Aktuelle Nachrichten

AfD fragt nach Evaluierung von Auslandseinsätzen

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 08.10.2025 - 08:50
Verteidigung/KleineAnfrage Die AfD-Fraktion verlangt in einer Kleinen Anfrage Auskunft über die Evaluierung der vom Bundestag mandatierten Auslandseinsätze der Bundeswehr.

Chancenkarte für Ausländer thematisiert

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 08.10.2025 - 08:50
Inneres/KleineAnfrage Die sogenannte Chancenkarte für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage.

Unterausschuss Europarecht eingesetzt

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 08.10.2025 - 08:50
Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss In seiner Sitzung am Mittwochmorgen hat der Rechtsausschuss den Unterausschuss Europarecht eingesetzt. Vorsitzender ist der Abgeordnete Christian Moser (CSU).

AfD will über Politikergedenkstiftungen informiert werden

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 08.10.2025 - 08:50
Kultur und Medien/GroßeAnfrage Die AfD-Fraktion verlangt in einer Großen Anfrage Auskunft über die Politikergedenkstiftungen des Bundes.

Ausstellung zeigt Werke israelischer Künstler

Bundestag | Aktuelle Themen - Mi, 08.10.2025 - 08:43
Zum zweiten Jahrestag des Terrorangriffs der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 zeigt der Bundestag eine Reihe von Werken israelischer Künstler. Die Sonderausstellung "Kunst aus Israel" geht auf eine Initiative von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner zurück – nicht zuletzt, wie Klöckner angibt, aufgrund der zunehmenden Ausgrenzung israelischer Künstlerinnen und Künstler aus dem europäischen Kunstbetrieb. Die meisten der ausgestellten Werke wurden vom Deutschen Bundestag im Jahr 2015 anlässlich des 50. Jahrestages der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen Israel und der Bundesrepublik Deutschland erworben. Zu sehen sind unter anderem drei Werke der US-amerikanischen Künstlerin Susan Hiller vom „The J. Street Project“ sowie Micha Ullmans „Im Sand lesen“. Klöckner: Der 7. Oktober markiert eine tiefe Wunde Der 7. Oktober 2023 markiere eine historische Zäsur und eine tiefe Wunde – für Israel und die jüdische Gemeinschaft weltweit, so die Bundestagspräsidentin anlässlich des Jahrestags. "Wir gedenken der Opfer und trauern mit den Angehörigen. Und wir machen laut auf das Schicksal der Geiseln aufmerksam, die sich, trotz aller aktuellen Hoffnung, weiterhin unter unmenschlichen Bedingungen in Gefangenschaft der Hamas befinden – darunter auch deutsche Staatsbürger." Die Geiseln müssten so schnell wie möglich freigelassen werden, fordert Klöckner, die im Vorfeld der Ausstellungseröffnung am Dienstag, 7. Oktober 2025, mit Angehörigen der Verschleppten zusammenkam und das deutsche Versprechen des "Nie wieder!" erneuerte. Subtiler und offener Antisemitismus in der Gesellschaft sei kein Randproblem, so Klöckner. Er werde im Internet, auf der Straße, in Klassenzimmern und in Hörsälen deutlich. Neben das Erinnern müsse deshalb "entschlossenes Handeln" treten – "bei der konsequenten Verfolgung antisemitischer Straftaten, bei der Bildungsarbeit und der Stärkung jüdischer Institutionen“. (ste/08.10.2025)

Umsetzung von EU-Vorgaben im Wettbewerbsrecht

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Die Bundesregierung hat den "Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb" eingebracht.

Bundesregierung will Amtsgerichte stärken

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Mit Änderungen unter anderem beim Zuständigkeitsstreitwert will die Bundesregierung die Amtsgerichte stärken und hat dazu einen Gesetzentwurf eingebracht.

