Aktuelle Nachrichten
BVerwG 6 A 16.23 - Urteil
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BVerwG 6 A 17.23 - Urteil
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BVerwG 6 A 6.23 - Urteil - Keine deutschlandweite Vereinigung der Hammerskins
Abstimmung; Abtrennung; Anhörung; Arbeitsteilung; Ausspähung; Autonomie; Behördenzeugnis; Beschlagnahme; Bruderschaft; Dachorganisation; Einziehung; faires Verfahren; Funktion; Funktionsträger; Hauptverein; Identität; Kennzeichen; Kooperation; Koordinierung; Letztentscheidungsrecht; Mehrheitsprinzip; Mitglieder; Mitgliederpolitik; Nachholung; nachrichtendienstliche Beobachtung; Organisation; Organisationsstruktur; Prozessstrategie; Quellenfreiheit; Regelwerk; Rollenverteilung; Staatsfreiheit; Tatsachenmaterial; Teilorganisation; Verein; Vereinigung; Vereinsvermögen; V-Leute; Überzeugungsgewissheit; Zuständigkeit; (Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))
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BVerwG 6 A 7.23 - Urteil
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Anhörung zur Modernisierungsagenda beschlossen
Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss Der Forschungsausschuss wird am 22. April eine öffentliche Anhörung zur von den Grünen geforderten Modernisierungsagenda durchführen. Das haben die Abgeordneten einstimmig beschlossen.
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Positives Echo auf Reform des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes
Bei einer öffentlichen Anhörung des Forschungsausschusses hat am Mittwoch, 15. April 2026, die Mehrheit der geladenen Experten die geplante Reform des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes (WissFG) begrüßt. Während der Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/4500) auf positive Resonanz stieß, kritisierten einzelne Sachverständige den Vorschlag des Bundesrats, der ebenfalls Gegenstand der Anhörung war. Mit der Reform des WissFG sollen auch projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen vom Besserstellungsverbot ausgenommen werden. Bislang galt dies nur für im Gesetz explizit genannte Einrichtungen wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung, die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften und die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren. Durch die Flexibilisierung des Besserstellungsverbots können gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen ihre Forschenden künftig besser bezahlen als vergleichbare Bundesbeschäftigte. Außerdem sollen künftig Einzelanträge und Prüfungen entfallen. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Bundesrat einen eigenen Entwurf (21/1393) zur Änderung des WissFG vorgelegt. Aufhebung des Besserstellungsverbots Für Martin Keller, Präsident der Helmholtz-Gemeinschaft, ist Deutschland noch immer ein „fantastischer Standort“ für die Forschung. Um im internationalen Wettbewerb weiterhin bestehen zu können, bräuchten Wissenschaftseinrichtungen allerdings „verlässliche und zugleich flexible Rahmenbedingungen“. Um Spitzenforschung in Deutschland zu betreiben, müsse das Besserstellungsverbot beispielsweise auch „für wenige entscheidende Schlüsselpositionen jenseits der direkten Forschung“ aufgehoben werden. Deutschland könne derzeit etwa im Bereich IT im internationalen Wettbewerb kaum mithalten. Zusätzlich müssen laut Keller Verfahren - etwa bei Ausgründungen - beschleunigt werden: „Weniger Einzelfallkontrolle, mehr Vertrauen in die Einrichtungen“, forderte er mit Blick auf umkämpfte Forschungsfelder wie KI. Auch bei der Anerkennung von Abschlüssen brauche es mehr Tempo, um Talente nicht ans Ausland zu verlieren. Außerdem mahnte Keller, dass zu viele Steuerungs- und Kontrollmechanismen die Innovationskraft einschränken könnten. Insgesamt begrüße er die Novelle des WissFG ausdrücklich als ersten Schritt in einer Reihe von Reformen. Ebenfalls überzeugt vom Gesetzentwurf der Bundesregierung zeigte sich Dieter Bathen, Vorstandsvorsitzender der Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft. Der Entwurf sei „richtig, ausgewogen und praxisnah“ und schaffe faire Wettbewerbsbedingungen, da Einrichtungen nun aus eigenen Mitteln marktgerechte Gehälter zahlen könnten. Änderungswünsche äußerte Bathen nicht. Auch