Aktuelle Nachrichten
Wish.com haftet für Fake-Produkte
Wish.com haftet für Fake-Produkte
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timothy_heinle
Di., 08.09.2026 - 16:24
Laut OLG Hamburg haftet Wish.com umfassend für gefälschte Markenprodukte. Dass die Plattform nur als Vermittler für die eigentlichen chinesischen Händler auftritt, half ihr nicht. Dafür seien diese zu anonym und der Geschäftsauftritt zu einheitlich.
Handels- und Wirtschaftsrecht
Unlauterer Wettbewerb
Kategorien: Juristische Nachrichten
Wann der Staat für judikatives Unrecht haftet
Wann der Staat für judikatives Unrecht haftet
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britta_weichlein
Di., 08.09.2026 - 16:13
Legt ein nationales Gericht eine Frage nicht dem EuGH vor, obwohl es dazu verpflichtet wäre, begründet das noch keine Staatshaftung. Doch in einem Fall aus Portugal wendet der EuGH erstmals die Voraussetzungen der Haftung für judikatives Unrecht an.
Europarecht, ausl. Recht, Völkerrecht
Kategorien: Juristische Nachrichten
US proclaims import prohibitions and 50% tariffs on wide range of Canadian goods
On July 20, 2026, President Trump signed three Proclamations imposing a 50% tariff on a broad range of Canadian goods entering the United States pursuant to Section 338 of the Tariff Act of 1930.
Kategorien: Nachrichten der Wirtschaftskanzleien
Digitaletat steigt auf 1,44 Milliarden Euro
Über die Finanzplanung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat der Bundestag am Dienstag, 8. September 2026, etwa eineinhalb Stunden lang beraten. Digitalminister Dr. Karsten Wildberger (CDU) kann im Jahr 2027 mit etwas mehr Geld für seine digitalpolitischen Vorhaben rechnen als im laufenden Jahr. Der Einzelplan 24 des Haushaltsentwurfs für 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sieht Ausgaben in Höhe von 1,44 Milliarden Euro vor. Das sind 84,6 Millionen Euro mehr als das für 2026 ausgewiesene Soll von 1,36 Milliarden Euro. Minister: 2027 startet die digitale Brieftasche In der Debatte über seinen 1,44 Milliarden Euro umfassenden Etatansatz plus 3,75 Milliarden Euro im Sondervermögen betonte der Digitalminister, der Haushalt müsse sich daran messen lassen, ob „Menschen Pläne verwirklichen, Unternehmen investieren und unser Land vorankommt“. Seit dem ersten Entlastungskabinett habe die Bundesregierung 10,4 Milliarden Euro Entlastung pro Jahr für Menschen und Wirtschaft auf den Weg gebracht – diese müssten im Alltag ankommen. Mit dem Berichtsentlastungsgesetz plane die Regierung etwa, die Beweislast umzukehren, kündigte Wildberger mit Blick auf die voranschreitende Staatsmodernisierung an. Auch bei der Digitalisierung komme man voran, berichtete er. So führe die Regierung bei Unternehmensgründungen an zehn Pilotstandorten die Gewerbeanmeldung und die steuerliche Erfassung digital zusammen. Mit Ländern und Kommunen werde die Lösung zudem auf weitere Standorte und Rechtsformen ausgeweitet. Im Januar 2027 werde die digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet, starten, zudem soll eine „Deutschland-App“ Verwaltungsleistungen leichter zugänglich machen, sagte Wildberger. „Jeder Euro und jede gemeinsame Lösung müssen sich daran messen lassen, was sie verbessern – schnellere Verbindungen, schnellere Verfahren und eine