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Hitzige Diskussion über AfD-Antrag zu Missbrauch von Sozialleistungen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Juni 2026, über einen Antrag der AfD-Fraktion ((21/6642(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert, den Missbrauch von Sozialleistungen zu stoppen und Einwanderung in das Sozialsystem zu beenden. Nach einer teilweise hitzigen Diskussion wurde der Antrag an den zuständigen Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung überwiesen. Darin fordert die AfD-Fraktion von der Bundesregierung unter anderem, dafür zu sorgen, dass erwerbsfähige volljährige Leistungsberechtigte nach sechs Monaten Leistungsbezug grundsätzlich zu zumutbarer, gemeinnütziger Bürgerarbeit verpflichtet werden. Zudem müsse die Erreichbarkeit von Leistungsempfängern im Inland als zentrale Leistungsvoraussetzung klargestellt werden. AfD: Keine Einwanderung in die Sozialsysteme In der Debatte rechnete die AfD-Abgeordnete Gerrit Huy vor, dass die Gesamtkosten an Sozialleistungen für Flüchtlinge derzeit 50 Milliarden Euro pro Jahr betragen. Bisher habe es noch keine Generation von Flüchtlingen geschafft, ihre Renten selbst zu verdienen. Bürgergeld erhielten zum Beispiel zahlreiche Flüchtlinge aus Syrien und Afghanistan, obwohl dort kein Krieg mehr herrsche. Einwanderung in die Sozialsysteme dürfe es nicht länger geben, „wenn wir als Nation weiter leben wollen“, erklärte Huy. Peter Bohnhof (AfD) berichtete, dass gegenwärtig „eine Bande von Migranten wegen Bürgergeldbetrugs vor Gericht“ stehe. Das sei die Realität in Deutschland und das Ergebnis einer Politik, die „unseren Sozialstaat zur Einladung an die ganze Welt macht“. Union unterstreicht die Prinzipien des Sozialstaats Für die CDU/CSU-Fraktion verwahrte sich der Abgeordnete Kai Whittaker gegen den Vorwurf der AfD, die Bundesregierung unternähme nichts gegen Sozialmissbrauch. Er verwies auf aktuelle Maßnahmen gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Steuerbetrug. An den drei Prinzipien des Sozialstaats – Personalität, Subsidiarität, Solidarität – lasse die Union nicht rütteln. Im Gegensatz zur AfD betrachte seine Fraktion die Würde des Menschen „nicht bloß nach seinem Nutzen“. Florian Bilic (CDU/CSU) betonte, dass Fälle, in denen das Sozialsystem ausgenutzt werde, bekämpft würden. Fehlanreize würden korrigiert, Grenzkontrollen durchgeführt, Schwarzarbeit und Betrug verfolgt. Mit der Umstellung des bisherigen Bürgergelds auf eine soziale Grundsicherung zum 1. Juli 2026 beweise die Koalition, dass sie Chancengleichheit herstelle. Wer sich künftig der Zusammenarbeit mit den Behörden verweigere, müsse gemeinnützige Arbeit leisten. Peter Aumer (CDU/CSU) bekräftigte das Prinzip des Sozialstaates: "Wer Hilfe braucht, muss Hilfe bekommen." Das sei das "Grundversprechen unseres Sozialsystems". Allerdings gelte ebenso: "Wer betrügt, muss Konsequenzen spüren." Grüne fordern Arbeitserlaubnis für Geflüchtete Timon Dzienus (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, Migration sei für ihn „etwas Tolles, etwas Bereicherndes“. Dagegen versuche die AfD, die Gesellschaft zu spalten. Er verwies auf die gegenwärtigfe Fußball-Weltmeisterschaft und fragte:“Was wäre denn unsere Nationalmannschaft ohne Jonathan Tah, Jamal Musiala und Denis Undav?