Aktuelle Nachrichten

Keine Revision vorm BGH: RTL rechtskräftig zur Auskunft über Werbeeinnahmen verurteilt

LTO Nachrichten - Do, 11.09.2025 - 10:57

Sowohl vor dem BGH als auch vor dem BVerfG scheiterte RTL damit, die Offenlegung von Werbeeinnahmen an eine Fernsehproduzentin zu verhindern. Auf die Auskunft wartet diese trotzdem noch – und beantragte kürzlich Zwangshaft.

Verbindliche Haltungskennzeichnung – Was gibt es Neues im Bereich Tierwohl? 

CMS Hasche Sigle Blog - Do, 11.09.2025 - 10:51

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) war bereits 2023 unter der Ampelregierung beschlossen worden. Mit dem staatlichen Label „Tierhaltung“ soll für mehr Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform von Tieren gesorgt werden. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen dadurch in die Lage versetzt werden, eine bewusste Kaufentscheidung zu treffen. Was sich seit unserem Beitrag „Startschuss für verbindliche Tierhaltungskennzeichnung gefallen“ geändert hat und wie die weiteren Pläne der Bundesregierung im Bereich Tierwohl aussehen, erfahren Sie in diesem Beitrag. 

Tierhaltungskennzeichnung: Was war bisher geplant?

Das nach dem TierHaltKennzG vorgesehene stattliche Tierhaltungslabel gibt Auskunft über fünf Haltungsformen:

  • Stall: Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen.
  • Stall + Platz: Die Tiere sollen mindestens 12,5 Prozent mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben erhalten. Die Ställe sind entweder durch verschiedene Elemente strukturiert oder den Tieren steht jederzeit ein Auslauf zur Verfügung.
  • Frischluftstall: Die Tiere haben die Möglichkeit, sich in unterschiedlichen Klimabereichen aufzuhalten. Dabei wird den Tieren entweder innerhalb des Stalls ein dauerhafter Kontakt zum Außenklima oder ein Auslauf ermöglicht.
  • Auslauf/Weide: Die Tiere haben 50 Prozent mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben und entweder Auslauf und einen Liegebereich oder sie leben dauerhaft im Freien und haben einen geschützten Liegebereich.
  • Bio: Die Tiere haben mindestens 150 Prozent mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben, es gibt Auslaufmöglichkeiten und sie erhalten biologisches Futter (= Haltung entsprechen der EU-Ökoverordnung).

Begonnen werden sollte mit einer verpflichtenden Kennzeichnung für frisches Schweinefleisch aus Deutschland ab dem 1. August 2025. Zu einem späteren Zeitpunkt sollte diese Kennzeichnungspflicht dann auf andere Fleischarten wir Rind und Geflügel ausgeweitet werden. 

Neben dem staatlichen Tierhaltungskennzeichen „Tierhaltung“ existiert bereits seit 2019 die freiwillige, farblich gestaltete „Haltungsform“-Kennzeichnung. Diese umfasst neben Schweinen auch weitere Tierarten wie Hähnchen, Rinder, Puten, Kaninchen, Pekingenten und Milchkühe. Hierbei handelt es sich um ein freiwilliges Label von Handel und Landwirtschaft, das ausschließlich bei den teilnehmenden Händlerinnen und Händlern zu finden ist. Ursprünglich unterschied die „Haltungsform“-Kennzeichnung nur zwischen 4 Haltungsformen. Seit Sommer 2024 wurden diese auf die staatliche Tierhaltungskennzeichnung abgestimmt und inhaltlich angeglichen, sodass nun auch die freiwillige Kennzeichnung zwischen den oben genannten fünf Kategorien unterscheidet. 

Anwendungsbeginn des verpflichtenden Tierhaltungslabels auf 2026 verschoben

Ende Mai 2025 hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) in einer Pressemitteilung darüber informiert, dass die Übergangsregelung zur Tierhaltungskennzeichnung angepasst und die Frist zu Umsetzung bis zum 1. März 2026 verlängert werden. Hierum hatte die Agrarministerkonferenz gebeten. Der Bundesminister Alois Rainer hat dies damit begründet, dass die verpflichtende Kennzeichnung von Beginn an funktionieren müsse und die Länder noch Zeit benötigen würden, um das Gesetz umzusetzen. Die Verlängerung wurde inzwischen gesetzlich umgesetzt: Das entsprechende Erste Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes wurde am 17. Juli 2025 beschlossen und ist am 23. Juli 2025 in Kraft getreten.

