Aktuelle Nachrichten

Politik nimmt Abschied von Rita Süssmuth

Bundestag | Aktuelle Themen - Di, 24.02.2026 - 12:00
Mit einem Trauerstaatsakt hat der Bundestag am Dienstag, 24. Februar, Abschied von seiner früheren Präsidentin Rita Süssmuth genommen. Die CDU-Abgeordnete war am 1. Februar im Alter von 88 Jahren in Neuss verstorben. Sie zählt zu den prägendsten Politikerinnen der Nachkriegszeit und gilt als Vorkämpferin für Gleichberechtigung und ein modernes Familienbild. Zu Ehren der Verstorbenen sprachen Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, Bundeskanzler Friedrich Merz und der Autor Heribert Prantl.

Hin und Her in München: Auf der Landshuter Allee gilt wieder Tempo 30

beck-aktuell - Di, 24.02.2026 - 11:56

Nachdem in den letzten Jahren aufgrund eines Luftreinhalteplans auf einer der befahrensten Straßen Münchens Tempo 30 gegolten hatte, waren ab Januar 50 km/h erlaubt. Doch nun muss die Stadt die Schilder schon wieder austauschen – selber schuld, sagt der VGH München.



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Identitätsmissbrauch: BaFin warnt vor Angeboten auf der Website trade.amlin-limited(.)info

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website trade.amlin-limited(.)info. Nach Erkenntnissen der BaFin werden dort ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten. Nach derzeitigen Erkenntnissen besteht kein Zusammenhang mit der in London ansässigen MS Amlin Investment Management Ltd. Es dürfte sich um einen Identitätsmissbrauch handeln.
Kategorien: Finanzen

Urteil gegen Facebooks Datensauger: Freunde-Finder-Funktion rechtswidrig

beck-aktuell - Di, 24.02.2026 - 11:10

Facebook darf laut einem Urteil des LG Berlin II in Deutschland nicht über seine Freunde-Finder-Funktion auf Kontaktdaten von Menschen zugreifen, die selbst nicht Nutzer der Plattform sind. Die Verbraucherzentrale sieht in der Gerichtsentscheidung ein wichtiges Signal.



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Identitätsdiebstahl: BaFin warnt vor Angeboten auf der Website personalcontrol-room(.)com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website personalcontrol-room(.)com und vor gefälschten Investitionsverträgen, die von angeblichen Finanzexperten der Clearstream Holding AG versandt werden. Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an. Die Angebote stammen nicht von der Clearstream Holding AG oder anderen Clearstream-Gesellschaften. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl. Clearstream bietet keine Handelskonten oder Finanzdienstleistungen für Privatanleger an.
Kategorien: Finanzen

DFSA publishes its conflicts of interest thematic review

Norton Rose Fulbright - Di, 24.02.2026 - 10:57
In January 2026, the Dubai Financial Services Authority (DFSA) published the results of a cross-sector thematic review into how Authorised Firms in the Dubai International Financial Centre (DIFC) identify, manage and monitor conflicts of interest.

Digitale Sparringspartner für Einzelanwälte

Legal Tech Verzeichnis - Di, 24.02.2026 - 10:53

In der Kurve geradeaus gefahren

Für Rechtsanwalt M. war es der Durchbruch. Mitten im aussichtslos erscheinenden Kampf für einen an einem Hirntumor erkrankten Mandanten erschienen neue Studiendaten. Die erste Instanz hatte die Klage auf Kostenübernahme für eine innovative Therapie abgewiesen, doch mit dieser Studienlage sollte sich das Blatt wenden lassen. Zeit für die kühne Entscheidung: Sprungrevision. Der direkte Weg zum BSG.

Die Enttäuschung kam postwendend. Der Beschluss aus Kassel war kurz. Die Revision wurde zurückgewiesen: Der Senat sei an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz gebunden, neuer Tatsachenvortrag sei im Revisionsverfahren ausgeschlossen. So will es § 163 des SGG. M. hatte den Trumpf in der Hand, ihn aber im falschen Verfahren ausgespielt. Er war in der Kurve geradeaus gefahren.

Eine von Prozessrecht und nicht von Emotionen getriebene KI hätte die Euphorie vielleicht in Frage gestellt: „Du planst eine Sprungrevision? Gemäß § 163 SGG kannst Du keine neuen Tatsachen vortragen. Willst Du wirklich auf die Möglichkeit verzichten, diese Beweise in die Berufung einzubringen?“

(Disclaimer: Die Geschichte ist selbstverständlich fiktiv und dramaturgisch frei an ein echtes Urteil des BSG angelehnt. Ebenso ist die Annahme, den werten Leser:innen könnte ein solcher Fehler unterlaufen, rein hypothetisch.)