“ Durch Zuwanderung würden in Deutschland „die Renten sicherer, wenn man den Geflüchteten erlaubt zu arbeiten“. Lamya Kaddor (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte die AfD, weil sie „Ausländer als potenzielle Sozialbetrüger“ diffamiere. Das sei weit weg von den Grundsätzen unserer Verfassung. Der AfD gehe es nicht um die Bekämpfung von Sozialmissbrauch, sondern nur darum, „Menschen zu erniedrigen“. SPD weist auf Einwanderer in Arbeit hin Für die SPD-Fraktion erklärte Rasha Nasr, selbstverständlich handele der Rechtsstaat bei Missbrauch und Betrug im Sozialsystem. Aber die Koalition lasse sich von der AfD nicht vorschreiben, „wer zu unserem Sozialstaat gehört und wer nicht“. Das sei nun mal die Realität eines Einwanderungslandes, dass allein 800.000 Menschen aus den wichtigsten Asylbewerberländern in Deutschland arbeiten, 700.000 von ihnen sogar sozialversicherungspflichtig. Daniela Rump (SPD) wollte von der AfD wissen, wie sie sich die Antwort auf die akuten Probleme des Sozialstaats vorstelle – also auf Fachkräftemangel in der Wirtschaft und Alterung der Gesellschaft. Die Antwort der AfD sei: „Abschottung“. Doch gerade Zuwanderer leisteten einen nennenswerten Beitrag zum Wohlstand in der Bundesrepublik. Linke: Das Solidarprinzip richtet sich nach Bedürftigkeit Cansin Köktürk bekräftigte für die Fraktion Die Linke, das Solidarprinzip im deutschen Sozialstaat sei „nicht nationalistisch eingeteilt, sondern nach Bedürftigkeit“. Was sei schließlich ein reiches Land wie die Bundesrepublik wert, wenn es nicht jene Menschen auffange, die Hilfe benötigten bei Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Armut. Das sei die eigentliche Frage, nicht die von der AfD befeuerte „falsche Vorstellung, dass Menschen grundsätzlich ein Problem sind“. Auch Ferat Kocak (Die Linke) verwies darauf, dass „Gastarbeiter und Migranten maßgeblich zum Aufbau des Sozialstaats beigetragen“ hätten. In Wahrheit gehe es der AfD gar nicht um die „kleinen Leute“, sondern um Politik für Großkonzerne und Millionäre. Antrag der AfD Die Abgeordneten schreiben in dem Antrag: „Ausländische Staatsangehörige, die sich in Deutschland niedergelassen haben, müssen ihren Lebensunterhalt grundsätzlich eigenständig und ohne Rückgriff auf die Solidargemeinschaft sichern können. Steuerfinanzierte Sozialleistungen dürfen unter keinen Umständen Anreize für eine dauerhafte Einwanderung in den Sozialstaat oder eine fortlaufende Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen schaffen.“ Von der Bundesregierung verlangen sie unter anderem, dafür zu sorgen, dass erwerbsfähige volljährige Leistungsberechtigte nach sechs Monaten Leistungsbezug grundsätzlich zu zumutbarer, gemeinnütziger Bürgerarbeit verpflichtet werden. Die Erreichbarkeit im Inland müsse als zentrale Leistungsvoraussetzung klargestellt und bei konkreten Anhaltspunkten für eine ungenehmigte Ortsabwesenheit eine sofortige vorläufige Zahlungseinstellung einschließlich der Kosten der Unterkunft bis zur Sachverhaltsklärung ermöglicht werden, so die Fraktion. Ferner soll eine Bezahlkarte für Fälle von Pflichtverletzungen, Missbrauchsverdacht, fehlendem inländischem Konto oder zweckwidrigem Geldtransfer eingeführt werden. Volljährige erwerbsfähige Ausländer aus dem EU-Ausland und aus Drittstaaten sollen grundsätzlich vom Bezug von SGB-II-Leistungen ausgeschlossen werden, soweit sie nicht nachweislich im Rahmen eines erlaubten Aufenthaltes, mindestens zehn Jahren im Falle von Drittstaatsangehörigen und mindestens fünf Jahren im Falle von EU-Ausländern einer existenzsichernden und sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgegangen sind sowie berufsbefähigende Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen können. (gha/che/25.06.2026)

