Aktuelle Nachrichten

Delegation besucht Wintertagung der Parlamentarischen Versammlung der OSZE am 19. und 20. Februar 2026 in Wien

Eine Delegation des Deutschen Bundestages reist am 19. und 20. Februar 2026 nach Wien. Dort wird sie an der diesjährigen Wintertagung der Parlamentarischen Versammlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE PV) teilnehmen. Das Generalthema der Tagung wird sein: „Menschenrechte als Grundlage von Sicherheit“. Die Parlamentarier der 57 OSZE-Teilnehmerstaaten werden sich über das Generalthema und in Ausschusssitzungen austauschen. Im Allgemeinen Ausschuss für politische Angelegenheiten und Sicherheit debattieren die Delegierten über das Thema: „Der Kampf um die Helsinki-Prinzipien in der Ukraine und darüber hinaus: Eine umfassende Sicherheit als Grundlage für regionalen Frieden“. Im zweiten Allgemeinen Ausschuss für wirtschaftliche Angelegenheiten, Wissenschaft, Technologie und Umwelt lautet das Thema der Debatte: „Geoökonomie, Technologie und Sicherheit: Navigation in einer sich wandelnden Landschaft“. Im Allgemeinen Ausschuss für Demokratie, Menschenrechte und humanitäre Fragen wird die Versammlung über die „Wahrung der Wahlintegrität angesichts hybrider Bedrohungen und böswilliger ausländischer Einflussnahme“ sprechen. Neben dem Präsidenten der OSZE PV, Pere Joan Pons, werden unter anderem der Präsident des österreichischen Nationalrates, Walter Rosenkranz, der Vorsitzende der Werchowna Rada, Ruslan Stefanchuk, sowie der Generalsekretär der OSZE, Feridun Sinirlioglu, zu den Delegierten sprechen. Daneben kommen in Wien auch der Ständige Ausschuss der OSZE PV und der Ad-hoc-Ausschuss für Migration zusammen. Der deutschen Delegation unter der Leitung des Abgeordneten Tobias Winkler (CDU/CSU) gehören die Abgeordneten Thomas Röwekamp (CDU/CSU), Kerstin Vieregge (CDU/CSU), Dr. Malte Kaufmann (AfD), Stefan Keuter (AfD), Udo Theodor Hemmelgarn (AfD), Nancy Faeser (SPD), Christoph Schmid (SPD) und Boris Mijatovic (Bündnis 90/Die Grünen) an. Die OSZE PV wurde im Zuge der Institutionalisierung der KSZE (Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) auf dem Pariser Gipfeltreffen 1990 ins Leben gerufen. Weitere Informationen zu den Aufgaben und der Arbeitsweise der OSZE PV finden Sie unter http://www.bundestag.de/bundestag/europa_internationales/international/osze/osze/196372.

Verfassungsbeschwerde gegen verlängerte Mietpreisbremse scheitert

beck-aktuell - 17.02.2026

Die Mietpreisbremse soll Mieterinnen und Mieter vor Preissprüngen schützen. Seit 2015 wurde sie immer wieder verlängert – so auch im Jahr 2020. Diese Verlängerung hat nun einer verfassungsrechtlichen Prüfung standgehalten. 



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Kindliches Aussehen: EU-Kommission nimmt Shein wegen Sexpuppen ins Visier

LTO Nachrichten - 17.02.2026

Der chinesische Online-Händler Shein zieht (unter anderem) wegen Sexpuppen in Kinderoptik Kritik auf sich. Die EU-Kommission leitet auf der Grundlage des DSA ein Verfahren ein.

Managing sovereign risk

Norton Rose Fulbright - 17.02.2026
What does sovereign risk mean in practice and how can lenders address it?

Legal Context Engineering: Brauchen Kanzleien die DNA von Legal Tech Unternehmen?

Legal Tech Verzeichnis - 17.02.2026

Bei der KI-gestützten juristischen Arbeit verlagern sich die Kompetenzen von Anwälten: Statt einzelne Prompts zu formulieren, rückt das Legal Context Engineering in den Vordergrund – also die systematische Bereitstellung eines relevanten Rechtskontextes für bessere Ergebnisse. Kanzleien werden damit zunehmend zu Architekten digitaler Systeme. Mit welchen Folgen?

