Aktuelle Nachrichten

HDI Lebensversicherung AG

Übertragung eines Versicherungsbestandes
Kategorien: Finanzen

HDI Lebensversicherung AG

Übertragung eines Versicherungsbestandes  
Kategorien: Finanzen

AXA Lebensversicherung Aktiengesellschaft

Übertragung eines Versicherungsbestandes
Kategorien: Finanzen

Delegationsreise der Parlamentariergruppe Westafrika in die Republik Senegal und in die Republik Cabo Verde

Vom 1. bis 7. Februar 2026 wird eine Delegation der Parlamentariergruppe Westafrika unter Leitung des Vorsitzenden, Josef Oster (CDU/CSU), in die Republik Senegal und in die Republik Cabo Verde reisen. Weitere Delegationsmitglieder sind die Abgeordneten Detlef Seif (CDU/CSU), Sven Wendorf (AfD), Gabriela Heinrich (SPD) und Dr. Lena Gumnior (Bündnis 90/Die Grünen). Die Delegation wird sich im Senegal mit dem Parlamentspräsidenten und dem Außenminister sowie Parlamentarierinnen und Parlamentariern austauschen. Darüber hinaus wird es Gespräche mit Organisationen der Vereinten Nationen, politischen Stiftungen und Personen aus der senegalesischen Zivilgesellschaft geben. Hierbei soll es unter anderem um die Sicherheitslage, die politische Entwicklung, humanitäre Hilfe und Migration in Westafrika, insbesondere in der Sahelregion, gehen. Ebenso sollen die Perspektiven, Zukunfts- und Teilhabechancen der senegalesischen Jugend sowie die Förderung von beruflicher Qualifizierung durch die deutsche technische Zusammenarbeit diskutiert werden. Des Weiteren sollen Projekte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit besucht werden, wie die Molkerei „Laiterie du Berger“ in Sandiara und eine Umspannstation des staatlichen Energieversorgers „SENELEC“. Auf Cabo Verde wird sich die Delegation unter anderem mit dem Parlamentspräsidenten, dem Außenminister und der Parlamentarischen Freundschaftsgruppe Deutschland-Cabo Verde austauschen. Es ist zudem ein Gespräch mit der EU-Botschafterin zur Arbeit der Europäischen Union in Cabo Verde geplant. Die Delegation plant außerdem den Besuch eines SOS-Kinderdorfes und ein Gespräch mit Vertreterinnen verschiedener Nichtregierungsorganisationen zu den Themen Frauen- und Kinderrechte. Des Weiteren ist geplant, den „Parque Tecnológico Arquipélago Digital de Cabo Verde“ sowie den Windpark „Cabeólica“ zu besuchen und hier einen Gesprächsfokus auf Wirtschaft, Bildung und Umwelt zu legen.

ASTA Energy Solutions AG neu im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse

Deutsche Börse (PM) - 30.01.2026
Seit heute notiert die ASTA Energy Solutions AG (ISIN: AT100ASTA001) im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse. Der erste Preis der Aktie betrug 43,00 Euro. Der aktuelle Aktienkurs ist auf der Webseite der Deutschen Börse abrufbar. Berenberg agierte als Sole Global Coordinator und zusammen mit der Commerzbank (in Kooperation mit ODDO BHF) und der Raiffeisen Bank International als Joint Bookrunners und Underwriters. Die Baader Bank war als Co-Lead Manager tätig. Designated Sponsor im Xetra-Handel ist Berenberg. Spezialist am Handelsplatz Frankfurt ist ODDO BHF. Nach eigenen Angaben ist die ASTA Energy Solutions AG mit Hauptsitz in Oed, Österreich, ein Hersteller von hochisolierten Kupferwickeldrähten und -stäben. Diese Komponenten werden vorwiegend in Hochleistungstransformatoren, Generatoren und Elektromotoren eingesetzt. Das Unternehmen erzielte im Geschäftsjahr 2024 einen Nettoumsatz von 643 Mio. Euro. Es beschäftigt rund 1.400 Mitarbeitende an sechs Produktionsstandorten in Österreich, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, China und Indien. Weitere Informationen finden Sie in unserer Primärmarktstatistik. Medienkontakt: Andreas von Brevern +49 69 2114284 media-relations@deutsche-boerse.com Carola Dürer +49 69 21114739 media-relations@deutsche-boerse.com
Kategorien: Finanzen

