Aktuelle Nachrichten

AfD-Antrag zum Nationalen Raumfahrtgesetz abgelehnt

Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss Der Forschungsausschuss hat am Mittwoch einen AfD-Antrag zum Nationalen Raumfahrtgesetz abgelehnt. Lediglich die antragstellende Fraktion stimmte mit "Ja", alle übrigen Fraktionen lehnten ab.

Bedarfsermittlung von rund fünf Milliarden Schutzmasken

Gesundheit/Antwort Zu Beginn der Corona-Pandemie wurden Schutzmasken in Abstimmung mit mehreren Behörden beschafft, schreibt die Bundesregierung in der Antwort auf eine Grünen-Anfrage.

Gesundheitskommission legt Ende März Ergebnisse vor

Gesundheit/Antwort Der Systemwettbewerb zwischen der Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherung hat sich nach Ansicht der Bundesregierung bewährt, schreibt sie in der Antwort auf eine Linken-Anfrage.

Fachgespräch zu Stellen und Strukturen an Hochschulen

Der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch am Mittwoch, 28. Januar 2026, dem Thema „Weiterentwicklung von Stellenprofilen und Department-Strukturen an Hochschulen“ gewidmet. Mit seinen 30 Mitgliedern berät der Ausschuss etwa über die Förderung des Forschungsstandortes Deutschland. Darüber hinaus befasst er sich mit Themen wie Künstliche Intelligenz, Quantentechnologie oder Supercomputing. Eine Besonderheit der Ausschussarbeit ist das Büro für Technikfolgen-Abschätzung (TAB). Betrieben vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT), berät es den Bundestag bei forschungs- und technologiepolitischen Fragen und liefert Analysen und Gutachten. (28.01.2026)

Ausschuss beschließt Umsetzung von EU-Vorgaben zu E-Evidence

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat am Mittwochmorgen einen Gesetzentwurf zur Umsetzung von EU-Vorgaben zu elektronischen Beweismitteln beschlossen.

AfD fordert Bürokratie- und Steuerentlastungen

Wirtschaft und Energie/Antrag Die AfD verlangt in einem Antrag Bürokratieabbau, steuerliche Sofortentlastungen und ersatzlose Streichung einiger Berichtspflichten für kleine und mittlere Unternehmen

Ausschuss beschließt Änderung des Eurojust-Gesetzes

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwochmorgen den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines "Ersten Gesetzes zur Änderung des Eurojust-Gesetzes" beschlossen.

SED-Opferbeauftragte: Bessere Unterstützung für Dopingopfer

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung Die SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag, Evelyn Zupke, schlägt gesetzliche Neuregelungen zur besseren Unterstützung der Opfer des systematischen Zwangsdopings in der ehemaligen DDR vor.

Linke fordert Mietrechtsnovelle

Recht und Verbraucherschutz/Antrag Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag eine schnelle Umsetzung einer Mietrechtsnovelle. Konkret sollen etwa Indexmieten verboten und Kurzzeitmieten schärfer reguliert werden.

Rede von Tova Friedman anlässlich des Internationalen Tages des Gedenkens an die Opfer des Holocaust

