Im MTV BAP/DGB wurde von einer gesetzlichen Öffnungsklausel bei sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnissen Gebrauch gemacht (§ 14 Abs. 2 S. 3, 4 TzBfG). Danach konnte die sachgrundlose Befristung während einer Gesamtdauer von maximal zwei Jahren vier Mal verlängert werden (§ 9.2 S. 2 MTV BAP/DGB). Laut Gesetz ist grundsätzlich nur eine dreimalige Verlängerung zulässig (§ 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG). Im MTV iGZ/DGB ist eine vergleichbare Regelung nicht vorgesehen.
Es ist jedoch eine Übergangsregelung vorgesehen, nach der ordentliche Mitglieder des GVP, die zum Stichtag bis zum 31. Dezember 2025 an die BAP/DGB-Tarifverträge gebunden sind, bis zum 31.12.2027 weiterhin von der erweiterten Befristungsmöglichkeit Gebrauch machen, d.h. das sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnis bis zu einer Gesamtdauer von zwei Jahren vier Mal verlängern können. Aufgrund der großzügigen Übergangsregelung ergeben sich für die Anwender des BAP/DGB-Tarifwerks zunächst keine Änderungen bei der Befristung von Arbeitsverhältnissen. Mittelfristig müssen sich diese aber darauf einstellen, dass die erweiternden Möglichkeiten nach dem MTV BAP/DGB entfallen werden.
ACHTUNG: Die Übergangsregelung knüpft – wie auch die weiteren, im Tarifwerk GVP/DGB an zahlreichen Stellen vorgesehenen vergleichbaren Klauseln – daran an, dass diese für ordentliche Mitglieder des GVP gilt, die bis zum 31. Dezember 2025 an die BAP- bzw. (in anderen Zusammenhängen) iGZ-Tarifverträge gebunden sind.
Man könnte sich die Frage stellen, ob sich durch den Bezugspunkt „ordentliche Mitgliedschaft“ und eine damit verbundene bzw. erforderliche Tarifbindung (§ 4 Ziff. 2a Satzung des GVP) andere Unternehmen, die „nur“ über eine sog. OT- oder Fördermitgliedschaft im GVP verfügen (§ 4 Ziff. 2b, § 5 Satzung des GVP) oder schlicht kein Mitglied des GVP sind, überhaupt auf die Übergangsregelung/en berufen können. Diese Frage ist zu bejahen. Die ordentliche Mitgliedschaft im GVP bzw. iGZ (mit Tarifbindung) ist keine konstitutive Anforderung, die notwendigerweise erfüllt sein muss, um die Übergangsregelungen für sich in Anspruch nehmen zu können. Vielmehr ist diese Voraussetzung deklaratorischer Natur und bildet nur dasjenige ab, was aus tarifrechtlicher Sicht erforderlich ist, um eine Bindung an einen Tarifvertrag auf Arbeitgeberseite zu erzeugen, nämlich insbesondere die ordentliche Mitgliedschaft (mit Tarifbindung) im tarifvertragsschließenden Arbeitgeberverband.
Dass diese Anforderung keine begrenzende Wirkung hat bzw. haben kann, zeigt sich bereits daran, dass das Tarifwerk GVP/DGB – natürlich nur – für die „fachlich tarifgebundenen Mitgliedsunternehmen“ des GVP gilt bzw. gelten kann (vgl. § 1.2 MTV GVP/DGB). Diese Tarifbindung wird eben vermittelt durch eine ordentliche Mitgliedschaft, die sodann ausdrücklich in der Übergangsregelung Erwähnung findet.
Eine Aussage, dass das Tarifwerk GVP/DGB (und die darin vorgesehenen Übergangsbestimmungen) nicht auf Unternehmen anwendbar wären, die z.B. Fördermitglieder oder sogar gar kein Mitglied im GVP sind, ist zumindest sehr gewagt, wenn nicht sogar unvertretbar.
