Aktuelle Nachrichten
Milcherzeugnisverordnung (MilchErzV)
15.06.2026 Milcherzeugnisverordnung (MilchErzV)
V. v. 15.07.1970 BGBl. I S. 1150; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 21.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 168
ändert
- Milcherzeugnisverordnung (MilchErzV)
V. v. 15.07.1970 BGBl. I S. 1150; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 21.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 168
ändert
- Milcherzeugnisverordnung (MilchErzV)
Kategorien: Gesetzliche Neuerungen
Zweite Verordnung zur Änderung der IOP-Governance-Verordnung
15.06.2026 Zweite Verordnung zur Änderung der IOP-Governance-Verordnung
V. v. 08.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 167
ändert
- IOP-Governance-Verordnung (GIGV)
V. v. 08.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 167
ändert
- IOP-Governance-Verordnung (GIGV)
Kategorien: Gesetzliche Neuerungen
- Ehrentag zum Geburtstag des Grundgesetzes zeigt Wert des Miteinanders
Zum Abschluss des Aktionszeitraums des Ehrentages 2026 dankt Bundespräsident Steinmeier allen Menschen, die den Ehrentag unterstützt und sich daran beteiligt haben.
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Verordnung zur Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier, der Obst-Gemüse-Vermarktungsnormen-Durchführungsverordnung sowie der Milchproduktqualitätsverordnung und weiterer Verordnungen des Milchproduktrechts
14.06.2026 Verordnung zur Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier, der Obst-Gemüse-Vermarktungsnormen-Durchführungsverordnung sowie der Milchproduktqualitätsverordnung und weiterer Verordnungen des Milchproduktrechts
V. v. 21.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 168
ändert
- Milchproduktqualitätsverordnung (MilchPQV)
V. v. 21.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 168
ändert
- Milchproduktqualitätsverordnung (MilchPQV)
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Zweite Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
14.06.2026 Zweite Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 25.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 289
ändert
- Konfitürenverordnung (KonfV)
- Honigverordnung (HonigV)
- Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung (FrSaftErfrischGetrV)
V. v. 25.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 289
ändert
- Konfitürenverordnung (KonfV)
- Honigverordnung (HonigV)
- Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung (FrSaftErfrischGetrV)
Kategorien: Gesetzliche Neuerungen
Verordnung zur Anpassung des Milchproduktrechts an unionsrechtliche und technologische Entwicklungen
14.06.2026 Verordnung zur Anpassung des Milchproduktrechts an unionsrechtliche und technologische Entwicklungen
V. v. 24.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 280
enthält
- Milchproduktqualitätsverordnung (MilchPQV)
ändert
- Rohmilchgüteverordnung (RohmilchGütV)
- Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV)
- Verordnung zur Änderung der Agrarmarktstrukturverordnung und zur Aufhebung der Milch-Sachkunde-Verordnung
- Verordnung über Preisnotierung, Preisermittlung und Preiserhebung für Milcherzeugnisse
- Margarine- und Mischfettverordnung (MargMFV)
- Marktordnungswaren-Meldeverordnung
V. v. 24.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 280
enthält
- Milchproduktqualitätsverordnung (MilchPQV)
ändert
- Rohmilchgüteverordnung (RohmilchGütV)
- Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV)
- Verordnung zur Änderung der Agrarmarktstrukturverordnung und zur Aufhebung der Milch-Sachkunde-Verordnung
- Verordnung über Preisnotierung, Preisermittlung und Preiserhebung für Milcherzeugnisse
- Margarine- und Mischfettverordnung (MargMFV)
- Marktordnungswaren-Meldeverordnung
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Milchproduktqualitätsverordnung (MilchPQV)
14.06.2026 Milchproduktqualitätsverordnung (MilchPQV)
Artikel 1 V. v. 24.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 280, S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 21.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 168
Artikel 1 V. v. 24.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 280, S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 21.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 168
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Verordnung zur Änderung der EU/EWR-Handwerk-Verordnung
13.06.2026 Verordnung zur Änderung der EU/EWR-Handwerk-Verordnung
V. v. 09.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 172
ändert
- EU/EWR-Handwerk-Verordnung (EU/EWR HwV)
V. v. 09.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 172
ändert
- EU/EWR-Handwerk-Verordnung (EU/EWR HwV)
Kategorien: Gesetzliche Neuerungen
AI in litigation: How courts are analyzing AI privilege in the wake of <i>Heppner</i>
In February 2026, in United States v. Heppner, the US District Court for the Southern District of New York held that documents generated by a defendant through the publicly-available GenAI tool Claude were not protected by attorney‑client privilege or the work-product doctrine and could be produced.
