötigter Fachinhalte direkt im Workspace und schließt damit die bisherige Lücke zwischen Nutzung und Lizenzierung. Inhalte werden so nicht nur recherchiert, sondern nahtlos in die tägliche Arbeit integriert.
Strategischer Meilenstein für die Zukunft juristischer Arbeit
Für Wolters Kluwer ist die Zusammenführung komplementärer Inhalte ein zentraler Bestandteil der strategischen Weiterentwicklung juristischer Arbeitsumgebungen. Stephanie Walter, Vice President & Managing Director Legal & Regulatory Germany bei Wolters Kluwer, ordnet die Bedeutung ein: „Mit Libra by Wolters Kluwer gehen wir einen konsequenten nächsten Schritt in unserer Strategie, juristische Inhalte und technologische Innovation strukturell zu verbinden. Unser Anspruch ist es, hochwertige Fachinformationen nicht nur zur Recherche bereitzustellen, sondern sie intelligent in moderne Arbeitsprozesse der Berufsträger zu integrieren. Die Zusammenführung von KI, Workflow und autoritativen Inhalten verschiedener, sich für die juristische Meinungsbildung sehr gut ergänzender Verlagsinhalte in einem Workspace ist ein wichtiger Meilenstein für die Zukunft juristischer Arbeit, bei der es neben Urteilen und Vorschriften insbesondere auf die Verfügbarkeit der wichtigen Kommentare, Handbücher und Fachzeitschriften ankommt.“
Fazit: Libra by Wolters Kluwer steht exemplarisch für einen grundlegenden Wandel in der Rechtsarbeit: weg von fragmentierten Systemen, hin zu integrierten Arbeitsräumen. Der entscheidende Differenzierungsfaktor ist dabei nicht allein die KI, sondern die komplementäre Tiefe und Qualität der Inhalte von Otto Schmidt und Wolters Kluwer, die erstmals strukturell zusammengeführt und produktiv nutzbar gemacht werden.
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BILDTERMIN: Übergabe des Jahresberichts des Wehrbeauftragten an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner
Abstimmung über Vorlagen zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem
Debatte über „deutsche Rohstoffinteressen“
Regierungsentwurf sieht elektronische Fußfesseln bei häuslicher Gewalt vor
Öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses zu Arzneimitteln
Öffentliche Anhörung des Umweltausschusses zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz: Mehr Flexibilität und Eigenverantwortung, aber weniger Klimaschutz?
Nach monatelangen Verhandlungen hat die Regierungskoalition aus Union und SPD am 24. Februar 2026 ein Eckpunktepapier zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes veröffentlicht, das nunmehr den Namen „Gebäudemodernisierungsgesetz“ tragen soll. Der Gesetzesentwurf soll bis Ostern erarbeitet und im Kabinett beschlossen werden. Bereits jetzt ist aber klar: Es wird mehr Flexibilität und damit auch mehr Eigenverantwortung für Eigentümer geben. Klimapolitisch scheint das Gebäudemodernisierungsgesetz weniger ambitioniert zu sein.
Freie Hand bei der Wahl der HeizungsartIm Jahr 2020 war die ursprüngliche Fassung des Gebäudeenergiegesetzes verabschiedet worden. Die im Jahr 2023 umgesetzte Novelle des Gesetzes wurde zu einer der umstrittensten Maßnahmen der damaligen Ampelkoalition. Zentraler Kritikpunkt war hierbei die Regelung, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energienbetrieben werden müssen, was den Einbau von Öl- und Gasheizungen faktisch ausschließt. Ab wann diese Pflicht gilt, hängt auch vom Stand der Wärmeplanung der betreffenden Gemeinde ab.
Seit dem Antritt der neuen Regierungskoalition aus Union und SPD wurde spekuliert, ob sie an dieser starren Regelung festhalten wird. Mit dem neuen Eckpunktepapier steht fest: In Zukunft sollen Eigentümer wieder selbst entscheiden können, welches Heizsystem sie in ihrem Gebäude einbauen wollen. Das faktische Verbot von neuen Gas- und Ölheizungen soll somit entfallen. Diese sollen künftig wieder zulässig sein. Die Koalition unterstreicht in ihrem Papier die Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung der Eigentümer. Bereits jetzt würden sich die meisten indes für eine Wärmepumpe oder für Fernwärme entscheiden.