Diese Möglichkeit wird nämlich bereits gesetzlich durch § 8 Abs. 2 S. 3 AÜG vorgesehen bzw. vermittelt, der zur Abweichung vom Gleichstellungsgrundsatz – und dazu dient das Tarifwerk GVP/DGB – auch nicht tarifgebundenen Unternehmen durch eine arbeitsvertragliche Bezugnahme gestattet, sich derartiger Tarifverträge zu bedienen. Die Formulierungen im Tarifwerk GVP/DGB stellen vor diesem Hintergrund nur (deklaratorisch) klar, dass der Verband – selbstverständlich – nur für seine tarifgebundenen Mitglieder tarifliche Regelungen verbindlich abschließen darf – so sind der fachliche Geltungsbereich des Tarifwerks und dem folgend die Übergangsregelungen formuliert; eine darüber hinaus gehende Kompetenz steht dem GVP nämlich schlicht nicht zu (s. Satzung des GVP). Der Verband kann nämlich keine (wirksamen) Bestimmungen in Tarifverträgen für Unternehmen treffen, die nicht mitgliedschaftlich (mit Tarifbindung) dort organisiert sind; dies wäre eine unzulässige Regelung zu Lasten Dritter. Es ist dem Tarifwerk GVP/DGB zudem nicht zu entnehmen, dass die Übergangsbestimmungen nur für die tarifgebundenen Mitglieder nutzbar sein sollen. Diese sind ein „normaler“ Bestandteil des Tarifvertrages, auf den sich auch OT-, Förder- und Nichtmitglieder berufen können, z.B. über Bezugnahmeklauseln in Arbeitsverträgen, die mit Zeitarbeitnehmern vereinbart werden.
Der Beitrag Tarifwerk GVP/DGB: Befristung von Arbeitsverhältnissen erschien zuerst auf CMS Blog.
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. September 2025, in zweiter Beratung die Etats des Bundesministeriums des Innern (Einzelplan 06) und der Bundesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Einzelplan 21) des Bundeshaushalts 2025 (21/500, 21/501, 21/1628 Nr. 1) angenommen. Für die Etat des Bundesinnenministerium in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die fraktionslosen Abgeordneten, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Der Etat der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und der fraktionslosen Abgeordneten bei Enthaltung der AfD-Fraktion angenommen. Zu den Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen (21/1064, 21/1061) und ein Bericht (21/1062) des Haushaltsausschusses vor. Der Einzelplan 06 des Innenministeriums hat ein Ausgabenvolumen von 15,24 Milliarden Euro – ein Plus von 70,42 Millionen Euro im Vergleich zum Regierungsentwurf. 2024 standen 13,34 Milliarden Euro zur Verfügung. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kann mit Einnahmen von 643,4 Millionen Euro rechnen (2024: 588,72 Millionen Euro). Minister: Investitionen in die Sicherheit steigen Bei der Aussprache über den Haushalt verteidigten Redner der Koalition mit Nachdruck die Migrationspolitik der Bundesregierung gegen scharfe Kritik der Oppositionsfraktionen. Während im Etat die Investitionen in die Sicherheit stiegen, gingen die Zahlen der illegalen Migration nach unten, betonte Ressortchef Dobrindt. So seien die Asylzahlen im August dieses Jahres 60 Prozent niedriger als ein Jahr davor, und Deutschland sei nicht mehr "Zielland Nummer eins der illegalen Migration" sagte der Minister. Der "klare Grund" dafür sei, dass die Koalition die Pull-Faktoren gesenkt habe. Diesen Kurs werde die Bundesregierung fortsetzen. So habe er im August entschieden, die Grenzkontrollen um ein weiteres halbes Jahr zu verlängern. Auch schaffe die Regierungskoalition die sogenannte Turboeinbürgerung ab und setze den Familiennachzug für subsidiär Geschützte aus. "Diese Kombination von Maßnahmen: Das ist Kante, Kurs und Kontrolle - und das ist, was das Land von uns erwartet", fügte Dobrindt hinzu. Dabei werde man auch die Rückführungen weiter stärken, bekräftigte der CSU-Politiker und wies Vorwürfe zurück, er mache sich dabei zum "Handlanger der Taliban". Die Regierung werde vielmehr im Sicherheitsinteresse der Menschen