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Bundestag macht Fehler bei Gesetzesänderung rückgängig: Jetzt sind wieder die Amtsgerichte für Stromsperren zuständig
Eine Reform des EnWG sollte für mehr Verbraucherschutz sorgen, tatsächlich setzte sie tausende Kunden, die ihre Stromrechnung nicht bezahlen konnten, zusätzlich unter Druck. Nun hat der Bundestag eine Lösung gefunden.
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Die Beschlüsse der Justizministerkonferenz: Politikerbeleidigung beschränken und Missbrauch bei Selbstbestimmung kontrollieren
Längere Verjährung für bestimmte Fälle der Vergewaltigung, Resilienz der Justiz stärken und die Politikerbeleidigung auf Kommunalpolitiker beschränken: Insgesamt rund 50 Beschlüsse verabschiedeten die Teilnehmenden der JuMiKo.
Kategorien: Juristische Nachrichten
Grüne wollen Pflegeversorgung auf Krisen vorbereiten
Gesundheit/Antrag Nach Ansicht der Grünen muss die häusliche und stationäre Pflege auf mögliche Krisen vorbereitet werden.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Wiederinbetriebnahme der Bahnstrecke Freiburg - Colmar
Auswärtiges/Anhörung Die Wiederinbetriebnahme der Bahnstrecke Freiburg-Colmar war ein Schwerpunkt der Anhörung der Verkehrsminister Deutschlands und Frankreichs vor der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
25.06.2026 10:00 Uhr | 960. Sitzung des Wirtschaftsausschusses | Berlin, Bundesrat, Leipziger Straße 3-4, Saal 2.088
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Humanitäre Hilfe stärken, Völkerrecht verteidigen, international Verantwortung übernehmen (PDF)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Kürzungspläne für pflegende Angehörige stoßen auf Kritik
Angedachte Rentenkürzungen für Menschen, die Angehörige pflegen, waren Thema einer Aktuellen Stunde am Freitag, 12. Juni 2026. Die Debatte mit dem Titel „Wertschätzung sicherstellen, Kürzungen vermeiden – Die Pflege von Angehörigen darf nicht in die Armut führen“ wurde auf Verlangen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf die Tagesordnung des Parlaments gesetzt. Anlass ist ein Referentenentwurf zur Reform der Pflegeversicherung, den Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) unlängst zur Ressortabstimmung ins Bundeskabinett eingebracht hat. Er ist die Grundlage für einen Gesetzentwurf, den die Bundesregierung in den nächsten Wochen in den Bundestag einbringen will. Grüne: Nicht nur auf dem Rücken der Betroffenen „Wir dürfen Gesundheit und Pflege nicht zur Sparbüchse der Nation werden lassen“, mahnte Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen) zum Auftakt der Aktuellen Stunde. Sie sprach die vielfältigen Probleme der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht zuletzt angesichts der demografischen Entwicklung an. Diese Probleme anzugehen sei Aufgabe der Politik, aber, wie sie betonte, „nicht nur auf dem Rücken der Betroffenen“, nämlich der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Diesen Eindruck aber vermittele der Referentenentwurf aus dem Hause Warken. 86 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland würden zu Hause versorgt, trug Haßelmann vor, und in erster Linie von Frauen. „Anstatt für Entlastung zu sorgen, ist die erste Botschaft von Ihnen: wir gehen an die Rentenpunkte der pflegenden Angehörigen ran“, kritisierte Haßelmann in Richtung der Regierungsbank. CDU/CSU: Pflege darf nicht zu Armut führen Anerkennung für die pflegenden Angehörigen brachten auch die anderen Rednerinnen und Redner dieser Debatte zu Ausdruck. Allerdings hob Katrin Staffler (CDU/CSU) die Schwierigkeit der Reformaufgabe hervor und hielt den Grünen entgegen: „Wenn es einfache Lösungen gäbe, wie Sie behaupten, hätten Sie es in Ihrer Regierungszeit halt gemacht!