Kontroverse Debatte zur wirtschaftlichen Lage in Deutschland

Aller Kritik an der deutschen Wirtschaftspolitik zum Trotz sieht Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) positive Zeichen, mahnt aber weitere Reformen an. Das unterstrich sie am Freitag, 30. Januar 2026, in ihrer Regierungserklärung zum Jahreswirtschaftsbericht 2026 (21/3700). Das Parlament debattierte anschließend über die wirtschaftliche Lage und überwies den Bericht zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwies. Ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3870) lehnte das Parlament mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD bei Enthaltung der Linken ab. Darin wurde unter anderem gefordert, die Stromsteuer für alle Unternehmen und Verbraucher auf das europäische Mindestmaß zu senken. Reiche: Vor uns liegt die Chance, Fahrt aufzunehmen Der Grund für die ermutigenden Signale in der deutschen Wirtschaft ist die Prognose, dass das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) im laufenden Jahr um ein Prozent wachsen könnte – mehr als in den Vorjahren, aber weniger als man noch im vergangenen Herbst prognostiziert hatte. "Hinter uns liegen zwei Jahre Rezession, Rückwärtsgang. Hinter uns liegt ein Jahr Stagnation, Seitwärtsgang. Vor uns liegt die Chance, wieder Fahrt aufzunehmen", sagte Reiche. Deutschland brauche noch mehr Strukturreformen. "Die nächsten Jahre sind unser Reformfenster – und es steht nicht ewig offen", mahnte sie. "Wenn wir investieren, statt zaudern, wenn wir Verfahren beschleunigen, statt sie zu verkomplizieren, wenn wir Arbeit erleichtern, statt sie zu verteuern, dann kann unser Land stärker aus der heutigen schwierigen Phase herausgehen." Die Voraussetzungen dafür seien günstig. Deutschland sei die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt und verfüge über eine starke industrielle Basis. Der Anteil der Industrie an der Wirtschaftsleistung liege mit über 22 Prozent deutlich über dem EU-Durchschnitt. Hinzu komme ein "außerordentlich leistungsfähiger Mittelstand", und "2000 Hidden Champions" seien in ihren Nischen Weltmarktführer und erwirtschafteten zwei Drittel ihrer Umsätze im Ausland. Ihr sei dennoch bewusst, so die Ministerin: "Es ist ein realistischer Blick nötig." AfD: Deutschland befindet sich im freien Fall Leif-Erik Holm (AfD) kritisierte Reiches Anmerkungen und die Arbeit der Bundesregierung scharf. Er sagte: "Die Wirtschaft ist alarmiert und entsetzt. Deutschland befindet sich im freien Fall. Dieser Satz von BDI-Präsident Peter Leibinger ist zum geflügelten Wort geworden, weil er leider richtig ist." Die Bundesregierung sei nicht in er Lage, "für eine Umkehr zu sorgen". Die Hoffnungen, die die schwarz-rote Koalition vor allem bei Wirtschaftsvertretern geweckt habe, seien nicht erfüllt worden. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) habe einen "Herbst der Reformen" versprochen, doch nach wie vor leide die Wirtschaft unter Steuern, Abgaben und hohen Energiekosten. Grüne: Zukunftstechnologien können unter die Räder kommen Auch Felix Banaszak (Bündnis 90/Die Grünen) ließ kein gutes Haar an der Arbeit der Bundesregierung und der Wirtschaftsministerin. Die Bilanz von einem Dreivierteljahr Regierung Merz sei ein Prozent Wachstum. Davon würden 0,3 Prozent erreicht, weil viele Feiertage 2026 aufs Wochenende fielen, und 0,6 Prozent davon seien "wegen hoher Verschuldung" zustande gekommen. "Ich glaube, ich bin im falschen Film!", rief Banaszak aus. Er sorge sich, dass Zukunftstechnologien wie die erneuerbaren Energien "unter die Räder kommen". Die geplante Reform des Energiewirtschaftsgesetzes mit dem Ziel, dass die Erneuerbaren den bisher bestehenden Rechtsanspruch auf Anschluss an die Netze verlieren, sei alarmierend. Es dürfe nicht dazu kommen, dass Ministerin Reiche, die als Staatssekretärin unter dem damaligen Wirtschaftsminister Peter Altmeier (CDU) "die Zukunftsbranche Solarindustrie in Grund und Boden reguliert hat", nun eine weitere Zukunftsbranche verhindere. Linke an Regierung: Stärken Sie die Binnennachfrage! "Sie haben keine Industriestrategie", warf Janine Wissler (Die Linke) der Bundesregierung vor. Das Land leide weiter an der Importabhängigkeit vom Gas, seit 2022 nicht mehr von Lieferungen aus Russland, sondern von LNG-Gas. Anstatt auf E-Mobilität setze die