Abschwächung der Pflicht zur E-Aktenführung in der Justiz

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Die Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf die Pflicht zur elektronischen Aktenführung in der Justiz zum 1. Januar 2026 abschwächen. Auch das Stiftungsregister soll später starten.

Vertrag über die strafrechtliche Rechtshilfe mit Indien

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Die Bundesregierung hat den "Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 24. Oktober 2024 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über die Rechtshilfe in Strafsachen"vorgelegt.

Kryptoinvestoren im Visier des Landesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität – Fünf To-dos für Kryptoinvestoren

CMS Hasche Sigle Blog - Mi, 08.10.2025 - 08:02

Am 25. September 2025 veröffentlichte das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) eine Pressemitteilung, die in der Krypto‑Investorenwelt* für Aufsehen sorgt: Ein zweites großes Datenpaket mit Krypto‑Transaktionen aus ganz Deutschland liegt der Steuerfahndung vor – mit rund 4.000 betroffenen Steuerfällen. Die Fälle werden bundesweit an Finanzämter verteilt, die Nachforderungen prüfen und festsetzen.

Schon 2023 hatte NRW Daten einer großen Handelsplattform  ausgewertet und Steuern in Millionenhöhe nacherhoben. Das Signal ist eindeutig: Der Handel mit Kryptowerten ist kein Nischenthema mehr. Die Finanzverwaltung nutzt Datenanalytik, IT-Forensik und Kooperationen zwischen den Bundesländern.

Das aktualisierte BMF-Schreiben „Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte“präzisiert Mitwirkungspflichten, Bewertungsmethoden und die steuerliche Behandlung von Staking, Lending & Co. Die Finanzverwaltung erwartet proaktive Transparenz – wer sie nicht liefert, riskiert Schätzungen.

Die Botschaft ist unmissverständlich: Die Finanzverwaltung verfügt über umfassende Daten von Handelsplattformen und geht systematisch gegen Steuerhinterziehung im Krypto-Bereich vor. Für Investoren bedeutet das: Handeln ist jetzt dringend geboten. Die folgenden fünf To-Dos sollen Ihnen dabei helfen:

1. Steuerliche Bestandsaufnahme – Vollständigkeit prüfen

Die Finanzverwaltung verfügt aufgrund des Datenpakets über Transaktionsdaten von einer zentralen Handelsplattform. Ab dem 1. Januar 2026 werden Handelsplattformen wie Kraken, Coinbase, Bitpanda oder Bison weitere Daten sammeln und im Rahmen des Kryptowerte-Steuertransparenzgesetzes an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Wer auf solchen Plattformen gehandelt hat oder handelt, muss davon ausgehen, dass seine Geschäfte den Behörden bekannt sind oder werden.

To-do: Erstellen Sie eine lückenlose Übersicht aller Krypto-Aktivitäten seit Beginn Ihrer Investments. Viele Handelsplattformen bieten nur zeitlich begrenzten Zugriff auf Transaktionsübersichten. Laden Sie alle verfügbaren Daten unverzüglich herunter und sichern Sie sie dauerhaft. Fehlende Aufzeichnungen und Datenverluste gehen zu Ihren Lasten. 

Dazu gehören:

  • Alle Anschaffungsvorgänge (Kauf, Tausch, Mining/Forging, Staking, Lending, Airdrops, ICOs)
  • Alle Veräußerungsvorgänge (Verkauf, Tausch, Verwendung als Zahlungsmittel)
  • Genutzte Wallets und Handelsplattformen (zentral und dezentral)
  • Zeitpunkte, Mengen und Kurse der Transaktionen
  • Dokumentation der gewählten Bewertungsmethode (Einzelbetrachtung, FiFo, Durchschnittsmethode)
2. Steuererklärungen der Vorjahre prüfen und ggf. berichtigen

Viele Krypto-Investoren haben in der Vergangenheit keine oder unvollständige Angaben gemacht – teils aus Unwissenheit, teils in der Hoffnung, die Finanzverwaltung würde den digitalen Raum nicht durchdringen. Das zweite Datenpaket zeigt: Diese Hoffnung ist trügerisch.

