Aktuelle Nachrichten

Gedenken an Flucht und Vertreibung vor 80 Jahren

Der Bundestag hagt sich am Donnerstag, 25. Juni 2026, in einer halbstündigen Vereinbarten Debatte dem Thema „Gedenken an Flucht und Vertreibung vor 80 Jahren – Aussöhnung und europäische Verständigung voranbringen“ gewidmet. Die Debatte fand in zeitlicher Nähe zum jährlichen Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung am 20. Juni statt. (hau/25.06.2026)

Nein zur Forderung nach Deckelung der Gewinnmargen der Mineralölindustrie

„Die Gewinnmargen der Mineralölindustrie deckeln“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (21/6465(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der Bundestag am Donnerstag, 25. Juni 2026, nach halbstündiger Aussprache abgelehnt hat. Alle übrigen Fraktionen stimmten gegen den Antrag. Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Übergewinne steuerlich erfassen, Preise dämpfen und Krisenlasten gerecht verteilen" (21/6649(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde hingegen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Abgelehnter Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke wollte mit ihrem Antrag die Gewinnmargen der Ölkonzerne begrenzen. Sie forderte die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Preis- und Kostenkontrolle über die Beschaffungs-, Raffinerie-, Transport- und Vertriebskosten, Ein- und Verkaufspreise der Mineralölkonzerne sowie einen gesetzlichen Rahmen für einen Preisdeckel bei den Gewinnmargen für Kraftstoff „entlang der Lieferkette von der Raffinerie bis zur Tankstelle“ vorzulegen. Die Antragsteller begründeten ihr Vorhaben mit den „drastisch“ gestiegenen Preisen für Energie „seit Beginn des völkerrechtswidrigen Krieges gegen den Iran“. Diese Preiserhöhungen und -schwankungen gingen über die ohnehin gestiegenen und schwankenden Preise für Rohöl weit hinaus. „Sie sind Ausdruck extrem mächtiger Mineralölkonzerne, die unter den Bedingungen der gegenwärtigen Krise ihre seit jeher bestehende Marktmacht bewusst ausnutzen, um mit Treibstoffen noch mehr zu verdienen als zuvor“, heißt es in dem Antrag. Die Extraprofite der Ölkonzerne aus dem Verkauf von Diesel und Benzin für den Zeitraum März bis Mai 2026 würden allein für Deutschland auf insgesamt rund 2,4 Milliarden Euro geschätzt. Überwiesener Antrag der Grünen Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf für die Einführung einer Übergewinnsteuer als Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer vorlegen, um Übergewinne steuerlich zu erfassen, Preise zu dämpfen und Krisenlasten gerecht zu verteilen, fordern die Grünen in ihrem Antrag (21/6649(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Dafür soll ein Steuersatz von mindestens 33 Prozent vorgesehen und ein branchenunabhängiger Anwendungsbereich festlegt werden. Dafür wird eine neue Definition des „Übergewinns“ vorgeschlagen, um eine bestehende Lücke im Steuerrecht zu schließen. Gegenstand der Übergewinnsteuer soll nicht der Gewinn als solcher sein, sondern „die übermäßige Differenz zwischen tatsächlichen Kosten und weitergegebenen Preisen unter oligopolistischen Strukturbedingungen“, wie es in dem Antrag heißt. Damit werde die Übergewinnsteuer genau jenes Verhalten treffen, das volkswirtschaftlich schädlich sei – „nämlich die Ausnutzung von Marktmacht gegenüber der Endverbraucherin und dem Endverbraucher“. "Steigende Energiekosten befeuern die Inflation" Die geopolitische Ausnahmesituation durch die Sperrung der Straße von Hormus habe auf den globalen Energiemärkten zu drastischen Konsequenzen geführt, heißt es in dem Antrag. Der Rohölpreis sei zeitweise bis auf 118 US-Dollar je Barrel gestiegen. Diese krisenbedingte Preiserhöhung habe für Wirtschaft und Gesellschaft gravierende Auswirkungen: „Steigende Energiekosten befeuern die Inflation, verteuern Güter des täglichen Bedarfs und belasten Bürgerinnen und Bürger, öffentliche Haushalte sowie energieintensive Industriezweige gleichermaßen“, schreiben die Abgeordneten. Berechnungen hätten gezeigt, dass beispielsweise Mineralölkonzerne in Deutschland in den ersten Wochen des Iran-Krieges täglich 21 Millionen Euro Zusatzgewinn eingefahren hätten. Es seien nicht einfach nur erhöhte Einkaufspreise weitergegeben worden, sondern zusätzlich sei noch ein deutlicher Gewinn auf den Preis aufgeschlagen worden. Die Einführung einer Übergewinnsteuer sei geboten, um in Krisenzeiten marktbedingte Fehlverteilungen zu korrigieren, dem Missbrauch von angebotsseitiger Marktmacht entgegenzuwirken, und vor allem einen inflationären Preisschock für Verbraucherinnen und Verbraucher abzuwenden, fordern die Abgeordneten. (hau/25.06.2026)