Bundesregierung weiter auf die Verbrennertechnik. Das verunsichere nicht nur die Wirtschaft, sondern vor allem auch die Arbeitnehmer, die nun "um ihren Acht-Stunden-Tag fürchten", zudem plane Reiche längere Lebensarbeitszeiten. "Stärken Sie die Binnennachfrage", forderte Wissler, anstatt "immer neue Geschenke durch Steuererleichterungen" zu machen. SPD: Modernisieren vom Bahnhof bis zum Wärmenetz Für Armand Zorn (SPD) zeigen die Zahlen im Jahreswirtschaftsbericht, dass "die Wirtschaft nach fünf Jahren der Stagnation endlich wieder in Gang kommt". Ein Prozent Wachstum sei zwar noch "kein Boom", aber die Richtung stimme und sei "das Ergebnis einer ermutigen Politik". Mit dem Sondervermögen, der Fortsetzung des Klimaschutzes und der Erneuerung der Infrastruktur werde dafür gesorgt, dass es "eine doppelte Rendite" gebe. "Wir modernisieren unser Land vom Bahnhof bis zum Wärmenetz und beleben auch dabei die Konjunktur", sagte Zorn. Die Bundesregierung werde dafür sorgen, dass ein neues Wirtschaftsmodell auf den Weg gebracht wird. "Wir wollen von Technologie, von Innovation, von Zukunftsindustrien leben", so der SPD-Vertreter. CDU/CSU: Investitionen aus dem Ausland nehmen zu Sepp Müller (CDU/CSU) sprach vom Jahreswirtschaftsbericht als "einem düsteren Bild, das sich langsam aufklart". Die Investitionen aus dem Ausland würden zulegen, die Unternehmensgründungen seien "so hoch, wie seit Jahrzehnten nicht", und auch die Zahl der Baugenehmigungen sei gestiegen. Das seien Auswirkungen dessen, was in den letzten Monaten an Reformen verabschiedete wurde: "Diese Bundesregierung mit den Sozialdemokraten und der Union hat den Industriestrompreis auf den Weg gebracht und die Strompreiskompensation. Wir führen die neue Grundsicherung ein und haben die Aktivrente gestartet." Wachstum von einem Prozent erwartet Die deutsche Wirtschaft wird in diesem und im kommenden Jahr nach Einschätzung der Bundesregierung weniger stark wachsen, als im Herbst 2025 erwartet worden war. Die Bundesregierung korrigierte ihre Prognose für 2026 von 1,3 auf 1,0 Prozent und für 2027 von 1,4 auf 1,3 Prozent herunter, wie aus dem Jahreswirtschaftsbericht 2026 hervorgeht. Probleme bereiten der deutschen Wirtschaft insbesondere die Zollpolitik von US-Präsident Donald Trump sowie die zunehmende Konkurrenz durch chinesische Unternehmen. Getragen werde das Wachstum vor allem von den staatlichen Ausgaben für Infrastruktur und Verteidigung. Als Ursachen für die reduzierte Wachstumsprognose listet der Bericht vier Faktoren auf. Zum einen die schwache Erholung der deutschen Wirtschaft: Die Erholung falle „schwächer“ aus als erwartet, heißt es in dem Papier. Außerdem lähme der schwache Außenhandel die exportabhängige deutsche Wirtschaft. Vor allem die Geschäfte mit China und den USA seien „von Gegenwind“ getroffen. Die Unsicherheit im Handel mit den USA nehme zu. Zwar sei seit 2025 ein Zollabkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten, das 15 Prozent pauschale Einfuhrzölle für EU-Waren vorsieht, verhandelt worden. Doch neue Zolldrohungen aus den USA wie im Grönland-Streit verunsicherten die Exportwirtschaft. Private Investitionen als „zentrale Herausforderung“ Auch die Binnennachfrage bleibe verhalten. Zwar stellt der Bericht fest, dass die konjunkturelle „Erholung von der Binnenwirtschaft getragen“ werde. Der private Konsum wächst jedoch nur moderat: Für 2026 wird ein Plus von 0,8 Prozent erwartet, für 2027 von 1,1 Prozent. Stärker trage der Staat zur Nachfrage bei. Der Staatskonsum solle laut Regierungsprognose im laufenden Jahr um 2,4 Prozent zulegen. Doch dieses Wachstum gehe ebenfalls vor allem auf staatliche Investitionen in Infrastruktur und Verteidigung zurück. Die privaten Investitionen werden im Jahreswirtschaftsbericht als „zentrale Herausforderung“ beschrieben. Schließlich führe der demografische Wandel dazu, dass es weniger Erwerbstätige gibt. Trotz schrumpfender Industriekapazitäten werde die Arbeitslosenquote aber stabil bleiben, die Bundesregierung rechnet für 2026 mit 6,2 Prozent. Gleichzeitig fehlten den Betrieben weiterhin Arbeitskräfte. Das sei auch entscheidend für die schwache Entwicklung des Potenzialwachstums: Ab 2028, so prognostiziert es die Bundesregierung, reduziere der Faktor Arbeit das Wachstum jährlich um 0,1 Prozent. (nki/hau/30.01.2026)

