Aktuelle Nachrichten

AfD für "effektive" Grenzkontrollen und Zurückweisungen

Inneres/Antrag Der Bundestag debattiert am Donnerstag erstmals über einen AfD-Antrag mit dem Titel "Effektive Kontrollen und Zurückweisungen an der Grenze durch Schaffung einer sicheren Rechtsgrundlage".

Zahl der Baugenehmigungen steigt wieder an

Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Ausschuss Die Koalition hat den von der Bundesregierung berichteten Anstieg der Zahl der Baugenehmigungen begrüßt. Die Regierung geht davon aus, dass auch die Fertigstellungszahlen steigen werden.

Bessere Finanzierungsbedingungen für Start-ups und Scale-ups

Wirtschaft und Energie/Antrag In einem Antrag fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bessere Finanzierungsbedingungen für Start-ups und Scale-ups in Deutschland und Europa.

Grünes Licht für Hochseeschutz und Regeln für F-Gase

Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss Der Umweltausschuss hat am Mittwoch Gesetzentwürfe der Bundesregierung für den Schutz der Hohen See und strengere Regeln im Chemikalienrecht zur Reduktion von fluorierte Treibhausgasen angenommen.

Anhörung zur Jagbarmachung des Wolfs

Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Anhörung Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat sich am Montag mit dem Bundesjagdgesetz beschäftigt.

