Cannabis-Arzneimittel können in bestimmten Fällen – etwa zur Behandlung chronischer Schmerzen – sinnvoll sein. Um jedoch möglichen Missbrauch einzudämmen, soll es künftig strengere Regeln geben.
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Die in den Tarifwerken BAP/DGB und iGZ/DGB vorgesehene Möglichkeit, die individuelle regelmäßige monatliche Arbeitszeit (IRMAZ) von 151,67 Stunden auf bis zu 174,34 Stunden im Monat zu erhöhen, findet sich inhaltsgleich im MTV GVP/DGB wieder (dort: § 3.1 Abs. 2). Die (bisherige) Protokollnotiz, nach der trotz der Erhöhung der Arbeitszeit nicht ausgeschlossen ist, dass Mitarbeiter ausnahmsweise kurzfristig in einem Betrieb eingesetzt werden, dessen betriebliche Arbeitszeit niedriger ist als die arbeitsvertraglich vereinbarte, ist direkt in den Tariftext übernommen worden (§ 3.1 Abs. 3 MTV GVP/DGB). Insoweit wird es bei dieser Ausnahme bleiben und folglich keine Änderungen im neuen Tarifwerk geben.
Die Definition der Teilzeittätigkeit (§ 3.2 MTV GVP/DGB) ist wörtlich aus § 3.1.1 Abs. 2 MTV iGZ/DGB übernommen worden, ohne dass dies inhaltliche Auswirkungen auf bisherige BAP-Anwender hat, die zumindest eine inhaltlich entsprechende Regelung kennen (§ 3 MTV BAP/DGB).
Die faktische Anpassung der Arbeitszeit des Zeitarbeitnehmers an diejenige des Kunden wird in § 3.3 MTV GVP/DGB geregelt. Dabei hat man sich der Formulierung des MTV BAP/DGB bedient (dort: § 4.1 Abs. 1), ohne dass dies eine inhaltliche Abweichung zur Bestimmung im MTV iGZ/DGB (dort: § 3.1.3) bedeuten würde.
Die Regelung zu Rüstzeiten, die nicht als Arbeitszeit zu qualifizieren sind, wenn im Kundenbetrieb keine abweichenden Regelungen gelten (§ 3.4 MTV GVP/DGB), stammt aus dem MTV BAP/DGB (dort: § 4.1 Abs. 2). Eine vergleichbare Bestimmung fehlt im MTV iGZ/DGB.
Die Klausel zum Einsatz in Schichtmodellen (§ 3.5 MTV GVP/DGB) wurde aus dem MTV iGZ/DGB übernommen (dort: § 3.1.4.). Aus dem MTV iGZ/DGB wurde zudem die Regelung überführt, dass Heiligabend und Silvester vom Zeitarbeitsunternehmen (einseitig) mit Urlaub oder Plusstunden aus dem AZK belegt werden können (§ 3.1.5. S. 3 MTV iGZ/DGB; § 3.6 S. 2 MTV GVP/DGB). Inhaltlich vergleichbare Regelungen sind im MTV BAP/DGB nicht enthalten.
Der jährliche Bezugspunkt im MTV BAP/DGB zur Bestimmung, ob die vereinbarte individuelle regelmäßige monatliche Arbeitszeit erreicht wird, entfällt (dort: § 2 Abs. 1 S. 2, Abs. 3). Ein Jahresbezug (mit insgesamt 1.820 Stunden) ist im MTV GVP/DGB nicht mehr vorgesehen.
ACHTUNG: Die Anpassungen bei der Arbeitszeit betreffen im Wesentlichen die bisherigen iGZ-Anwender. Die Auswirkungen dürften nicht unerheblich sein, allerdings wurde mit der großzügig bemessenen Übergangsfrist (mit Blick auf die variable Arbeitszeit nach der Anzahl der Arbeitstage im jeweiligen Monat) eine Regelung geschaffen, die es den Zeitarbeitsunternehmen ermöglicht, mit entsprechender Vorlauf- und Vorbereitungszeit den Schritt in die verstetigte Arbeitszeit umzusetzen und zu vollziehen. Man sollte sich nur rechtzeitig mit diesem Thema befassen und die erforderlichen Umsetzungsschritte angehen.
arbeitsrecht #arbeitnehmerüberlassung #zeitarbeit #personaldienstleistung #tarifvertrag #GVP #BAP #iGZ
Der Beitrag Tarifwerk GVP/DGB: Zur Erhöhung der IRMAZ und zur Arbeitszeit im Übrigen erschien zuerst auf CMS Blog.