“ Die von den Grünen für die Aktuelle Stunde gewählt Überschrift, dass Pflege von Angehörigen nicht in die Armut führen dürfe, sei richtig, erklärte Staffler, und ihre Fraktion nehme die Sorgen „sehr ernst“. Sie hob aber viele positive Ansätze in dem Referentenentwurf hervor und kündigte an, im weiteren Gesetzgebungsverfahren auch über die Rentenpunkte zu sprechen. AfD sieht „Rentenkürzung statt Respekt“ Als „gefühlskalt, herzlos, unmenschlich“ charakterisierte Tobias Ebenberger (AfD) die Reformpläne der Gesundheitsministerin. Für pflegende Angehörige sähen diese „Rentenkürzung statt Respekt“ vor. Nach einer Modellrechnung bedeuten diese Pläne am Ende 64 Euro monatlich weniger Rente. Und bei Pflegebedürftigen werde die ohnehin vorhandene Sorge, den Angehörigen zur Last zu fallen, noch stärker, wenn diesen zusätzlich die Rente gekürzt werde. Ebenberger zählte eine Reihe von Staatsausgaben auf, die seine Partei kritisch betrachtet, und folgerte: „Für alles sind Millionen da, nur nicht für die Deutschen.“ Das Problem hier sei „nicht der einzelne Syrer, der das System ausnutzt, das Problem ist die asoziale Politik, die dieses Problem erst hervorruft“. SPD für angemessene Alterssicherung Für die SPD-Fraktion wies Claudia Moll darauf hin, dass noch nicht einmal ein Gesetzentwurf der Regierung vorliege. Dass die Pflege von Angehörigen nicht in die Armut führen dürfe, darin seien sich alle einig. Aber Regierungspolitik bedeute mehr, als Probleme zu benennen, betonte Moll. „Sie bedeutet, Verantwortung für das Ganze zu übernehmen, auch dann, wenn Zielkonflikte entstehen.“ Andere würden dagegen nur „Forderungen formulieren und Ängste schüren“. Pflegearbeit müsse sich in der sozialen Absicherung widerspiegeln, betonte Moll, und „dazu gehört für mich ausdrücklich auch die Alterssicherung“. Pflegebedingte Unterbrechungen oder Einschränkungen der Erwerbstätigkeit sollen sich angemessen in der Rentenversicherung abbilden. Linke: Wertschätzung zeigt sich am Rentenbescheid Evelyn Schötz (Die Linke) hob hervor, dass die Pläne der Gesundheitsministerin insbesondere Frauen träfen, „deren Renten ohnehin schon niedriger ausfallen“. Anstatt diese besser zu unterstützen, greife Warken „denen in die Tasche, die den Laden am Laufen halten“. Schötz setzte der Koalition die Forderungen ihrer Fraktion entgegen, darunter einen staatlichen Pflegelohn, sechs Wochen Freistellung mit Lohnfortzahlung bei plötzlich eintretenden Pflegefällen in der Familie sowie „bessere Rentenansprüche statt Kürzungen“. Wertschätzung zeige sich am Rentenbescheid, fasste Schötz zusammen.(pst/12.06.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
25.06.2026 10:00 Uhr | 950. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Integration und Sozialpolitik | Berlin, Bundesrat, Leipziger Str. 3-4, Saal 1.128
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Gesetzentwurf zur psychosozialen Prozessbegleitung beraten