Kulinarisches Angebot entscheidendster Faktor bei der Wahl des Reiseziels

Viele Touristen legen Wert auf gute Kulinarik am Reiseziel. Für jeden sechsten deutschen Urlauber ist das kulinarische Angebot sogar der entscheidendste Faktor bei der Wahl des Reiseziels, wie Prof. Dr. Marco A. Gardini, stellvertretender Leiter des Bayerischen Zentrums für Tourismus, in einer Anhörung des Ausschusses für Tourismus am Mittwoch, 25. Februar 2026, unter Berufung auf Meinungsumfragen berichtete. „Wo man gut essen kann, fährt man gerne hin.“ Auch Petra Hedorfer, Vorsitzende des Vorstandes der Deutschen Zentrale für Tourismus, sagte, Kulinarik sei nicht „Begleitprogramm“, sondern ein zentraler Erlebnis- und Identitätsanker des Reiselandes Deutschland. Kulinarik werde international als kulturelle Stärke Deutschlands wahrgenommen. "Bayerische Wirtshauskultur ist in Gefahr" Gardini bezeichnete in der von der Vorsitzenden Anja Karliczek (CDUCSU) geleiteten Anhörung die Kulinarik als „essenzielles Destinationsmerkmal Bayerns“. Das klassische bayerische Wirtshaus sei ein über die Landesgrenzen hinweg etabliertes gastronomisches Produkt und Kulturgut. Aber die bayerische Wirtshauskultur sei in Gefahr. Zwar sei die Dichte der speiseorientierten Gastronomie in Metropolen gestiegen, aber zugleich werde ein Rückgang in der Fläche diagnostiziert. Gründe seien unter anderem ein Wandel des Freizeit- und Kommunikationsverhaltens, der Arbeits- und Wohnverhältnisse, eine Konkurrenz durch Vereinsheime und Wachstum der Lieferportale sowie Kostensteigerungen, Personalmangel und fehlende Betriebsnachfolge. Die Gastronomie müsse sich neu erfinden, riet Gardini. Sie müsse erlebnisorientierter werden und ihre Gastgeberrolle stärker betonen. Familienbetriebe als Bewahrer und Botschafter Klaus Fischer, Geschäftsführer der „Allgäu GmbH – Gesellschaft für Standort und Tourismus“, sagte, das Allgäu definiere sich über eine untrennbare Einheit aus Landschaft, Landwirtschaft und Genuss. Die gastronomischen Familienbetriebe seien die „Bewahrer und Botschafter“ des kulinarischen Erbes, indem sie Rezepte für regionale Spezialitäten wie den traditionellen Allgäuer Kässpatzen über Generationen hinweg bewahren und weitergeben würden. Die nächste Generation sei essenziell für die Weiterentwicklung der gastronomischen Betriebe. Junge Wirte kombinierten oftmals das Wissen der Eltern mit modernen Ansätzen und Food-Trends wie „Nose-to-Tail“ (vollständige Verwertung des Tieres). Außerdem würden sie neue Wege in der Direktvermarktung gehen. Genau wie Gardini nannte auch Fischer als große Probleme der Gastronomie die Betriebsnachfolge, den Fachkräftemangel sowie den Kosten- und Steuerdruck. "Es fehlen echte Anreize" Der Hotelier Brandon Thompson (Südpfalz-Terrassen Gleiszellen) schilderte die Situation: „Unsere Region hat Natur. Wir haben Wälder, Ruhe, Landschaft. Das ist schön, aber davon allein bleibt kein Betrieb offen.“ Wanderer und Tagesgäste würden allein nicht genug Umsatz bringen, um Gastronomie dauerhaft zu tragen. Viele Anbieter würden nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr öffnen, „weil es sich schlicht nicht rechnet“. Dann passiere Folgendes: Gäste fänden nichts zu essen oder zu trinken, würden nicht bleiben und nicht mehr wiederkommen. Daraufhin verliere die Region weiter an Attraktivität. „Das ist ein Kreislauf, den einzelne Betriebe nicht durchbrechen können“, so Thompson. Es fehlten echte Anreize, damit aus einem Ausflug ein Aufenthalt wird. Aus seiner Sicht wird eine praktische Infrastruktur mit sichtbaren Angeboten und einer klare Erzählung, warum man genau hier Urlaub machen solle, gebraucht. „Ohne etwas, das Gäste anzieht, überlebt niemand – weder Gastronomie noch Hotellerie“, warnte Thompson, der auch die zunehmende Bürokratie beklagte. Regionale Kulinarik scheitere nicht am Willen der Betriebe und nicht am Interesse der Gäste. „Sie scheitert dort, wo niemand dafür sorgt, dass Menschen überhaupt kommen.“ "Bundesweite Weintourismusstrategie fehlt" Prof. Dr.-Ing. Jonas Müller (Leiter des Studiengangs Kulinarik- und Weintourismus an der Technischen Hochschule Würzburg), vermisste trotz der wachsenden Bedeutung von Weintourismus und regionaler Kulinarik in Deutschland bislang „eine übergreifende, bundesweit abgestimmte Weintourismusstrategie“. Während viele Weinregionen eigenständige Konzepte verfolgten, fehle eine gemeinsame strategische Rahmensetzung mit klaren Zieldefinitionen, Qualitätsstandards und Entwicklungsleitlinien. Eine nationale Weintourismusstrategie könnte dazu beitragen, Wein stärker als identitätsstiftendes Kulturgut zu positionieren und gleichzeitig regionale Wertschöpfung und Akzeptanz für Weinbau und Kulturlandschaft zu sichern. Probleme seien steigende Produktionskosten und ein zurückgehender Weinkonsum. "Flickenteppich von Strategien und Initiativen" Auch Jan-Peter Wulf, Redakteur und Fachjournalist für Gastronomie, sagte, derzeit finde sich ein „Flickenteppich“ von Strategien und Initiativen – „engagiert, aber überregional nur wenig unterstützt und koordiniert“. Sehr zu begrüßen wäre aus seiner Sicht eine deutschlandweite Identifizierung, Kartierung, Bündelung und Förderung. In anderen Länder wie Österreich und Frankreich gebe es so etwas. Er kritisierte auch, dass die Familienbetriebe in der Landwirtschaft und Gastronomie zu wenig unterstützt würden. (hle/25.02.2026)

Briefkastenfalle schnappt zu: Warum Polizeibeobachtung die Geldwäsche sperrt

beck-aktuell - 25.02.2026

Ein Briefkasten voll erbeutetem Geld führt nicht zwingend zur Geldwäsche. Das OLG Stuttgart entschied, dass die Vollendung mangels tatsächlicher Verfügungsgewalt scheitert, wenn die Polizei den Einwurf des Geldes bereits beobachtet. Ohne ungehinderten Zugriff bleibe es beim Versuch.