Regierung will Regelungen zur Lebend­organspende ändern

Die Bundesregierung will das Transplantationsgesetz ändern, um den Organspender- und Organempfängerkreis bei der Lebendorganspende zu erweitern. Der dazu vorgelegte „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen“ (21/3619) wurde am Freitag, 30. Januar 2026, in erster Lesung beraten. Im Anschluss an die Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzentwurf soll die Überkreuzlebendspende für Nieren ermöglicht und Rechtsgrundlagen für den Aufbau eines Programms für die Überkreuzlebendnierenspende geschaffen werden. Gleichzeitig soll der Schutz der Lebendspenderinnen und Lebendspender von Organen und Gewebe gestärkt werden. Es gelte, Betroffenen in einem sicheren Rahmen weitere Therapieoptionen zu eröffnen, die in Deutschland bislang gesetzlich nicht vorgesehen, aber international seit langem etabliert sind, schreibt die Bundesregierung. So sei eine Lebendspende einer Niere, des Teils einer Leber oder anderer nicht regenerierungsfähiger Organe hierzulande bisher nur in engen Grenzen zwischen Menschen erlaubt, die sich in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen. Das Gesetz schaffe die gesetzlichen Voraussetzungen für die Überkreuzlebendnierenspende zwischen inkompatiblen Organspendepaaren. Das seien Paare, bei denen zwischen der Spenderin oder dem Spender und der Empfängerin oder dem Empfänger eine Spende aus immunologischen Gründen nicht in Betracht kommt, heißt es. Anonyme nicht gerichtete Nierenspende Ermöglicht werden soll auch die sogenannte „anonyme nicht gerichtete Nierenspende“. Eine anonyme Spende an eine nicht bekannte Person sei altruistisch motiviert und erfolge entweder zum Zweck der Übertragung auf eine Empfängerin oder einen Empfänger eines inkompatiblen Organspendepaars oder zum Zweck der Übertragung auf eine Person in der Warteliste. Die spendende Person hat dabei dem Entwurf zufolge keinen Einfluss auf die Empfängerin oder den Empfänger. Die Vermittlung der Nieren einer Spenderin oder eines Spenders einer nicht gerichteten anonymen Nierenspende richte sich ausschließlich nach medizinischen Kriterien. Dadurch werde einer möglichen Kommerzialisierung einer Lebendorganspende effektiv vorgebeugt. (hau/30.01.2026)

EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie: Neue Ära der Compliance?

