Aktuelle Nachrichten

Qatar Central Bank FinTech Strategy x Qai: what Qatar's AI infrastructure investment means for financial institutions

Dentons Insights - 13.07.2026

Qatar: Artificial intelligence (AI) is rapidly becoming embedded across the banking and finance sector, from customer onboarding and fraud detection to regulatory compliance, risk management and operational support.

Can ADR help manage risk in volatile markets?

Dentons Insights - 13.07.2026

United Kingdom: In the latest article for Construction Law's ADR series, we argue that timely use of ADR techniques can work collaborative magic in stressful times.

Dentons strengthens its Litigation and Dispute Resolution Practice in Hong Kong

Dentons News - 13.07.2026

Dentons, the world's largest global law firm, has further strengthened its Litigation and Dispute Resolution practice in Greater China with the appointment of Benjamin Ng as partner in Hong Kong.

Financial Conduct Priorities Reimagined

Dentons Insights - 13.07.2026

New Zealand: On 30 June 2026 the Financial Markets Authority (FMA) released its second annual Financial Conduct Report (FCR 2), setting out its regulatory priorities for 2026/27 and reporting on the impact its activity has had over the past 12 months. The FMA’s inaugural Financial Conduct Report (FCR 1) released last June was a groundbreaking innovation for the FMA, providing transparency and much-needed clarity for financial markets participants in what they could expect their regulator to focus on. It was well-received.