Clearstream Opens Kenya Market Link

Deutsche Börse (PM) - 25.06.2026
Clearstream, Deutsche Börse Group’s post-trade business, opens a new domestic link to Kenya on June 29, 2026. The connection provides institutional investors with efficient access to the local market through a unique omnibus account structure, supporting Kenyan government bonds, infrastructure bonds and treasury bills. Standard Chartered Kenya will serve as Clearstream’s cash correspondent bank for Kenyan Shilling and local custodian with the Central Bank of Kenya. This expansion comes as Kenya solidifies its position as a leading economic hub in East Africa, showing consistent growth and attracting significant international investor interest. This momentum is further reinforced by Kenya’s expected inclusion in global market indices and underscores its rising prominence among international investors. The new link addresses this growing demand, enabling capital to flow more easily into one of the continent’s most promising markets. The connection to Kenya is Clearstream’s 60th domestic market link, making it the only ICSD to offer access to the country. This allows Clearstream's clients to easily settle and safekeep Kenyan Government debt securities, use Kenyan debt instruments in collateral management facilities, and perform foreign exchange services for the Kenyan Shilling, all through a single point of access without any local registration or account opening processes. Clearstream’s global market link network connects 60 domestic markets as well as the international market via one single access point, overcoming the challenges of cross-border investing and directing investment flows where they are needed. Jan Willems, Head of Global Markets at Clearstream, said: “The new link to Kenya is an important milestone as it follows Clearstream’s strategic aim to facilitate global investment and provide further access for our clients to attractive and growing markets. We are delighted to partner with Standard Chartered and the Central Bank of Kenya to connect the Kenyan market to our global network.” David Luusa, Director Financial Markets at the Central Bank of Kenya, added: “The Central Bank of Kenya welcomes the establishment of the Clearstream-Kenya Link which is expected to provide efficient access by international investors to Kenyan Government securities, supported by the Dhow Central Securities Depository (DhowCSD). This is a significant milestone in developing Kenya’s financial markets. The link is expected to deepen liquidity, broaden the investor base, and enhance resilience of the domestic debt market. This development underscores our commitment to strengthening and modernizing financial market infrastructure, fostering greater integration with the global financial system, and advancing Kenya’s position as one of the leading financial centers in Africa.” Birju Sanghrajka, Chief Executive Officer & Head of Coverage, Corporate & Investment Banking at Standard Chartered Kenya, commented: “Standard Chartered Kenya is pleased to collaborate with the Central Bank of Kenya and Clearstream to make Kenya, Clearstream’s 60th domestic market link globally and second in Africa after South Africa. This marks an important milestone in the development of Kenya’s financial markets. Increased foreign participation in local government securities is anticipated to bring capital into the economy, broaden the investor base, enhance market liquidity, and promote higher standards of transparency and efficiency.” ***  [Editorial note: Please find here a high-resolution photo of Jan Willems.] About Clearstream Clearstream is the innovative and trusted post-trade business for the global markets. It runs the leading securities and funds servicing ecosystems of tomorrow.  The company operates the German and Luxembourg central securities depositories and an international central securities depository for the Eurobonds market. With 22 trillion Euros in assets under custody, it is one of the world’s largest settlement and custody firms for domestic and international securities.  It also delivers premier fund dealing, distribution, digital and data services, covering over 55 fund markets worldwide.  Clearstream is part of Deutsche Börse Group, an international exchange organization and provider of innovative market infrastructures. To learn more, visit us at www.clearstream.com or connect via LinkedIn. About Standard Chartered We are a leading international banking group, with a presence in 54 of the world’s most dynamic markets. Our purpose is to drive commerce and prosperity through our unique diversity, and our heritage and values are expressed in our brand promise, here for good. Standard Chartered PLC is listed on the London and Hong Kong stock exchanges. For more stories and expert opinions please visit Insights at sc.com. Follow Standard Chartered on X, LinkedIn, Instagram and Facebook. Media contacts: Clearstream      Tabea Behr Phone: +49 (0)69 2 11-13 016 tabea.behr@deutsche-boerse.com  Standard Chartered Kenya  Mercy Kabangi Head of Communications, Kenya and Africa E-mail: Mercy.Kabangi@sc.com Central Bank of Kenya  Wallace Kantai Head of Communications E-mail: kantaiwg@centralbank.go.ke 
Kategorien: Finanzen

Linke will Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen

Finanzen/Antrag Die Linke setzt sich für eine steuerliche Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen ein. Großverdiener sollen im Gegenzug höhere Steuern bezahlen.

Tourismusbranche der EU fehlen massenhaft Fachkräfte

Tourismus/Ausschuss EU-Kommissar Apostolos Tzitzikostas stellte den Abgeordneten aus dem Tourismusausschuss und dem Verkehrsausschuss seine Pläne zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Tourismussektors vor.

Sachverständige sehen Änderungsbedarf bei Sportfördergesetz

Sport und Ehrenamt/Anhörung Bei einer Anhörung des Sportausschusses wurde die im Sportfördergesetz geplante Schaffung einer Spitzensport-Agentur begrüßt. Dennoch gab es eine Vielzahl an Einwendungen seitens der Sachverständigen.

Sexuelle Ausbeutung Minderjähriger durch "Grooming Gangs"

Inneres/Antrag Um die Bekämpfung "sexueller Ausbeutung Minderjähriger durch sogenannte Grooming Gangs" geht es in einem AfD-Antrag, über den der Bundestag am Donnerstag erstmals debattiert.

AfD fordert Enquete-Kommission zur Meinungsfreiheit

Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung/Antrag Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag die Einsetzung einer Enquete-Kommission zum Stand der Meinungsfreiheit in Deutschland und Europa, der am Donnerstag im Bundestag beraten wird.

AfD will Umsetzung des EUDI-Wallet-Projekts einstellen

Digitales und Staatsmodernisierung/Antrag Die AfD fordert die Bundesregierung per Antrag auf, sich auf EU-Ebene für die Aufhebung der Artikel 5a-f, die Europäische Brieftasche für die digitale Identität, in der eIDAS-Verordnung einzusetzen.