CMS Hasche Sigle Blog - 30.01.2026

Die Richtlinie verschiebt den Schwerpunkt von der formalen Genehmigungstreue zur materiellen Umwelt-Compliance. Außerdem wird dem auf den Menschen bezogenen Rechtsgüterschutz gleichrangig das Ökosystem zur Seite gestellt. Unternehmen, die Genehmigungen fortlaufend aktualisieren, ökologische und menschenbezogene Schutzgüter gleichermaßen ernst nehmen, Gefährdungen proaktiv kontrollieren und die Integrität ihrer Verfahren sachlich belegen, reduzieren strafrechtliche und Reputationsrisiken. 

Erstmals europaweit harmonisierter Mindeststandard

Die Umweltstrafrechtsrichtlinie schafft erstmals einen europaweit harmonisierten Mindeststandard für Straftatbestände, Sanktionen und Ermittlungsinstrumente. Politisch eingebettet ist sie in den Europäischen Green Deal, dessen Ziel ein hoher und einheitlicher Umweltschutz ist. Damit verlagert sich Umweltstrafrecht von einer Randmaterie in den Kern unternehmerischer Compliance und des Risikomanagements. Unternehmen sind künftig nicht nur Adressaten von Verwaltungsauflagen, sondern tragen eine aktive Verantwortung dafür, dass ihre Tätigkeiten materiell mit den einschlägigen Umweltanforderungen vereinbar sind.

Missbrauchsklausel und Durchbrechung der Legalisierungswirkung von Genehmigungen

Zentral für die Unternehmenspraxis ist die Neudefinition der Rechtswidrigkeit: Eine Handlung ist unrechtmäßig, wenn sie gegen unionsrechtliche oder nationale, auf die Umsetzung des Unionsrechts bezogene umweltbezogene Anforderungen verstößt. Dies soll auch dann gelten, wenn eine Genehmigung formal rechtmäßig erteilt wurde, diese jedoch auf betrügerische Weise oder durch Korruption, Erpressung oder Zwang erlangt wurde (Art. 3 Abs. 1, S. 3). Dieses Prinzip erinnert an die Regelung des § 330d Abs. 1 Nr. 5 StGB. Danach kann eine verwaltungsrechtliche Pflicht im Rahmen von Umweltstraftaten auch dann verletzt sein, wenn eine Genehmigung aufgrund von Drohung, Bestechung oder Kollusion erwirkten oder durch unrichtige oder unvollständige Angaben erschlichenen wurde. In Fällen des Rechtsmissbrauchs kann eine Genehmigung nicht tatbestandsausschließend oder rechtfertigend wirken. 

Neu ist jedoch die Durchbrechung der Legalisierungswirkung der Genehmigung in strafrechtlicher Hinsicht, wenn eine Genehmigung offensichtlich gegen die einschlägigen materiellrechtlichen Anforderungen verstößt (Art. 3 Abs. 1, S. 3, 2. HS). Wer über eine Genehmigung verfügt, wird sich bei Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht nicht mehr vollständig darauf verlassen können, dass Genehmigtes für alle Zeiten auch legal ist. Für Unternehmen bedeutet dies, dass Genehmigungen aktiv gemanagt, regelmäßig gegen den Stand von Technik und Recht geprüft und bei Bedarf aktualisiert oder erneuert werden müssen. Ebenso müssen Integrität und Transparenz des internen Genehmigungsverfahrens selbst dokumentiert und belegbar sein.

Erweiterter Straftatenkatalog

Die Zahl der umweltbezogenen Straftatbestände steigt im Vergleich zur Vorgängerfassung der Umweltstrafrechtsrichtlinie von neun auf zwanzig (Art. 3 Abs. 2). Der Katalog ist zudem nicht abschließend: Die Mitgliedstaaten dürfen weitere Straftatbestände schaffen. Dadurch erweitert sich für Unternehmen die strafrechtliche Relevanz entlang der gesamten Wertschöpfungskette, vom Energieeinsatz bis hin zu Produkt- und Lieferkettenentscheidungen. Erfasst werden u. a. das Inverkehrbringen umweltschädlicher Erzeugnisse, die Herstellung, das Inverkehrbringen oder das Bereitstellen auf dem Markt von bestimmten gefährlichen Stoffen, sofern diese bereits durch andere (im Einzelnen genannte) Rechtsakte unionsrechtlich geregelt sind. Ebenfalls erfasst sind außerdem die Herstellung, Verwendung etc. von Quecksilber nach der EU-Quecksilberverordnung sowie von fluorierten Treibhausgasen, die Durchführung ohne Genehmigung bestimmter Projekte, wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben ist, der Bau, Betrieb oder Abbau von Offshore-Erdöl- oder Erdgas-Anlagen nach der Offshore-Öl- und Gas-Richtlinie, die illegale Erschöpfung von Wasserressourcen entgegen der Wasserrahmenrichtlinie, das Inverkehrbringen von und der Handel mit Holz im Zusammenhang mit Entwaldung nach der EU-Entwaldungsverordnung sowie der Handel mit invasiven Arten, die nach der Invasive-Arten-Verordnung eine Gefahr für Ökosysteme und Biodiversität darstellen.