Erkennt ein Steuerpflichtiger nachträglich vor Ablauf der Festsetzungsfrist, dass eine von ihm oder für ihn abgegebene Erklärung unrichtig oder unvollständig ist und dass es dadurch zu einer Verkürzung von Steuern kommen kann oder bereits gekommen ist, so ist er verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen und die erforderliche Richtigstellung vorzunehmen (§ 153 AO). Diese Verpflichtung trifft auch Erben des früheren Kryptoinvestors.

To-do: Prüfen Sie systematisch alle Steuererklärungen der vergangenen Jahre:

  • Wurden alle steuerpflichtigen Veräußerungsgewinne erklärt?
  • Wurden Einkünfte aus Mining, Forging, Staking oder Lending angegeben?
  • Wurden auch Tauschvorgänge zwischen Kryptowerten als Veräußerung erfasst?
  • Wurden Airdrops, bei denen eine Leistung erbracht wurde, als sonstige Einkünfte deklariert?
  • Wurden Sachverhalte transparent offengelegt, die man selbst für nicht steuerbar gehalten hat, obgleich es seinerzeit noch keine Auffassung der Finanzverwaltung gabt?
3. Professionelle Selbstanzeige erwägen – aber nur mit Expertise

Wer Einkünfte nicht erklärt hat, riskiert hohe Nachzahlungen, Zinsen und Strafverfahren. Steuerhinterziehung kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden – in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren.

Die strafbefreiende Selbstanzeige ist ein zweischneidiges Schwert: Richtig angewendet verhindert sie Strafe, falsch formuliert kann sie als Geständnis gegen den Steuerpflichtigen verwendet werden.

To-do: Eine wirksame Selbstanzeige erfordert:

  • Vollständigkeit: Alle Steuerstraftaten einer Steuerart innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre müssen berichtigt werden. Eine teilweise Offenlegung führt zur Unwirksamkeit.
  • Richtigkeit: Die nachgeholten Angaben müssen korrekt sein. Falsche Anschaffungskosten oder vergessene Transaktionen können die Straffreiheit gefährden.
  • Rechtzeitigkeit: Die Selbstanzeige muss vor Entdeckung der Tat erfolgen. Die Straffreiheit tritt nicht ein, wenn die Steuerstraftat im Zeitpunkt der Berichtigung bereits entdeckt war und der Täter dies wusste oder damit rechnen musste (§ 371 Abs. 2 AO). Angesichts der systematischen Datenauswertung durch das LBF NRW ist höchste Eile geboten.
  • Entrichtung der Nachsteuer: Die fällige Steuer muss innerhalb einer vom Finanzamt gesetzten Frist entrichtet werden.

Praxis-Tipp: Bei der Selbstanzeige haben Sie nur eine Chance. Ziehen Sie erfahrene Steuerberater und Rechtsanwälte hinzu, die sowohl das Krypto-Geschäft als auch das Steuerstrafrecht beherrschen. Die professionelle Kommunikation schafft Distanz zwischen Ihnen und dem Finanzamt und sorgt für eine sachliche Atmosphäre.

4. Steuerbescheide kritisch prüfen und strategisch anfechten

Nach der Auswertung der Datenpakete könnten viele Krypto-Investoren erstmals Steuerbescheide mit erheblichen Nachforderungen erhalten. Nicht selten schätzt die Finanzverwaltung dabei die Besteuerungsgrundlagen – oft zum Nachteil der Steuerpflichtigen. Doch viele dieser Festsetzungen sind angreifbar.

Die Finanzbehörde kann Besteuerungsgrundlagen schätzen, wenn diese nicht ermittelt oder berechnet werden können (§ 162 AO). Ziel der Schätzung muss es sein, den tatsächlichen Verhältnissen möglichst nahezukommen. Eine Schätzung darf nicht der Sanktionierung dienen. Das BMF-Schreiben stellt klar, dass vorhandene Unterlagen wie Transaktionsübersichten und Steuerreports auch im Schätzungsverfahren zu würdigen sind.