Bundeswehreinsatz im Libanon letztmalig verlängert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Juni 2026, nach halbstündiger Aussprache der letztmaligen Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Rahmen der Unifil-Mission im Libanon zugestimmt. In namentlicher Abstimmung votierten 511 Abgeordnete für den entsprechenden Antrag der Bundesregierung (21/5778(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), zu dem eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (21/6417(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorlag. 67 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab vier Enthaltungen. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/6418(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur Finanzierbarkeit vor. Abstimmung Antrag der Bundesregierung Mit der Annahme des Antrags der Bundeswehr wird der im Rahmen der Unifil-Mission (United Nations Interim Force in Lebanon) vor der libanesischen Küste ein letztes Mal verlängert. Dafür werden weiterhin bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten entsendet. Wie aus dem Antrag hervorgeht, soll der Einsatz operativ zum 31. Dezember 2026 enden, gefolgt von einer Abwicklungsphase bis 30. Juni 2027, in der sich die Rückverlegung der sich an Land befindlichen deutschen Restkräfte inklusive der Übergabe von Material und Infrastruktur an die Vereinten Nationen anschließen soll. In dieser Phase sollen nur noch bis zu 80 Soldatinnen und Soldaten zum Einsatz kommt. Aufgabe der Operation bleibt den Angaben zufolge bis Ende 2026 die Unterstützung bei der Sicherung der libanesischen Grenzen und Einreisepunkte mit dem Ziel, Waffenschmuggel nach Libanon zu verhindern. Ausbildung der libanesischen Streitkräfte temporär ausgesetzt Wie die Bundesregierung mit Blick auf den Libanonkrieg zwischen Israel und der islamistischen Hisbollah ausführt, ist die Ausbildung der libanesischen Streitkräfte aufgrund der aktuellen Bedrohungs- und Sicherheitslage in der Region im März 2026 temporär ausgesetzt worden, das Mandat sieht diese aber weiterhin vor. Aufgrund der Ausbildung durch den Unifil-Marineverband habe die libanesische Marine bei der Überwachung der eigenen Hoheitsgewässer erhebliche Fortschritte erzielt und sei inzwischen in der Lage, alle technischen Prozeduren bis hin zur Inspektion verdächtiger Schiffe eigenständig durchzuführen. Die libanesische Regierung stehe grundsätzlich weiterhin vor der Herausforderung, die Hisbollah zu entwaffnen und einzuhegen, einen Abzug der israelischen Truppen zu erwirken und eigene Streitkräfte in ausreichender Anzahl in das gesamte Staatsgebiet zu verlegen, um dort die Sicherheitskontrolle zu übernehmen. Geordnete Übergabe von Unifil-Aufgaben „In dieser volatilen und komplexen Lage ist es von herausragender Bedeutung, die verbleibende Mandatsdauer von Unifil bestmöglich zu nutzen, um die libanesischen Streitkräfte auf die eigenverantwortliche Kontrolle des Staatsgebiets vorzubereiten, eine geordnete Übergabe von Unifil-Aufgaben sicherzustellen und die Grundlagen für ein mögliches Folgeengagement der Vereinten Nationen und der Europäischen Union zu schaffen“, schreibt die Bundesregierung. (ahe/hau/25.06.2026)

Antrag zur Bekämpfung von sexueller Ausbeutung Minderjähriger beraten

Die AfD-Fraktion will mit einem Antrag "gruppenbasierte sexuelle Ausbeutung Minderjähriger durch sogenannte Grooming Gangs systematisch erfassen, erforschen und bekämpfen" (21/6648(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Bundestag hat den Antrg am Donnerstag, 25. Juni 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Antrag der AfD In dem Antrag schreibt die Fraktion von einem Fall von „gruppenbasiertem Missbrauch von Minderjährigen durch ausländische Täter“ in Nürnberg. Dort habe die Kriminalpolizei am 18. Mai 2026 die Ermittlungskommission „Kajal“ eingerichtet. Sie folge Hinweisen zu Vorfällen in Nürnberg, bei denen „Gruppen von Männern mit vorwiegend syrischer, pakistanischer und nordafrikanischer Herkunft gezielt minderjährige Mädchen ansprachen, sie mit Geschenken umwarben, anschließend mit harten Drogen, insbesondere Crystal Meth, in Abhängigkeit brachten und ihnen weitere Betäubungsmittel zuletzt nur noch als Gegenleistung für sexuelle Handlungen oder Prostitution überließen“, heißt es in der Vorlage weiter. Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, in die Innenministerkonferenz einen Antrag einzubringen, „wonach die Länder und der Bund vereinbaren, jeweils eigene polizeiliche Ermittlungskommissionen nach dem Vorbild der Ermittlungskommission ,Kajal' einzurichten, um bundesweit weitere Fälle von gruppenbasierter sexueller Ausbeutung Minderjähriger durch ,Grooming Gangs' zu ermitteln und zu bekämpfen“. Auch dringt die Fraktion auf eine Erweiterung der Bundeslagebilder „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ oder „Menschenhandel und Ausbeutung“ des Bundeskriminalamtes um einen Schwerpunkt zur gruppenbasierten sexuellen Ausbeutung Minderjähriger durch „Grooming Gangs“. Dazu fordert sie unter anderem die „Erstellung einer bundesweiten Erhebung aller bekannten oder hinreichend verdichteten Fälle, die dem Muster entsprechen, einschließlich einer fallbezogenen Strukturanalyse (Zahl der Tatverdächtigen und Opfer je Fall, Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund von Tätern und Opfern, Tatzeiträume, Tatörtlichkeiten sowie Anbahnungs- und Abhängigkeitsmechanismen)“. (sto/ste/25.06.2026)

Linksfraktion will Elektro-Autos bezahlbar machen

Verkehr/Antrag Die Fraktion Die Linke verlangt in einem Antrag, Elektro-Autos bezahlbar zu machen und deren Förderung sozial und ökologisch neu auszurichten.

