Aktuelle Nachrichten
Berichtigung des Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und zur Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam
27.02.2026 Berichtigung des Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und zur Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam
B. v. 25.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 49
ändert
- Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und zur Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam
- Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
B. v. 25.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 49
ändert
- Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und zur Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam
- Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Kategorien: Gesetzliche Neuerungen
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Durchführung der Flughafenkoordinierung
27.02.2026 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Durchführung der Flughafenkoordinierung
V. v. 24.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 48
ändert
- Verordnung über die Durchführung der Flughafenkoordinierung (FHKV)
V. v. 24.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 48
ändert
- Verordnung über die Durchführung der Flughafenkoordinierung (FHKV)
Kategorien: Gesetzliche Neuerungen
Zweites Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes
27.02.2026 Zweites Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes
G. v. 23.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 47
ändert
- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
- Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV)
- Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)
- Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG)
- Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
G. v. 23.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 47
ändert
- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
- Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV)
- Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)
- Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG)
- Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Kategorien: Gesetzliche Neuerungen
Bundestag weist Einsprüche gegen die Bundestagswahl zurück
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, nach 20-minütiger Aussprache über 17 Einsprüche zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025 abgestimmt und jeweils acht Einsprüche wegen Unzulässigkeit und wegen Unbegründetheit zurückgewiesen. In einem Fall billigten die Abgeordneten der Einstellung des Verfahrens. Der entsprechenden vierten Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses (21/3800) stimmten CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zu, dagegen votierte die AfD-Fraktion. (eis/26.02.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Bundestag ändert das Registerzensuserprobungsgesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Registerzensuserprobungsgesetzes (21/3055) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (21/4318) angenommen. Damit werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, Verfahren zur Ermittlung der Arbeitsmarktbeteiligung und des Bildungsstands der Bevölkerung erproben zu können. Für das Gesetz stimmten CDU/CSU, AfD und SPD, dagegen votierte die Linksfraktion. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Gesetzentwurf der Bundesregierung Nachdem mit dem Registerzensuserprobungsgesetz „die Erprobung von Verfahren für eine registerbasierte Ermittlung der Bevölkerungszahlen eingeleitet wurde, wird mit dem nun beschlossenen registerbasierten Verfahren eine weitere Umstellung der Methodik in diesem Gesetz vorbereitet. Merkmale zur Ermittlung der Arbeitsmarktbeteiligung und des Bildungsstands seien bisher ausschließlich aus der Haushaltsstichprobe erhoben worden“, schreibt die Bundesregierung in ihrem Entwurf. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, ab der Zensusrunde 2031 auch die Zahlen zu Arbeitsmarktbeteiligung und Bildungsstand weitestgehend ohne zusätzliche Datenerhebung bei den Betroffenen im Rahmen eines registerbasierten Zensus zu ermitteln. So könnten die Kosten für die Bereitstellung der Zensusergebnisse deutlich reduziert werden, heißt es in der Vorlage weiter. Gleichzeitig würden durch den Wegfall von Befragungen mit Auskunftspflicht Belastungen für die Bürger erheblich reduziert, Bürokratie abgebaut und der „Once-Only“-Grundsatz weiterverfolgt, wonach Bürger und Unternehmen ihre Daten gegenüber dem Staat nur einmal angeben müssen. Die mit dem Gesetz ermöglichte Erprobung registerbasierter Verfahren diene „mittelbar und langfristig dem Ziel, Bevölkerungszählungen (Zensus) effizient und kostensparend und somit nachhaltig durchzuführen“. (sto/26.02.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
AfD fragt zum Neutralitätsgebot in der Bundesjustiz
Recht und Verbraucherschutz/KleineAnfrage Die Fraktion der AfD thematisiert in einer Kleinen Anfrage das "Neutralitätsgebot in der Bundesjustiz und mögliche bundesgesetzliche Regelungsbedarfe".