Proof-of-Concept: Technischer Aufbau und juristische Erkenntnisse

Die Geschichte illustriert ein Problem, das mich umtreibt. Demographischer Wandel und die immer höheren Kosten der Sozialsysteme lassen eine wachsende Bedeutung des Rechtsgebiets erwarten. Und das gerade in einem wirtschaftlich für Organe der Rechtspflege uninteressanten Gebiet. Warum also nicht KI-Anwendung im Sozialrecht beleuchten?

Mein Proof-of-Concept war von Anfang an mehr als ein Experiment mit Chatbots. Es ging darum, einen KI-gestützten Arbeitsfluss zu schaffen, der juristisch nachvollziehbare und belastbare Ergebnisse liefert.

1. Datenbasis

Zunächst habe ich frei verfügbare Gerichtsentscheidungen in eine Open-Source-Datenbank (Postgres mit pgvector) geladen. Damit konnten die Texte in sogenannte Vektorräume übersetzt werden – eine Voraussetzung für die heute gängigste Abfragetechnik: Retrieval-Augmented Generation (RAG). Simpel erklärt, bedeutet RAG, dass die KI vor dem Antworten erst in der bereitgestellten Bibliothek nachschlägt und ihre Antwort auf den gefundenen Dokumenten basiert, statt frei zu halluzinieren.

2. Mehr als RAG: Strukturanalyse und Subsumtionselemente

Anschließend ließ ich die Entscheidungen in automatisierten Läufen strukturiert analysieren. Maßgeblich war die juristische Subsumtionstechnik: Einzelne Elemente der Urteile wurden zerlegt und kategorisiert. Parallel wurde statistisch erhoben, welche Passagen auf „gefestigter“ Rechtsprechung beruhen und wo jüngere, abweichende Argumentationslinien auftauchen. So entstand eine dogmatisch saubere Grundlage, die Entwicklungen in der Rechtsprechung nachvollziehbar macht.

3. Kontext-Engineering mit juristischer Präzision

Diese aufbereitete Datenbasis ist die Grundlage für das, was man Prompt Engineering nennt: die Kunst, einer KI präzise Arbeitsanweisungen zu geben. Im Grunde ist es eine digitale Form der Subsumtion. Die Weiterentwicklung, oft als Context Engineering bezeichnet, ist nur die logische Konsequenz: Man liefert nicht nur die Frage, sondern das perfekt aufbereitete Material gleich mit. Die Ergebnisse waren in ihrer Sorgfalt und Nachvollziehbarkeit überzeugend.

4. Agenten-Diskussionen aus verschiedenen Blickwinkeln

Der entscheidende Schritt war, KI-Agenten gegeneinander antreten zu lassen. Diese wurden so konzipiert, dass sie verschiedene Rollen einnahmen: mal parteiisch für den Versicherten, mal neutral aus Sicht des Gerichts, mal aus der Perspektive der Kassen. Das Ergebnis war ein Diskussionsprozess, der der Arbeit eines kleinen Juristenteams nahekommt. Aspekte, die man allein leicht übersieht, wurden sichtbar. Für Einzelanwälte bedeutet das, die eigene Argumentation in einer Tiefe zu prüfen, die bislang nur in größeren Teams erreichbar war.

5. Der juristische Mehrwert

Die von den Agenten erarbeiteten Argumente standen denen guter Juristen in nichts nach. Vor allem aber eröffneten sie eine neue Qualität der Selbstkontrolle. Die KI wird zur Kollegin, die Einwände erhebt, und man selbst kommt in die Situation, die eigene Argumentation gegen andere Sichtweisen zu testen. Am Ende steht eine Ausarbeitung, die umfassender und sorgfältiger ist und die Mandantenberatung spürbar verbessert.

Gestalten oder gestaltet werden?

Bei aller Freude über gute Ergebnisse: die KI bleibt ein Werkzeug, nicht die Entscheidungsträgerin. Die Verantwortung verbleibt beim Menschen. Das bedeutet auch, sensible Mandantendaten vor der Verarbeitung konsequent zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren. Die wachsende Verfügbarkeit leistungsstarker, lokal installierbarer Open-Source-LLMs bietet hier zudem eine sichere Alternative zur Cloud. Die Technologie ist da und der Zugang zu ihr demokratisiert. Der wertvollste Schatz, die eigenen Schriftsätze und Vermerke, lassen sich mit diesen neuen Methoden erschließen. Hier liegt die Chance des „Vibecodings“: der Kunst für digital-affine Anwälte, mit eigenen Kenntnissen in Softwarekonzeption oder den richtigen Partnern eigene Workflows zu schaffen. So entstehen Werkzeuge, die passgenau auf die eigene Expertise und Nische zugeschnitten sind. Ein Wettbewerbsvorteil, den standardisierte Tools nicht bieten können.