Grundlegende Reform soll mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen

Die Koalition aus CDU/CSU und SPD plant zudem eine grundlegende Reform des TierHaltKennzG. Ziel ist es, die bestehenden Regelungen praxistauglicher zu gestalten und stärker auf das Tierwohl auszurichten. Dabei sollen alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette von der Landwirtschaft über den Handel bis hin zur Gastronomie einbezogen werden. Auch sei eine Schwachstelle der derzeitigen Regelungen, dass die bisherige Kennzeichnung nur den maßgeblichen Haltungsabschnitt (die Mastphase) umfasse.

Die gesetzlichen Entwicklungen sollten von den Wirtschaftsakteuren aufmerksam verfolgt und die Kennzeichnungssysteme rechtzeitig an die neuen Anforderungen angepasst werden.

Weitere Pläne der neuen Koalition – Ambitioniertere Regelungen zu tierwohlgerechtem Stallbau, Online-Handel und Tierversuchen

Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien zudem verschiedene weitere Vorhaben zur Stärkung von Tierschutz und Tierwohl angekündigt. 

Weniger Bürokratie und schnellere Genehmigungen sollen tierfreundlichere Haltungsformen erleichtern

Ein zentrales Vorhaben betrifft den tierwohlgerechten Stallbau. Um Landwirtinnen und Landwirten den Umstieg auf tierfreundlichere Haltungsformen zu erleichtern, sollen genehmigungsrechtliche Hürden abgebaut und Verfahren beschleunigt werden. Weniger Bürokratie und schnellere Genehmigungen stehen dabei im Fokus. 

  • Ein wesentlicher Bestandteil ist der geplante Bestandsschutz: Neu- und umgebaute Tierwohlställe sollen für mindestens 20 Jahre rechtlich abgesichert sein. Ziel ist es, Investitionen in bessere Haltungsbedingungen durch mehr Planungssicherheit zu fördern.
  • Auch der Wechsel der Tierart innerhalb bestehender Ställe soll künftig erleichtert werden. So soll es möglich sein, etwa von der Schweine- zur Hühnerhaltung zu wechseln, ohne dafür ein vollständig neues Genehmigungsverfahren durchlaufen zu müssen.
  • Darüber hinaus ist ein einmaliges Prüf- und Zulassungsverfahren für neue Stallsysteme vorgesehen. Innovative Konzepte sollen so schneller in die Praxis überführt und moderne, tiergerechte Haltungssysteme flächendeckend etabliert werden können.

Landwirtschaftliche Betriebe sollten diese Entwicklungen aufmerksam verfolgen und sich frühzeitig mit Möglichkeiten zur Modernisierung ihrer Stallanlagen beschäftigen, um von den geplanten gesetzlichen Neuerungen zu profitieren.

Verbot des anonymen Handels mit Tieren im Internet und im öffentlichen Raum

Der Onlinehandel mit Haus- und Heimtieren nimmt weiter zu – häufig jedoch zulasten des Tierschutzes. Dem möchte die neue Koalition nun entgegenwirken: Geplant ist ein Verbot des anonymen Handels mit Tieren im Internet sowie im öffentlichen Raum. Eine entsprechende Änderung des Tierschutzgesetzes wurde bereits von der Ampelkoalition angestoßen. Der Gesetzesentwurf sah unter anderem vor, dass Anbieter von Tieren auf Online-Plattformen eindeutig identifizierbar sein müssen. Das sollte unseriöse Händler abschrecken und den illegalen Tierhandel eindämmen. Gleichzeitig sollte so der Schutz der Tiere verbessert werden, die häufig unter schlechten Bedingungen transportiert und gehalten werden. Dieser Gesetzesentwurf blieb nach dem Bruch der Ampelkoalition in der ersten Lesung stecken. Es bleibt abzuwarten, welchen Weg die schwarz-rote Koalition einschlagen wird.