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Bundestag novelliert das Chemikaliengesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, nach 20-minütiger Debatte die von der Bundesregierung geplante Novellierung des Chemikaliengesetzes in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (21/4329) beschlossen. Dem Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes“ (21/3511) stimmten CDU/CSU und SPD zu, dagegen votierten die AfD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke enthielt sich. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzentwurf wird das Chemikaliengesetz an die bereits 2024 in Kraft getretene europäische Verordnung über fluorierte Treibhausgase, kurz F-Gas-Verordnung, angepasst. Wesentliche Änderungen der F-Gas-Verordnung, die damit in nationales Recht umgesetzt wird, betreffen zum einen neue Verbote: So wird die Bereitstellung und das Inverkehrbringen bestimmter F-Gas-haltiger Produkte und Anlagen ohne Quotenregelung untersagt. Zum anderen sind Sanktionen vorgesehen. So können Behörden bei Verstößen vorübergehende Handelssperren verhängen. Darüber hinaus werden die Mitteilungspflichten an die SCIP-Datenbank (Substances of Concern in Products) „geringfügig“ angepasst. Mit der F-Gas-Verordnung will die Europäische Union die Emissionen von F-Gasen schrittweise senken und bis 2050 auf null reduzieren. Diese klimaschädlichen Gase werden unter anderem in Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen sowie Löschmitteln eingesetzt. Der Bundestag hat sich zuletzt im Dezember mit Verordnungen der Bundesregierung zur Anpassung des Chemikalienrechts an EU-Vorgaben zu F-Gasen sowie Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht führen, befasst. Änderungen im Umweltausschuss Der Umweltausschuss hatte am 25. Februar Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen und dabei auch Vorschläge des Bundesrates berücksichtigt. Dieser hatte sich in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf mit Blick auf den illegalen Handel mit F-Gasen unter anderem für eine Erhöhung des Strafmaßes ausgesprochen. Diese werde die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der EU-Umwelt-Strafrichtlinie vollzogen. Der Referentenentwurf dazu sieht nach Regierungsangaben vor, die absichtliche Freisetzung von F-Gasen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren zu ahnden. Konkret wurde ergänzt, dass entsprechend der europäischen F-Gas-Verordnung mit „Inverkehrbringen“ von F-Gasen „die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in der Union“ oder „die erstmalige entgeltliche oder unentgeltliche Lieferung oder Bereitstellung an Dritte innerhalb der Union oder die Verwendung von hergestellten Stoffen oder von Erzeugnissen oder Einrichtungen, die für den Eigengebrauch hergestellt wurden“ gemeint ist. (sas/hau/26.02.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Two Norton Rose Fulbright partners named to 2026 Lawdragon 500 Leading Global Entertainment, Sports and Media Lawyers guide
Norton Rose Fulbright partners Michael Aluko and David Moreno have been named to Lawdragon’s 2026 Lawdragon 500 Leading Global Entertainment, Sports and Media Lawyers guide.
Kategorien: Nachrichten der Wirtschaftskanzleien
Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, nach 20-minütiger Aussprach den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 2023 im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse“ (21/3542, 21/3943) unverändert und das dazu gehörende Ausführungsgesetz (Hochseeschutzgesetz, 21/3543, 21/4085) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (21/4328) beschlossen. Für die Gesetzentwürfe stimmten CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, dagegen votierte die AfD-Fraktion. Erster Gesetzentwurf Mehr als zwei Jahre nach Unterzeichnung des Hochseeschutzabkommens der Vereinten Nationen am 19. Juni 2023 haben im September 2025 die für das Inkrafttreten des Abkommens erforderlichen 60 Staaten das „Übereinkommen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse“ ratifiziert. Im Vertragsgesetzentwurf (21/3542) heißt es, die Meeresgebiete jenseits der Hoheitsbefugnisse von Staaten – die sogenannte Hohe See und der Tiefseeboden jenseits der nationalen Festlandsockel – seien zunehmenden Bedrohungen ausgesetzt, darunter Klimawandel, Überfischung und Zerstörung von Lebensräumen, Verschmutzung und Versauerung sowie Unterwasserlärm. Für diese Meeresgebiete habe es