Auch die Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten sollen nach dem Willen der Koalition entfallen. Derzeit ist noch vorgesehen, dass Gas- und Ölheizungen maximal über einen Zeitraum von 30 Jahren und in jedem Fall nur bis zum 31. Dezember 2044 betrieben werden dürfen. Dies würde den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen angesichts der typischen Nutzungsdauer unwirtschaftlich machen, selbst wenn er mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz in Zukunft wieder erlaubt ist.
Klimaschutz durch GrüngasquoteDie Koalition bekennt sich in ihrem Eckpunktepapier weiterhin zu den Zielen des Klimaschutzgesetzes. Auch wer sich für den Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung entscheidet, soll an der Erreichung dieser Ziele mitwirken müssen. Dies soll durch die Einführung einer Grüngasquote sichergestellt werden. Ab dem 01.01.2029 sollen die Betreiber einer neuen Gas- oder Ölheizung demnach verpflichtet sein, einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe zu nutzen (sog. „Bio-Treppe“). Hierunter fallen zum Beispiel Biomethan und synthetische Kraftstoffe. Der Anteil soll zunächst bei mindestens 10 % liegen und bis 2040 in drei Schritten erhöht werden. Welcher Anteil endgültig angestrebt wird, lässt das Eckpunktepapier offen. Auf den klimafreundlichen Brennanteil soll nach dem Willen der Koalition kein CO2-Preis entfallen. Hierdurch sollen die Zusatzkosten dieser Tarife für die Verbraucher gedämpft werden.
Die Verantwortung für den Klimaschutz wird somit von den Eigentümern zu den Energieversorgern geschoben. Ob genug Grüngas vorhanden und der ggf. erforderliche Import von Grüngas ohne Preissteigerungen möglich ist, wird verschiedentlich bezweifelt. Im Übrigen sieht das Gebäudeenergiegesetzes auch derzeit schon eine – ambitioniertere – Grüngasquote vor: 15 % ab 2029, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040.
Für Gas- und Ölheizungen im Bestand soll eine moderate Grüngasqote von bis zu 1 % im Jahr 2028 und dann aufwachsend eingeführt werden. Industrie und Gewerbe sollen davon ausgenommen sein.
Keine konkrete Aussage trifft das Eckpunktepapier dazu, wie die Kostenverteilung zwischen Vermietern und Mieternausgestaltet wird. Hierzu heißt es nur vage, dass es einer Regelung zum Schutz der Mieter vor überhöhten Nebenkosten bedürfe.
An der staatlichen Förderung klimafreundlicher Heizungsarten soll nach dem Willen der Koalition festgehalten werden. Wer beispielsweise eine Wärmepumpe einbaut, soll auch weiterhin bis mindestens 2029 mit finanzieller Unterstützung rechnen können.
Im Jahr 2030 soll das Gesetz evaluiert werden und – sofern dies zur Erreichung der Klimaschutzziele im Gebäudesektor erforderlich ist – nachgesteuert werden.
Ausblick für die GebäudeeigentümerDie Bundesregierung plant, den Gesetzesentwurf bis Ostern im Kabinett zu beschließen, sodass sich im Frühling der Deutsche Bundestag damit befassen kann. Wie der Gesetzesentwurf mit den noch zahlreichen offenen Fragen des Eckpunktepapiers umgeht, bleibt abzuwarten. Spannend wird auch sein, wie der Gesetzesentwurf die Vorgaben der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie adressiert, die laut Koalition 1:1 umgesetzt werden soll. Unter anderem ist unklar, wie eine Senkung des Energiebedarfs im Bestand erfolgen und wie dem „Worst First Prinzip“ Geltung verliehen werden soll, das die energetische Sanierung von Gebäuden mit der schlechtesten Energieeffizienz priorisiert. Eigentlich ist die EU-Gebäuderichtlinie bis zum 29. Mai 2026 in nationales Recht zu überführen, während das Gebäudemodernisierungsgesetz erst zum 1. Juli 2026 in Kraft treten soll. Die Koalition möchte sich parallel bei der EU-Kommission dafür einsetzen, die Vorgaben der Richtlinie zu lockern. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
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