USA: Zahl der Todesfälle in ICE-Gewahrsam steigt unter Trump drastisch an

Click to expand Image Gefangene stehen an einem Fenster im Gebäude der Einwanderungsbehörde in der Delaney Hall in Newark, New Jersey, wo die ICE derzeit festgenommene Einwanderer*innen unterbringt (26. Mai 2026). © 2026 Adam Gray/Getty Images In den ersten 500 Tagen der zweiten Amtszeit von Präsident Trump starben 52 Menschen in Gewahrsam der US-amerikanischen Einwanderungs- und Zollbehörde (ICE), was einen starken Anstieg der Todesrate darstellt. Die ICE schränkt die Informationen, die sie dem Kongress, den Familien und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt, so stark ein, dass jede Kontrolle nahezu unmöglich ist.Das Heimatschutzministerium (DHS) und der Kongress sollten unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um die Zahl der Inhaftierten zu verringern und den Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung im Einklang mit den Menschenrechtsverpflichtungen der Vereinigten Staaten sicherzustellen.


(Washington, DC, 25. Juni 2026) – Die Zahl der Todesfälle in Gewahrsam der US-amerikanischen Einwanderungs- und Zollbehörde (ICE) ist deutlich gestiegen: Seit Beginn der aktuellen Amtszeit von Präsident Donald Trump wurden mindestens 52 Todesfälle gemeldet, wie Human Rights Watch und Physicians for Human Rights in einem heute veröffentlichten Bericht mitteilten.

Juni 25, 2026 Dying in Detention

Der 73-seitige Bericht „Dying in Detention: Rising Deaths in an Expanding US Immigration Detention System“ dokumentiert anhand statistischer und medizinischer Fachanalysen die steigende Zahl der Todesfälle in ICE-Gewahrsam, deckt eine steigende Sterblichkeitsrate auf und wirft ernsthafte Fragen hinsichtlich der Angemessenheit der von der ICE und ihrem Auftragspersonal bereitgestellten medizinischen Versorgung auf. Der Anstieg der Todesrate geht einher damit, dass die Trump-Regierung eine Rekordzahl von Menschen mit Einwanderungsstatus in Zwangshaft hält – unter anderem unter unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen – und gleichzeitig die internen Kontrollmechanismen aushöhlt.

„Die Zahl der Todesfälle in ICE-Gewahrsam ist so hoch wie selten zuvor, selbst wenn man den Anstieg der Inhaftierungszahlen berücksichtigt“, sagte Brian Root, leitender Berater für Technologie und Menschenrechte bei Human Rights Watch. „Das DHS und der Kongress sollten unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um die Zahl der Inhaftierten zu senken und die Haftbedingungen grundlegend zu verbessern, unter anderem durch die Gewährleistung eines angemessenen Zugangs zur Gesundheitsversorgung im Einklang mit den Menschenrechtsverpflichtungen der Vereinigten Staaten.“

Human Rights Watch führte eine quantitative Analyse der Todesfälle in ICE-Gewahrsam vom 1. Oktober 2015 bis zum 4. Juni 2026 durch und untersuchte dabei die Entwicklung der Todesrate im Zeitverlauf. Die Organisation „Physicians for Human Rights“ führte eine medizinische Analyse der 39 Todesfälle in ICE-Gewahrsam während des ersten Jahres der aktuellen Trump-Regierung durch, die sich weitgehend auf begrenzte öffentlich zugängliche Informationen stützt.

Click to expand Image Graphic © 2026 Human Rights Watch

Die Organisationen untersuchten mehrere Fälle gründlicher als bisher berichtet, wobei sie sich auf Interviews mit Familienangehörigen, Anwalt*innen und ehemaligen Zellengenoss*innen der Verstorbenen stützten und in zwei Fällen zusätzliche medizinische Unterlagen einsehen konnten.

In einem Fall erlitt Maksym Chernyak, ein 44-jähriger Mann aus der Ukraine, einen Schlaganfall, nachdem er unverkennbare Anzeichen eines medizinischen Notfalls gezeigt hatte, die das Haftpersonal zwar beobachtete, auf die es jedoch nicht reagierte. Die daraus resultierenden Verzögerungen bei seiner Überführung in eine besser ausgestattete medizinische Einrichtung trugen nach Ansicht der Organisationen mit ziemlicher Sicherheit zu seinem Tod bei.

In einem anderen Fall starb der 32-jährige Lorenzo Antonio Batrez Vargas im Jahr 2025 in ICE-Gewahrsam, nachdem bei ihm Covid-19 diagnostiziert worden war und er 12 Tage in Isolation verbracht hatte. Um Zugang zu Unterlagen über seine Inhaftierung, seine Behandlung und seinen Tod zu erhalten, reichte Vargas’ Familie im Oktober 2025 einen Antrag nach dem Freedom of Information Act ein, gefolgt von einer Klage im Dezember. Bis Anfang Mai 2026 hatten sie noch keine weiteren Informationen erhalten.