Gesetz für Tierversuche geplant

Im aktuellen Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD ein eigenes Gesetz für Tierversuche angekündigt. Bislang waren die entsprechenden Regelungen auf verschiedene Gesetze verteilt. Mit dem neuen Gesetz sollen einheitliche, transparente und rechtssichere Rahmenbedingungen geschaffen werden. Auffallend ist, dass die Koalitionsparteien diese Gesetzesinitiative unter dem Titel „Innovationsfreiheitsgesetz“ und nicht im Kontext „Nutztierhaltung und Tierschutz“ eingeordnet haben. Dies lässt die Frage offen, ob der Fokus des Gesetzes zukünftig stärker auf dem Tierwohl oder auf der Förderung wissenschaftlicher Innovationen liegen wird.

Aus Sicht der Wissenschaft wird das Vorhaben zum Teil schon jetzt positiv bewertet: Forscherinnen und Forscher erwarten von einem solchen Gesetz mehr Rechtssicherheit und eine langfristige Stärkung der Qualität und Effizienz der Forschung in Deutschland. Forschungseinrichtungen und Unternehmen mit eigenen Forschungs- und Entwicklungsabteilungen sollten die weitere Ausgestaltung des Gesetzes aufmerksam verfolgen. 

Fazit: Ein klares Signal für mehr Tierwohl

Die Pläne der Koalition enthalten mehrere Ansätze, um den Tierschutz und das Tierwohl zu stärken – darunter Maßnahmen zur Kennzeichnung von Tierhaltungsformen, zum Stallumbau sowie zur Regulierung des Tierhandels und von Tierversuchen. Konkreter Handlungswille zeigt sich vor allem beim Abbau bürokratischer Hürden. In anderen Bereichen bleiben viele Fragen offen, etwa zur Ausweitung der Kennzeichnungspflichten oder zur Ausgestaltung eines Tierversuchsgesetzes. Die weitere gesetzgeberische Entwicklung bleibt abzuwarten und sollte aufmerksam verfolgt werden.

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Banks outsourcing to the cloud: The economic drivers and regulatory implications

Norton Rose Fulbright - Do, 11.09.2025 - 10:38
The financial services sector is becoming increasingly reliant on cloud service providers (CSPs) to fulfil its growing data processing and storage needs.

Grüne fordern Teilhabe-Sicherheit

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 11.09.2025 - 10:36
Arbeit und Soziales/Antrag Die Grünen fordern in einem Antrag, die Selbstbestimmung zu sichern und Teilhabe zu stärken und damit die Fortschritte des Bundesteilhabegesetzes zu bewahren.

Linke: Naturverträgliche Verfahren gegenüber CCS bevorzugen

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 11.09.2025 - 10:36
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antrag Die Linke fordert in einem Antrag, den der Bundestag am Donnerstag berät, naturverträgliche Verfahren der CCS-Technologie vorzuziehen.

AfD will Saisonarbeiter vom Mindestlohn ausnehmen

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 11.09.2025 - 10:36
Arbeit und Soziales/Antrag Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag die Ausweitung der 70-Tage-Regelung für Saisonarbeiter in der Landwirtschaft und eine Reduzierung des Mindestlohns auf 70 Prozent der jeweils aktuellen Höhe.

Immunität aufgehoben: Razzia bei AfD-Politiker Krah

beck-aktuell - Do, 11.09.2025 - 10:32

Um den Vorwürfen der Bestechlichkeit als EU-Abgeordneter nachzugehen, hat der Bundestag nun die Immunität von Maximilian Krah aufgehoben. Eine Durchsuchung bei dem AfD-Politiker soll neue Erkenntnisse bringen.



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Informationssicherheit in der Bundesverwaltung

