Aktuelle Nachrichten

Polizei-Ausbildung zum Thema "sexualisierte Gewalt"

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 08.10.2025 - 15:52
Inneres/Antwort Die Behandlung des Themas "sexualisierte Gewalt" als Bestandteil der Aus- und Fortbildung von Polizeibeamten des BKA erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Linken-Anfrage.

Linke fragt nach Sonnenwendfeier in Tschechien

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 08.10.2025 - 15:52
Inneres/KleineAnfrage Um eine Sonnenwendfeier in Tschechien geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke.

Einbürgerung erst nach mindestens fünf Jahren Voraufenthaltszeit

Bundestag | Aktuelle Themen - Mi, 08.10.2025 - 15:50
Der Bundestag hat am Mittwoch, 8. Oktober 2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes“ (21/537, 21/1373, 21/1628 Nr. 26) verabschiedet, mit dem die 2024 eingeführte Möglichkeit der sogenannten „Turboeinbürgerung“ nach einer Aufenthaltszeit von drei Jahren in Deutschland wieder gestrichen werden soll. Für den Regierungsentwurf in einer vom Innenausschuss geänderten Fassung (21/1634) votierten in namentlicher Abstimmung 450 Abgeordnete, 134 Parlamentarier stimmten gegen die Vorlage. Es gab zwei Enthaltungen. Änderung des Staatsangerhörigkeitsgesetzes Keine Mehrheit fand hingegen ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Einbürgerungen unabhängig vom Einkommen ermöglichen“ (21/587). Die Vorlage wurde auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses (21/1634) gegen das Votum der Antragsteller und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurückgewiesen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Für die Einbürgerung soll künftig generell eine Voraufenthaltszeit von mindestens fünf Jahren zugrunde gelegt werden. Mit der Streichung der Möglichkeit der „Turboeinbürgerung“ soll der „grundlegenden Bedeutung der im Inland zurückgelegten Voraufenthaltszeit als integrativer Einbürgerungsvoraussetzung Nachdruck verliehen“ werden, wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt. Danach wurde mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts vom 22. März 2024 unter anderem die für eine Anspruchseinbürgerung erforderliche Voraufenthaltszeit von acht auf fünf Jahre herabgesetzt. Zugleich wurde den Angaben zufolge die Möglichkeit zu einer weitergehenden Voraufenthaltszeitverkürzung auf bis zu drei Jahre statt zuvor bis zu sechs Jahre bei Nachweis besonderer Integrationsleistungen geschaffen, wenn Kenntnisse der deutschen Sprache der Stufe C 1 GER bestehen und der Lebensunterhalt nachhaltig gesichert ist. Eine hinreichend lange Voraufenthaltszeit im Inland sei jedoch eine „wesentliche Einbürgerungsvoraussetzung, durch die eine nachhaltige Integration in die Lebensverhältnisse in Deutschland sichergestellt werden soll“, heißt es in der Vorlage weiter. Dem werde die „Turboeinbürgerung“ nicht gerecht. Änderungen im Ausschuss Der Innenausschuss hatte zuvor mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der AfD einen Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD zu dem Regierungsentwurf angenommen. Die damit vorgenommenen Ergänzungen beinhalten unter anderem eine Änderung des Durchführungsgesetzes zum europäischen Einreise-/Ausreisesystem (EES), das am 12. Oktober 2025 in Betrieb gehen soll. Im EES werden laut Vorlage der Zeitpunkt und der Ort der Einreise von Drittstaatsangehörigen sowie zu deren Identifikation alphanumerische und biometrische Daten hinterlegt. Mit der Änderung des EES-Durchführungsgesetzes soll den mit der Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten betrauten Dienststellen der Landespolizeibehörden Zugriff auf die Daten von EES gewährt werden. Abgelehnter Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke dringt darauf, Einbürgerungen grundsätzlich unabhängig vom Einkommen der Betroffenen zu ermöglichen. In ihrem Antrag forderte die Fraktion die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Zugleich sollte die Bundesregierung laut Antrag die Bundesländer bei der Gewährleistung zügiger Einbürgerungsverfahren unterstützen. Der Vorlage zufolge wurde mit dem Ende Juni 2024 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts eine Regelung gestrichen, wonach eine Einbürgerung auch dann erfolgen kann, wenn Betroffene den Bezug sozialer Leistungen „nicht zu vertreten“ haben. Diese Ausnahmeregelung gelte seit der Gesetzesänderung nur noch für die sogenannte „Gastarbeitergeneration“ und „DDR-Vertragsarbeitende“ sowie für in Vollzeit erwerbstätige Menschen, die ergänzende Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen. „Nicht erfasst werden damit zum Beispiel behinderte oder dauerhaft kranke Menschen, Pflegende, Menschen in der Altersgrundsicherung, wenn sie nicht als Gast- oder Vertragsarbeitende eingereist sind, sowie Eltern und Alleinerziehende, die wegen der Betreuung minderjähriger Kinder nicht in Vollzeit arbeiten (können oder wollen), und Auszubildende oder Studierende, wenn sie zum Beispiel wegen eines minderjährigen Kindes Sozialleistungen beziehen“, so die Fraktion. Das sei mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz und den Diskriminierungsverboten des Grundgesetzes unvereinbar. (sto/hau/08.10.2025)

