Aktuelle Nachrichten
21/4273: Antrag Bezahlbarer Strom für die Menschen und das Klima (PDF)
21/4271: Antrag Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - Ein Klima-Turbo für Deutschland (PDF)
21/4270: Antrag Freiheit der Ukraine und Europas Sicherheit gegen Gewalt und Terror verteidigen (PDF)
21/4269: Antrag Groß denken bei Skalierung und Zukunftsinnovationen – Finanzierungsbedingungen für Startups und Scaleups in Deutschland und Europa jetzt massiv verbessern (PDF)
21/4267: Antrag Frieden und Sicherheit in Europa verteidigen – Solidarität mit der Ukraine zum Jahrestag des russischen Angriffskrieges (PDF)
21/4268: Gesetzentwurf Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des sozialen Mietrechts (PDF)
21/4266: Gesetzentwurf Entwurf eines Gesetzes zum Entzug des Klagerechts für staatsfinanzierte Nichtregierungsorganisationen (PDF)
21/4264: Gesetzentwurf Entwurf eines Gesetzes zur Reform der missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften (PDF)
21/4265: Antrag Wahlversprechen einhalten - Heizungsgesetz abschaffen (PDF)
Politik nimmt Abschied von Rita Süssmuth
Hin und Her in München: Auf der Landshuter Allee gilt wieder Tempo 30
Nachdem in den letzten Jahren aufgrund eines Luftreinhalteplans auf einer der befahrensten Straßen Münchens Tempo 30 gegolten hatte, waren ab Januar 50 km/h erlaubt. Doch nun muss die Stadt die Schilder schon wieder austauschen – selber schuld, sagt der VGH München.
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Identitätsmissbrauch: BaFin warnt vor Angeboten auf der Website trade.amlin-limited(.)info
Urteil gegen Facebooks Datensauger: Freunde-Finder-Funktion rechtswidrig
Facebook darf laut einem Urteil des LG Berlin II in Deutschland nicht über seine Freunde-Finder-Funktion auf Kontaktdaten von Menschen zugreifen, die selbst nicht Nutzer der Plattform sind. Die Verbraucherzentrale sieht in der Gerichtsentscheidung ein wichtiges Signal.
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Identitätsdiebstahl: BaFin warnt vor Angeboten auf der Website personalcontrol-room(.)com
DFSA publishes its conflicts of interest thematic review
Digitale Sparringspartner für Einzelanwälte
In der Kurve geradeaus gefahren
Für Rechtsanwalt M. war es der Durchbruch. Mitten im aussichtslos erscheinenden Kampf für einen an einem Hirntumor erkrankten Mandanten erschienen neue Studiendaten. Die erste Instanz hatte die Klage auf Kostenübernahme für eine innovative Therapie abgewiesen, doch mit dieser Studienlage sollte sich das Blatt wenden lassen. Zeit für die kühne Entscheidung: Sprungrevision. Der direkte Weg zum BSG.
Die Enttäuschung kam postwendend. Der Beschluss aus Kassel war kurz. Die Revision wurde zurückgewiesen: Der Senat sei an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz gebunden, neuer Tatsachenvortrag sei im Revisionsverfahren ausgeschlossen. So will es § 163 des SGG. M. hatte den Trumpf in der Hand, ihn aber im falschen Verfahren ausgespielt. Er war in der Kurve geradeaus gefahren.
Eine von Prozessrecht und nicht von Emotionen getriebene KI hätte die Euphorie vielleicht in Frage gestellt: „Du planst eine Sprungrevision? Gemäß § 163 SGG kannst Du keine neuen Tatsachen vortragen. Willst Du wirklich auf die Möglichkeit verzichten, diese Beweise in die Berufung einzubringen?“
(Disclaimer: Die Geschichte ist selbstverständlich fiktiv und dramaturgisch frei an ein echtes Urteil des BSG angelehnt. Ebenso ist die Annahme, den werten Leser:innen könnte ein solcher Fehler unterlaufen, rein hypothetisch.)
Proof-of-Concept: Technischer Aufbau und juristische Erkenntnisse
Die Geschichte illustriert ein Problem, das mich umtreibt. Demographischer Wandel und die immer höheren Kosten der Sozialsysteme lassen eine wachsende Bedeutung des Rechtsgebiets erwarten. Und das gerade in einem wirtschaftlich für Organe der Rechtspflege uninteressanten Gebiet. Warum also nicht KI-Anwendung im Sozialrecht beleuchten?
