Gesundheitsexperten sehen die von der Bundesregierung geplante Befugniserweiterung und Entbürokratisierung für Pflegefachkräfte im Grundsatz positiv. Einige Sachverständige forderten zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/1511, 21/1935) allerdings perspektivisch noch weitergehende Regelungen zugunsten der Pflegefachkräfte sowie einen konsequenteren Abbau bürokratischer Vorschriften. Die Experten äußerten sich am Mittwoch, 8. Oktober 2025, in der Anhörung des Gesundheitsausschusses sowie in schriftlichen Stellungnahmen. "Integrierte Versorgungsmöglichkeiten fördern" Unterstützung kommt von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Die KBV begrüße die Intention des Gesetzgebers mit Blick auf den demografischen Wandel den Ausbau einer gestuften und aufeinander abgestimmten pflegerischen Versorgung und damit auch die Weiterentwicklung der Pflegekompetenzen anzugehen, erklärte der Verband. Es sei wichtig, keine neuen Schnittstellen zwischen den Professionen oder Doppelungen von Versorgungsangeboten zu schaffen, sondern integrierte Versorgungsmöglichkeiten zu fördern. Grundsätzlich begrüßt wird die Reform auch vom Verband der Ersatzkassen (vdek). Eine optimierte Aufgabenverteilung zwischen Pflegekräften und Ärzten sei hilfreich für den möglichst effizienten Einsatz des knappen Personals im Gesundheitswesen. Jedoch bleibe die geplante Regelung hinter dem Anspruch der eigenverantwortlichen Tätigkeit von Pflegefachpersonen zurück. Weiterhin würden Ärzte darüber entscheiden, ob Pflegefachpersonen bestimmte Leistungen übernehmen dürfen. Daher solle klar geregelt werden, dass Pflegefachpersonen im Rahmen ihrer Kompetenzen eigenständig und regelhaft tätig werden könnten. Ungeklärt bleibt zudem die Haftungsfrage. "Verantwortlichkeiten klarer definieren" Die Haftungsfrage wird auch von der Bundesärztekammer (BÄK) aufgeworfen, die außerdem mahnt, dass die Befugniserweiterung in der Pflege die Grenze der ärztlichen Kernkompetenz nicht überschreiten dürfe. Unterstützt werde ausdrücklich die Vorbereitung einer wissenschaftlich fundierten, systematischen Entwicklung, Begründung und Beschreibung pflegerischer Aufgaben (Muster-Scope of Practice) und die grundsätzliche Zuschreibung von entsprechenden Kompetenzen zu Qualifikationsgraden. Das sei ein wichtiger Schritt, um die Rolle und Verantwortlichkeiten von Pflegefachpersonen klarer zu definieren. Bei der interprofessionellen Zusammenarbeit müsse die ärztliche Perspektive systematisch einbezogen werden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) sieht in der Reform wegweisende Schritte zur Stärkung der eigenständigen Ausübung von Heilkunde durch Pflegefachpersonen. Erstmals würden heilkundliche Aufgaben der Pflege im Leistungsrecht der Sozialgesetzbücher (SGB) XI und V verankert. Damit werde der Grundsatz anerkannt, dass Pflegefachpersonen per se heilkundliche Aufgaben ausübten. Es müsse aber dringend ergänzt werden, dass die Kompetenzen zur erweiterten Heilkundeausübung auch von Pflegefachpersonen während ihres Berufslebens durch Fort- und Weiterbildung erworben werden könnten. Nur so könne die erweiterte Heilkunde auch in die Fläche kommen. Zudem gelte es, die Anwendungsbereiche Diabetes, chronische Wunden und Demenz thematisch zu erweitern. "Unnötige Hürden und Unsicherheiten" Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) sieht das Risiko eines nicht klar konturierten Kompetenzprofils, das eine Vielzahl interpretationsfähiger Regelungen induziere. Für die spätere praktische Realisierung des erweiterten pflegerischen Kompetenzprofils würden dadurch unnötige Hürden und Unsicherheiten geschaffen. Auch die Abkopplung der Regelungen für das Berufsprofil einer „Advanced Nursing Practice“ (ANP), um dies separat vorzunehmen, sei wenig sinnvoll. Ein weiterentwickeltes, professionelles Berufsbild der Pflege sollte vollumfänglich ausgeformt werden. Nach Ansicht des Deutschen Pflegerats (DPR) dürften die pflegefachlichen Leistungen nicht auf Anwendungen reduziert werden, die lediglich aus ärztlichen Diagnosen abgeleitet seien, vielmehr müssten sie umfassender verstanden werden. Die Erarbeitung von Leistungskatalogen könne daher nur als weiterer Schritt in Richtung der pflegerischen Heilkundeausübung verstanden werden. Für künftige Gesetzesinitiativen, die etwa den Einsatz von ANP oder Community Health Nursing (CHN) regeln, bedürfe es einer Weiterentwicklung