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 11.09.2025 - 10:25
Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. September 2025, erstmals einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (21/1501) beraten. Im Anschluss an die einstündige erste Lesung wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Innenausschuss. Regierung: Die Bedrohungslage ist angespannt Da Deutschland eine große Wirtschaftsnation in Europa und eine strategische Drehscheibe der Nato sei, hätten die „Feinde unseres Wohlstandes und unserer Demokratie unseren Cyberraum im Visier“, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, Daniela Ludwig (CSU), zu Beginn der Debatte. Die Bedrohungslage sei angespannt, die Cyberangriffe nähmen weiter zu – „von Kriminellen wie auch von ausländischen Nachrichtendiensten“. Hacker erpressten Konzerne, Krankenhäuser und Kommunen. Sie könnten „ganze Infrastrukturen lahmlegen“. Daher, so Ludwig, sei es höchste Zeit zu handeln. Mit der Umsetzung der NIS2-Richtlinie werde ein deutlich höheres Sicherheitsniveau für die Wirtschaft und die Bundesverwaltung erreicht. Die Richtlinie sehe Mindestanforderungen an organisatorische und technische Maßnahmen sowie Meldepflichten über Sicherheitsvorfälle vor. Betroffen davon seien künftig mehr Unternehmen in mehr Wirtschaftsbereichen. Statt jetzt 4.500 Unternehmen seien es in der Zukunft mehr als 30.000. AfD: Gesetzliche Mindeststandards unausweichlich Steffen Janich (AfD) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zu der Vorlage an. Gesetzliche Mindeststandards für den Schutz des Cyberraums seien unausweichlich, befand er. Zwar führe deren Implementierung bei den Unternehme zu höheren Kosten und mehr Bürokratie. Wer dies ablehne müsse sich aber fragen lassen, „ob ihm das Risiko einer Insolvenz seines Unternehmens wirklich lieber ist“. Janich verwies darauf, dass schon unter der Ampel-Koalition die NIS2-Umsetzung geplant war, dies aber nach dem Koalitions-Aus nicht mehr umsetzbar gewesen sei. Das Gute daran sei, dass die Unternehmen nun fast ein Jahr mehr Zeit hatten, um die notwendige Registrierung vorzubereiten. Dass Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern „von dem Bürokratieaufwuchs verschont bleiben“, sei zu begrüßen, so der AfD-Abgeordnete. Auch diese Unternehmen sollten aber die IT-Sicherheit ihrer Netzwerke ernst nehmen. SPD: IT-Sicherheit ist kein technisches Detail Die Cyberangriffe seien kein Randphänomen und die Bedrohungslage sehr real, sagte Johannes Schätzl (SPD). Laut dem Branchenverband Bitkom verursachten die Angriffe bei den Unternehmen in Deutschland jährlich einen Schaden in Höhe von 260 Milliarden Euro. IT-Sicherheit sei kein technisches Detail, sondern eine Frage der öffentlichen Sicherheit, betonte er. Genauso wie auf Feuerwehr und Polizei zurückgegriffen werde, müsse man auch auf eine digitale Feuerwehr zurückgreifen können, „die Angriffe verhindert, erkennt und bestenfalls abwehren kann“. Im parlamentarischen Verfahren werde noch über einige Punkte zu reden sein, so Schätzl. Es müsse darüber gesprochen werden, „wie wir das Bundesamt für die Informationssicherheit (BSI) noch mehr stärken können“ und wie weit der Anwendungsbereich des Gesetzes gezogen werden soll. „Egal wie stark wir die Tresortür vorne noch verstärken: Wenn die Nebeneingangstür offenbleibt, haben wir in der IT-Sicherheit wenig gewonnen“, sagte der SPD-Abgeordnete. Grüne kritisieren "entkernte" Vorlage Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) konstatierte: „Im Bereich der IT-Sicherheit brennt die Hütte seit Jahren lichterloh.“ Die Lage sei deshalb so schlimm, weil man 15 Jahre das Digitale als Neuland verbrämt habe und als einzige Antwort auf die komplexen Sicherheitsherausforderungen im digitalen Zeitalter „immer mit der Vorratsdatenspeicherung um die Ecke kommt“, sagte der Grünenabgeordnete an die Union gewandt. Damit müsse Schluss sein. Notz wies daraufhin, dass die Grünen schon in der vergangenen Legislaturperiode auf eine Umsetzung der NIS-Richtlinie gedrängt hätten. Nach dem Bruch der Ampel sei man auf die Union zugekommen, die sich aber der staatspolitischen Verantwortung entzogen habe. Nun komme von der aktuellen Bundesregierung eine „völlig entkernte Vorlage“. Es gebe kein Schwachstellenmanagement und auch keine Aufnahme der öffentlichen Verwaltung in den KRITIS-Bereich, bemängelte er. Linke fordert dynamische Fehlerkultur Donata Vogtschmidt (Die Linke) kritisierte ebenfalls, dass „ausgerechnet der Staat selbst versucht, sich aus der Cybersicherheit zurückzuziehen“. Einen IT-Grundschutz solle es laut Entwurf nur noch für das Kanzleramt und die Ministerien geben – nicht aber für die übrige Bundesverwaltung. Selbst diese „laschen Anforderungen“ sollen laut Vogtschmidt dem BSI erst nach fünf statt nach drei Jahren nachgewiesen werden müssen. „Mit dynamischer Fehlerkultur und Lernprozessen hat das herzlich wenig zu tun“, befand die Linken-Abgeordnete. Und das, obwohl die Bundesverwaltung bei Vernachlässigung nicht einmal die Bußgelder fürchten müsse, die anderen Bereichern bei Verstößen auferlegt würden. Union: Der Gesetzentwurf ist ein Anfang Marc Henrichmann (CDU/CSU) ging auf den Vorwurf der Grünen ein. Die Ampel-Regierung habe sich beim Versuch der NIS2-Umsetzung in ideologischen Debatten untereinander „komplett verloren“. Nach dreieinhalb Jahren, „auf den letzten Drücker“, als die Union guten Willens gewesen sei, hätten die Grünen so viele Veränderungen in das Gesetz eingebaut „und die ganze Wirtschaft auf Links gedreht“. So könne man aber keine Gesetze machen, befand Henrichmann. Der vorliegende Gesetzentwurf sei ein Anfang, „aber noch nicht rund“, so der Unionsabgeordnete. Es reiche nicht aus, nur die Bundesministerien und das Kanzleramt miteinzubeziehen. Auch die nachgeordneten Behörden des Bundes müssten erfasst werden. Schließlich sei das schwächste Glied einer Kette entscheidend dafür, „ob sie reißt und wie groß der Schaden wird“. Dabei gehe es auch um eine Vorbildwirkung. „Wie will ich Mittelständlern und Unternehmen erklären, dass sie entsprechende Vorkehrungen treffen müssen, die für Bürokratie sorgen und Geld kosten, während der Bund sagt, er macht es nicht, weil es zu teuer ist“, sagte er. Vorgaben aus Brüssel Die Nis-2-Richtlinie setzt unter anderem strengere Sicherheitsanforderungen voraus, sieht umfangreiche Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen sowie schärfere Sanktionen bei Verstößen vor. Ziel ist nach Regierungsangaben die Einführung verbindlicher Maßnahmen für Verwaltung und Wirtschaft, um in der gesamten Europäischen Union „ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau“ sicherzustellen. Entsprechend der unionsrechtlichen Vorgaben soll der mit dem IT-Sicherheitsgesetz und IT-Sicherheitsgesetz 2.0 geschaffene Ordnungsrahmen durch das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz für den Bereich bestimmter Unternehmen erweitert werden. Zusätzlich sollen entsprechende Vorgaben für die Bundesverwaltung eingeführt werden. Der Entwurf sieht vor, dass der Anwendungsbereich ausgeweitet und neue Einrichtungskategorien eingeführt werden. Zudem soll die bislang einstufige Meldepflicht bei Sicherheitsvorfällen durch ein dreistufiges Melderegime ersetzt werden. Das Instrumentarium des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll im Hinblick auf Aufsichtsmaßnahmen erweitert werden. Darüber hinaus soll in der Bundesverwaltung ein zentraler Koordinator (CISO Bund) für Maßnahmen zur Informationssicherheit in deren Einrichtungen etabliert werden. Dieser soll auch die Ressorts bei der Umsetzung der Vorgaben für das Informationssicherheitsmanagement unterstützen. Laut der Bundesregierung hat die Europäische Kommission das Risiko für die Sicherheit kritischer Infrastruktur vor physischen und Cyberangriffen als eines von vier Hauptrisiken für die europäische Volkswirtschaft identifiziert. Die Erhöhung der Resilienz der Wirtschaft gegenüber den Gefahren krimineller oder staatlicher Angriffe sei eine zentrale Aufgabe für die beteiligten Akteure in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, heißt es weiter. Für das Informationssicherheitsmanagement in der Bundesverwaltung haben sich „die bisherigen Steuerungsinstrumente auf überwiegend untergesetzlicher Basis als nicht ausreichend effektiv erwiesen“, um eine flächendeckend wirksame Steigerung des Sicherheitsniveaus zu erreichen, heißt es im Entwurf. Für den Bundeshaushalt entstehen durch das Gesetz bei der Bundesverwaltung einmalige Ausgaben in Höhe von rund 59 Millionen Euro sowie bis zum Jahr 2029 laufende jährliche Ausgaben in Höhe von durchschnittlich rund 212 Millionen Euro. Der Wirtschaft sollen einmalig 2,2 Milliarden Euro sowie laufend 2,3 Milliarden Euro jährlich an Kosten entstehen. Mehrausgaben für Länder und Kommunen sind nicht vorgesehen. (hau/lbr/vom/11.09.2025)