[Es gilt das gesprochene Wort] Guten Tag, sehr verehrte Damen und Herren! Ich fühle mich sehr geehrt, zu diesem feierlichen und wichtigen Anlass zu Ihnen sprechen zu dürfen. Ich stehe hier vor Ihnen, um mit Ihnen eine Wahrheit zu teilen, die schmerzlich, aber wesentlich ist. Ich habe keine Geschwister, ich habe keine Onkel und Tanten, und ich habe meine Großeltern oder meine Urgroßeltern nie kennengelernt, und zwar aufgrund dessen, was Millionen von Juden während des Zweiten Weltkriegs im Namen einer entmenschlichenden Ideologie – des Antisemitismus – angetan wurde, einer Ideologie, die das moralische Urteil korrumpiert, Institutionen ausgehöhlt und letzten Endes ganz gewöhnliche Menschen zu Mittätern an beispiellosen Verbrechen gemacht hat. Ich spreche heute nicht nur für mich selbst, sondern im Gedenken an sechs Millionen jüdische Männer, Frauen und Kinder, die ermordet wurden, weil sie jüdisch waren – darunter eineinhalb Millionen Kinder. Viele wurden in Todeslager deportiert, in denen man ihnen schon wenige Stunden nach ihrer Ankunft ihre Habseligkeiten, ihre Identität, ihre Würde und ihr Leben nahm. Andere wurden in Dörfern, auf Feldern, in Wäldern und in Tälern in ganz Europa einfach erschossen – ganze Familien wurden dort ausgelöscht, wo sie standen. Ich gehöre zu der schwindenden Zahl an Überlebenden, die noch Zeugnis ablegen können. Wir tun dies nicht, um alte Wunden aufzureißen, sondern um dem Erinnerungsverlust entgegenzuwirken. Die Geschichte hat uns gezeigt, dass Vergessen niemals neutral ist – es ist gefährlich. Wer hätte gedacht, dass ein Kind, das man nur unter der Häftlingsnummer A-27633 kannte und das den Tod in der Gaskammer finden sollte, einundachtzig Jahre später vor hochrangigen Politikern stehen würde, die sich zu Erinnerung und Verantwortung bekennen? Ich bin hier, weil Zeugen überlebt haben. Und weil Zeugen überlebt haben, hat die Wahrheit nach wie vor eine Stimme. Ich bin das Kind, vor dem Hitler Angst hatte. Seine Devise lautete: KEINE ZEUGEN! Ich spreche für die sechs Millionen Seelen, deren Stimmen zum Schweigen gebracht wurden. Ich bin Ihre Zeugin. Ich möchte Sie auf eine Reise in die Hölle mitnehmen. Meine früheste Erinnerung ist, wie ich mich in einer kleinen, völlig überfüllten Wohnung im Ghetto von Tomaszów Mazowiecki unter einem Tisch versteckte. Ich erkannte die Stimmen meiner Eltern, meiner Großmutter und meines Onkels, aber ich wusste, dass ich mein Versteck erst verlassen durfte, wenn man mir das sagte. Es war gefährlich. Die SS hatte es auf alte Menschen und Kinder abgesehen – die Wehrlosesten. Meine Großmutter wurde vor unserem Haus erschossen, während ich versteckt war. Ich hörte die Schüsse, die Hunde, ihre Schreie, danach Stille. Als das Ghetto liquidiert wurde, wurden die meisten Bewohner ermordet oder nach Treblinka deportiert. Meine Familie wurde gezwungen zurückzubleiben, um alle Spuren dessen zu beseitigen, was passiert war. Mein Vater beschrieb später in seinen Erzählungen die Szene vor der Deportation: „Mütter klammerten sich an ihre kleinen Kinder, ihre verzweifelten und mitleidigen Blicke auf die Augen ihrer Kleinen gerichtet, voller Kummer und Trauer; sie fühlten, dass ihr Ende nah war, und ohnmächtig richteten sie ihre Hände gen Himmel und fragten: Herr im Himmel, warum hast Du uns ein solch furchtbares Todesurteil auferlegt?“ Als sich die Türen des Viehwaggons gerade schlossen, rief ein Rabbiner, den mein Vater kannte, ihm zu: „Vergiss uns nicht!“, und er wiederholte es auf Jiddisch: „farges unz nisht.“ Am 5. September, zwei Tage vor meinem fünften Geburtstag, kamen wir in Starachowice an. Es war ein Zwangsarbeitslager, umgeben von Stacheldraht. Überall waren Wachtürme. Keine Möglichkeit, sich zu verstecken. Meine Eltern mussten von morgens bis abends in einer Munitionsfabrik arbeiten. Ich erinnere mich an den Klang der Stimme meiner Mutter: „Pass auf dich auf, bis ich zurück bin.“ Sie begann, mir die ersten Überlebenstechniken beizubringen: „Denk dran: Nicht rennen, wenn du die Hunde siehst. Schau niemandem direkt in die Augen, weder den Hunden noch den Soldaten. Richte den Blick nach unten, lass sie einfach vorbeigehen. Versuch, unsichtbar zu sein...“ Dies waren einige der Überlebenstechniken, die mich am Leben hielten. Ich war den ganzen Tag mit den anderen Kindern auf der Straße und versuchte, die Hunde und Wachleute zu meiden. Wir schätzten uns glücklich, fürs Erste den gefürchteten Selektionen entkommen zu sein. „Mama, wo sind all die Menschen?