Gregor Wrobel, Präsidiumsmitglied der Deutschen Industrieforschungsgemeinschaft Konrad Zuse e.V., zeigte sich zufrieden mit dem Entwurf der Bundesregierung, da dieser die Rahmenbedingungen für die Industrieforschung verbessere, ohne zusätzliche öffentliche Mittel zu veranschlagen. Nach der aktuellen Regelung müssten Forschungseinrichtungen bei der Anstellung und Vergütung ihres Personals strikt nach projektbezogenen und nicht-projektbezogenen Positionen unterscheiden. Dies sei in der Realität jedoch kaum möglich. Dass künftig keine Ausnahmeanträge mehr gestellt werden müssten und so der administrative Aufwand für die Einrichtungen abnehme, begrüßte er sehr. Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten Jens Katzek, Geschäftsführer der Automotive Cluster Ostdeutschland GmbH, kritisierte den Gesetzentwurf des Bundesrates. Katzek betonte, dass viele Unternehmen derzeit mit wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen hätten und erwägen würden, Arbeitsplätze ins Ausland zu verlagern. Um dies zu verhindern, müsse Deutschland stärker auf Innovationen setzen. Alles, was der Innovationsfähigkeit im Weg stehe oder für Unternehmen Unklarheit schaffe, müsse abgebaut werden. Dass der Bundesrat das Besserstellungsverbot für alle Einrichtungen aufheben wolle, die „maßgeblich“ vom Bund gefördert werden, sei eine zu unklare Definition und schaffe Rechtsunsicherheit. Daher unterstütze er den Entwurf der Bundesregierung. Kritisch gegenüber der Reform des WissFG zeigte sich Andreas Keller, Hauptvorstand bei der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Die Bundesregierung solle sich nicht nur auf Spitzenforscher konzentrieren, sondern auf gute Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten. Durch befristete Verträge und schlechte Bezahlung für Promovierende herrsche an außeruniversitären Forschungseinrichtungen derzeit eine „Schlechterstellung“ des akademischen Mittelbaus. Diese habe nicht nur für die Forscherinnen und Forscher Folgen, „sondern gefährdet auch die Kontinuität und Qualität sowie die Innovationskraft der Forschung und auch die Attraktivität von Arbeitsplätzen“, sagte Keller. Für ihn liegt die Lösung in der Tarifbindung für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Tarifvertragliche Regelungen würden schon jetzt eine Ausnahme vom Besserstellungsverbot ermöglichen: Der richtige Weg für bessere Arbeitsbedingungen wäre daher der Dialog mit den Gewerkschaften. (des/15.04.2026)
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Verbraucherkredite: Ausnahme für Debitkarten geplant
Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss Der Rechtsausschuss hat am Mittwoch den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf "zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge" beschlossen.
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Anhörung für Energiesteuersenkung am Montag
Finanzen/Ausschuss Zu der von den Koalitionsfraktionen geplanten vorübergehenden Senkung der Energiesteuer führt der Finanzausschuss am kommenden Montag eine öffentliche Anhörung durch.
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Grüne stellen Antrag auf Einführung einer Digitalsteuer
Finanzen/Antrag Große Techkonzerne wie Amazon, Apple, Alphabet, Microsoft oder Meta will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stärker besteuern. Über ihren Antrag berät der Bundetag am heutigen Mittwoch.
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AfD will Jan Wenzel Schmidt aus KfW-Verwaltungsrat abberufen
Finanzen/Antrag Die AfD-Fraktion will ihr ehemaliges Fraktionsmitglied Jan Wenzel Schmidt aus dem Verwaltungsrat der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abziehen
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Gesetzentwurf zur Senkung der Stromsteuer für alle
Finanzen/Gesetzentwurf Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf zur Senkung der Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum für alle Verbraucher vorgelegt.
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Regierung: Kein Anlass zur Regulierung von Gewerbemieten
Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Antwort Die Bundesregierung sieht keinen Anlass zur Regulierung von Gewerbemieten, teilt sie in der Antwort auf eine Grünen-Anfrage mit.