bislang jedoch keine international einheitliche Regelung zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der dortigen biologischen Vielfalt gegeben, die über die allgemein gehaltenen Vorschriften des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen hinausgehe. Diese Lücke solle das UN-Hochseeschutzabkommen schließen, erklärt die Bundesregierung. Es ermögliche unter anderem die Ausweisung von Meeresschutzgebieten, etabliere umfassende Verfahren für Umweltverträglichkeitsprüfungen für „neue und unregulierte Tätigkeiten“ und regele die Verteilung von Gewinnen aus der Nutzung maringenetischer Ressourcen (MGR) und digitaler Sequenzinformationen über maringenetische Ressourcen (DSI). Zweiter Gesetzentwurf Ein Bedarf zur Umsetzung ins nationale Recht bestehe für drei der vier Hauptteile des Übereinkommens, schreibt die Bundesregierung zudem im Entwurf für das Hochseeschutzgesetz (21/3543): Diese beträfen den Umgang mit MGR und DSI, gebietsbezogene Managementinstrumente einschließlich Meeresschutzgebiete und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Die Vorgaben sollten sicherstellen, dass die notwendigen Informationen zu Tätigkeiten im Zusammenhang mit MGR und DSI auf nationaler Ebene erhoben und „in den Vermittlungsmechanismus eingespeist werden“, heißt es im Entwurf weiter. Dies gewährleiste die wissenschaftliche Dokumentation und Transparenz im Zusammenhang mit der Entnahme von MGR sowie ihrer Nutzung und der davon abgeleiteten DSI. Die Regelungen zu gebietsbezogenen Managementinstrumenten stellten beispielsweise sicher, dass Meeresschutzgebiete durch Rechtsverordnungen festgelegt werden können. Zuständigkeiten für das Bundesamt für Naturschutz Als sogenannte Notfallmaßnahmen nennt die Bundesregierung unter anderem Kontrollen von Wasserfahrzeugen oder Seeanlagen. Die Regelungen legen ihr zufolge auch bestimmte Zuständigkeiten für das Bundesamt für Naturschutz fest. Es soll zuständige Behörde für die Genehmigung von Umweltverträglichkeitsprüfungen nach dem Hochseeschutzabkommen werden. Zuständigkeiten für Genehmigungsverfahren durch das Umweltbundesamt oder das Bundesamt für Schifffahrt und Hydrographie blieben davon unberührt, schreibt die Bundesregierung. (sas/hau/26.02.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Forderung nach einem Schuldenschnitt für die Ukraine erörtert
Die Fraktion Die Linke fordert einen Schuldenschnitt für die Ukraine. Ihren Antrag mit dem Titel „Faire Entschuldung für die Ukraine – Für Souveränität, sozialen Wiederaufbau und völkerrechtliche Verantwortung statt Ausverkauf und Schuldenregime" (21/4272) hat der Bundestag am Donnerstag, 26. Februar 2026, erstmals beraten. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag dem federführenden Auswärtigen Ausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke setzt sich für die Aufnahme von Friedensverhandlungen im Krieg Russlands gegen die Ukraine und in einem folgenden Schritt für einen umfassenden Schuldenerlass für die Ukraine ein. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung darin unter anderem auf, sich für eine internationale, lösungsorientierte Entschuldungskonferenz für die Ukraine einzusetzen. „Das Ziel einer solchen Entschuldungskonferenz muss eine nachhaltige und umfassende Entschuldung sein, die der Ukraine einen fairen politischen und ökonomischen Neustart nach dem Krieg ermöglicht und bei der das Ausmaß und die Modalitäten der Entschuldung nicht einseitig von den Gläubigern bestimmt werden.“ Außerdem soll sich die Bundesregierung für eine internationale Koordination zur Umsetzung der Artikel 34 bis 37 der „Articles on the Responsiblity of States for Internationally Wrongful Acts“ einsetzen, die Russland für die Kosten des Wiederaufbaus in die Pflicht nehmen würden. Die Linke wendet sich zudem klar gegen „einseitige Rohstoffabkommen oder wirtschaftliche Sonderbehandlungen einzelner Akteure“, die unter Ausnutzung der finanziellen Notlage der Ukraine, deren Souveränität, territoriale Integrität oder zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten einschränken. (hau/26.02.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Kooperation mit Österreich gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, nach 20-minütiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft“ (21/2963) in unveränderter Fassung angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, AfD, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Dagegen stimmte die Linksfraktion. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschusses (21/3917) vor. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit Ausführung des Gesetzes werden für die Verwaltung zwei Informationspflichten eingeführt: der Austausch von Informationen über die allgemeine Luftlage und die Mitteilung über den Einsatz von Luftfahrzeugen im Luftraum der anderen Vertragspartei. Informationen zur Luftlage sollen dem Gesetzentwurf zufolge über bereits etablierte Leitungen ausgetauscht werden. Die Kosten für den Einsatz der Luftfahrzeuge einschließlich etwaiger Unterstützungsleistungen seien vorab nicht bezifferbar, „da diese erst anlassbezogen bei Eintritt eines Zwischenfalls im Luftraum anfallen“, heißt es weiter. (eis/hau/26.02.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Verbot der Revolutionsgarde des Irans in Deutschland debattiert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Verbot der Islamischen Revolutionsgarde des Iran in Deutschland" (21/4279) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Die Federführung übernimmt der Innenausschuss. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion setzt sich für ein Verbot der Islamischen Revolutionsgarde des Iran in Deutschland ein. Wie die Abgeordneten in ihrem Antrag schreiben, seien die Revolutionsgarden ein zentraler Bestandteil des autoritär-theokratischen Scharia-Systems des Iran und an der gewaltsamen Niederschlagung von Demonstrationen, der systematischen Einschränkung von Menschenrechten sowie der Verfolgung politischer Gegner beteiligt. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, ein Verbot der Revolutionsgarden im Sinne des deutschen Vereins- und Strafrechts zu prüfen und gegebenenfalls zu erlassen. Außerdem sollten die Aktivitäten der Revolutionsgarden in Deutschland unterbunden werden, „einschließlich eines umfassenden Betätigungsverbots, Einreise- und Finanzsanktionen sowie die Möglichkeiten des Vereins-, Steuer- und Aufenthaltsrechts“ ausgeschöpft werden. Eine weitere Forderung zielt auf die Prüfung und Intensivierung der bestehenden Sanktionen auf EU- und internationaler Ebene, um alle Strukturen der Revolutionsgarden als terroristisch zu behandeln. Hierzu solle die Bundesregierung in der EU, der Nato und den Vereinten Nationen entsprechende Initiativen ergreifen. Ein ausdrückliches Verbot Islamischen Revolutionsgarden des Iran durch die Bundesrepublik solle ein deutliches Signal senden, „dass Deutschland nicht bereit ist, gewaltsamen, islamistisch motivierten und transnationalen Extremismus oder die systematische Unterdrückung von Freiheitsbewegungen zu tolerieren“, schreiben die Abgeordneten. (ahe/vom/26.02.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Neuregelung von Anfechtungen der Vaterschaft beschlossen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung“ (21/2997, 21/3487) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (21/4323) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen Bündnis 90/Die Grünen. Die AfD und Die Linke enthielten sich. Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (21/4324) zu dem Gesetz. Dafür stimmten die Grünen und die Linksfraktion, dagegen CDU/CSU und SPD. Die AfD-Fraktion enthielt sich. Gesetzentwurf der Bundesregierung Neu geregelt wurde die Anfechtung der Vaterschaft eines anderen Mannes durch den leiblichen Vater. Hintergrund des Entwurfs ist laut Begründung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 2024 (Aktenzeichen: 1 BvR 2017 / 21). Das Gericht hatte danach die bisherigen Regelungen in Paragraf 1600 Absatz 2 und 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches für unvereinbar mit Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes erklärt. Laut Entwurf hat das Gericht dem Gesetzgeber bis zum 31. März 2026 Zeit gegeben, um eine Neuregelung in Kraft zu setzen. Wie die Bundesregierung ausführt, soll die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dergestalt umgesetzt werden, dass ein „Wettlauf um die Vaterschaft“ vermieden beziehungsweise sachgerecht aufgelöst wird. „Im Zentrum steht eine Neuausrichtung der Anfechtung der Vaterschaft eines anderen Mannes durch den leiblichen Vater, um abhängig vom Lebensalter des Kindes den Grundrechten aller Beteiligten angemessen Rechnung zu tragen“, heißt es weiter. Durch ergänzende Regelungen sollen Anfechtungssituationen oder Anfechtungsverfahren womöglich verhindert werden. Dazu soll laut Entwurf