To-do: Prüfen Sie jeden Steuerbescheid systematisch auf Rechtmäßigkeit:

  • Ist der Bescheid wirksam bekannt gegeben worden und läuft die Einspruchsfrist (ein Monat nach Bekanntgabe)?
  • Sind die festgesetzten Beträge nachvollziehbar aufgeschlüsselt und wurde eine Begründung für Schätzungen nach § 162 AO gegeben?
  • Wurden die richtigen Anschaffungskosten berücksichtigt oder pauschal geschätzt? Wurde die Haltefrist korrekt ermittelt?
  • Wurden Transaktionsgebühren als Werbungskosten abgezogen?
  • Wurden Airdrops ohne Gegenleistung fälschlicherweise als Einkünfte behandelt?

Praxis-Tipp: Viele Finanzämter setzen bei fehlenden Einzelnachweisen pauschale Gewinne an oder verweigern den Abzug von Anschaffungskosten gänzlich. Solche Schätzungen sind oft rechtswidrig. Der Einspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe einzulegen – versäumen Sie diese Frist nicht! Im Einspruchsverfahren können Sie weitere Nachweise nachreichen und die Finanzbehörde zur erneuten Prüfung zwingen.

5. Struktur für die Zukunft schaffen – Tax Compliance und Optimierung

Krypto-Investments sind gekommen, um zu bleiben. Statt reaktiv auf Behördenanfragen zu reagieren, sollten Investoren proaktiv eine rechtssichere Struktur schaffen. Das BMF-Schreiben führt detaillierte Aufzeichnungspflichten ein. Steuerpflichtige mit Überschusseinkünften über EUR 500.000 (ab 2027: EUR 750.000) müssen die Aufzeichnungen und Unterlagen sechs Jahre aufbewahren (§ 147a AO). Aber auch unterhalb dieser Grenze gilt: Die Finanzbehörde kann alle Unterlagen anfordern, die zum Verständnis und zur Überprüfung der Besteuerungsgrundlagen erforderlich sind.

To-do: Etablieren Sie ein durchgängiges Tax-Compliance-System. Bspw:

  • Nutzen Sie Krypto-Steuertools, die Transaktionen automatisch erfassen und bewerten
  • Exportieren Sie regelmäßig (mindestens quartalsweise) alle Transaktionsübersichten von allen genutzten zentralen Handelsplattformen (CSV-, XML- oder PDF-Dateien)
  • Dokumentieren Sie die gewählten Bewertungsmethoden und Kursquellen
  • Führen Sie ein Verzeichnis aller Wallets und Handelsplattformen und machen Sie Screenshots von Kontoständen, Orderbestätigungen und wichtigen Transaktionen
  • Wallet-Daten einschließlich öffentlicher Schlüssel zur Nachvollziehbarkeit von On-Chain-Transaktionen
  • Legen Sie Vertragsdokumente zu Mining-Pools, Staking-Vereinbarungen oder Lending-Plattformen geordnet ab
Das Krypto-Geschäft boomt – und die Finanzverwaltung wacht auf

Die Fälle aus NRW zeigen: Die Zeit der unkontrollierten Krypto-Investments ist vorbei. Mit systematischen Sammelauskunftsersuchen, spezialisierten Ermittlungsteams und modernster Datenauswertung verschärft die Finanzverwaltung den Druck.

Für Investoren bedeutet das: Wer jetzt nicht handelt, riskiert erhebliche finanzielle und strafrechtliche Konsequenzen. Mit einer vollständigen Bestandsaufnahme, lückenloser Dokumentation und gegebenenfalls einer professionellen Selbstanzeige lassen sich Risiken minimieren. Eine zukunftsgerichtete Tax-Compliance-Struktur schützt vor späteren Problemen.