Zuordnung von Leistungen der Notfallmedizin

Gesundheit/Antwort Die Bundesregierung hat ihre Entscheidung verteidigt, die vorgesehene Leistungsgruppe Notfallmedizin zu streichen.

Änderungen in der ambulanten medizinischen Versorgung

Gesundheit/Antwort Von der Einführung eines Primärversorgungsystems verspricht sich die Bundesregierung einen bedarfsgerechten Zugang zu Fachärzten.

Bundesrat nimmt zu Änderungen um Umweltstrafrecht Stellung

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung Der Bundesrat hat zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen, der unter anderem die Umsetzung von EU-Vorgaben im deutschen Umweltstrafrecht vorsieht.

Bundesregierung gibt Auskunft zur SPRIND-Förderung

Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung/Antwort Seit ihrer Gründung hat die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) bis zum 30. April 2026 insgesamt 314 Projekte gefördert. Dies antwortet die Bundesregierung auf AfD-Anfrage.

AfD fragt nach Umgang mit medialen Einzelfällen

Recht und Verbraucherschutz/KleineAnfrage Nach dem Umgang der Bundesregierung mit medialen Einzelfällen, öffentlicher Mobilisierung und gesetzgeberischen Prozessen fragt die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage.

BAG zu Fehler bei Massenentlassungsanzeige: Unwesentliches führt nicht zu unwirksamen Kündigungen

LTO Nachrichten - 25.06.2026

Kündigungen können trotz Fehlern bei den Angaben in der Massenentlassungsanzeige wirksam sein, so das BAG. Ein Insolvenzverwalter hatte statt der angekündigten 34 am Ende 31 oder 32 Leute entlassen. Das war unschädlich.

