Aktuelle Nachrichten

Aussprache zur Familienpolitik der Zukunft

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 09.10.2025 - 17:10
„Dem Deutschen Volke – Unsere Zukunft gestalten und durch geeignete Familienpolitik sichern“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/2034), den der Bundestag am Donnerstag, 9. Oktober 2025, erstmals beraten hat. Nach halbstündiger Debatte wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion will Familien mit deutscher Staatsangehörigkeit mit Krediten und anderen familienpolitischen Maßnahmen unterstützen. Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung unter anderem, ein Kreditmodell über die Kreditanstalt für Wiederaufbau zu schaffen, das bei der Geburt jedes Kindes zinslose Kredite für die Eltern in Höhe von bis zu 10.000 Euro gewährt. Die Vergabe des Kredits soll an die deutsche Staatsangehörigkeit geknüpft sein und daran, dass mindestens ein Elternteil vor dem Zeitpunkt der entsprechenden Antragstellung seit mindestens 24 Monaten einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht oder sich in einer Berufsausbildung oder im Studium befindet. Außerdem gehört zu den Forderungen, das bisherige Elterngeld künftig bis zum Ende des dritten Lebensjahrs des Kindes zu zahlen. Dieses Elterngeld soll alternativ auch den Großeltern gewährt werden können, wenn sie die Betreuung übernehmen. Die Regierung soll ferner flexible Arbeitszeitmodelle für Eltern fördern und die Schwangerschaftskonfliktberatung so reformieren, dass „das Ziel des Lebensschutzes wieder ins unangefochtene Zentrum der Beratungen gerückt wird und die Beratung nicht das Ziel verfolgen darf, zu einer Abtreibung hinzuführen“. Die traditionelle Familie aus Mann, Frau und Kind(ern) müsse wieder die „Basis der familienpolitischen Leitkultur unseres Landes darstellen“, dies schließe den Respekt für andere Formen des Zusammenlebens weder aus, noch bedeute es eine Diskriminierung derselben, heißt es in dem Antrag weiter. (che/09.10.2025)

Keine Impfung, keine Entschädigung: Selbstständiger bleibt auf Verdienstausfall sitzen

beck-aktuell - Do, 09.10.2025 - 17:01

Wer sich nicht gegen das Coronavirus impfen lässt, hat keinen Anspruch auf Verdienstausfall-Entschädigung aufgrund einer häuslichen Quarantäne. Das hat das BVerwG in Leipzig entschieden.



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Great Lakes Insurance SE

Einschränkung des Geschäftsbetriebes im Dienstleistungsverkehr
Kategorien: Finanzen

Norton Rose Fulbright named on multiple winning deals at the IJGlobal ESG Awards 2025

Norton Rose Fulbright - Do, 09.10.2025 - 16:40
Global law firm Norton Rose Fulbright has advised on multiple winning transactions at this year’s IJGlobal ESG Awards 2025. 

Gil Ofarims Braut zeigte den Mittelfinger: Aber nicht ihm

beck-aktuell - Do, 09.10.2025 - 16:39

Entgegen Berichten der BILD zeigte Gil Ofarims Braut während des Hochzeits-Shootings nicht ihrem Bräutigam "den" Mittelfinger, sondern einem Security-Mitarbeiter, der die Romantik gestört haben soll. Das LG Berlin II hat die krude Geste nun richtig eingeordnet, mit ebenso unromantischer Rechtsfolge.