„Nur eine Mutter, die ihr Kind verloren hat, weiß, was ich gerade durchmache“, sagte seine Mutter. „Ich will mein Kind zurück, und ich kann nichts dagegen tun.“

Im ersten Jahr der zweiten Amtszeit von Trump stieg die Zahl der Menschen in ICE-Haft um 77 Prozent, von etwa 40.000 auf über 71.000. Gleichzeitig stieg die Zahl der Todesfälle in ICE-Gewahrsam um 140 Prozent. Human Rights Watch und Physicians for Human Rights dokumentieren seit den 1990er Jahren Missstände in US-Einwanderungshaftanstalten.

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Die derzeitige Trump-Regierung hat die ohnehin schon begrenzten internen Kontrollmechanismen innerhalb des Heimatschutzministeriums (DHS) – der übergeordneten Behörde der ICE – abgeschafft, wodurch es schwieriger geworden ist, Informationen zu erhalten, bei Missbrauch rechtliche Schritte einzuleiten oder die Behörde und ihre Auftragnehmer zur Rechenschaft zu ziehen.

Human Rights Watch und Physicians for Human Rights stellten fest, dass die ICE keine ausreichenden Informationen über die Umstände von Todesfällen in ihrer Obhut offenlegt, wodurch entscheidende Fragen hinsichtlich der Versorgung der Inhaftierten und der Frage, ob diese den internationalen Menschenrechtsstandards entsprach, unbeantwortet bleiben. Darüber hinaus erfolgt die Berichterstattung der Behörde oft verspätet, was offenbar gegen ihre eigenen Meldepflichten verstößt, zu denen die öffentliche Bekanntgabe eines Todesfalls innerhalb von 48 Stunden sowie eine detailliertere öffentliche Berichterstattung innerhalb von 30 Tagen gehören. Die derzeit verfügbaren, begrenzten Informationen geben Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich der Umstände vieler dieser Todesfälle und der Angemessenheit der Versorgung der Inhaftierten.

„Die ICE schränkt die Informationen, die sie dem Kongress, den Familien und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt, so stark ein, dass eine Kontrolle nahezu unmöglich ist“, sagte Dr. Katherine Peeler, Mitautorin des Berichts, Assistenzprofessorin für Pädiatrie an der Harvard Medical School und medizinische Beraterin bei „Physicians for Human Rights“. „In den Fällen, in denen wir Zugang zu den Unterlagen der ICE und zu externen Krankenhausunterlagen haben, stellen wir einen erschreckenden Bruch der Sorgfaltspflicht fest.“

Die Todesfälle von Menschen in Abschiebehaft in den USA deuten auf mögliche Verstöße gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) hin, der das Recht auf Leben schützt und Staaten verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz des Lebens der in ihrer Obhut befindlichen Personen zu ergreifen. Schlechte Haftbedingungen und die Nichtgewährung angemessener medizinischer Versorgung können zudem Verstöße gegen das Verbot grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung im ICCPR und im Übereinkommen gegen Folter (CAT) darstellen.

Das Heimatschutzministerium und seine Auftragnehmer sollten zeitnah, umfassend und öffentlich Rechenschaft über jeden Todesfall in ihrer Obhut ablegen. Der Kongress sollte die Zahl der inhaftierten Menschen senken, Alternativen Vorrang einräumen und die Finanzierung weiterer Ausweitung der Inhaftierung verweigern. Er sollte sich entschlossen mit der steigenden Zahl der Todesfälle, der unzureichenden medizinischen Versorgung sowie den chronischen Mängeln bei Transparenz und Berichterstattung seitens des DHS auseinandersetzen. Der Kongress sollte zudem neue, unabhängige Kontrollmechanismen mit echten Durchsetzungsbefugnissen einrichten, darunter obligatorische unabhängige Untersuchungen jedes Todesfalls in Gewahrsam sowie die öffentliche Bekanntgabe aller Todesfallüberprüfungen und Autopsieberichte, und bei Nichteinhaltung Sanktionen gegen die ICE verhängen.

Die Mittel für das DHS wurden durch die jüngste Bewilligung von 70 Milliarden Dollar bis 2029 erheblich aufgestockt. Der Kongress sollte eigenständige Kontrollmechanismen gesetzlich verankern, um sicherzustellen, dass diese Gelder nicht dazu dienen, ein missbräuchliches System auszubauen, das beim Schutz von Menschenleben versagt hat.