Grundsatzdebatte über Organspende und Widerspruchsregelung

In einer neuerlichen Grundsatzdiskussion über die Organspende sind die anhaltenden Probleme in der Spendenpraxis noch einmal deutlich herausgestellt worden. Abgeordnete wiesen in der Vereinbarten Debatte am Donnerstag, 25. Juni 2026, auf den chronischen Mangel an postmortal gespendeten Organen und die rund 8.000 schwer kranken Patienten hin, die auf der Warteliste für ein rettendes Organ stehen. Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten plädiert deswegen erneut für die Einführung der sogenannten Widerspruchsregelung. Sie schlagen vor, dass künftig jeder volljährige und einwilligungsfähige Mensch möglicher Organspender sein soll, wenn er zu Lebzeiten entweder eingewilligt oder nicht explizit widersprochen hat. Eine andere Gruppe von Abgeordneten ist dagegen, dass Menschen automatisch als postmortale Organspender gelten, wenn sie nicht zu Lebzeiten aktiv widersprochen haben. Sie sehen darin einen Grundrechtseingriff. Diese Gruppe will mit einer besseren Aufklärung und einer leichteren Dokumentation des eigenen Willens für mehr Organspenden sorgen. So sollen beispielsweise Einträge in das Organspendenregister erleichtert werden. Das Ziel ist, die freiwillige, informierte und selbstbestimmte Entscheidung zur Organspende zu stärken. Entscheidung gegen die Widerspruchslösung 2020 Im Januar 2020 hatte sich der Bundestag gegen die Widerspruchslösung (19/11096(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) entschieden. Damals befürwortete eine Mehrheit der Abgeordneten, dass ohne Zustimmung der betreffenden Person zu Lebzeiten eine postmortale Organentnahme nicht zulässig sei. Durchsetzen konnte sich der Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft (19/16214(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Neben einer verstärkten Aufklärung sollten Bürger die Möglichkeit bekommen, ihre Entscheidung in einem neu einzurichtenden Online-Register zu dokumentieren. In den folgenden Jahren zeigte sich allerdings, dass die Neuregelungen nicht den erhofften Erfolg brachten. Zudem verzögerte sich die Einrichtung des Online-Registers erheblich, das erst im März 2024 freigeschaltet werden konnte. Die Eintragung in das Register gilt zudem als relativ kompliziert. Persönliche Ansichten der Rednerinnen und Redner In der auch von persönlichen Erfahrungen geprägten Aussprache am 25. Juni waren sich die Parlamentarier zumindest darin einig, dass die Ausgangslage für die betroffenen Menschen prekär ist und alles unternommen werden sollte, um die Zahl der Organspenden substanziell zu steigern. In der Debatte kamen 30 Rednerinnen und Redner aller Fraktionen mit ihren persönlichen Ansichten zu dem Thema zu Wort. Auf die Fraktionsdisziplin und Parteizugehörigkeit kam es in dieser Diskussion nicht an. "Heute geht es um Leben und Tod und Hoffnung" Gitta Connemann umriss das Thema mit den Begriffen Leben, Tod und Hoffnung, die den Alltag von Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan prägten. Wenn ein passendes Organ gefunden werde, bedeute das Leben. Aber ein rettendes Organ fehle oft, was in den betroffenen Familien oft Verzweiflung auslöse. Sie betonte: "Heute geht es um Leben und Tod und Hoffnung." Und es gehe um die Chance auf ein neues Leben. Viele Menschen wollten sich nicht mit Fragen zu Leben und Tod befassen und schöben wichtige Entscheidungen dazu vor sich her. Es gebe aber Menschen, die ohne eine Organspende kein Morgen mehr hätten. Daher müsse über die Widerspruchslösung gesprochen werden. In der Vergangenheit sei schon viel getan worden, um die Organspende zu stärken. "Das alles war richtig, aber es reicht nicht." Die meisten Menschen hätten keinen Organspendenausweis. Connemann versicherte, es gehe bei der Widerspruchsregelung nicht um einen Zwang zur Organspende, das Selbstbestimmungsrecht bleibe erhalten, denn: "Ein einfaches Nein reicht, jederzeit." Mit der Widerspruchsregelung werde eine Antwort gegeben, ohne Freiheit zu nehmen. "Priorität für die garantierte körperliche Unversehrtheit" Ganz anders argumentierte Dr. Christina Baum, die der im Grundgesetz garantierten körperlichen Unversehrtheit auch in diesen Fällen Priorität einräumte. Die Widerspruchsregelung stehe diesem Grundrecht diametral entgegen. Bei einer Organspende sei eine aktive Zustimmung erforderlich. Wenn Menschen sich mit dem eigenen Tod nicht auseinandersetzen wollten, dürften sie nicht dazu gezwungen werden. Die Widerspruchsregelung berge zudem die Gefahr, "dass dem menschlichen Körper ein materieller Wert zugemessen" werde. Das könne gewinnbringend sein für alle medizinischen Akteure, einschließlich der Pharmaindustrie. Sie fragte: "Wie kann man ausschließen, dass eine gezielte Suche nach passenden Organspendern einsetzt?" Nur die Beibehaltung des bisherigen Vorgehens garantiere die Selbstbestimmung über den eigenen Körper. "Alles Verantwortbare tun, um Leben zu retten" Sabine Dittmar erinnerte an die mehr als 8.000 Patienten auf der Warteliste für eine Organspende. Die durchschnittliche Wartezeit auf ein Spenderorgan liege in Deutschland bei