Gefährdungsdelikte und Versuchsstrafbarkeit

Viele Tatbestände sind als Gefährdungsdelikte ausgestaltet. Damit setzt Strafbarkeit häufig nicht mehr eine eingetretene konkrete Gefahr voraus, sondern es genügt, dass ein Verhalten geeignet ist, erhebliche Umweltschäden zu verursachen. Zusätzlich führt die Richtlinie bei bestimmten Handlungen eine Versuchsstrafbarkeit ein. Für Unternehmen verschiebt sich durch die Neuregelung die Compliance‑Schwelle deutlich nach vorn: Entscheidend ist die präventive Beherrschung von Risiken, die bereits der Eignung nach erhebliche Umwelteinwirkungen auslösen können, etwa in Emissions‑, Abfall‑ und Projektprozessen. 

Qualifizierte Straftaten und ökologische Dimension

Neu ist der Begriff der „qualifizierten Straftaten“ für Fälle großflächig‑irreversibler Umweltschäden, die in der öffentlichen Debatte häufig mit „Ökozid“ bezeichnet werden. Die Richtlinie erweitert zugleich die Schutzgüter und nennt nun ausdrücklich auch Ökosysteme (Art. 3 Abs. 2 lit. a). Damit wird neben der menschenbezogenen Gefahrenabwehr auch die rein ökologische Dimension gleichrangig adressiert.

Verantwortlichkeit juristischer Personen und deutsches Unternehmensstrafrecht

Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass neben natürlichen auch juristische Personen wirksam, angemessen und abschreckend sanktioniert werden können. Staaten ohne Unternehmensstrafrecht werden nicht gezwungen, ein solches einzuführen, sollen aber vergleichbar wirksame Mechanismen bereitstellen. In Deutschland dürfte das die Debatte um Verbandssanktionen erneut anstoßen, nachdem das Verbandssanktionsgesetz gescheitert ist. Die Richtlinie rückt das Leitungsorgan ausdrücklich in den Fokus und regelt nun europaweit die Höhe, Art und Publizität von Sanktionen. Unternehmen sollten deshalb diese Entwicklung antizipieren und Verantwortlichkeiten auf oberster Ebene klar zuweisen, einschließlich Dokumentation materieller Compliance‑Entscheidungen, um im Fall eines Verfahrens die Organisationstauglichkeit belegen zu können.

Sanktionen gegen natürliche und juristische Personen

Das Sanktionsniveau steigt deutlich. Mit der Neuregelung wird erstmals ein Mindeststrafrahmen zur Ahndung von Umweltstraftaten aufgenommen. Für natürliche Personen sieht die Richtlinie bei qualifizierten Folgen Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren vor. Für juristische Personen werden Geldbußen am weltweiten Gesamtumsatz bemessen: mindestens fünf Prozent bzw. mindestens EUR 40 Mio. bei schwerwiegenden Straftaten, ansonsten mindestens drei Prozent bzw. mindestens EUR 24 Mio. Zusätzlich sind einschneidende Nebenfolgen möglich, darunter der Ausschluss von öffentlichen Zuwendungen, der Entzug von Genehmigungen oder auch die (gerichtliche) Auflösung von Unternehmen. 

