Aktuelle Nachrichten

Verordnung für Bürokratierückbau und Vereinfachungen in der Seeschifffahrt

Buzer Nachrichten - 11.09.2026
11.09.2026 Verordnung für Bürokratierückbau und Vereinfachungen in der Seeschifffahrt
V. v. 07.09.2026 BGBl. 2026 I Nr. 257

ändert
- Besondere Gebührenverordnung Wasserstraßen und Schifffahrt (WSBGebV)
- Maritime-Medizin-Verordnung (MariMedV)
- Seeleute-Befähigungsverordnung (See-BV)
- See-Berufsausbildungsverordnung (See-BAV)
- Verordnung über die Geschäftsordnung des Ausschusses für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt (GO-MEDASV)
- Schiffsbesetzungsverordnung (SchBesV)

Verordnung zur Änderung der Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung und der Schwarmfinanzierungsdienstleister-Prüfungsverordnung zur Berücksichtigung der Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/2554 im Rahmen von Prüfungen

Buzer Nachrichten - 11.09.2026
11.09.2026 Verordnung zur Änderung der Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung und der Schwarmfinanzierungsdienstleister-Prüfungsverordnung zur Berücksichtigung der Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/2554 im Rahmen von Prüfungen
V. v. 26.08.2026 BGBl. 2026 I Nr. 256

ändert
- Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung (WpIPrüfbV)
- Schwarmfinanzierungsdienstleister-Prüfungsverordnung (SchwarmfdPV)

Wofür Kanzleien einstellen: 455 Stellenanzeigen aus vier Wochen

Legal Tech Verzeichnis - 10.09.2026

Wer wissen will, welche Arbeit in einer Kanzlei anfällt, kann die Kanzleien selbst fragen. Die Antwort steht in ihren Stellenanzeigen. Ich habe die Anzeigen aus vier Wochen bundesweit ausgewertet, mit denen Rechtsanwalts- und Notarkanzleien ihr nichtanwaltliches Personal suchen: 455 Stellen aus 396 Kanzleien, jede im Volltext abgerufen und nach denselben Mustern durchsucht. Anwalts- und Fachanwaltsstellen sind nicht erfasst; was hier steht, ist die Arbeit vor dem Berufsträger. Das Ergebnis: Gesucht wird zuerst jemand, der Fristen hält und Schriftsätze fertigt. Kostenrechnung, Vollstreckung und Aktenführung folgen dicht dahinter. Die Beratung von Mandanten durch die gesuchte Person kommt praktisch nicht vor.

Eine Stellenanzeige ist eine der wenigen Beschreibungen, die eine Kanzlei von ihrer eigenen Arbeit nach außen gibt, gerichtet an Fremde und so genau, dass sich die richtige Person bewirbt. Wer viele davon nebeneinanderlegt, sieht, wofür eine Branche Personal sucht.

Für diesen Beitrag habe ich die Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit über ihre offene Schnittstelle abgefragt, für die vier Wochen bis zum 2. September 2026, mit den Suchbegriffen Rechtsanwaltsfachangestellte, Notarfachangestellte, Kanzleiorganisation, Anwaltssekretariat, Kanzleimanagement und Rechtsanwaltskanzlei Sachbearbeitung. Anzeigen von Arbeitgebern, die keine Kanzlei sind, habe ich ausgeschlossen: Sozialverbände, Versicherungen, Kammern, Gerichte und Personaldienstleister suchen denselben Beruf. Übrig blieben 455 Stellen aus 396 Kanzleien in 234 Orten, 447 davon mit lesbarem Volltext; auf diese 447 beziehen sich alle Anteile. Von jeder habe ich den Volltext abgerufen und maschinell nach neun wiederkehrenden Aufgaben und vier Tätigkeiten mit Ermessen durchsucht; die Suchmuster liegen offen. 302 Anzeigen, also 68 Prozent, nennen mindestens eine der neun Aufgaben ausdrücklich, die übrigen beschreiben die Stelle allgemein.

Was in den Anzeigen steht

Alle Anteile beziehen sich auf dieselben 447 Anzeigen; eine Anzeige kann in mehreren Zeilen vorkommen, die Werte addieren sich deshalb nicht auf hundert.

Die häufigste Nennung ist die Frist: 145 Anzeigen verlangen Fristenkontrolle oder Wiedervorlage ausdrücklich, in den Worten der Kanzleien „Fristenüberwachung und Kalenderführung“, „Termin- und Fristenüberwachung“, „Selbstständige Fristen- und Terminüberwachung“. Danach folgen Schriftsätze nach Diktat oder Vorlage, dann nahezu gleichauf die Kostenrechnung nach RVG, das Mahnwesen mit der Zwangsvollstreckung und die Aktenführung. Diesen fünf Aufgaben ist eines gemeinsam: feste Regeln und Wiederkehr in vielen Akten. Genau dafür stellen Kanzleien zuerst ein.