Mein Proof-of-Concept war von Anfang an mehr als ein Experiment mit Chatbots. Es ging darum, einen KI-gestützten Arbeitsfluss zu schaffen, der juristisch nachvollziehbare und belastbare Ergebnisse liefert.
1. Datenbasis
Zunächst habe ich frei verfügbare Gerichtsentscheidungen in eine Open-Source-Datenbank (Postgres mit pgvector) geladen. Damit konnten die Texte in sogenannte Vektorräume übersetzt werden – eine Voraussetzung für die heute gängigste Abfragetechnik: Retrieval-Augmented Generation (RAG). Simpel erklärt, bedeutet RAG, dass die KI vor dem Antworten erst in der bereitgestellten Bibliothek nachschlägt und ihre Antwort auf den gefundenen Dokumenten basiert, statt frei zu halluzinieren.
2. Mehr als RAG: Strukturanalyse und Subsumtionselemente
Anschließend ließ ich die Entscheidungen in automatisierten Läufen strukturiert analysieren. Maßgeblich war die juristische Subsumtionstechnik: Einzelne Elemente der Urteile wurden zerlegt und kategorisiert. Parallel wurde statistisch erhoben, welche Passagen auf „gefestigter“ Rechtsprechung beruhen und wo jüngere, abweichende Argumentationslinien auftauchen. So entstand eine dogmatisch saubere Grundlage, die Entwicklungen in der Rechtsprechung nachvollziehbar macht.
3. Kontext-Engineering mit juristischer Präzision
Diese aufbereitete Datenbasis ist die Grundlage für das, was man Prompt Engineering nennt: die Kunst, einer KI präzise Arbeitsanweisungen zu geben. Im Grunde ist es eine digitale Form der Subsumtion. Die Weiterentwicklung, oft als Context Engineering bezeichnet, ist nur die logische Konsequenz: Man liefert nicht nur die Frage, sondern das perfekt aufbereitete Material gleich mit. Die Ergebnisse waren in ihrer Sorgfalt und Nachvollziehbarkeit überzeugend.
4. Agenten-Diskussionen aus verschiedenen Blickwinkeln
Der entscheidende Schritt war, KI-Agenten gegeneinander antreten zu lassen. Diese wurden so konzipiert, dass sie verschiedene Rollen einnahmen: mal parteiisch für den Versicherten, mal neutral aus Sicht des Gerichts, mal aus der Perspektive der Kassen. Das Ergebnis war ein Diskussionsprozess, der der Arbeit eines kleinen Juristenteams nahekommt. Aspekte, die man allein leicht übersieht, wurden sichtbar. Für Einzelanwälte bedeutet das, die eigene Argumentation in einer Tiefe zu prüfen, die bislang nur in größeren Teams erreichbar war.
5. Der juristische Mehrwert
Die von den Agenten erarbeiteten Argumente standen denen guter Juristen in nichts nach. Vor allem aber eröffneten sie eine neue Qualität der Selbstkontrolle. Die KI wird zur Kollegin, die Einwände erhebt, und man selbst kommt in die Situation, die eigene Argumentation gegen andere Sichtweisen zu testen. Am Ende steht eine Ausarbeitung, die umfassender und sorgfältiger ist und die Mandantenberatung spürbar verbessert.
Gestalten oder gestaltet werden?
Bei aller Freude über gute Ergebnisse: die KI bleibt ein Werkzeug, nicht die Entscheidungsträgerin. Die Verantwortung verbleibt beim Menschen. Das bedeutet auch, sensible Mandantendaten vor der Verarbeitung konsequent zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren. Die wachsende Verfügbarkeit leistungsstarker, lokal installierbarer Open-Source-LLMs bietet hier zudem eine sichere Alternative zur Cloud. Die Technologie ist da und der Zugang zu ihr demokratisiert. Der wertvollste Schatz, die eigenen Schriftsätze und Vermerke, lassen sich mit diesen neuen Methoden erschließen. Hier liegt die Chance des „Vibecodings“: der Kunst für digital-affine Anwälte, mit eigenen Kenntnissen in Softwarekonzeption oder den richtigen Partnern eigene Workflows zu schaffen. So entstehen Werkzeuge, die passgenau auf die eigene Expertise und Nische zugeschnitten sind. Ein Wettbewerbsvorteil, den standardisierte Tools nicht bieten können.