leistungsfähigere Verwaltung“, sagte der Minister. CDU/CSU: Strecke vom Vorschlag zur Umsetzung noch zu weit Dies bekräftigte CDU-Digitalpolitiker Ralph Brinkhaus. Er betonte, dass sich viele Projekte „in der Crunchtime“ befänden. Mit Blick auf die föderale Modernisierungsagenda sei zwar viel in die Wege geleitet worden, die Strecke vom Vorschlag zur Umsetzung sei jedoch noch zu weit. Das liege auch daran, dass fast alles Querschnittsaufgaben seien, sagte Brinkhaus mit Blick auf das Engagement aller Ressorts. AfD: Digital-Zuständigkeiten sind zersplittert Ruben Rupp (AfD) befand, es brauche klare Kompetenzen, eine grundlegende Reform der Verwaltungsstrukturen und eine Energie- und Wirtschaftspolitik, die technologischen Fortschritt ermögliche. Er kritisierte die Zersplitterung der Digital-Zuständigkeiten. Der Haushaltsentwurf zeige, dass die Bundesregierung an ihrem eigenen Anspruch gescheitert sei, Digital-Kompetenzen zu bündeln. Der Einzelplan sei zudem „nicht gerade üppig ausgestattet“, monierte Rupp. Von den Mitteln im Sondervermögen werde nicht einmal die Hälfte der Mittel vom BMDS selbst bewirtschaftet. Mit Blick auf den Kabinettsumbau sprach Rupp von einem „Regierungsposten-Basar“, der dem Digitalministerium nicht guttue. Die Idee einer Deutschland-App sei zwar richtig, doch eine App allein mache noch keinen digitalen Staat. Deutschland brauche eine gemeinsame digitale Grundarchitektur. Das Problem liege in der „fehlenden Fähigkeit etablierter Regierungen, aus Geld funktionierende Digitalisierung zu machen“. Die EUDI-Wallet brauche es nicht, nötig sei stattdessen eine nationale digitale Brieftasche. SPD: Schwerpunkte sind richtig gesetzt SPD-Haushälter Martin Gerster sagte, der Entwurf sehe ein Plus von rund sechs Prozent vor. Die Schwerpunkte seien richtig gesetzt, etwa bei der Förderung digitaler Innovationen sowie bei Investitionen in die IT-Infrastruktur und in die IT-Sicherheit. Der Ausbau der Glasfasernetze werde zudem mit 2,6 Milliarden Euro unterstützt, und zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rund zwei Milliarden Euro sicherten den weiteren Ausbau über das Jahr 2027 hinaus ab. Eine weitere Milliarde Euro sei für die digitale Verwaltung vorgesehen. Dies zeige einmal mehr, dass das Sondervermögen Infrastruktur ein „absoluter Gamechanger“ sei, um den Investitionsstau aufzuholen. Gerster lobte den Fortschritt beim Deutschland-Stack, der die technischen Grundlagen für die Verwaltungsdigitalisierung mit klaren Standards und funktionierenden Schnittstellen schaffe und forderte, zügig Anwendungen zu entwickeln. Das heiße, „kein digitaler Lotse durch den Behördendschungel“, sondern ein konsequent digitales Bürgerkonto, damit „Zeit, Nerven und Geld gespart werden können“, so Gester. Grüne: Mittelaufwuchs absolut notwendig Ricarda Lang (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass es sich um einen der wenigen Einzelpläne mit einem Aufwuchs handele. Diese Steigerung sei „absolut notwendig“, um die Herausforderungen bei Staatsmodernisierung und Vertrauen in das demokratische System zu meistern, betonte sie. Es brauche ein Bündnis aus „Bund, Ländern und Kommunen und aller demokratischen Parteien“ für einen Staat, der endlich wieder funktioniere. Die zweite große Aufgabe liege in der digitalen Souveränität. Hier