Heftige Diskussion über Verschärfungen bei Krankschreibungen

Die im Koalitionsausschuss vereinbarte Regelung, dass für Arbeitnehmer künftig am ersten Tag der Erkrankung eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich sein soll, stößt bei der Opposition auf massive Kritik. Darin zeige sich ein tiefes Misstrauen der Bundesregierung gegenüber Arbeitnehmer und Ärzten, hieß es bei einer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Mehr Gesundheitsschutz, kein Misstrauen“ am Freitag, 10. Juli 2026. Auch die SPD-Fraktion steht der Idee skeptisch gegenüber, wies zugleich aber daraufhin, dass damit Planungen, Karenztage einzuführen, abgewehrt worden seien. Seitens der CDU/CSU-Fraktion wurde die Regelung als Rückkehr zum Normalzustand bewertet. Grüne: Regelung ist kontraproduktiv Wer angeschlagen ist, müsse sich nun in die volle Arztpraxis zwingen „und wird erst richtig krank“, sagte Ricarda Lang (Bündnis 90/Die Grünen) zu Beginn der Aussprache. Wer keinen Termin bekomme, gehe zur Arbeit und stecke seine Kollegen an. Wer unter Migräne leidet und nur einen freien Tag bräuchte, werde nun zur Sicherheit gleich die ganze Woche krankgeschrieben. „Die Ärzte versinken im Bürokratiewahnsinn und die Deutschen warten noch länger auf einen Arzttermin“, sagte Lang. „Ich verspreche Ihnen hier und heute: Wenn Sie diese Maßnahmen so beschließen, dann wird das nicht zu weniger, sondern zu mehr Krankentagen führen“, betonte die Grünenabgeordnete. Diese Maßnahmen trieften nur so von Misstrauen gegenüber Ärzten und Beschäftigten, sagte sie. Union: Rückkehr zum Normalzustand Simone Borchardt (CDU/CSU) sah das anders. Verfolge man die Debatte, könne man wirklich meinen, „Deutschland steht kurz davor, jeden Kranken unter Generalverdacht zu stellen, und jeder Bürger muss jetzt krank zur Arbeit“, sagte sie. „Das ist schlicht und ergreifend einfach falsch“, urteilte die Unionsabgeordnete. Es gehe darum, bei Krankschreibungen zu einem verlässlichen Normalzustand zurückzukehren. Die telefonische Krankschreibung sei eine Sonderregelung aus der Pandemiezeit gewesen, erinnerte sie. Sie habe in einer Ausnahmesituation einen eindeutigen Zweck gehabt. Eine Ausnahmeregelung sei aber kein Dauerzustand, so Borchardt. Wer krank ist, müsse geschützt werden. „Wer arbeitsunfähig ist, braucht eine ärztliche Feststellung.“ Wer das als Untergang des Abendlandes herbeistilisiere, „sollte vielleicht seine eigenen Maßstäbe für die Verhältnismäßigkeit überprüfen“, sagte sie. AfD: Zusätzliche Belastung für Hausärzte Martin Sichert (AfD) verwies auf den ohnehin schon existierenden Hausärztemangel. Wenn nun Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit ab dem ersten Tag zum Arzt müssten, bedeute das 30 Millionen zusätzlicher Arztkontakte für Hausärzte. „Diese enorme Mehrbelastung geht eindeutig zu Lasten der medizinischen Versorgung“, sagte Sichert. Es sei Wahnsinn, was die Regierung plane. Mit dem GKV-Gesetz werde den Hauärzten ein deutlicher Teil der Vergütung genommen. Neben den 30 Millionen zusätzlichen Arztkontakte wolle die Regierung die Hausärzte noch zusätzlich belasten, in dem künftig vor jedem Facharztbesuch ein Besuch beim Hausarzt erforderlich werde. „Wie das umsetzbar sei soll, erschließt sich wahrscheinlich nur der Fantasie des Bundeskanzlers“, sagte der AfD-Abgeordnete. Auf solch eine Idee komme nur jemand mit einem Kontrollwahn, der anderen immer das Schlechteste unterstellt. Deutschland werde aber nicht auf die Beine kommen, „solange wir eine Misstrauenskultur des Staates gegen das eigene Volk pflegen“, sagte Sichert. SPD: Regelung trifft auf Unverständnis Jan Dieren (SPD) erinnerte an ein Vorhaben des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl vor 30 Jahren, der in seinem Programm für Wachstum und Beschäftigung vorgesehen hatte, die Lohnfortzahlung in den ersten Krankheitstagen zu kürzen. Gewerkschaften und Sozialdemokratie hätten damals dagegen mobilisiert. Hunderttausende Beschäftigten hätten gestreikt – „mit Erfolg“. Die Proteste hätten sich zu einer Abwahlstimmung gegen die Regierung Kohl entwickelt, sagte Dieren. Zwei Jahre später habe Rot-Grüne die Karenztage wieder abgeschafft. Heute, so der SPD-Abgeordnete, sei eine ähnliche Debatte zu erleben. Dieren sprach von dem Infragestellen des Streikrechts, von „Steuersenkungen für die extrem Reichen“ und einem „Sozialabbau für alle anderen“. Es sei der SPD-Spitze „zum Glück“ gelungen, die von Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden geforderten Karenztage zu verhindern. Die stattdessen entwickelte Regelung habe für Kopfschütteln und Unverständnis gesorgt. Auch er habe Fragen, sagte Dieren: „Ist das eigentlich die Farce oder die Groteske?“ Linke: Alle werden unter Generalverdacht gestellt Es stelle sich die Frage, „ob die Bundesregierung den Arbeiterinnen vertraut, oder sie unter Generalverdacht stellt“, sagte Julia-Christiane Stange (Die Linke). Wer über Krankschreibungen spricht, ohne über Arbeitsbedingungen zu sprechen, wolle Krankheit nicht verhindern, sondern suche Schuldige. Das passe ins Bild der Politik der Bundesregierung. „Wer soziale Sicherung abbaut, traut den Menschen nicht.“ Das wirkliche Problem seien Überstunden, die fehlende Vereinbarkeit von Arbeit, Familie und Sorgearbeit und Personaleinsparungen der Arbeitgeber, sagte die Linken-Abgeordnete. Dabei sei es die Aufgabe der Arbeitgeber für ausreichendes Personal zu sorgen, indem sie gute Arbeitsbedingungen schaffen. Wenn Beschäftigte krank zu Arbeit gehen, sei das kein Zeichen besonderer Einsatzbereitschaft. „Das ist ein Alarmsignal.“ Genau diese Entwicklung versuche die Bundesregierung gerade zu fördern. (hau/10.07.2026)

Rechtsausschuss beschließt zwei Gesetzentwürfe

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat am Mittwoch Gesetzentwürfe zur Halterhaftung für E-Roller sowie zur förmlichen Verpflichtung beschlossen.

Sechzehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen

Buzer Nachrichten - 11.07.2026
11.07.2026 Sechzehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 06.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 200

ändert
- Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV)
- Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen (GGKontrollV)

Norton Rose Fulbright secures Fifth Circuit affirmance in products liability appeal

Norton Rose Fulbright - 10.07.2026
Norton Rose Fulbright secured a successful appellate outcome before the US Court of Appeals for the Fifth Circuit, obtaining affirmance of a Southern District of Texas summary judgment in favor of clients Brenner Tank Services, L.L.C. (Brenner) and Bulk Solutions, L.L.C. (Bulk) in George v. SI Group, Inc., et al., No. 25-40286

LG Landau verneint Notwegerecht: Nachbar muss Nachbarin nicht über sein Grundstück fahren lassen

LTO Nachrichten - 10.07.2026

Darf ein Nachbar die Zufahrt über sein Grundstück verweigern, wenn das Zielgebäude mit dem Auto anders kaum erreichbar ist? Das LG Landau in der Pfalz entschied: Ein Notwegerecht besteht nicht, wenn ein Bau unrechtmäßig erweitert wurde.

"Das Parlament": Riskantes Versprechen

Bundestagsnachrichten/Bericht Das Schwerpunktthema der aktuellen Ausgabe der Wochenzeitung "Das Parlament" ist das Gesundheitssparpaket der schwarz-roten Bundesregierung.

Einreisen im Rahmen der Afghanistan-Aufnahmeprogramme

Inneres/Antwort Über die Zahl der Einreisen nach Deutschland im Rahmen der Afghanistan-Aufnahmeprogramme berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.

Crypto under the FCA: A six-point plan for authorisation / variation of permission

Norton Rose Fulbright - 10.07.2026
The FCA has published a major package of finalised rules, guidance and consultations establishing the UK's new crypto assets regulatory regime, effective from 25 October 2027, with firms needing to prepare authorisation or variation of permission applications from September this year.

Reformpakete der Bundesregierung: Bundesrat winkt Heizungsgesetz und Gesundheits-Sparpaket durch

LTO Nachrichten - 10.07.2026

In der letzten Sitzung vor der Sommerpause hatte der Bundesrat viele Themen zu besprechen. Der Fokus lag auf dem kontrovers diskutierten Gesundheits-Sparpaket und dem neuen Heizungsgesetz. Beide winkte der Bundesrat nun durch.