„Familien haben ein Recht darauf zu erfahren, was mit ihren Angehörigen in ICE-Gewahrsam geschehen ist“, sagte Peeler. „Solange Menschen in Abschiebehaft der US-Einwanderungsbehörde festgehalten werden, hat die Regierung die rechtliche und moralische Verpflichtung, ihr Leben zu schützen, und wenn sie dabei versagt, die öffentliche Verpflichtung, Rechenschaft darüber abzulegen, was geschehen ist. Derzeit versagt sie in jeder Hinsicht.“

Kategorien: Menschenrechte

Regierungsentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit beraten

Das Parlament hat am Donnerstag, 25. Juni 2026, den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf „zur Stärkung der Cybersicherheit“ (21/6585(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in erster Lesung beraten. Im Anschluss an die Debatte wurde der Entwurf gemeinsam mit einem Antrag der Fraktion Die Linke "gegen die Einführung von Hackbacks" (21/6653(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in die Ausschüsse überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen wird der Innenausschuss sein. Minister: Wir legen den Schalter um Von einem „Meilenstein der Sicherheitsarchitektur in Deutschland“ sprach Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zu Beginn der Debatte. „Mit diesem Gesetzesentwurf legen wir den Schalter um: Von der Aufklärung, hin zur Abwehr“, sagte Dobrindt. Indem die Grundlagen für eine aktive Cyberabwehr gelegt würden, mache man unmissverständlich klar: Deutschland handle entschlossen, wenn es um die Verteidigung im Cyberraum geht. „Wer uns zukünftig im Cyberraum angreift, der muss wissen: Wir schlagen zurück und sind in der Lage, die Angreifer in ihrer Infrastruktur zu stören und zu zerstören“, sagte der Innenminister. AfD sieht weiteren Handlungsbedarf Steffen Janich (AfD) teilt die Problemanalyse im Gesetzentwurf, die „erfrischend ehrlich und schonungslos“ sei. Deutschland stehe in der Tat im Fokus hochprofessioneller Cyberangriffe. Auch sei es richtig, dass Deutschlands wirtschaftlicher Erfolg und seine nationale Sicherheit mit Cybersicherheit untrennbar verbunden sind. Gleichwohl gebe es noch Handlungsbedarf, so Janich. Wenn etwa die Bundespolizei dem Betreiber eines IT-Systems dessen Nutzung untersagt, müsse dies befristet sein. Unternehmen sei nicht geholfen, wenn die Insolvenz wegen eines Cyberangriffes verhindert wird, sie dann aber aufgrund einer Nutzungsuntersagung eintritt. Hier müsse nachjustiert werden, forderte der AfD-Abgeordnete, der dem Innenminister vorwarf, beim Thema Hackbacks vollständig eingeknickt zu sein. Man müsse bei Cyberangriffen von „Schurkenstaaten“ mit Vergeltungsschlägen gegen deren IT-Struktur reagieren dürfen, sagte Janich. SPD: Schaden so gering wie möglich halten Deutschland müsse bei der Abwehr von Angriffen im Cyberraum gut aufgestellt sein, betonte Daniel Baldy (SPD). Die Sicherheitsbehörden dürften nicht nur am Rand stehen, Cyberangriffe beobachten „und danach erklären, was alles hätte besser laufen können“. Sie müssten nicht nur aufklären, sondern auch abwehren können. Baldy verwies auf die Heterogenität der Angreifer, die mal privat, mal halb-staatlich und mal staatlich seien. „Deshalb stärken wir mit diesem Gesetz nicht nur eine Sicherheitsbehörde, sondern wir geben BSI, BKA und Bundespolizei die richtigen Werkzeuge an die Hand, damit sie zukünftig angemessen auf Cyberangriffe reagieren können“, sagte der SPD-Abgeordnete. Ziel müsse es nicht nur sein, laufende Angriffe zu stoppen, sondern den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Deshalb sei es richtig, dass BKA und Bundespolizei in Zukunft auch die Möglichkeit haben, durch Cyberangriffe abgeflossene Daten zu löschen oder zu verändern. Es gehe nicht um Harakiri und nicht um Hackbacks. „Es geht darum, nicht tatenlos zuzusehen, wie die Verbrecher mit der Beute davonlaufen“, sagte Baldy. Grüne: Wer hat im Ernstfall das Sagen? Das Innenministerium lasse mit dem Gesetzentwurf ganz zentrale Fragen unbeantwortet, befand Marcel Emmerich (Bündnis 90/Die Grünen). Deutschland brauche dringend mehr Cybersicherheit, machte er deutlich. „Wir müssen unsere Freiheit und Demokratie schützen, wir müssen wehrhaft sein.“ Bei Gesetzen an der Schnittstelle von Innen- und Digitalpolitik zeigt sich laut Emmerich aber immer wieder dasselbe Problem. „Das Innenministerium fremdelt einfach allein schon mit der digitalen Bedrohungslage.“ Künftig solle der Staat nicht nur verteidigen, sondern selbst aktiv in fremde IT-Systeme eindringen, Daten verändern und löschen oder den Datenverkehr umleiten können. „Das ist eine neue Qualität und die steht mit diesem Entwurf nicht auf rechtssicheren Füßen“ sagte der Grünenabgeordnete. Der Entwurf gebe zudem mehreren Behörden weitreichende Eingriffsbefugnisse, beantworte aber nicht die Frage, wer im Ernstfall das Sagen hat und wer die Verantwortung trägt, wenn aufgrund einer fehlerhaften Zuschreibung nicht der Angreifer, sondern der Server einer eigenen KRITIS-Anlage getroffen wird. Linke: Illegal und unsicher Aus Sicht von Donata Vogtschmidt (Die Linke) versucht Bundesinnenminister Dobrindt den Begriff der aktiven Cyberabwehr so zu framen, „dass man den Begriff Hackback, um den es hier heute eigentlich geht, vergisst“. Der Minister stehe aber mit seiner Auffassung allein. Von der Zivilgesellschaft über die Wissenschaft bis hin zu Wirtschaftsverbänden sei man sich einig: Was hier als aktive Cyberabwehr verkauft werde, seien schlicht und ergreifend Hackbacks, die keine Verteidigungshandlung darstellten. Bei