AfD-Antrag zur Zurück­­weisung Asylsuchender stößt auf Kritik

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 11.09.2025 - 10:00
Die AfD-Fraktion fordert die Zurückweisung aller asylsuchenden Personen an den deutschen Grenzen. Ein entsprechender Antrag (21/1550) stand am Donnerstag, 11. September 2025, auf der Tagesordnung des Bundestages. Nach der Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Innenausschuss. Antrag der AfD Die anderen Fraktionen des Bundestages reagierten auf den Antrag mit heftiger Kritik und warfen der AfD die bewusste Verdrehung von Tatsachen vor. In ihrem Antrag fordert die Fraktion die Zurückweisung aller asylsuchenden Personen an den deutschen Grenzen. „Die deutschen Land- und Seegrenzen sollen lückenlos kontrolliert werden. Dabei sind alle technischen Mittel einzusetzen, welche geeignet sind, die Effektivität der Grenzkontrolle zu erhöhen. Sofern notwendig und zielführend ist die Anzahl der grenzüberschreitenden Straßen und Wege dafür zu reduzieren“, heißt es dort. "Binnenmigration aus EU-Staaten unterbinden" Außerdem sollen auch alle deutschen Flughäfen und alle grenzüberschreitenden deutschen Bahnstrecken lückenlos kontrolliert werden, um eine Binnenmigration aus anderen EU-Mitgliedstaaten vollständig zu unterbinden. Darüber hinaus fordert die Fraktion, „auch den sogenannten vulnerablen Gruppen“ die Einreise nach Deutschland zu verweigern, da sie in den angrenzenden Mitgliedstaaten hinreichend medizinisch versorgt werden könnten. Die Bundesregierung solle ferner auf bilateralem Wege sicherstellen, dass die Rückführung illegal eingereister Migranten nicht am Widerstand der Nachbarstaaten scheitert. AfD: Merz betrügt die Wähler Dr. Bernd Baumann (AfD) rechnete unter anderem vor, dass 98 Prozent der Asylsuchenden nach wie vor ins Land kämen und sich durch die Politik der Merz-Regierung nichts geändert habe. Die verstärkten Grenzkontrollen seien vielmehr reine Symbolpolitik: „Merz betrügt die Wähler. Trump dagegen hält seine Versprechen, er ist der wahrhaftigere Demokrat“, stellte Baumann fest. Er sagte der Union „die nächste Klatsche“ bei der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen voraus. CDU/CSU: Sie beleidigen die Einsatzkräfte Detlef Seif (CDU/CSU) sagte, der Antrag der AfD habe nur einen Grund, nämlich, dass sie befürchte, ihr Wahlkampfthema komme ihr abhanden: „Sie beleidigen außerdem die Einsatzkräfte, die jeden Tag ihren Dienst an den Grenzen tun und nicht an kaum genutzten Übergängen herumstehen.“ An Baumann direkt gerichtet, sagte er weiter: „Sie sprechen von Lügen, aber Sie sind der größte Märchenonkel, wenn Sie die Lage so verzerren.“ Grüne: Hinter sinkenden Zahlen stecken Tote Filiz Polat (Bündnis 90/Die Grünen) wünschte sich einen parallelen Faktencheck bei solchen Debatten, denn auch diesmal würden viele Zahlen bewusst verdreht oder geleugnet. Natürlich gehe die Zahl der Asylsuchenden zurück, aber dies sei doch kein Erfolg, richtete sie sich an die Bundesregierung. Denn dahinter steckten mehr Tote auf dem Mittelmeer und anderen Fluchtrouten. Grenzkontrollen schadeten nur der Wirtschaft und säten Misstrauen unter den europäischen Partnern, so Polat. SPD: Das ist Nordkorea 2.0 Sebastian Fiedler (SPD) verwies darauf, dass es sehr schwierige und komplexe Fragen zu lösen gebe, wenn man das europäische Asylsystem in das deutsche übertragen wolle. Das ignoriere die AfD aber geflissentlich. Er warf ihr weiter vor, einen „Nordkorea-Antrag“ formuliert zu haben. Das Land solle abgeriegelt werden, ja sogar Straßen in Grenzlage zerstört werden. Das sei „Nordkorea 2.0, über solche Anträge freut sich der Kreml jedes Mal“. Linke: Ein weiterer Vorschlag aus der rassistischen Mottenkiste Clara Bünger (Die Linke) sagte, sie hätte den Antrag zweimal lesen müssen, weil sie nicht fassen konnte, was dort stehe: Die AfD fordere ernsthaft, Straßen und Brücken einzureißen, Hauptsache, es kommen keine Flüchtlinge ins Land. In Zeiten, wo das Land als Folge von jahrzehntelanger Sparpolitik unter maroden Straßen und Brücken leide, diese zum Teil einstürzten, sei dies „keine Politik mehr, sondern blanker Irrsinn“. (che/11.09.2025)