in Deutschland dafür sorgen, dass Flüge "ständig, regelmäßig und ordentlich nach Afghanistan Straftäter zurückführen". Zugleich verwies Dobrindt darauf, dass in den Bevölkerungsschutz investiert werde "wie niemals in der Vergangenheit". So statte man einen "Pakt für Bevölkerungsschutz" mit zehn Milliarden Euro aus. AfD: Migrationspolitik grundlegend neu ausrichten Marcus Bühl (AfD) kritisierte dagegen, dass die Bundesregierung "weder den Willen noch die Kraft" habe, die Migrationspolitik grundlegend neu auszurichten. Stattdessen gebe es kaum Zurückweisungen an den Grenzen bei gleichzeitig hohen Sozialleistungen für illegale Migranten. "Die migrationspolitische Geisterfahrt der Ampel- und der Merkel-Regierung wird fortgesetzt", betonte Bühl. Der vorliegende Haushalt verteile "Milliarden in falsche Richtungen" und stelle keine Wende dar. Obwohl mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr in die Sprach- und Integrationskurse fließe, verfehlten mehr als 40 Prozent der Teilnehmer das angestrebte Sprachniveau B1. Auch sei bei diesen Kursen die Betrugsanfälligkeit hoch. So seien Presseberichten zufolge tausende gefälschte Sprachzertifikate und Integrationsnachweise im Umlauf. Union unterstreicht Wende in der Migrationspolitik Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) entgegnete, im Gegensatz zu Bühls Äußerungen "findet eine Wende in der Migrationspolitik statt". Dobrindt gehe entschlossen daran, die Zahlen illegaler Zuwanderung zu senken. Mit dem Etat 2025 übernehme die Koalition "Verantwortung für Sicherheit und Ordnung". Der Weg zum Haushaltsausgleich führe nicht über neue Belastungen, sondern über Ausgabenkürzungen. Dazu gehöre, "die illegale Einreise mit all ihren Folgekosten so weit wie möglich gegen Null" zu bringen. Dabei mache die Koalition "aus der Migrationswelle eine Migrationswende". Ferner trage sie Vorsorge, dass die "Zeitenwende" auch den Zivil- und Katastrophenschutz umfasse: Das Technische Hilfswerk (THW) werde "erhöht um 50 Prozent, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe wird fast verdreifacht", und für Informationstechnik und Cyberabwehr stünden mehr als eine Milliarde Euro bereit. Grüne halten Prioritätensetzung für falsch Leon Eckert (Bündnis 90/Die Grünen) beklagte, Dobrindts Entscheidung, legale Aufnahmeprogramme einzustellen, werde dazu führen, dass Menschen, "die vor Krieg und Not fliehen, sich in große Gefahr begeben". "Unsäglich" sei die Rolle des Bundesinnenministeriums (BMI) bei der Organisation des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan, fügte Eckert hinzu und bemängelte "unendlich lange Sicherheitsüberprüfungen, vermeintlich fehlende Kapazitäten, unentschlossenes Handeln". Auch monierte er, dass trotz eines "Rekordaufwuchses" im BMI der Haushaltstitel für Integration und gesellschaftlichen Zusammenhalt stagniere. Diese Prioritätensetzung hielten die Grünen für falsch. Zu begrüßen sei dagegen, dass der Haushalt 2025 im Bereich des Zivilschutzes "ein kräftiges Startsignal" setze. Es gebe indes etwa beim Zivilschutzgesetz "dringenden Reformbedarf". Der SPD betont Schwerpunkt beim Bevölkerungsschutz Martin Gerster (SPD) sagte, der BMI-Haushalt 2025 ermögliche "entscheidende Rekordinvestitionen für unsere Sicherheit" und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Investitionen wiesen mit mehr als 1,6 Milliarden Euro ein Plus von 45 Prozent auf, was für einen stark von Personalausgaben geprägten Etat "unglaublich" sei. Die Bundespolizei erhalte 750 Millionen Euro mehr, davon mehr als 200 Millionen zusätzlich für Investitionen. Zugleich werde im Haushalt ein Schwerpunkt beim Bevölkerungsschutz gesetzt, wovon etwa das THW massiv profitiere. Auch die Bundeszentrale für politische Bildung verfüge im Haushalt 2025 "über einen Rekordetat". Ferner würden die Integrationskurse im laufenden Jahr mit