Erneut hatte das FG Berlin-Brandenburg über einen Anwalt zu entscheiden, der bei einem Verfahren in eigener Sache nicht das beA verwendet hat. Es gebe zwar begründete Ausnahmen von der Nutzungspflicht – eine Überforderung mit moderner Technik zähle allerdings nicht dazu.
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(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))
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Wegen zu hoher Nitratwerte im Grundwasser gibt es seit Jahren Streit um Schutzmaßnahmen: Muss die Bundesregierung sich einmal grundsätzlich mit dem Thema befassen? Ja, hat jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Inneres/Antwort Über Integrationskurse und Berufssprachkurse in Thüringen berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.
Finanzen/Ausschuss Die AfD-Fraktion ist am Mittwochmorgen im Finanzausschuss mit einem Antrag zur Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags auf 15.000 Euro gescheitert.
Die Bundespolizei soll neue Kompetenzen bekommen. Dabei geht es unter anderem um Drohnenabwehr. Innenminister Dobrindt kündigte an, im Rahmen der neuen Regelungen solle noch in diesem Jahr eine Drohnenabwehreinheit entstehen.
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Aus Anlass des zweiten Jahrestages des Hamas-Terrors in Israel und dem Beginn des Krieges in Gaza haben sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am Mittwoch, 8. Oktober 2025, mit der Situation im Nahen Osten befasst. In einer auf Verlangen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD anberaumten Aktuellen Stunde gedachten sie der Opfer und der noch in den Händen der Hamas befindlichen Geiseln und äußerten die Hoffnung, dass der Friedensplan für Gaza, über den derzeit in Ägypten verhandelt wird, tatsächlich zu einem Frieden führt. Außenminister: Inakzeptable Welle des Antisemitismus Die terroristische Hamas habe am 7. Oktober 2023 das Trauma der Shoah reaktiviert, sagte Bundesaußenminister Dr. Johann Wadephul (CDU) in der Debatte. Sie habe Israel in den längsten Krieg seiner Geschichte geführt, einen Krieg, der auch verheerendes Leid über die Menschen im Gazastreifen gebracht habe. Gleichzeitig habe die Bundesrepublik und hätten andere Länder seither „eine beschämende, eine inakzeptable Welle des Antisemitismus“ erlebt. „Kritik, Unverständnis und vielleicht sogar Entsetzen“ über die israelische Regierungspolitik sei legitim, betonte Wadephul. „Aber Kritik an der jeweiligen israelischen Regierung darf nicht automatisch Kritik am Staat Israel sein und erst recht nicht Kritik an allen Jüdinnen und Juden.“ Deutschland stehe fest und unerschütterlich an der Seite Israels und seiner Menschen, stellte er wie viele andere Abgeordnete klar. Den von US-Präsident Donald Trump vorgelegten Friedensplan bezeichnete Wadephul als kluge Kombination von Elementen, die zur Beendigung des Krieges seit Längerem auch mit deutscher Beteiligung diskutiert worden seien. Er beinhalte eine Perspektive für eine eigenständige palästinensische Staatlichkeit und eine Zweistaatenlösung, für die sich die Bundesregierung weiter einsetze. Nun sei es an der Hamas zuzustimmen. „Sollte es zu einer vorübergehenden internationalen Verwaltung des Gazastreifens kommen, werden wir unseren Beitrag leisten“, sicherte Wadephul zu. Entwicklungsministerin: Einmalige Chance auf Frieden Es bestehe jetzt eine einmalige Chance auf Frieden, sagte Bundesentwicklungsministerin Reem Alabali Radovan (SPD). Diese dürfe nicht vertan werden. Sie erinnerte unter anderem an die 48 Geiseln, die sich nach 733 Tagen immer noch in den Händen der Hamas befänden, darunter auch deutsche Staatsangehörige, aber auch an die israelischen Familien, die um mehr als 1.200 von der Hamas getötete Familienmitglieder trauern. „Und es zerreißt mir das Herz, das über 20.000 palästinensische Kinder in diesem Krieg getötet wurden.