Auffällig ist der letzte Platz unter den neun wiederkehrenden Aufgaben. Das besondere elektronische Anwaltspostfach und den elektronischen Rechtsverkehr nennen 31 von 447 Anzeigen ausdrücklich, obwohl Rechtsanwälte vorbereitende Schriftsätze seit dem 1. Januar 2022 als elektronisches Dokument einreichen müssen. Eine Lesart: Der elektronische Weg gilt als selbstverständlich und steht, wo er vorkommt, im Nebensatz, „einschließlich elektronischen Rechtsverkehrs“. Das Suchmuster erfasst nur die ausgeschriebene Nennung; die 31 sind eine Untergrenze.

Wo jemand entscheiden muss

Vier der dreizehn Kategorien verlangen Ermessen: die eigenverantwortliche Sachbearbeitung, anspruchsvolle Zuarbeit wie Entwürfe und Recherche, die Vor- und Nachbereitung von Gerichtsterminen und die Beratung von Mandanten. Die eigenverantwortliche Sachbearbeitung nennen 43 Anzeigen, weit weniger als jede der neun wiederkehrenden Aufgaben, in den Worten der Kanzleien „Eigenständige Bearbeitung des Mahn- und Rechtsverkehrs“, „Selbständige Bearbeitung des gesamten Kostenwesens“, „eigenverantwortliche Aktenführung“. Gezählt ist nur, wer die Eigenverantwortung an eine Aufgabe bindet; die Floskel von der eigenverantwortlichen Arbeitsweise im Anforderungsteil zählt nicht. Entwürfe und Recherche nennen 24 Anzeigen, die Vor- und Nachbereitung von Gerichtsterminen acht, die Beratung von Mandanten zwei, und beide Treffer meinen beim Nachlesen die Koordination von Beratungsgesprächen und die Zuarbeit zu einer steuerlichen Beratung. Die Kanzleien suchen jemanden, der Vorgänge führt, nicht jemanden, der berät.

Das heißt nicht, dass die Beratung unwichtig wäre. Es heißt, dass sie beim Berufsträger bleibt, und für ihn schreibt keine dieser Anzeigen aus. Die Person am Schreibtisch soll zuerst die Frist halten und die Akte führen.

Die Grenze zwischen Routine und Entscheidung verläuft dabei mitten durch die einzelnen Aufgaben. Die Frist zeigt es: Den Fristablauf aus dem Zustellungsdatum berechnen, die Vorfrist notieren, den Kalendereintrag gegen die Akte prüfen, das läuft nach festen Regeln und ist in jeder Akte gleich. Ob ein Ereignis überhaupt eine Frist auslöst und welche, und ob der Anwalt heute noch entscheiden muss, ist die Frage dahinter. Die Anzeigen suchen für den Regelteil eine Person, die den Berufsträger rechtzeitig vor die Entscheidung stellt.

Was die Berufsbezeichnungen verraten

Die Bundesagentur führt zu jeder Anzeige eine amtliche Berufsbezeichnung. Von den 282 Anzeigen, deren Arbeitgebername selbst eine Kanzlei ausweist, tragen neun von zehn einen der drei Ausbildungsberufe: 57 Prozent Rechtsanwaltsfachangestellte, 21 Prozent die kombinierte Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, 14 Prozent Notarfachangestellte. Funktionsbezeichnungen kommen als Suchbegriffe praktisch nicht vor: vier Anzeigen unter Kanzleiorganisation, keine unter Kanzleimanagement und Anwaltssekretariat. Kanzleien schreiben den Ausbildungsberuf aus, nicht die Rolle, und in jeder fünften Anzeige gleich beide Berufe zusammen. Der Beruf ist zugleich nicht auf Kanzleien beschränkt: Unter den Treffern für Rechtsanwaltsfachangestellte standen Sozialverbände mit eigener Rechtsberatung, Versicherungen, Rechtsanwaltskammern, Gerichte und Personaldienstleister, die für Kanzleien suchen; sie sind hier herausgerechnet.

Was das für Kanzleien bedeutet

Die Anzeigen sagen nichts darüber, wie lange etwas dauert. Was sie sagen, ist, wofür eingestellt wird: zuerst für die wiederkehrende Arbeit mit Haftungsfolge, also Fristen, Schriftsätze, Kostenrechnung, Vollstreckung. Drei Fragen ergeben sich aus den Zahlen, für Kanzleien beim Blick auf den eigenen Schreibtisch:

Wer hält die Fristen, und wer übernimmt sie, wenn diese Person ausfällt?

Welche Schritte zwischen Posteingang und Fristaustrag sind so beschrieben, dass eine zweite Person sie übernehmen kann?

Wie viel Zeit bleibt für den Mandanten, wenn Fristen, Schriftsätze und Kostenrechnungen zuerst bedient werden müssen?

Die Antworten sagen mehr über eine Kanzlei als jede Stellenanzeige. Die Anzeigen sagen, wo man hinsehen muss.