beispielsweise eine Sperre für die Anerkennung der Vaterschaft während eines laufenden gerichtlichen Verfahrens zur Feststellung der Vaterschaft eines anderen Mannes gelten. Zudem soll die Anerkennung der Vaterschaft durch den leiblichen Vater mit Zustimmung aller Beteiligten einschließlich des bisherigen rechtlichen Vaters ausgeweitet und die Rolle des Kindes bei der Anerkennung der Vaterschaft gestärkt werden. Änderungen im Rechtsausschuss Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD hatte der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 25. Februar Änderungen an dem Gesetzentwurf beschlossen. Sie betreffen Details zu einem Antrag auf Wiederaufnahme einer Anfechtung einer Vaterschaft durch den leiblichen Vater (Restitutionsantrag). Demnach soll dieser Antrag statthaft sein, wenn die „sozial-familiäre Beziehung“ zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater beendet ist. Im Regierungsentwurf war als zweite Möglichkeit noch das Bestehen einer „sozial-familiären Beziehung“ zwischen Kind und Antragssteller aufgeführt worden. Zudem sind im Vergleich zum Regierungsentwurf die Wartefristen für einen Wiederaufnahmeantrag modifiziert worden. Hatte der Regierungsentwurf noch eine Wartezeit von zwei Jahren ab Rechtskraft einer erfolglosen Anfechtung vorgesehen, orientiert sich die im Rechtsausschuss angepasste Regelung nun am Alter des Kindes. So ist bei jüngeren Kindern im Alter zwischen null und fünf Jahren eine Wartefrist von zwei Jahren vorgesehen; bei Kindern im Alter zwischen sechs und 13 Jahren sollen es drei und bei Kindern ab dem 14. Lebensjahr vier Jahre sein. (scr/hau/26.02.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (PDF)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Änderungen bei der Vaterschaftsanerkennung
Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat am Mittwoch den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung" beschlossen.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Situation auf dem Wohnungs- und Mietenmarkt beraten
Die Mietenpolitik stand im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Freitag, 27. Februar 2026. Grundlage der halbstündigen Debatte war der „Fünfte Bericht der Bundesregierung über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland und Wohngeld- und Mietenbericht 2024“ (21/2170). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hate zudem einen Gesetzentwurf „zur Stärkung des sozialen Mietrechts“ (21/4268) sowie einen Antrag mit dem Titel „Faire Mieten jetzt – Schutz und Aufklärung für Mieterinnen und Mieter“ (21/4282) vorgelegt. Die Grünen-Initiativen wurden im Anschluss an die halbstündige Aussprache zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Der Regierungsbericht soll im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen weiterberaten werden. Bericht der Bundesregierung Im Jahr 2022 standen in Deutschland insgesamt rund 43,1 Millionen Wohnungen zur Verfügung. Das waren etwa 2,5 Millionen Wohnungen oder sechs Prozent mehr als 2011, geht aus dem Bericht über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland hervor. Rund 17,8 Millionen Wohnungen wurden von den Eigentümern selbst bewohnt. Trotz erheblicher Preissteigerungen haben nach Angaben der Regierung zwischen 2018 und 2021 in Deutschland jährlich über 387.000 Haushalte selbstgenutztes Wohneigentum gebildet. Im Jahr 2023 seien mit 294.399 Wohnungen in etwa genauso viele Wohnungen fertiggestellt worden wie im Vorjahr, heißt es in dem Bericht weiter. Im Jahr 2024 seien mit insgesamt 251.900 Einheiten erheblich weniger Wohnungen fertiggestellt worden. Während die Zahl der fertiggestellten Ein- und Zweifamilienhäuser 2024 deutlich um 23 Prozent auf 72.000 Einheiten gesunken sei, sei der Rückgang bei neu fertiggestellten Wohnungen in Mehrfamilienhäusern (einschließlich Wohnheimen) mit zwölf Prozent auf 143.900 moderater ausgefallen. 2022 standen gut 1,92 Millionen Wohnungen leer Bundesweit hätten laut Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus zum Stichtag 15. Mai 2022 gut 1,92 Millionen Wohnungen leer gestanden. Das entspreche einem Anteil von 4,5 Prozent in Gebäuden mit Wohnraum. In den westlichen Bundesländern hätten 1,35 Millionen Wohnungen (vier Prozent) leer gestanden, in Ostdeutschland (ohne Berlin) gut 536.000 Wohnungen (7,7 Prozent). In Berlin hätten 40.681 Wohnungen (zwei Prozent) des Wohnungsbestandes leer gestanden. Zur Entwicklung der Mieten heißt es in dem Bericht, die durchschnittliche Nettokaltmiete in bestehenden Mietverträgen habe sich nach Ergebnissen des Zensus 2022 zum 15. Mai 2022 bundesweit auf 7,28 Euro pro Quadratmeter und Monat belaufen. Für das Jahr 2024 wird die durchschnittliche Bestandsmiete mit 7,62 Euro pro Quadratmeter und Monat angegeben. Im Jahr 2022 habe die durchschnittliche Mietbelastung (bruttokalt) 27,8 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens betragen. 