FSRA proposes expanded regulatory framework for fiat-referenced tokens

Norton Rose Fulbright - Mi, 08.10.2025 - 15:43
On September 9. 2025, the Financial Services Regulatory Authority (FSRA), the financial services regulator in the Abu Dhabi Global Market (the ADGM), published Consultation Paper No. 9 of 2025 (CP9), outlining a comprehensive proposed regulatory framework for Regulated Activities involving Fiat-Referenced Tokens (FRTs).

Norton Rose Fulbright’s Calgary office is advising PETRONAS in connection with the formation of a strategic LNG partnership

Norton Rose Fulbright - Mi, 08.10.2025 - 15:40
Our Calgary office is representing PETRONAS in connection with the establishment of a strategic Canadian-focused, liquefied natural gas partnership with MidOcean Energy.

Schmerzensgeld per Adhäsionsentscheidung: Begründung darf nicht fehlen

beck-aktuell - Mi, 08.10.2025 - 15:29

Im Rahmen eines Strafurteils sprach das LG Rostock dem Opfer im Adhäsionsverfahren Schmerzensgeld zu, ließ dabei aber eine gesonderte Begründung aus. Der BGH hob das nun auf: Es müsse zwar keine Begründung nach ZPO-Maßstäben erfolgen, ein gewisses Maß an Gründen brauche es aber doch.



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Bundeskabinett plant strengere Vorgaben für Medizinal-Cannabis

beck-aktuell - Mi, 08.10.2025 - 14:58

Cannabis-Arzneimittel können in bestimmten Fällen – etwa zur Behandlung chronischer Schmerzen – sinnvoll sein. Um jedoch möglichen Missbrauch einzudämmen, soll es künftig strengere Regeln geben.



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Tarifwerk GVP/DGB: Zur Erhöhung der IRMAZ und zur Arbeitszeit im Übrigen

CMS Hasche Sigle Blog - Mi, 08.10.2025 - 14:58

Die in den Tarifwerken BAP/DGB und iGZ/DGB vorgesehene Möglichkeit, die individuelle regelmäßige monatliche Arbeitszeit (IRMAZ) von 151,67 Stunden auf bis zu 174,34 Stunden im Monat zu erhöhen, findet sich inhaltsgleich im MTV GVP/DGB wieder (dort: § 3.1 Abs. 2). Die (bisherige) Protokollnotiz, nach der trotz der Erhöhung der Arbeitszeit nicht ausgeschlossen ist, dass Mitarbeiter ausnahmsweise kurzfristig in einem Betrieb eingesetzt werden, dessen betriebliche Arbeitszeit niedriger ist als die arbeitsvertraglich vereinbarte, ist direkt in den Tariftext übernommen worden (§ 3.1 Abs. 3 MTV GVP/DGB). Insoweit wird es bei dieser Ausnahme bleiben und folglich keine Änderungen im neuen Tarifwerk geben. 