Methodik und Grenzen

Quelle ist die Jobsuche-Schnittstelle der Bundesagentur für Arbeit, Zeitraum die 28 Tage bis zum 2. September 2026, ohne Zeitarbeit und private Arbeitsvermittlung, Dubletten über die Referenznummer entfernt. Der Zeitraum beträgt genau 28 Tage, weil die Schnittstelle nur 0, 1, 7, 14 und 28 Tage kennt. Zwei der sechs Suchbegriffe tragen die Erhebung: 337 Anzeigen kamen über Rechtsanwaltsfachangestellte, 114 über Notarfachangestellte, vier über Kanzleiorganisation, die übrigen drei Begriffe lieferten nichts. Erfasst sind nur Anzeigen, deren Arbeitgebername oder amtliche Berufsbezeichnung eine Fachangestellten-Stelle in einer Kanzlei ausweist. 171 Treffer von Arbeitgebern, die keine Kanzlei sind, und 129 Treffer mit anderem Zuschnitt, darunter Anwalts- und Fachanwaltsstellen sowie kaufmännische Stellen ohne Kanzleibezug, sind nicht Teil der Erhebung. Von jeder Anzeige wurde der Volltext abgerufen und maschinell mit festen Suchmustern durchsucht, keine Lektüre von Hand. Jedes Muster verlangt Kontext, damit Floskeln nicht zählen: „unbefristeter Arbeitsvertrag“ ist keine Frist, „wir beraten Mandanten im Arbeitsrecht“ beschreibt die Kanzlei und nicht die Stelle. Grenzfälle bleiben, etwa wenn eine Kanzlei „die umfassende Betreuung der Mandanten“ als Haltung beschreibt und das als Mandantenkontakt zählt; die Erhebungsdatei enthält deshalb für jede Kategorie das Suchmuster und bis zu sechs Beispieltreffer im Wortlaut. Eine Vergleichsmessung zehn Tage zuvor mit 443 Anzeigen und einer strengeren Ausschlussregel ergab dieselben beiden Spitzenplätze; die größte Abweichung einer Kategorie betrug vier Prozentpunkte. Eine Anzeige beschreibt den gesuchten Zuschnitt, nicht die tatsächliche Zeitverwendung; ein Nebensatz zählt wie eine Hauptaufgabe. Erfasst ist nur, was auf der Jobbörse der Bundesagentur steht; Kanzleien, die ausschließlich auf der eigenen Seite ausschreiben, fehlen. Ein Regionalschnitt ist nicht Teil dieser Erhebung. Die vollständige Erhebungsdatei mit Suchbegriffen, Suchmustern, Zahlen, Berufsverteilung und Beispieltreffern liegt der Redaktion vor und wird Lesern auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

Autor: Ilia Isakov entwickelt und betreibt Automatisierungsstrecken für mittelständische Unternehmen und Kanzleien bei fudaut.. Für diesen Beitrag hat er die Stellenangebote von Kanzleien aus vier Wochen im Spätsommer 2026 über die offene Schnittstelle der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet.

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Regulation Crypto Assets: What issuers need to know

Norton Rose Fulbright - 10.09.2026
On August 18, 2026, the Securities and Exchange Commission issued a release proposing Regulation Crypto Assets, a sweeping rule package intended to give issuers of certain crypto-asset “investment contracts” a tailored path to raise capital without full Securities Act registration.

Navigating international trade and tariffs

Norton Rose Fulbright - 10.09.2026
Recent tariffs and other trade measures have transformed the international trade landscape, impacting almost every sector, region and business worldwide. As countries recalibrate their trade policies in response to geopolitical tensions, businesses may be exposed to significant legal risks.

