Die Finanzaufsicht BaFin hat bei einer Prüfung festgestellt, dass der offengelegte Konzernlagebericht der BayWa Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 fehlerhaft ist.
Die Finanzaufsicht BaFin hat bei einer Prüfung festgestellt, dass der offengelegte Konzernlagebericht der BayWa Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 fehlerhaft ist.
Die Bundesanwaltschaft hält einen 49 Jahre alten Ukrainer für den Drahtzieher der Anschläge auf die Gas-Pipelines Nord Stream 1 und 2. Er soll deshalb in Deutschland vor Gericht. Italien bremst jedoch.
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Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Oktober 2025, erstmals über die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (21/1929) und zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz, 21/1859) beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurden beide Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Arbeit und Soziales. Ministerin: Wir brauchen keine Angstmache In der Debatte nahmen mehrere Abgeordnete, aber auch die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas (SPD), direkt Bezug auf die aktuelle Diskussion, die die Junge Gruppe der Unionsfraktion angestoßen hatte. Bas kritisierte die Diskussion der vergangenen Tage scharf: Begriffe wie „Renten-Bombe“ oder „Renten-Schock“ seien nichts weiter als Alarmismus und Angstmache. „Ganz ehrlich, wir brauchen statt Stimmungsmache mehr Sachlichkeit in der Debatte!“ Dieser Gesetzentwurf trage die Handschrift und auch die Unterschrift aller Koalitionspartner und spiele mitnichten die Generationen gegeneinander aus, so Bas weiter. Denn: „Alle Generationen werden von der Haltelinie profitieren, auch die jüngeren. Wer heute einzahlt, erwirbt eine höhere Rentenanwartschaft als ohne die Haltelinie.“ AfD: Verschwendungssucht ist die Ursache der Schieflage Ulrike Schielke-Ziesing (AfD) warf der Bundesregierung dennoch vor, das Rentenniveau einfrieren zu wollen, „bis den Bürgern die Kosten dafür um die Ohren fliegen“. Das Paket stelle eine dauerhafte zusätzliche Belastung für den Bundeshaushalt dar, insofern verstehe sie die Kritik der jungen Abgeordneten aus der Unionsfraktion. „Es ist nicht der demografische Wandel allein, sondern die Verschwendungssucht vergangener Regierungen, die sich an den Sozialkassen bedient haben“, die für die Schieflage bei der Rente verantwortlich sei, sagte Schielke-Ziesing. CDU/CSU: Wir sollten Reformen im Konsens anstreben Für die Unionsfraktion betonte Stefan Nacke: „Unterschiedliche Perspektiven dürfen uns nicht spalten“, die großen Rentenreformen seien stets vom Konsens der großen Volksparteien getragen gewesen. Er sagte mit Blick auf die gesellschaftliche Sprengkraft, die das Rententhema in Frankreich regelmäßig entwickelt: „Ich will, dass wir in Deutschland besonnen handeln.“ Er verstehe die Sorgen der Jungen Gruppe in der Unionsfraktion; über das Jahr 2031 hinausgehende Entscheidungen sollten aber mit Blick auf die Arbeit der Rentenkommission jetzt nicht vorweggenommen werden, so Nacke. Pascal Reddig, Vorsitzender der Jungen Gruppe, schlug in der Debatte versöhnliche Töne an, bekräftigte jedoch seine Ansicht, dass allein eine Haltelinie die Probleme nicht lösen werde. „Der Handlungsdruck gilt vor allem für die Jahre nach 2031. Hier brauchen wir ein Gesamtkonzept für eine grundlegende Reform der Altersvorsorge.“ Grüne: Gerechtigkeitsfrage interessiert Kritiker nicht Andreas Audretsch (Bündnis 90/Die Grünen) stellte die große Gerechtigkeitsfrage: „Wer in dieser Gesellschaft hat viel und wer hat wenig?“ Diese Frage aber interessiere die Junge Gruppe der Unionsfraktion gar nicht, wenn sie gegen die Haltelinie polemisiere. Ein weiteres Absinken des Rentenniveaus zu vermeiden, sei absolut richtig, wie auch Anreize für Mehrarbeit zu setzen, so Audretsch. „Aber dann machen Sie es doch richtig und sorgen dafür, dass die Menschen überhaupt bis 67 gut arbeiten können!“ Linke: Wir brauchen eine Rentenrevolution „Noch ist die Rente nicht verloren!“, betonte Heidi Reichinnek (Die Linke). Nicht das Rentensystem sei das Problem, sondern die darin angelegten Ungerechtigkeiten. „Da müssen wir ran, wir brauchen eine echte Rentenrevolution.“ Eine Rentenversicherung für alle Erwerbstätigen gehöre ebenso dazu wie eine solidarische Mindestrente und eine Verdopplung der Beitragsbemessungsgrenzen, „damit sich niemand aus dem Solidarsystem herausschleichen kann“. SPD: Die Rente ist kein Geschenk Bernd Rützel (SPD) sagte, natürlich stecke die Regierung jetzt viel Geld in das Vorhaben, es gehe ja auch um sehr viele Menschen. Im Übrigen sei die Rente „kein Geschenk. Sie ist eine Versicherungsleistung“. Die Haltelinie kann seiner Ansicht nach „für alle Ewigkeit“ festgeschrieben werden. „Sie hilft allen, sie ist Rentenpolitik für die Zukunft und bedeutet Stabilität statt Kürzungen.“ Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung will das derzeit geltende Rentenniveau von 48 Prozent (Verhältnis der Rente zum Durchschnittsverdienst) über 2025 hinaus verlängern. Außerdem soll die „Mütterrente“ ausgeweitet werden. Zur Begründung heißt es in dem Gesetzentwurf (21/1929): „Mit der ab dem Jahr 2026 wieder anzuwendenden bisherigen Rentenanpassungsformel würde das Rentenniveau nach Auslaufen der Haltelinie deutlich sinken und ein niedrigeres Alterseinkommen zur Folge haben. Die Renten würden systematisch langsamer steigen als die Löhne.“ Ziel der Ausweitung der für die Rente anrechnungsfähigen Kindererziehungszeiten sei es, mit der Anerkennung von drei Jahren für alle Kinder - unabhängig vom Jahr der Geburt des Kindes – die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten zu schaffen. Verlängerung der "Haltelinie" bis 2031 Das Gesetz sieht konkret vor, die Haltelinie für das Rentenniveau bis 2031 zu verlängern. Das bedeutet, dass die Abkopplung der Renten von den Löhnen bis dahin verhindert wird. Die sich daraus ergebenden Mehrkosten der Rentenversicherung sollen aus Steuermitteln vom Bund erstattet werden, um Auswirkungen auf den Beitragssatz grundsätzlich zu vermeiden. Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Die Mehrkosten, die sich daraus ergeben, sollen ebenfalls vom Bund erstattet werden. Außerdem soll Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, die Rückkehr zu ihrem bisherigen Arbeitgeber erleichtert werden. Deshalb soll das Anschlussverbot des Paragrafen 14 im Teilzeit- und Befristungsgesetz für diesen Personenkreis aufgehoben werden. Damit soll in diesen Fällen – auch wiederholt – ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis möglich sein. Erster Teil eines Gesamtpakets zur Rentenreform Würde die Haltelinie beim Rentenniveau nicht verlängert, hätte dies aufgrund des geltenden Rechts zur Folge, dass durch die Dämpfungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel die Rentenanpassungen und damit das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich geringer ausfallen würden, argumentiert die Regierung. Und weiter: „Im Gegenzug wären vom Bund keine Erstattungen der Mehraufwendungen an die Rentenversicherung zu leisten. Eine Stabilisierung des Leistungsniveaus wäre dann aber nicht mehr gegeben.“ Die Maßnahmen dieses Gesetzentwurfes sind der erste Teil eines Gesamtpaketes einer Rentenreform, zu der unter anderem auch die Einführung der sogenannten Aktivrente und der Frühstartrente gehören. Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Im Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (21/1859) schreibt die Regierung: "Die betriebliche Altersversorgung als sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung muss quantitativ und qualitativ weiter ausgebaut und gestärkt werden.“ Dies gelte vor allem für Bereiche, in denen nach wie vor große Verbreitungslücken bestehen, also in kleineren Unternehmen und bei Beschäftigten mit geringen Einkommen. Insbesondere eröffne der Gesetzentwurf neue Möglichkeiten, „damit auch nichttarifgebundene und damit häufig kleinere Unternehmen und ihre Beschäftigten an dieser Form einfacher, effizienter und sicherer Betriebsrenten teilnehmen können“. Des Weiteren werde das Abfindungsrecht flexibilisiert. Die Bundesregierung verspricht „eine erhebliche Vereinfachung und Entbürokratisierung der betrieblichen Altersversorgung“. Stellungnahme des Normenkontrollrates Allerdings schreibt der Normenkontrollrat (NKE) in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf: „Das Vorhaben erweitert den Rahmen für die Abfindung von Kleinstanwartschaften für Betriebsrenten, bleibt dabei aber hinter den Möglichkeiten für besonders spürbare Bürokratieentlastung zurück.“ Der NKR empfiehlt, im weiteren Verfahren die Möglichkeit zu prüfen, den Schwellenwert für die zustimmungsfreie Abfindung von Kleinstanwartschaften von bisher ein auf zwei Prozent der monatlichen Bezugsgröße anzuheben. Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf dem Bundesrat am 5. September 2025 als „besonders eilbedürftig“ zugeleitet. „Die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf sowie die Auffassung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates werden unverzüglich nachgereicht“, heißt es dazu. (che/bal/16.10.2025)
Die Finanzaufsicht BaFin macht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung eine Veröffentlichung der Luana Energieversorgung Deutschland GmbH gemäß § 11a Absatz 1 Vermögensanlagengesetz bekannt.