konstatierte Lang „relevante Mängel“ im Haushalt. Mit Blick auf die Macht der Tech-Konzerne sprach die Haushälterin von einer „Tech-Oligarchie“, bei der es um eine neue Weltordnung gehe. Eine Welt, in der das Recht des Reicheren und des Gnadenloseren gelte, in der über Algorithmen der öffentliche Diskurs bestimmt werde und immer unverhohlener Einfluss auf Wahlen genommen werde. „Diese Männer sind davon überzeugt, dass sie reich und mächtig genug sind, dass sie über jedem Gesetz, jedem Rechtsstaat und jeder Demokratie stehen“, sagte Lang. Diesen Kampf müsse Europa gewinnen. Allerdings kritisierte sie, dass Mittel für dezentrale soziale Netzwerke im Haushaltsansatz fehlten. Zudem sei es Aufgabe der Regierung, konsequent auf Open Source zu setzen, um unabhängiger zu werden. Linke: Aufbruch kaum zu erkennen Sascha Wagner (Die Linke) sagte, die Digitalisierung entscheide darüber, ob Bürgerinnen und Bürger schnell eine Sozialleistung erhielten, ob Verwaltungen richtig arbeiten könnten, Kommunen handlungsfähig seien und der Staat gegenüber großen Technologiekonzernen selbstbestimmt entscheiden könne. Den Haushalt betreffend wäre daher eigentlich ein Aufbruch zu erwarten, dieser sei aber kaum zu erkennen, kritisierte Wagner. So komme ein erheblicher Teil des Aufwuchses im Kernhaushalt durch die Übertragung von Aufgaben und Haushaltsmitteln anderer Ressorts zustande. Auch er monierte, dass 3,75 Milliarden Euro im Sondervermögen Infrastruktur 1,44 Milliarden Euro im Kernhaushalt gegenüberstünden. „Sie erklären Digitalisierung zur Zukunftsaufgabe, können aber keine dauerhafte und verlässliche Finanzierung sicherstellen – das passt nicht zusammen“, sagte Wagner. Mit Blick auf den Deutschland-Stack und die Kritik des Bundesrechnungshofs führte der Linken-Abgeordnete aus, es gebe Umsetzungsrisiken, unklare Verantwortlichkeiten, Defizite beim Monitoring und fehlende oder unvollständige Standards. Auch er monierte die Abhängigkeit von Microsoft: „Der Einsatz von Open-Source-Produkten muss auch im staatlichen Umfeld zur Regel werden“, sagte Wagner. Globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen Von den Ausgaben entfallen rund 588 Millionen Euro auf sächliche Verwaltungsausgaben (2026: 448,3 Millionen Euro), rund 543,3 Millionen Euro auf Zuweisungen und Zuschüsse (2026: 547,5 Millionen Euro) sowie 326,2 Millionen Euro auf Investitionen (2026: 321 Millionen Euro). Die Personalausgaben sollen 76,8 Millionen Euro betragen (2026: 42,9 Millionen Euro). Im Einzelplan ist zudem erstmals eine globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen von 90 Millionen Euro veranschlagt. Die Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich auf rund 382,5 Millionen Euro, nach rund 1,78 Milliarden Euro 2026. „IT-Infrastruktur des Bundes“ größter Ausgabeposten Größter Ausgabenbereich ist mit rund 1,09 Milliarden Euro die „IT-Infrastruktur des Bundes“ (Kapitel 2402). Gegenüber dem Soll 2026 von rund 956,2 Millionen Euro steigt der Ansatz um knapp 130 Millionen Euro. Davon entfallen unverändert rund 501 Millionen Euro auf den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes. Für die Umsetzung der „IT-Konsolidierung Bund“ sind rund 219,7 Millionen Euro vorgesehen, nach 242,6 Millionen Euro 2026. Mit der IT-Konsolidierung sollen