etwa acht Jahren. Daher stürben täglich Patienten, die auf der Warteliste stehen. Zudem seien mehr als 100.000 Patienten mit Nierenversagen auf eine Dialyse angewiesen. Viele dieser Patienten hätten bei einer Transplantation eine bessere Überlebensperspektive. Die gesetzlichen Initiativen der Vergangenheit hätten nicht ausgereicht, um die Zahl der Spenderorgane signifikant zu steigern, räumte sie ein und fügte hinzu: "Einen solchen Versorgungsmangel würden wir in keinen anderen Bereich der Medizin tolerieren." Dittmar wies das Argument des Eingriffs in die Selbstbestimmung zurück. Die Organspende sei kein Zwang, jeder könne nein sagen. Die Entscheidung werde mit der Widerspruchsregelung nur anders organisiert: Statt aktiv zuzustimmen müsse aktiv widersprochen werden. Dies sei "nicht nur ein vertretbarer, sondern ein notwendiger Paradigmenwechsel", zumal Patienten in Deutschland von Spenderorganen profitierten, die aus Ländern kämen, in denen die Widerspruchsregelung schon gelte. Sie forderte: "Wir müssen alles Verantwortbare tun, um Leben zu retten." "Zunahme der Spenderzahlen bei Widerspruchsregelung" Prof. Dr. Armin Grau schilderte mit Verweis auf seine eigenen beruflichen Erfahrungen im Krankenhaus, wie schwierig es für Angehörige ist, über die Organspende eines verstorbenen Familienmitglieds selbst entscheiden zu müssen. Zumeist sei der Wille eines betroffenen Menschen für oder gegen eine Organspende unbekannt. In solchen Fällen müssten dann die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden. Die Angehörigen seien damit überfordert und lehnten in einer solchen Lage die Spende oft ab. Er schlussfolgerte: "Wir haben keine Entscheidungslösung, sondern eine Angehörigenlösung." Grau argumentierte, auch bei der Widerspruchsregelung würden die Angehörigen eng einbezogen und gefragt, ob sie den Willen des Verstorbenen zur Organspende kennen, aber sie wären nicht mehr gezwungen, selbst nach dem mutmaßlichen Willen des Angehörigen zu entscheiden. Studien hätten gezeigt, dass die Widerspruchsregelung zu einer klaren Zunahme der Spenderzahlen führe, zumal ohnehin mehr als 80 Prozent der Deutschen grundsätzlich für Organspenden seien. "Brauchen Widerspruchsregelung für einen Neustart" Julia-Christina Stange sagte, Selbstbestimmung bedeute mehr als die Entscheidung zwischen Ja und Nein bei der Organspende. Selbstbestimmung bedeute auch, sich mit der eigenen Gesundheit und Krankheit, mit den Fragen am Lebensende zu beschäftigen. Sie ging zugleich auf die Arbeitsbedingungen insbesondere in Krankenhäusern und der Pflege ein und machte deutlich, dass die für Organspenden zuständigen Stationen personell und finanziell auskömmlich ausgestattet sein müssten. Eine Organspende komme nicht allein durch ein Gesetz zustande, sondern durch Aufklärung, professionelle Kliniken, einen guten Personalschlüssel und funktionierende Abläufe. Auch sie ging auf die sehr spezielle Situation ein, wenn eine Organspende anstehe und die Angehörigen entscheiden müssen. Das sei eine absolute Ausnahmelage, zugleich auch eine besondere Atmosphäre, eine respektvolle Ruhe, ein konzentriertes Arbeiten, eine anspruchsvolle Aufgabe. Sie sagte: "Die Widerspruchsregelung allein wird nicht alle Probleme lösen, aber für einen Neustart brauchen wir sie." "Schweigen ist nie Zustimmung" Skeptisch äußerte sich Michael Brand, der die rhetorische Frage stellte, ob ein Rechtsstaat, wenn es um 8.000 oder 9.000 Fälle gehe, tief in die Selbstbestimmung von mehr als 80 Millionen Menschen eingreifen und sie zu unfreiwilligen Spendern erklären dürfe, sofern sie nicht ausdrücklich widersprechen. Er warb nachdrücklich dafür, zunächst andere Optionen auszuschöpfen, um Spenderorgane ohne Zwang zu gewinnen und warnte vor einem "ethisch wie politisch desaströsen Versagen", falls das nicht einmal versucht werde. "Der Erfolg kommt mit klugen Kampagnen und nicht wie in Deutschland mit einem einzigen bürokratischen Brief der Krankenkasse." Nötig seien moderne digitale Informationskampagnen, gerichtet an spendenwillige Bürger etwa auf Social-Media-Kanälen. Die Online-Datenbank für die Organspende sei zudem viel zu bürokratisch. Brand betonte: "Schweigen kann nicht als Zustimmung ausgelegt werden, Schweigen ist nie Zustimmung, nirgendwo." Er sei "einigermaßen entsetzt über diese grundsätzliche Debatte." Sie werde der Not der Menschen nicht gerecht und lenke ab von den Lösungen, die möglich seien. "Widerspruchsregelung löst keine Probleme" Auch Dr. Kirsten Kappert-Gonther sagte, die Widerspruchsregelung löse keine Probleme, gehe aber mit erheblichen ethischen Problemlagen einher. Schweigen sei keine Zustimmung. Bei einer so persönlichen Fragestellung wie der Selbstbestimmung über den eigenen Körper sei ein klares Ja notwendig. Sie gab zu bedenken, dass nicht jeder Mensch rechtzeitig seinen Willen zur Organspende bilden und dokumentieren könne, beispielsweise Menschen, die im Alltag überfordert sind, Menschen in psychischen Krisen, mit Sprachbarrieren, Obdachlose, Menschen mit Informationsdefiziten oder junge Erwachsene, die der Tod ganz unvorbereitet treffe. (pk/25.06.2026)