Die Bundesregierung will die psychosoziale Prozessbegleitung als Instrument des strafprozessualen Opferschutzes stärken. Ihr entsprechender Gesetzentwurf (21/6214(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stand am Freitag, 12. Juni 2026, im Bundestag in erster Lesung zur Debatte. Der Entwurf wurde im Anschluss an die Aussprache in die Ausschüsse überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Rechtsausschuss sein. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Regelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung sollen – insbesondere in Paragraf 406g der Strafprozessordnung und im Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren – überarbeitet werden, „um zu ermöglichen, dass das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung besser angenommen wird und flächendeckend erhalten bleibt“, schreibt die Bundesregierung. Ferner soll Verletzten von Straftaten aus dem Bereich der häuslichen Gewalt in gravierenden Fällen, die diese Form der nicht-rechtlichen Unterstützung besonders benötigten und bisher noch keinen Anspruch darauf hätten, die Inanspruchnahme einer psychosozialen Prozessbegleitung ermöglicht werden. Minderjährige und besonders schutzbedürftige Erwachsene, die durch eine Sexual- oder eine schwere Gewaltstraftat verletzt wurden, haben seit 2017 einen Anspruch auf professionelle nicht-rechtliche Begleitung und Betreuung während des gesamten Strafverfahrens, die psychosoziale Prozessbegleitung. Sie umfasst laut Bundesregierung die qualifizierte nicht-rechtliche Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung im Strafverfahren. Opferschutz bei schweren Sexual- und Gewaltstraftaten Untersuchungen hätten gezeigt, dass sie sich zu einem wesentlichen Instrument zur Stärkung des strafprozessualen Opferschutzes bei schweren Sexual- und Gewaltstraftaten entwickelt habe. Gleichzeitig seien die Beiordnungszahlen, also die statistisch erfassten Fallzahlen darüber, wie oft Gerichte verletzten Opfern staatliche Unterstützung zur Seite gestellt haben. hinter den prognostizierten Erwartungen zurückgeblieben und erschienen „noch steigerungsfähig“. Auch sollten Opfer von gravierender häuslicher Gewalt besser geschützt werden. Als weiteres wichtiges Ziel des Gesetzentwurfs nennt die Bundesregierung die Stärkung der Opfer von Volksverhetzung und verhetzender Beleidigung. Bisher seien sie nicht in den Katalog des Paragrafen 395 Absatz 3 der Strafprozessordnung (Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger) aufgenommen. Dies erscheine vor dem Hintergrund, dass Beleidigungsdelikte nach den Paragrafen 185 bis 189 des Strafgesetzbuches aufgenommen seien, nicht sachgerecht. (joh/hau/12.06.2026)
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Anträge zur Wohnungspolitik beraten
Die Wohnungspolitik stand am Freitag, 12. Juni 2026, im Mittelpunkt einer Parlamentsdebatte. Grundlage waren zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Titeln „Vorfahrt für bezahlbaren Wohnraum und nachhaltige Stadtentwicklung“ (21/6340(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Leere Büros zu Wohnungen umwandeln – Günstiger Wohnraum statt Büroleerstand“ (21/6341(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Beide Vorlagen wurden im Anschluss an die Debatte in den federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag zu nachhaltiger und sozialer Stadtentwicklung Die Grüne fordern in ihrem ersten Antrag verschiedene Maßnahmen für eine nachhaltige und soziale Stadtentwicklung. Ausnahmen, Befreiungen und Vorrang zugunsten des Wohnungsbaus im Genehmigungs- und Planungsverfahren sollen grundsätzlich nur noch dann zulässig sein, wenn mindestens 50 Prozent der entstehenden Wohnungen langfristig sozial gebunden oder gemeinwohlorientiert sind. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (21/6340(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Außerdem soll keine Netto-Neuversiegelung und kein Verlust von ökologisch wertvollen Flächen erfolgen. Das Vorkaufsrecht der Kommunen soll verbessert und der Milieuschutz in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten krisenfest ausgestaltet werden, damit Ausnahmeregelungen nicht als Schlupfloch für Luxusmodernisierungen missbraucht werden können. Grüne fordern "Umbauturbo" Um zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum dort zu schaffen, wo er am dringendsten benötigt werde, brauche es Vorfahrt für dauerhaft bezahlbaren und gemeinwohlorientierten Wohnungsbau und ein Baurecht, das den Umbau und die Nachverdichtung durch einen „Umbauturbo“ in den Mittelpunkt stelle, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gleichzeitig dürften die Auswirkungen der Klima- und Biodiversitätskrise nicht außer Acht gelassen werden: „Der anhaltend hohe Flächenverbrauch und die fortschreitende Bodenversiegelung zerstören natürliche Lebensräume und verschärfen die Wasserkrise zunehmend“, heißt es in dem Antrag. Der Bundesregierung wird vorgeworfen, durch die Absenkung der Umweltprüfung, die massive Einschränkung der Klagemöglichkeiten von Bürgern und Verbänden sowie durch die Absenkung des Artenschutzes im Bundesnaturschutzgesetz die ökologische Säule der nachhaltigen Stadtentwicklung zu gefährden. Antrag zu Wohnraum und Büroleerstand Die Grünen wollen mit ihrem Antrag erreichen, dass mehr leerstehender Büroraum zu Wohnungen umgebaut werden kann. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Musterbauordnung zu einer Umbauordnung weiterzuentwickeln und so den Umbau leerstehender Büros zu Wohnungen zu erleichtern. Außerdem soll der Umbau leerstehender Büro- und Gewerbeflächen finanziell attraktiver gestaltet und mit Bundesmitteln aktiv und effektiv gefördert werden. Konträr zur Mangellage auf dem Wohnungsmarkt stehe eine stark steigende Zahl an leerstehenden Büroräumen, insbesondere in den Großstädten, heißt es in dem Antrag. Ende 2025 hätten bundesweit 12,5 Millionen Quadratmeter Büroflächen leer gestanden. Das seien circa 1,4 Millionen Quadratmeter mehr als 2024 gewesen. „Angesichts steigender Mietpreise und eines sich zuspitzenden Wohnraummangels ist der gleichzeitige Leerstand von Millionen von Quadratmetern ungenutzter Büroflächen insbesondere in Ballungsräumen nicht hinnehmbar“, stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fest. Umkehr der Kosten-Nutzen-Rechnung Da es auch klimapolitisch weitaus positiver sei, bereits bestehende Gebäude umzubauen und umzunutzen als auf Neubau zu setzen, solle die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem das im Büroleerstand steckende Potenzial freigesetzt werden könne. Die Umnutzung von leerstehenden Büros schaffe dringend benötigten Wohnraum, ohne neue Flächen zu versiegeln oder bestehende Nutzungskonflikte zu verschärfen. Da es aktuell rentabler sei, Bürogebäude leerstehen zu lassen, als sie umzubauen und zu vermieten, müsse es eine Umkehr der Kosten-Nutzen-Rechnung bei der Um- und Zwischennutzung von Büroflächen für Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten geben. Dazu soll unter anderem geprüft werden, ob Kommunen durch eine Änderung des Grundsteuergesetzes für Grundstücke mit dauerhaft leerstehenden Gebäuden einen gesonderten Hebesatz bei der Grundsteuer C festsetzen können. (hle/hau/12.06.2026)
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