Deutlich weniger Geld für den Gesundheitsetat

Der Bundeshaushalt 2027 sieht erheblich weniger Mittel für den Gesundheitsetat vor. Im Entwurf für den Haushaltsplan (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sind im Einzelplan 15 von Minister Dr. Carsten Linnemann (CDU) im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von rund 14,33 Milliarden Euro vorgesehen, rund 7,43 Milliarden Euro weniger als im laufenden Jahr (2026: 21,77 Milliarden Euro). Über den Etatvorschlag hat der Bundestag am Donnerstag, 10. September 2026, erstmals beraten. Minister hält Reformen für unerlässlich Der neue Bundesgesundheitsminister Linnemann hält, wie seine Amtsvorgängerin Nina Warken (beide CDU), Reformen im Gesundheitssystem für unerlässlich. Linnemann warb in der Debatte für eine solide Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung (SPV). Die Opposition ließ allerdings Zweifel erkennen, ob das mit dem Haushaltsansatz wirklich gelingen kann. Linnemann hob in seiner Haushaltsrede die Leistungsfähigkeit des deutschen Gesundheitssystems hervor und nannte als Beispiel die modernen Möglichkeiten der Organtransplantation. Es sei heute möglich, Patienten zu retten, die früher verloren gewesen wären. Das Gesundheitssystem stehe für medizinische Spitzenleistungen, eine herausragende Forschung und hochkompetente Mitarbeiter. Zudem wachse die Gesundheitswirtschaft schneller als die Gesamtwirtschaft, in vielen Gesundheitsbereichen gebe es deutsche Weltmarktführer. "An Einsparungen geht kein Weg vorbei" Allerdings seien auch die Schattenseiten erkennbar. So sei das deutsche Gesundheitssystem weltweit eines der teuersten, räumte der Minister ein. Linnemann formulierte drei Grundsätze für seine Arbeit: eine verlässliche Gesundheitsversorgung, eine solide Finanzierung des Gesundheitssystems und der Mensch im Mittelpunkt des Systems. Er ging auf die geplante Notfallreform ein, die auch deswegen dringend nötig sei, weil Rettungsdienste und Notaufnahmen überlastet seien. Es gehe in der Gesundheitspolitik außerdem darum, die Ausgaben an die Einnahmen anzupassen, nur so ließen sich die Beiträge und Lohnnebenkosten stabilisieren. Auch die Finanzlage in der Pflegeversicherung sei "desaströs", fügte der Minister hinzu. Bereits 2027 sei in der Pflege ein Defizit von acht Milliarden Euro zu erwarten, 2028 könnten es schon mehr als 15 Milliarden Euro sein. "Es reicht nicht, einfach nur das nächste Loch zu stopfen, wir müssen grundsätzlich an die Strukturen heran, um langfristig wieder solide Finanzen zu haben." An Einsparungen gehe kein Weg vorbei. Mehr Zeit für Patienten durch Bürokratieabbau Linnemann will zudem im Gesundheitssystem Bürokratie abbauen und so erreichen, dass Ärzte und Pfleger mehr Zeit für die Patienten zur Verfügung haben. Es werde derzeit zu viel Zeit für Dokumentation aufgewendet, diese Zeit fehle in der Versorgung. Der Minister betonte: "Ärzte und Pflegekräfte sollen ihre Zeit für Patienten haben, nicht für Formulare." Er appellierte an die Abgeordneten, die nötigen Reformen gemeinsam anzugehen. AfD: Budgetierung von Leistungen aufgeben Die Gesundheits- und Finanzpolitiker der Opposition kritisierten den Haushaltsansatz wie auch die Gesundheitspolitik im Allgemeinen in teils scharfer Form. Martin Sichert (AfD) betonte, Millionen von Patienten litten unter der seit Jahren verfehlten Gesundheitspolitik der Bundesregierungen. So würden die Krankenhäuser reihenweise in den Ruin geführt. Er mutmaßte, für SPD und CDU habe die Gesundheitspolitik keine Priorität, sie wollten sich damit am liebsten nicht befassen. Er kritisierte, dass sich die Ausgaben für Waffen verdoppelt hätten, während für die Gesundheit ein Drittel weniger zur Verfügung stehe. In keinem Haushalt werde so brutal gekürzt wie im Gesundheitsetat. Sichert beklagte: "Sie füttern die Rüstungsindustrie, derweil verzweifeln die Bürger, weil sie keine Arzttermine bekommen." Er warnte die Regierung davor, das Thema Gesundheit mit Blick auf die Wähler zu unterschätzen. Vor allem viele ältere Menschen seien von den geplanten Kürzungen betroffen. Er forderte, die Budgetierung von Leistungen aufzugeben und nannte als Beispiele die Psychotherapie und den Rettungsdienst. Wenn Psychotherapeuten wegen ihres Budgets weniger Fälle behandeln könnten, sei das am Ende teurer, weil Mitarbeiter länger ausfielen. Auch die geplante Notfallreform könne nur ohne Budgetierung gelingen. Sichert betonte: "Es geht um Leben und Lebensqualität." Linke: Wer Hilfe braucht, muss sie rechtzeitig bekommen Auch Tamara Mazzi (Die Linke) ging auf die vielen psychischen Erkrankungen ein und den Mangel an Therapieplätzen. Es sei derzeit fast unmöglich für GKV-Patienten, zeitnah einen Therapieplatz zu bekommen. Das gelte auch für Kinder und Jugendliche. Trotzdem werde die Psychotherapie budgetiert. Sie forderte: "Wer Hilfe braucht, muss sie rechtzeitig bekommen." Sie hielt der Koalition vor, die Menschen mit ihrer Politik krankzumachen und eine profitorientierte Gesundheitspolitik zu verfolgen. Die bisher eingeleiteten Reformen seien schlecht. "Sie wiegen menschliches Leid gegeneinander auf, nur um ihren perfiden Kürzungskurs durchzusetzen." Mazzi forderte, die Budgetierung zurückzunehmen, denn Gesundheit sei keine Ware. Grüne: Unehrlicher und intransparenter Haushalt Die Ärztin und Finanzpolitikerin Dr. Paula Piechotta (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte daran, dass unlängst die kostenlose Familienversicherung reformiert worden ist. Damit werde die Krankenversicherung für Millionen Menschen teurer. Sie warnte: "Wir haben einen historisch niedrigen Zufriedenheitsgrad mit der Gesundheitspolitik in diesem Land." Der Haushaltsentwurf sei schlecht, sagte sie und ging auf den Bundeszuschuss für den Gesundheitsfonds ein, mit dem versicherungsfremde Leistungen abgegolten werden sollen. Der Zuschuss sei ohnehin zu gering bemessen. Wenn der Finanzminister aus dem Bundeszuschuss zwei Milliarden Euro "herausschneiden" wolle, dann gehe das auf Kosten der Beitragszahler. Dass auf Kosten der Niedrig- und Normalverdiener der Haushalt saniert werden solle, sei "schamlos". Piechotta wertete den Haushalt insgesamt als "unehrlich und intransparent". SPD: Prävention stärken Svenja Stadler (SPD) räumte ein, dass der Gesundheitsetat für 2027 erheblich weniger Mittel vorsehe als der für das laufende Jahr. Der Zuschuss des Bundes an die GKV mache 90 Prozent der Gesamtausgaben aus und sinke dem Entwurf zufolge auf 12,5 Milliarden Euro. Dieser Posten werde durch das vor der Sommerpause verabschiedete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz "abgemildert". Das sei im Haushalt noch nicht abgebildet. Über das Sondervermögen werde außerdem in das Gesundheits- und Pflegesystem investiert. Geld fließe unter anderem in die Digitalisierung des Rettungsdienstes und in den