BVerwG 1 C 11.26 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - 25.06.2026
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

BVerwG 1 WB 42.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - 25.06.2026
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BVerwG 2 WDB 14.25 - Beschluss - Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung einer Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung

BVerwG Nachrichten - 25.06.2026
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Renommierter Völkerrechtler ausgezeichnet: Philippe Sands erhält Friedenspreis des Deutschen Buchhandels

LTO Nachrichten - 25.06.2026

Jura-Professor, Menschenrechtsanwalt, Buchautor: Philippe Sands setzt sich für die Verteidigung des Völkerrechts ein. Jetzt wurde er mit dem Friedenspreis des Deutschen Buchhandels ausgezeichnet.

Haltung der AfD zum Ukraine-Krieg stößt auf breiten Widerspruch

Die AfD-Fraktion stößt mit ihrer Forderung, die Unterstützung Deutschlands für die Ukraine im russischen Angriffskrieg zu beenden, auf vehementen Widerspruch bei allen übrigen Fraktionen. In einer auf Verlangen der AfD angesetzten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Deutschland ist nicht Kriegspartei im eskalierenden Ukraine-Krieg – Nationale Interessen in den Fokus nehmen“ warben Vertreter der Fraktion am Donnerstag, 25. Juni 2026, für einen Kompromissfrieden. Vor allem Vertreter von Union, SPD und Grünen widersprachen und warnten vor den Folgen für die europäische Friedensordnung, wenn völkerrechtswidrige Aggression mit Gebietsgewinnen belohnt würde. AfD: Friedensverhandlungen im deutschen Interesse Dr. Alexander Gauland (AfD) widersprach dem Argument, dass die Ukraine die Freiheit Deutschlands und Europas verteidige. „Wenn die Ukraine weiterkämpfen will, ist das ihr gutes Recht, doch nicht unsere Sache.“ Deutschland schicke Milliarden in die Ukraine, während hierzulande die Armut wachse, die Infrastruktur verrotte und die Wirtschaft schrumpfe. Gauland warf allen übrigen Fraktionen mit Ausnahme der Linken vor, den „Ukrainekrieg“ zu einem Krieg Deutschlands machen zu wollen. Im deutschen Interesse seien aber Friedensverhandlungen und ein Ende des Krieges mit einem Kompromiss. CDU/CSU: Scheitern Russlands ist ein Vaterlandsinteresse Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) wandte sich vehement gegen die zentrale These der AfD, dass dieser Krieg Deutschland nichts angehe. Wer so argumentiere, sei desinteressiert am Frieden und stehe für die Akzeptanz von Krieg. Vor allem verkenne diese Haltung die Folgen für Europas Friedensordnung. „Wenn dieser Krieg zum Erfolg für Russland wird, dann macht Krieg Schule, dann wird Krieg zum Erfolgsmodell und dann kommt der Krieg Deutschland näher“, sagte Röttgen. „Dass dieser Krieg scheitert, ist ein existenzielles Interesse Deutschlands, ein Vaterlandsinteresse.“ Grüne: AfD betreibt Propagandageschäft des Kremls Dr. Anton Hofreiter (Bündnis 90/Die Grünen) blies ins selbe Horn und warf der AfD vor, das Propagandageschäft des Kremls zu betreiben. Wer behaupte, dass dies nicht unser Krieg sei, der ermutige Russlands Machthaber Putin, den Krieg fortzusetzen. Alles, was die Stärke der Ukraine unterminiere, verlängere diesen Krieg. „Sie reden vom Frieden, aber betreiben Kriegstreiberei – de facto.“ SPD: Grenzen in Europa nicht mit Gewalt verschieben Johannes Schraps (SPD) widersprach der Annahme, die Unterstützung der Ukraine verlängere den Krieg, und ein Ende der Waffenlieferung führe zu Frieden. Wer diese Unterstützung Eskalation nenne, wie es die AfD tue, der verwechsle Ursache und Reaktion. „Es liegt in unserem ureigenen Interesse, dass Grenzen in Europa nicht mit Gewalt verschoben werden, dass ein Angriffskrieg nicht mit Gebietsgewinn belohnt wird, dass keine kleineren Staaten sich der Willkür und militärischen Stärke ihrer Nachbarn ausgeliefert sehen.“ Linke: Schuldenschnitt und mehr humanitäre Hilfe Ulrich Thoden (Die Linke) warf der AfD vor, sich als Friedenspartei zu verkleiden, in Wahrheit aber „Handlanger des Kremls“ zu sein. Sie wolle letztlich Deutschland zu einer „Energiekolonie Russlands“ machen und betreibe den Ausverkauf deutscher Interessen. Thoden warb für einen Schuldenschnitt für die Ukraine und mehr humanitäre Hilfe für das Land. Die Bundesregierung dürfe nicht auf die militärische Unterstützung allein setzen und müsse diplomatisch Initiativen mit europäischen Partnern vorantreiben. (ahe/25.06.2026)