2018 seien es noch 27,2 Prozent gewesen. Rund elf Prozent der Haushalte bei Wohnkosten entlastet Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, erhielten im Dezember 2023 rund 3,63 Millionen Haushalte Leistungen für Unterkunft und Heizung und 1,03 Millionen Haushalte Wohngeld. Damit würden rund elf Prozent aller privaten Haushalte von einer vollständigen oder teilweisen Entlastung bei den Wohnkosten profitieren. Das Wohngeld solle als sozialpolitisches Instrument dazu beitragen, dass einkommensschwächere Haushalte mit Einkommen oberhalb des Grundsicherungsniveaus ihre Wohnkosten selbst tragen könnten, erläutert die Regierung dazu. Die privaten Haushalte gaben laut Bericht im Jahr 2024 rund 451 Milliarden Euro für das Wohnen aus. Das Grundstücks- und Wohnungswesen sei einer der größten Wirtschaftszweige in Deutschland. Insgesamt habe die Branche im Jahr 2024 eine Bruttowertschöpfung von 387 Milliarden Euro erwirtschaftet. Das entspreche knapp zehn Prozent der gesamten Bruttowertschöpfung. Gesetzentwurf der Grünen Ziel des Gesetzentwurfs der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist es, die Mietpreisbremse zu entfristen und Umgehungsmöglichkeiten insbesondere bei möblierten Wohnungen und Kurzzeitmietverträgen einzuschränken. Zur Begründung verweist die Fraktion auf die Lage auf dem Mietmarkt und die geringe Wirksamkeit der bestehenden Regelungen zur Mietpreisbremse. Der Entwurf sieht vor, dass bei Neuvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen darf. Ein Möblierungszuschlag soll künftig gesondert ausgewiesen werden und monatlich höchstens ein Prozent des Zeitwertes der überlassenen Möbel betragen. Zudem soll die Ausnahme vom Anwendungsbereich der Mietpreisbremse für Neubauten dynamisiert werden. Als neu soll nur noch eine Wohnung gelten, die seit höchstens einem Jahr genutzt und vermietet wird. Ferner soll geregelt werden, dass bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse nicht mehr die maximal zulässige, sondern die ortsübliche Vergleichsmiete als vereinbart gilt. „Dadurch haben Vermieterinnen und Vermieter im Unterschied zur derzeitigen Rechtslage einen ökonomischen Anreiz, die Mietpreisbremse einzuhalten“, heißt es in der Begründung. Darüber hinaus sollen die Regelungen zur sogenannten Schonfristzahlung auf ordentliche Kündigungen wegen Zahlungsverzugs übertragen werden. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem Antrag(21/4282) eine „bundesweite Informationskampagne zum Mietrecht“ sowie eine Verschärfung der Mietpreisbremse. Wohnen sei ein „Grundbedürfnis und Voraussetzung für soziale Teilhabe“, heißt es in der Vorlage. Steigende Mieten führten zunehmend zu sozialer Spaltung und existenziellen Notlagen, schreibt die Fraktion. Anpassungen fordern die Grünen auch bei den Regelungen zur Mieterhöhung bei Indexmieten und beim Mietwucherparagrafen. (hle/hau/26.02.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Fernunterricht: Karlsruhe befördert das FernUSG in die digitale Welt
Im vergangenen Jahr sorgte ein BGH-Urteil zu Fernunterrichtsverträgen für ein mittelschweres Beben in der Coaching-Branche und darüber hinaus. Nun hat sich Karlsruhe noch einmal zu Wort gemeldet – und eine wichtige Einschränkung gemacht.
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Kategorien: Juristische Nachrichten
Föderales Krisenmanagement und Krisenstäbe
Enquete-Kommission Corona/Anhörung Bei einer Anhörung der Corona-Enquetekommission wurde das Wirken der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) während der Pandemie von den meisten Experten als verfassungskonform eingeschätzt.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Strafe für veröffentlichte Gerichtsdokumente: Arne Semsrott zieht nach Karlsruhe
Wer Beschlüsse aus laufenden Gerichtsverfahren wortgenau wiedergibt, macht sich strafbar. Journalist Arne Semsrott sieht darin einen Verstoß gegen die Pressefreiheit. Jetzt zieht er mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte nach Karlsruhe.