mehr als einer Milliarde Euro abgesichert. Damit könne die "riesige Nachfrage nach Deutschlernkursen" abgedeckt werden, "denn ohne Sprache keine Integration". Linke kritisiert Umgang mit afghanischen Ortskräften Dietmar Bartsch (Die Linke) hielt der Regierungskoalition mit Blick auf die Diskussion um Aufnahmeprogramme einen "schäbigen" Umgang mit afghanischen Ortskräften vor. Die Regierung stehe hier "auf der Bremse", wenn es um die Aufnahme von Menschen gehe, "die für Deutschland gearbeitet haben, die ihr Leben riskiert haben". Stattdessen verhandele sie nun mit den Taliban, was inakzeptabel sei. Vernünftig sei dagegen der von Dobrindt angekündigte "Pakt für den Bevölkerungsschutz", bei dem bis 2029 zehn Milliarden Euro in den Katastrophenschutz investiert werden sollten. Dies werde von seiner Fraktion unterstützt, doch dürfe diese Debatte nicht "vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs" verengt werden und "nur noch über Bunker und sowas" geredet werden. "Kriegstüchtigkeit" habe mit dem Katastrophenschutz nichts zu tun. Bundespolizei, Netzpolitik, Migration und Integration Für die Bundespolizei sollen 4,94 Milliarden Euro ausgegeben werden können im Vergleich zu 4,19 Milliarden Euro in 2025. Allein 3 Milliarden Euro davon sind Personalkosten (2024: 2,7 Milliarden Euro). Mit 542,67 Millionen Euro schlagen die Fluggast- und Reisegepäckkontrollen zu Buche, für die die Bundespolizei verantwortlich ist (2024: 449,46 Millionen Euro). Der Bereich der Informationstechnik (IT) und Netzpolitik, Digitalfunk und moderne Verwaltung findet sich mit Ausgaben von 1,21 Milliarden im Etatentwurf (2024: 1,04 Milliarden Euro). Allein für den Digitalfunk sind 544, 37 Millionen Euro vorgesehen (2024: 336,83 Millionen Euro) Eine Milliarde Euro für Integrationskurse Für Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene sind 1,37 Milliarden Euro in den Entwurf eingestellt, für 2024 waren noch 1,43 Milliarden Euro eingeplant. Gut eine Milliarde Euro (1,06 Milliarden Euro) wird für die Durchführung von Integrationskursen nach der Integrationskursverordnung zur Verfügung gestellt – 2024 lag die Zahl bei 1,07 Milliarden Euro. Heimat, Gesellschaft, Verfassung Für „Heimat, Gesellschaft und Verfassung“ sollen 855,12 Millionen Euro ausgegeben werden können, 2024 waren es 783,03 Millionen Euro. Davon entfallen auf die Sportförderung 333 Millionen Euro (2024: 282,55 Millionen Euro) und auf den Bereich „Heimat und gesellschaftlicher Zusammenhalt einschließlich interreligiöser Dialog“ 259,39 Millionen Euro (2024: 245,89 Millionen Euro). Die Ausgaben für den Bereich „Verfassung“ sollen sich auf 262,73 Millionen Euro belaufen (2024: 254,6 Millionen Euro). Nachgeordnete Behörden Von den nachgeordneten Behörden soll das Bundeskriminalamt 1,04 Milliarden Euro Millionen Euro erhalten (2024: 874,25 Millionen Euro), das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 878,12 Millionen Euro (2024: 1,02 Milliarden Euro), das Bundesverwaltungsamt 619,54 Millionen Euro (2024: 571,22 Millionen Euro) und das Bundesamt für Verfassungsschutz 576,99 Millionen Euro (2024: 468,88 Millionen Euro). Mehr Geld für den Sport Der Sportetat für 2025 im Einzelplan 06 liegt über dem Ansatz des letzten Jahres. Geplant sind Ausgaben in Höhe von 333 Millionen Euro– knapp 50 Millionen Euro mehr als im letzten Jahr (2024: 282,55 Millionen Euro). Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Um zwei Millionen Euro auf 47,4 Millionen Euro steigt der Etat der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Einzelplan 21) im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr. Der Haushaltsausschuss hatte dabei keine Veränderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. Die Personalausgaben betragen dabei 30,9 Millionen Euro. Dabei soll die Zahl der Stellen um 12,1 auf 405,8 schrumpfen. (sto/18.09.2025)