Drei Jahre nach dem KI-Hype: Vom Experiment zur Alltagspraxis

Als ChatGPT im November 2022 veröffentlicht wurde, war die Skepsis in der Anwaltschaft zunächst groß, da erste Tests in der Rechtsbranche häufig ernüchternde Ergebnisse lieferten. Trotzdem hat sich die Nutzung von KI-Legal-Tools mittlerweile vielerorts etabliert. Auch wenn KI-Antworten immer noch anfällig für Fehler sind, haben sich Anwendungsbereiche herauskristallisiert, in denen die Nutzung von KI zeitsparend ist oder zumindest eine angenehmere Art zu arbeiten darstellt. Kommentare wie der Grüneberg sind mittlerweile mit KI-Add-ons ausgestattet und in vielen Kanzleien gehören große Sprachmodelle – in der einen oder anderen Ausprägung – zur juristischen Tool-Box. In der anwaltlichen Praxis ist es keine Seltenheit mehr, dass ein Mandant die Nutzung von KI erwartet oder sogar die Erstellung eines juristischen Prompts das Beratungsmandat darstellt. Diese Entwicklungen bedeuten nicht nur Veränderungen für die Anwaltschaft, sie lösen auch eine grundlegende Identitätsfrage aus: Wer sind wir als Anwälte mit KI? 

Kanzleien zwischen Rechtsberatung und Technologieanbieter

In der juristischen Beratung gibt es durch die sich ändernden Mandantenanforderungen einen Shift: Anwälte stehen nun häufiger vor der Aufgabe integrierte Lösungen zu entwickeln, die juristisches Wissen mit einem technologischen Umsetzungskonzept verbinden. Damit verschwimmen die Grenzen: Wo endet die klassische Rechtsberatung und wo beginnt die Tätigkeit als Technologieanbieter? Bei welchen Aspekten dieser Arbeit handelt es sich um Rechtsberatung, für die die anwaltliche Haftung gilt? Diese Fragen sind heute noch nicht umfassend geklärt. Dadurch, dass generische LLMs sehr klare Anweisungen brauchen, um einen möglichst großen Mehrwert zu schaffen öffnet sich hier für Anwälte ein interessanter Tätigkeitsbereich. Für diesen Bereich sind Kenntnisse im Bereich des Legal Context Engineering essenziell und werden zu einem Teil dessen, was Kanzleien künftig als juristische Wertschöpfung anbieten können. 

Legal Context Engineering als neue Kernkompetenz von Anwälten

Während zu Beginn der KI-Debatte das Legal Prompt Engineering im Mittelpunkt stand, können wir mittlerweile einen Trend zu einem noch darüber hinausgehenden Ansatz im Rechtsmarkt sehen: Legal Context Engineering. Vereinfacht gesagt, entscheidet dabei nicht die einmalige Eingabe („Prüfe diesen Vertrag“), sondern die systematische Schaffung eines Datenumfelds über die Qualität der Prüfungsergebnisse. Durch Legal Context Engineering kann die juristische Genauigkeit des Outputs von KI verbessert werden – der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass auch hierdurch Halluzinationen nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Für Kanzleien heißt das: Sie müssen Kontexte kuratieren bestehend aus relevanten Normen, höchstrichterlicher Rechtsprechung etwa von BGH, BAG oder EuGH, Erfahrungswissen, einschlägiger Kommentarliteratur sowie den spezifischen Mandatsunterlagen. Ferner können folgende Aspekte beim Legal Context Engineering Relevanz haben: 

Rollenzuweisung und Auftragsklärung: Die KI wird in eine konkrete Fachrolle versetzt, etwa „Deutscher Fachanwalt für IT-Recht mit Spezialisierung auf SaaS-Verträge“ um die fachliche Präzision der Antworten zu steigern. Der rechtliche Prüfungsauftrag ist so präzise und vollständig wie möglich zu beschreiben. Dies umfasst insbesondere die klare Definition des zu untersuchenden Sachverhalts, die Bestimmung der maßgeblichen Rechtsfragen sowie die Eingrenzung des Prüfungsumfangs. 