Deutsche Börse Photography Foundation fördert Gastprofessur der Künstlerin Sim Chi Yin an der Hochschule für Bildende Künste Dresden

Deutsche Börse (PM) - Do, 11.09.2025 - 10:00
Die Deutsche Börse Photography Foundation und der in Dresden ansässige Verein Portraits Hellerau setzen ihre Kooperation mit der Hochschule für Bildende Künste Dresden (HfBK) fort: Im Wintersemester 2025/2026 übernimmt die renommierte, aus Singapur stammende Künstlerin Sim Chi Yin die temporäre internationale Gastprofessur für Fotografie an der Hochschule. Sie wird zudem in die Jury des „PORTRAITS – Hellerau Photography Award 2026“ berufen. Nach dem erfolgreichen Auftakt mit Laura El Tantawy in 2023 fördern die Deutsche Börse Photography Foundation und Portraits Hellerau e.V. zum zweiten Mal diese wichtige Initiative. Das gemeinsame Ziel der drei Partner ist es, durch diese Gastprofessur die künstlerische Lehre an der Hochschule für Bildende Künste Dresden im Bereich der Fotografie zu erweitern und die Studierenden mit der Perspektive renommierter internationaler Fotograf*innen in Kontakt zu bringen. Zudem trägt die Gastprofessur dazu bei, Dresden als Ort für zeitgenössische künstlerische Fotografie zu stärken. Die Entscheidung über die Vergabe der Gastprofessur hat eine gemeinsame Jury der Partnerinstitutionen getroffen. Die Gastprofessur ist Teil des umfassenden Förderprogramms der Deutsche Börse Photography Foundation für den fotografischen Nachwuchs, das Auszeichnungen, Stipendien und Ausstellungsangebote für junge Künstler*innen sowie Formate umfasst, die den wissenschaftlichen Austausch zum Thema Fotografie fördern. Das bestehende Lehrangebot an der HfBK Dresden wird mit dieser Gastprofessur um einen projektbasierten Workshop für Meisterschüler*innen und fortgeschrittene Studierende ergänzt, den Sim Chi Yin leitet. Eine Ausstellung im Dezember 2025 in den Räumen der Akademie zeigt die während des Workshops entstandenen künstlerischen Arbeiten der Studierenden. In der Jury für den internationalen Wettbewerb „PORTRAITS – Hellerau Photography Award“ werden neben Sim Chi Yin auch die Kunsthistorikerin Angela Matyssek und der Kurator und Fotograf Daniel Blochwitz sein. Gemeinsam wählen sie aus den künstlerischen Beiträgen die Positionen für die Finalrunde des Awards aus. Sim Chi Yin folgt in diesem Gremium auf renommierte Kolleginnen wie Carla van de Puttelaar, Francesca Cesari oder Ute Mahler. Sim Chi Yin setzt in ihrer forschungsbasierten Praxis künstlerische sowie archivarische Methoden ein, um Geschichtsschreibungen und koloniale Narrative zu hinterfragen und deren Komplexität abzubilden. Sie arbeitet in den Bereichen Fotografie, Film, Installation, Performance und Buchgestaltung. Sim lebt in Berlin und hat ihre Werke unter anderem auf der 60. Biennale von Venedig (2024), im Haus der Kulturen der Welt, Berlin (2024), bei Camera Austria, Graz (2024), im Gropius Bau, Berlin (2023), im Barbican, London (2023), in den Harvard Art Museums, Boston, USA (2021) und bei „Les Rencontres de la Photographie“ in Arles, Frankreich (2021) gezeigt. Anmerkung für die Redaktion: Gerne senden wir Ihnen auf Anfrage Portraits der Künstlerin Sim Chi Yin in druckfähiger