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Bundesrat: Effektivierung des Bußgeldverfahrens

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Der Bundesrat hat erneut den Entwurf eines Gesetzes "zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens" vorgelegt.

Regierungsentwurf zum Schutz vor SLAPP-Verfahren

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem in der Zivilprozessordnung weitergehende Schutzregelung vor sogenannten SLAPP-Verfahren eingeführt werden sollen.

17. Sitzung des Ausschusses für Sport und Ehrenamt

Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt ist am Mittwoch, 25. Februar 2026, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Auf der Tagesordnung stand unter anderem ein Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern von Blaulichtorganisationen. Die 14 Mitglieder des Ausschusses beschäftigen sich unter anderem mit Regelungen zur Bekämpfung von Doping und Manipulation im Sport sowie mit der gesellschaftlichen Bedeutung des Sports für andere Lebensbereiche wie Bildung, Gesundheit, Integration und Wirtschaft. Darüber hinaus befassen sie sich mit dem Ehrenamt in Deutschland. Bürgerinnen und Bürger hierzulande engagieren sich in großem Umfang freiwillig und unentgeltlich für gesellschaftliche Belange. (25.02.2026)

Experten begrüßen weitere Digitalisierung des Notariats

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare“ (21/3735) war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 25. Februar 2026. Laut Entwurf soll durch die Digitalisierung insbesondere des Austauschs von Dokumenten und Daten der Austausch von Papierdokumenten und die damit einhergehenden Medienbrüche vermieden werden. Die sechs Sachverständigen begrüßten den Entwurf übereinstimmend als wichtigen Schritt hin zu einer vollständigen Digitalisierung des Notariats. Experte: Längst überfälliger Schritt Dr. Philipp Hammerich, von der SPD-Fraktion für die Anhörung vorgeschlagenes Vorstandsmitglied im Legal Tech Verband Deutschland, sagte, mit dem Entwurf werde ein längst überfälliger Schritt getan. Dennoch sollte man sich vor Augen führen, dass der digitale Fortschritt der gesetzgeberischen Anpassung davoneile und der Gesetzgeber schon einen Blick auf die digitale Welt von morgen richten müsse, um mit dem Fortschritt künftig mitzuhalten. Man könne nicht immer gesetzgeberisch nachjustieren, weil das Verfahren dafür einfach zu aufwändig sei. Der Entwurf regele zwar die Transportinfrastruktur, so Hammerich, lasse aber die systemoffene Anwendungen externer zertifizierter Softwaresysteme weitgehend unberücksichtigt. Der Verband fordere daher die Aufnahme einer Innovationsklausel. Mit dem digitalen Fortschritt mithalten Dr. Dieter Mehnert, Präsidialmitglied der Bundessteuerberaterkammer, der für die CDU/CSU-Fraktion teilnahm, begrüßte das Ziel des Gesetzentwurfs, Verfahrensabläufe zu digitalisieren, Medienbrüche abzubauen und den Datenaustausch zwischen den Beteiligten effizienter zu gestalten. Das ELSTER-Steuerportal sei unzweifelhaft ein leistungsstarkes System, das sich als tragende Säule der digitalen Steuerverwaltung bewährt habe. Es stoße jedoch an seine Grenzen, wo individualisierte, nichtstandardisierte oder rechtlich komplexe Sachverhalte zu ermitteln seien. Außerhalb der klassischen Massenverfahren bestünden technische Limitierungen, die eine sachgerechte elektronische Kommunikation erschwerten und zu Medienbrüchen führten. Vor diesem Hintergrund rege die Bundessteuerkammer an, ergänzend zu dem Gesetzestext das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) als elektronischen Kommunikationsweg zu Finanzverwaltung außerhalb der klassischen ELSTER-Masseverfahren nutzbar zu machen. Kritik an ELSTER-Übernahme Der Vizepräsident des Deutschen Notarvereins, Dr. Felix Odersky, der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die Anhörung nominiert wurde, kam aus Sicht der Praxis ebenfalls zu einer grundsätzlich positiven Bewertung des Gesetzesvorhabens. Die weitere Digitalisierung sei größtenteils sehr praktikabel gelöst. Die bisherigen Schritten hätten wegen der noch immer vorhandenen Medienbrüche noch nicht zu einer Entlastung bei den Notaren geführt, sondern zu erheblichen Vorleistungen, sagte Odersky mit Verweis auf die in einer Kanzlei notwendigen Urkunden-Scans. Mit dem Gesetzesvorhaben sollte es für die Bürger schneller gehen und für die Notare eine spürbare Entlastung geben. Noch unzufriedenstellend sei, zumindest für die nächsten zwei, drei Jahre, der sich abzeichnende Flickenteppich. Überflüssige zusätzliche Pflichten sollten vermieden werden. "Ein sichtbarer Beitrag zur Staatsmodernisierung" Prof. Dr. Sebastian Omlor von der Philipps-Universität Marburg, der für die Unionsfraktion teilnahm, betonte