“, fragte ich eines Tages. Das Lager schien sich geleert zu haben. „Selektionen“, antwortete meine Mutter. Mehr musste sie nicht sagen. Mit fünf Jahren wusste ich Bescheid. Menschen wurden selektiert, um sie zu töten. Ich wurde vorsichtiger und blieb häufig allein in unserem Raum. Dann hörte ich etwas sehr Beängstigendes. „Kinderselektion.“ Ein Schauer lief allen Eltern über den Rücken. Wo können wir sie verstecken? Meine Eltern versteckten mich in einer Zwischendecke, die extra für diesen Fall eingezogen worden war. Die Jäger mit ihren Waffen entdeckten fast alle zitternden Kinder, die man versteckt hatte. Unter den Schreien ihrer Eltern wurden sie auf Lastwagen gepfercht und zum Ort ihrer Ermordung gefahren. Mein Leben spielte sich jetzt in unserem kleinen, dunklen Raum mit zugehängten Fenstern ab, in Erwartung des nächsten Befehls. „Bin ich das einzige jüdische Kind, das noch übrig ist auf der Welt?“, fragte ich mich in meiner Unschuld. Meine Erinnerungen an diese Zeit sind sehr vage. Ich schlief sehr viel, weinte still in mich hinein und wartete darauf, dass meine Eltern abends aus der Fabrik zurückkamen und mir etwas zu Essen mitbrachten. Dann, an einem schönen Sommertag, durfte ich den dunklen Raum verlassen, um die Sonne zu genießen. Aber meine Mutter packte. „Wohin gehen wir?“, fragte ich. „Nach Auschwitz“, lautete ihre Antwort. Im Alter von fünf Jahren war mir der Name ein Begriff. Wie uns allen. Ich wusste, dass niemand von dort zurückkehrte, aber meine Sinne konzentrierten sich auf das Licht und den Sonnenschein, die ich nach Wochen der Dunkelheit spüren durfte. Daher reagierte ich kaum darauf. Eine halbe Stunde später standen wir an den offenen Waggontüren. Es war das zweite Mal, dass ich meinen Vater weinen sah. Das erste Mal war, als er meiner Mutter erzählte, dass er seinen Eltern gerade auf einen Lastwagen geholfen und sie zum Abschied geküsst hatte. Sie alle wussten, dass sie sich nie wiedersehen würden. Und jetzt stand er da, weinte und sagte mir, ich solle ein braves Mädchen sein. Es war das erste Mal, dass unsere kleine Familie getrennt wurde. Meine Mutter und ich wurden in einen Waggon für Frauen getrieben, und mein Vater ging mit den Männern mit. Es folgten 36 Stunden voller Dunkelheit, Durst und Hunger und ohne die Möglichkeit, seine Notdurft zu verrichten. Ich versuchte, mit meiner Mutter zu sprechen, damit sie mich trösten konnte, aber durch die schrecklich lauten Schreie, das Stöhnen und die Gebete der verängstigten Frauen war es unmöglich miteinander zu sprechen. Nach der Ankunft flogen die Türen auf, und das plötzliche Sonnenlicht schmerzte in meinen Augen, aber es war der Gestank, der mich überwältigte. „Was ist das für ein Gestank?“ Meine Mutter zeigte auf den dunklen, dicken, giftigen Rauch, den ich während meiner gesamten Zeit in Auschwitz einatmen musste. Ich verstand. Mit geschorenem Kopf in dünner Kleidung, hungrig und müde wurden wir in unser neues „Heim“ geführt, die mittlere Ebene einer Koje in einer großen, dunklen und deprimierenden Baracke. Und wieder brachte mir meine Mutter Überlebenstechniken bei: „Pass gut auf deine Schüssel, deine Tasse und deinen Löffel auf. Sonst bekommst du nichts zu essen.“ Man kann gar nicht beschreiben, wie sehr wir unter Hunger litten. Ich hungerte mit anderthalb Rationen, da meine Mutter mir die Hälfte ihrer Ration abgab. „Weine nicht, egal, was passiert. Dann giltst du als schwach. Die Schwachen überleben nicht.“ Ich weinte nicht, als man mich schlug, weil ich bei einem Appell, als die Namen aufgerufen wurden, nicht stillstand. Ich weinte nicht, als ich sehr krank wurde und alles wehtat, und ich weinte nicht, als man mich meiner Mutter wegnahm, mich tätowierte und mit anderen Kindern in einer Baracke einsperrte, in der wir auf unseren Tod warteten. Und ich weinte nicht, als ich nackt hungerte und fror. Ich wartete mit den anderen Kindern darauf, dass sich die Tür zur Gaskammer öffnete. So unwahrscheinlich es auch war: Meine Mutter und ich überlebten. Als wir Auschwitz Hand in Hand verließen, flüsterte sie mir nur zu: „Erinnere dich.“ Seitdem erinnere ich mich jeden Tag. Nach der Befreiung existierte die Zukunft, die sie mir versprochen hatte, nicht mehr. Einhundertfünfzig Angehörige ihrer Familie waren ermordet worden. Nur sie hatte überlebt. Mein Vater kehrte aus Dachau zurück als ein körperlich und seelisch gebrochener Mann. Er konnte kaum darüber sprechen. Meine Mutter starb im Alter von 45 Jahren. Sie hatte körperlich überlebt, aber ihr Herz war stets in Auschwitz geblieben. Sie sagte einmal zu mir: „Diese Welt ist nicht für Menschen gedacht.