Aktuelle Nachrichten

AfD fragt nach Verbändeabfrage

Arbeit und Soziales/KleineAnfrage Die AfD-Fraktion hat eine Kleine Anfrage zum "Vorschlag 53103" der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung gestellt.

Bundesregierung legt ihre Rechenzentrumsstrategie vor

Digitales und Staatsmodernisierung/Unterrichtung Deutschland soll einer der führenden und attraktiven Standorte für Rechenzentrumskapazitäten sein, wird als Ziel der Bundesregierung in ihrer Rechenzentrumsstrategie formuliert.

AfD fragt nach "Vorschlag 74108"

Arbeit und Soziales/KleineAnfrage Die AfD-Fraktion hat eine Kleine Anfrage zum "Vorschlag 74108" der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung gestellt.

Kein Gesamtfertigstellungstermin für Ortsumgehung Celle

Verkehr/Antwort Die Bundesregierung kann derzeit keinen Gesamtfertigstellungstermin für die Ortsumgehung Celle im Zuge der Bundesstraße 3 nennen. Das geht aus der Antwort auf eine AfD-Anfrage hervor.

Fördermaßnahmen für die Hafeninfrastruktur Stralsund

Verkehr/KleineAnfrage Für Fördermaßnahmen in die Hafeninfrastruktur Stralsund interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage.

TPR urging vigilance following a sharp increase in impersonation fraud

Norton Rose Fulbright - 30.03.2026
TPR issues warning on rising impersonation fraud and urges stronger checks to protect members.

Salary sacrifice National Insurance cap debated as £5,000 Lords’ increase reversed to £2,000

Norton Rose Fulbright - 30.03.2026
House of Lords proposed £5,000 salary sacrifice National Insurance cap overturned by Commons, returning the cap to £2,000.

Pension Schemes Bill update

Norton Rose Fulbright - 30.03.2026
Focusing on the Government’s mandation power and the Virgin Media fix

PASA guidance emphasises importance of trustee-administrator relationship

Norton Rose Fulbright - 30.03.2026
PASA sets out why strong trustee administrator relationships matter and key checks when appointing or transferring administrators.

Inheritance tax changes for pensions confirmed as Finance Bill receives Royal Assent

Norton Rose Fulbright - 30.03.2026
Major shift in inheritance tax rules as most unused pension savings and death benefits become taxable on death.

Companies House recommend checking registered details after security issue

Norton Rose Fulbright - 30.03.2026
Companies advised to check their registered details and recent filing history after security issue with WebFiling service.

Hochrisikostaaten: BaFin veröffentlicht Rundschreiben

Die Finanzaufsicht (BaFin) hat am 30. März 2026 das Rundschreiben 03/2026 (GW) veröffentlicht.
Kategorien: Finanzen

BVerwG 7 C 9.24 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - 30.03.2026
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

BVerwG 5 B 23.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - 30.03.2026
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

Karsten Wildberger und Stefanie Hubig stellen sich den Fragen der Abgeordneten

Die Sitzungswoche beginnt am Mittwoch, 15. April 2026, mit der eineinhalbstündigen Regierungsbefragung. Darin stellen sich der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger (CDU), und Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) den Fragen der Abgeordneten. In Sitzungswochen können die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mittwochs nach der Sitzung des Bundeskabinetts über die dort besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und Fragen an die Bundesregierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum dient der Erstinformation der Abgeordneten. Sie beginnt mit je bis zu achtminütigen Berichten der Bundesministerinnen oder -minister zu Themen der morgendlichen Sitzung. Anschließend kann zunächst zu diesen Themen, dann zu weiteren Themen der Kabinettssitzung und schließlich zu sonstigen Angelegenheiten gefragt werden. (eis/30.03.2026)