Bundestag billigt Sportfördergesetz der Bundesregierung

Der Bundestag hat am Freitag, 10. Juli 2026, das Sportfördergesetz der Bundesregierung angenommen. In namentlicher Abstimmung votierten 519 Parlamentarier für den entsprechenden Gesetzentwurf zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (21/5921(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in einer vom Ausschuss für Sport und Ehrenamt geänderten Fassung (21/7006(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). 43 Abgeordnete stimmten gegen das Gesetz. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung zur Finanzierbarkeit vor (21/7007(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Abstimmung Laut Gesetzentwurf soll die Förderung des Spitzensports erstmalig auf eine spezialgesetzliche Grundlage gestellt werden. So werde ein gesamtheitliches und transparentes System für die zukünftige Förderung des Spitzensports in Deutschland geschaffen, heißt es seitens der Bundesregierung. Anträge der Grünen und Linken abgelehnt Abgelehnt mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD wurden hingegen Anträge von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Zu den Initiativen der Grünen zur Gestaltung der Spitzensportförderung (21/4292(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und zum Mutterschutz von Athletinnen (21/6009(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) lagen Beschlussempfehlungen Sportausschusses vor (21/7013(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7014(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Linke enthielt sich bei der Abstimmung über die Anträge. Umgekehrt enthielt sich Bündnis 90/Die Grünen im Falle des Linken-Antrags "für eine nachhaltige und durchdachte Reform der Sportförderung" (21/5568(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Auch dazu hatte der Sportausschuss eine Beschlussempfehlung erarbeitet (21/7012(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Stellung der Athletinnen und Athleten werde gestärkt und ihre Bedürfnisse würden im Rahmen der potenzial- und erfolgsorientierten Förderung stärker in den Blick genommen, heißt es im Gesetzentwurf der Bundesregierung. Gleichzeitig sollen Grundsteine für einen effizienteren Einsatz der Bundesmittel gelegt werden. „Als zentrale Stelle für die Spitzensportförderung des Bundes wird die Spitzensport-Agentur als öffentlich-rechtliche Stiftung gegründet“, schreibt die Bundesregierung. Die Spitzensport-Agentur solle über eigene sportfachliche Expertise verfügen sowie die Förderung und sportfachliche Steuerung in den Kernbereichen des Spitzensports unabhängig und aus einer Hand gewährleisten. „Hierzu wird sie von den relevanten Akteuren des Spitzensports sportfachlich beraten“, heißt es in dem Gesetz. "Paradigmenwechsel in der Spitzensportförderung" Darin wird auch auf den Koalitionsvertrag verwiesen, in dem ein „echter Paradigmenwechsel in der Spitzensportförderung“ vorgesehen sei. Die Förderung solle effizienter, effektiver und weniger bürokratisch ausgestaltet werden - „dies auch vor dem Hintergrund der laufenden Olympiabewerbung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) für Olympische und Paralympische Spiele in Deutschland, die von der Bundesregierung entschlossen unterstützt wird“. Um die Chancen für eine erfolgreiche Teilnahme an Olympischen und Paralympischen Spielen im eigenen Land zu erhöhen, müssten die notwendigen Weichen in der Spitzensportförderung jetzt gestellt werden, wird in dem Gesetzentwurf betont. „Die Reform der Spitzensportförderung - deren Kernelement dieses Sportfördergesetz bildet - zielt darauf ab, den Spitzensport in Deutschland wieder attraktiver, international wettbewerbsfähiger und zukunftsfest auszugestalten.