Krankenhaus-Transformationsfonds. Stadler ging auch auf die notwendige Stärkung der Prävention ein. Trotz des hochwertigen und teuren Gesundheitssystems liege die Lebenserwartung in Deutschland im Vergleich zur EU nur im mittleren Bereich. Sie folgerte: "Wir sind zu sehr auf Behandlungen fixiert." Es gehe zu wenig um die Vermeidung von Krankheiten und die Förderung einer gesunden Lebensweise. Die Risikofaktoren seien dabei lange bekannt: hoher Blutzucker, Übergewicht, Tabak, Alkohol. Die gesundheitlichen Auswirkungen seien verheerend. Die Mittel für Prävention würden nun aufgestockt, "allerdings ausbaufähig". CDU/CSU: Ambulante und stationäre Leistungen besser verzahnen Simone Borchardt (CDU/CSU) warf der Opposition vor, sich nur in Problembeschreibung zu ergehen, aber keine eigenen Lösungsansätze anzubieten. Sie betonte, das Gesundheitssystem müsse neu ausgerichtet werden, die veralteten Strukturen seien über Jahrzehnte gewachsen. Die akuten Probleme dürften nicht schöngeredet werden. Es sei an der Zeit, sich ehrlich zu machen. So werde zu viel Geld ausgegeben, nötig sei auch eine bessere Verzahnung der ambulanten und stationären Versorgungsleistungen. Sie betonte: "Wir können das alles nicht so weiterlaufen lassen." Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sei bereits ein erster wichtiger Schritt unternommen worden. Es sei klar gewesen, dass die damit getroffenen Entscheidungen nicht überall Beifall auslösen würden. Sie fügte hinzu: "Aber dies war notwendig." Zuschuss an den Gesundheitsfonds Der mit Abstand größte Teil der Ausgaben entfällt im Gesundheitsetat stets auf die Zuwendungen des Bundes an den Gesundheitsfonds. Für die pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben werden seit der gesetzlichen Festschreibung im Jahr 2017 jedes Jahr eigentlich 14,5 Milliarden Euro veranschlagt. 2027 jedoch sinkt der Bundeszuschuss dem Entwurf zufolge um zwei Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro. Das für 2026 mit 2,3 Milliarden Euro veranschlagte überjährige Darlehen an den Gesundheitsfonds entfällt 2027. Damit sinken die im Kapitel „Gesetzliche Krankenversicherung“ vorgesehenen Ausgaben von 16,8 Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro. Weniger Geld für Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung Deutlich niedriger fallen mit rund 79 Millionen Euro auch die Ausgaben für die Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung aus, die 2026 noch bei rund 3,28 Milliarden Euro liegen. Die geringere Summe hängt wesentlich damit zusammen, dass das 2026 mit 3,2 Milliarden Euro veranschlagte überjährige Darlehen an den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung 2027 entfällt. Der Bund beteiligt sich 2027 mit 56 Millionen Euro (2026: 57,7 Millionen Euro) an der Förderung der freiwilligen privaten Pflegevorsorge. Die Bundesmittel für die Entschädigung von Hepatitis-C-Opfern in der früheren DDR werden mit rund 3,6 Millionen Euro (2026: rund 3,5 Millionen Euro) leicht aufgestockt. Die Leistungen des Bundes zur Unterstützung der durch Blutprodukte HIV-infizierten Personen sollen auf rund 10,2 Millionen Euro steigen (2026: rund 9,9 Millionen Euro). Weniger Zuschüsse zur Beschaffung von Corona-Impfstoffen Im Kapitel „Prävention und Gesundheitsverbände“ sind 2027 Ausgaben in Höhe von rund 851 Millionen Euro eingeplant. Das sind rund 123 Millionen Euro mehr als 2026 (rund 728 Millionen Euro). Zur Finanzierung der Pandemiebereitschaftsverträge werden im kommenden Jahr noch rund 175 Millionen Euro bereitgestellt im Vergleich zu rund 336 Millionen Euro 2026. Weiter reduziert werden die Zuschüsse des Bundes zur zentralen Beschaffung von Impfstoffen gegen Sars-Cov-2 mit rund 48 Millionen Euro (2026: 59 Millionen Euro). Die Zuschüsse zur Bekämpfung des Ausbruchs des neuen Coronavirus liegen erneut bei 5,4 Millionen Euro. Für Modellprojekte zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Long-Covid stehen 2027 zehn Millionen Euro zur Verfügung (2026: 15 Millionen Euro). Erhöhung der Cybersicherheit von Gesundheitseinrichtungen Mittel für den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst sind der Vorlage zufolge im Haushalt 2027 nicht mehr vorgesehen, 2026 sind dafür rund 52 Millionen Euro veranschlagt. Für die gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung sollen rund 28,4 Millionen Euro zur Verfügung stehen (2026: rund 27,4 Millionen Euro). Deutlich aufgestockt werden die Zuschüsse für Maßnahmen zur Erhöhung der Cybersicherheit für Einrichtungen der Gesundheitsversorgung: von rund 189 Millionen Euro auf rund 541 Millionen Euro. Im Kapitel „Forschungsvorhaben und -einrichtungen“ sind Gesamtausgaben in Höhe von rund 131 Millionen Euro eingeplant (2026: rund 147 Millionen Euro). Für den Titel „Forschung, Untersuchungen und Ähnliches“ sind rund 36,4 Millionen Euro veranschlagt (2026: rund 41,5 Millionen Euro). Für Modellprojekte und Forschungsvorhaben auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs stehen erneut 5,3 Millionen Euro bereit. Die Gelder für Projekte zur Erprobung von Anwendungen mit großen Datenmengen im Gesundheitswesen werden auf knapp sechs Millionen Euro gekürzt (2026: rund 6,7 Millionen Euro). Gekürzt werden auch die Gelder für das internationale Gesundheitswesen, in dem Kapitel stehen 2027 noch rund 106 Millionen Euro zur Verfügung (2026: rund 115 Millionen Euro). Die Stärkung der internationalen öffentlichen Gesundheit ist mit rund 47 Millionen Euro im Entwurf vorgesehen (2026: rund 56 Millionen Euro). Globale Minderausgaben in Höhe von 111,3 Millionen Euro Beiträge an internationale Organisationen, darunter die Weltgesundheitsorganisation (WHO), werden etwa gleichbleibend mit rund 37 Millionen Euro ausgewiesen. Zur Finanzierung des Betriebs des WHO Hub for Pandemic and Epidemic Intelligence in Berlin werden erneut 15 Millionen Euro veranschlagt. Für das Bundesministerium selbst sind Ausgaben in Höhe von rund 170,3 Millionen Euro vorgesehen, rund 1,8 Millionen Euro mehr als 2026. Auch die Etats der vier Geschäftsbereichsbehörden steigen. Für das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit sind rund 23,3 Millionen Euro vorgesehen (+1,6 Millionen Euro). Der Etat des Paul-Ehrlich-Instituts soll um rund 17 Millionen Euro auf 114,8 Millionen Euro steigen. Für das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sind rund 154 Millionen Euro vorgesehen, 11,9 Millionen Euro mehr als 2026. Die Ausgaben des Robert Koch-Instituts sollen um rund 17 Millionen Euro auf 227,2 Millionen Euro steigen. Zudem sieht der Einzelplan eine neue globale Minderausgabe für „Effizienzmaßnahmen“ in Höhe von 96 Millionen Euro vor. Zusammen mit dem unveränderten Konsolidierungsbeitrag von rund 15,3 Millionen Euro sind globale Minderausgaben von insgesamt rund 111,3 Millionen Euro eingeplant. (pk/hau/10.09.2026)