Was Unternehmen jetzt tun müssen

Unternehmen müssen zum einen Genehmigungen aktiv managen und alle umweltrelevanten Genehmigungen inventarisieren, auf materielle Tragfähigkeit prüfen und einen regelmäßigen Aktualisierungs- und Erneuerungsprozess etablieren. Der Fokus wird dabei zunehmend auf einer Überprüfung der materiellen Rechtmäßigkeit und weniger auf der bloßen Einhaltung des genehmigten Zustands liegen. Das macht beispielsweise ein ständiges Nachverfolgen von Gesetzesänderungen sowie von Entwicklungen der Praxis und der Rechtsprechung notwendig. Zum anderen muss den Verantwortlichen bewusst sein, dass zukünftig bereits eine Schädigungseignung zur Begehung von Straftaten ausreichen kann. Insofern müssen Risiken zukünftig umso mehr nach Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet werden. Technische und organisatorische Kontrollen sind so auszurichten, dass bereits die Eignung zur Schädigung unterbunden wird. 

Ausblick

Die Richtlinie muss bis zum 21. Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Am 17. Oktober 2025 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Referentenentwurf veröffentlicht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das deutsche Strafrecht in weiten Teilen bereits den Anforderungen der Richtlinie entspricht. Der Entwurf sieht Änderungen der Tatbestände des Strafgesetzbuches (StGB) und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) sowie weiterer Nebengesetze, wie des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) oder des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) vor. Als neue Straftatbestände sollen insbesondere die Durchführung von umweltverträglichkeitsprüfungspflichtigen Projekten ohne Genehmigung (§ 327a StGB) und Handlungen hinsichtlich invasiver gebietsfremder Arten (§ 69c BNatSchG) aufgenommen werden. Darüber hinaus erfordert die Aufnahme des Tatbestandsmerkmals „Ökosystem“ und die vorgesehene Ausgestaltung der Straftatbestände als Gefährdungsdelikte eine Anpassung der §§ 324 ff. StGB und weiterer Vorschriften relevanter Nebengesetze. Umfassend angepasst wird auch der Straftatbestand der Luftverunreinigung nach § 325 StGB, der in seiner Neufassung erstmals auch das Inverkehrbringen luftverunreinigender Produkte erfasst und damit Elemente einer strafrechtlichen Produkthaftung enthält. So entfällt auch die bisherige Ausschlussregelung für Fahrzeuge in § 325 Abs. 7 StGB, sodass künftig auch ein unzulässiger Schadstoffausstoß durch Kraftfahrzeuge strafbar sein kann.

Durch die notwendige Änderung der Bußgeldvorschriften für juristische Personen und Personenvereinigungen wird außerdem § 30 Abs. 2 OWiG angepasst. Erwähnenswert ist zudem, dass der Referentenentwurf keine Regelung zur Umsetzung der Strafbarkeit bei Verstößen gegen die EU-Entwaldungsverordnung enthält. Diese Verstöße werden auch in Zukunft als Ordnungswidrigkeiten behandelt. Der Straftatbestand soll nach den Erwägungen des Referentenentwurfs in einem gesonderten Umsetzungsverfahren eingeführt werden. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass lange Zeit eine erneute Verschiebung des Inkrafttretens der EU-Entwaldungsverordnung diskutiert wurde. Stellenweise gehen die Umsetzungsvorschläge über die Anforderungen der Richtlinie hinaus. So sieht etwa der Entwurf des neu einzuführenden § 69c BNatSchG eine über die EU-Vorgaben hinausgehende Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. 

Der Beitrag EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie: Neue Ära der Compliance? erschien zuerst auf CMS Blog.

zd-finanz(.)de: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website

Die BaFin warnt vor Angeboten einer ZD Finanz über die Website zd-finanz(.)de. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die Betreiber der Website ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Kategorien: Finanzen

octavio-capital(.)com - BaFin warnt vor Angeboten auf der Website

Die BaFin warnt vor der Website octavio-capital(.)com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Festgeldgeldanlagen an.
Kategorien: Finanzen

When performance management becomes a psychosocial hazard

Norton Rose Fulbright - 30.01.2026
The recent sentencing of a Commonwealth government department (Department) for failing to manage psychosocial risks arising during performance management processes is a defining moment for Australian workplaces.

1 StR 378/25, Entscheidung vom 08.10.2025

BGH Nachrichten - 30.01.2026
Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

VIII ZR 247/24, Entscheidung vom 21.01.2026

BGH Nachrichten - 30.01.2026
Leitsatzentscheidung | Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

5 StR 417/25, Entscheidung vom 15.01.2026

BGH Nachrichten - 30.01.2026
Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

2 StR 273/25, Entscheidung vom 27.11.2025

BGH Nachrichten - 30.01.2026
Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt