Aktuelle Nachrichten

141/2025 : 13. November 2025 - Schlußanträge des Generalanwaltes in der Rechtsache C-523/24

EuGH Nachrichten - Do, 13.11.2025 - 10:19
Sociedad Civil Catalana
Generalanwalt Spielmann ist der Ansicht, dass verschiedene Bestimmungen des spanischen Amnestiegesetzes über die Befreiung von der Haftung wegen Haushaltsuntreue mit dem Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz unvereinbar sein könnten

Bundesrat fordert straffe Verfahren beim Schienen-Ausbau

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 13.11.2025 - 10:16
Verkehr/Gesetzentwurf Der Bundesrat will die Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs und der Schieneninfrastruktur straffen.

Bedingungen für deutschen Film müssen verbessert werden

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 13.11.2025 - 10:16
Kultur und Medien/Ausschuss Kulturstaatsminister Wolfram Weimar und Vertreter der Filmwirtschaft sprechen sich in einem Fachgespräch des Kulturausschusses für bessere Rahmenbedingungen für den deutschen Film aus.

Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen reist nach Italien

Bundestag | Pressemitteilungen - Do, 13.11.2025 - 10:08
Eine Delegation des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen reist vom 16. bis 20. November 2025 zu Gesprächen auf politischer und baufachlicher Ebene nach Mailand und Venedig, um angesichts der Herausforderungen auf dem deutschen Bau- und Wohnungsmarkt Anregungen für die Ausschussarbeit zu gewinnen. In Mailand seien in den letzten Jahren moderne Bauprojekte zum Teil auf alten Bahn- und Industrieflächen realisiert worden, wie Porta Nuova, CityLife und das Olympische Dorf für die Winterspiele Milano Cortina 2026. Über deren Bauzeit, Bauweise, Nachhaltigkeit, Energieeffizienz, Fördermittel und Kostenstruktur informiert sich die Delegation bei Politikern der Regionalregierung der Lombardei, der Stadt Mailand und ansässigen Architekten. Darüber hinaus führt sie Gespräche zu Smart City, Infrastrukturmaßnahmen, geplanten Bauvorhaben und zum Klimaschutz. In Venedig besucht der Ausschuss die 19. Internationale Architekturbiennale. Gesprächspartner dort sind der Präsident der Biennale Pietrangelo Buttafuoco und Nicola Borgmann, eine der Kuratorinnen des Deutschen Pavillons „Stresstest“. Bei einem Treffen mit Architekten und Verantwortlichen der Stadt Venedig geht es den Abgeordneten um den Hochwasserschutz, die Sanierung historischer, unter Denkmalschutz stehender Gebäude, auch unter dem Aspekt der Energieeffizienz, und die Lage auf dem Immobilienmarkt. Die Delegation besteht aus den Abgeordneten Caren Lay (Ltg.), Katalin Gennburg (beide Die Linke), Mechthild Heil, Lars Rohwer (beide CDU/CSU), Bastian Treuheit (AfD), Angelika Glöckner (SPD), Kassem Taher Saleh (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

139/2025 : 13. November 2025 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-525/23

EuGH Nachrichten - Do, 13.11.2025 - 10:08
Oti
Aufenthaltserlaubnis in der Union zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst: Ein Mitgliedstaat darf für den Nachweis, dass ausreichende Mittel vorhanden sind, keine zusätzlichen Bedingungen aufstellen

140/2025 : 13. November 2025 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-563/24

EuGH Nachrichten - Do, 13.11.2025 - 10:08
PB Vi Goods
Landwirtschaft
Ein alkoholfreies Getränk darf nicht als Gin verkauft werden

Nachhaltige Reisen werden noch selten gebucht

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 13.11.2025 - 10:02
Tourismus/Ausschuss Der durchaus vorhandene Wunsch nach nachhaltigen Reisen spiegele sich nicht in den Buchungszahlen, berichtete die Regierung am Mittwoch im Tourismusausschuss.

UN-Sonderberichterstatter fordert Führungsrolle Deutschlands

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 13.11.2025 - 10:02
Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss Der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Entwicklung, Surja Deva, hat vor dem Nachhaltigkeitsbeirat für eine Führungsrolle Deutschlands beim Aufbau des Multilateralismus plädiert.

Bundestag lehnt Entwurf für ein Klimaschutzfolgen­berei­nigungsgesetz ab

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 13.11.2025 - 10:00
Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. November 2025, zwei Gesetzentwürfe der AfD-Fraktion über die „Beseitigung der Klimaschutzfolgen und Wiederherstellung der Energieinfrastruktur in Deutschland“ (21/575) abgelehnt. In namentlicher Abstimmung stimmten 131 Abgeordnete für den Entwurf eines Klimaschutzfolgenbereinigungsgesetzes (21/576) und 443 dagegen. In einer zweiten namentlichen Abstimmung fand eine angestrebte Änderung des Grundgesetzes mit 128 Stimmen gegen 432 Stimmen keine Mehrheit. Beiden Abstimmungen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/1725) zugrunde, in der die Ablehnung der Gesetzentwürfe empfohlen wurde. Weil beide Gesetzentwürfe bereits in zweiter Beratung entschieden wurden, entfiel die dritte Lesung. Erste namentliche Abstimmung Zweite namentliche Abstimmung Erster Gesetzentwurf der AfD Mit dem ersten Gesetzentwurf (21/575) strebt die AfD eine Grundgesetzänderung an. Sie fordert die Änderung des Artikels 143h im Grundgesetz (GG) sowie die Aufhebung des dort festgeschriebenen Ziels zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045. Der Artikel 143h ist erst einige Monate in Kraft, für ihn hatten im März Bundestag und Bundesrat weitreichende Änderungen der Haushalts- und Finanzverfassung beschlossen. Der Bund kann damit ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 mit einem Volumen von bis zu 500 Milliarden Euro errichten. Zudem steht ein Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro für den Klima- und Transformationsfonds bereit. Die AfD-Abgeordneten wollen den Artikel 143h GG ersetzen und damit erreichen, dass alle staatlichen Maßnahmen, Gesetze, Verordnungen und andere Regelungen zum „sogenannten Klimaschutz“, namentlich die Vermeidung und Bepreisung von CO2-Emissionen, die Förderung und Genehmigungsverfahren des Ausbaus von Photovoltaik, der Solarthermie, der Windenergie, der Bioenergie, der Erdwärme, der Wasserkraft sowie die entsprechenden Maßnahmen in den Sektoren Industrie, Gewerbe, Verkehr und Gebäude „nicht im überragenden öffentlichen Interesse liegen“, heißt es in dem Entwurf. Zudem sollen die Sondervermögen aufgehoben werden, „da für zielgenaue Infrastrukturvorhaben genügend Mittel aus dem Kernhaushalt bereitgestellt werden können“, so die Begründung. "Nachfragegerechte Energieversorgung" Stattdessen soll „mit Blick auf die Bedienung der Grundbedarfe“ in den Bereichen Wohnen, Ernährung sowie Gesundheit eine leistungsfähige und krisenfeste Verkehrs-, Kommunikations- und Energie-Infrastruktur, eine effiziente Wirtschaft, die Anpassung an klimatische Änderungen und eine Verstetigung des Umwelt- und Naturschutzes herausgestellt werden, sowie dass für die Sicherstellung, Planung, Bau und Betrieb einer nachfragegerechten, stabilitätsorientierten, ausfallsicheren sowie wetterunabhängigen Energieversorgung mit möglichst niedrigen Gestehungskosten und Flächeninanspruchnahmen (zum Beispiel Kernenergie und Kohle) ein überragendes öffentliches Interesse bestehe. Die Ersetzung des Artikels 143h des Grundgesetzes stelle klar, dass „sogenannte Klimaschutz-Maßnahmen“ inhaltlich nicht begründet seien und „folglich nicht gerechtfertigte Grundrechtseinschränkungen darstellen und daher nicht im öffentlichen Interesse liegen“. Das Bundes-Klimaschutzgesetz zum Beispiel „ist also nicht relevant für die Wahrung des Grundgesetzes und kann daher aufgehoben werden“, so der AfD-Entwurf. Zweiter Gesetzentwurf der AfD Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung der Klimaschutzfolgen und Wiederherstellung der Energieinfrastruktur in Deutschland - Klimaschutzfolgenbereinigungsgesetz“ (21/576) sollen das Atomgesetz geändert und 23 Gesetze – unter anderem der Klima- und Transformationsfonds, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der Zertifikatehandel, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie die Gesetze zum Atom- und Kohlestromausstieg – aufgehoben werden, die zum Erreichen der Klimaziele erlassen wurden. Die AfD nennt diese Vorhaben „im Wesentlichen ideologisch motiviert“ und „daher verzichtbar oder sogar schädlich“. Außerdem solle Deutschland das Kyoto-Protokoll von 1997 kündigen und aus dem Übereinkommen von Paris 2015 aussteigen. „Deindustrialisierung Deutschlands aufhalten“ Mit dem Gesetz will die AfD „den wirtschaftlichen Niedergang und die Deindustrialisierung Deutschlands aufhalten und damit eine fortschreitende Verarmung verhindern“. Ein nennenswerter Einfluss von menschlich verursachtem CO2 in der Atmosphäre auf das Klima der Erde sei laut AfD weder erkennbar noch wissenschaftlich nachgewiesen. Vielmehr wohne Prognosen der klimatischen Entwicklung, die über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren hinausgreifen, „nach wie vor keinerlei Vorhersagekraft mehr inne“. Deshalb sei es „erheblich zielführender“ und daher geboten, sich den klimatischen Bedingungen in erforderlicher Weise anzupassen. Dies sei bislang nur unzureichend erfolgt. Daher sollten, sobald es die Haushaltslage erlaube, Mittel im Bundeshaushalt bereitgestellt werden, „die Deutschland für Notsituationen und Naturkatastrophen besser vorbereiten“. Die Energieversorgung und damit die Netzstabilität könne und müsse in Hinblick der notwendigen Versorgungssicherheit durch nichtvolatile Quellen sichergestellt werden, „insbesondere durch saubere fossile und nukleare Kraftwerke“. „Wiedereinstieg in die Kernenergie“ Da der Ausstieg aus der Kernenergie „inzwischen viel zu weit fortgeschritten“ sei, müsse „ein staatlicher Wiedereinstieg angestrebt werden“. Die bisherige Infrastruktur aus Kohle-, Gas- und Kernkraftwerken habe sich für „eine sichere und wirtschaftliche Energieversorgung bewährt“, deshalb sollten die Anlagen weiterbetrieben beziehungsweise wieder in Betrieb genommen werden. Der Ausbau der erneuerbaren Energien und die CO2-Bepreisung gelten für die AfD als Hauptursache der „Deindustrialisierung Deutschlands“ und der hohen Energiepreise hierzulande. Nach 20 Jahren EEG sei für die erneuerbaren Energien trotz „exorbitanter Subventionen“ eine Konkurrenzfähigkeit „noch nicht einmal absehbar“. Die Abschaffung des Treibhausgas-Emissionshandels und des Brennstoffemissionshandelsgesetzes würde „Bürger und Unternehmen“ hingegen „substanziell entlasten“ und den Unternehmen „dringend benötigte finanzielle Spielräume geben“. (nki/hau/13.11.2025)

138/2025 : 13. November 2025 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-499/23

EuGH Nachrichten - Do, 13.11.2025 - 09:56
Kommission/ Ungarn
Freier Warenverkehr
Freier Warenverkehr: Das von Ungarn eingeführte Verfahren für die Ausfuhr von Rohstoffen und Baumaterialien verstößt gegen das Unionsrecht

137/2025 : 13. November 2025 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-272/24

EuGH Nachrichten - Do, 13.11.2025 - 09:55
Tribunalul Galaţi
Freizügigkeit
Ein Richter, der zusätzlich zu den mit der Stelle, für die er ernannt wurde, verbundenen Aufgaben auch Aufgaben wahrnimmt, die zu einer unbesetzten Stelle an seinem Gericht gehören, hat keinen Anspruch auf eine notwendigerweise finanzielle Entschädigung

VdW Pensionsfonds AG: BaFin setzt Sonderbeauftragten ein

BaFin – Maßnahmen der BaFin - Do, 13.11.2025 - 09:00
Die Finanzaufsicht BaFin hat einen Sonderbeauftragten mit den Befugnissen eines Vorstandsmitglieds bei der VdW Pensionsfonds AG eingesetzt. Damit stellt sie sicher, dass die Geschäftsleitung des Pensionsfonds mit der gesetzmäßig erforderlichen Anzahl an Mitgliedern besetzt ist.
Kategorien: Finanzen

VdW Pensionsfonds AG: BaFin setzt Sonderbeauftragten ein

Die Finanzaufsicht BaFin hat einen Sonderbeauftragten mit den Befugnissen eines Vorstandsmitglieds bei der VdW Pensionsfonds AG eingesetzt. Damit stellt sie sicher, dass die Geschäftsleitung des Pensionsfonds mit der gesetzmäßig erforderlichen Anzahl an Mitgliedern besetzt ist.
Kategorien: Finanzen

„Hightech Agenda Deutschland“ im Bundestag beraten

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 13.11.2025 - 09:00
Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. November 2025, über die „Hightech Agenda Deutschland“ beraten. Die Unterrichtung durch die Bundesregierung (21/1100) wurde im Anschluss an die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung die Federführung. Mehr Wertschöpfung, Wettbewerbsfähigkeit und Souveränität: Das verspricht sich die Bundesregierung von der „Hightech Agenda Deutschland“. Mit der Agenda will die Bundesregierung verstärkt in Zukunftstechnologien investieren und so die „Innovations- und Wirtschaftskraft unseres Landes deutlich erhöhen“. Ministerin: Hightech-Republik Deutschland Die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dorothee Bär (CSU), möchte das Land zur „Hightech-Republik Deutschland“ machen. Für dieses Ziel sei die Hightech-Agenda der Turboantrieb. Bär berichtete den Abgeordneten, dass bei der Auftaktveranstaltung zur Hightech-Agenda im Oktober eine positive Aufbruchstimmung geherrscht habe. Es gehe nun darum, in den sogenannten Roadmapping-Prozessen neue Partner miteinzubeziehen, „eine gemeinsame Schlagkraft zu entwickeln“ und dann einen klaren Fokus auf die konkreten Anwendungen zu setzen. Bis zum Frühjahr solle für jede Schlüsseltechnologie eine „Roadmap“ vorliegen. Wichtig ist laut Bär außerdem, dass die Technologien und Innovationen ihren Weg in die Praxis finden. Deutschland sei bereits herausragend in der Grundlagenforschung, es müsse aber besser darin werden, daraus auch Geschäftsmodelle zu entwickeln. „Es ist nicht verboten, mit guten Ideen auch Geld verdienen zu wollen“, so die Ministerin. AfD: Deutschland verwaltet nur den Status quo Während Staaten wie die USA und China Milliarden in den technologischen Fortschritt pumpten, würde Deutschland lediglich „den Status quo“ verwalten, sagte Prof. Dr.-Ing. Michael Kaufmann (AfD). Es sei dringend an der Zeit, ins Handeln zu kommen, denn „noch nie war technologische Entwicklung so rasant und noch nie war Deutschlands Zustand so lähmend“, sagte er. Bärs Ministerium müsste nun beweisen, dass es mehr als ein „Ankündigungsministerium“ sei. Kaufmann machte in seiner Rede deutlich, dass die Forschung in Deutschland großartige Arbeit leiste, allerdings von Bürokratie und fehlenden Mitteln ausgebremst werde. SPD: Technologische Souveränität kein Wunschtraum mehr Die Hightech-Agenda ist laut der SPD-Abgeordneten Dr. Wiebke Esdar das „Zukunftsprogramm“ der Bundesregierung. Damit wolle sie Deutschland „auf die großen Umbrüche unserer Zeit vorbereiten“ wie in der Digitalisierung und bei der Energiewende. Durch die Agenda würden Rahmenbedingungen geschaffen werden und „Raum für Kreativität und Freiheit“ entstehen. Denn auch die Haltung spiele eine Rolle für technologischen Fortschritt: Forschung muss frei bleiben, um Neues zu denken, sagte Esdar. Ein Beispiel dafür, dass „technologische Souveränität kein Wunschtraum mehr ist, sondern dass sie ein Anspruch ist, den wir in die Wirklichkeit umsetzen“, sei der Supercomputer Jupiter. Vor wenigen Wochen im nordrhein-westfälischen Jülich in Betrieb genommen, habe er die Rechenleistung von einer Million Smartphones. Grüne: Entbürokratisierung statt Förderdschungel Ayse Asar (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte, dass es bislang an Klarheit fehle, wer bei der Hightech-Agenda mitentscheiden dürfe. Statt „gemeinsamer Verantwortung erleben wir Zuständigkeits-Pingpong“ zwischen den Ministerien, mahnte sie. Die bisherige Inszenierung der Hightech-Agenda sei perfekt gewesen, doch es müssten nun auch Maßnahmen folgen. Wenn technologische Souveränität mehr sein soll als nur ein gut klingendes Schlagwort, dann müsse gemeinsam gehandelt werden. Statt „Förderdschungel“ muss Deutschland laut Asar anfangen, Abläufe zu entbürokratisieren. Linke: Es braucht ehrliche Kosten- und Nutzenrechnung Bei allen Aspekten der Hightech-Agenda fehle es an einer „ehrlichen Kosten- und Nutzenrechnung für die Gesellschaft“, die auch sozialökologische Kosten in den Blick nehme, sagte die Linken-Abgeordnete Sonja Lemke. Als Beispiel bezog sie sich auf die Schlüsseltechnologie Künstliche Intelligenz: Zum einen würden die benötigten Rechenzentren Unmengen an Energie verbrauchen, zum anderen würde der Datenschutz von der Bundesregierung vernachlässigt. „Wenn Daten einmal in der KI sind, kann man sie dort nicht mehr herausholen“, sagte sie. Da KI-Systeme gesellschaftliche Vorurteile reproduzieren, muss die Bundesregierung laut Lemke benachteiligte Gruppen hier besonders schützen. Auch die Auswirkungen auf Arbeitskräfte im globalen Süden, deren Aufgabe es ist, die für die KI-genutzten Daten zu sichten, müssten bei der Hightech-Agenda eine Rolle spielen. „Faire Arbeitsbedingungen entlang der gesamten Lieferkette“ sollten auch für Technologien wie KI gelten. Außerdem mahnte Lemke an, dass das Forschungsministerium sich nicht nur mit der Hightech-Agenda befassen dürfe. Sanierungsbedürftige Gebäude, unzureichende BAföG-Regelungen, prekäre Arbeitsbedingungen in der Forschung und eine nicht ausreichende Grundfinanzierung für Universitäten: Es gebe auch außerhalb des Prestige-Projekts genug zu tun. Union: Mehr Zukunftsoptimismus in diesem Land Statt ständig nur die Risiken neuer Technologien zu benennen, müssten Gesellschaft und Politik mehr über die Chancen sprechen, sagte Ronja Kemmer (CDU/CSU). Deutschland sei im globalen Wettlauf oftmals zu zögerlich. Mittlerweile sei die Bundesrepublik eher „das Land der Genehmigungen, der Prüfverfahren und der Warteschleife“, sagte sie. Um jedoch technologische Souveränität zu erlangen sowie Wohlstand und Freiheit zu sichern, müsste das Land wieder zur „Spitzengruppe der Innovatoren“ gehören. Auch brauche es „wieder mehr Zukunftsoptimismus in diesem Land“. Sechs Schlüsseltechnologien Ein besonderer Fokus der Agenda liegt laut Unterrichtung auf den sechs Schlüsseltechnologien Künstliche Intelligenz, Quantentechnologien, Mikroelektronik, Biotechnologie, Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung sowie Technologien für die klimaneutrale Mobilität. Für jede dieser Schlüsseltechnologien sollen laut Hightech-Agenda sogenannte Flaggschiff-Initiativen mit konkreten Zeitplänen vorgelegt werden. Für 2025 sei unter anderem geplant, dass in Deutschland erstmals ein Forschungssatellit zur Quantenkommunikation in Betrieb geht. Außerdem starten laut Bundesregierung „groß angelegte Förderinitiativen für KI-Modelle der nächsten Generation“ und es soll ein Aktionsplan für das Vorhaben Fusionskraftwerk in Deutschland erarbeitet werden. Vorhaben in den sechs Schlüsseltechnologien Durch eine Offensive im Bereich KI will die Bundesregierung die Arbeitsproduktivität erhöhen. Bis 2030 sollen zehn Prozent der Wirtschaftsleistung KI-basiert erwirtschaftet werden, heißt es in der Unterrichtung. Zudem müsse „die Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von KI-Kapazitäten“ – beispielsweise Recheninfrastruktur, Software-Tools, Algorithmen und Datenökonomie – erhöht und der Zugang hierzu verbessert werden. Die Bundesregierung will unter anderem mindestens eine der europäischen AI Gigafactories nach Deutschland holen. Bei der Quantentechnologie plant die Bundesregierung unter anderem, bis 2030 „mindestens zwei fehlerkorrigierte Quantencomputer auf europäischem Spitzenniveau“ zu realisieren, sowie den Kauf von Quantencomputern durch Forschungseinrichtungen zu unterstützen. „Kompetenzzentrum Chip-Design“ geplant Im Bereich Mikroelektronik solle bis 2026 ein „Kompetenzzentrum Chip-Design“ aufgebaut werden. Bereits jetzt sei Deutschland der größte Mikroelektronikstandort in der Europäischen Union. Um die technologische Abhängigkeit der Bundesrepublik zu verringern, ist die Ansiedlung neuer Fabriken zur Produktion von Chips, Ausrüstung und Vorprodukten ein wichtiges Vorhaben, heißt es in der Agenda. Außerdem unterstütze die Bundesregierung, dass neue Mikroelektronik-Technologien erstmals gewerblich genutzt werden. Durch Förderungen im Bereich der Biotechnologie könne Deutschland in der Gesundheitsforschung zum Spitzenstandort werden. Die Bundesregierung unterstützt hierfür laut Unterrichtung unter anderem den Aufbau eines Translationszentrums für Gen- und Zelltherapie sowie den Ausbau von Genomsequenzierungskapazitäten. Außerdem sollen ab dem zweiten Quartal 2026 interdisziplinäre Projekte gefördert werden, die mithilfe von KI-Methoden Arzneimittel „bis zu 50 Prozent schneller und kostengünstiger zu den Menschen bringen“. Neue Batteriekompetenzclustern für die Batterieforschung Um beim Thema Fusionstechnologien führend zu werden, will die Bundesregierung unter anderem bis Ende 2025 den „Aktionsplan Fusion“ vorlegen, der den Weg zu einem deutschen Fusionskraftwerk ebnen soll. Ab 2026 sollen der Unterrichtung zufolge zudem neue Reallabore der Energiewende starten, um Energieinnovationen zu testen. Für den Bereich klimaneutrale Mobilität plant die Bundesregierung ab 2026 mit neuen Batteriekompetenzclustern die bestehende Batterieforschung zu stärken. Auch im Bereich der Luft- und Schifffahrt sind laut Hightech-Agenda Förderprogramme und Investitionen geplant. (des/hau/13.11.2025)

Steuerbefreiung der Schenkung eines Familienheims

CMS Hasche Sigle Blog - Do, 13.11.2025 - 06:41

Mit lange erwartetem Urteil vom 4. Juni 2025 (II R 18/23) hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine wichtige Entscheidung zur Steuerbefreiung der Schenkung eines Familienheims getroffen. Der BFH stellte klar, dass auch die Einlage eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Familienheims in das Gesellschaftsvermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), an der beide Ehegatten* jeweils hälftig beteiligt sind, unter die Steuerbefreiung des § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG fällt. Damit sorgt der BFH für Rechtssicherheit im Hinblick auf die Steuerbefreiung der Schenkung eines Familienheims und der Gestaltung von Ehegatten-GbRs.

Der zugrunde liegende Fall: Übertragung des Familienheims in eine Ehegatten-GbR

Im entschiedenen Fall war die Ehefrau Alleineigentümerin eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks, das die Eheleute gemeinsam zu eigenen Wohnzwecken nutzten. Die Ehefrau übertrug im Jahr 2020 dieses Familienheim unentgeltlich in das Gesellschaftsvermögen einer neu gegründeten GbR, an der sie und ihr Ehemann je zur Hälfte beteiligt waren. Damit wurde der Ehemann durch die Übertragung begünstigt. Der Ehemann beantragte, die Steuerbefreiung für ein Familienheim nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG.

Die Auffassung des Finanzamts: Keine steuerfreie Schenkung eines Familienheims

Das Finanzamt sah in der Übertragung eine steuerbare freigebige Zuwendung der Ehefrau an den Ehemann gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Die beantragte Steuerbefreiung für ein Familienheim wurde jedoch mit der Begründung versagt, dass durch die Einbringung in das Gesellschaftsvermögen der GbR kein „Eigentum“ oder „Miteigentum“ im Sinne des schenkungsteuerlichen Befreiungstatbestandes verschafft werde. Die Steuerbefreiung für die Schenkung des Familienheims sei eng auszulegen und erfasse daher ausschließlich Fälle, in denen unmittelbares (Mit-)Eigentum an dem Familienheim übertragen wird. Die Gestaltung über die Einbringung des Familienheims in das Gesellschaftsvermögen diene lediglich der Einschränkung der Veräußerungsmöglichkeit des Eigentümer-Ehegatten. Ein über die Sicherung der familiären Wohn- und Lebensgrundlage hinausgehender Zweck sei nicht mehr von der Steuerbefreiung umfasst. Der hiergegen eingelegte Einspruch blieb ohne Erfolg.

Die Entscheidung des Finanzgerichts und des Bundesfinanzhofs: Steuerbefreiung für Schenkung eines Familienheims ist anwendbar

Das Finanzgericht (FG) gab dem Ehemann recht und bejahte die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG. Diese Entscheidung bestätigte der BFH im Rahmen des Revisionsverfahrens. Der BFH führte aus, dass nach einer eigenständigen schenkungsteuerrechtlichen Prüfung – und im Gegensatz zur zivilrechtlichen Rechtslage – nicht die GbR als vermögensmäßig bereichert anzusehen ist, sondern die an ihr beteiligten Gesellschafter. Überträgt also ein Ehegatte ohne Gegenleistung ein ihm gehörendes Grundstück in das Gesellschaftsvermögen einer GbR, an der beide Ehegatten zu gleichen Teilen beteiligt sind, kann eine freigebige Zuwendung an den anderen Ehegatten in Höhe des hälftigen Grundstücksanteils nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vorliegen.

Die wesentliche Argumentation des BFH, dass auch der Erwerb von Gesamthandseigentum an dem Familienheim von der Steuerbefreiung umfasst ist, basiert auf einer teleologischen Auslegung des § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG. Obwohl die Norm den Erwerb von Gesamthandseigentum nicht ausdrücklich nennt, ist die Norm nach Auffassung des BFH erweiternd auszulegen. Der Gesetzeszweck – Schutz der ehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft und Herausnahme der lebzeitigen Zuwendung des Familienheims aus der Besteuerung– spricht für die Anwendung der Befreiung auch bei Ehegatten-GbRs. Ergänzend ist zu beachten, dass die schenkungsteuerliche Betrachtung von Zuwendungen an eine und von einer GbR bereits nach bisher herrschender Meinung und Rechtsprechung (zuletzt BFH, Urteil v. 5. Feburar 2020 – II R 9/17, BStBl. II 2020, 658) unabhängig von der zivilrechtlichen Qualifikation der GbR als Beschenkte erfolgt. Maßgeblich ist, dass nicht die GbR selbst als Gesamthand, sondern die Gesellschafter als Gesamthänder wirtschaftlich bereichert werden.

Die Bedeutung seit Einführung des MoPeG

Die Entscheidung des BFH ist auch für die Rechtslage seit der Einführung des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) zum 1. Januar 2024 von Bedeutung. Zwar hat das MoPeG das Gesamthandsprinzip im Zivilrecht abgeschafft und der GbR nunmehr Rechtspersönlichkeit zuerkannt, jedoch hat der Gesetzgeber mit § 2a ErbStG ausdrücklich geregelt, dass rechtsfähige Personengesellschaften für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer weiterhin als Gesamthand und deren Vermögen als Gesamthandsvermögen gelten. Folglich ist davon auszugehen, dass mit der unentgeltlichen Einbringung eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR weiterhin das hälftige „Gesamtshandseigentum“ am Familienheim im Sinne von § 2a S. 1 ErbStG steuerbefreit an den anderen Ehegatten übertragen werden kann.