“ Es gehe jetzt darum, den Wiederaufbau Gazas vorzubereiten. Dafür habe sie im September in New York gemeinsam mit Ägypten, den palästinensischen Behörden und den Vereinten Nationen zu ersten Gesprächen eingeladen. Weitere Gespräche zur Steuerung und Finanzierung des Wiederaufbaus stünden an. „Bereits im Moment der Waffenruhe stehen wir bereit zu helfen, damit die Menschen Wasser und Energie haben, Lebensmittel herstellen können, medizinisch versorgt werden und in vorübergehenden Unterkünften leben können.“ AfD wirft Regierung "schweres Versagen" vor Markus Frohnmaier (AfD) sagte, der Friedensplan verdiene volle Unterstützung. Der Bundesregierung warf er „schweres Versagen“ vor. Nicht Bundeskanzler Friedrich Merz oder Außenminister Wadephul (beide CDU) hätten einen Friedensplan vorgelegt, sondern Donald Trump. Der amerikanische Präsident tue damit derzeit mehr für die deutschen Interessen als Merz, indem er eine Massenmigration aus Gaza verhindere. Angesichts der deutschen Geiseln agiere die Bundesregierung ebenfalls „hilflos“. Sie führe „Debatten nicht etwa über die Befreiung unserer Landsleute, sondern über die Anerkennung von Palästina oder ein Waffenembargo gegen Israel“. Die Entscheidung des Kanzlers, keine Waffen mehr nach Israel zu liefern, beruht nach Ansicht von Frohnmaier auf der „Angst, eine wachsende islamische Bevölkerung in Deutschland zu verärgern“. Mit Kopfschütteln nehme er zur Kenntnis, dass die Bundesregierung neben der Ukraine nun auch noch Gaza beim Wiederaufbau unterstützen will, „obwohl viele Menschen hierzulande nicht mehr wissen, wie sie über die Runden kommen sollen“, sagte Frohnmaier. Grüne: Es gilt, Brücken zu bauen Katharina Dröge (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete die aktuelle Politik der israelischen Regierung als falsch. Diese trage Verantwortung für einen Kriegseinsatz in Gaza, „der sich nicht an die Grenzen des Völkerrechts hält“. Die Hamas habe ihrerseits am 7. Oktober einen grausamen Terrorangriff begangen, gehe in skrupelloser Weise mit der Zivilbevölkerung in Gaza um und sei schuld daran, dass die Geiseln nicht frei sind. „Sie muss die Waffen niederlegen.“ Ein Waffenstillstand und ein Friedensprozess, der zu einer Zweistaatenlösung führt, „ist der einzige Weg für Sicherheit und Frieden für alle Menschen in der Region“, urteilte Dröge. Es gelte, Brücken zu bauen und mit aller Klarheit für das Existenzrecht und die Sicherheit Israels einzustehen, aber auch mit aller Eindeutigkeit den Terror der Hamas scharf zu verurteilen und für den Schutz der Zivilbevölkerung in Gaza einzustehen. Linke: Menschenrechte sind unteilbar Jan van Aken (Die Linke) betonte, für seine Fraktion gelte der einfache Grundsatz: „Niemals darf ein Menschenrechtsverbrechen ein anderes Menschenrechtsverbrechen rechtfertigen.“ So könne der Verweis auf das Unrecht der israelischen Besatzung den brutalen Terror des 7. Oktober nicht rechtfertigen, begründen oder relativieren. Auch dürfe die brutale Kriegsführung in Gaza nicht mit dem 7. Oktober begründet werden. „Menschenrechte sind unteilbar für alle in Israel und in Palästina. Jedes Leben zählt.“ Das wichtigste Ziel sei jetzt die sofortige Freilassung aller Geiseln und das Ende des Tötens in Gaza. Van Aken rief die Bundesregierung auf, Druck auf Israel auszuüben, um einen Frieden zu erreichen. Bisher seien die Rechtsextremen in der israelischen Regierung nicht bereit für einen Frieden, daher brauche es auch wirtschaftlichen Druck. (joh/08.10.25)