Die Finanzaufsicht BaFin macht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung eine Veröffentlichung der Luana Energieversorgung Deutschland GmbH gemäß § 11a Absatz 1 Vermögensanlagengesetz bekannt.
Where Sellers have failed to use reasonable diligence to deliver a vessel by the prescribed cancelling date, are the Buyers entitled (absent repudiation) to loss-of-bargain damages upon cancellation of the agreement (on the NORWEGIAN SALEFORM 2012)? Yes, said the Court of Appeal in Orion Shipping and Trading LLC v Great Asia Maritime Ltd [2025] EWCA Civ 1210.
Nun äußert sich auch der Bundespräsident zum Streit über die Wehrpflicht. Das von den Koalitionären ins Spiel gebrachte Losverfahren sieht er skeptisch, er hat aber eine andere Idee.
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Global law firm Norton Rose Fulbright has advised consulting firm and permanent capital vehicle ABC Company S.p.A. – Società Benefit (ABC Company) on its acquisition of a stake in TWY S.r.l. (TWY).
Eine Bundesrichterin wirft der Trump-Regierung vor, im Haushaltsstreit die Regeln des Rechtsstaats zu umgehen - und blockiert deren Vorstoß zu dauerhaften Personalkürzungen bei Bundesbehörden.
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Lange war umstritten, ob der Verkehrs-Rechtsschutz erst ab der Zulassung des Fahrzeugs greift und damit Versicherungsfälle ausschließt, die schon durch den Erwerb des Fahrzeugs entstanden sind. Der BGH hat die Versicherungsbedingungen seziert, danach war die Entscheidung klar.
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Die AfD-Fraktion ist am Donnerstag, 16. Oktober 2025, mit einem Antrag zu einem "Antifa-Verbot" (21/2221) auf entschiedene Ablehnung der anderen Fraktionen gestoßen. Während ihr dabei von SPD, Grünen und Linken vorgehalten wurde, rechtsextreme Bestrebungen zu befördern, kritisierte Martin Hess (AfD), dass in deren Reihen "Sympathisanten, Unterstützer und Förderer der Antifa" säßen. Die Vorlage wurde im Anschluss der Aussprache dem federführenden Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. AfD: Angriffe werden immer brutaler Hess betonte, der Linksextremismus in Deutschland habe die Schwelle zum Linksterrorismus überschritten. Die "Angriffe der Antifa" würden immer brutaler und der Tod von Opfern werde dabei billigend in Kauf genommen oder sogar beabsichtigt. Die Bundesregierung sei jedoch offensichtlich nicht in der Lage, "diesem Terror wirksame Maßnahmen entgegenzusetzen". Die AfD werde dagegen den Linksextremismus "bekämpfen, stoppen und zerschlagen". Dazu sei unabdingbar, die Antifa zu verbieten, unterstrich der AfD-Abgeordnete. Die Behauptung der anderen Fraktionen, der Rechtsextremismus sei die größte Sicherheitsgefahr im Lande, habe dagegen mit der Realität "nicht das Geringste zu tun". Union: Verbotsdebatte bringt uns nicht weiter Florian Oest (CDU/CSU) entgegnete, wer leugne, dass Rechtsextremismus derzeit "die größte Gefahr für ein gutes Miteinander in unsrem Land" sei, verkenne die Realität. Es gebe "Brandstifter, die mit Hass das gesellschaftliche Klima vergiften wollen". Der Rechtsstaat habe aber alle Mittel, um gegen jede Form von Extremismus vorzugehen, ob von Rechts, von Links oder religiös motiviert. Immer müsse gelten: "Klare Kante statt falscher Toleranz". Eine Verbotsdebatte "bringt uns nicht weiter", fügte Oest hinzu: "Diktaturen regieren mit Verboten, Demokratien mit Argumenten". Nicht Verbote, sondern eine starke und selbstbewusste Gesellschaft, deren Menschen füreinander einstehen, sei das beste Mittel gegen jede Form von Extremismus. Grüne: Extremismus gleich welcher Richtung bekämpfen Lamya Kaddor (Bündnis 90/Die Grünen) forderte die AfD auf, sich "lieber mit extremistischen Bestrebungen in ihren eigenen Reihen" auseinanderzusetzen. Politischer Extremismus gleich welcher Richtung müsse bekämpft werden, und dafür habe der Rechtsstaat vielfältige Instrumente. Für ein Verbot brauche es aber eine klar