Bundestag wählt Moritz Hennemann zum neuen Datenschutzbeauftragten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Juni 2026, den Freiburger Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Moritz Hennemann zum neuen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Für Hennemann stimmten 391 Abgeordnete, dagegen 122 Abgeordnete. Es gab 77 Enthaltungen. Für die Wahl erforderlich waren mindestens 316 Stimmen. Die Bundesregierung hatte Hennemann mit Schreiben vom 24. Juni vorgeschlagen, wie die amtierende Bundestagspräsidentin Josephine Ortleb (SPD) eingangs bekanntgab. Amtsinhaberin Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, die am 16. Mai 2024 vom Bundestag für fünf Jahre in dieses Amt gewählt worden war, hatte am 17. März 2026 ihren Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen angekündigt, sobald die Nachfolge geregelt ist. Specht-Riemenschneider wird die Amtsgeschäfte nach eigenen Angaben bis Ende September weiterführen. Werdegang des künftigen Amtsinhabers Moritz Hennemann studierte laut einer BfDI-Pressemitteilung in Heidelberg, Krakau und Oxford und arbeitete als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Rechtsanwalt. Er verbrachte ein Forschungssemester an der Harvard Law School und habilitierte 2019 an der Universität Freiburg. Anschließend hatte er den Lehrstuhl für Europäisches und Internationales Informations- und Datenrecht an der Universität Passau inne, wo er zudem die Forschungsstelle für Rechtsfragen für Digitalisierung leitete. Aktuell ist er wieder in Freiburg tätig, wo er den Lehrstuhl für Zivilrecht mit Informationsrecht, Medienrecht, Internetrecht innehat und Direktor des Instituts für Medien- und Informationsrecht ist. Im Nebenamt ist er zudem Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe. Regelung im Bundesdatenschutzgesetz Das Bundesdatenschutzgesetz regelt im Paragrafen 11: "Der Deutsche Bundestag wählt ohne Aussprache auf Vorschlag der Bundesregierung die Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftragten mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder. Die oder der Gewählte ist von der Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten zu ernennen. Die oder der Bundesbeauftragte muss bei ihrer oder seiner Wahl das 35. Lebensjahr vollendet haben. Sie oder er muss über die für die Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben und Ausübung ihrer oder seiner Befugnisse erforderliche Qualifikation, Erfahrung und Sachkunde insbesondere im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten verfügen. Insbesondere muss die oder der Bundesbeauftragte über durch einschlägige Berufserfahrung erworbene Kenntnisse des Datenschutzrechts verfügen und die Befähigung zum Richteramt oder höheren Verwaltungsdienst haben." Aufgaben des oder der Datenschutzbeauftragten Der Datenschutzbeauftragte als oberste Bundesbehörde hat die Aufgabe, die Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes und sonstiger Vorschriften über den Datenschutz, einschließlich der zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/680 (Datenschutz-Richtlinie für Polizei und Strafverfolgung) erlassenen Rechtsvorschriften, zu überwachen und durchzusetzen. Er sensibilisiert die Öffentlichkeit für die Risiken, Vorschriften, Garantien und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten und klärt sie darüber auf, "wobei spezifische Maßnahmen für Kinder besondere Beachtung finden". Zu seinen Aufgaben zählt weiterhin, Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung und andere Einrichtungen und Gremien über legislative und administrative Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten zu beraten. Die Verantwortlichen und die Auftragsverarbeiter sollen für die ihnen aus dem Gesetz und sonstigen Datenschutzvorschriften entstehenden Pflichten sensibilisiert werden. Untersuchung von Beschwerden Auf Anfrage jeder betroffenen Person soll der Datenschutzbeauftragte Informationen über die Ausübung ihrer Rechte aufgrund der Datenschutzvorschriften zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls dazu mit den Aufsichtsbehörden in anderen EU-Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten. Er befasst sich ferner mit Beschwerden einer betroffenen Person oder Beschwerden einer Stelle, einer Organisation oder eines Verbandes gemäß Artikel 55 der EU-Richtlinie 2016/680, untersucht den Gegenstand der Beschwerde "in angemessenem Umfang" und informiert den Beschwerdeführer über den Fortgang und das Ergebnis der Untersuchung, vor allem, wenn eine weitere Untersuchung oder Koordinierung mit einer anderen Aufsichtsbehörde notwendig ist.. Zu den Aufgaben gehört darüber hinaus, mit anderen Aufsichtsbehörden zusammenzuarbeiten, auch durch Informationsaustausch, und ihnen Amtshilfe zu leisten, um die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der Datenschutzvorschriften zu gewährleisten. Ebenso soll die Anwendung der Datenschutzvorschriften untersucht werden, auch auf der Grundlage von Informationen einer anderen Behörde. Maßgebliche Entwicklungen, soweit sie sich auf den Schutz personenbezogener Daten auswirken, sollen verfolgt werden, vor allem die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie und der Geschäftspraktiken. (vom/25.06.2026)