laut Vorbemerkung auf Grundlage des Deutschland-Stacks gemeinsame Cloud-, Kommunikations- und Verwaltungslösungen sowie ein standardisierter IT-Arbeitsplatz für die Bundesverwaltung bereitgestellt werden. Erstmals für 2027 im Einzelplan 24 veranschlagt sind außerdem rund 154,6 Millionen Euro für die „IT-Betriebskonsolidierung Bund“. Dabei sollen laut Vorbemerkung cloudfähige und serverseitige IT-Lösungen der unmittelbaren Bundesverwaltung auf standardisierten virtuellen Servern der Bundescloud 2.0 in den Rechenzentren des Informationstechnikzentrums Bund zusammengeführt werden. Weitere rund 210,8 Millionen Euro sind für die „IT des Bundes“ eingeplant (2026: 212,5 Millionen Euro). Dazu zählen unter anderem 77,8 Millionen Euro für „KI-Governance und digitale Basis-Dienste“ (2026: 79,4 Millionen Euro), 56,6 Millionen Euro für die Föderale IT-Kooperation (2026: 56,6 Millionen Euro) und 24 Millionen Euro für ein Plattformökosystem für komplexe Planungs- und Genehmigungsverfahren (2026: 30 Millionen Euro). Neu sind sechs Millionen Euro für die „Steuerung Cybersicherheit des Bundes“. „Innovative Anwendungen von Künstlicher Intelligenz“ Für „Digitalpolitik, digitale Innovationen und Konnektivität“ (Kapitel 2401) sind rund 208,4 Millionen Euro vorgesehen, rund 14,1 Millionen Euro weniger als 2026. Die Titelgruppe „Digitale Innovationen“ umfasst rund 148,4 Millionen Euro (2026: 150,8 Millionen Euro). Davon entfallen 81,2 Millionen Euro auf „Souveräne Dateninfrastruktur, Datenverfügbarkeit und Künstliche Intelligenz“ (2026: 89 Millionen Euro) sowie rund 28,3 Millionen Euro auf „Digitale Souveränität und Ökosysteme digitaler Innovationen“ (2026: 28,65 Millionen Euro) einschließlich der Sovereign Tech Agency. Die Zuschüsse für „innovative Anwendungen von Künstlicher Intelligenz“ sollen dagegen von rund 26 Millionen Euro auf 35,2 Millionen Euro steigen. Für die Entwicklung und Erprobung neuer softwaregesteuerter Netztechnologien sind 17,2 Millionen Euro an Zuschüssen vorgesehen (2026: 18 Millionen Euro), weitere 6,2 Millionen Euro für entsprechende Investitionen - ebenso viel wie 2026. Die Verwaltungsausgaben der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft sollen von 20 Millionen Euro auf zwölf Millionen Euro sinken. Für das Gigabitbüro sind wie 2026 3,6 Millionen Euro eingeplant. Nahezu unverändert bleibt mit rund 62,9 Millionen Euro der Ansatz für „Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“ (Kapitel 2403) (2026: 62,93 Millionen Euro). Davon sind wie 2026 60 Millionen Euro in einer eigenen Titelgruppe gebündelt. 47,5 Millionen Euro sollen für Maßnahmen der Staatsmodernisierung und des Bürokratierückbaus zur Verfügung stehen. Aus diesem Titel können auch Ausgaben für das Zentrum für Legistik finanziert werden. Weitere 12,5 Millionen Euro sind für den Effizienzfonds der Modernisierungsagenda Bund vorgesehen. Breitbandausbau durch Sondervermögen Zusätzliche Mittel für Digitalisierungsaufgaben stehen im Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) zur Verfügung. Die dortige Titelgruppe „Investitionen in die Digitalisierung“ umfasst 2027 insgesamt rund 9,04 Milliarden Euro, nach knapp sechs Milliarden Euro 2026. Darin enthalten sind auch von anderen Ressorts bewirtschaftete Titel, etwa für Mikroelektronik. Das BMDS