benennbare Organisation, deren Bestrebungen sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten. "Antifa" sei indes ein "Sammelbegriff für Personen und lose Gruppen, die sich gegen Faschismus, Neonazismus, Antisemitismus und Rassismus engagieren". Dabei streite niemand ab, dass es "ernsthafte Bedrohungen von links" gebe wie Angriffe auf die Infrastruktur oder gewalttätige Übergriffe auf politische Gegner. Dies hätten die Sicherheitsbehörden jedoch fest im Blick. SPD: Linksextreme Gewalt wird nicht verharmlost Helge Lindh (SPD) sagte, niemand werde linksextreme Gewalt gegen Sachen oder gegen Menschen verharmlosen, relativieren oder legitimieren. Der AfD gehe es jedoch im Kern ihres Antrages nur um einen "Blankoscheck für Rechtsextremismus". Es gebe aber im Lande das massive Problem, dass "im digitalen und analogen Raum und in vielen Parlamenten faschistisches Denken Realität und Praxis geworden ist durch große Fraktionen rechtspopulistischer Natur". Die Wahrheit sei nicht, dass in vielen Ländern die Machtübernahme durch linksextreme Gruppen anstehe, sondern dass in vielen Ländern "die Normalisierung faschistischer Methoden" und rechtsextremer Regime auf dem Vormarsch seien. Linke: AfD hetzt, spaltet und vergiftet Ferat Kocak (Die Linke) warf der AfD vor, sie sei der "politische Arm des Faschismus auf den Straßen". Sie hetze, spalte und vergifte das Klima im Land. Neun von zehn politischen Straftaten seien im vergangenen Jahr aus dem rechten Spektrum heraus begangen worden. Die AfD wolle Antifaschismus unter Strafe stellen, doch wisse man aus der Geschichte: "Sie spalten uns Demokraten, Sie kriminalisieren uns Schritt für Schritt, bis nichts mehr bleibt, was widerspricht - Sie fangen links an und arbeiten sich durch bis zu den Christdemokraten", fügte er hinzu. Antifaschismus sei kein Verbrechen, sondern "der Grundpfeiler unserer Demokratie". Antifaschismus gehöre nicht verboten, sondern in die Verfassung. Antrag der AfD In dem Antrag, der zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen wurde, dringt die AfD-Fraktion darauf, „die Voraussetzungen für Verbote nach dem Vereinsgesetz in Bezug auf länderübergreifende linksextremistische Gruppierungen, die sich unter der Bezeichnung ,Antifa' oder ,Antifaschistische Aktion' zusammengeschlossen haben beziehungsweise unter dieser Bezeichnung firmieren“, zu prüfen und zeitnah umzusetzen. Dies soll laut Vorlage insbesondere für gewaltbereite Gruppierungen mit Organisationsstrukturen und einem dahinterstehenden festen Personenkern gelten. Die „angesprochene Gewaltorientierung beinhaltet dabei ausdrücklich auch Angriffe gegen kritische Infrastrukturen Deutschlands“, heißt es in dem Antrag weiter. "Aufklärungsbemühungen intensivieren" Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion „ihre tatsächlichen Aufklärungsbemühungen von insbesondere gewaltorientierten linksextremistischen Gruppierungen und Netzwerken in bundesweiter Koordination mit den Ländern“ deutlich intensivieren und durch personelle Umsetzungen innerhalb der Sicherheitsbehörden des Bundes unterstützen. Zudem fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „sich mit Ungarn und den Niederlanden trilateral zu einem gemeinsamen Vorgehen gegen linksextremistische Antifa-Bewegungen, einschließlich ihrer Finanzierungsquellen, abzustimmen und dabei alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen“. Dabei soll sie sich dem Antrag zufolge vor allem auf europäischer Ebene für eine Änderung der EU-Terrorrichtlinie einsetzen, „um typischen linksextremistischen Anschlägen besser begegnen zu können“. Des Weiteren wird die Bundesregierung in der Vorlage unter anderem aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den zuständigen US-Behörden „internationale Verflechtungen deutscher Antifa-Netzwerke und paramilitärische Ausbildungslager im Ausland aufzuspüren und dafür spezielle Arbeitsgruppen in den Sicherheitsbehörden des Bundes einzurichten“. (sto/16.10.2025)