“ Zu diesem Zweck solle eine unabhängige Spitzensport-Agentur zur Mittelvergabe gegründet werden, die Spitzensportförderung klarer am internationalen Leistungsziel ausgerichtet und die Förderung potenzial- und erfolgsorientierter strukturiert werden. Die Förderstruktur soll laut Bundesregierung so ausgestaltet werden, „dass Athletinnen und Athleten bestmögliche Rahmenbedingungen für ihre erfolgreiche Karriere zur Verfügung stehen“. Erster Antrag der Grünen In ihrem ersten Antrag (21/4292(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) forderten die Grünen-Abgeordneten den Bundestag unter anderem auf, ein öffentlich zugängliches Transparenzportal zu schaffen, das Förderentscheidungen, Mittelverteilungen, Zielvereinbarungen und Evaluationsergebnisse digital und barrierefrei dokumentiert. Zudem sollte die Bundesregierung die Rolle der Athletinnen und Athleten verbindlich stärken, indem Athletinnen-Vertretungen mit Stimmrecht in die Entscheidungsgremien der Spitzensportförderung eingebunden und ihre die Rechte und Interessen in allen Zielvereinbarungen und Förderentscheidungen systematisch berücksichtigt werden. Zweiter Antrag der Grünen In ihrem zweiten Antrag (21/6009(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde die Bundesregierung aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, „damit Mutterschutz und Wiedereinstieg im Spitzensport auch für Athletinnen in selbstständiger oder vergleichbar nicht klassisch beschäftigter Erwerbslage verlässlich abgesichert werden“. Dazu müsse das im Koalitionsvertrag angekündigte Vorhaben eines Mutterschutzes für Selbstständige zügig gesetzlich umgesetzt werden, schrieben die Grünen. Dabei sei sicherzustellen, dass selbstständige Athletinnen sowie vergleichbar tätige Spitzensportlerinnen vom Schutz erfasst werden, einschließlich Schutzfristen, Gesundheitsschutz und Einkommensersatz. Praxistaugliche Regeln gefordert Damit der Schutz im Spitzensport tatsächlich wirkt, braucht es aus Sicht der Abgeordneten praxistaugliche Regeln für Bemessung, Nachweise und unregelmäßige Einkünfte, vor allem mit Blick auf saisonale Wettkampfzyklen, Prämien und Sponsoringbezüge. Mit Blick auf die Spitzensportförderung des Bundes sowie auf bundesfinanzierte Programme wurde verlangt, diese so auszugestalten, dass Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit nicht zu Förderabbrüchen oder Versorgungslücken führen. Hierfür müssten verbindliche Mindeststandards in Förderrichtlinien, Zuwendungsrecht und Förderverträgen verankert werden. Wiedereinstieg nach Schwangerschaft und Geburt Im Antrag wurde auch der Wiedereinstieg in den Sport nach Schwangerschaft und Geburt thematisiert. Im Dialog mit Spitzenverbänden, Ligen und weiteren Sportorganisationen solle die Bundesregierung Mindeststandards vereinbaren, die Athletinnen vor strukturellen Nachteilen beim Wiedereinstieg schützen, forderten die Grünen. Das gelte insbesondere bei Kaderstatus, Qualifikationswegen und vergleichbaren Statusentscheidungen „unter Orientierung an international erprobten Regelungsmechanismen“. Des Weiteren müssten evidenzbasierte Standards für Training, medizinische Begleitung und Rückkehr in den Wettkampfbetrieb etabliert werden, „einschließlich individueller Wiedereinstiegsplanung und Schutz vor faktischem Druck zur zu frühen Rückkehr“. Antrag der Linken Die Linke forderte die Bundesregierung in ihrem Antrag (21/5568(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unter anderem auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Förderung des Spitzensports nachhaltig und zukunftsfähig aufstellt, indem er statt Medaillen die gesamtgesellschaftliche Bedeutung des Sports in den Mittelpunkt jeder Sportförderung stellt, den Leistungssport besser mit dem Breiten- und dem Schulsport verbindet und den Behindertensport (Paralympics, Deaflympics, Special Olympics) auf allen Ebenen mit dem olympischen Sport gleichstellt. Darüber hinaus forderte die Fraktion die Regierung auf, die Förderung des Sports, vor allem des Spitzensports, zu einer Pflichtaufgabe des Bundes zu erklären und für die kommenden sechs Haushaltsjahre jeweils einen Aufwuchs von zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr festzuschreiben. (hau/ste/vom/10.07.2026)