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Gesetzentwurf zur Senkung der Energiesteuer
Finanzen/Gesetzentwurf Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf für eine befristete Senkung der Energiesteuersätze für Diesel und Benzin um 14,04 Cent je Liter eingebracht
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AfD fordert Maßnahmen zum Schutz der Wissenschaftsfreiheit
Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung/Antrag In einem Antrag fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung auf, sich stärker für den Schutz der Wissenschafts- und Meinungsfreiheit an deutschen Universitäten und Hochschulen einzusetzen.
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Grüne fordern Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen
Verkehr/Gesetzentwurf Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Einführung einer allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h im Straßenverkehr.
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916 Millionen Euro für Sanierung von Sportstätten
Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Antwort Rund 916 Millionen Euro stehen in diesem Jahr für die Sanierung von Sportstätten zur Verfügung, berichtet die Bundesregierung in der Antwort auf eine AfD-Anfrage.
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auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/4776 - Sorge- und Umgangsrecht im Kontext häuslicher Gewalt (PDF)
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Industrie kritisiert Umsetzung der geänderten IED-Richtlinie
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen“ (geänderte IED-Richtlinie, 21/4786) trifft bei Industrievertretern auf deutliche Ablehnung. Hauptkritikpunkt war bei einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses am Mittwoch, 15. April 2026, der Verzicht auf in der EU-Vorgabe ermöglichte Ausnahmeregelungen, was aus Sicht der Sachverständigen zu Wettbewerbsnachteilen für deutsche Unternehmen führe. Umweltschutzorganisationen hingegen begrüßten den Entwurf und warnten vor einer Abschwächung der Regelung. Ziel des Entwurfes ist es laut Bundesregierung, die Umweltleistung industrieller Anlagen zu verbessern. Betreiber sollen unter anderem verpflichtet werden, bis spätestens 2026 ein Umweltmanagementsystem einzuführen. Darüber hinaus sind höhere Anforderungen bei der Umsetzung von Schlussfolgerungen von sogenannten Beste-Verfügbaren-Techniken (BVT) vorgesehen. "Wettbewerbsverzerrung zu Lasten des Standortes Deutschland" Der Entwurf sei angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage und steigender Insolvenzen „aus der Zeit gefallen“, befand Verena A. Wolf vom Verband der Chemischen Industrie (VCI). Man bekomme ein sehr kleinteiliges Genehmigungsmanagement mit vielen neuen inhaltlichen Anforderungen für die Herstellung von Produkten, „die wir alle brauchen und die wir hier in Deutschland herstellen sollten“. Wolf appellierte an die Abgeordneten: „Überlegen Sie sich nochmal, ob wir wirklich jetzt in dieser Situation diese Richtlinie in der vorliegenden Form umsetzen sollen“. Sie plädierte für die Aussetzung der Umsetzung und für ein gemeinsames Review auf europäischer Ebene. Ansonsten riskiere man den Verlust „weiterer guter Arbeitsplätze“. Die Rechtsanwältin Prof Dr. Andrea Versteyl, die als Beraterin von Industriebetrieben in Genehmigungsverfahren aktiv ist, kritisierte, dass es keine vollständige 1:1-Umsetzung, sondern ein „Gold-Plating“ gebe. Letzteres liege auch dann vor, wenn von Abweichungen oder Öffnungsklauseln in der Richtlinie kein Gebrauch gemacht wird. Auf die damit verbundene Wettbewerbsverzerrung zu Lasten des Standortes Deutschland habe auch der Bundesrat hingewiesen, sagte sie. Versteyl verwies darauf, dass die IED-Änderungsrichtlinie aktuell seitens der EU selbst überarbeitet werde und sprach sich dafür aus, auf den sogenannten EU-Umwelt-Omnibus zu warten. Warnung vor mehr Bürokratie Eine deutliche Nachbesserung des Entwurfes forderte auch Holger Lösch vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). In der aktuellen Fassung führe er zu mehr Bürokratie und zusätzlichen Kosten für die Unternehmen, „während die deutsche Industrie in einer ihrer schwersten Krisen steckt“. Im besagten EU-Umwelt-Omnibus gebe es schon