Aktuelle Nachrichten

Gesetzentwurf zur psychosozialen Prozessbegleitung beraten

Die Bundesregierung will die psychosoziale Prozessbegleitung als Instrument des strafprozessualen Opferschutzes stärken. Ihr entsprechender Gesetzentwurf (21/6214(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stand am Freitag, 12. Juni 2026, im Bundestag in erster Lesung zur Debatte. Der Entwurf wurde im Anschluss an die Aussprache in die Ausschüsse überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Rechtsausschuss sein. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Regelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung sollen – insbesondere in Paragraf 406g der Strafprozessordnung und im Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren – überarbeitet werden, „um zu ermöglichen, dass das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung besser angenommen wird und flächendeckend erhalten bleibt“, schreibt die Bundesregierung. Ferner soll Verletzten von Straftaten aus dem Bereich der häuslichen Gewalt in gravierenden Fällen, die diese Form der nicht-rechtlichen Unterstützung besonders benötigten und bisher noch keinen Anspruch darauf hätten, die Inanspruchnahme einer psychosozialen Prozessbegleitung ermöglicht werden. Minderjährige und besonders schutzbedürftige Erwachsene, die durch eine Sexual- oder eine schwere Gewaltstraftat verletzt wurden, haben seit 2017 einen Anspruch auf professionelle nicht-rechtliche Begleitung und Betreuung während des gesamten Strafverfahrens, die psychosoziale Prozessbegleitung. Sie umfasst laut Bundesregierung die qualifizierte nicht-rechtliche Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung im Strafverfahren. Opferschutz bei schweren Sexual- und Gewaltstraftaten Untersuchungen hätten gezeigt, dass sie sich zu einem wesentlichen Instrument zur Stärkung des strafprozessualen Opferschutzes bei schweren Sexual- und Gewaltstraftaten entwickelt habe. Gleichzeitig seien die Beiordnungszahlen, also die statistisch erfassten Fallzahlen darüber, wie oft Gerichte verletzten Opfern staatliche Unterstützung zur Seite gestellt haben. hinter den prognostizierten Erwartungen zurückgeblieben und erschienen „noch steigerungsfähig“. Auch sollten Opfer von gravierender häuslicher Gewalt besser geschützt werden. Als weiteres wichtiges Ziel des Gesetzentwurfs nennt die Bundesregierung die Stärkung der Opfer von Volksverhetzung und verhetzender Beleidigung. Bisher seien sie nicht in den Katalog des Paragrafen 395 Absatz 3 der Strafprozessordnung (Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger) aufgenommen. Dies erscheine vor dem Hintergrund, dass Beleidigungsdelikte nach den Paragrafen 185 bis 189 des Strafgesetzbuches aufgenommen seien, nicht sachgerecht. (joh/hau/12.06.2026)

Anträge zur Wohnungspolitik beraten

Die Wohnungspolitik stand am Freitag, 12. Juni 2026, im Mittelpunkt einer Parlamentsdebatte. Grundlage waren zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Titeln „Vorfahrt für bezahlbaren Wohnraum und nachhaltige Stadtentwicklung“ (21/6340(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Leere Büros zu Wohnungen umwandeln – Günstiger Wohnraum statt Büroleerstand“ (21/6341(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Beide Vorlagen wurden im Anschluss an die Debatte in den federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag zu nachhaltiger und sozialer Stadtentwicklung Die Grüne fordern in ihrem ersten Antrag verschiedene Maßnahmen für eine nachhaltige und soziale Stadtentwicklung. Ausnahmen, Befreiungen und Vorrang zugunsten des Wohnungsbaus im Genehmigungs- und Planungsverfahren sollen grundsätzlich nur noch dann zulässig sein, wenn mindestens 50 Prozent der entstehenden Wohnungen langfristig sozial gebunden oder gemeinwohlorientiert sind. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (21/6340(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Außerdem soll keine Netto-Neuversiegelung und kein Verlust von ökologisch wertvollen Flächen erfolgen. Das Vorkaufsrecht der Kommunen soll verbessert und der Milieuschutz in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten krisenfest ausgestaltet werden, damit Ausnahmeregelungen nicht als Schlupfloch für Luxusmodernisierungen missbraucht werden können. Grüne fordern "Umbauturbo" Um zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum dort zu schaffen, wo er am dringendsten benötigt werde, brauche es Vorfahrt für dauerhaft bezahlbaren und gemeinwohlorientierten Wohnungsbau und ein Baurecht, das den Umbau und die Nachverdichtung durch einen „Umbauturbo“ in den Mittelpunkt stelle, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gleichzeitig dürften die Auswirkungen der Klima- und Biodiversitätskrise nicht außer Acht gelassen werden: „Der anhaltend hohe Flächenverbrauch und die fortschreitende Bodenversiegelung zerstören natürliche Lebensräume und verschärfen die Wasserkrise zunehmend“, heißt es in dem Antrag. Der Bundesregierung wird vorgeworfen, durch die Absenkung der Umweltprüfung, die massive Einschränkung der Klagemöglichkeiten von Bürgern und Verbänden sowie durch die Absenkung des Artenschutzes im Bundesnaturschutzgesetz die ökologische Säule der nachhaltigen Stadtentwicklung zu gefährden. Antrag zu Wohnraum und Büroleerstand Die Grünen wollen mit ihrem Antrag erreichen, dass mehr leerstehender Büroraum zu Wohnungen umgebaut werden kann. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Musterbauordnung zu einer Umbauordnung weiterzuentwickeln und so den Umbau leerstehender Büros zu Wohnungen zu erleichtern. Außerdem soll der Umbau leerstehender Büro- und Gewerbeflächen finanziell attraktiver gestaltet und mit Bundesmitteln aktiv und effektiv gefördert werden. Konträr zur Mangellage auf dem Wohnungsmarkt stehe eine stark steigende Zahl an leerstehenden Büroräumen, insbesondere in den Großstädten, heißt es in dem Antrag. Ende 2025 hätten bundesweit 12,5 Millionen Quadratmeter Büroflächen leer gestanden. Das seien circa 1,4 Millionen Quadratmeter mehr als 2024 gewesen. „Angesichts steigender Mietpreise und eines sich zuspitzenden Wohnraummangels ist der gleichzeitige Leerstand von Millionen von Quadratmetern ungenutzter Büroflächen insbesondere in Ballungsräumen nicht hinnehmbar“, stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fest. Umkehr der Kosten-Nutzen-Rechnung Da es auch klimapolitisch weitaus positiver sei, bereits bestehende Gebäude umzubauen und umzunutzen als auf Neubau zu setzen, solle die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem das im Büroleerstand steckende Potenzial freigesetzt werden könne. Die Umnutzung von leerstehenden Büros schaffe dringend benötigten Wohnraum, ohne neue Flächen zu versiegeln oder bestehende Nutzungskonflikte zu verschärfen. Da es aktuell rentabler sei, Bürogebäude leerstehen zu lassen, als sie umzubauen und zu vermieten, müsse es eine Umkehr der Kosten-Nutzen-Rechnung bei der Um- und Zwischennutzung von Büroflächen für Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten geben. Dazu soll unter anderem geprüft werden, ob Kommunen durch eine Änderung des Grundsteuergesetzes für Grundstücke mit dauerhaft leerstehenden Gebäuden einen gesonderten Hebesatz bei der Grundsteuer C festsetzen können. (hle/hau/12.06.2026)