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Kategorien: Juristische Nachrichten
Schutz von Journalisten vor einschüchternden Klagen erörtert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024 / 1069 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren“ (21/3942) beraten. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde die Vorlage zusammen mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Einschüchterungsklagen stoppen – Demokratie und Pressefreiheit schützen" (21/4276) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Gesetzentwurf der Bundesregierung Die umzusetzende europäische Anti-SLAPP-Richtlinie will Journalisten und andere Berufsgruppen, die sich am öffentlichen Meinungsbildungsprozess beteiligen, besser gegen einschüchternde Klagen (sogenannte SLAPP-Verfahren) schützen, mit denen eine öffentliche Beteiligung unterbunden werden soll. Mit dem Gesetzentwurf soll insbesondere ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot für die Verhandlung und Entscheidung von missbräuchlich geführten Rechtsstreitigkeiten, die Verpflichtung des Klägers zur Leistung von Prozesskostensicherheit sowie eine erweiterte Erstattung von Rechtsanwaltskosten zugunsten des obsiegenden Beklagten eines SLAPP-Verfahrens geregelt werden. Außerdem soll für das Gericht die Möglichkeit vorgesehen werden, dem Kläger eines SLAPP-Verfahrens eine besondere Gerichtsgebühr aufzuerlegen. Die Frist zur Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie läuft nach Angaben der Bundesregierung bis zum 7. Mai 2026. Kern des Entwurfs sind Änderungen der Zivilprozessordnung. Zwar trügen insbesondere die geltenden Kostenregelungen des Zivilverfahrensrechts bereits wesentlich zum effektiven Schutz vor missbräuchlichen Gerichtsverfahren in Deutschland bei, führt die Bundesregierung aus. Dennoch seien zur Umsetzung der Richtlinie einzelne Anpassungen im Zivilprozessrecht erforderlich. „Das betrifft namentlich die Möglichkeit der weitergehenden Kostenerstattung zugunsten betroffener Beklagter, die Ausweitung der Verpflichtung zur Leistung von Prozesskostensicherheit sowie Möglichkeiten weitergehender gerichtlicher Sanktionen oder vergleichbar wirksamer Maßnahmen bei missbräuchlich angestrengten Rechtsstreitigkeiten“, heißt es dazu. Vorgesehen ist, in der Zivilprozessordnung einen neuen Abschnitt zu „missbräuchlichen Verfahren gegen Personen aufgrund ihrer Beteiligung am öffentlichen Meinungsbildungsprozess“ einzufügen, der unter anderem ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot für entsprechende Verfahren vorsieht. Ergänzend sind Folgeänderungen im Arbeitsgerichtsgesetz und im Gerichtskostengesetz geplant. Rechtskräftige Urteile in solchen Verfahren sollen zudem anonymisiert oder pseudonymisiert veröffentlicht werden. Das Kabinett hatte den Gesetzentwurf am 10. Dezember 2025 beschlossen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 30. Januar 2026 entschieden, gegen den Entwurf keine Einwendungen zu erheben. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag ein umfassenderes Vorgehen gegen sogenannte Einschüchterungsklagen. In der Vorlage unter dem Titel „Einschüchterungsklagen stoppen – Demokratie und Pressefreiheit schützen“ beziehen sich die Abgeordneten auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die Fraktion fordert von der Bundesregierung unter anderem, den Anwendungsbereich des Gesetzentwurfs nicht auf grenzüberschreitende Fälle zu beschränken, sondern auch nationale Klagen einzubeziehen. Zudem verlangen die Abgeordneten höhere Sanktionsgebühren bei missbräuchlichen Klagen, klare Kriterien zur Feststellung von Missbrauch sowie feste Fristen für eine frühzeitige gerichtliche Entscheidung Darüber hinaus spricht sich die Fraktion für eine gesetzlich verankerte und dauerhaft finanzierte „Anti-SLAPP-Anlaufstelle“ aus, die Betroffene unterstützt. Auch außergerichtliche Einschüchterungsversuche wie Abmahnungen sollen stärker reguliert werden Anpassungen wollen die Abgeordneten auch in der Strafprozessordnung sehen, „damit missbräuchliche strafrechtliche Anzeigen oder Ermittlungsverfahren, die der Einschüchterung oder Behinderung öffentlicher Beteiligung dienen, prozessual frühzeitig überprüft und gegebenenfalls eingestellt werden können“. (hau/scr/26.02.2026)
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