KI ersetzt keine Empathie und kein Mandatsverhältnis. Aber sie kann den Blick schärfen, Argumentationen vertiefen und für Einzelanwälte ein Reflexionsniveau schaffen, das zuvor den größeren Einheiten vorbehalten war. Großkanzleien mögen mehr Ressourcen haben, aber sie greifen auf dieselben LLM-Basismodelle zurück. Wer als Einzelanwältin / Einzelanwalt bereit ist, neue Werkzeuge zu erlernen und öffentlich verfügbare sowie eigene Daten konsequent zu nutzen, kann ein echtes Level Playing Field erreichen.

Es ist keine Frage mehr, ob die künstliche Intelligenz in der juristischen Praxis ankommt. Die Frage ist: Wer gestaltet mit?

Autor: Jan Prill ist Principal Consultant bei der IT-Beratung adesso. Er begann seine Laufbahn als Rechtsanwalt, wechselte dann in die Softwareentwicklung und leitete über viele Jahre Entwicklungsteams. Heute verbindet er juristische Expertise und technische Praxis, um Krankenversicherungen und Leistungserbringer bei der Digitalisierung und beim Einsatz von KI im Gesundheitswesen zu begleiten.

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Rede von Bundeskanzler Friedrich Merz beim Trauerstaatsakt zu Ehren von Rita Süssmuth