Gesetz gegen Missbrauch bei Vaterschaftsanerkennung beschlossen

Der Bundestag hat am Freitag, 12. Juni 2026, schärfere Regeln "zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft" beschlossen. Für den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/4081(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stimmten in dritter Beratung die Fraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bei Enthaltung der AfD. In zweiter Beratung wurde die Neuregelung namentlich mit 296 Ja- zu 130 Nein-Stimmen angenommen; 134 Parlamentarier enthielten sich. Der Gesetzentwurf war zuvor im Innenausschuss noch in Teilen geändert und um sachfremde Regelungen im Kritis-Dachgesetz, im BSI-Gesetz und im Energiewirtschaftsgesetz ergänzt worden (21/6393(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Reform der Vaterschaftsanerkennung (21/4264(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde mit den Stimmen der übrigen Fraktionen des Hauses abgelehnt. Der Innenausschuss hatte zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung (21/6393(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgegeben. Gesetzentwurf der Bundesregierung Wie die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf ausführt, zeichnet sich eine missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft regelmäßig dadurch aus, dass Männer deutscher Staatsangehörigkeit oder mit unbefristetem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um bei diesem den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit herbeizuführen und so mittels Familiennachzug „ein Aufenthaltsrecht der drittstaatsangehörigen Mutter“ zu begründen oder zu stärken. Nach Erfahrungen der Ausländerbehörden sowie Erkenntnissen der Standesämter und der Auslandsvertretungen war das geltende Recht laut Bundesregierung nicht ausreichend, um missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft effektiv zu verhindern. Daher galt es, die bisherigen Regelungen so anzupassen, dass in einschlägigen Verdachtskonstellationen zielgenauer eine weitergehende Einbindung der Ausländerbehörden erfolgt. Zustimmung der Ausländerbehörden Mit dem Gesetz soll nun der präventive Ansatz weiterentwickelt und um Kontrollinstrumente ergänzt werden. Demnach soll die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung zwingend sein, wenn ein „aufenthaltsrechtliches Gefälle“ zwischen den Beteiligten vorliegt, also zum Beispiel der Anerkennende die deutsche Staatsangehörigkeit und die Mutter eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung besitzt. Wenn diese Zustimmung nicht vorliegt, soll das Standesamt den Antrag auf Eintragung des Vaters in den Geburtseintrag des Kindes zurückweisen. Ist der Anerkennende der leibliche Vater des Kindes, soll die Zustimmung der Ausländerbehörde nicht erforderlich sein. Besteht zwischen Vater und Kind eine sozial-familiäre Beziehung beziehungsweise übernimmt der Anerkennende tatsächlich Verantwortung für das Kind, liegt laut Vorlage ebenfalls keine missbräuchliche Anerkennung vor, doch soll die Ausländerbehörde dies prüfen, „wenn insoweit keine für das Standesamt prüfbaren Urkunden oder Registereinträge vorhanden sind“. Rücknahme der Zustimmung der Ausländerbehörde möglich Stellt sich nach Erteilung der Zustimmung der Ausländerbehörde heraus, dass die Zustimmung auf arglistiger Täuschung, auf Drohung oder Bestechung oder auf vorsätzlich falschen oder unterlassenen Angaben beruht, so soll laut Entwurf eine Rücknahme der Zustimmung im verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen möglich sein. Ergänzend sollen falsche oder unvollständigen Angaben mit dem Ziel, eine Zustimmung der Ausländerbehörde zu erwirken, sowie der Gebrauch einer dadurch erwirkten Zustimmung im Rechtsverkehr künftig strafbewehrt sein. Sachfremde Regelungen im Ausschuss Zu den sachfremden Änderungen, die mit dem Gesetzentwurf beschlossen wurden, zählen Neuregelungen des Kritis-Dachgesetzes, des BSI-Gesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes. Danach wurde etwa im Kritis-Dachgesetz eine Erweiterung des Anlagenbegriffs auf „Software und IT-Dienste“ vorgesehen. Sie beruht der Begründung zufolge auf der Konnexität zwischen dem Kritis-Dachgesetz und dem BSI-Gesetz sowie der für beide Gesetze in den Rechtsfolgen geltenden Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen. „Es gilt trotz der geänderten Definition, dass das Kritis-Dachgesetz lediglich die physische Resilienz umfasst und das BSI-Gesetz Vorgaben über die IT-Sicherheit vorsieht“, heißt es in der Begründung ferner. Gesetzentwurf der AfD Der Gesetzentwurf der AfD zur Neureglung von Vaterschaftsanerkennungen sah vor, dass die Ausländerbehörden in allen Fällen der Vaterschaftsanerkennung beteiligt werden, wenn ein Elternteil nichtdeutscher Herkunft ist. Darüber hinaus sollte mit der Gesetzesänderung festgestellt werden, „dass die Beweislast für die Anerkennung einer leiblichen Vaterschaft der Anerkennende trägt“. Dies könnte mit Hilfe einer DNA-Analyse geschehen, „die fälschungssicher und einwandfrei eine vorliegende Vaterschaft nachweisen kann“. In der Praxis werde die geltende Rechtslage mitunter von ausländischen Personen ausgenutzt, die sich durch die Anerkennung eines deutschen Kindes ein Aufenthaltsrecht in Deutschland verschaffen möchten, befand die AfD. Die Vaterschaftsanerkennung habe sich insbesondere für mittellose deutsche Männer zu einem lukrativen Geschäftsmodell entwickelt, hieß es in der Vorlage weiter. Im Jahr 2017 habe das Bundesinnenministerium die Zahl der Verdachtsfälle bundesweit auf etwa 5.000 geschätzt. (sto/ste/12.06.2026)

Wochenzeitung „Das Parlament“ - Die Linken-Politikerin Violetta Bock sieht Rückschritte bei der Energiewende.