Einordnung als Familienheim nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG

Für die steuerbefreite Schenkung des Familienheims unter Ehegatten – also sowohl bei der Einbringung in eine Ehegatten-GbR als auch bei der unmittelbaren Übertragung des (zivilrechtlichen) (Mit-)Eigentums von dem einen Ehegatten auf den anderen Ehegatten – müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Steuerbefreiung gilt ausschließlich für Schenkungen unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern. Eine Schenkung an Kinder ist – anders als in bestimmten Fällen einer Übertragung von Todes wegen – nicht steuerfrei.
  • Es muss sich um eine Immobilie handeln, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Die Immobilie muss im Inland, in einem EU-Mitgliedstaat oder einem EWR-Staat liegen.
  • Die Immobilie muss von den Ehegatten selbst zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden und den Mittelpunkt des familiären Lebens darstellen. Eine Nutzung als Ferienwohnung oder Zweitwohnsitz ist daher nicht begünstigt.
  • Eine Begrenzung für die Steuerbefreiung in Bezug auf den Wert und die Größe der Immobilie besteht nicht. 
  • Die Schenkung muss zu Lebzeiten erfolgen. Eine Weiternutzung des Familienheims als solches für 10 Jahre (wie im Todesfall) ist nicht erforderlich, um die Steuerbefreiung zu behalten. 
  • Ein sog. Objektverbrauch tritt nicht ein, d.h. die Ehegatten können durch einen Umzug und die Verlagerung des Mittelpunkts des familiären Lebens ein neues Familienheim und damit ein neues taugliches Zuwendungsobjekt begründen.
Bedeutung der Entscheidung für die Praxis

Die aktuelle BFH-Entscheidung bringt eine wichtige Klarstellung für Ehepaare, die ihr gemeinsam genutztes Familienheim in eine Ehegatten-GbR einbringen möchten. Die Steuerbefreiung für die Schenkung eines Familienheims greift auch dann, wenn das Grundstück in das Gesellschaftsvermögen einer Ehegatten-GbR eingebracht wird. Insbesondere ist die Entscheidung auch nach der Reform des Personengesellschaftsrechts weiterhin maßgeblich. Für die Schenkungsteuer bleibt es dabei, dass der an der GbR beteiligte Ehegatte als bereichert gilt und die Steuerbefreiung für das Familienheim beanspruchen kann. 

Da den Gesellschaftern der GbR nach diesen Grundsätzen das Eigentum am Familienheim über ihre Beteiligung zugerechnet wird, ist von der Anwendbarkeit der Steuerbefreiung ferner dann auszugehen, wenn die Anteile an der GbR verschenkt werden. 

Bei der Vermögensstrukturierung innerhalb der Familie kann es in Einzelfällen sinnvoll sein, das Familienheim in eine Ehegatten-GbR einzubringen – beispielsweise, wenn in Betracht gezogen wird, das Familienheim im Rahmen einer Familienheimschaukel zwischen den Ehegatten zu transferieren. Im Unterschied zur unmittelbaren Übertragung des (Mit-)Eigentums am Grundstück des Familienheims erfordert die Übertragung von Anteilen an der Ehegatten-GbR keine notarielle Beurkundung und es ist keine neue Grundbucheintragung erforderlich. Dadurch kann die Übertragung des Familienheims künftig vereinfacht und mit geringeren Transferkosten erfolgen. 

Auf einen Blick: Einbringung eines Familienheims kann schenkungsteuerfrei bleiben

Die Einbringung eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR bleibt schenkungsteuerfrei, wenn

  • beide Ehegatten beteiligt sind,
  • das Familienheim weiterhin zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird (wobei eine bestimmte Zeitdauer der Nutzung durch die Ehegatten im Fall der Schenkung nicht erforderlich ist) und
  • alle weiteren Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG erfüllt sind.

Das Urteil des BFH sorgt damit – nach einer langen Zeit der Unsicherheit – für Planungssicherheit und eröffnet Ehepaaren neue Möglichkeiten bei der Strukturierung ihres Vermögens.

* Gemeint sind Personen jeder Geschlechtsidentität. Um der leichteren Lesbarkeit willen wird im Beitrag die grammatikalisch männliche Form verwendet.

Der Beitrag Steuerbefreiung der Schenkung eines Familienheims erschien zuerst auf CMS Blog.

Anhörung zu Änderungen im Verbrauchervertragsrecht

Recht und Verbraucherschutz/Anhörung Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat sich am Montag in einer Anhörung mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Änderungen im Verbrauchervertragsrecht befasst.

TOP 13 Mietwuchergesetz

37. Sitzung vom 06.11.2025, TOP 13: Mietwuchergesetz