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 25. Juni 2026, über mehrere Vorlagen abgestimmt: Patientenrechtegesetz: Abgelehnt mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung durch AfD und Die Linke wurde etwa ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Eine Reform des Patientenrechtegesetzes ist überfällig – Rechte von Patientinnen und Patienten jetzt stärken" (21/3796(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses vor (21/5386(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Wahrung der Rechte von Patienten bleibe eine große Herausforderung, vor allem im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern und der damit verbundenen Beweisführung, hieß es in dem Antrag. Behandlungsfehler passierten vermutlich jeden Tag, und fast immer stünden die Betroffenen vor der schwierigen Aufgabe, den Fehler nachzuweisen, vor allem dann, wenn eine ordnungsgemäße Dokumentation fehle oder nachträglich bearbeitet werde, ohne dass klar ersichtlich sei, was wann in Dokumenten durch wen geändert wurde. Liege in medizinischen Einrichtungen nachweislich eine mangelhafte oder fehlende Dokumentation vor, greife die Beweislastumkehr. In dem Fall müssten die Einrichtungen belegen, dass kein Behandlungsfehler vorlag oder der Schaden nicht auf ein Fehlverhalten zurückzuführen sei. Diese Regelung erleichtere es Patienten, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, und verringere die Hürden bei der Nachweisführung deutlich. Jedoch seien die Hürden für eine Beweislastumkehr sehr hoch. Die Abgeordneten forderten, die Beweislasterleichterung im Behandlungsvertragsrecht zu ändern, um Patienten bei Schadenersatzansprüchen eine leichtere Beweisführung zu ermöglichen. Zudem sollte die Organisationsverantwortung der Leitungen von Krankenhäusern, Medizinischen Versorgungszentren und vergleichbaren medizinischen Einrichtungen klar gesetzlich verankert werden. Energie- und Stromsteuersenkungsgesetz: Mit allen übrigen Stimmen lehnte der Bundestag den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur flächendeckenden Absenkung der Energie- und Stromsteuersätze (Energie- und Stromsteuersenkungsgesetz, 21/6332(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor (21/6679(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe a). „Durch die flächendeckende Senkung der Energie- und Stromsteuern auf das europarechtliche Mindestmaß werden Verbraucher und Unternehmen um insgesamt etwa 21 Milliarden Euro jährlich entlastet“, erklärte die AfD in ihrem Gesetzentwurf. Der Schwerpunkt der Entlastung liege mit rund 12,3 Milliarden Euro auf Kraftstoffen sowie mit knapp 6,2 Milliarden Euro auf der Absenkung der Stromsteuer. Weitere 2,5 Milliarden Euro kämen den Bürgern und Betrieben bei den Heizkosten zugute. Dem Bund entstünden dadurch Mindereinnahmen in gleicher Höhe, hieß es. Darüber hinaus sei mit zusätzlichen Mindereinnahmen bei der Umsatzsteuer zu rechnen. Gas- und Wärme-Umsatzsteuersenkungsgesetz: Ebenfalls mit allen übrigen Stimmen des Hauses abgelehnt wurde ein weiterer Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur dauerhaften Ermäßigung der Umsatzsteuer auf Gas und Wärme (Gas- und Wärme-Umsatzsteuersenkungsgesetz, 21/6333(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Auch dazu lag es eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/6679(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe b) vor. Mit ihrem Gesetzentwurf wollte die Fraktion die Umsatzsteuer beim Gas auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent senken. Die Senkung der Umsatzsteuer beim Gas würde laut dem Gesetzentwurf zu steuerlichen Mindereinnahmen von neun Milliarden Euro pro Jahr führen. Davon fielen 4,3 Milliarden Euro bei den Ländern und 350 Millionen Euro bei den Gemeinden an. CO2-Preis: Der "Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes und des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (CO2-Preis-Abschaffungsgesetz, 21/6334(Dokument, öffnet ein neues Fenster))", den die AfD-Fraktion vorgelegt hatte, wurde ebenfalls mit den Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt. Der Umweltausschuss hatte hierzu eine Beschlussempfehlung (21/6694(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Die „ideologiegetriebene Energie- und Klimapolitik der vergangenen Jahre“ habe den Wirtschaftsstandort Deutschland massiv geschwächt, hieß es in dem Entwurf. Die Abgeordneten schrieben zur Begründung für ihren Vorstoß, die künstliche Verteuerung fossiler Energieträger durch den Handel mit Emissionszertifikaten nach dem TEHG sowie die nationale CO2-Bepreisung nach dem BEHG trieben die Energiekosten für Unternehmen und private Haushalte auf ein im „internationalen Vergleich kaum noch wettbewerbsfähiges Niveau“. Durch die „vollständige und ersatzlose“ Aufhebung der beiden Gesetze sowie aller darauf beruhenden Rechtsverordnungen werde die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland gestärkt und der Deindustrialisierung entgegengewirkt. Abgesetzt: Syrien: Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Kein Geld für das syrische Übergangsregime – Menschenrechte schützen, religiöse Minderheiten in Syrien vor Verfolgung bewahren" (21/5765(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Konkret sollten etwa keine Fördergelder, Strukturhilfen oder Sachleistungen mit Geldwert mehr gezahlt werden, sofern nicht „durch wirksame, unabhängige und nachprüfbare Mechanismen“ ausgeschlossen sei, dass diese Mittel zu Menschenrechtsverletzungen beitragen, heißt es im Antrag. Nach dem Machtwechsel in Syrien am 8. Dezember 2024 sei es zu einer grundlegenden Veränderung der politischen Rahmenbedingungen gekommen. Die menschenrechtliche und sicherheitspolitische Lage bleibe aber volatil: So sei über schwere Übergriffe im Kontext sektiererischer Gewalt berichtet worden, führen die Abgeordneten an. Eine UN-gestützte Untersuchungskommission habe für März 2025 unter anderem außergerichtliche Tötungen, Folter und Plünderungen gegen Zivilisten beschrieben. Bei multilateraler Unterstützung solle die Bundesregierung darauf hinwirken, dass „kein faktischer Budget-Support“ für staatliche syrische Machtstrukturen erfolgt, solange die vorgenannten Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Die Abgeordneten fordern zudem, dass jede Finanzierungs- und Unterstützungsleistung des Bundes an die Kooperationsbereitschaft der neuen neuen syrischen Regierung bei der Rückführung ihrer Staatsangehörigen aus Deutschland geknüpft wird. Petitionen: Das Parlament stimmte zwölf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zu, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelte sich dabei um die Sammelübersichten 269 bis 280 (21/6419(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6420(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6421(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6422(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6423(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6424(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6425(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6426(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6427(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6428(Dokument, öffnet ein neues Fenster) 21/6429(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6430(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Nutzung der Stau-Rettungsgasse durch Motorradfahrer Darunter fand sich auch eine Petition, die eine Anpassung der Straßenverkehrs-Ordnung forderte, damit es Motorradfahrern auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen unter bestimmten Bedingungen erlaubt wird, Staus in der Rettungsgasse mit mäßiger Geschwindigkeit zu durchfahren. Bei stehendem oder langsamem Verkehr könne es insbesondere wegen auftretender Wetterphänomene, wie etwa starkem Regen oder enormer Hitzeeinstrahlung, zu hohen Belastungen bei Motorradfahrern kommen, schrieb der Petent. Die Motorradfahrer seien der Hitze durch ihre Schutzkleidung, dem Helm und der aufsteigenden Wärme des Motors und des Straßenbelags stark ausgesetzt. Diese Umstände könnten zu Dehydrierung oder Hitzeschlag führen, hieß es in der Petition. Zudem führe das Balancieren eines schweren Motorrads im Stop-and-Go-Verkehr „zu Gefahren für den Kraftradfahrer und anderen Verkehrsteilnehmern“. Ausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 10. Juni 2026 verabschiedete Beschlussempfehlung sah nun vor, das Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“. Der Ausschuss habe die geltende Rechtslage geprüft und halte sie für sachgerecht, hieß es in der Beschlussvorlage. Die Nutzung der Rettungsgasse würde für Motorradfahrende ebenfalls Risiken beinhalten, schrieben die Abgeordneten in der Begründung zu ihrer Beschlussempfehlung. Motorradfahrende, die bei einem Stau zwischen stehenden oder noch in Bewegung befindlichen Fahrzeugen hindurchfahren, müssten mit unbedachtem Verhalten rechnen. Weiterfahrt nur bei „nicht anders abwendbarer Gefahr für den Leib“ Die stehenden oder langsam fahrenden Verkehrsteilnehmenden könnten plötzlich zur Fahrbahnmitte fahren oder bei den stehenden Fahrzeugen könnten Fahrzeugtüren geöffnet werden, in der Annahme, die Fahrbahnmitte bleibe frei, hieß es in der Vorlage. Somit könnten Unfälle auch bei noch so vorsichtiger Fahrweise nicht weitgehend ausgeschlossen werden. Eine Überhitzung oder Dehydrierung sei darüber hinaus ein Notstand, der zur Weiterfahrt berechtigen könne, „aber nur, wenn eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr für den Leib besteht“. Die Forderung nach einer besonderen Regelung für Kraftradfahrende in Stausituationen vermochte der Petitionsausschuss daher nicht zu unterstützen. (hau/vom/25.06.2026)