Vorab-Meldung zu einem Interview in der nächsten Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag: 13. Juni 2026) – bei Nennung der Quelle frei zur sofortigen Veröffentlichung – Die Linken-Abgeordnete Violetta Bock rechnet nicht mehr damit, dass Deutschland mit der Politik der Koalition von CDU/CSU und SPD das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 erreichen wird. „Bei der Energiewende erleben wir gerade einen Rückschritt nach dem anderen. Dabei befinden wir uns in einer Klimakatastrophe, die sich global massiv auswirkt – mit Überschwemmungen, mit Hitze, mit Dürren, wo wir einfach gegensteuern müssen und auch können“, sagte Bock, die Obfrau ihrer Fraktion im Umweltausschuss ist, in einem Interview mit der Wochenzeitung DAS PARLAMENT (Samstag). Den von der Koalition angestrebten Bau von neuen Gaskraftwerken lehnte sie ab: „Es muss auf die erneuerbaren Energien gesetzt werden, und da brauchen wir vor allem Solarenergie und Windkraft. Und deswegen halte ich den Fokus auf den Ausbau von Gaskraftwerken für den falschen Weg. Wir als Linke fordern, die neuen Gas- und in Zukunft mit grünem Wasserstoff betriebenen Kraftwerke vollständig in öffentlicher Hand zu betreiben.“ Das Interview im Wortlaut: Frage: Deutschland hat sich gesetzlich verpflichtet, bis 2045 klimaneutral zu werden. Wenn Sie auf den aktuellen Stand der Energiewende und die Arbeit der Regierungskoalition von Union und SPD blicken, halten Sie dieses Ziel noch für realistisch erreichbar? Violetta Bock: Nein. Ich sehe bei dem, was die Koalition derzeit macht, nicht, wie die Klimaziele noch erreicht werden sollen. Bei der Energiewende erleben wir gerade einen Rückschritt nach dem anderen. Dabei befinden wir uns in einer Klimakatastrophe, die sich global massiv auswirkt – mit Überschwemmungen, mit Hitze, mit Dürren, wo wir einfach gegensteuern müssen und auch können. Viele Ideen liegen auf dem Tisch. Doch von Realisierungen ist im Moment zu wenig zu sehen. Auch der Expertenrat für Klimafragen hat sich kritisch geäußert, dass das Klimaschutzprogramm nicht ausreichend ist. Frage: Aber die Koalition will ja was tun, zum Beispiel den Ausbau der erneuerbaren Energien und dann als Sicherheitsnetz Gaskraftwerke errichten, falls die Erneuerbaren bei sogenannten Dunkelflauten nicht genug Strom liefern. Wie bewerten Sie diese Strategie? Bock: Wenn wir etwas gegen die Klimakrise machen wollen, dann darf man nicht weiter auf fossile Energien setzen. Es muss auf die erneuerbaren Energien gesetzt werden, und da brauchen wir vor allem Solarenergie und Windkraft. Und deswegen halte ich den Fokus auf den Ausbau von Gaskraftwerken für den falschen Weg. Wir als Linke fordern, die neuen Gas- und in Zukunft mit grünem Wasserstoff betriebenen Kraftwerke vollständig in öffentlicher Hand zu betreiben. Frage: Sie haben vor der Gefahr einer fossilen Kostenfalle gewarnt. Was meinen Sie damit? Bock: Fossile Energien wie Gas und Öl gehören schon jetzt zu den teuersten Energieträgern und werden absehbar noch teurer. Gerade anlässlich des Iran-Kriegs war zu sehen, wie die Preise steigen, aber auch schon beim Ukraine-Krieg war das deutlich geworden. Wenn weiter fossile Heizungen zugelassen werden, dann werden vor allem diejenigen in diese Kostenfalle getrieben, die gar nicht darüber entscheiden können, welche Heizung bei ihnen in der Wohnung ist. Und das sind die Mieterinnen und Mieter, weil die Eigentümer entscheiden, welche Heizungen eingebaut sind. Aber es sind dann nicht die Eigentümer, die auch die Betriebskosten bezahlen, sondern die landen bei den Mieterinnen und Mietern, die sich dagegen nicht wehren können. Frage: Aber die Befürworter dieser Gesetzesänderung, also die Koalition, betonen die neu gewonnene Wahlfreiheit für die Eigentümer, dass sie unter bestimmten Bedingungen doch wieder Gasheizungen einbauen dürfen. Bock: Das ist eine Freiheit, die sich allein danach richtet, wie viel Geld man hat. Und wenn die Koalition von Freiheit spricht, ist das die Freiheit der Gas- und Öl-Lobby, weiter auf Gas und Öl zu setzen. Für die Mehrheit der Bevölkerung, die zur Miete lebt, kann doch von Freiheit keine Rede sein. Frage: Die Umstellung auf Heizen mit erneuerbaren Energien wie mit Wärmepumpen ist auch nicht gerade preiswert. Viele Eigentümer dürften Kosten in dieser Höhe kaum bezahlen können. Bock: Meine Fraktion hat schon das Gebäudeenergiegesetz der letzten Regierung sehr kritisch gesehen, auch wenn die Vorgaben für erneuerbare Energien richtig waren. Denn es muss bei der Förderung mit sozialen Staffelungen nachgesteuert werden, damit auch tatsächlich jeder, der auch eine Wärmepumpe einbauen will, sich die Investitionskosten auch leisten kann. Es gibt zwar Förderprogramme, aber die müssen viel zielgenauer werden. Frage: Was fordern Sie denn zum Schutz der Mieter, die ja keinerlei Einfluss auf die Sanierungsmaßnahmen haben? Bock: Grundsätzlich muss in der Wohnungsfrage viel mehr passieren. Es darf nicht sein, dass Wohnraum immer mehr zur Ware wird. Und deswegen fordern wir ja auch mehr öffentlichen Wohnraum und die Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen mit mehr als 3.000 Wohnungen. Viele der heutigen Probleme haben sich die durch die Privatisierungen ergeben. Notwendig ist auch ein Mietendeckel. Frage: Und wie sieht es mit den Betriebskosten aus, die zu einer immer höheren Belastung werden? Bock: Wir wollen mehr Schutz für Mieterinnen und Mieter bei den Betriebskosten, wo wir einen Heizkostendeckel fordern. Dabei muss die Wärmepumpe als die effizienteste Heizungsart Benchmark werden. Der CO2-Preis muss vom Vermieter komplett bezahlt werden, weil er schließlich entscheidet, welche Heizung eingebaut wird. Das wäre auch ein Anreiz, auf eine effizientere Wärmeversorgung umzustellen. Die Heizkosten insgesamt müssen zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Im Gebäudemodernisierungsgesetz ist nur die Aufteilung von Bestandteilen vorgesehen. Das reicht überhaupt nicht aus. Notwendig ist eine vollständige Aufteilung, weil der Verbrauch sehr vom Zustand der Gebäude abhängt. Frage: Viele Eigentümer dürften mit einer Haussanierung auch überfordert sein. Bock: Gebraucht werden hier auch öffentliche Förderprogramme, bei denen die Sanierung mit einer Sozialbindung verknüpft wird, damit die Kosten nicht über eine Modernisierungsumlage umgelegt werden können. Gerade kleine Eigentümer, die vielleicht eine Wohnung vermieten oder Selbstnutzer müssen durch sozial gestaffelten Förderprogramme unterstützt werden. Frage: Aber die Sanierung ist ein Riesenaufwand. Hausbesitzer dürften mit der Organisation überfordert sein. Bock: Notwendig ist hier eine bessere Beratung zum Beispiel durch One-Stop-Shops, wo man quasi das ganze Paket bekommt, um ein Haus auf Vordermann zu bringen und nicht einzeln schauen muss, wie am besten vorgegangen werden kann. Frage: Durch den anhaltenden Import von verflüssigtem LNG-Erdgas, vor allem aus den USA, hat sich ja die Struktur der Energieimporte stark verändert. Steuern wir hier sehenden Auges in eine neue einseitige Abhängigkeit? Bock: Genauso ist es. Die Koalition will das Gespenst von Habeck aus dem Heizungskeller vertreiben, und jetzt sitzt Trump dort. Sich in eine Abhängigkeit zu begeben, ist ein sehr gefährliches Spiel. Aber das ist noch nicht alles. Betrachtet werden muss auch die Situation im Lieferland. Und hier sind wir in Kontakt mit transatlantischen Netzwerken, wo Anwohner, die in den USA direkt an diesen LNG-Terminals wohnen, von massiven Umweltzerstörungen vor Ort berichten. Violetta Bock ist seit 2025 Mitglied des Deutschen Bundestages und Obfrau der Fraktion Die Linke im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. Sie zog über die Landesliste Hessen in den Bundestag ein. Sie ist außerdem Mitglied im Beirat des Mieterbundes Nordhessen. Das Interview führte Hans-Jürgen Leersch