einem Hackback, so Vogtschmidt, gehe es um einen aktiven Gegenangriff auf eine Cyberattacke, bei dem in das System des Angreifernetzes eingedrungen werde, um es zu zerstören oder auszuschalten. Das Problem dabei sei, das für einen erfolgreichen Gegenangriff das Umfeld des Angreifers aufgeklärt werden müsse - etwa durch erbeutete Zugangsdaten oder IT-Schwachstellen. Dies benötige eine Menge Vorlauf und bedeute schlicht das „Hacken auf Verdacht“ bei fremden IT-Systemen, um im Falle eines Angriffs einen erfolgversprechenden Hackback durchführen zu können. „Das klingt nicht nur illegal und unsicher. Das ist es auch“, urteilte die Linken-Abgeordnete. CDU/CSU: Deutschland setzt auf Prävention Deutschland setze auf einen präventiven Ansatz, sagte Christina Stumpp (CDU/CSU) unter Verweis auf die 2025 erfolgte Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie. Man müsse aber auch der Realität ins Auge schauen. „Gegen gezielte staatliche Cyberoperationen, hochprofessionelle Kampagnen mit großem Schadenspotenzial reichen präventive Maßnahmen in den eigenen IT-Systemen allein nicht mehr aus“, betonte sie. Deshalb werde mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nachgeschärft. „Wir müssen uns doch ehrlich machen“, forderte die Unionsabgeordnete. Bislang seien den Sicherheitsbehörden angesichts der Vielzahl komplexer Bedrohungen viel zu oft rechtlich die Hände gebunden. Laufe ein Cyberangriff fehlten oft die nötigen Befugnisse, um schnell eingreifen und den Angriff wirksam stoppen zu können, sagte Stumpp. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Regelung sieht mehr Befugnisse für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, das Bundeskriminalamt sowie die Bundespolizei vor. Die Sicherheit und Handlungsfähigkeit von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft in einem modernen, hoch technologisierten und digitalisierten Industrieland wie Deutschland beruhten in hohem Maße auf funktionierenden digitalen Prozessen und Infrastrukturen, schreibt die Regierung. Seit Jahren steige jedoch die Zahl von Cyberangriffen durch staatliche und nichtstaatliche Akteure. Deutschland sei als führende Wirtschaftsnation in Europa verstärkt im Fokus hochprofessioneller Cyberangriffe mit großem Schadenspotenzial. Angesichts der geopolitischen Lage würden zudem auch hybride Bedrohungen zunehmend an Bedeutung gewinnen. „Dieser sicherheitspolitischen Herausforderung begegnet die Bundesregierung, indem sie die Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen ausbaut und hierzu wirksame, angemessene und rechtssichere gesetzliche Grundlagen schafft“, heißt es. Aufklärung und Erkennung konkreter Angriffe Mit der Regelung soll die Aufklärung und die Erkennung konkreter Angriffe und langfristig laufender Angriffskampagnen verbessert werden. Zudem soll die Entdeckung konkreter Vorbereitungshandlungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgebaut werden. Insbesondere gegen groß angelegte Cyberangriffe mit hohem Schadenspotenzial böten präventive Maßnahmen in den eigenen IT-Systemen allein keinen hinreichenden Schutz, schreibt die Bundesregierung. Es müssten daher für die Polizeien des Bundes und das BSI ergänzend Möglichkeiten zur Unterbindung solcher Cyberangriffe geschaffen werden, um gravierende Folgeschäden abwenden oder minimieren zu können. Antrag der Linken Gegen die Einführung von Hackbacks und offensiver Cyberabwehr“ wendet sich die Fraktion Die Linke in iihrem Antrag (21/6653(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, laufende Gesetzesvorhaben nicht weiter zu betreiben, „die Hackbacks oder vergleichbare Maßnahmen der offensiven Cyberabwehr“ gesetzlich verankern würden. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion keine Gesetzesvorhaben weiter betreiben, die dem Bundeskriminalamt (BKA) und der Bundespolizei ermöglichen, zur Abwehr von Cybergefahren ohne Wissen der Betroffenen in IT-Systeme einzudringen und diese auszulesen, zu verändern oder zu löschen. Ebenso sollen dem Antrag zufolge von der Bundesregierung keine Gesetzesvorhaben weiter betrieben werden, „die DNS-Anbieter und Digitale Dienste zur Umleitung von Datenverkehr an das BKA und die Bundespolizei verpflichten könnten“. Dagegen soll die Bundesregierung laut Vorlage einen Gesetzentwurf vorlegen, der die defensive IT-Sicherheit mit den notwendigen Ressourcen insbesondere für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stärkt. "Verfassungsrechtliche Grenzen werden überschritten" In dem Antrag schreibt die Fraktion, dass mit dem Koalitionsvertrag vom Mai 2025 ein Ausbau aktiver Cyberabwehr angekündigt worden sei. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der Cybersicherheit“ (21/6585(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) solle dieses Vorhaben umgesetzt werden, doch würden die Grenzen des „verfassungsrechtlich Möglichen“ dabei „klar überschritten“. Mit dem Entwurf solle für BKA und Bundespolizei die Fähigkeit geschaffen werden, zur Abwehr von Cybergefahren Daten in IT-Systemen auszulesen, zu verändern und zu löschen, sowie Datenverkehr umzulenken und mitzulesen, führt die Fraktion weiter aus. Dies bedeute einen massiven Eingriff in informationstechnische Systeme, dem weder ein Richtervorbehalt noch ausreichende parlamentarische Kontrolle als grundrechtssichernde Mechanismen zur Seite gestellt würden. Auch ignoriere der Gesetzentwurf die Möglichkeit, dass Maßnahmen einer „aktiven Cyberabwehr“ auf Eingriffe in fremde staatliche IT-Infrastruktur hinauslaufen könnten. (hau/25.06.2026)