Wir begleiten Mandanten in allen Phasen – von der präventiven Strukturierung über die Selbstanzeige bis zur Verteidigung in Einspruchs-, Klage- und Strafverfahren. Unsere Erfahrung im Krypto-Steuerrecht und der enge Austausch mit Finanzbehörden ermöglichen pragmatische und interessengerechte Lösungen.

* Gemeint sind Personen jeder Geschlechtsidentität. Um der leichteren Lesbarkeit willen wird im Beitrag die grammatikalisch männliche Form verwendet.

Der Beitrag Kryptoinvestoren im Visier des Landesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität – Fünf To-dos für Kryptoinvestoren erschien zuerst auf CMS Blog.

Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co. KG: BaFin ordnet Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation an

Die Deutsche Sparkassen Leasing GmbH & Co. KG muss sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß ist. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet.
Kategorien: Finanzen

Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co. KG: BaFin ordnet Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation an

BaFin – Maßnahmen der BaFin - Mi, 08.10.2025 - 08:00
Die Deutsche Sparkassen Leasing GmbH & Co. KG muss sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß ist. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet.
Kategorien: Finanzen

Land not “lawfully used” merely by grant of a lease by the Crown

Norton Rose Fulbright - Mi, 08.10.2025 - 01:06
On 3 September 2025, the High Court of Australia delivered judgment in La Perouse Local Aboriginal Land Council v Quarry Street Pty Ltd [2025] HCA 32.

New Electricity Sector Regulations Now in Force

Dentons Insights - Mi, 08.10.2025 - 01:00

Mexico: The Regulations of the Electricity Sector Law (the "Regulations") were published on October 3, along with a series of other regulations corresponding to the new legal framework for the Mexican energy sector in force since March of this year.

New Hydrocarbons Sector Regulations Now in Force

Dentons Insights - Mi, 08.10.2025 - 01:00

Mexico: On October 3, 2025, the Regulations of the Hydrocarbons Sector Law (the “Regulations”) was published in the Federal Register, among other regulations that will be addressed in other publications, which entered into force the day after its publication.

When Music is a Trade Secret

Dentons Insights - Mi, 08.10.2025 - 01:00

Between 2007 and 2013, the American hip-hop group, Wu-Tang Clan, secretly recorded the album, Once Upon a Time in Shaolin, as a commentary on the crisis in the music industry and the “devaluation of music in the digital era.”

Ontario Superior Court of Justice awards over CA$5M in damages under the anti-reprisal provisions of the Securities Act

Dentons Insights - Mi, 08.10.2025 - 01:00

The Ontario Superior Court of Justice (the Court) recently handed down an authoritative decision addressing the application of the anti-reprisal provisions under the Securities Act (the Act).

Model risk management for federally regulated financial institutions

Dentons Insights - Mi, 08.10.2025 - 01:00

Canada: The Office of the Superintendent of Financial Institutions Canada (OSFI) published the final version of Guideline E-23: Model Risk Management (the Guideline) on September 11, 2025. The Guideline becomes effective May 1, 2027, which is nearly ten years from the date the draft Guideline was first published.

Episode 85: Breaking barriers in online learning and entrepreneurship

Dentons Insights - Mi, 08.10.2025 - 01:00

Canada: Partner in our Edmonton office, as she explores women in leadership and entrepreneurship, and the ecosystem that supports them. In episode 85, Heather is joined by Jennifer Griffin Schaeffer, Co-founder and Board Chair of Onlea, a Canadian company dedicated to removing barriers to knowledge through innovative online learning experiences.

Dentons Capitol Insights – Sounding the Drumbeat in Washington – October 2025

Dentons Insights - Mi, 08.10.2025 - 01:00

Welcome to the October 2025 edition of Dentons Capitol Insights – Sounding the Drumbeat in Washington.