“ Ich erfuhr von ihrem Tod, als ich mit dem College eine Reise nach Israel unternahm – ein Lebenstraum. Für uns ist Israel nicht einfach nur ein Ort auf der Landkarte. Es ist das Herz einer dreitausend Jahre alten Geschichte – einer Geschichte von Glauben, Sehnsucht, Verlust und Rückkehr. Selbst in unseren dunkelsten Stunden symbolisierte Israel Hoffnung, Beständigkeit und den Glauben, dass Verzweiflung nicht das letzte Wort haben würde. Nach dem Holocaust wurde es eine moralische und existenzielle Notwendigkeit – die Sicherheit, dass jüdisches Leben nie wieder allein von der Gnade anderer abhängig sein würde. Jetzt, 81 Jahre später, hat sich ein Großteil der Welt gegen uns gewandt. Ich verließ Auschwitz mit dem Gedanken, dass ich mich nie wieder fürchten müsste, weil ich Jüdin bin, aber nun haben sich die Zeiten geändert... Mein Enkel muss seinen Davidstern auf dem Campus verbergen. Meine Enkelin wurde gezwungen, aus dem Studentenwohnhein auszuziehen, um Bedrohungen zu entgehen. Rufe wie „Hitler hatte Recht!“ oder „Vergast die Juden!“ sind auf den Straßen von New York, Paris und Amsterdam zu hören. Auf der ganzen Welt fühlen sich Juden wieder ungeschützt, angegriffen und gehasst. Ist das die Welt, die die jungen Menschen geerbt haben? Eine Welt voller Hass und Angst, in der Juden schon wieder als Sündenböcke für das herhalten müssen, woran die Gesellschaft krankt? Genauso begann es in den 1930er Jahren in Deutschland. Der Antisemitismus ist nicht verschwunden; er hat sich angepasst. Er verbirgt sich jetzt häufig hinter einer neuen antizionistischen Sprache, verbreitet sich erschreckend schnell über soziale Medien und findet in Kreisen Zustimmung, die eigentlich für kritisches Denken und moralische Klarheit stehen sollten, wie Universitäten und andere wissenschaftliche Einrichtungen. Diese Warnungen müssen wir beherzigen. Die Geschichte lehrt uns, dass Hass niemals auf ein einziges Volk beschränkt bleibt. Wenn Antisemitismus geduldet wird, werden die demokratischen Werte an sich geschwächt. Rabbi Lord Jonathan Sacks mahnt uns: „Um ein Land zu verteidigen, braucht man eine Armee, aber um eine Zivilisation zu verteidigen, braucht man Bildung.“ Bildung, Führungsstärke und Zivilcourage sind daher keine Option, sondern eine Verpflichtung. Ich nehme mit großer Dankbarkeit Deutschlands fortwährendes Bekenntnis zur Bekämpfung des Antisemitismus durch Bildung, Gedenken und Politik zur Kenntnis. Deutschland versteht vielleicht mehr als jedes andere Land, was passiert, wenn Hass zur Normalität und Verantwortung aufgeschoben wird. Ihre „Nationale Strategie gegen Antisemitismus“ und Ihre Entschließung „Nie wieder ist jetzt“ schützen und stärken jüdisches Leben. Ihre Programme, bei denen Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler nach Israel reisen oder Konzentrationslager besuchen, sorgen für Anerkennung und ein besseres Verständnis unseres Volks und unserer Geschichte. Deutschland hat aus eigener bitterer Erfahrung gelernt, was ungezügelter Hass gegenüber einem ganzen Volk dem moralischen und emotionalen Zusammenhalt einer Nation zufügen kann. Die jüngere Generation ist nicht verantwortlich für das abscheuliche und grauenhafte Verhalten Ihrer Vorfahren in Treblinka, Auschwitz-Birkenau, Majdanek, Bergen-Belsen, Dachau und anderen Konzentrationslagern der Nazis. Aber Sie – insbesondere diejenigen, die politische Verantwortung tragen – sind verantwortlich für die Welt, die sie jetzt gestalten, für Ihre eigene Zukunft und die Ihrer Kinder. Und das bedeutet, diese Seuche, diese Epidemie des Hasses, diesen Antisemitismus sehr ernst zu nehmen. Neutralität im Angesicht des Hasses ist keine Neutralität – sie bedeutet Zustimmung. In unseren Synagogen beten wir jeden Sabbat für unsere Entscheidungsträger – dass sie uns mit Weisheit, Mut und Mitgefühl regieren, dass sich Gerechtigkeit, Sicherheit und Würde durchsetzen und dass Menschen aller Glaubensrichtungen und Hintergründe ohne Furcht vor Ausgrenzung zusammenleben mögen. Möge die Erinnerung zur Verantwortung führen. Möge die Verantwortung zum Handeln führen. Und möge das Handeln dafür sorgen, dass „Nie wieder“ nicht nur eine Parole ist, sondern eine bleibende Verpflichtung. Ich nutze meine Zeit, indem ich versuche, andere über die Geschehnisse aufzuklären, insbesondere die jüngere Generation Dazu spreche ich an Schulen und nutze soziale Medien wie TikTok. Ich werde damit bis zu meinem Tod weitermachen. Ich danke Ihnen.