Israel, "Nur Ja heißt Ja", Schulpflicht: Bundesrat bringt vor der Sommerpause eigene Initiativen auf den Weg

LTO Nachrichten - 10.07.2026

Zum Abschluss vor der Sommerpause hat der Bundesrat zahlreiche Gesetze durchgewunken und selbst Vorhaben auf den Weg gebracht. Mit dabei: Strafbarkeit bei Leugnung von Israels Existenzrecht und die "Nur Ja heißt Ja"-Initiative im Strafrecht.

Abstimmung über erweiterte Befugnisse für die Bundespolizei

Der Bundestag hat am Freitag, 10. Juli 2026, über die „Modernisierung des Bundespolizeigesetzes“ abgestimmt. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erweiterung der Befugnisse der Bundespolizei (21/3051(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde in der vom Innenausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bei Stimmenthaltung der AfD in zweiter Beratung angenommen. Ebenfalls angenommen wurde eine Entschließung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen bei Stimmenthaltung der AfD und der Linken. Der Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (21/6990(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und ein Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Haushaltsausschusses (21/7001(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur Finanzierbarkeit zugrunde. Die Feststellung nach Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages wurde nicht gefasst. Nach dieser Norm muss die Zustimmung der erforderlichen Mehrheit festgestellt werden, wenn für einen Beschluss eine bestimmte Mehrheit vorgeschrieben ist. Das ist bei diesem Gesetz der Fall, denn die Eingangsformel lautet: "Der Bundestag hat mit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit der Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen." Da im Plenum in dritter Beratung nur mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder abgestimmt wurde, ist ein abschließender Beschluss über das Gesetz noch nicht gefasst. Die Schlussabstimmung kann wiederholt werden. Erforderlich für die Annahme ist dann die Zustimmung von mindestens 316 Abgeordneten. Mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD bei Enthaltung der Linken abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6996(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu dem Gesetzentwurf. Mit der Mehrheit von Union, SPD, AfD und Grünen wurde zudem ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Bundespolizei rechtsstaatlich modernisieren – Menschenrechte in Vollzugspraxis und Ausbildung stärken“ (21/3306(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Auch hierzu lag eine Beschlussvorlage des Innenausschusses (21/6990(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgelehnt. Gesetzentwurf der Bundesregierung Zu den neuen Befugnissen der Bundespolizei zählen dem Gesetzentwurf zufolge neben der Erhebung von Bestands-, Nutzungs- und Verkehrsdaten, dem „Einsatz mobiler Sensorträger“ für Bild- und Tonaufzeichnungen sowie technischer Mittel gegen gefährdende Drohnen und der Quellen-TKÜ auch die Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten sowie die Möglichkeit, eine Meldeauflage oder ein Aufenthaltsverbot zu erlassen. Zugleich sollen mit dem Gesetzentwurf die Regelungen zur Erhebung von Daten, die durch den Einsatz verdeckter Maßnahmen erlangt wurden, an die Vorgaben eines Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 20. April 2016 angepasst werden. Zudem setzt der Gesetzentwurf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Nutzung der in den Datenbeständen der Bundespolizei vorhandenen personenbezogenen Daten und zur Übermittlung dieser Daten an andere Stellen um. Des Weiteren enthält der Gesetzentwurf unter anderem Vorschriften zum Datenschutz, die der Umsetzung einer EU-Richtlinie vom April 2016 dienen. Der Innenausschuss hat am 8. Juli auf Antrag der Koalitionsfraktionen Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. Unter anderem schafft danach ein neuer Paragraf zur „automatisierten Erkennung von Gefahren“ für die Bundespolizei eine Befugnis zur Erkennung von Bewegungs- und Objektmustern sowie Aufenthaltsorten, die auf Gefahren hindeuten. Zu den weiteren Änderungen zählt etwa die Schaffung einer Befugnis für die Bundespolizei zur „biometrischen Detektion in Echtzeit“. Entschließung angenommen Der angenommenen Entschließung zufolge ist die Bundesregierung nun aufgefordert, durch die Bundespolizei entsprechend Artikel 27 der Fahrgastrechtevorordnung (EU) 2021/782 das Sicherheitsniveau an Bahnhöfen und in Zügen festzulegen und im Einvernehmen mit den Eisenbahnunternehmen, Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Bahnhofsbetreiber die in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich zu ergreifenden Maßnahmen abzustimmen. Ferner soll die Regierung sicherstellen, dass das festgelegte Sicherheitsniveau insbesondere Vorgaben zur Lagebilderstellung, zu Einsatzschwerpunkten, zur Mindestpräsenz, zum Informationsaustausch sowie zu abgestimmten Einsatzkonzepten, soweit dies zur Gewährleistung der persönlichen Sicherheit der Fahrgäste und zur Gefahrenabwehr auf Bahnanlagen des Bundes erforderlich und verhältnismäßig ist, enthält. Unter Einbeziehung wissenschaftlicher Erkenntnisse auf Grundlage fundierter Untersuchungen zur Sicherheitslage und zur Kriminalitätsfurcht sollten darüber hinaus ergänzende Konzepte zur nachhaltigen Verbesserung der Sicherheit entwickelt und umgesetzt werden, vor allem an kriminalitätsbelasteten Bahnhöfen sowie im öffentlichen Personennahverkehr. Antrag der Linken Die Linke plädierte in ihrem Antrag für die Streichung von Befugnissen zur anlasslosen Kontrolle und Durchsuchung von Personen und Sachen, zur automatischen Kennzeichenerfassung, „zur Nutzung der ,Besonderen Mittel der Datenerhebung' (unter anderem längerfristige Observation, Verdeckte Ermittler und Vertrauenspersonen)“ sowie zum Einsatz von Mitteln der Überwachung von Kommunikationsmitteln wie „IMSI-Catcher, WLAN-Catcher, Staatstrojaner“. Ferner setzte sich Die Linke in der Vorlage unter anderem für die „Einführung von modernen Standards der öffentlichen und rechtsstaatlichen Kontrolle von Polizeihandeln“ ein. Dazu zählte sie neben der Kennzeichnungspflicht der Beamten und der Aktivierung der Bodycam beim Einsatz körperlicher Gewalt und auf Aufforderung der Bürger auch „umfassende Rechte von Betroffenen auf Auskunft zu über sie gespeicherte personenbezogene Daten sowie deren Weiterverarbeitung“. (sto/ste/vom/17.07.2026)