Die Definition der Teilzeittätigkeit (§ 3.2 MTV GVP/DGB) ist wörtlich aus § 3.1.1 Abs. 2 MTV iGZ/DGB übernommen worden, ohne dass dies inhaltliche Auswirkungen auf bisherige BAP-Anwender hat, die zumindest eine inhaltlich entsprechende Regelung kennen (§ 3 MTV BAP/DGB).

Die faktische Anpassung der Arbeitszeit des Zeitarbeitnehmers an diejenige des Kunden wird in § 3.3 MTV GVP/DGB geregelt. Dabei hat man sich der Formulierung des MTV BAP/DGB bedient (dort: § 4.1 Abs. 1), ohne dass dies eine inhaltliche Abweichung zur Bestimmung im MTV iGZ/DGB (dort: § 3.1.3) bedeuten würde.

Die Regelung zu Rüstzeiten, die nicht als Arbeitszeit zu qualifizieren sind, wenn im Kundenbetrieb keine abweichenden Regelungen gelten (§ 3.4 MTV GVP/DGB), stammt aus dem MTV BAP/DGB (dort: § 4.1 Abs. 2). Eine vergleichbare Bestimmung fehlt im MTV iGZ/DGB.

Die Klausel zum Einsatz in Schichtmodellen (§ 3.5 MTV GVP/DGB) wurde aus dem MTV iGZ/DGB übernommen (dort: § 3.1.4.). Aus dem MTV iGZ/DGB wurde zudem die Regelung überführt, dass Heiligabend und Silvester vom Zeitarbeitsunternehmen (einseitig) mit Urlaub oder Plusstunden aus dem AZK belegt werden können (§ 3.1.5. S. 3 MTV iGZ/DGB; § 3.6 S. 2 MTV GVP/DGB). Inhaltlich vergleichbare Regelungen sind im MTV BAP/DGB nicht enthalten.

Der jährliche Bezugspunkt im MTV BAP/DGB zur Bestimmung, ob die vereinbarte individuelle regelmäßige monatliche Arbeitszeit erreicht wird, entfällt (dort: § 2 Abs. 1 S. 2, Abs. 3). Ein Jahresbezug (mit insgesamt 1.820 Stunden) ist im MTV GVP/DGB nicht mehr vorgesehen.

ACHTUNG: Die Anpassungen bei der Arbeitszeit betreffen im Wesentlichen die bisherigen iGZ-Anwender. Die Auswirkungen dürften nicht unerheblich sein, allerdings wurde mit der großzügig bemessenen Übergangsfrist (mit Blick auf die variable Arbeitszeit nach der Anzahl der Arbeitstage im jeweiligen Monat) eine Regelung geschaffen, die es den Zeitarbeitsunternehmen ermöglicht, mit entsprechender Vorlauf- und Vorbereitungszeit den Schritt in die verstetigte Arbeitszeit umzusetzen und zu vollziehen. Man sollte sich nur rechtzeitig mit diesem Thema befassen und die erforderlichen Umsetzungsschritte angehen.

arbeitsrecht #arbeitnehmerüberlassung #zeitarbeit #personaldienstleistung #tarifvertrag #GVP #BAP #iGZ

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Alter entschuldigt nicht: Anwaltliche beA-Pflicht gilt grundsätzlich

beck-aktuell - Mi, 08.10.2025 - 14:50

Erneut hatte das FG Berlin-Brandenburg über einen Anwalt zu entscheiden, der bei einem Verfahren in eigener Sache nicht das beA verwendet hat. Es gebe zwar begründete Ausnahmen von der Nutzungspflicht – eine Überforderung mit moderner Technik zähle allerdings nicht dazu.  