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Verbraucherkreditverträge und Schuldnerberatungs­dienste

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 09.10.2025 - 16:35
Die Bundesregierung will die EU-Richtlinie 2023 / 2225 über Verbraucherkreditverträge umsetzen und zugleich ein neues Stammgesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher schaffen. Der Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge“ (21/1851) stand am Donnerstag, 9. Oktober 2025, ebenso zur ersten Lesung an wie der Entwurf „über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz, 21/1847). Nach halbstündiger Debatte wurden beide Vorlagen an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Künftig sollen Kleinkredite bis 200 Euro, zins- und gebührenfreie Kredite, Kredite mit einer Laufzeit bis zu drei Monaten sowie sogenannte „Buy now, pay later“-Modelle in die verbraucherschützenden Regelungen für Kreditverträge einbezogen werden. Außerdem werden vorvertragliche Informationspflichten geändert. Für den Abschluss von Allgemein-Verbraucherdarlehen soll künftig die Textform genügen. Geplant ist zudem, die von der Rechtsprechung entwickelten objektiven Grenzen für sittenwidrig überhöhte Kreditzinsen gesetzlich festzuschreiben und die Frist für den Widerruf bei fehlerhaften Informationen auf maximal zwölf Monate und 14 Tage zu begrenzen. Änderung mehrerer Gesetze Ziel ist es, die nach der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie notwendigen Änderungen im nationalen Recht vorzunehmen. Die Umsetzung ist laut Vorlage bis zum 20. November 2025 erforderlich. Laut Bundesregierung sind dazu vor allem Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie im Einführungsgesetz zum BGB erforderlich. So sollen unter anderem der Anwendungsbereich des Allgemein-Verbraucherdarlehensrechts ausgeweitet und die Schutzvorschriften verschärft werden. Die Kreditwürdigkeitsprüfung soll verschärft und stärker an die Vorgaben für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge angeglichen werden. Ergänzend enthält der Entwurf Regelungen zu erweiterten Informationspflichten für Kreditgeber sowie zum Widerrufsrecht von Verbrauchern. Änderungen sind dazu auch in elf weiteren Gesetzen und Verordnungen vorgesehen. Zudem soll ein neues Stammgesetz geschaffen werden, das Gesetz zur Aufsicht über Verbraucherkredite im Rahmen der Absatzfinanzierung (Absatzfinanzierungsaufsichtsgesetz). Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Entwurf eines Schuldnerberatungsdienstegesetzes (21/1847) sollen Vorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023 / 2225 in deutsches Recht umgesetzt werden. Danach haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher, die Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen haben oder haben könnten, Zugang zu unabhängigen Schuldnerberatungsdiensten erhalten, für die nur begrenzte Entgelte zu entrichten sind. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die entsprechenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften bis spätestens 20. November 2025 umzusetzen. Das Schuldnerberatungsdienstegesetz soll demnach vorsehen, dass die Länder die Verfügbarkeit unabhängiger Schuldnerberatungsdienste sicherstellen. Diese Dienste sollen für Verbraucherinnen und Verbraucher „grundsätzlich kostenlos“ sein. Die Erhebung eines begrenzten Entgeltes ist demnach möglich, sofern es höchstens die Betriebskosten deckt und keine unangemessene Belastung für die Verbraucher darstellt. Vorgesehen sind zudem jährliche Berichtspflichten der Länder an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Ministeriums an die Europäische Kommission über die Zahl der vorhandenen Beratungsstellen. In Deutschland gibt es laut Bundesregierung rund 1.380 Schuldnerberatungsstellen. Verlässliche Daten zu deren geografischer Verteilung, Ausstattung oder Wartezeiten lägen jedoch nicht vor, „auf deren Grundlage sich die Notwendigkeit oder der Umfang eines Ausbaus der Beratungskapazitäten prognostizieren ließe“. Daher lasse sich der finanzielle Mehraufwand auf Seiten der Länder nicht im Vorhinein quantifizieren. (hau/scr/09.10.2025)

BND-Professor spricht von "Türken mit deutschem Pass": Gehalt wird gekürzt

beck-aktuell - Do, 09.10.2025 - 16:32

Ein beamteter Professor bezeichnet Deutsche mit ausländischen Wurzeln als "Türken mit einem deutschen Pass". Sein Dienstherr sieht darin ein Dienstvergehen – das BVerwG auch.



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Schwarz-Rot kündigt Sozialreform an: "Das Bürgergeld ist jetzt Geschichte"

LTO Nachrichten - Do, 09.10.2025 - 16:16

Das "Bürgergeld" soll künftig nicht mehr so heißen, Arbeitsverweigerer sollen härter bestraft werden. Das Grundprinzip des Förderns und Forderns bleibt gleich. Die Arbeitsministerin sagt auch: Viel Geld wird man mit der Reform nicht sparen.

Hoheitliche Funktion: Ärzte haften nicht für etwaige Corona-Impfschäden

beck-aktuell - Do, 09.10.2025 - 16:14

Vor fast vier Jahren wird einem Mann nach einer Corona-Impfung eine Herzerkrankung diagnostiziert. Er verklagt seine Ärztin auf Schmerzensgeld. Aber müsste die überhaupt haften? Der BGH verneint das.



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Bundesrat bittet um Nachbesserungen bei Energy Sharing

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 09.10.2025 - 16:10
Wirtschaft und Energie/Unterrichtung Bundesregierung legt Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts als Unterrichtung vor

Bundesrat will Änderungen bei CCS-Technologie

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 09.10.2025 - 16:10
Wirtschaft und Energie/Unterrichtung Bundesregierung legt Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetz als Unterrichtung vor

Bundesrat will Planbarkeit beim Energiewirtschaftsgesetz

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 09.10.2025 - 16:10
Wirtschaft und Energie/Unterrichtung Unterrichtung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Vierten Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

AfD will Möglichkeit für Hausdurchsuchungen einschränken

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 09.10.2025 - 16:10
Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Ein Gesetzentwurf der AfD verfolgt das Ziel, dass bei Ehrverletzungsdelikten keine Hausdurchsuchungen mehr vorgenommen werden dürfen.

Bundesrat fordert Änderungen bei EU-Erneuerbaren-Richtlinie

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 09.10.2025 - 16:10
Wirtschaft und Energie/Unterrichtung Bundesregierung legt Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze als Unterrichtung vor

Angaben zu Steuererlässen bei Erbschaften und Schenkungen

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 09.10.2025 - 16:10
Finanzen/Antwort Im Jahr 2024 gab es 41 Schenkungen und vier Erbschaften mit Steuererlassen nach der Verschonungsbedarfsprüfung gemäß § 28a des Erbschaftssteuergesetzes

Bundesweite Sanierung von Sportstätten erörtert

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 09.10.2025 - 16:00
Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Bundesweite Sanierung von Sportstätten muss zeitnah durchgeführt werden“ (21/2032) eingebracht, den der Bundestag am Donnerstag, 9. Oktober 2025, erstmals beraten hat. Nach halbstündiger Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Sport und Ehrenamt überwiesen. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion wirbt in ihrem Antrag für eine zeitnah durchgeführte bundesweite Sanierung von Sportstätten. Auch wenn die verfassungsmäßige Zuständigkeit für die Sportstättenförderung bei den Ländern liege, ist nach Auffassung der Fraktion der Bund in der Verantwortung, wenn es um die Sanierung maroder Sportstätten geht. Von der Bundesregierung wird unter anderem ein 40-Milliarden-Euro-Förderprogramm, verteilt auf fünf bis acht 8 Jahre, verlangt. Für die Modernisierung und Sanierung von Sportstätten will die AfD eine 90 Prozent Bundes- und zehn Prozent Länder-Beteiligungsquote und eine gemeinsame Anstrengung von Bund und Ländern für eine Entbürokratisierung. (mis/hau/09.10.2025)

Bezahlte Frühstückspausen im ÖPNV: Tarifvertrag sperrt Betriebsvereinbarung

beck-aktuell - Do, 09.10.2025 - 15:33

Was im Tarifvertrag geregelt ist, kann auch mithilfe des Betriebsrats oft nicht überschrieben werden. Das BAG stellt das Verhältnis im Fall eines ÖPNV-Arbeitgebers klar: Eine jahrelang gewährte Frühstückspause konnte nicht einfach per Betriebsvereinbarung abgeschafft werden.



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Bundestag beschließt einheitliche Ausbildung für Pflegehelfer

beck-aktuell - Do, 09.10.2025 - 15:29

Die Ausbildung zum Altenpflegehelfer dauert in Baden-Württemberg ein Jahr. Bei Krankenpflegehelfern in Sachsen sind es zwei Jahre. Doch solche Unterschiede soll es künftig nicht mehr geben.



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Gesetzentwürfe zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 09.10.2025 - 15:25
Um die beschleunigte Vergabe öffentlicher Aufträge ging es in einer halbstündigen Bundestagsdebatte am Donnerstag, 9. Oktober 2025. In erster Lesung wurden zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung beraten. Sowohl der Gesetzentwurf „zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ (21/1934) als auch der Gesetzentwurf „zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr“ (21/1931) wurden im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Die öffentliche Beschaffung müsse einfacher, schneller und flexibler werden, um die staatliche Reaktion auf die derzeitigen großen und dringlichen Herausforderungen, etwa die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, die Erneuerung und Verbesserung der Infrastruktur und die beschleunigte Digitalisierung angemessen zu unterstützen, macht die Bundesregierung deutlich. Die nationalen Vergaberegeln oberhalb der europarechtlich vorgegebenen Schwellenwerte unterliegen den europarechtlichen Vergaberichtlinien und sollen durch das vorliegende Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz) angepasst werden. Zu den zentralen Zielen gehören die Erhöhung der Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 Euro, die Reduzierung von Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie die Beschleunigung von Nachprüfungsverfahren. Außerdem werden spezifische Maßnahmen für mittelständische Unternehmen und „junge und innovative Unternehmen“ eingeführt, um deren Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen zu erleichtern. Da der europarechtliche Rahmen den Reformspielraum einschränkt und nur gewisse Anpassungsmöglichkeiten eröffnet, die durch das vorliegende Gesetz genutzt werden, setzt sich die Bundesregierung nach eigener Aussage auch auf europäischer Ebene für eine Reform der Vergaberichtlinien ein. In diesem Sinne werde die Bundesregierung konkrete Vorschläge auf europäischer Ebene einbringen. Unterhalb der europäischen Schwellenwerte werde sie eine Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) im Einvernehmen mit den Ländern erarbeiten. Damit soll auch das wichtige Ziel der möglichst weitgehenden Vereinheitlichung der unterschwelligen Vergaberegeln, welches insbesondere für Unternehmen eine wichtige Bürokratieentlastung darstellt und von Bund und Ländern geteilt wird, erreicht werden. Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Um den in Anbetracht der veränderten sicherheitspolitischen Situation erheblich gestiegenen Bedarf an Liefer-, Bau- und Dienstleistungen für die Bundeswehr so schnell wie möglich decken zu können, soll es für das Bundesministerium der Verteidigung und seinen Geschäftsbereich „für den Zeitraum bis zur angestrebten vollumfänglichen Verteidigungsbereitschaft“ ermöglicht werden, weitere vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge anzuwenden sowie Hürden bei Genehmigungsverfahren abzubauen. Dabei werde den Aspekten Schutz und Geheimschutz militärischer Anlagen besonders Rechnung getragen, schreibt die Bundesregierung. Durch die Regelungen dieses Gesetzes könne die Vergabe öffentlicher Aufträge sowie die Errichtung verteidigungswichtiger Anlagen schneller durchgeführt werden, als dies nach der derzeitigen Rechtslage möglich ist, zeigt sich die Regierung überzeugt. Zudem werde die Berücksichtigung von Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen im Rahmen von Vergabe- und Genehmigungsverfahren sowie die gemeinsame Beschaffung und Zusammenarbeit in der Europäischen Union und mit Partnerstaaten weiter gestärkt. Um perspektivisch auch auf künftige Bedrohungen adäquat reagieren zu können, würden zudem Regelungen eingeführt, „die die innovative Beschaffung und Genehmigung stärken“. (hau/09.10.2025)