Debatte zur Bekämpfung von Desinformations­kampagnen

„Ein Demokratieschild gegen Desinformation und für eine wehrhafte digitale Öffentlichkeit als Eckpfeiler deutscher und europäischer Sicherheit“, lautet der Titel eines von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Antrags (21/6665(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der Bundestag am Freitag, 10. Juli 2026, erstmals beraten hat. Die Vorlage wurde nach der Aussprache zur weiteren Beratung dem federführenden Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung überwiesen. Antrag der Grünen Nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll die Bundesregierung eine ressortabgestimmte Strategie gegen Desinformation vorlegen. In ihrem Antrag (21/6665(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordern die Abgeordneten zudem eine staatsferne Agentur für Digitale Medien. In dieser sollen diverse Aufsichts- und Aufklärungsfunktionen strategisch zusammenlaufen. Dazu sollen nach dem Willen der Fraktion die Aufgaben und Kompetenzen des Digital Services Coordinator (DSC), die Wahrnehmung von Funktionen der Medienaufsicht sowie die Einbindung wissenschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Akteure für eine „kontinuierliche, unabhängige Beobachtung, Erforschung und Begleitung von systemischen Risiken im digitalen Raum“ gehören. Benötigt werde ein zentrales und fortlaufend aktualisiertes Gesamtlagebild zu hybriden Bedrohungen, das die Erkenntnisse aller relevanten Behörden handlungsleitend zusammenführe und auch die Erkenntnisse über Desinformationskampagnen der Agentur für Digitale Medien berücksichtige. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung ferner auf, die europäische Plattformregulierung konsequent umzusetzen und das vorgesehene Instrumentarium auszuschöpfen. Plattformen müssten für ihre Rolle in der Verbreitung von Desinformationskampagnen und anderen systemischen Risiken zur Verantwortung gezogen werden, heißt es in dem Antrag. Darüber hinaus solle sich die Regierung für faire Wettbewerbsbedingungen zwischen traditionellen Medien und sehr großen Online-Plattformen einsetzen, unter anderem durch fairen Wettbewerb im Werbesektor, mehr Sichtbarkeit von Medieninhalten inklusive der Zulassung von Outlinks sowie die Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten. (hau/10.07.2026)