KI ersetzt keine Empathie und kein Mandatsverhältnis. Aber sie kann den Blick schärfen, Argumentationen vertiefen und für Einzelanwälte ein Reflexionsniveau schaffen, das zuvor den größeren Einheiten vorbehalten war. Großkanzleien mögen mehr Ressourcen haben, aber sie greifen auf dieselben LLM-Basismodelle zurück. Wer als Einzelanwältin / Einzelanwalt bereit ist, neue Werkzeuge zu erlernen und öffentlich verfügbare sowie eigene Daten konsequent zu nutzen, kann ein echtes Level Playing Field erreichen.
Es ist keine Frage mehr, ob die künstliche Intelligenz in der juristischen Praxis ankommt. Die Frage ist: Wer gestaltet mit?
Autor: Jan Prill ist Principal Consultant bei der IT-Beratung adesso. Er begann seine Laufbahn als Rechtsanwalt, wechselte dann in die Softwareentwicklung und leitete über viele Jahre Entwicklungsteams. Heute verbindet er juristische Expertise und technische Praxis, um Krankenversicherungen und Leistungserbringer bei der Digitalisierung und beim Einsatz von KI im Gesundheitswesen zu begleiten.
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Rede von Bundeskanzler Friedrich Merz beim Trauerstaatsakt zu Ehren von Rita Süssmuth
Sirma Group Holding neu im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse
Lebenslange Haftstrafe: Südkoreas Ex-Präsident legt Berufung ein
Südkoreas Ex-Präsident Yoon Suk Yeol will das gegen ihn ergangene Urteil anfechten. Seine Anwälte bemängeln angebliche rechtliche Fehler.
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Iran: Welle willkürlicher Verhaftungen und gewaltsamem Verschwindenlassen
(Beirut, 24. Februar 2026) – Nach den landesweiten Massakern an Protestierenden und Passanten durch Sicherheitskräfte am 8. und 9. Januar 2026 haben die iranischen Behörden eine brutale Kampagne gestartet, um die Bevölkerung durch willkürliche Massenverhaftungen, Folter und gewaltsames Verschwindenlassen zu terrorisieren, so Human Rights Watch heute.
Von Human Rights Watch geprüftes Beweismaterial zeigt, dass hochrangige Beamte, iranische Sicherheits- und Geheimdienste einschließlich der Polizei, bekannt als FARAJA, die Islamische Revolutionsgarde (IRGC) und ihre Geheimdienstorganisation, das Ministerium für Geheimdienst sowie Staatsanwalts- und Justizbeamte eine koordinierte, brutale Massenunterdrückung orchestriert haben, um weiteren Widerstand zu unterdrücken und ihre Gräueltaten zu vertuschen. Zusätzlich zu Massenverhaftungen haben sie Gefangene in Isolationshaft gehalten, darunter auch in inoffiziellen Einrichtungen, Hunderte von erzwungenen „Geständnissen“ ausgestrahlt, darunter auch von Kindern, und groß angelegte Zwangsverschleppungen durchgeführt, während sie in vielen Städten strenge Ausgangssperren verhängt haben, die dem Kriegsrecht ähneln.
„Während ein ganzes Land unter Schock, Entsetzen und Trauer steht und Familien nach den Massakern vom 8. und 9. Januar immer noch nach ihren Angehörigen suchen, terrorisiert das Regime die Bevölkerung weiter. Verhaftungen gehen weiter, und Gefangene werden gefoltert, zu „Geständnissen“ gezwungen und heimlich, summarisch und willkürlich hingerichtet“, sagte Bahar Saba, Iran-Expertin bei Human Rights Watch. „Angesichts der immensen Gefahren, denen die Gefangenen und gewaltsam Verschwundenen ausgesetzt sind, sollte internationalen Beobachtern unverzüglich ungehinderter Zugang zu allen Haftanstalten und Gefängnissen gewährt werden.“
Ein Gefangener, dessen Sprachaufzeichnung Human Rights Watch zugespielt wurde, betonte, wie wichtig es sei, die internationale Kontrolle aufrechtzuerhalten, und sagte: „Vergesst die Gefangenen nicht ... Seid unsere Stimme, wenn ihr eure Stimme nicht erhebt, werden sie uns alle umbringen.”
Zu den gewaltsam Verschwundenen zählen Personen, die festgenommen wurden, darunter möglicherweise auch Menschen, die an den Protesten teilgenommen haben und nie nach Hause zurückgekehrt sind. Einige Familien haben Anrufe erhalten, in denen ihnen mitgeteilt wurde, dass ihre Angehörigen getötet worden seien, aber trotz wiederholter Nachfragen weder die Leichen noch Informationen über ihre Angehörigen erhalten.