Bundestag hebt Immunität von Stephan Brandner auf

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 10. September 2026, eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (21/7950(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu Immunitätsangelegenheiten angenommen. Damit genehmigte das Parlament die Durchführung eines Strafverfahrens gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner gemäß eines Schreibens des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 5. August 2026. Der Immunitätsaufhebung stimmten die Fraktionen CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zu. Die AfD-Fraktion stimmte dagegen. (vom/10.09.2026)

Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen

beck-aktuell - 10.09.2026
Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen Strommast.jpg britta_weichlein Do., 10.09.2026 - 17:39 Mehrfach gab es Sabotage-Angriffe auf das Stromnetz, ein 48-Jähriger bekannte sich dazu und wurde festgenommen. Wegen der Tragweite der Fälle wechselt die Zuständigkeit nun nach Karlsruhe. Strafrecht Strafprozessrecht/OWiG

Einseitige Vertragsänderungen bei Internetverträgen: EuGH stärkt Rechte von Endnutzern im Streit um Vodafone-AGB

LTO Nachrichten - 10.09.2026

Dürfen Internetanbieter einseitig Verträge ändern? Aus Sicht von Vodafone folgt ein solches Recht aus dem Telekommunikationsgesetz. Der EuGH widerspricht. 

Norton Rose Fulbright recognised at Asia Legal Awards 2026 for FinTech and digital assets excellence

Norton Rose Fulbright - 10.09.2026
Global law firm Norton Rose Fulbright has won two awards and was shortlisted in five categories overall at the annual Asia Legal Awards.