hin zu eigenverantwortlicher heilkundlicher Ausübung durch Pflegefachpersonen. "Bürokratie-Entlastung im Versorgungsalltag dringlich" Mehrere Sachverständige machten in der Anhörung deutlich, dass eine weitere Entlastung von Bürokratie im Versorgungsalltag dringlich nötig ist. Eine Sprecherin der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) erklärte, die umfangreichen bürokratischen Anforderungen seien angesichts des Fachkräftemangels nicht mehr vertretbar. Ein Sprecher des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) sprach in der Anhörung mit Blick auf den Gesetzentwurf von einem Etikettenschwindel. Weniger Bürokratie sei nicht zu erwarten. Die Digitalisierung und der Abbau von Regulatorik seien jedoch wesentliche Bausteine bei Reformen im Gesundheitswesen. (pk/08.10.2025)
Inneres/Anhörung Um den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung sogenannter Tasern bei der Bundespolizei geht es am kommenden Montag in einer Sachverständigenanhörung des Innenausschusses.
Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Ausschuss Der Bauausschuss hat am Mittwoch den Bau-Turbo beschlossen, der es ermöglichen soll, schneller und einfacher neuen Wohnraum zu schaffen.
Haushalt/Ausschuss Der Haushaltsausschuss hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen, mit dem Details zum Länderanteil von 100 Milliarden Euro am Sondervermögen geregelt werden sollen.
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Anhörung Die von der Bundesregierung geplante Novelle des Elektro- und Elektronikgesetzes wird von Experten unterschiedlich beurteilt, wie eine Anhörung im Umweltausschuss zeigt.
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Ausschuss Der Agrar-Ausschuss empfiehlt mit den Stimmen von Union und SPD die Zustimmung zum Haushalt 2026.
Haushalt/Ausschuss Der Haushaltsausschuss hat zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung beschlossen. Sie regeln den im Grundgesetz vorgesehenen Verschuldungsspielraum der Länder.
Die Namensrechte für das bekannte Getränk sind kompliziert und haben schon die Justiz beschäftigt. Jetzt hat sich die Münchner Brauerei mit dem Augsburger Konkurrenten und Namenserfinder geeinigt.
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Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 8. Oktober 2025, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/1949), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. Abgeordnete der Grünen mit den meisten Fragen 32 der insgesamt 73 Fragen wurden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 20 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 18 Fragen. Der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler (SSW) stellte zwei Fragen, der CDU-Abgeordnete Harald Orthey eine Frage. Von Abgeordneten der SPD-Fraktion wurden keine Fragen gestellt. 22 der 73 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. 13 Fragen gingen an das Bundesministerium des Innern, acht Fragen an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Sechs Fragen sollte das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt beantworten. Mit jeweils vier Fragen waren das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Verkehr und das Auswärtige Amt gefordert. Je drei Fragen sollten das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat und das Bundesministerium der Verteidigung beantworten. Zu je zwei Fragen wurde Auskunft vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit verlangt. Das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung waren mit je einer Frage vertreten. Was die Abgeordneten wissen wollten Beispielsweise fragte der nordrhein-westfälische Abgeordnete Lukas Benner (Bündnis 90/Die Grünen) das Bundesjustizministerium, ob die Bundesregierung bei Einführung einer Elementarschadenversicherung die Umlagefähigkeit auf die Mieterinnen und Mieter einschränken wird. Benner wollte wissen, was mit dem Satz im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD „Die Belange der Mieterinnen und Mieter haben wir dabei im Blick“ gemeint ist. Der thüringische AfD-Abgeordnete Stefan Schröder wollte vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erfahren, wie viele deutsche Firmen in welcher Auftragshöhe davon profitiert haben, „dass Deutschland im Jahr 2024 30 Milliarden Euro Entwicklungshilfe an das Ausland gezahlt hat“, und damit zur deutschen Wertschöpfung beigetragen haben. Die