bewirtschaftet innerhalb der Titelgruppe 2027 sechs Titel mit einem Volumen von zusammen rund 3,75 Milliarden Euro, nach rund 3,11 Milliarden Euro 2026. Für diese sechs Titel sind zudem Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von zusammen rund 3,14 Milliarden Euro vorgesehen. Den größten dieser Posten bildet die Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus. Dafür sind rund 2,61 Milliarden Euro vorgesehen, nach rund 2,26 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Für den Mobilfunkausbau sinkt der Ansatz dagegen von 200 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro. Mittelaufwuchs für die Digitalisierung der Verwaltung Deutlich mehr Mittel sieht das Sondervermögen für die Digitalisierung der Verwaltung vor. Für „Bürgerkonto / Infrastruktur / KI in Verwaltung und Wirtschaft“ steigt der Ansatz von 256 Millionen Euro auf rund 495 Millionen Euro. Für „Transformation / Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnik“ sind knapp 200 Millionen Euro vorgesehen, nach 45 Millionen Euro 2026. Die höheren Ansätze für beide Titel begründet der Wirtschaftsplan mit der Nachveranschlagung nicht abgeflossener Mittel aus 2025 sowie mit einer Anpassung an die prognostizierten Mittelabflüsse. Für das europäische Identitätsökosystem und die sogenannte EUDI-Wallet stehen 155 Millionen Euro bereit (2026: 162 Millionen Euro). Der Ansatz zur Modernisierung der Registerlandschaft sinkt von 194 Millionen Euro auf rund 146,8 Millionen Euro. (lbr/scr/hau/08.09.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Kinder ihrer Zeit
Kinder ihrer Zeit
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michael_dollmann
Di., 08.09.2026 - 15:39
Als am 7.9.1951 der damalige Bundespräsident Theodor Heuss die ersten Richter, darunter eine Richterin, des BVerfG vereidigte, ahnte noch niemand etwas von der Erfolgsgeschichte und dem hohen Ansehen, das sich das Gericht im Laufe seines Bestehens verdienen sollte.
Recht allgemein
Dr. Monika Spiekermann
Kategorien: Juristische Nachrichten
Migrationspolitik im IKEA-Look: EuGH zieht Grenzen bei rechtsradikaler IKEA-Parodie
Vlaams Belang verpackte ein Migrationsprogramm als “IKEA-Plan” mit IKEA-Anleitungsoptik. Die Partei berief sich auf Meinungsfreiheit. Doch der EuGH macht deutlich, dass auch Unternehmensrechte zählen. Die Parodie steht damit vor dem Aus.
Kategorien: Juristische Nachrichten
EU droht Serbien mit Konsequenzen für Beitritt
EU droht Serbien mit Konsequenzen für Beitritt
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karla_wilken
Di., 08.09.2026 - 15:22
Der bosnisch-serbische Milizenführer Ratko Mladic hat in Belgrad ein De-facto-Staatsbegräbnis bekommen. Spitzenvertreter der EU sind entsetzt und veröffentlichen eine harsche Erklärung, die Einfluss auf den EU-Beitritt Serbiens haben könnte.
Europarecht, ausl. Recht, Völkerrecht
Kategorien: Juristische Nachrichten
Drei Wahlgänge, kein Ministerpräsident – Was passiert dann?
Drei Wahlgänge, kein Ministerpräsident – Was passiert dann?
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karla_wilken
Di., 08.09.2026 - 15:11
Die Ministerpräsidenten-Wahl in Sachsen-Anhalt ist durch die Landesverfassung geregelt. Für drei Wahlgänge ist dort das Prozedere beschrieben. Was, wenn danach immer noch niemand gewählt ist?