Anträge zur Entwicklung des Wohngeldes beraten

Der Bundestag hat am Freitag, 12. Juni 2026, zwei Oppositionsanträgen zum Wohngeld beraten. Die Fraktion Die Linke fordert mit ihrem Antrag „Wohngeld retten – Kürzungspläne stoppen“ (21/6363(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), Bündnis 90/Die Grünen "Keine Einschnitte beim Wohngeld – Entlastung für Familien und Rentnerinnen und Rentner sichern“ (21/6339(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Beide Initiativen wurden im Anschluss an die Aussprache in den federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke spricht sich in ihrem Antrag (21/6363(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) strikt gegen Kürzungen des Wohngeldes ausgesprochen. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, ihre Kürzungspläne beim Wohngeld nicht weiterzuverfolgen. Außerdem soll sie einen Gesetzentwurf vorlegen, „der das Wohngeldverfahren grundlegend vereinfacht und eine automatische Weiterbewilligung des Wohngeldes bei unveränderten Verhältnissen einführt“. Änderungen der Einkommens-, Haushalts- und Wohnkostenverhältnisse müssten von den Leistungsberechtigten unverzüglich mitgeteilt werden. Außerdem verlangt die Fraktion, einen Gesetzentwurf zur Einführung einer bundesweiten, rechtssicheren Mietpreisdeckelung vorzulegen, „um die Spirale aus steigenden Mieten und steigenden staatlichen Transferleistungen zu durchbrechen“. Nach Darstellung der Fraktion ist das Wohngeld aufgrund des massiven Mangels an bezahlbarem Wohnraum und Sozialwohnungen aktuell ein wichtiger Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung. Bis zur Behebung dieser Wohnungsnot bleibe es als soziale Sicherung unverzichtbar. Die Linke verlangt auch eine Entlastung der Wohngeldbehörden. Erforderlich sei insbesondere eine umfassende Digitalisierung der Verwaltungsverfahren sowie eine Anpassung des Bewilligungszeitraums von derzeit zumeist zwölf auf bis zu 24 Monate. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Regierung in ihrem Antrag (21/6339(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, auf Kürzungen beim Wohngeld zu verzichten. Die angekündigte Einsparung von einer Milliarde Euro im Wohngeld müsse zurückgenommen und die bestehende Dynamisierung des Wohngelds beibehalten werden. Die Heizkostenpauschale und der Kreis der Wohngeldberechtigten sei ebenfalls beizubehalten, wird gefordert. Außerdem soll die Antragstellung des Wohngelds vereinfacht und digitalisiert werden. In dem Antrag wird das Wohngeld als unverzichtbare Sozialleistung bezeichnet, die Betroffene direkt spürbar im Alltag entlaste. Der Anteil des Wohngeldes mache 2026 im Bauetat 2,4 Milliarden Euro aus und sei der größte Einzelposten im Haushalt des Bauministeriums. Im Zuge der Haushaltsplanung für den Bundeshaushalt 2027 seien Einsparungen von einer Milliarde Euro im Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen angekündigt worden. Um diese Einsparungsziele zu erreichen, habe Bundesministerin Verena Hubertz eine Neustrukturierung des Wohngelds signalisiert. Einsparungen von einer Milliarde Euro würden aber eine Kürzung des Etats um knapp 42 Prozent bedeuten. Eine Sparpolitik zulasten von Menschen mit kleinen Einkommen sei der falsche Weg, wird gewarnt. (hle/hau/12.06.2026)