Angesichts der Zunahme von Fällen sexueller Gewalt in Konflikten, auf die zuletzt auch ein Bericht der Vereinten Nationen im August hingewiesen hat, dringen Rechtsexpertinnen auf eine bessere Strafverfolgung. Vergewaltigung in bewaffneten Konflikten sei Folter und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, betonte die Juristin und Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR), Prof. Dr. Beate Rudolf, am Mittwoch, 8. Oktober 2025, im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hatte dies 2001 offiziell anerkannt. Sexualisierte Gewalt in bewaffneten Kriegen unterscheide sich durch Umfang, Motivation und extremer Brutalität von Sexualstraftaten außerhalb bewaffneter Konflikte, so Rudolf während des Gesprächs im Ausschuss. Trotz der juristischen Anerkennung von Vergewaltigung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gelinge es in den meisten Fällen jedoch noch immer nicht, sexuelle Gewalt als Kriegswaffe zu ahnden und die Täter zu strafrechtlich zu verfolgen. Sie blieben in aller Regel straflos, erklärte die israelische Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Ruth Halperin-Kaddari auch gerade mit Blick auf die Hamas. Das müsse sich ändern. Sexuelle Gewalt als "taktische Kriegswaffe" Die Terrororganisation nutzte bei ihrem Angriff auf Israel am 7. Oktober 2023, bei dem etwa 1.200 Menschen ermordet und mehr als 250 verschleppt wurden, sexuelle Gewalt als „taktische Kriegswaffe“, wie ein im Juli bereits veröffentlichter Bericht des von Halperin-Kaddari mitgegründeten Dinah-Projekts zeigt. Gemeinsam mit fünf anderen Rechts- und Genderexpertinnen hat Halperin-Kaddari, die als Professorin an der israelischen Bar-Ilan-Universität lehrt, den Einsatz sexueller Gewalt durch die Hamas anhand von Aussagen Überlebender sowie anhand der Ergebnisse von Untersuchungen von Leichen untersucht. Anlässlich des zweiten Jahrestages der Hamas-Attacke berichteten Halperin-Kaddari und Rudolf, die im Beirat des Dinah-Projekts sitzt, im Gespräch mit Abgeordneten des Menschenrechtsausschusses über ihre Motivation, die Ergebnisse ihrer Arbeit sowie ihr Ziel, die Strafverfolgung sexueller Gewalt in bewaffneten Konflikten voranzutreiben. „Klare und überzeugende Informationen" Trotz frühen Berichten und Hinweisen auf den Einsatz von sexueller Gewalt durch die Hamas sei diese vor allem in sozialen Medien oftmals geleugnet und selbst von internationalen Menschenrechts- und Frauenrechtsorganisationen, darunter die Frauenrechtorganisatin der Vereinten Nationen „UN Women“ zunächst ignoriert worden, berichtete Halperin-Kaddari. Erst durch den im März 2024 vorgelegten Bericht der UN- Sonderberichterstatterin Pramila Patten habe sich UN Women gezwungen gesehen, zu reagieren und den Einsatz sexueller Gewalt anzuerkennen. Der Report, der die Erkenntnisse einer Kommission zusammenfasste, hatte festgestellt, dass es „klare und überzeugende Informationen über sexuelle Gewalt, darunter Vergewaltigung, sexualisierte Folter, grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung“ gebe. "Historische Fakten richtigstellen" Doch diese Anerkennung habe lange gedauert, kritisierte Halperin-Kaddari. Anders als in ähnlich gelagerten Fällen – wie etwa in Butscha in der Ukraine, im Kongo oder in Nigeria, wo die Terrormiliz Boko Haram seit Jahren Frauen entführt, vergewaltigt und ermordet – habe es Wochen und Monate gebraucht, bis die Taten öffentlich anerkannt und verurteilt worden seien. Die Vergewaltigungen durch die Hamas am 7. Oktober seien ein umstrittenes Thema gewesen. Ziel des Dinah-Projektes sei es deshalb gewesen, die „historischen Fakten richtig zu stellen“, betonte Halperin-Kaddari im Ausschuss. "Paradigmenwechsel" in der Strafverfolgung Gleichzeitig sei es ihr und ihren Mitstreiterinnen ein Anliegen gewesen, einen Rahmen, eine Art „Blaupause“, zu entwickeln, um Täter künftig leichter zur Rechenschaft zu ziehen. Damit das gelinge, brauche es vor allem einen „Paradigmenwechsel“ in der Strafverfolgung, so die Rechtsexpertin. Bislang hielten Strafverfolger daran fest, einem spezifischen Täter eine spezifische Tat und ein spezifisches Opfer zuzuordnen. Gelinge das nicht, gebe es keinen Fall – und damit keine Strafverfolgung. Halperin-Kaddari forderte deshalb, die Beteiligung an einem Angriff zum Maßstab zu machen. Wenn Gruppen sexuelle Gewalt als Kriegswaffe nutzen, müssten sich ihre Mitglieder kollektiv verantworten, selbst wenn sie als Einzelne persönlich