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BVerwG 2 B 10.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - Mi, 08.10.2025 - 14:41
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

BVerwG 2 B 25.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - Mi, 08.10.2025 - 14:41
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

BVerwG 2 VR 13.25 - Beschluss - Zweifel an der charakterlichen Eignung wegen Vorlage unrichtiger Bescheinigungen

BVerwG Nachrichten - Mi, 08.10.2025 - 14:41
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

Deutsche Umwelthilfe erfolgreich vorm BVerwG: Bundesregierung muss Aktionsprogramm Nitrat erstellen

LTO Nachrichten - Mi, 08.10.2025 - 14:39

Wegen zu hoher Nitratwerte im Grundwasser gibt es seit Jahren Streit um Schutzmaßnahmen: Muss die Bundesregierung sich einmal grundsätzlich mit dem Thema befassen? Ja, hat jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Integrationskurse und Berufssprachkurse in Thüringen

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 08.10.2025 - 14:38
Inneres/Antwort Über Integrationskurse und Berufssprachkurse in Thüringen berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.

Keine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 08.10.2025 - 14:38
Finanzen/Ausschuss Die AfD-Fraktion ist am Mittwochmorgen im Finanzausschuss mit einem Antrag zur Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags auf 15.000 Euro gescheitert.

Kabinett beschließt Entwurf für neues Bundespolizeigesetz

beck-aktuell - Mi, 08.10.2025 - 14:28

Die Bundespolizei soll neue Kompetenzen bekommen. Dabei geht es unter anderem um Drohnenabwehr. Innenminister Dobrindt kündigte an, im Rahmen der neuen Regelungen solle noch in diesem Jahr eine Drohnenabwehreinheit entstehen.



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Aussprache zum Jahrestag des Hamas-Angriffs auf Israel