Wahlkreiskrach in Missouri schaukelt sich hoch

beck-aktuell - 10.09.2026
Wahlkreiskrach in Missouri schaukelt sich hoch MissouriSupremeCourt_2026.jpg jonas_scherne Do., 10.09.2026 - 16:50 Kurz vor den Zwischenwahlen in den USA ist unklar, welche Wahlkreise im US-Bundesstaat Missouri gelten sollen. Unterschiedliche Gerichtsentscheidungen stehen gegeneinander. Nun läuft die Zeit davon. Recht mit Auslandsberührung

Berliner Bezirk darf Vermietung auf Zeit untersagen

beck-aktuell - 10.09.2026
Berliner Bezirk darf Vermietung auf Zeit untersagen Möbliertes Zimmer_2026.jpg britta_weichlein Do., 10.09.2026 - 16:22 In einem Berliner Milieuschutzgebiet wollte eine Wohnungseigentümerin mit einem "Wohnen-auf-Zeit"-Modell höhere Mieten erzielen. Das Bezirksamt Neukölln untersagte dies, das VG Berlin gab der Behörde nun recht. sonst. besonderes Verwaltungsrecht

ML limitations: NoAI metatags

Norton Rose Fulbright - 10.09.2026
There are specific tags and directives that creators can attach to published works to signal it should not be used for machine learning training, including robots.txt disallow directives, noai and noimageai meta tags and X-Robots-Tag HTTP headers.

BVerwG zum Beamtenrecht: Wenn es um die Verfassungstreue geht, sind auch private WhatsApp-Chats relevant

LTO Nachrichten - 10.09.2026

Ein Feuerwehrmann teilte in diversen Gruppen Memes, die den Nationalsozialismus verharmlosen. Ob das seinen Rauswurf rechtfertigt, hängt davon ab, ob er gegen die Verfassungstreuepflicht verstößt. Dann wären auch private Chats verwertbar.