Bundestag | Aktuelle Themen - Di, 24.02.2026 - 10:40
[Stenografischer Dienst] Friedrich Merz, Bundeskanzler: Herr Bundespräsident! Frau Präsidentin des Deutschen Bundestages! Herr Präsident des Bundesrates! Herr Präsident des Bundesverfassungsgerichtes! Liebe Familie Süssmuth Dyckerhoff! Liebe Wegbegleiterinnen und Wegbegleiter von Rita Süssmuth aus der Bundesregierung, aus den Parlamenten, aus der Wissenschaft, aus unserer Zivilgesellschaft! Exzellenzen! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Deutschen Bundestages! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 1956 – das Ende des Zweiten Weltkrieges liegt gerade einmal gut zehn Jahre zurück – bricht eine junge Frau aus ihrer Heimatstadt an der Ems in zwei große, traditionsreiche deutsche Studienorte und schließlich in die Weltstadt an der Seine auf. Rita Süssmuth, geborene Kickuth, beginnt im Alter von 19 Jahren ihr Studium in den Fächern Französisch, Geschichte und Pädagogik in Münster, in Tübingen und in Paris. Es ist der Beginn einer beeindruckenden akademischen Karriere, die bis hin zu einer ordentlichen Professur führen wird. Es ist auch der Beginn eines beruflichen Lebens, das wissenschaftlich und politisch, in Theorie und Praxis, in Worten und Taten unermüdlich um diese Frage kreist: Wie können wir Menschen ein menschenwürdiges Leben miteinander führen? Wie richten wir unseren Staat so ein, dass er der Menschenwürde dient? Ich möchte mir vorstellen, dass diese 19-jährige Rita Kickuth auf der Reise nach Paris im Kopf schon diese Hölderlin-Worte hat, diesen Hölderlin-Ruf, muss man eigentlich sagen, den sie später im Leben manchmal zitiert: „Alles prüfe der Mensch, sagen die Himmlischen, / Daß er, kräftig genährt, danken für Alles lern’, / Und verstehe die Freiheit, / Aufzubrechen, wohin er will.“ Alles zu prüfen, kritisch zu prüfen: Wissensbehauptungen, Autoritätsbehauptungen, eindimensionale Weltbilder, eindimensionale Menschenbilder, eindimensionale Frauenbilder auch. Alles zu prüfen, kritisch zu prüfen – das war Rita Süssmuths Lebensmaxime. (Beifall) Und ihr kritisches Prüfen führte sie immer wieder zu dem Ergebnis von der Freiheitsbegabung des Menschen und immer wieder zu der Feststellung: In der Welt, in Europa, in Deutschland, in ihrer und unserer Partei, in den Schulen und Bildungseinrichtungen, am Arbeitsmarkt sind die Dinge noch nicht so eingerichtet, dass sie der Freiheit aller Menschen dienen, dass sie Selbstentfaltung unabhängig vom Geschlecht, von sozialer Herkunft, von sexueller Orientierung möglich machen, dass der Mensch „verstehe die Freiheit, / Aufzubrechen, wohin er will“, wie Hölderlin schreibt. Rita Süssmuth ist später in die Politik aufgebrochen. Und sie ist eine Ausnahmepolitikerin geworden. Sie hat das Gesicht der Bundesrepublik geprägt: als erste Frauenministerin, als Bildungspolitikerin, als Gesundheitspolitikerin, als Bundestagspräsidentin, als Abgeordnete der CDU. Sie war fachlich einfach exzellent, und zwar umfassend fachlich exzellent. Sie war – und wir haben es heute mehrfach gehört – in allen ihren Ämtern und Funktionen beharrlich, streitbar und ziemlich oft ziemlich unbequem, auch für meine Partei. In vielen Fragen – vielleicht in den meisten – hat die Geschichte ihr recht gegeben. Sie war eben ihrer Zeit in mancher Hinsicht voraus. (Beifall) In ihrem Beharren auf eine moderne Familienpolitik etwa. Auf eine Arbeitsmarktpolitik, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärkt. In ihrer wegweisenden Aidspolitik. Sie war eben mit Leib und Seele Christdemokratin. Und damit meine ich: Ihr Ethos der politischen Gestaltung war im ganzen Sinn des Wortes christdemokratisch: Für sie stand die Würde und die Verletzlichkeit des Menschen im Zentrum, aber genauso des Menschen Begabung zur Selbstentfaltung und zum gemeinsamen Guten. Sie war unerschütterlich optimistisch. Keine Romantikerin. Aber eine Idealistin in dem Sinne, in dem wir alle als Demokratinnen und Demokraten verpflichtet sind, Idealistinnen und Idealisten zu sein. In dem Sinne, dass sie unbedingt vertraut hat auf die Urteilskraft des Menschen: Seine, unsere Fähigkeit, gemeinsam die Welt zu gestalten, und zwar auch unter den Bedingungen neuer Komplexität, auch unter der Bedingung von Krise. Sie hat unbedingt vertraut auf die menschliche Fähigkeit zur Solidarität, und sie hat sie auch eingefordert. Sie hat unbedingt vertraut auf die Erkenntnissehnsucht, die Neugier, Lernfähigkeit und Veränderungslust des Menschen. Und darum war sie eine Antreiberin für Reformen. Demokratische Politik, das sollte eine Politik sein, die „die offensive, zum Umbruch bereite, die unbekümmerte, den eigenen Fähigkeiten vertrauende Seite“ des Menschen anspricht, stärkt, in Fortschritt verwandeln will. Das waren ihre Worte. Wir tun gut daran, uns daran zu erinnern, gerade heute, dass demokratische Politik immer und vor allem den Blick in die Zukunft richten muss, dass demokratische Politik eine Fortschrittsverantwortung in sich trägt, dass in dieser Verantwortung Freude liegen kann, auch wenn sie Arbeit bedeutet und auch wenn es oft Mut erfordert. Und genauso tun wir gut daran, uns immer wieder ebendiese Frage zu stellen, die Rita Süssmuth auch immer wieder sich selbst und uns gestellt hat: Ist denn der Mensch uns Politikern verloren gegangen? – Das war zugleich ihre Frage und ihre Sorge: Dass in Zeiten wachsender Komplexität der Gesellschaft, in Zeiten der Internationalisierung, in Zeiten der Globalisierung, in Zeiten der Digitalisierung der Mensch sozusagen nur als Funktionselement in den Blick der Politik tritt. Dass wir hier im Deutschen Bundestag, dass wir in der Regierungsarbeit, in der Suggestion von Sachzwängen den Menschen aus dem Blick verlieren. Meine Damen und Herren, das sind berechtigte Sorgen, die Rita Süssmuth geäußert hat. Und Rita Süssmuths politisches Erbe erinnert uns daran, wo wir ansetzen müssen, wenn wir diese Sorgen ernst nehmen: In der Arbeit an guten, chancengerechten Bildungsinstitutionen, in denen Mädchen und Jungen aller sozialen Schichten nach ihren Fähigkeiten und Begabungen für das Leben lernen können. In der Erwachsenenbildung. In der Arbeit an einem Land, das das Versprechen der gesellschaftlichen Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger einlöst, das das Versprechen der gelebten Gleichberechtigung von Mann und Frau eben vollumfänglich einlöst. In der Arbeit an einem geeinten Europa. Auch das war Rita Süssmuth ja: eine leidenschaftliche Europäerin. Zuletzt, im vergangenen Jahr – wir haben es gehört –, ist sie für ihren jahrzehntelangen intensiven Einsatz für die deutsch-polnische Aussöhnung ausgezeichnet worden. Sie reiste immer wieder in dieses Land und durch dieses Land. Sie mahnte immer wieder, wie wertvoll, wie wichtig die Beziehung zu unserem polnischen Nachbarn ist – für unsere beiden Länder und eben auch für das Friedensprojekt Europa. (Beifall) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Rita Süssmuth war zehn Jahre Präsidentin des Deutschen Bundestages. Als erste Frau der Union in diesem Amt überhaupt. Sie war auch sozusagen meine Bundestagspräsidentin; denn sie übte das Amt aus, als ich 1994 erstmals als Abgeordneter in diesem Haus, in diesen Reihen hier Platz genommen habe. Die konstituierende Sitzung 1994 fand ja hier im Reichstagsgebäude statt, noch vor dem Umbau des Gebäudes. Und ich erinnere mich an ihre Rede; es war eine Rita-Süssmuth-Rede. Sie sprach von der Kraft der Solidarität und von der Kraft der Eigenverantwortung, von der Freude der Mitmenschlichkeit und der Freude der Selbstentfaltung. Sie sprach davon, dass ein gutes Deutschland das – Zitat – „gestaltende Mitwirken unserer Jugend“ braucht, das Gespräch zwischen den Generationen. Sie sprach von dem unausgesetzten Auftrag der europäischen Einigung. Und sie sprach von der Würde des Menschen. Mit Ausnahme von Norbert Lammert hat dem Deutschen Bundestag niemand in Jahren länger vorgestanden als Rita Süssmuth. Sie war die erste Präsidentin eines gesamtdeutschen Parlaments. Sie hat unser Land mit durch die welthistorischen Wochen und Monate geführt, die wir nach dem Fall der Mauer erlebt haben. Ich möchte meine Betrachtungen zu Rita Süssmuth schließen mit Worten aus ihrer Rede zur Eröffnung der konstituierenden Sitzung des Deutschen Bundestages am 20. Dezember 1990, ebenfalls hier in Berlin, nachdem Willy Brandt als Alterspräsident die erste Parlamentssitzung eines gesamtdeutschen Bundestages nach der Wiedervereinigung eröffnet hatte. Sie sagte: „Demokratische Traditionen verpflichten, aber nichts ist stabil, ohne dass wir uns immer wieder selbst fordern und gefordert wissen.“ Diese Worte, meine Damen und Herren, am heutigen Tag zu zitieren, am vierten Jahrestag des Beginns des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine, hat eine besondere Bedeutung. (Beifall) „[…] nichts ist stabil, ohne dass wir uns immer wieder selbst fordern und gefordert wissen.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, Rita Süssmuth hat sich genau daran bewährt, sie hat es unermüdlich getan, bis zuletzt, auch mit reger publizistischer Arbeit. Sie hat sich selbst immer wieder gefordert. Sie hat sich selbst, aber sie hat auch unsere gemeinsame Partei gefordert. Sie hat patriarchale Machtstrukturen und rückwärtsgewandtes Denken herausgefordert. Sie hat unser Land zum Besseren gefordert. Und das war, ja, das bleibt ein großes Glück. (Beifall) Wir werden ihr, der Humanistin, der Wissenschaftlerin, der Bundestagspräsidentin, der Christdemokratin, wir werden Rita Süssmuth ein ehrendes Andenken bewahren. (Beifall)