Eine Erklärung der Geheimdienstorganisation der IRGC vom 26. Januar deutete darauf hin, dass bis zu diesem Zeitpunkt mindestens 11.000 Personen von Geheimdienst- und Sicherheitskräften vorgeladen worden waren. Nach Angaben des Justizsprechers wurden bis zum 17. Februar 10.538 Personen strafrechtlich verfolgt und 8.843 Anklagen erhoben.
Human Rights Watch befragte 23 Personen innerhalb und außerhalb des Iran, darunter inhaftierte Demonstrant*innen, Angehörige von Getöteten, Inhaftierten und/oder gewaltsam Verschwundenen, Protestteilnehmer*innen, Anwält*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen, medizinisches Fachpersonal und Journalist*innen. Die Quellen lieferten Informationen über die Lage in verschiedenen Regionen des Landes, darunter die Provinzen Alborz, Ost-Aserbaidschan, Fars, Golestan, Hormozgan, Ilam, Kermanshah, Kouzestan, Kurdistan, Lorestan, Mazandaran, Razavi Khorasan und Teheran.
Human Rights Watch analysierte außerdem Videos, die zeigen, wie Sicherheitskräfte Protestierende gewaltsam festnehmen und wie sie nach den Massakern massiv auf den Straßen präsent sind. Dazu gehören 139 Videos von erzwungenen „Geständnissen“, die vom staatlichen Fernsehen – Islamic Republic of Iran Broadcasting (IRIB) – und den staatlichen Medien bis zum 6. Februar ausgestrahlt wurden. Human Rights Watch hat außerdem offizielle Erklärungen, Berichte und Veröffentlichungen unabhängiger Medien und Menschenrechtsorganisationen geprüft.
Die Behörden haben wiederholt „rasche Gerichtsverfahren“ und eine „harte Reaktion“ ohne „jegliche Nachsicht“ versprochen, während sie die Demonstrant*innen als „Kriminelle“, „Feinde Gottes“ und „Terroristen“ bezeichneten. Am 3. Februar verurteilte ein Strafgericht in Qom den 19-jährigen Ringer-Champion Saleh Mohammadi wegen angeblicher Beteiligung am Tod eines Angehörigen der Sicherheitskräfte zum Tode. Mohammadi wurde nach einem Schnellverfahren verurteilt, das nicht einmal einen Monat dauerte und sich auf erzwungene „Geständnisse“ stützte, die ihm laut eigener Aussage unter Folter abgerungen wurden. Das Gericht hat entschieden, dass die Hinrichtung Mohammadi öffentlich vollstreckt werden soll.
Am 19. Februar berichtete Amnesty International, dass unter den 30 Personen, deren Fälle von der Organisation dokumentiert wurden und denen die Todesstrafe droht, auch Kinder sind. In einer Maßnahme, die an die 2022 ausgestrahlten Scheinprozesse erinnert, die zur willkürlichen Hinrichtung mehrerer Männer führten, begann IRIB mit der Ausstrahlung von Ausschnitten aus Gerichtsverfahren, darunter auch gegen zwei Kinder, wegen angeblicher Straftaten im Zusammenhang mit den Protesten.
Die genaue Anzahl der seit Beginn der Proteste verhafteten Personen ist weiterhin unbekannt, allerdings gehen Menschenrechtsorganisationen davon aus, dass es sich um mehrere Zehntausend handelt. Bis zum 13. Februar hatte das Volunteer Committee to Follow-Up on the Situation of Detainees, ein Netzwerk von Aktivist*innen außerhalb des Iran, die Namen und Details von über 2.800 verhafteten Personen veröffentlicht.
Die Befragten gaben an, dass Staatsanwälte und Gefängnisbeamte den Inhaftierten systematisch den Kontakt zu ihren Familien und Anwält*innen verweigern. Sie weigern sich zudem, Informationen über das Schicksal und den Verbleib der Gefangenen zu geben, wodurch diese dem gewaltsamen Verschwindenlassen ausgesetzt sind. Verschwindenlassen ist laut dem Völkerrecht ein schweres Verbrechen und gilt als fortdauernd, solange die Behörden sich weigern, Auskunft über das Schicksal oder den Verbleib der Verschwundenen zu geben.
Eine Menschenrechtsaktivistin, die mit mehreren Angehörigen von Inhaftierten in den Provinzen Ilam und Kermanshah gesprochen hatte, berichtete, dass Beamte auf die Bitten der Familien mit Beleidigungen und Obszönitäten reagierten. Von Human Rights Watch verifizierte Videos, die online veröffentlicht wurden, zeigen Dutzende besorgte Familien, die sich vor Gefängnissen, Staatsanwaltschaften und Polizeistationen versammelt haben, um nach ihren Angehörigen zu suchen.