Fragestunde am 15. April

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgt am Mittwoch. 15. April 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/5250), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. Grüne mit den meisten Fragen 26 der insgesamt 69 Fragen werden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 25 Fragen, Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 17 Fragen und einer Frage der CDU-Abgeordneten Nadine Schön. Von Abgeordneten der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten werden keine Fragen gestellt. 16 Fragen richten sich an das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, gefolgt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie vom Bundesministerium für Verkehr mit jeweils neun Fragen. Das Bundesministerium des Innern ist mit acht Fragen vertreten, das Auswärtige Amt mit sechs Fragen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz soll vier Fragen beantworten. Mit je drei Fragen müssen sich das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das Bundesministerium der Finanzen auseinandersetzen. Zwei Fragen gehen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, je eine Frage an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, an das Bundeskanzleramt, an das Bundesministerium der Verteidigung, an das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt und an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise erkundigt sich der baden-württembergische Abgeordnete Matthias Gastel (Bündnis 90/Die Grünen) beim Bundesverkehrsministerium, welche Ziele die Bundesregierung bei der angekündigten Reform des Eisenbahnbundesamtes verfolgt. Der rheinland-pfälzische Abgeordnete Bernd Schattner (AfD) fragt das Bundesumweltministerium, wie die Bundesregierung die nukleare Sicherheit in Deutschland sicherstellen möchte. Die sächsische Abgeordnete Caren Lay (Die Linke) will vom Bundesfinanzministerium wissen, in wie vielen bundeseigenen Wohnungen mit Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten der anteilige Wärmeverbrauch berechnet wird statt mit Wassermengenzähler zu messen. Sie fragt zudem, wie viele davon in Bonn oder Berlin liegen. Die saarländische CDU-Abgeordnete Nadine Schön will vom Bundesgesundheitsministerium erfahren, ob es schon einmal Honorarkürzungen im Gesundheitsbereich gab und wie die Bundesregierung das bewertet. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/11.04.2026)

Umsetzung europäischer Regelungen zum Ökodesign

Der Bundestag befasst sich am Mittwoch, 15. April 2026, mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen“ ( 21/5141). Nach der ersten Lesung soll die Vorlage zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Entwurfes ist es laut Bundesregierung, die nationale Umsetzung europäischer Regelungen zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung zu modernisieren, da die bestehenden Regelungen teilweise nicht mehr mit bestehendem EU-Recht konform seien. Verbraucherinnen und Verbraucher profitierten von konformen Ökodesign-Produkten und korrekten Energielabeln, heißt es. So könnten sie nachhaltige Kaufentscheidungen treffen und durch geringere Energieverbräuche und langlebigere Produkte profitieren. Daneben böten Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten auch Chancen im Hinblick auf die Stärkung der Innovationskraft der Industrie. Deutsche Hersteller seien bereits heute für effiziente und langlebige Produkte bekannt. Eine konsequente und schlagkräftige Marktüberwachung schützt sie laut Bundesregierung vor Marktverzerrungen durch nicht-konforme minderwertige Ökodesign-Produkte und fehlende oder falsche Energieverbrauchskennzeichnung. Verbesserte Sanktionsmöglichkeiten Daher sollen mit dem vorgelegten Gesetz die Sanktionsmöglichkeiten der Marktüberwachungsbehörden zur Ahndung von Verstößen gegen die bestehenden europäischen Rechtsverordnungen im Bereich Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung aktualisiert und mit den bereits bestehenden Sanktionsmöglichkeiten – wie etwa dem Marktüberwachungsgesetz - harmonisiert werden. Das schaffe gleiche Startbedingungen für alle Marktteilnehmer. Die Umsetzung erfolge dabei bürokratiearm unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Industrie und unter Wahrung der Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher. (hau/01.04.2026)

Debatte über Wissenschafts- und Meinungsfreiheit an Universitäten

Der Bundestag berät am Mittwoch, 15. April 2026, einen von der AfD-Fraktion angekündigten Antrag mit dem Titel „Wissenschafts- und Meinungsfreiheit an deutschen Universitäten und Hochschulen wirksam schützen – Offenen Diskurs sowie freie Forschung und Lehre sichern“. Für die Debatte sind 30 Minuten eingeplant. Anschließend soll der aktuell noch nicht vorliegende Antrag dem federführenden Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/30.03.2026)