Sirma Group Holding neu im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse

Deutsche Börse (PM) - Di, 24.02.2026 - 10:00
Seit heute notiert die Sirma Group Holding (ISIN: BG1100032140) im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse. Das Unternehmen ist bereits an der Bulgarian Stock Exchange (BSE) gelistet und wurde dort in das Segment EuroBridge aufgenommen. Dieses Handelssegment wurde gemeinsam mit der Deutschen Börse entwickelt. Es ermöglicht bulgarischen Unternehmen erstmals den gleichzeitigen Handel ihrer Aktien in Sofia und auf dem deutschen Markt. Bulgarische Unternehmen, die in diesem Segment aufgenommen sind, erhalten dadurch Zugang zu einem breiteren internationalen Investorenkreis. Begleitet wurde der Börsengang von Wolfgang Steubing AG Wertpapierdienstleister, der zugleich auch als Designated Sponsor im Xetra-Handel und als Spezialist am Handelsplatz Deutsche Börse Frankfurt agiert. Die Sirma Group Holding wurde 1992 gegründet und ist nach eigenen Angaben ein Software-Technologiepartner mit über 33 Jahren Erfahrung und mehr als 800 Beschäftigten. Das Unternehmen ist auf kundenspezifische Softwareentwicklung, Systemintegration und IT-Beratung spezialisiert. Sirma mit Hauptsitz in Sofia ist weltweit mit Niederlassungen in den USA, Großbritannien, Deutschland, Albanien, Rumänien, Brasilien und den Vereinigten Arabischen Emiraten tätig. Weitere Informationen finden Sie in unserer Primärmarktstatistik. Medienkontakt: Andreas von Brevern +49 69 2114284 media-relations@deutsche-boerse.com Carola Dürer +49 69 21114739 media-relations@deutsche-boerse.com
Kategorien: Finanzen

Lebenslange Haftstrafe: Südkoreas Ex-Präsident legt Berufung ein

beck-aktuell - Di, 24.02.2026 - 09:16

Südkoreas Ex-Präsident Yoon Suk Yeol will das gegen ihn ergangene Urteil anfechten. Seine Anwälte bemängeln angebliche rechtliche Fehler.



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Iran: Welle willkürlicher Verhaftungen und gewaltsamem Verschwindenlassen

Click to expand Image © 2026 John Holmes für Human Rights Watch Seit dem 28. Dezember 2025 haben die iranischen Geheimdienste und Sicherheitskräfte willkürliche, gewaltsame Massenverhaftungen und Festnahmen von Demonstrant*innen, darunter auch Kinder, durchgeführt. Berichten zufolge wurden landesweit Zehntausende festgenommen. Nach den landesweiten Massakern vom 8. und 9. Januar 2026 setzten sich die Verhaftungswellen fort.Die Behörden haben Gefangene gefoltert und anderen Misshandlungen ausgesetzt. Für die Inhaftierten besteht ein ernsthaftes Risiko, in Haft zu sterben, in unfairen Verfahren verurteilt und geheim, summarisch und willkürlich hingerichtet zu werden. Die Behörden haben sich systematisch geweigert, Informationen über das Schicksal und den Verbleib der Gefangenen preiszugeben, sodass diese als gewaltsam Verschwundene gelten.Die UN-Mitgliedstaaten sollten vom iranischen Regime verlangen, dass alle willkürlich inhaftierten Personen unverzüglich freigelassen werden, dass das Schicksal und der Verbleib der gewaltsam Verschwundenen offengelegt werden, dass alle geplanten Hinrichtungen gestoppt werden und dass unabhängige internationale Gremien und Beobachter*innen, insbesondere die UN-Untersuchungskommission für Iran, ungehinderten Zugang zum Land erhalten, einschließlich aller Gefängnisse und Haftanstalten. Die Justizbehörden anderer Länder sollten strafrechtliche Ermittlungen einleiten, auch nach dem Weltrechtsprinzip. Regierungen mit Botschaftsvertretungen in Iran sollten hochrangige Beobachter*innen zu allen Kapitalstrafverfahren entsenden und umgehend Zugang zu allen Bereichen der Haftanstalten ersuchen.

(Beirut, 24. Februar 2026) – Nach den landesweiten Massakern an Protestierenden und Passanten durch Sicherheitskräfte am 8. und 9. Januar 2026 haben die iranischen Behörden eine brutale Kampagne gestartet, um die Bevölkerung durch willkürliche Massenverhaftungen, Folter und gewaltsames Verschwindenlassen zu terrorisieren, so Human Rights Watch heute.

Von Human Rights Watch geprüftes Beweismaterial zeigt, dass hochrangige Beamte, iranische Sicherheits- und Geheimdienste einschließlich der Polizei, bekannt als FARAJA, die Islamische Revolutionsgarde (IRGC) und ihre Geheimdienstorganisation, das Ministerium für Geheimdienst sowie Staatsanwalts- und Justizbeamte eine koordinierte, brutale Massenunterdrückung orchestriert haben, um weiteren Widerstand zu unterdrücken und ihre Gräueltaten zu vertuschen. Zusätzlich zu Massenverhaftungen haben sie Gefangene in Isolationshaft gehalten, darunter auch in inoffiziellen Einrichtungen, Hunderte von erzwungenen „Geständnissen“ ausgestrahlt, darunter auch von Kindern, und groß angelegte Zwangsverschleppungen durchgeführt, während sie in vielen Städten strenge Ausgangssperren verhängt haben, die dem Kriegsrecht ähneln.

„Während ein ganzes Land unter Schock, Entsetzen und Trauer steht und Familien nach den Massakern vom 8. und 9. Januar immer noch nach ihren Angehörigen suchen, terrorisiert das Regime die Bevölkerung weiter. Verhaftungen gehen weiter, und Gefangene werden gefoltert, zu „Geständnissen“ gezwungen und heimlich, summarisch und willkürlich hingerichtet“, sagte Bahar Saba, Iran-Expertin bei Human Rights Watch. „Angesichts der immensen Gefahren, denen die Gefangenen und gewaltsam Verschwundenen ausgesetzt sind, sollte internationalen Beobachtern unverzüglich ungehinderter Zugang zu allen Haftanstalten und Gefängnissen gewährt werden.“

Ein Gefangener, dessen Sprachaufzeichnung Human Rights Watch zugespielt wurde, betonte, wie wichtig es sei, die internationale Kontrolle aufrechtzuerhalten, und sagte: „Vergesst die Gefangenen nicht ... Seid unsere Stimme, wenn ihr eure Stimme nicht erhebt, werden sie uns alle umbringen.”

Zu den gewaltsam Verschwundenen zählen Personen, die festgenommen wurden, darunter möglicherweise auch Menschen, die an den Protesten teilgenommen haben und nie nach Hause zurückgekehrt sind. Einige Familien haben Anrufe erhalten, in denen ihnen mitgeteilt wurde, dass ihre Angehörigen getötet worden seien, aber trotz wiederholter Nachfragen weder die Leichen noch Informationen über ihre Angehörigen erhalten.

Eine Erklärung der Geheimdienstorganisation der IRGC vom 26. Januar deutete darauf hin, dass bis zu diesem Zeitpunkt mindestens 11.000 Personen von Geheimdienst- und Sicherheitskräften vorgeladen worden waren. Nach Angaben des Justizsprechers wurden bis zum 17. Februar 10.538 Personen strafrechtlich verfolgt und 8.843 Anklagen erhoben.

Human Rights Watch befragte 23 Personen innerhalb und außerhalb des Iran, darunter inhaftierte Demonstrant*innen, Angehörige von Getöteten, Inhaftierten und/oder gewaltsam Verschwundenen, Protestteilnehmer*innen, Anwält*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen, medizinisches Fachpersonal und Journalist*innen. Die Quellen lieferten Informationen über die Lage in verschiedenen Regionen des Landes, darunter die Provinzen Alborz, Ost-Aserbaidschan, Fars, Golestan, Hormozgan, Ilam, Kermanshah, Kouzestan, Kurdistan, Lorestan, Mazandaran, Razavi Khorasan und Teheran.

Human Rights Watch analysierte außerdem Videos, die zeigen, wie Sicherheitskräfte Protestierende gewaltsam festnehmen und wie sie nach den Massakern massiv auf den Straßen präsent sind. Dazu gehören 139 Videos von erzwungenen „Geständnissen“, die vom staatlichen Fernsehen – Islamic Republic of Iran Broadcasting (IRIB) – und den staatlichen Medien bis zum 6. Februar ausgestrahlt wurden. Human Rights Watch hat außerdem offizielle Erklärungen, Berichte und Veröffentlichungen unabhängiger Medien und Menschenrechtsorganisationen geprüft.

Die Behörden haben wiederholt „rasche Gerichtsverfahren“ und eine „harte Reaktion“ ohne „jegliche Nachsicht“ versprochen, während sie die Demonstrant*innen als „Kriminelle“, „Feinde Gottes“ und „Terroristen“ bezeichneten. Am 3. Februar verurteilte ein Strafgericht in Qom den 19-jährigen Ringer-Champion Saleh Mohammadi wegen angeblicher Beteiligung am Tod eines Angehörigen der Sicherheitskräfte zum Tode. Mohammadi wurde nach einem Schnellverfahren verurteilt, das nicht einmal einen Monat dauerte und sich auf erzwungene „Geständnisse“ stützte, die ihm laut eigener Aussage unter Folter abgerungen wurden. Das Gericht hat entschieden, dass die Hinrichtung Mohammadi öffentlich vollstreckt werden soll.

Am 19. Februar berichtete Amnesty International, dass unter den 30 Personen, deren Fälle von der Organisation dokumentiert wurden und denen die Todesstrafe droht, auch Kinder sind. In einer Maßnahme, die an die 2022 ausgestrahlten Scheinprozesse erinnert, die zur willkürlichen Hinrichtung mehrerer Männer führten, begann IRIB mit der Ausstrahlung von Ausschnitten aus Gerichtsverfahren, darunter auch gegen zwei Kinder, wegen angeblicher Straftaten im Zusammenhang mit den Protesten.

Die genaue Anzahl der seit Beginn der Proteste verhafteten Personen ist weiterhin unbekannt, allerdings gehen Menschenrechtsorganisationen davon aus, dass es sich um mehrere Zehntausend handelt. Bis zum 13. Februar hatte das Volunteer Committee to Follow-Up on the Situation of Detainees, ein Netzwerk von Aktivist*innen außerhalb des Iran, die Namen und Details von über 2.800 verhafteten Personen veröffentlicht.

Die Befragten gaben an, dass Staatsanwälte und Gefängnisbeamte den Inhaftierten systematisch den Kontakt zu ihren Familien und Anwält*innen verweigern. Sie weigern sich zudem, Informationen über das Schicksal und den Verbleib der Gefangenen zu geben, wodurch diese dem gewaltsamen Verschwindenlassen ausgesetzt sind. Verschwindenlassen ist laut dem Völkerrecht ein schweres Verbrechen und gilt als fortdauernd, solange die Behörden sich weigern, Auskunft über das Schicksal oder den Verbleib der Verschwundenen zu geben.

Eine Menschenrechtsaktivistin, die mit mehreren Angehörigen von Inhaftierten in den Provinzen Ilam und Kermanshah gesprochen hatte, berichtete, dass Beamte auf die Bitten der Familien mit Beleidigungen und Obszönitäten reagierten. Von Human Rights Watch verifizierte Videos, die online veröffentlicht wurden, zeigen Dutzende besorgte Familien, die sich vor Gefängnissen, Staatsanwaltschaften und Polizeistationen versammelt haben, um nach ihren Angehörigen zu suchen.

Human Rights Watch dokumentierte auch Fälle von Folter und anderen Misshandlungen, darunter schwere Schläge mit Schlagstöcken, Tritte und Faustschläge, sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt, Nahrungsentzug und psychische Folter wie Hinrichtungsdrohungen und die Verweigerung medizinischer Versorgung für Verletzte. Diese Fälle, die ebenfalls schwere internationale Verbrechen darstellen dürften, sind vermutlich nur ein Bruchteil der tatsächlichen Zahl schwerwiegender Verstöße gegen die Haftbedingungen, da viele Menschen weiterhin ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert sind.

Seit den Massakern haben die iranischen Behörden in zahlreichen Städten eine starke Militärpräsenz aufgebaut und aufrechterhalten und strenge Ausgangsbeschränkungen für die Bevölkerung verhängt. Mehrere Zeuginnen und Zeugen berichteten von Maßnahmen, die Ausgangssperren und dem Kriegsrecht ähnelten, darunter Checkpoints in Städten und auf innerstädtischen Straßen sowie bewaffnete Sicherheitskräfte, die regelmäßig Fahrzeuge anhielten und Autos und Mobiltelefone der Insassen durchsuchten. Diese Schilderungen wurden durch Videos bestätigt, die von Human Rights Watch verifiziert wurden.

Sicherheits- und Geheimdienste führen weiterhin Verhaftungen von tatsächlichen und vermeintlichen Regimekritiker*innen durch. Zu den Zielpersonen gehören Demonstrant*innen, Rechtsanwält*innen, medizinisches Fachpersonal, Menschenrechtsverteidiger*innen, Student*innen, Schüler*innen, Sportler*innen, Journalist*innen, politische Aktivist*innen, Umweltschützer*innen und Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten, darunter auch Bahá'í.

Seit Beginn der Proteste haben der IRIB sowie mit dem IRGC verbundene Medien Hunderte erzwungener „Geständnisse“ von Protestierenden ausgestrahlt. Damit schüren sie die Sorge, dass Menschen, deren erzwungene „Geständnisse“ öffentlich gezeigt wurden, mit der Verhängung der Todesstrafe oder mit willkürlichen Hinrichtungen rechnen müssen.

Erzwungene „Geständnisse“ im Fernsehen verstoßen sowohl gegen das absolute Verbot von Folter und anderer Misshandlung als auch gegen das Recht auf Unschuldsvermutung und auf ein faires Verfahren. Die Islamische Republik hat eine lange Geschichte des Einsatzes solcher erzwungener „Geständnisse“, um Dissens zu unterdrücken. In einigen Fällen führten diese nach grob unfairen Verfahren zu Todesurteilen und willkürlichen Hinrichtungen.

Angesichts offizieller Verlautbarungen und der Hinrichtungswelle der vergangenen Jahre wächst die Sorge vor einer erneuten Flut von Todesurteilen sowie vor willkürlichen, summarischen und geheimen Hinrichtungen. Seit Beginn der Proteste haben Vertreter der Staatsbehörden Demonstrant*innen diffamiert und sie wiederholt als „Kriminelle“ und mohareb bezeichnet – also als Personen, die „Krieg gegen Gott führen“, was als Kapitalverbrechen eingestuft wird.

Die UN-Mitgliedstaaten sollten von den iranischen Behörden verlangen, alle willkürlich inhaftierten Personen unverzüglich freizulassen, das Schicksal sowie den Verbleib gewaltsam Verschwundener offenzulegen, sämtliche geplanten Hinrichtungen auszusetzen und unabhängigen internationalen Gremien wie der UN‑Untersuchungsmission zum Iran, uneingeschränkten Zugang zum Land zu gewähren, einschließlich zu Gefängnissen und Haftanstalten, Krankenhäusern, Leichenhallen und Friedhöfen.

Regierungen mit Botschaften im Iran sollten hochrangige Beobachter*innen zu allen Verfahren entsenden, in denen die Verhängung der Todesstrafe droht, und dringend Zugang zu sämtlichen Bereichen der Haftanstalten einfordern.

„Die systematische Straffreiheit hat es dem iranischen Regime ermöglicht, wiederholt völkerrechtswidrige Verbrechen zu begehen“, sagte Saba. „Justizbehörden anderer Länder sollten auf Grundlage des Weltrechtsprinzips und im Einklang mit ihren nationalen Gesetzen strafrechtliche Ermittlungen einleiten, um diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die für diese Verbrechen verantwortlich sind.“

Kategorien: Menschenrechte