Organstreitverfahren beim BVerfG: Grüne klagen gegen neue Einstufung sicherer Herkunftsländer

LTO Nachrichten - 28.01.2026

Die Bundesregierung soll künftig per Verordnung entscheiden können, ob ein Herkunftsstaat sicher ist. Den Bundestag könnte sie so umgehen. Die Grünen-Fraktion sieht Grundrechte verletzt und zieht vor das Bundesverfassungsgericht.

Kleine Anfrage zu Beschäftigten im Finanzministerium

Finanzen/KleineAnfrage Nach der Zahl der Beschäftigten im Bundesfinanzministerium und dessen nachgelagerten Behörden erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage

AfD-Nachfrage zu nicht deklarierten Projekten in Georgien

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/KleineAnfrage Die AfD-Fraktion erkundigt sich in einer Nachfrage auf eine Antwort der Bundesregierung erneut nach nicht namentlich deklarierten Projekten in Georgien.

"Das Parlament": Die Sitzungswoche im Bundestag

Bundestagsnachrichten/Bericht Regierungserklärungen, das Mercosur-Abkommen, eine Gesetzesänderung bei der Organspende und das Kritis-Dachgesetz: Das sind einige der wichtigsten Themen, auf der Tagesordnung des Parlaments.

Brubeg mit einer Reihe von Änderungen gebilligt

Finanzen/Ausschuss Der Finanzausschuss hat das Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (Brubeg) mit einer Reihe von Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf gebilligt.

Post Merger Integration – Arbeitsrechtliche und HR-seitige Herausforderungen 

CMS Hasche Sigle Blog - 28.01.2026

Der Fokus von Unternehmenstransaktionen liegt in der Regel nicht auf arbeitsrechtlichen Themen. Dies gilt auch für die im Vorfeld durchgeführten Due Diligence. Hier geht es darum, „Red Flags“ zu hissen, also solche Themen zu adressieren, die dem Erwerb / Verkauf von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Bereichen entgegen stehen. 

Die HR-seitigen Herausforderungen des Zusammenschlusses – seien sie rechtlicher oder auch kultureller Natur – rücken nicht selten erst nach dem Vollzug der Übernahme in den Fokus. Einerseits sollen Synergiepotentiale genutzt werden, andererseits soll auch langfristig ein Zusammenführen der gegebenenfalls sehr unterschiedlichen Unternehmen und bei diesen geltenden Regelungen gelingen.

Bei dieser Post Merger Integration (PMI) gilt es daher, die arbeitsrechtlichen ebenso wie die kulturellen Herausforderungen zu kennen und diese zu meistern. Arbeitsrecht und HR sind dabei zentrale Hebel. Von der Überführung der Arbeitsverhältnisse über die Harmonisierung von Strukturen und Beachtung der Beteiligungsrechte der Arbeitnehmervertreter: Eine erfolgreiche PMI ist für den langfristigen Erfolg unabdingbar. 