Vereinbarte Debatte zum Nationalen Veteranentag

Anlässlich des Nationalen Veteranentags am 15. Juni hat der Bundestag am Freitag, 12. Juni 2026, in einer Vereinbarten Debatte den Dienst der aktiven und ehemaligen Soldaten der Bundeswehr gewürdigt. Nach der Definition des Verteidigungsministeriums gelten alle aktiven und ehemaligen Soldaten, die ihren Dienst ehrenhaft beendet haben, als Veteranen. Dies trifft auf schätzungsweise zehn Millionen Bundesbürger zu. Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte eingangs der Debatte daran, dass der Veteranentag 2024 auf Beschluss des Bundestages eingeführt wurde. Im vergangenen Jahr fand er erstmals statt. SPD: Soldaten stellen eigenes Wohl hinter das der Gesellschaft Die SPD-Abgeordnete Claudia Moll führte an, dass die aktiven und ehemaligen Soldaten der Bundeswehr trotz unterschiedlicher Dienstzeiten, Tätigkeiten und Erfahrungen eines eine: „Sie haben Verantwortung für unsere Gesellschaft übernommen.“ Freiheit und Frieden seien keine Selbstverständlichkeit, die Soldaten würden ihr eigenes Wohl hinter das der Gesellschaft stellen, um dies zu gewährleisten. Moll erinnerte zugleich an die Fürsorgepflicht des Staates für seine Soldaten im Fall von körperlichen oder seelischen Verwundungen. CDU/CSU: Hinter jedem Soldat steht eine Familie Die CDU/CSU-Abgeordnete Vivian Tauschwitz erinnerte daran, dass hinter jedem Soldat eine Familie und Freunde stünden, die den Soldaten Rückhalt geben. Deshalb sei es zu begrüßen, dass der diesjährige Veteranentag unter dem Motto „Veterans, Family & Friends“ stehe. Die Soldaten der Bundeswehr seien „Menschen, die Verantwortung übernehmen“ und „anderen helfen, wenn sie Hilfe benötigen“, sagte Tauschwitz. Grüne: Soldaten verdienen Dankbarkeit Robin Wagener (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, dass es legitim sei, über das Thema Wehrhaftigkeit in der Gesellschaft zu streiten. Aber diese Debatte dürfe „nicht auf dem Rücken der Soldaten“ ausgetragen werden. Deutschlands Soldaten seien bereit, „für uns ihr Leben zu riskieren“. Dafür hätten sie Sichtbarkeit, Wertschätzung und Dankbarkeit verdient. Linke: Traumatisierte Soldaten haben keine Lobby Donata Vogtschmidt (Die Linke) mahnte, dass traumatisierte Soldaten noch immer mit langjährigen Anerkennungsverfahren zu kämpfen hätten. Der psychosoziale Dienst in Deutschland stehe seit Jahren unter Druck und dürfe nicht weiter kaputtgespart werden. Panzer hätten in Deutschland eine Lobby, Traumatisierte offenbar nicht, kritisierte Vogtschmidt. AfD: Ehemalige NVA-Soldaten berücksichtigen Der AfD-Abgeordnete Hannes Gnauck wies darauf hin, dass die Funktionsfähigkeit eines Staates nicht nur auf Gesetzen und Institutionen beruhe, sondern auch „auf Menschen, die Verantwortung übernehmen“. Seine Fraktion möchte ehemaligen Soldaten der Nationalen Volksarmee der DDR gegebenenfalls ebenfalls den Veteranenstatus zuerkennen, wenn sie nicht am Unrechtssystem der SED beteiligt waren. Den Antrag (21/6357(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hatte der Bundestag bereits am Donnerstag in den Verteidigungsausschuss überwiesen. (aw/12.06.2026)

Wenn ein Vorfall hohe Wellen schlägt

Legal Tech Verzeichnis - 12.06.2026

Montagmorgen. Am Wochenende ist es passiert. Ein juristischer “Störfall”, der die Sprengkraft hat, das ganze Unternehmen durchzuschütteln. Die Uhr tickt also – lauter und lauter: Schon in wenigen Wochen werden zahlreiche neue Vorgänge den Posteingang dominieren – erfahrungsgemäß Hunderte, manchmal Tausende.

Sie ähneln einander. Und dennoch sind sie nahezu nie gleich. Alle erzählen irgendwie ihre eigene Geschichte. Und alle wollen fristgerecht behandelt werden. Fehler? Null Toleranz! Denn jeder Fehler potenziert sich und zahlt auf das große Ganze ein.

Wenn aus Einzelfällen Serien werden

In vielen Rechtsabteilungen beginnt es genauso: Aus einem einzelnen Ereignis entsteht in kürzester Zeit eine Welle von Vorgängen – von einfachen Anfragen bis hin zu Klagen. Inhaltlich ähneln sich diese Fälle, folgen oft demselben Ablauf, unterscheiden sich jedoch in entscheidenden Details und müssen formal jeweils einzeln geführt werden.

Genau hier liegt das Problem: Die Strukturen sind nicht darauf ausgelegt, Serienfälle trotz inhaltlicher Abweichungen industriell zu bearbeiten. Aber genau das passiert vielfach auf der anderen Seite.

Ob Produkthaftungsfälle, Datenschutzanfragen oder gar -vorfälle, Widerspruch bei Preisanpassungen, Verspätungen in der Personenbeförderung oder bei Paketzustellungen. Ob nicht gezahlte Pflichtbeiträge oder Regresse von zu viel gezahlten Versicherungsleistungen. Die Liste ist lang. Und wird mit jeder EU-Verbraucherinitiative potenziell länger. Auf Seiten der Verbraucher, Arbeitnehmer, Versicherungsnehmer, Bankkunden etc. haben sich vielfältige (Legal Tech) Geschäftsmodelle etabliert. Anspruchsschreiben werden automatisiert erstellt, schlimmstenfalls strategisch in Wellen gebündelt, um größtmögliche Schmerzen hervorzurufen.

Und auf Industrieseite? Hier bemühen sich Rechtsabteilungen, dem ungewohnten „Massen-Jura“ juristisch sauber zu begegnen. Heerscharen an Anwälten werden hinzugezogen. Zunächst ist es der Überblick, der verloren geht. Später sind es die Kosten, die davonrennen. Um nur zwei Phänomene zu nennen.

Wenn aus Kunden Anspruchsteller werden.

Airlines haben nicht nur Kunden. Sie produzieren tagtäglich auch eines: Anspruchsteller im Sinne der EU261-Regulierung. Passagiere haben durch gezielte Kampagnen längst begriffen, dass Flugverspätungen und -ausfälle bares Geld bedeuten können. Kaum einer macht jedoch seine Ansprüche selbst geltend. Es ist die Stunde der Verbraucherplattformen, die Ansprüche standardisieren und in Massen durchsetzen. Ein einzelner annullierter oder verspäteter Flug reicht aus, um hunderte Forderungen auszulösen. Auf Knopfdruck. In industrieller Serienproduktion.