Staats- und Verfassungsrecht
Kategorien: Juristische Nachrichten
BVerwG 2 WD 7.26 - Beschluss
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))
Kategorien: Entscheidungen der Bundesgerichte
BVerwG 3 C 10.24 - Urteil
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))
Kategorien: Entscheidungen der Bundesgerichte
BVerwG 3 C 9.24 - Urteil - Erteilung einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Chiropraktik
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))
Kategorien: Entscheidungen der Bundesgerichte
Unterschiedliche Auffassungen zum Düngegesetz
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat sich in einer zweistündigen öffentlichen Anhörung am Dienstag, 8. September 2026, mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes“ (21/6135(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6811(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beschäftigt. Die geladenen Sachverständigen beurteilten den Gesetzentwurf in der vom Ausschussvorsitzenden Hermann Färber (CDU/CSU) geleiteten Sitzung unterschiedlich. Mit dem Entwurf will die Bundesregierung eine Rechtsgrundlage für eine Verordnung zum Wirkungsmonitoring in das Düngegesetz aufnehmen. Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung soll ein erweitertes bundesweites Monitoring eingerichtet werden, das der von der EU-Kommission geforderten flächendeckenden Berichterstattung dienen soll. "Trend zum effizienteren Einsatz von Düngemitteln" In der Anhörung wies Steffen Pingen vom Deutschen Bauernverband darauf hin, dass die Landwirte in den vergangenen Jahren weitreichende Fortschritte in der Effizienzsteigerung der Düngung erreicht hätten. Viele Daten würden den Trend zu einem effizienteren Einsatz von Düngemitteln belegen. Pingen erklärte, die positiven Entwicklungen im Gewässerschutz würden das große Engagement der Betriebe belegen, eine moderne produktive Landbewirtschaftung mit den Zielen des Gewässerschutzes zu vereinen. Eine Überarbeitung des Düngerechts sei aber zwingend erforderlich. Dabei wäre es besser, zusätzlich zum Entwurf des Düngegesetzes auch die Verordnung für das Monitoring vorzulegen, da der Gesetzentwurf keine Einzelheiten zur Ausgestaltung des Monitorings selbst vorsehe. „In Anbetracht dessen sind die weitreichenden Ermächtigungen für Datenabfragen und -austausch in ihrer Tragweite nur begrenzt zu beurteilen und werden in ihrem Ausmaß deutlich kritisiert“, sagte Pingen. "Nitrat darf nicht verurteilt werden" Der Landwirt Christian Beißner wies auf erzielte Erfolge beim Gewässerschutz hin. Nitrat dürfe nicht verteufelt werden. Nitrat sei ein wichtiger Nährstoff für Pflanzen. Es müsse auch um die Ernährungssicherheit in Deutschland gehen. Die Landwirte müssten mehr produzieren und zwar mehr qualitativ hochwertige Lebensmittel, was mit dem Gewässerschutz auch vereinbar sei. „Die Welt braucht mehr Lebensmittel“, erklärte Beißner. Er wünsche sich eine bessere und effizientere Gesetzgebung, die der Landwirtschaft auch Planungssicherheit gebe. "Verbindliche Obergrenzen für Nährstoffeinträge fehlen" Karsten Specht (Verband kommunaler Unternehmen) kritisierte, der Gesetzentwurf bleibe hinter den Erfordernissen eines wirksamen Gewässerschutzes zurück. Zentrale Regelungen würden weiterhin auf nachgelagerte Verordnungen verlagert. Zudem fehlten verbindliche Obergrenzen für Nährstoffeinträge. „Damit bleibt fraglich, ob die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie dauerhaft eingehalten werden können“, erklärte Specht. "Höchste Zeit für einen neuen Start in der Düngepolitik" Die Sachverständige Emma André forderte, es sei höchste Zeit für einen neuen Start in der Düngepolitik. Das Problem der hohen Nitratbelastung werde nicht gelöst. Ziel müsse eine Kombination aus wirksamem Gewässer- und Umweltschutz, einer belastbaren Datengrundlage auf Basis realer einzelbetrieblicher Nährstoffdaten und einem praxistauglichen System sein, das den Bürokratieaufwand beschränke. Gebraucht werde eine bundesweit verpflichtende einzelbetriebliche Nährstofferfassung und -bewertung. Ein neues Konzept müsse jetzt vorgelegt werden, da Deutschland unter einem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission stehe und Fortschritte nachweisen müsse, forderte André. Die aktuelle Aussetzung der „Roten Gebiete“ ohne wirksames Ersatzsystem zur Reduzierung der Nitratüberschüsse