Harmonisierung von Arbeitsbedingungen als zentrale Herausforderung der Post Merger Integration

Die Harmonisierung von Arbeitsbedingungen stellt eine zentrale Herausforderung der PMI dar. Unterschiedliche Regelungen zu Urlaub, Arbeitszeit, Überstundenvergütung oder Sonderleistungen aus betrieblicher Übung wie zum Beispiel Weihnachtsgeld können schnell zu Unzufriedenheit in der Belegschaft führen – insbesondere dann, wenn die erworbenen Betriebsteile auch organisatorisch vollständig in vorhandene Strukturen eingegliedert werden. Rechtlich erkennt die Rechtsprechung unterschiedliche Regelungen nach dem Betriebsübergang als Folge des § 613a BGB an. Aber häufig ist dennoch eine Harmonisierung der Bedingungen gewünscht. Wie also gelingt die Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen?

Analyse der Ist-Situation und Definition des Zielbildes

Aus der durchgeführten arbeitsrechtlichen Due Diligence liegen – je nach Tiefe des Prüfungsumfangs – bereits einige Erkenntnisse zu den Arbeitsbedingungen des übernommenen Bereichs bzw. der erworbenen Einheit vor. Das HR-Team des Erwerbers muss aber noch viel tiefer in die Analyse einsteigen, um sich über die Arbeitsbedingungen – über potentielle Deal Breaker hinaus – ein detailliertes Bild zu verschaffen. Dabei stehen diverse Fragen im Raum: 

Welche Regelungen gelten beim Target? Auf welchen Rechtsgrundlagen beruhen diese? Sind sie z.B. in Tarifverträgen definiert oder in Betriebsvereinbarungen niedergeschrieben? Bleiben die betrieblichen Strukturen bestehen, so dass auch die Regelungen aus vormaligen Konzern-, Gesamt- und lokalen Betriebsvereinbarungen kollektivrechtlich fortbestehen? Existieren schlichte Handhabungen aus der Vergangenheit, die sich als sogenannte betriebliche Übung verfestigt haben? Bestehen detaillierte Regelungen im Arbeitsvertrag? Und sind diese einheitlich für alle Mitarbeitenden geregelt?

Wie passen diese Regelungen zu den Bedingungen des Erwerbers? Im Hinblick auf tarifliche Regelungen liegt die einfachste Gestaltungvor, wenn Target und Erwerber denselben tariflichen Bedingungen unterliegen, weil sie Mitglieder derselben Branche und desselben Arbeitgeberverbandes sind und die Belegschaften jeweils derselben Gewerkschaft zugehörig.

Welche weiteren Regelungen existieren beim Erwerber aber auf Konzern- bzw. Gesamtbetriebsratsebene? Je nach Regelungsgegenstand mag es dazu kommen, dass diese Regelungen bisherige betriebliche Regelungen des Targets ablösen – u.U. auch zum Nachteil der Arbeitnehmer. Denkbar ist zudem, dass eine organisatorische Integration auch auf betrieblicher Ebene erfolgt, so dass auch lokale Betriebsvereinbarungen zum selben Regelungsgengenstand bisherige Regelungen des Targets ablösen. 

Neben den kraft Gesetzes eintretenden Rechtsfolgen ist auch stets zu prüfen, ob diese Konsequenzen so gewünscht sind, oder welcher Gestaltungsspielraum verbleibt. Denkbar sind Vereinbarungen mit Gewerkschaften bzw. betrieblichen Arbeitnehmervertretern (im Rahmen von deren Zuständigkeit), um bestimmte Arbeitsbedingungen abzulösen – oder auch gesonderte Regelungen für gesonderte Bereiche fortzuschreiben. 

Es gilt also, die Herausforderungen unterschiedlicher Bedingungen zu analysieren und ein realistisches Zielbild zu entwickeln. Dabei sind die Grenzen der rechtlichen Umsetzbarkeit zu beachten. 

Rechtsgrundlage der Arbeitsbedingungen und Anpassungsmöglichkeiten

Nur der kleinste Teil der Arbeitsbedingung wird völlig einseitig durch den Arbeitgeber im Wege seines arbeitgeberseitigen Direktionsrecht umsetzbar sein. Denn dieses ist in der Regel bereits durch tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Regelungen eingeschränkt. Jedenfalls unterliegt seine Ausübung in der Regel den Beteiligungsrechten des Betriebsrats. 

Im Hinblick auf die in Arbeitsverträgen geregelten Bedingungen lässt sich eine Änderung in der Regel nur mit Zustimmung des Mitarbeitenden durchführen – Einvernehmlichkeit und Einigung sind erforderlich. Einer Verschlechterung seiner Arbeitsbedingungen wird ein Arbeitnehmer in den seltensten Fällen zustimmen. Durch § 613a BGB sind die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer zunächst geschützt. Eine Änderungskündigung – die durch § 613a BGB nicht generell ausgeschlossen ist – scheitert aber in der Regel an den hohen Anforderungen des Kündigungsschutzgesetzes. Insbesondere genügt der arbeitgeberseitige Wunsch nach einer Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen nicht zur sozialen Rechtfertigung einer (Änderungs-)Kündigung. 