Erste Lesung zur Änderung des Behindertengleich­stellungsgesetzes

Die Bundesregierung will die Barrierefreiheit in Deutschland sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich umfassend verbessern. Den Gesetzentwurf „zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)“ (21/5140) dazu berät der Bundestag am Donnerstag, 16. April 2026, in erster Lesung. Eine Stunde ist für die Debatte vorgesehen. Der Gesetzentwurf soll im Anschluss an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Arbeit und Soziales sein. Teil der Debatte sind auch zwei Oppositionsanträge. Der Antrag der AfD-Fraktion „Bürokratie abbauen, Teilhabe stärken – Für ein unbürokratisches Anerkennungssystem von Assistenzhunden“ (21/3668) sowie der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen avisierte Antrag mit dem Titel „Barrierefreiheit für eine moderne und inklusive Gesellschaft ernsthaft umsetzen“ sollen ebenfalls dem federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Gesetzentwurf sieht vor, das bewährte Regelungskonzept der „angemessenen Vorkehrungen“ auch im privaten Bereich anzuwenden. „Das heißt, private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen ermöglichen im Bedarfsfall durch individuelle, praktikable Lösungen vor Ort den Zugang zu ihren Angeboten“, schreibt die Regierung. Statt detaillierter Barrierefreiheitsvorschriften setze das Regelungskonzept damit auf Eigenverantwortung und Dialog der Beteiligten. Dies trage auch der Tatsache Rechnung, dass schon heute viele private Anbieter den Zugang zu ihren Angeboten barrierefrei gestalten. Konkret sollen hierfür die verschiedenen Benachteiligungsgründe des Paragrafen 7 BGG, die bereits jetzt für die öffentliche Hand gelten, auf private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen ausgeweitet werden. Menschen mit Behinderungen könnten so ihre Rechte auf gleichberechtigte Teilhabe effektiv durchsetzen. Gleichzeitig würden Unternehmen vor Überforderung geschützt, „denn sie müssen nur dann angemessene Vorkehrungen bereitstellen, wenn dies für sie keine unverhältnismäßige Belastung darstellt“. Es würden keine neuen Barrierefreiheitsstandards normiert und keine Berichts- und Dokumentationspflichten eingeführt. Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache Zudem ist die Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit geplant. Ziel sei es, die Behörden auf Bundesebene zu beraten, damit sie mehr öffentliche und politische Informationen in Gebärdensprache und Leichter Sprache zur Verfügung stellen. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass benachteiligte Personen Beseitigung oder Unterlassung der Benachteiligung verlangen können. Gegen öffentliche Stellen nach Paragraf 12 sollen auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Künftig sollen neben Bescheiden, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtlichen Verträgen und Vordrucken auch alle Nachfragen und Hinweise seitens der Behörden barrierefrei gestaltet werden. Außerdem sollen die Behörden die Pflicht haben, Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen auf ihr Recht hinzuweisen, sich in einfacher und verständlicher Sprache beraten zu lassen. Schärfere Pflicht zur Herstellung von baulicher Barrierefreiheit Schließlich wird auch die Pflicht des Bundes zur Herstellung von baulicher Barrierefreiheit verschärft. Bauten des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sollen im Rahmen von Bauaufgaben des Bundes entsprechend der allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei gestaltet werden. Der Bund solle vorhandene Barrieren in für den Publikumsverkehr öffentlich zugänglichen Gebäudeteilen der Bestandsbauten bis 2035 abbauen. Das Amt der oder des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen will die Bundesregierung mit dem Entwurf stärken. Dazu soll die frühzeitige Beteiligung der beauftragten Person bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben normiert werden, „soweit die Vorhaben Fragen der Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen behandeln oder berühren“. Antrag der AfD-Fraktion Die AfD fordert in ihrem Antrag den leichteren Zugang zu Assistenzhunden durch den Abbau bürokratischer Hürden. Konkret verlangt sie einen Gesetzentwurf, der die aktuellen Regelungen durch ein nach niederländischem Vorbild ausgestaltetes, vereinfachtes Prüfungs- und Anerkennungsverfahren ersetzt. Ferner soll eine Übergangsregelung normiert werden, der zufolge ab Juli 2024 durchgeführte Prüfungen von Assistenzhunden nach niederländischem Vorbild entsprechend den Inhalten der Assistenzhundeverordnung (AHundV) aus nicht zugelassenen Ausbildungsstätten für die Dauer von zwölf Monaten anerkannt werden. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung soll für Betroffene mit nachweislichem Verfahrensstillstand ein Härtefallfonds sowie ein Gebührenmoratorium einrichtet werden. (che/hau/01.04.2026)