nordrhein-westfälische Abgeordnete Sonja Lemke (Die Linke) fragte das Bundesforschungsministerium, welche Maßnahmen die Bundesregierung plant, um den Schutz von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern vor Angriffen, Anfeindungen und Bedrohungen zu verbessern. Der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler (SSW) aus Schleswig-Holstein erkundigte sich beim Innenministerium, ob die Bundesregierung vor dem Hintergrund der gestiegenen sicherheitsrelevanten Gefährdungslage durch den illegalen Einsatz von Drohnen beabsichtigt, die bestehenden Regelungen zu Verbotszonen für unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS) auszuweiten. Wenn ja, sollte die Regierung mitteilen, anhand welcher Kriterien Flugverbote über kritischen Infrastrukturen sowie weiteren für die nationale Sicherheit relevanten Standorten wie Unternehmen der Verteidigungsindustrie in eine solche Erweiterung einbezogen werden sollen. Der rheinland-pfälzische CDU-Abgeordnete Harald Orthey wollte vom Bundeswirtschaftsministerium wissen, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreift, um die Einspeisung von Photovoltaikstrom in ländlichen Regionen insbesondere im Hinblick auf Netzkapazitäten und Vergütungsmodelle so zu gestalten, dass sowohl private Haushalte als auch mittelständische Betriebe Planungssicherheit erhalten und der Ausbau vor Ort „verlässlich voranschreiten“ kann. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann für die Fragestunde vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/08.10.2025)
Wegen zu hoher Nitratwerte im Grundwasser gibt es seit Jahren Streit um Schutzmaßnahmen. Jetzt hat das BVerwG ein deutliches Urteil gesprochen.
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Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hat am Mittwoch, 8. Oktober 2025, zwei Tagesordnungspunkte seiner 8. Sitzung öffentlich beraten. Zum einen ging es um einen Bericht der Bundesregierung zur Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung im Bund, zum anderen um den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS, Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1 Absatz 2 des Grundgesetzes, NOOTS-Staatsvertrag, 21/538). Dazu lag auch die Stellungnahme des Bundesrates vor (21/894). (08.10.2025)
Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt hat sich am Mittwoch, 8. Oktober 2025, in öffentlicher Sitzung mit der aktuellen Situation des Ehrenamts in Deutschland und mit den Einzelplänen des Bundeskanzleramtes, des Bundesinnenministeriums und des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend befasst. Die 14 Mitglieder des Ausschusses beschäftigen sich unter anderem mit Regelungen zur Bekämpfung von Doping und Manipulation im Sport sowie mit der gesellschaftlichen Bedeutung des Sports für andere Lebensbereiche wie Bildung, Gesundheit, Integration und Wirtschaft. Darüber hinaus befassen sie sich mit dem Ehrenamt in Deutschland. Bürgerinnen und Bürger hierzulande engagieren sich in großem Umfang freiwillig und unentgeltlich für gesellschaftliche Belange. (08.10.2025)
Inneres/Ausschuss Die Fraktionen von AfD und Bündnis 90/Die Grünen sind im Innenausschuss mit gegensätzlichen Anträgen zur Aufnahme afghanischer Staatsangehöriger in der Bundesrepublik gescheitert.
Das BVerfG hat zwei Verfassungsbeschwerden von Elternteilen nicht zur Entscheidung angenommen, die konkrete Regelungen zum Umgang mit ihren Kindern verlangten. Die Richterinnen und Richter betonen: Der Verzicht auf eine Regelung kann zulässig sein – wenn er dem Kindeswohl entspricht.
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Sie soll Beate Zschäpe ihre Krankenkassenkarte gegeben und die Terrorzelle NSU bei der Abholung eines Wohnmobils unterstützt haben. Anfang November beginnt nun der Prozess vor dem OLG Dresden, das sich zunächst für unzuständig hielt.
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Ausschuss Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Weg für Änderungen in der Pflege-Ausbildung freigemacht.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat den Hinterbliebenen des Journalisten und Dokumentarfilmers Georg Stefan Troller kondoliert.
On September 12, 2025, the State Administration of Foreign Exchange (SAFE) of the People’s Republic of China released the Notice on Deepening Reform of Foreign Exchange Administration for Cross-Border Investment and Financing.