Qualität zu. Ansprechpartner*innen für die Medien: Deutsche Börse Photography Foundation Isabelle Hammer media.foundation@deutsche-boerse.com Tel. +49 69 21117014 Hochschule für Bildende Künste Dresden Andrea Weippert presse@hfbk-dresden.de +49 351 44022616 PORTRAITS – Hellerau Photography Award Martin Morgenstern (DGPh) info@portraits-hellerau.com +49 351 79900000 Über die Deutsche Börse Photography Foundation Die Deutsche Börse Photography Foundation ist eine gemeinnützige Stiftung mit Sitz in Frankfurt am Main, die sich dem Sammeln, Ausstellen und Fördern von zeitgenössischer Fotografie widmet. Sie verantwortet die Weiterentwicklung und Präsentation der Art Collection Deutsche Börse, die mittlerweile über 2.400 fotografische Arbeiten von rund 170 Künstler*innen aus 38 Nationen umfasst. Auf ihren Ausstellungsflächen in Eschborn bei Frankfurt am Main zeigt sie mehrere Ausstellungen pro Jahr, die öffentlich zugänglich sind. Die Unterstützung junger Künstler*innen ist der Stiftung ein besonderes Anliegen, sie fördert sie auf vielfältige Weise: mit Auszeichnungen, Stipendien oder durch die Beteiligung am Talent-Programm des Fotografiemuseum Amsterdam Foam. Gemeinsam mit der Photographers’ Gallery in London vergibt sie jährlich den renommierten Deutsche Börse Photography Foundation Prize. Des Weiteren unterstützt die Stiftung Ausstellungsprojekte internationaler Museen und Institutionen sowie den Ausbau von Plattformen für den wissenschaftlichen Dialog über das Medium Fotografie. www.deutscheboersephotographyfoundation.org Über die Hochschule für Bildende Künste Dresden Die HfBK Dresden ist eine der profiliertesten und ältesten Kunsthochschulen in Europa. An der Dresdner Akademie studieren derzeit ca. 550 Studierende in fünf Studiengängen für Bildende Kunst, theaterbezogene Studiengänge sowie Konservierung/Restaurierung. Die 12 künstlerischen Fachklassen sowie eine Projektklasse vertreten ein breites Spektrum unterschiedlicher künstlerischer Haltungen in den Bereichen Malerei, Bildhauerei und Medien (Sound, Film). Zu den Besonderheiten der HfBK Dresden zählt zudem die Vielzahl und exzellente Ausstattung der künstlerischen Werkstätten. www.hfbk-dresden.de Über den PORTRAITS – Hellerau Photography Award 2015 am Festspielhaus Hellerau gegründet, zieht der internationale Wettbewerb für Porträtfotografie inzwischen regelmäßig Bewerbungen aus mehr als fünfzig Ländern an. Neben der großen Jahresausstellung, die noch bis Ende Oktober 2025 in den Räumen der Technischen Sammlungen Dresden präsentiert wird, organisiert der 2018 gegründete Portraits Hellerau e.V. zahlreiche Satellitenausstellungen in Dresdner Galerien, Ausstellungsräumen und Off-Spaces. Bis Anfang Dezember zeigt zudem der aktuelle Residenzpreisträger Pasha Kritchko (Belarus) seine Arbeiten am Festspielhaus Hellerau. Der „PORTRAITS – Hellerau Photography Award“ ist eine Kooperation von HELLERAU – Europäisches Zentrum der Künste, der Technischen Sammlungen Dresden und des Portraits Hellerau e.V. Die Gastprofessur 2025/26 wird mit Unterstützung der Ostsächsischen Sparkasse Dresden kofinanziert. www.portraits-hellerau.com
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