7,5 Milliarden Euro für das Bauministerium

Mit dem Etatentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat sich der Bundestag am Donnerstag, 10. September 2026, in erster Lesung gut eineinhalb Stunden lang beschäftigt. Der Einzelplan 25 des Bundeshaushalts 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) enthält Ausgaben von 7,5 Milliarden Euro (2026: 7,7 Milliarden Euro). Bundesministerin Verena Hubertz (SPD) rechnet mit Einnahmen von 142,9 Millionen Euro (2026: 183,2 Millionen Euro). Ministerin: Baukräne sind Boten des Aufbruchs Bauministerin Hubertz sieht deutliche Erfolge in der Baupolitik. „Wir packen an, wir sind mutig, und auch die Länder sind stark unterwegs. So kommt der Wohnungsbau wieder nach vorne“, sagte sie zu Beginn der Debatte. „Baukräne am Himmel sind Boten des Aufbruchs“, erklärte die Ministerin. Aber man sei noch lange nicht über dem Berg. Krieg und Krise würden auch den Wohnungsbau bremsen. Aber es seien Erfolge zu sehen, zum Beispiel würden die Baugenehmigungszahlen seit 13 Monaten steigen. Die Auftragsbücher würden sich füllen, es gebe mehr Kreditzusagen. „Wir haben die Weichen richtig gestellt. Unsere Bau- und Wohnungsbaupolitik zeigt Wirkung“, freute sich Hubertz. Sie verwies auch auf den sozialen Wohnungsbau, für den im nächsten Jahr fünf Milliarden Euro zur Verfügung gestellt würden. 2021 sei es erst eine Milliarde Euro gewesen. In die Neubauförderung würden zwei Milliarden Euro investiert. Auch die Städtebauförderung solle weiter aufwachsen auf 1,2 Milliarden Euro im nächsten Jahr. Der Konsolidierungsdruck gehe aber auch am Bauministerium nicht vorbei. Einziger Weg seien Änderungen beim Wohngeld gewesen: „Das schmerzt auch mich persönlich“, erklärte Hubertz. SPD: Förderung beim Wohngeld stabil halten Hendrik Bollmann (SPD) erklärte, die geplante Kürzung beim Wohngeld bereite ihm große Sorgen. Er sprach sich dafür aus, die Förderung stabil zu halten. Bollmann plädierte für eine "abgestimmte Agenda aus Fördern, Vereinfachen und Schützen". Sozialer Wohnraum brauche Förderung und langfristige Bindung. Wichtig sei ihm, so der SPD-Abgeordnete, dass junge Menschen, die eine Ausbildung oder ein Studium beginnen, nicht daran scheitern dürften, eine bezahlbare Wohnung zu finden. AfD: Ministerin feiert ein Placebo nach dem anderen Marc Bernhard (AfD) wies auf rund zwei Millionen fehlende Wohnungen in Deutschland hin. 800.000 Wohnungen seien genehmigt, würden aber nicht gebaut, weil sich kein normaler Mensch mehr Bauen leisten könne. Die Ministerin feiere einen Placebo nach dem anderen – erst den Bauturbo als Game-Changer und jetzt die Novelle des Baugesetzbuchs als vermeintliches großes Upgrade. Jede vernünftige Regierung würde die Baukosten und die Energiepreise senken, damit die Menschen wieder mehr Geld in der Tasche hätten, sagte Bernhard. Statt dessen würden Steuern erhöht. Jeder dritte werde aus dem Wohngeld geworfen, sodass viele nicht mehr wüssten, wie sie ihre Miete bezahlen sollen. CDU/CSU: Unsere Förderung wirkt Axel Knoerig (CDU/CSU erklärte, die Bundesregierung nehme Milliardenbeträge in die Hand, um den Wohnungsbau kräftig anzukurbeln:„Unsere Förderung wirkt.“ Er hob auch die Ausgaben für die Städtebauförderung hervor. Knoerig forderte aber eine schnelle Senkung der Baukosten. Mit dem Bauturbo sei bereits ein wichtiger Schritt gemacht worden. Grüne: Koalition verspricht zu viel Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) warf der Koalition vor, zu viel zu versprechen. So werde versprochen, das Wohnen bezahlbar zu machen. Doch die Lücken zwischen Versprechen und Realität seien riesig. Ministerin Hubertz verspreche neue Wohnungen. In Wirklichkeit würden weniger Wohnungen gebaut. Paus appellierte mit Blick auf den laufenden Wahlkampf in Berlin an Union, Grüne, Linke und SPD, „viel ehrlicher zu reden über das, was ist“. Weiter sagte sie, die Situation für Mieter werde sogar noch verschärft, indem das Wohngeld gekürzt werde. Linke: Das ist keine nachhaltige Wohnungspolitik Sascha Wagner (Die Linke) beklagte, für Millionen Menschen seien bezahlbare Wohnungen längst keine Selbstverständlichkeit mehr. 29 Prozent der Mieter sorgten sich, ihre Wohnungen nicht mehr bezahlen zu können. Der Haushalt des Bauministeriums müsse eigentlich ein kraftvolles Signal für einen grundlegenden Kurswechsel sein. Doch davon sei der Entwurf weit entfernt. So würden mehr Sozialwohnungen aus der Sozialbindung herausfallen als neue hinzukommen. „Das ist keine nachhaltige Wohnungspolitik“, kritisierte Wagner. Gebraucht würden dauerhaft gebundene Wohnungen in öffentlicher Hand oder bei Genossenschaften. Es fehle der politische Wille, neben den großen Immobilienkonzernen einen starken gemeinnützigen Wohnungssektor aufzubauen. Sozialer Wohnungsbau größter Einzelposten Ein Aufgabenschwerpunkt im Bereich des Bau- und Wohnungswesens, für den 6,2 Milliarden Euro (2026: 6,4 Milliarden Euro) eingeplant sind, ist der soziale Wohnungsbau. 3,3 Milliarden Euro umfasst der Haushaltstitel für 2027 – deutlich mehr als für 2026 vorgesehen sind (2,6 Milliarden Euro). Die Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich auf 4,8 Milliarden Euro bis 2031. Als Beitrag des Bundes für die paritätische Finanzierung des Wohngeldes sind Ausgaben in Höhe von insgesamt rund 1,8 Milliarden Euro vorgesehen (2026: 2,4 Milliarden Euro). Mit dem Wohngeld sollen einkommensschwächere Haushalte oberhalb der Grundsicherung unterstützt werden, um die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen zu können. Weitere Ausgaben in diesem Kapitel betreffen die Ausfinanzierung des inzwischen beendeten Programms zum Baukindergeld (730 Millionen Euro, 2026: 807,9 Milliarden Euro), Die Kosten für die Wohnungsbauprämie (210 Millionen Euro) haben ungefähr den gleichen Umfang wie 2026 (220 Millionen Euro). Eine Milliarde Euro für die Städtebauförderung Das Kapitel „Stadtentwicklung und Raumordnung“ im Entwurf des Einzelplans 25 umfasst Ausgaben in Höhe von 605,6 Millionen Euro - mehr als 300 Millionen Euro weniger als für 2026 vorgesehen sind (2026: 932 Millionen Euro). Für die Städtebauförderung stehen 476 Millionen Euro zur Verfügung (2026: 504,2 Millionen Euro). Die Gelder gehen als „Zuweisungen an die Länder zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen“. Der Entwurf weist hier Ausgabereste in Höhe von 420 Millionen Euro für 2026 auf. 337 Millionen Euro ausgegeben werden sollen für Baumaßnahmen des Bundes in Berlin und Bonn (2026: 183,8 Millionen Euro). Davon sind rund 167,5 Millionen Euro für Baumaßnahmen für den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung im Parlamentsviertel in Berlin eingeplant (2026:84,5 Millionen Euro). Hier werden über die vergangenen Jahre kumulierte Ausgabenreste in Höhe von 92,8 Millionen Euro ausgewiesen. 110,8 Millionen Euro sind für „Baumaßnahmen für das Bundespräsidialamt in Berlin“ vorgesehen (2026: 34,5 Millionen Euro). Weitere Ausgaben in den Sondervermögen Im Klima- und Transformationsfonds (KTF) sind weitere durch das Ministerium bewirtschaftete Titel zu finden. Für die Förderung von Maßnahmen zur Energetischen Stadtsanierung sind 24,2 Millionen Euro vorgesehen (2026: 38,5 Millionen Euro). Der neue Titel „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ umfasst 207,9 Millionen Euro. Für die „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ sind 215,1 Millionen Euro eingestellt (2026: 358,1 Millionen Euro). Im Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ findet sich ein weiterer großer Ausgabeposten, der durch das Bauministerium bewirtschaftet wird. Für Investitionen in den Wohnungsbau sind insgesamt für das kommende Jahr 636,7 Millionen Euro eingeplant (2026: 531,8 Millionen Euro). (hle/hau/10.09.2026)