Resolution 02/2026/NQ-HDTP: Key guidelines on rehabilitation and bankruptcy procedures under the Law on Rehabilitation and Bankruptcy 2025

Dentons Insights - 25.06.2026

Vietnam: On 17 April 2026, the Judicial Council of the Supreme People's Court issued the Resolution No. 02/2026/NQ-HDTP (the “Resolution”) guiding the application of certain provisions of the Law on Rehabilitation and Bankruptcy 2025 ("LRBA 2025"). The Resolution takes effect from 01 June 2026 and is one of the first important guiding documents to concrete the new regulations of the LRBA 2025.

Dentons receives Beacon of Justice Award for third year in a row

Dentons News - 25.06.2026

Dentons has been honored by the National Legal Aid & Defender Association (NLADA) with a 2026 Beacon of Justice Award, marking the third consecutive year the Firm has received this recognition. The award recognizes members of the pro bono legal community who are advancing equal justice. This year’s honorees were selected for work that aligns with the theme “Protecting Democracy and Civil Rights.”

Initiatives at FERC and on the Hill Address Nationwide Concerns About Large Load Energy Demand

Dentons Insights - 25.06.2026

United States: Traditionally, data centers have been regulated mainly through state and local laws governing land use, zoning, building codes, environmental compliance, utility connections, and tax incentives rather than through a comprehensive federal regulatory framework. Within the last week, however, the Federal Energy Regulatory Commission and Congress have taken action to establish federal parameters for interconnection, cost-allocation and other issues related to the energy demand created by data centers and other large loads.

OFAC Issues General License X, Temporarily Lifting Significant Prohibitions on Iranian Petroleum-Related Transactions

Dentons Insights - 25.06.2026

On June 22, 2026, in connection with the recently announced Memorandum of Understanding between the United States and Iran, the US Treasury Department’s Office of Foreign Assets Control (OFAC) issued General License X (GL X), titled “Authorizing the Production, Delivery and Sale of Crude Oil, Petrochemical Products, and Petroleum Products of Iranian-Origin through August 21, 2026.”

Should we use early neutral evaluation more?

Dentons Insights - 25.06.2026

United Kingdom: In our latest article for Construction Law's ADR series, we consider whether the little used, neutral evaluation technique should be considered more often.

A new crypto rulebook for the UAE

Dentons Insights - 25.06.2026

United Arab Emirates: The UAE Capital Markets Authority (CMA) (the regulator formerly known as the SCA) Decision No. 4/R.M/2026 recently replaced its previous virtual asset framework entirely.

Episode 1 | Dallin Merrill, Head of Policy, Structured Finance Association

Dentons Insights - 25.06.2026

In this episode of Capital Markets Golden Hour, host Jessica Rebarber discusses the impact of AI, industry innovation and mentorship in the structured finance industry with Dalin Merrill, head of policy at the Structured Finance Association.