wichtige Erleichterungen für die Unternehmen, so Lösch. Diese sollten seiner Auffassung nach in die nationale Umsetzung einfließen, was nicht ausreichend geschehen sei. Außerdem brauche es eine schlankere und unbürokratischere Umsetzung der IED-Richtlinie. „Wir müssen alle europarechtlich gegebenen Spielräume nutzen“, forderte er. Angesichts von Stellenabbau, der Verlagerung von Produktionskapazitäten ins Ausland und der hohen Kosten für die Transformation komme die Regelung zur Unzeit, befand Dr. Puya Raad von der Thyssenkrupp Steel Europe AG. Die von der Bundesregierung im Rahmen des Artikelgesetzes vorgelegten Vorschriften seien daher an einigen Stellen im parlamentarischen Verfahren zwingend zu ändern, um für Betreiber und Vollzugsbehörden eine praxistaugliche und rechtssichere Anwendung zu ermöglichen und durch eine 1:1-Umsetzung unnötige zusätzliche Bürokratie zu vermeiden. Raad warb dafür, die Vereinfachungen aus dem Umwelt-Omnibusverfahren „in Gänze zu berücksichtigen“. "Verwaltungsaufwand verringern" Erheblichen Anpassungsbedarf erkannte auch Dr. Martin Ruhrberg vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Insbesondere gelte das bei den neuen wasserrechtlichen Bestimmungen, um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und eine schlanke bürokratiearme Umsetzung zu erreichen, um so den Erfüllungsaufwand für Betreiber und Behörden weiter zu verringern und nicht auszuweiten. Ruhrberg forderte, die Umsetzung der sich aus der novellierten IED ergebenen neuen Betreiberpflichten im Sinne einer 1:1-Umsetzung durchgängig auf IED-Anlagen zu beschränken. Es sollten aus seiner Sicht alle Möglichkeiten zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes für Behörden und Betreiber genutzt und die Ausnahmetatbestände der Richtlinie umgesetzt werden. Kritik an Abschwächungen des Ambitionsniveaus Dr. Cornelia Nicklas von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) kritisierte die aktuellen Diskussionen über mögliche Abschwächungen des Ambitionsniveaus der IED im Zuge des Umwelt-Omnibusverfahrens auf europäischer Ebene. Überlegungen und Forderungen dahingehend, die Implementation der geltenden IED bis zum 1. Juli 2026 in nationales Recht auszusetzen, sowie die Inhalte der Richtlinie auf europäischer Ebene oder vorweggenommen auf nationaler Ebene abzuschwächen, „haben aus unserer Sicht keine Berechtigung“, sagte die DUH-Vertreterin. Die der IED unterfallenden Industrieanlagen in Deutschland seien schließlich für etwa fünf Prozent der Schadstoffemissionen und zehn Prozent der Treibhausgasemissionen in der EU sowie jährliche Gesundheits- und Umweltkosten in Höhe von rund 69 bis 108 Milliarden Euro verantwortlich. Selin Esen von der Umweltrechtsorganisation ClientEarth verwies darauf, dass sich die Emissionsgrenzwerte für die Anlagen schon seit 2010 verbindlich an einer Bandbreite orientieren müssten, „die beschreibt, was technisch und wirtschaftlich möglich und vertretbar ist“. Diese Bandbreiten ergäben sich aus technischen Beratungen von Industrievertretern, EU-Mitgliedstaaten und NGOs. In der Praxis habe sich jedoch das Problem ergeben, so Esen, „dass Emissionsgrenzwerte oft am oberen Ende der Bandbreite festgelegt werden“. Dieser Wert sei aber bis zu zehnmal höher als der untere Wert. Genau hier setze die Industrieemissionsrichtlinie von 2024 an und fordere eine Orientierung am strengsten Wert. Gleichzeitig gebe es Flexibilität für die Betreiber und sehr lange Übergangsfristen. Laut Esen ist es „höchste Zeit, dass Industrieanlagen die strengst möglichen Emissionsgrenzwerte einhalten“. Das werde durch den Gesetzentwurf umgesetzt. (hau/15.04.2026)
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Anhörung zur Industrieemissionsrichtlinie
Die Bundesregierung will die geänderte EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) in deutsches Recht umsetzen. Mit dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen" (21/4786) hat sich der Umweltausschuss am Mittwoch, 15. April 2026, in einer öffentlichen Anhörung befasst. Ziel ist es laut Entwurf, die Umweltleistung industrieller Anlagen zu verbessern. Betreiber sollen unter anderem verpflichtet werden, bis spätestens 2026 ein Umweltmanagementsystem einzuführen. (15.04.2026)
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