in seiner schriftlichen Stellungnahme, der Entwurf leiste einen sichtbaren Beitrag zur Staatsmodernisierung und zur digitalen Transformation von Rechtsdienstleistungen. Während die notarielle Errichtung von Urkunden inzwischen in weiten Bereichen elektronisch erfolgen könne, sei der anschließende Vollzug bislang noch in erheblichem Umfang von Medienbrüchen geprägt. Der Entwurf schließe diese Lücke. Zugleich sollte er als Etappe verstanden werden: Strukturdatensätze sollten konsequent auch im gerichtlichen Bereich genutzt, steuerliche Schnittstellen symmetrisch digitalisiert, bundeseinheitliche Standards angestrebt und störungsfeste Regelungen normiert werden. „Flickenteppich“ schnell beseitigen Auch Dr. Markus Sikora, Präsident der Bundesnotarkammer, verwies auf den Abbau von Medienbrüchen. Seit der Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung zum 29. Dezember 2025 beginne auch die Errichtung der Urkunde in den Notarbüros digital. Die Digitalisierung des Vollzugs sei nur folgerichtig. Zudem setze das Vorhaben gleich mehrere im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD gesetzte Ziele um. Zu beachten sei allerdings, dass die Digitalisierung auf notarieller Seite zunächst zusätzliche Belastungen und Kosten verursache und ihre Effizienzgewinne von einer konsequenten Gesamtausgestaltung abhängten. Aufgrund der zeitlich gestaffelten Digitalisierung werde über Jahre hinweg ein Flickenteppich an analoger und digitaler Kommunikation bestehen. Verpflichtung, ELSTER zu nutzen, stößt auf Kritik Norbert Weide, Mitglied im Ausschuss Anwaltsnotariat des Deutschen Anwaltvereins (DAV), begrüßte als Praktiker ebenfalls das Gesetzesvorhaben, das deutliche Fortschritt bringe. Jedes Blatt Papier, das nicht gescant oder gedruckt werden müsse, spare Zeit und auch Personal. Ohne Medienbruch würden nicht nur Ressourcen geschont, sondern auch Arbeitszeit und Kosten reduziert. Positiv sei, so der von der SPD-Fraktion nominierte Rechtsanwalt und Notar, dass eine Umsetzung vor dem 1. Januar 2027 vorgesehen ist. Er sehe aber zwei Kritikpunkte, sagte Weide und verwies wie sein Vorredner auf den sich anbahnenden Flickenteppich. Negativ sei, dass von Bundesland zu Bundesland zu unterschiedlichen Zeiten eine Einführung erfolgen kann und innerhalb eines Bundeslandes nur einzelne und nicht sämtliche Behörden verpflichtet werden können. Dies bedeute Mehraufwand. Was sehr aufstoße, sei die Verpflichtung, ELSTER zu nutzen. Es sei zu befürchten, dass der vermeintlich einfachere Weg der papierenen Veräußerungsanzeige gewählt wird, schreibt Weide in seiner schriftlichen Stellungnahme. Entwurf der Bundesregierung Wie die Bundesregierung im Entwurf schreibt, werden jährlich über eine Million Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie andere Arten von Grundstücksübertragungen beurkundet. Während die Kommunikation zwischen Grundbuchämtern und Notarinnen und Notaren teilweise schon elektronisch abgewickelt werde, erfolge die Kommunikation im Rahmen des Vollzugs eines Immobilienvertrages mit Gerichten und weiteren Verwaltungsstellen fast ausschließlich in Papierform und auf dem Postweg. Eine ähnliche Herausforderung sieht die Bundesregierung bei der Datenübermittlung an die Gutachterausschüsse, in Fällen, in denen Notarinnen und Notare bei Gericht um die Genehmigung andersgearteter Rechtsgeschäfte bitten, sowie bei der Umsetzung der steuerlichen Mitwirkungspflichten der Notarinnen und Notare. Die Bundesregierung wolle daher die Möglichkeit eröffnen, „dass Notarinnen und Notare und die beteiligten Stellen den Austausch von Informationen und Dokumenten im Rahmen des Vollzugs von Immobilienverträgen, zur gerichtlichen Genehmigung notarieller Rechtsgeschäfte und zur Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten rein elektronisch führen.“ Änderungsvorschläge des Bundesrats Wesentliche Details dazu sollen dem Entwurf zufolge auf dem Verordnungswege durch den Bund und die Länder geregelt werden. Für den Austausch zwischen Notarinnen und Notaren sowie den beteiligten Stellen außerhalb der Finanzverwaltung soll laut Bundesregierung die Infrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfaches genutzt werden. Hinsichtlich des Austauschs mit den Finanzbehörden soll wiederum das Bundesministerium der Finanzen die Verordnungskompetenz erhalten. Bis zum 1. Januar 2028 soll diese Kommunikation vollständig elektronisch stattfinden. Laut Entwurf soll dafür die ELSTER-Infrastruktur genutzt werden. Der Bundesrat macht in seiner Stellungnahme mehrere Änderungsvorschläge, die teils technischer Natur sind. Die Bundesregierung teilt in ihrer Gegenäußerung mit, dass sie nach Prüfung der Vorschläge keinen Anpassungsbedarf an ihrem Entwurf sehe. (mwo/25.02.2026)

15. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien

Der Ausschuss für Kultur und Medien ist am Mittwoch, 25. Februar 2026, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Unter anderem fand ein Fachgespräch zum Thema "KI und Urheberrecht – Herausforderungen und Handlungsoptionen für den Schutz kreativer Inhalte Fachgespräch" statt. Als Sachverständige waren geladen Prof. Dr. Katharina de la Durantaye (Humboldt-Universität zu Berlin), Michael Duderstädt (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)), Prof. Dr. Boris Hollas (Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden), Katharina Uppenbrink (Initiative Urheberrecht) und Reinher Karl (VUT ‒ Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen). Für die Bundesregierung nahmen teil Ministerialdirektor Marco-Alexander Breit (Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung), Parlamentarischer Staatssekretär Frank Schwabe (SPD) vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien, Staatsminister Dr. Wolfram Weimer. Der Ausschuss für Kultur und Medien mit seinen 18 Mitgliedern ist auf der Bundesebene für den gesamten Themenkomplex zuständig. So kontrolliert er beispielsweise die kulturpolitische Förderpolitik der Bundesregierung, berät über die Zukunft der Deutschen Welle und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, entscheidet über die nationale Filmförderung mit oder diskutiert die Förderung geschichtlicher Lernorte von nationaler Bedeutung. (25.02.2026)

- "Zukunft möglich machen“ – Bundespräsident Steinmeier empfängt 100 ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier lädt am 3. März rund 100 ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus ganz Deutschland ins Schloss Bellevue ein.