Ähnlich herausfordernd gestaltet sich eine Ablösung betrieblicher Übungen – etwa auf Gewähr von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld oder Jubiläumsprämien. Zwar haben diese nach der Rechtsprechung auch einen kollektiven Bezug – wann aber genau eine Ablösung auch gegen den Willen des Arbeitnehmers – etwa durch entsprechende Betriebsvereinbarung gelingt, ist zwischen den Senaten des Bundesarbeitsgerichts nicht eindeutig vorherzusagen.

Rechtlich am „Einfachsten“ gelingt die Harmonisierung von solchen Arbeitsbedingungen, die auf Vereinbarungen mit den betrieblichen Arbeitnehmervertretern beruhen –vorausgesetzt, es gelingt eine Einigung mit diesen zu ablösenden, vereinheitlichenden Vereinbarungen. 

Auch tarifliche Regelungen lassen sich ablösen – durch nachfolgende Tarifverträge. Dies gilt aber nur bei beidseitiger und übereinstimmender Tarifbindung. 

Bei allen Herausforderungen gilt: Gegen günstigere Arbeitsbedingungen werden sich weder Mitarbeitende noch Betriebsräte noch die Gewerkschaften stellen. Leider ist Gegenstand der PMI aber nicht selten der arbeitgeberseitige Wunsch nach einer Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen nach unten. 

Eine mögliche Lösung kann dann darin liegen, langfristige Verpflichtungen durch Einmalzahlungen „abzukaufen“. Aber auch hier sind die rechtlichen Grenzen zu beachten: So führt z.B. die Transformation von Arbeitsbedingungen aus Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen zum kollektiven Bestandteil des Arbeitsverhältnisses zu der einjährigen Veränderungssperre des § 613a Abs. 1 S. 2 BGB. Damit sind diese Regelungen – obwohl sie zum Bestandteil des Arbeitsverhältnisses transformiert sind – für ein Jahr verschlechternden Regelungen durch einzelvertragliche Vereinbarung entzogen. 

Die Harmonisierung der Arbeitsbedingungen bedarf also rechtlich der genauen Analyse, um Umfang und Grenzen der Machbarkeit zu definieren. 

Harmonisierung von Unternehmens- und Betriebsstrukturen 

Die PMI kann auch zum Ziel haben, bestimmte strukturelle Veränderungen durchzuführen. So kann das übernommene Target in vorhandene Matrixstrukturen zu integrieren sein. Dabei stellt sich die Frage, ob die geplanten Änderungen so gravierend sind, dass die Voraussetzungen einer Betriebsänderung im Sinne der §§ 111 ff. BGB vorliegen. In diesem Fall wären umfangreiche Informationsrechte zu beachten und über einen Interessenausgleich zu verhandeln und – bei potentiellen wirtschaftlichen Nachteilen – ein Sozialplan abzuschließen. 

Die PMI kann dazu führen, dass ein vormals eigenständiger Betrieb oder Betriebsteil in eine vorhandene Struktur auch organisatorisch dergestalt eingebunden wird, dass er seine Identität verliert. In diesem Fall stellt sich nicht nur die Frage nach den Auswirkungen auf den Fortbestand und Rechtsnatur von Regelungen aus vormaligen Konzern-, Gesamt- und lokalen Betriebsvereinbarungen. Auch die Existenz des Betriebsrats des Target-Betriebes kann hierdurch in Frage gestellt sein. Denn diese besteht nur dann fort, wenn der Betrieb nach dem Closing seine Identität wahrt. Wird eine bestehende wirtschaftliche Einheit vollständig in eine weitere, bereits bestehende Organisationsstruktur eines anderen Unternehmens eingegliedert, fehlt es am Fortbestand der Identität der übernommenen Einheit. 