nicht an Vergewaltigungen oder anderen Akten sexueller Gewalt beteiligt gewesen seien. Verurteilung ohne konkreten Tatnachweis DIMR-Direktorin Rudolf verwies in diesem Zusammenhang auf das historische Urteil des Landgerichts München gegen den gebürtigen Ukrainer John Demjanjuk im Mai 2011. Damals war erstmalig ein nichtdeutscher Wachmann eines NS-Todeslagers von einem deutschen Gericht für schuldig befunden worden an der Ermordung von mindestens 28.060 Juden im deutschen Vernichtungslager Sobibor in Polen beteiligt gewesen zu sein – ohne konkreten Tatnachweis. Das zeige, wie Taten in der Menge, oder wie der Dinah-Bericht es formuliere, in der „Horde“, geahndet werden könnten, so Rudolf. Auf die Frage von Abgeordneten, was Staaten wie Deutschland konkret tun könnten, um die Strafverfolgung voranzutreiben, forderte Halperin-Kaddari die Staatengemeinschaft unter anderem dazu auf, Terrororganisationen wie die Hamas als solche einzustufen – das sei noch nicht überall der Fall. Zudem brauche es wirtschaftliche sowie persönliche Sanktionen gegen die Mitglieder der Organisation und ihre Verbündeten. Die Hamas-Terroristen müssten zur Rechenschaft gezogen werden, auch international. (sas/09.10.2025)
Gesundheitsexperten sehen die von der Bundesregierung geplante Befugniserweiterung und Entbürokratisierung für Pflegefachkräfte im Grundsatz positiv. Einige Sachverständige forderten zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/1511, 21/1935) allerdings perspektivisch noch weitergehende Regelungen zugunsten der Pflegefachkräfte sowie einen konsequenteren Abbau bürokratischer Vorschriften. Die Experten äußerten sich am Mittwoch, 8. Oktober 2025, in der Anhörung des Gesundheitsausschusses sowie in schriftlichen Stellungnahmen. "Integrierte Versorgungsmöglichkeiten fördern" Unterstützung kommt von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Die KBV begrüße die Intention des Gesetzgebers mit Blick auf den demografischen Wandel den Ausbau einer gestuften und aufeinander abgestimmten pflegerischen Versorgung und damit auch die Weiterentwicklung der Pflegekompetenzen anzugehen, erklärte der Verband. Es sei wichtig, keine neuen Schnittstellen zwischen den Professionen oder Doppelungen von Versorgungsangeboten zu schaffen, sondern integrierte Versorgungsmöglichkeiten zu fördern. Grundsätzlich begrüßt wird die Reform auch vom Verband der Ersatzkassen (vdek). Eine optimierte Aufgabenverteilung zwischen Pflegekräften und Ärzten sei hilfreich für den möglichst effizienten Einsatz des knappen Personals im Gesundheitswesen. Jedoch bleibe die geplante Regelung hinter dem Anspruch der eigenverantwortlichen Tätigkeit von Pflegefachpersonen zurück. Weiterhin würden Ärzte darüber entscheiden, ob Pflegefachpersonen bestimmte Leistungen übernehmen dürfen. Daher solle klar geregelt werden, dass Pflegefachpersonen im Rahmen ihrer Kompetenzen eigenständig und regelhaft tätig werden könnten. Ungeklärt bleibt zudem die Haftungsfrage. "Verantwortlichkeiten klarer definieren" Die Haftungsfrage wird auch von der Bundesärztekammer (BÄK) aufgeworfen, die außerdem mahnt, dass die Befugniserweiterung in der Pflege die Grenze der ärztlichen Kernkompetenz nicht überschreiten dürfe. Unterstützt werde ausdrücklich die Vorbereitung einer wissenschaftlich fundierten, systematischen Entwicklung, Begründung und Beschreibung pflegerischer Aufgaben (Muster-Scope of Practice) und die grundsätzliche Zuschreibung von entsprechenden Kompetenzen zu Qualifikationsgraden. Das sei ein wichtiger Schritt, um die Rolle und Verantwortlichkeiten von Pflegefachpersonen klarer zu definieren. Bei der interprofessionellen Zusammenarbeit müsse die ärztliche Perspektive systematisch einbezogen werden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) sieht in der Reform wegweisende Schritte zur Stärkung der eigenständigen Ausübung von Heilkunde durch Pflegefachpersonen. Erstmals würden heilkundliche Aufgaben