Aktuelle Nachrichten

Antitrust damages litigation in Italian courts: Key challenges and open issues regarding the application of Italy’s national legislation implementing the EU Damages Directive

Norton Rose Fulbright - 27.01.2026
Antitrust damages litigation is a significant area of growth before Italian courts, regarding both follow-on claims based on pre-established findings of infringements and stand-alone claims where the infringement must still be proven.

Bundesregierung: Stromnetz ist stabil

Wirtschaft und Energie/Antwort Bundesregierung sieht keine Belastung des 50-Herz-Stromnetzes durch Wind- und Solarenergie, 2025 habe es keine "Blackout"- Gefahr gegeben

Nicht deklarierte Projekte in den Palästinensischen Gebieten

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort Von der AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage erneut nach nicht namentlich deklarierten Projekten in den Palästinensischen Gebieten gefragt, verweist die Bundesregierung auf eine frühere Antwort.

Grüne fragen nach STARK-Programm

Wirtschaft und Energie/KleineAnfrage Die Grünen erkundigen sich in einer Kleinen Anfrage, wie viele Stellen von Bundesbehörden mittlerweile im Rahmen des STARK-Programms geschaffen und besetzt wurden.

AfD-Nachfrage zu nicht deklarierten Projekten in Syrien

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/KleineAnfrage Die AfD erkundigt sich in einer Nachfrage auf eine Antwort der Bundesregierung erneut nach nicht namentlich deklarierten Projekten in Syrien.

Nicht namentlich deklarierte Projekte im Jemen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/KleineAnfrage In einer Kleinen Anfrage erkundigt sich die AfD nach zwölf vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung namentlich nicht deklarierten Projekten im Jemen.

Projekte zum Schutz von Transsexuellen in Vietnam

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/KleineAnfrage In einer Kleinen Anfrage erkundigt sich die AfD nach Projekten des BMZ zum Schutz von Transsexuellen in Vietnam.

Meilensteine und Abnahme in IT-Projekten

CMS Hasche Sigle Blog - 27.01.2026

IT-Projekte stehen und fallen mit klarer Struktur: Meilensteine schaffen Planbarkeit und konkrete Zielvorgaben. Ein guter IT-Vertrag legt nachvollziehbare Meilensteine fest, bestimmt jeweils eindeutige Erfolgskriterien und regelt den Abnahmeprozess. 

Am erfolgreichen Erreichen von Meilensteinen hängt nicht nur der Projekterfolg insgesamt, sondern oft auch die Vergütung. Vertraglich gibt es dabei einiges zu beachten, nicht zuletzt, weil mit der (bewussten) Wahl des Vertragstyps bereits eine entscheidende Weichenstellung getroffen wird. So gibt es im Hinblick auf die rechtliche Einordnung von Meilensteinen erhebliche Unterschiede zwischen Werkvertragsrecht und anderen Vertragstypen wie Dienstvertrag.

Dieser Beitrag erklärt, wie Sie Meilensteine und Abnahmeprozesse rechtssicher gestalten, damit aus Meilensteinen keine Stolpersteine werden.

Meilensteine zur Fortschrittskontrolle und gezielten Projektsteuerung

Meilensteine bringen nicht nur Struktur in ein IT-Projekt, sie dienen auch der gezielten Steuerung. Indem ein IT-Vertrag Meilensteine als Zwischenziele definiert, können die Vertragsparteien laufend oder zumindest in regelmäßigen Abständen beurteilen, ob ein IT-Projekt nach Plan verläuft und gegebenenfalls gezielt nachsteuern. Dadurch erhöht sich für Kunden die Planungssicherheit, da sie etwaige Verzögerungen zeitnah erkennen können. So erfahren sie nicht erst am Tag des geplanten Go-Live von einer Schieflage und können mit dem Auftragnehmer konkrete Abhilfemaßnahmen eruieren. Für den Fall, dass sich eine längere Verzögerung der Meilensteine oder gar ein vollständiges Scheitern eines IT-Projekts abzeichnet, können Kunden frühzeitig nach Alternativlösungen suchen oder die Verträge für Bestandslösungen verlängern.

Zahlungsmeilensteine: Verknüpfung von Zielerreichung und Vergütung

Oftmals knüpfen die Vertragsparteien in IT-Verträgen die Zahlung der Vergütung an das Erreichen von Meilensteinen. Dabei können die Parteien auch nur ausgewählte Meilensteine als Zahlungsmeilensteine festlegen. Durch eine solche Verknüpfung der erfolgreichen und zeitgerechten Erfüllung bestimmter Leistungspflichten mit der Vergütungszahlung wird ein Auftragnehmer zur Einhaltung der entsprechenden Vertragspflichten incentiviert. 

Üblicherweise wird die Gesamtvergütung für ein IT-Projekt in mehrere Tranchen aufgeteilt, deren Auszahlung jeweils an einen Zahlungsmeilenstein geknüpft ist. Bei der Allokation der Vergütungstranchen auf die Zahlungsmeilensteine ist Vorsicht geboten: Damit bis zum Abschluss eines IT-Projekts ein wirksamer Anreiz für den Auftragnehmer besteht, sollte an den letzten Zahlungsmeilenstein ein substantieller Teil der Vergütung geknüpft sein. Denn schuldet ein Kunde bereits für die ersten Zahlungsmeilensteine einen erheblichen Teil der Vergütung, bleibt für den finalen Meilenstein nur ein kleiner Prozentsatz offen. Entsprechend gering ist in einem solchen Fall der monetäre Anreiz des Auftragnehmers, einen solchen letzten Meilenstein vereinbarungsgemäß zu erfüllen.

Aus Auftragnehmersicht ist bei Zahlungsmeilensteinen wiederum zentral, dass diese aus eigener Kraft erreichbar ausgestaltet sind. Das bedeutet, dass alle für das Erreichen eines Meilensteins vereinbarten Kriterien im Idealfall allein durch den Auftragnehmer erfüllt werden können. Etwaige Projektabhängigkeiten, die für den konkreten Meilenstein eine Rolle spielen, sollten im IT-Vertrag klar benannt werden. Ebenso sollten die Vertragsparteien regeln, wie es sich auf die Zahlungspflicht und die nachgelagerten Meilensteine auswirkt, wenn der Auftragnehmer eine für einen Meilenstein verlangte Tätigkeit nicht abschließen kann, weil der Kunde eine Mitwirkungspflicht nicht rechtzeitig erfüllt. Für Auftragnehmer ist eine solche Regelung nicht nur bei Zahlungsmeilensteinen entscheidend, um nicht unverschuldet auf die Vergütung warten zu müssen. Vielmehr spielt ein solcher Mechanismus eine wichtige Rolle bei Haftungsfragen rund um die Verzögerung oder Nichterreichung von Meilensteinen generell. 

Worauf müssen Vertragsparteien achten, um klare und rechtlich verbindliche Meilensteine in IT-Verträgen zu erhalten?

Meilensteine bilden in IT-Verträgen die Schnittstelle zwischen Leistungsbeschreibung und Zeitplanung. Dabei fassen die Vertragsparteien bestimmte Tätigkeiten und (Zwischen-)Ergebnisse zu einem Meilenstein zusammen weisen diesem einen bestimmten Zeitpunkt zu. Dieser kann sowohl in einem konkreten Datum bestehen als auch relativ ausgestaltet sein (z.B. „vier Wochen nach Projektbeginn“ oder „drei Monate nach dem vorhergehenden Meilenstein“). 

Je Meilenstein sollten die Vertragsparteien die relevanten Tätigkeiten und Ergebnisse klar beschreiben und jeweils objektive, überprüfbare Kriterien festlegen, wann diese als erfolgreich erledigt gelten. Wichtig ist zudem, dass die verlangten Tätigkeiten und Ergebnisse jeweils eindeutig einer Vertragspartei zugewiesen werden. So banal dies klingen mag, sind in der Praxis Meilensteinpläne mit langen Listen von Tätigkeiten und Deliverables ohne jegliche Verantwortlichkeitsallokation keine Seltenheit. In solchen Fällen drohen Streitigkeiten darüber, welche Vertragspartei für die Erledigung verantwortlich ist, die ein Projekt erheblich verzögern (und verteuern) können. Für das Erreichen eines Meilensteins erforderliche Mitwirkungsleistungen des Kunden oder andere Projektabhängigkeiten sollten im IT-Vertrag ebenfalls genau beschrieben werden. 

Die Vertragsparteien sollten im IT-Vertrag überdies festhalten, ob die für die Meilensteine vorgesehenen Zeitpunkte rechtlich verbindlich sein sollen oder lediglich Zielvorstellungen darstellen. Auch die Rechtsfolgen, die bei der Nichterreichung oder Verzögerung eines Meilensteins greifen sollen, sollten die Parteien vertraglich klären. Eine Gestaltungsmöglichkeit besteht darin, bestimmte weitreichende Rechtsfolgen wie ein Kündigungs- oder Rücktrittsrecht nur bei besonders kritischen Meilensteinen vorzusehen.

Prüfprozess praxistauglich gestalten

Egal, ob das Erreichen eines Meilensteins durch eine Abnahme im werkvertraglichen Sinn oder durch eine Freigabe markiert wird, sollten die Vertragsparteien hierfür im IT-Vertrag einen strukturierten und dokumentierten Prozess vorsehen. Typischerweise wird dieser Prozess dadurch initiiert, dass der Auftragnehmer dem Kunden den Abschluss der relevanten Tätigkeiten und Deliverables mitteilt. Je nach Art der Deliverables (z.B. Software, Handbücher) und der vorhandenen Expertise prüft im Anschluss der Kunde – gegebenenfalls gemeinsam mit dem Auftragnehmer – die Arbeitsergebnisse und führt verschiedene Tests durch (z.B. Funktions-, Integrations- oder User-Acceptance-Tests). Im IT-Vertrag sollten nicht nur die einzelnen Testschritte genau beschrieben werden, sondern auch etwaige Testfälle sowie welche Vertragspartei (echte oder synthetische) Testdaten beisteuert.

Außerdem sollten die Kriterien, nach denen sich bemisst, ob ein bestimmter Test als bestanden gilt, objektiv überprüfbar und vertraglich eindeutig geregelt sein. Im Softwarebereich ist es üblich, zwischen verschiedenen Fehlerkategorien von leichteren bis hin zu kritischen Fehlern zu unterscheiden. Nicht jeder kleine Fehler sollte automatisch dazu führen, dass ein Test als nicht bestanden gilt bzw. die Abnahme/Freigabe eines Meilensteins verweigert werden darf. Andererseits sollten die Vertragsparteien im IT-Vertrag Schwellenwerte bestimmen, ab denen auch eine Häufung kleinerer Fehler zum Scheitern eines Tests führt.

Neben der inhaltlichen Regelung der Tests im IT-Vertrag, sollten die Vertragsparteien die Verantwortlichkeiten für die einzelnen Schritte sowie für deren Dokumentation festlegen. Um Projektverzögerungen oder -blockaden zu verhindern, sollte der Vertrag zudem eine maximale Zeitdauer für die Durchführung der einzelnen Testschritte und einen Eskalationsmechanismus für Meinungsverschiedenheiten vorsehen.

Werkvertrag oder Dienstvertrag – das sind die Unterschiede bei Meilensteinen

Die Entwicklung oder Implementierung von Software wird in IT-Verträgen häufig Werkvertragsrecht unterstellt. Beim Werkvertrag bildet die Abnahme einen zentralen Punkt, an den das Gesetz wichtige Rechtsfolgen knüpft wie z.B. Pflicht zur Zahlung der Vergütung, Verjährungsbeginn der Mängelansprüche sowie Gefahrenübergang, sofern nicht abweichend vertraglich geregelt. Aus Auftragnehmersicht kann es vorteilhaft sein, die Abnahme in verschiedene Teilabnahmen je Meilenstein zu stückeln anstelle einer einzelnen Gesamtabnahme nach Erreichen des finalen Meilensteins. Ein solches Vorgehen bietet sich vor allem bei mehreren, voneinander unabhängigen Teilprojekten an. Auch Kunden können von Teilabnahmen profitieren, wenn sie dadurch bereits abgenommene Module bereits nutzen können. Auf der anderen Seite birgt ein solches Vorgehen aus Kundensicht erhebliche Risiken, insbesondere bei Projekten mit vielen Schnittstellen oder Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Projektteilen. In solchen Fällen könnte ein Kunde nur noch beschränkt Mängelrügen hinsichtlich bereits abgenommener Teilprojekte erheben. Für Kunden dürfte daher regelmäßig eine Gesamtabnahme vorteilhafter sein oder zumindest eine Schlussabnahme, welche die Integration und die Schnittstellen zwischen sämtlichen (bereits abgenommenen) Teilprojekten prüft. Jedenfalls sollten die Vertragsparteien eine bewusste Wahl treffen und die Art der Abnahme eindeutig im IT-Vertrag vereinbaren.

In einem Dienstvertrag ist hingegen von Gesetzes wegen keine Abnahme vorgesehen, da nicht ein bestimmter Erfolg, sondern „lediglich“ sorgfältiges Tätigwerden geschuldet ist. Umso wichtiger ist es, in einem dem Dienstvertragsrecht unterstehenden IT-Vertrag vertraglich eine werkvertragliche Abnahme nachzubauen. So können die Vertragsparteien beispielsweise die Freigabe von Meilensteinen anhand konkreter Kriterien vorsehen, an die wiederum beispielsweise Vergütungspflichten oder andere vertragliche Rechtsfolgen geknüpft werden. Auch in dienstvertraglichen IT-Verträgen können Fehlerkategorien und Regelungen zur Beseitigung von Fehlern im Zusammenhang mit Meilensteinen festgelegt werden.

Egal ob Werk- oder Dienstvertrag, für Auftragnehmer kann es hilfreich sein, für bestimmte Situationen eine Abnahmefiktion zu vereinbaren. Etwa, wenn ein Arbeitsergebnis bereits im Produktivbetrieb durch den Kunden genutzt wird oder es zu massiven Verzögerungen im Abnahmeprozess durch den Kunden kommt.

Allgemein gilt: Je konkreter und eindeutiger Meilensteine im IT-Vertrag geregelt werden, desto besser können Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien über den Projektfortschritt vermieden und IT-Projekte gezielt gesteuert werden

Zusammenfassend sind die folgenden konkreten Handlungsempfehlungen hilfreich:

  • Beschreiben Sie die relevanten Tätigkeiten und Arbeitsergebnisse für jeden Meilenstein und weisen Sie diese klar einer Vertragspartei zu.
  • Legen Sie bewusst fest, an welche Meilensteine Vergütungszahlungen gekoppelt sind. Achten Sie dabei auf eine angemessene Allokation der Vergütung auf verschiedene Meilensteine.
  • Bestimmen Sie für jeden Meilenstein überprüfbare Erfolgskriterien und legen Sie passende Tests (z.B. Funktions-, Integrations-, User-Acceptance-Test) und Testfälle fest.
  • Vereinbaren Sie ein dokumentiertes und strukturiertes Prüfverfahren: Protokolle, Fehlerkategorien, Rollen, Fristen, Eskalationsmechanismus.
  • Klassifizieren Sie Fehler (wesentlich vs. unwesentlich) und regeln Sie deren Auswirkungen auf Abnahme/Freigabe und Nachbesserung.
  • Entscheiden Sie bewusst zwischen werk- und dienstvertraglichen Projekten und passen die vertraglichen Regelungen entsprechend an (Abnahme vs. Freigabe).
  • Regeln Sie etwaige Mitwirkungsleistungen des Kunden (z.B. Bereitstellung von Testdaten, Treffen von Entscheidungen) und die Folgen bei Verzögerungen.

In dieser Blog-Serie informieren wir Sie zur erfolgreichen Vertragsgestaltung bei IT-Projekten. Dabei widmen wir zentralen Aspekten eigene Blog-Beiträge zu Themen wie

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Der Beitrag Meilensteine und Abnahme in IT-Projekten erschien zuerst auf CMS Blog.

Bund, Länder und Kommunen sind sich einig: Der Sozialstaat soll bürgernäher werden

beck-aktuell - 27.01.2026

Schlanker, bürgernäher, transparenter: Bund, Länder und Kommunen wollen den Sozialstaat tiefgreifend reformieren und digitalisieren. Zentrales Element: Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld sollen in einem einzigen Sozialleistungssystem zusammengeführt werden.



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The UAE's new AML regime

Norton Rose Fulbright - 27.01.2026
As 2025 drew to a close, the United Arab Emirates (UAE) implemented significant changes to strengthen its anti-money laundering framework with the implementation of Federal Law No. 10 of 2025 (New AML Law), and the corresponding Cabinet Executive Regulation No. 134 of 2025 (Executive Regulation).