Bundestag | Aktuelle Themen - Mi, 08.10.2025 - 14:25
Aus Anlass des zweiten Jahrestages des Hamas-Terrors in Israel und dem Beginn des Krieges in Gaza haben sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am Mittwoch, 8. Oktober 2025, mit der Situation im Nahen Osten befasst. In einer auf Verlangen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD anberaumten Aktuellen Stunde gedachten sie der Opfer und der noch in den Händen der Hamas befindlichen Geiseln und äußerten die Hoffnung, dass der Friedensplan für Gaza, über den derzeit in Ägypten verhandelt wird, tatsächlich zu einem Frieden führt. Außenminister: Inakzeptable Welle des Antisemitismus Die terroristische Hamas habe am 7. Oktober 2023 das Trauma der Shoah reaktiviert, sagte Bundesaußenminister Dr. Johann Wadephul (CDU) in der Debatte. Sie habe Israel in den längsten Krieg seiner Geschichte geführt, einen Krieg, der auch verheerendes Leid über die Menschen im Gazastreifen gebracht habe. Gleichzeitig habe die Bundesrepublik und hätten andere Länder seither „eine beschämende, eine inakzeptable Welle des Antisemitismus“ erlebt. „Kritik, Unverständnis und vielleicht sogar Entsetzen“ über die israelische Regierungspolitik sei legitim, betonte Wadephul. „Aber Kritik an der jeweiligen israelischen Regierung darf nicht automatisch Kritik am Staat Israel sein und erst recht nicht Kritik an allen Jüdinnen und Juden.“ Deutschland stehe fest und unerschütterlich an der Seite Israels und seiner Menschen, stellte er wie viele andere Abgeordnete klar. Den von US-Präsident Donald Trump vorgelegten Friedensplan bezeichnete Wadephul als kluge Kombination von Elementen, die zur Beendigung des Krieges seit Längerem auch mit deutscher Beteiligung diskutiert worden seien. Er beinhalte eine Perspektive für eine eigenständige palästinensische Staatlichkeit und eine Zweistaatenlösung, für die sich die Bundesregierung weiter einsetze. Nun sei es an der Hamas zuzustimmen. „Sollte es zu einer vorübergehenden internationalen Verwaltung des Gazastreifens kommen, werden wir unseren Beitrag leisten“, sicherte Wadephul zu. Entwicklungsministerin: Einmalige Chance auf Frieden Es bestehe jetzt eine einmalige Chance auf Frieden, sagte Bundesentwicklungsministerin Reem Alabali Radovan (SPD). Diese dürfe nicht vertan werden. Sie erinnerte unter anderem an die 48 Geiseln, die sich nach 733 Tagen immer noch in den Händen der Hamas befänden, darunter auch deutsche Staatsangehörige, aber auch an die israelischen Familien, die um mehr als 1.200 von der Hamas getötete Familienmitglieder trauern. „Und es zerreißt mir das Herz, das über 20.000 palästinensische Kinder in diesem Krieg getötet wurden.“ Es gehe jetzt darum, den Wiederaufbau Gazas vorzubereiten. Dafür habe sie im September in New York gemeinsam mit Ägypten, den palästinensischen Behörden und den Vereinten Nationen zu ersten Gesprächen eingeladen. Weitere Gespräche zur Steuerung und Finanzierung des Wiederaufbaus stünden an. „Bereits im Moment der Waffenruhe stehen wir bereit zu helfen, damit die Menschen Wasser und Energie haben, Lebensmittel herstellen können, medizinisch versorgt werden und in vorübergehenden Unterkünften leben können.“ AfD wirft Regierung "schweres Versagen" vor Markus Frohnmaier (AfD) sagte, der Friedensplan verdiene volle Unterstützung. Der Bundesregierung warf er „schweres Versagen“ vor. Nicht Bundeskanzler Friedrich Merz oder Außenminister Wadephul (beide CDU) hätten einen Friedensplan vorgelegt, sondern Donald Trump. Der amerikanische Präsident tue damit derzeit mehr für die deutschen Interessen als Merz, indem er eine Massenmigration aus Gaza verhindere. Angesichts der deutschen Geiseln agiere die Bundesregierung ebenfalls „hilflos“. Sie führe „Debatten nicht etwa über die Befreiung unserer Landsleute, sondern über die Anerkennung von Palästina oder ein Waffenembargo gegen Israel“. Die Entscheidung des Kanzlers, keine Waffen mehr nach Israel zu liefern, beruht nach Ansicht von Frohnmaier auf der „Angst, eine wachsende islamische Bevölkerung in Deutschland zu verärgern“. Mit Kopfschütteln nehme er zur Kenntnis, dass die Bundesregierung neben der Ukraine nun auch noch Gaza beim Wiederaufbau unterstützen will, „obwohl viele Menschen hierzulande nicht mehr wissen, wie sie über die Runden kommen sollen“, sagte Frohnmaier. Grüne: Es gilt, Brücken zu bauen Katharina Dröge (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete die aktuelle Politik der israelischen Regierung als falsch. Diese trage Verantwortung für einen Kriegseinsatz in Gaza, „der sich nicht an die Grenzen des Völkerrechts hält“. Die Hamas habe ihrerseits am 7. Oktober einen grausamen Terrorangriff begangen, gehe in skrupelloser Weise mit der Zivilbevölkerung in Gaza um und sei schuld daran, dass die Geiseln nicht frei sind. „Sie muss die Waffen niederlegen.“ Ein Waffenstillstand und ein Friedensprozess, der zu einer Zweistaatenlösung führt, „ist der einzige Weg für Sicherheit und Frieden für alle Menschen in der Region“, urteilte Dröge. Es gelte, Brücken zu bauen und mit aller Klarheit für das Existenzrecht und die Sicherheit Israels einzustehen, aber auch mit aller Eindeutigkeit den Terror der Hamas scharf zu verurteilen und für den Schutz der Zivilbevölkerung in Gaza einzustehen. Linke: Menschenrechte sind unteilbar Jan van Aken (Die Linke) betonte, für seine Fraktion gelte der einfache Grundsatz: „Niemals darf ein Menschenrechtsverbrechen ein anderes Menschenrechtsverbrechen rechtfertigen.“ So könne der Verweis auf das Unrecht der israelischen Besatzung den brutalen Terror des 7. Oktober nicht rechtfertigen, begründen oder relativieren. Auch dürfe die brutale Kriegsführung in Gaza nicht mit dem 7. Oktober begründet werden. „Menschenrechte sind unteilbar für alle in Israel und in Palästina. Jedes Leben zählt.“ Das wichtigste Ziel sei jetzt die sofortige Freilassung aller Geiseln und das Ende des Tötens in Gaza. Van Aken rief die Bundesregierung auf, Druck auf Israel auszuüben, um einen Frieden zu erreichen. Bisher seien die Rechtsextremen in der israelischen Regierung nicht bereit für einen Frieden, daher brauche es auch wirtschaftlichen Druck. (joh/08.10.25)