Die Verbraucherplattformen haben es vergleichsweise leicht, den Stein ins Rollen zu bringen: Ticket, Flugnummer und frei zugängliche Datenbanken reichen aus, um in Sekundenschnelle über die Werthaltigkeit des Anspruchs zu entscheiden. Der Rest ist eher niederkomplex: mit einer guten technischen Infrastruktur sind die Ansprüche schnell geltend gemacht. Das Geschäftsmodell dürfte also gut plan- und finanzierbar sein – kurzum es skaliert, was Investoren sicher gerne hören.

Auf der anderen Seite? Kaum ein Fall gleicht dem anderen, auch wenn sich die potenziellen Anspruchsinhaber ein- und denselben Flug geteilt haben. Flugverkehr ist nicht nur in der Luft herausfordernd. Er ist es auch retrospektiv, weil jede Reise einen individuell anderen Verlauf nehmen kann. Um jeden Einzelfall bewerten zu können, gilt es, zahlreiche interne Daten- und Informationsquellen zu nutzen. Die Beantwortung von Passenger Claims erfordert daher echte juristische Kompetenz und nicht nur die Schnellanalyse im Customer Support.

Ressourcen und Budgets sind jedoch knapp und Fehler werden kaum verziehen. Denn wer möchte im Rechtsstreit mit dem eigenen Kunden massenhaft Unzufriedenheit produzieren. Jura darf hier nicht „sportlich“ gesehen werden – der Kunde soll im Hauptgeschäft schließlich wiederkommen.

Dasselbe Muster in anderen Bereichen

Dasselbe Muster findet sich auch in anderen Bereichen: Im Datenschutz etwa führen Sicherheitsvorfälle innerhalb kurzer Zeit zu einer Flut standardisierter Auskunftsanfragen oder Klagen – häufig verstärkt durch koordinierte Aktionen der darauf spezialisierten Verbraucherkanzleien und -verbände.

Die eine Seite produziert inhaltlich gleichlautende Salven – die andere muss jedem Anliegen individuell begegnen.

Wo man hinsieht: Rückrufaktionen in der Automobilindustrie, Konsumgüter, in der Lebensmittelbranche oder bei Medizinprodukten. Überall dasselbe Bild. Ein Fehler führt zu einer Vielzahl gleichartiger Ansprüche, deren Einzelheiten man bei der Abwehr im Blick haben muss. Die Themen sind unterschiedlich, das Muster wiederholt sich: Ein kleiner Stein bringt eine Lawine ins Rollen. Die eine Seite tritt sie los, die andere wehrt sie von unten ab.

Was früher funktioniert hat, wird heute zur Falle

Einzelfälle in großer Zahl zu bearbeiten, wird schnell zur Herausforderung: Viele Organisationen versuchen, solchen Wellen mit vertrauten Mitteln zu begegnen – sie intensivieren die interne Abstimmung, schaffen zusätzliche personelle Ressourcen, bauen weitere Kontrollschritte ein, weiten die externe Unterstützung aus etc.

Erschwerend kommt hinzu, dass vielerorts noch mit Technologien gearbeitet wird, die für Einzelfälle gemacht sind – nicht für große Volumina. Das passt nicht mehr zusammen.

Die tägliche Arbeit besteht aus unzähligen Einzelschritten: Fristen und Termine werden in Systeme eingetragen, Informationen zum einzelnen Fall müssen mühsam aus verschiedenen Quellen zusammengetragen werden. Textvorlagen werden dezentral auf einzelnen Arbeitsplätzen geführt. Selbst da, wo schon Technologie eingesetzt wird, fehlt es oft am Ineinandergreifen der Systeme und der zentralen Datenhaltung. Für Überblick und Kontrolle sorgen Excel und Outlook. Listen werden manuell gepflegt, Abstimmung erfolgt per E-Mail. Das Ergebnis: hoher Koordinationsaufwand bei zugleich begrenzter Effizienz und zumeist hohen Kosten.

Warum das nicht mehr aufgeht

Lange geht es gut. Sich als Team durch Widrigkeiten zu kämpfen, schweißt zusammen. Doch mit steigender Fallzahl kippt die Stimmung: Fristen laufen parallel, Informationen kommen zu spät oder gehen verloren. Der Überblick schwindet, und selbst den Excel-Tabellen ist nicht mehr zu trauen. Die Kommunikation per E-Mail wird zum toxischen Dauerzustand.

Der juristische Aufwand verlagert sich zunehmend auf das Management der schieren Masse. Oft wird das als übermäßige Komplexität beschrieben. Tatsächlich liegt die Überforderung jedoch meist nicht in der Sache selbst, sondern in der Anzahl der Verfahren.

Was sich konkret ändern muss

Sobald Verfahren in größerem Volumen auftreten, braucht ihre Bearbeitung eine andere Grundlage. Wiederkehrendes muss strukturiert und konsistent ablaufen, Informationen jederzeit zentral verfügbar sein. Individuelle Besonderheiten bleiben wichtig – aber innerhalb klar definierter, verlässlicher Abläufe.

Aufgaben, Fristen und Zuständigkeiten sind dabei nicht mehr Ergebnis manueller Abstimmung, sondern Teil des Prozesses und jederzeit transparent. Alle Beteiligten arbeiten auf derselben Grundlage und greifen auf denselben aktuellen Stand zu.
So entsteht ein System, das Verfahren nicht nur verwaltet, sondern aktiv steuert – und Masse beherrschbar macht, ohne den Blick für den Einzelfall zu verlieren.

Erfahrungen aus der Praxis

Dort, wo Verfahren als zusammenhängender Prozess orchestriert werden und durchgängige Workflow-Automatisierung sowie KI konsequent eingesetzt werden, verändert sich die Arbeit spürbar: Repetitive Abläufe laufen automatisiert ab, Sachverhalte werden erkannt und zügig bearbeitet. Jeder weiß, was zu tun ist.

Ausblick

Brüssel wächst. Und nicht nur die Stadt. Auch die Zahl der Regularien. Und mit ihr die Gefahr, als Unternehmen in den juristischen Fokus zu geraten. Die Zahl der juristischen Auseinandersetzungen mit Massencharakter nimmt von Jahr zu Jahr zu.

Der Zugang zum Recht wird – und dies ist ausdrücklich zu begrüßen – einfacher, die Hürden für Verbraucher werden niedriger und Verbraucherplattformen und -kanzleien wachsen weiter. Unternehmen und Kanzleien müssen also nicht nur die allgemeine digitale Transformation bewältigen. Sie müssen sich von der Illusion verabschieden, dass sich neue Realitäten mit alten Arbeitsweisen beherrschen lassen. Wer weiterhin in Einzelfällen denkt, wird an der Masse scheitern.