Human Rights Watch dokumentierte auch Fälle von Folter und anderen Misshandlungen, darunter schwere Schläge mit Schlagstöcken, Tritte und Faustschläge, sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt, Nahrungsentzug und psychische Folter wie Hinrichtungsdrohungen und die Verweigerung medizinischer Versorgung für Verletzte. Diese Fälle, die ebenfalls schwere internationale Verbrechen darstellen dürften, sind vermutlich nur ein Bruchteil der tatsächlichen Zahl schwerwiegender Verstöße gegen die Haftbedingungen, da viele Menschen weiterhin ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert sind.
Seit den Massakern haben die iranischen Behörden in zahlreichen Städten eine starke Militärpräsenz aufgebaut und aufrechterhalten und strenge Ausgangsbeschränkungen für die Bevölkerung verhängt. Mehrere Zeuginnen und Zeugen berichteten von Maßnahmen, die Ausgangssperren und dem Kriegsrecht ähnelten, darunter Checkpoints in Städten und auf innerstädtischen Straßen sowie bewaffnete Sicherheitskräfte, die regelmäßig Fahrzeuge anhielten und Autos und Mobiltelefone der Insassen durchsuchten. Diese Schilderungen wurden durch Videos bestätigt, die von Human Rights Watch verifiziert wurden.
Sicherheits- und Geheimdienste führen weiterhin Verhaftungen von tatsächlichen und vermeintlichen Regimekritiker*innen durch. Zu den Zielpersonen gehören Demonstrant*innen, Rechtsanwält*innen, medizinisches Fachpersonal, Menschenrechtsverteidiger*innen, Student*innen, Schüler*innen, Sportler*innen, Journalist*innen, politische Aktivist*innen, Umweltschützer*innen und Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten, darunter auch Bahá'í.
Seit Beginn der Proteste haben der IRIB sowie mit dem IRGC verbundene Medien Hunderte erzwungener „Geständnisse“ von Protestierenden ausgestrahlt. Damit schüren sie die Sorge, dass Menschen, deren erzwungene „Geständnisse“ öffentlich gezeigt wurden, mit der Verhängung der Todesstrafe oder mit willkürlichen Hinrichtungen rechnen müssen.Erzwungene „Geständnisse“ im Fernsehen verstoßen sowohl gegen das absolute Verbot von Folter und anderer Misshandlung als auch gegen das Recht auf Unschuldsvermutung und auf ein faires Verfahren. Die Islamische Republik hat eine lange Geschichte des Einsatzes solcher erzwungener „Geständnisse“, um Dissens zu unterdrücken. In einigen Fällen führten diese nach grob unfairen Verfahren zu Todesurteilen und willkürlichen Hinrichtungen.
Angesichts offizieller Verlautbarungen und der Hinrichtungswelle der vergangenen Jahre wächst die Sorge vor einer erneuten Flut von Todesurteilen sowie vor willkürlichen, summarischen und geheimen Hinrichtungen. Seit Beginn der Proteste haben Vertreter der Staatsbehörden Demonstrant*innen diffamiert und sie wiederholt als „Kriminelle“ und mohareb bezeichnet – also als Personen, die „Krieg gegen Gott führen“, was als Kapitalverbrechen eingestuft wird.
Die UN-Mitgliedstaaten sollten von den iranischen Behörden verlangen, alle willkürlich inhaftierten Personen unverzüglich freizulassen, das Schicksal sowie den Verbleib gewaltsam Verschwundener offenzulegen, sämtliche geplanten Hinrichtungen auszusetzen und unabhängigen internationalen Gremien wie der UN‑Untersuchungsmission zum Iran, uneingeschränkten Zugang zum Land zu gewähren, einschließlich zu Gefängnissen und Haftanstalten, Krankenhäusern, Leichenhallen und Friedhöfen.
Regierungen mit Botschaften im Iran sollten hochrangige Beobachter*innen zu allen Verfahren entsenden, in denen die Verhängung der Todesstrafe droht, und dringend Zugang zu sämtlichen Bereichen der Haftanstalten einfordern.
„Die systematische Straffreiheit hat es dem iranischen Regime ermöglicht, wiederholt völkerrechtswidrige Verbrechen zu begehen“, sagte Saba. „Justizbehörden anderer Länder sollten auf Grundlage des Weltrechtsprinzips und im Einklang mit ihren nationalen Gesetzen strafrechtliche Ermittlungen einleiten, um diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die für diese Verbrechen verantwortlich sind.“