sei kontraproduktiv für die Erreichung der EU-Ziele und gefährde die Wasserqualität, warnte André. „Der aktuelle Gesetzgebungsprozess sollte deshalb genutzt werden, um eine moderne, zielgenaue, rechtssichere und langfristige Düngepolitik auf den Weg zu bringen“, forderte sie. "Änderungen notwendig und sinnvoll" Robert Knöferl, Leiter des Instituts für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung an der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, nannte die geplanten Änderungen im Düngegesetz „notwendig und sinnvoll“, um geltendes EU-Recht im nationalen Recht zu verankern und Vorschriften über Sanktionen bei Verstößen gegen das Düngemittelrecht zu erlassen. Das geplante Monitoringsystem werde die erforderlichen Kenntnisse zu den regionalen Nährstoffströmen liefern und aufzeigen, ob, wo und in welchem Umfang weitere Maßnahmen für einen nachhaltigen und ressourcenschonenden Einsatz von Nährstoffen zu ergreifen seien. Das Monitoring sei daher „ein deutlich besseres und zielführenderes Instrument als die Stoffstrombilanz für weitere Verbesserungen beim landwirtschaftlichen Gewässerschutz“. Es sei mit der bisherigen Regelung nicht gelungen, Verursachergerechtigkeit herzustellen. "Neuregelung reicht bei Weitem nicht aus" Laut Prof. Dr. Friedhelm Taube reicht die Neuregelung bei Weitem nicht aus, um die Reduktion der Gewässerbelastung mit Nährstoffen schnellstmöglich zu gewährleisten. Es gehe um Wasserrecht und nicht um Düngerecht, sagte Taube. Er hielt das Monitoring für nicht geeignet, die Wirksamkeit der Maßnahmen überzeugend darzulegen. Es sei bei der Auswahl der Betriebe nicht repräsentativ. Somit werde es notwendig sein, auf belegbasierte Daten zu den Importen von Nährstoffen in den Betrieb hinein und Exporten aus dem Betrieb heraus als Kontrollinstrument für alle Betriebe zurückgreifen zu können. Für die Betriebe sei das keine Bürokratie, „sondern im Sinne des wirtschaftlichen Erfolges klassisches Controlling, das die gut wirtschaftenden Unternehmen vor den weniger guten schützt“. (hle/08.09.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Gesetz regelt Vergabe von Netzanschlüssen neu
Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, den Netzausbau stärker zu steuern. In bestimmten Gebieten soll die Redispatch-Kompensation entfallen.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Bundesregierung legt Reform des Kartellrechts vor
Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf Mit einer Weiterentwicklung des Kartellrechts für effizientere Verfahren setzt die Bundesregierung Vorhaben aus Koalitionsvertrag um. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
915.840 in Deutschland zur Jahresmitte aufhältige Syrer
Inneres/Antwort Ende Juni 2026 haben sich ausweislich des Ausländerzentralregisters laut der Regierungsantwort auf eine AfD-Anfrage 915.840 syrische Staatsangehörige in Deutschland aufgehalten
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Tabaksteuer soll erhöht werden
Finanzen/Gesetzentwurf Die Tabaksteuer soll über einen Zeitraum von vier Jahren regelmäßig erhöht werden, sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Hürden für die Inanspruchnahme von Versorgungsleistungen
Gesundheit/Antwort Mit der Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes sollen Krankheiten frühzeitig verhindert, die Gesundheit der Bevölkerung gefördert und die gesundheitliche Chancengleichheit verbessert werden.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts
Inneres/Gesetzentwurf Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts vorgelegt, mit dem die Aufklärungsfähigkeiten des BND und des BfV gestärkt werden sollen.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
BEHG-Änderung: CO2-Preis soll 2027 stabil bleiben
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Gesetzentwurf Die Bundesregierung will mit einer BEHG-Änderung den CO2-Preis für Brennstoffe auch 2027 stabil im Preiskorridor bei 55 bis 65 Euro halten.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
BGH klärt umstrittene Fragen zu § 52 StPO: Wann endet das Zeugnisverweigerungsrecht?
Das Zeugnisverweigerungsrecht hat im Strafverfahren eine extrem hohe Bedeutung. Wann dieses im Falle einer Verfahrenseinstellung endet und welche Folgen das für die Beweisaufnahme hat, musste nun der BGH zu klären.
Kategorien: Juristische Nachrichten