Primärquellenorientierung: Aussagen der KI sollten sich auf überprüfbare Quellen stützen, die entweder der Prüfungsumgebung als Begleitdokumente beigefügt werden oder über Verlinkungen eingebracht werden (Beispiele: gesetze-im-internet.de). 

Formatsteuerung: Ergebnisse sollten in einer klaren Struktur ausgegeben werden, z.B. in Tabellenform, um leichter überprüfbar zu sein. Eine Nutzung von JSON-Formaten (JavaScript Object Notation) kann helfen um die Konsistenz, Automatisierung und Nachvollziehbarkeit von juristischen Informationen zu verbessern. JSON ist ein Datenformat, mit dem Informationen in einer klaren Struktur aus sogenannten Schlüssel–Wert-Paaren dargestellt werden. 

Beispiel: {„thema“: „Schriftform“, „norm“: „§ 126 BGB“, „anforderung“: „Vertrag muss schriftlich fixiert sein“} 

Qualitätssicherung: Unbelegte Aussagen von KI sollten so gut wie möglich ausgeschlossen werden und Unsicherheiten transparent gemacht werden („Dazu ist mir keine frei zugängliche gerichtliche Entscheidung bekannt.“). 

Brauchen Kanzleien die DNA von Legal Tech Unternehmen?

Historisch war die Rollenverteilung lange klar: Kanzleien erbrachten Rechtsberatung, während juristische Fachverlage das Wissen bereitstellten. Mit dem Aufkommen spezialisierter Legal Tech-Anbieter und dem Einsatz großer Sprachmodelle (LLMs) ist ein neues Spannungsfeld entstanden. Heute agieren Kanzleien, Verlage und Legal Tech / Legal AI-Anbieter nebeneinander – teilweise auch miteinander. Die genaue Aufteilung der Rollen im Rechtsmarkt ist aktuell noch offen und die Grenzen verschwimmen zunehmend.  

Kommen wir zurück zur Ausgangsfrage: Ja, zumindest in Teilen sollten Kanzleien Elemente der DNA von Legal Tech Unternehmen übernehmen – insbesondere den Fokus auf Legal Context Engineering und den Aufbau der dafür notwendigen Kompetenzen. Mandanten erwarten von Kanzleien heute zunehmend Lösungen, die juristische Expertise mit einer technischen Umsetzung verbinden. Die davor erforderlichen Fähigkeiten gehen über traditionelle Rechtsberatung hinaus. Sie verlangen Kenntnisse in Datenkuratierung, Formatsteuerung und Qualitätssicherung, damit Ergebnisse möglichst reproduzierbar und transparent bleiben. Schließlich sollten Kanzleien auch deshalb (stärker als bisher) beim Bau von Legal AI-Tools einbezogen werden, um die juristische Qualität bei der mandantenorientierten Anwendung zu stärken.  

Autorin: Dr. Nadine Lilienthal ist Rechtsanwältin, Partnerin und Gründerin von legaleap.law, Host des Podcasts ZUKUNFT RECHTSMARKT sowie Mitgründerin des New Legal Network. Als gefragte Expertin für Legal Context Engineering, Vertragsrecht und moderne Kanzleiführung veröffentlicht sie regelmäßig Fachartikel, spricht auf Konferenzen und wurde mehrfach als Legal Influencer ausgezeichnet. 

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Was für Social Media in US-Suchtprozess auf dem Spiel steht

beck-aktuell - 17.02.2026

In einem ersten US-Prozess dieser Art in den USA müssen Geschworene entscheiden, ob Social-Media-Plattformen gestaltet wurden, um süchtig zu machen. Die Klägerin sieht ihre Kindheit ruiniert.



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PSD Bank West eG: BaFin ordnet zusätzliche Eigenmittel an

Die PSD Bank West eG muss zusätzliche Eigenmittel vorhalten. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet. Eine Sonderprüfung im Jahr 2025 hatte ergeben, dass bei der Bank die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation in Teilen der geprüften Bereiche nicht gegeben war.
Kategorien: Finanzen