Sexuelle Gewalt als Kriegs­waffe: Juristinnen fordern wirksamere Strafverfolgung

Bundestag | Aktuelle Themen - Mi, 08.10.2025 - 14:15
Angesichts der Zunahme von Fällen sexueller Gewalt in Konflikten, auf die zuletzt auch ein Bericht der Vereinten Nationen im August hingewiesen hat, dringen Rechtsexpertinnen auf eine bessere Strafverfolgung. Vergewaltigung in bewaffneten Konflikten sei Folter und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, betonte die Juristin und Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR), Prof. Dr. Beate Rudolf, am Mittwoch, 8. Oktober 2025, im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hatte dies 2001 offiziell anerkannt. Sexualisierte Gewalt in bewaffneten Kriegen unterscheide sich durch Umfang, Motivation und extremer Brutalität von Sexualstraftaten außerhalb bewaffneter Konflikte, so Rudolf während des Gesprächs im Ausschuss. Trotz der juristischen Anerkennung von Vergewaltigung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gelinge es in den meisten Fällen jedoch noch immer nicht, sexuelle Gewalt als Kriegswaffe zu ahnden und die Täter zu strafrechtlich zu verfolgen. Sie blieben in aller Regel straflos, erklärte die israelische Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Ruth Halperin-Kaddari auch gerade mit Blick auf die Hamas. Das müsse sich ändern. Sexuelle Gewalt als "taktische Kriegswaffe" Die Terrororganisation nutzte bei ihrem Angriff auf Israel am 7. Oktober 2023, bei dem etwa 1.200 Menschen ermordet und mehr als 250 verschleppt wurden, sexuelle Gewalt als „taktische Kriegswaffe“, wie ein im Juli bereits veröffentlichter Bericht des von Halperin-Kaddari mitgegründeten Dinah-Projekts zeigt. Gemeinsam mit fünf anderen Rechts- und Genderexpertinnen hat Halperin-Kaddari, die als Professorin an der israelischen Bar-Ilan-Universität lehrt, den Einsatz sexueller Gewalt durch die Hamas anhand von Aussagen Überlebender sowie anhand der Ergebnisse von Untersuchungen von Leichen untersucht. Anlässlich des zweiten Jahrestages der Hamas-Attacke berichteten Halperin-Kaddari und Rudolf, die im Beirat des Dinah-Projekts sitzt, im Gespräch mit Abgeordneten des Menschenrechtsausschusses über ihre Motivation, die Ergebnisse ihrer Arbeit sowie ihr Ziel, die Strafverfolgung sexueller Gewalt in bewaffneten Konflikten voranzutreiben. „Klare und überzeugende Informationen" Trotz frühen Berichten und Hinweisen auf den Einsatz von sexueller Gewalt durch die Hamas sei diese vor allem in sozialen Medien oftmals geleugnet und selbst von internationalen Menschenrechts- und Frauenrechtsorganisationen, darunter die Frauenrechtorganisatin der Vereinten Nationen „UN Women“ zunächst ignoriert worden, berichtete Halperin-Kaddari. Erst durch den im März 2024 vorgelegten Bericht der UN- Sonderberichterstatterin Pramila Patten habe sich UN Women gezwungen gesehen, zu reagieren und den Einsatz sexueller Gewalt anzuerkennen. Der Report, der die Erkenntnisse einer Kommission zusammenfasste, hatte festgestellt, dass es „klare und überzeugende Informationen über sexuelle Gewalt, darunter Vergewaltigung, sexualisierte Folter, grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung“ gebe. "Historische Fakten richtigstellen" Doch diese Anerkennung habe lange gedauert, kritisierte Halperin-Kaddari. Anders als in ähnlich gelagerten Fällen – wie etwa in Butscha in der Ukraine, im Kongo oder in Nigeria, wo die Terrormiliz Boko Haram seit Jahren Frauen entführt, vergewaltigt und ermordet – habe es Wochen und Monate gebraucht, bis die Taten öffentlich anerkannt und verurteilt worden seien. Die Vergewaltigungen durch die Hamas am 7. Oktober seien ein umstrittenes Thema gewesen. Ziel des Dinah-Projektes sei es deshalb gewesen, die „historischen Fakten richtig zu stellen“, betonte Halperin-Kaddari im Ausschuss. "Paradigmenwechsel" in der Strafverfolgung Gleichzeitig sei es ihr und ihren Mitstreiterinnen ein Anliegen gewesen, einen Rahmen, eine Art „Blaupause“, zu entwickeln, um Täter künftig leichter zur Rechenschaft zu ziehen. Damit das gelinge, brauche es vor allem einen „Paradigmenwechsel“ in der Strafverfolgung, so die Rechtsexpertin. Bislang hielten Strafverfolger daran fest, einem spezifischen Täter eine spezifische Tat und ein spezifisches Opfer zuzuordnen. Gelinge das nicht, gebe es keinen Fall – und damit keine Strafverfolgung. Halperin-Kaddari forderte deshalb, die Beteiligung an einem Angriff zum Maßstab zu machen. Wenn Gruppen sexuelle Gewalt als Kriegswaffe nutzen, müssten sich ihre Mitglieder kollektiv verantworten, selbst wenn sie als Einzelne persönlich nicht an Vergewaltigungen oder anderen Akten sexueller Gewalt beteiligt gewesen seien. Verurteilung ohne konkreten Tatnachweis DIMR-Direktorin Rudolf verwies in diesem Zusammenhang auf das historische Urteil des Landgerichts München gegen den gebürtigen Ukrainer John Demjanjuk im Mai 2011. Damals war erstmalig ein nichtdeutscher Wachmann eines NS-Todeslagers von einem deutschen Gericht für schuldig befunden worden an der Ermordung von mindestens 28.060 Juden im deutschen Vernichtungslager Sobibor in Polen beteiligt gewesen zu sein – ohne konkreten Tatnachweis. Das zeige, wie Taten in der Menge, oder wie der Dinah-Bericht es formuliere, in der „Horde“, geahndet werden könnten, so Rudolf. Auf die Frage von Abgeordneten, was Staaten wie Deutschland konkret tun könnten, um die Strafverfolgung voranzutreiben, forderte Halperin-Kaddari die Staatengemeinschaft unter anderem dazu auf, Terrororganisationen wie die Hamas als solche einzustufen – das sei noch nicht überall der Fall. Zudem brauche es wirtschaftliche sowie persönliche Sanktionen gegen die Mitglieder der Organisation und ihre Verbündeten. Die Hamas-Terroristen müssten zur Rechenschaft gezogen werden, auch international. (sas/09.10.2025)