Bei einer Eingliederung eines Betriebes in einen anderen endet in der Regel also das Betriebsratsmandat – auch wenn im aufnehmenden Betrieb kein Betriebsrat existieren sollte. Neuwahlen sind dann erforderlich. Besteht hingegen im aufnehmenden Betrieb ein Betriebsrat, bleibt dieser im Amt und wird künftig für die gesamte Belegschaft zuständig. Hierbei kann es zu Neuwahlen kommen, wenn die Zahl der regelmäßigen Arbeitnehmer um mindestens fünfzig ansteigt, § 13 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG

Ein bestehender Gesamtbetriebsrat bleibt erhalten, wenn auch nach der Transaktion mehrere Betriebe mit Betriebsräten im Unternehmen verbleiben. Sofern im Rahmen einer Transaktion Betriebe auf einen anderen Rechtsträger übertragen werden, scheiden deren Betriebsräte aus der Zuständigkeit des bisherigen Gesamtbetriebsrats aus. Beim aufnehmenden Rechtsträger kann ein neuer Gesamtbetriebsrat zu bilden sein, wenn nach der Transaktion erstmals mehrere Betriebe unter einem Rechtsträger aufgehangen sind. Entsprechende Grundsätze gelten auch für den Konzernbetriebsrat. Wird eine Umwandlung innerhalb des Konzerns vollzogen, bleibt der Konzernbetriebsrat grundsätzlich bestehen.

Harmonisierung der Kulturen

Die Begleitung der rechtlichen Themen ist die ein Seite der Medaille. Zur gelungenen PMI gehört aber auch eine klare People-Strategy. Teil dieser Strategie ist neben der einheitlichen Organisationsstruktur, die Harmonisierung der Rollen und Funktionen, der Job-Architektur mit Grading und Karrierepfaden. Neben den rechtlichen Themen gehört hierzu die Zusammenführung der Führungsprinzipien mit klarer Unternehmenszielrichtung. Durch „Mitnahme“ und Schulung der Führungsriege können diese als Multiplikatoren die Unternehmensziele auch in die hinzugekommenen Unternehmensteile, Gesellschaften oder Betriebe vermitteln. Ein wesentliches Element hierbei ist die Kommunikation, mit der bestenfalls ein „Integrations-Mindset“ erreicht werden kann. Neben den Führungskräften sind die Mitarbeitenden abzuholen – hierzu bieten sich neben den Führungskräften als Multiplikatoren, Townhalls, FAQs ggf. auch regelmäßige Betriebsratsdialoge an. So können auch Unsicherheiten frühzeitig aufgefangen werden. In besonders sensiblen Bereich kann über Retention-Pakete oder spezielle LTI- und Bonus-Programme ein Beitrag zur Stabilität insbesondere in Überbrückungszeiten geschaffen werden. 

Die Vereinheitlichung von Zielsystemen, Performance-Zyklen und Feedback-Standards im Talent- und Performance-Management sind so einerseits arbeitsrechtlichen Überlegungen zu unterwerfen, andererseits ebenso dem HR-Bereich zuzuordnen. 

Hinzu kommt die Notwendigkeit der Harmonisierung der Prozesse auf rein operativer Ebene: Payroll-Systemen müssen ggf. überführt werden, Schnittstellen entwickelt, um die Lohn- und Gehaltsläufe ohne Unterbrechung sicherzustellen. Die Stammdatenpflege und -qualität muss ggf. angepasst werden. Eine Überarbeitung der Rollen- und Berechtigungskonzepte mag erforderlich sein, um nur einige Themen aus dem operativen HR-Bereich zu adressieren. 

Fazit: Post Merger Integration nur mit sorgfältiger Analyse und Planung

Die PMI stellt die Verantwortlichen nicht nur (arbeits)rechtlich vor Herausforderungen. Auch die kulturelle Integration und die damit für HR entstehenden Aufgaben sind im Fokus zu halten. Die Anforderungen sind komplex. Hier hilft eine rechtzeitige strukturierte Analyse der Ist-Situation, die klare Definition des Ziel-Bildes und die Festlegung der auf dem Weg dorthin zu erfüllenden Schritte und Aufgaben. So lassen sich Synergien nutzen und eine erfolgreiche Zusammenführung nach einer Unternehmenstransaktion realisieren.

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14. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien

Der Ausschuss für Kultur und Medien ist am Mittwoch, 28. Januar 2026, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Unter anderem nahmen der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, Philipp Amthor (CDU), und der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Dr. Wolfram Weimer, Stellung zur Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung des Bundes mit dem Titel "Für ein schnelles, digitales und handlungsfähiges Deutschland" (21/2150). Der Ausschuss für Kultur und Medien mit seinen 18 Mitgliedern ist auf der Bundesebene für den gesamten Themenkomplex zuständig. So kontrolliert er beispielsweise die kulturpolitische Förderpolitik der Bundesregierung, berät über die Zukunft der Deutschen Welle und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, entscheidet über die nationale Filmförderung mit oder diskutiert die Förderung geschichtlicher Lernorte von nationaler Bedeutung. (28.01.2026)