der Pflege im Leistungsrecht der Sozialgesetzbücher (SGB) XI und V verankert. Damit werde der Grundsatz anerkannt, dass Pflegefachpersonen per se heilkundliche Aufgaben ausübten. Es müsse aber dringend ergänzt werden, dass die Kompetenzen zur erweiterten Heilkundeausübung auch von Pflegefachpersonen während ihres Berufslebens durch Fort- und Weiterbildung erworben werden könnten. Nur so könne die erweiterte Heilkunde auch in die Fläche kommen. Zudem gelte es, die Anwendungsbereiche Diabetes, chronische Wunden und Demenz thematisch zu erweitern. "Unnötige Hürden und Unsicherheiten" Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) sieht das Risiko eines nicht klar konturierten Kompetenzprofils, das eine Vielzahl interpretationsfähiger Regelungen induziere. Für die spätere praktische Realisierung des erweiterten pflegerischen Kompetenzprofils würden dadurch unnötige Hürden und Unsicherheiten geschaffen. Auch die Abkopplung der Regelungen für das Berufsprofil einer „Advanced Nursing Practice“ (ANP), um dies separat vorzunehmen, sei wenig sinnvoll. Ein weiterentwickeltes, professionelles Berufsbild der Pflege sollte vollumfänglich ausgeformt werden. Nach Ansicht des Deutschen Pflegerats (DPR) dürften die pflegefachlichen Leistungen nicht auf Anwendungen reduziert werden, die lediglich aus ärztlichen Diagnosen abgeleitet seien, vielmehr müssten sie umfassender verstanden werden. Die Erarbeitung von Leistungskatalogen könne daher nur als weiterer Schritt in Richtung der pflegerischen Heilkundeausübung verstanden werden. Für künftige Gesetzesinitiativen, die etwa den Einsatz von ANP oder Community Health Nursing (CHN) regeln, bedürfe es einer Weiterentwicklung hin zu eigenverantwortlicher heilkundlicher Ausübung durch Pflegefachpersonen. "Bürokratie-Entlastung im Versorgungsalltag dringlich" Mehrere Sachverständige machten in der Anhörung deutlich, dass eine weitere Entlastung von Bürokratie im Versorgungsalltag dringlich nötig ist. Eine Sprecherin der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) erklärte, die umfangreichen bürokratischen Anforderungen seien angesichts des Fachkräftemangels nicht mehr vertretbar. Ein Sprecher des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) sprach in der Anhörung mit Blick auf den Gesetzentwurf von einem Etikettenschwindel. Weniger Bürokratie sei nicht zu erwarten. Die Digitalisierung und der Abbau von Regulatorik seien jedoch wesentliche Bausteine bei Reformen im Gesundheitswesen. (pk/08.10.2025)
Inneres/Anhörung Um den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung sogenannter Tasern bei der Bundespolizei geht es am kommenden Montag in einer Sachverständigenanhörung des Innenausschusses.
Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Ausschuss Der Bauausschuss hat am Mittwoch den Bau-Turbo beschlossen, der es ermöglichen soll, schneller und einfacher neuen Wohnraum zu schaffen.
Haushalt/Ausschuss Der Haushaltsausschuss hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen, mit dem Details zum Länderanteil von 100 Milliarden Euro am Sondervermögen geregelt werden sollen.
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Anhörung Die von der Bundesregierung geplante Novelle des Elektro- und Elektronikgesetzes wird von Experten unterschiedlich beurteilt, wie eine Anhörung im Umweltausschuss zeigt.
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Ausschuss Der Agrar-Ausschuss empfiehlt mit den Stimmen von Union und SPD die Zustimmung zum Haushalt 2026.
Haushalt/Ausschuss Der Haushaltsausschuss hat zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung beschlossen. Sie regeln den im Grundgesetz vorgesehenen Verschuldungsspielraum der Länder.
Die Namensrechte für das bekannte Getränk sind kompliziert und haben schon die Justiz beschäftigt. Jetzt hat sich die Münchner Brauerei mit dem Augsburger Konkurrenten und Namenserfinder geeinigt.
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