Gefragt ist ein radikales Umdenken: Prozesse neu aufsetzen, statt sie nur zu digitalisieren. Standardisieren, wo es möglich ist. Automatisieren, wo es sinnvoll ist. Und Technologien so einsetzen, dass sie nicht nur unterstützen, sondern die Arbeit strukturiert führen.

Autor: Björn Frommer ist CEO bei JUNE und beschäftigt sich seit Jahren mit der Struktur und technologischen Steuerung juristischer Verfahren bei hohem Volumen.

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Britische Anwaltschaft warnt vor überzogenen Erwartungen an KI in der Justiz

Legal Tech Verzeichnis - 12.06.2026

Auch in anderen Staaten wird lebhaft über den Einsatz von KI bei Gericht diskutiert. Die britische Regierung plant aktuell den Einsatz von KI-gestützten juristischen Assistenten an Strafgerichten in England und Wales, um den erheblichen Verfahrensrückstand zu reduzieren. Die Systeme sollen insbesondere administrative Aufgaben übernehmen und die Bearbeitung von Verfahren effizienter gestalten.

Die Law Society of England and Wales begrüßt den Einsatz neuer Technologien grundsätzlich, betont jedoch, dass KI weder zusätzliche Finanzmittel noch dringend benötigtes Gerichtspersonal ersetzen könne. Die Organisation fordert eine transparente Evaluierung der Pilotprojekte sowie wirksame Schutzmechanismen für die Integrität gerichtlicher Verfahren.

Zugleich wird auf die Risiken fehlerhafter KI-Anwendungen hingewiesen. Nach Angaben des britischen Justizministeriums sollen richterliche Entscheidungen weiterhin ausschließlich von Menschen getroffen werden. Die Anwaltschaft sieht KI daher als unterstützendes Instrument, nicht als Lösung für die strukturellen Herausforderungen der Justiz.

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Folgen der Pandemie für Arbeitswelt und Care-Arbeit

Enquete-Kommission Corona/Ausschuss Über die Auswirkungen der Pandemie auf die Arbeitswelt, die sozialen Sicherungssystem und die Care-Arbeit diskutierte die Enquete-Kommission in ihrer Sitzung am Donnerstag.

Anträge zur Künstlichen Intelligenz beraten

Die Entwicklungen rund um die Künstliche Intelligenz (KI) waren am Freitag, 12. Juni 2026, Thema einer Bundestagsdebatte. Grundlage der einstündigen Aussprache waren zwei Anträge der AfD-Fraktion, die beide in die Ausschüsse überwiesen wurden. Der Antrag mit dem Titel „Deutschland in die KI-Zukunft bringen – Für einen nationalen Aufbruch an die digitale Weltspitze“ (21/6354(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll nun im federführenden Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung weiterberaten werden. Der zweite Antrag „Technologische Souveränität durch deutsches Fachwissen sichern – Staatliche Koordination für ein europäisches KI-Kooperationsprojekt nach Vorbild von Airbus starten“ (21/4833(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde in den federführenden Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung überwiesen. AfD: Deutschland braucht eigene KI-Digitalindustrie Um die eigene Wirtschaft zu stärken und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben, brauche Deutschland eine eigene KI-Digitalindustrie, sagte Ruben Rupp (AfD). Die Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz seien eine Revolution, vergleichbar mit der Industrialisierung. Ziel müsse es sein, dass sich Deutschland im Zuge dieser Revolution im Bereich KI an die Weltspitze setze, so Rupp. Er kritisierte das Vorhaben der Bundesregierung, den wachsenden Energiebedarf von Rechenzentren aus erneuerbaren Energien gewinnen zu wollen. Günstige Energie sei die Grundvoraussetzung für eine gelingende KI-Revolution. Und die möchte Rupp durch eine Reaktivierung der Atomenergie, ein Ende der Sanktionen auf russisches Gas und Öl sowie eine Abkehr vom Kohleausstieg erreichen: „Mit links-grüner Energiepolitik muss Schluss sein“. Ein weiteres Hindernis für die Entwicklung der deutschen technologischen Souveränität sieht Rupp in den „bürokratischen Fesseln der EU“. Um die „deutsche Innovationskraft freizusetzen“, plane die AfD, die EU-Bürokratie um 80 Prozent zu senken. CDU/CSU: KI ist auch größte soziale Herausforderung Künstliche Intelligenz nur als Herausforderung für die technologischen und wissenschaftlichen Bereiche zu betrachten, sei nur die halbe Wahrheit, sagte Ralph Brinkhaus (CDU/CSU). Mit den aktuellen KI-Entwicklungen würden auch große politische, gesellschaftliche und soziale Herausforderungen einhergehen. So müsste sich die Politik beispielsweise bereits heute mit der Frage auseinandersetzen, wie sie darauf reagieren will, wenn KI in Zukunft Teile der menschlichen Arbeit ersetzen werde. Ob Sozialversicherungs- oder Steuersystem, Eigentumsfragen oder soziale Anerkennung: Für all diese Aspekte spiele derzeit menschliche Arbeit eine große Rolle. Und auf all diese Aspekte habe die KI-Entwicklung Einfluss. Es sei jetzt die Aufgabe des Bundestages, über solche Szenarien zu sprechen und so die Zukunft des Landes zu gestalten. Grüne: Nur die EU kann es mit Big-Tech aufnehmen Mit ihren Anträgen setze die AfD alles aufs Spiel, was Deutschland und Europa stark mache, sagte die Grünen-Abgeordnete Rebecca Lenhard. Während die USA und China Milliarden für den KI-Ausbau investierten, fordere die AfD einen deutschen Alleingang. Dabei sei die EU „die einzige Ebene, die es mit Big Tech aufnehmen kann.“ Dass die AfD bei der Stromversorgung der Rechenzentren auf Atomkraft setze, sei nicht nachvollziehbar. Für Betreiber sei die Inbetriebnahme zu teuer, Versicherern sei sie zu risikoreich, Anwohner würden kein Kraftwerk vor der Haustür haben wollen und auch die Endlagersuche sei bislang nicht erfolgreich. SPD: Werteorientierte KI „Made in Europe“ Auch Dr. Carolin Wagner (SPD) kritisierte die AfD für ihre Pläne bei der Energieversorgung von Rechenzentren auf Atomstrom, Kohle sowie Gas aus Russland zu setzen und sich dadurch „wieder wirtschaftlich abhängig zu machen von Russland“. Auch China, weltweiter Vorreiter in der KI-Entwicklung, setze bei der Energieversorgung auf Erneuerbare Energien. Wagner merkte an, dass die Anträge nicht darauf eingingen, wie die AfD die Bürgerinnen und Bürger vor den Gefahren der KI schützen wolle. Dabei sei es ein großer Standortvorteil im Vergleich zu den USA oder China, dass die Menschen in der EU sich darauf verlassen könnten, dass Produkte hier kontrolliert würden: „Das ist werteorientierte KI ‚Made in Europe‘.“ Linke: Moderne KI ist Produkt globaler Zusammenarbeit Linken-Politikerin Donata Vogtschmidt betonte, dass weder Open Source noch Software Staatsgrenzen kennen würden. „Wer digitale Souveränität durch deutsches Fachwissen erreichen will, hat wirklich nicht verstanden, wie Software-Entwicklung funktioniert“, sagte sie in Richtung der AfD. Ob Linux, das Internet oder die Grundlagen der modernen KI: Dies alles sei das Ergebnis globaler Zusammenarbeit. Statt eines durch Steuergelder finanziertes „datenhungriges KI-Flagschiff“, brauche es echte digitale Souveränität, „freien Wissenszugang“ und eine echte Datenhoheit für die Bürgerinnen und Bürger. Jarzombek: der Staat ist nicht der bessere Unternehmer Thomas Jarzombek (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Digitalministerium, betonte, dass es auch bei der KI wichtige Unterschiede zwischen den Aufgaben des Staates und den Aufgaben von Unternehmen gebe. Diese Unterscheidung sei in den Anträgen nicht eindeutig. „Wir als Staat dürfen den Unternehmen nicht im Weg stehen“, sagte Jarzombek. Dazu gehöre unter anderem, für Entlastungen bei der Bürokratie zu sorgen und „einen einheitlichen Rechtsrahmen“ zu schaffen. Mit Blick auf die KI-Entwicklung habe Deutschland etwa in der Rechenzentrumsstrategie beschlossen, die KI-Kapazitäten zu vervierfachen. „Nicht, indem wir selber bauen, sondern indem wir beispielsweise den Netzanschluss deutlich erleichtern“, sagte er. Letztendlich liege es aber an den Unternehmen, in das Thema KI einzusteigen. Der Staat erleichtere die Rahmenbedingungen, es sei aber der falsche Ansatz, wie von der AfD vorgeschlagen, alles verstaatlichen zu wollen, denn „der Staat ist nicht der bessere Unternehmer“. Antrag der AfD zur KI-Zukunft Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem ersten Antrag (21/6354(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, die Voraussetzung für einen nationalen Aufbruch an die digitale Weltspitze durch „günstige grundlastfähige Energie“ zu schaffen. Dazu gehöre aus Sicht der Abgeordneten die schnellstmögliche Reaktivierung der Atomenergie, das Ende des Kohleausstiegs und die saubere Verstromung von Kohle in modernsten Kraftwerken sowie eine Ausweitung des internationalen Energieangebots , unter anderem durch Aufhebung der Sanktionen gegen Russland oder rohstoffreiche Drittstaaten. Weiter fordert die Fraktion, die Energie- mit der Rechenzentrumsstrategie zu koppeln, um dem steigenden Energiebedarf durch Künstliche Intelligenz (KI) Rechnung zu tragen. Die nationale KI-Strategie müsse zudem so weiterentwickelt werden, dass Innovation, digitale Souveränität und Technologieführerschaft zu prioritären Zielen erklärt und in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes mit ausreichenden finanziellen Mitteln hinterlegt würden, schreiben die Abgeordneten weiter. Strategie für hochtechnologisierte Zukunft Die Innovationskraft der deutschen Digitalindustrie müsse „durch einen Bürokratiekahlschlag von mindestens 80 Prozent in der EU oder eine neue Organisation, die den Zugang Deutschlands zum EU-Binnenmarkt garantiert“ freigesetzt werden. Weiter solle die Bundesregierung eine Gesamtstrategie zur Neuaufstellung von Wirtschaft und Gesellschaft in eine hochtechnologisierte Zukunft erarbeiten. Das betreffe insbesondere die Bereiche Industrie und Arbeit 5.0, Medizintechnik und KI-Diagnostik, autonome Verkehrsformen, intelligente Stadtbebauung, zeitgemäße Sicherheits- und Ordnungssysteme sowie eine automatisierte digitale Verwaltung. Antrag der AfD zu europäischem Kooperationsprojekt Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung in ihrem zweiten Antrag (21/4833(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, ein offenes europäisches Kooperationsprojekt im Bereich Künstliche Intelligenz nach Vorbild von Airbus, ESA oder CERN zu initiieren, das unter deutscher Führungsverantwortung als öffentlich-rechtlich koordinierte, europäisch getragene Entwicklungsplattform für KI-Basistechnologien strukturiert ist. Ziel müsse die Entwicklung, Kontrolle und die Anwendung leistungsfähiger KI-Sprachmodelle, Dateninfrastrukturen und Rechenkapazitäten ausschließlich unter europäischer Norm- und Rechtsaufsicht sein, heißt es. Die AfD plädiert zudem für die Auflage eines nationalen Investitions- und Forschungsprogramms, das zusätzlich zu bestehenden EU-Förderlinien gezielt auf den Aufbau technologischer Souveränität in den Bereichen KI, Halbleiter, Cloud-Technologien, Quantenkommunikation und Hochleistungsrechnen ausgerichtet ist. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die nationalen F&E-Ausgaben bis zum Jahr 2028 auf vier Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP) zu steigern. "Schutz europäischer Zukunftstechnologien verschärfen" Des Weiteren gelte es den Schutz europäischer Zukunftstechnologien massiv zu verschärfen, schreibt die Fraktion. Die Bundesregierung solle verpflichtet werden, gesetzliche Grundlagen für eine erweiterte Investitionskontrolle im Technologiesektor zu schaffen. „Ziel ist die Verhinderung des Verkaufs oder der Übernahme forschungsintensiver Unternehmen durch außer europäische Investoren in Schlüsselbereichen wie KI, Quanten-IT, Halbleiter, Softwareentwicklung und Datenspeicherung“, heißt es in dem Antrag. (des/lbr/hau/12.06.2026)

Instandgesetzte Autobahnbrücken in Thüringen

Verkehr/Antwort Im Durchschnitt wurde in den letzten fünf Jahren in Thüringen rund ein Teilbauwerk von Autobahnbrücken jährlich modernisiert und instandgesetzt, teilt die Regierung mit.