Arbeit und Soziales/KleineAnfrage Zur verdeckten Armut in Deutschland hat die Fraktion Die Linke eine Kleine Anfrage gestellt.
Asylbewerber sollen künftig schon nach drei Monaten arbeiten dürfen. Die Reaktionen sind positiv. Kritik gibt es aber an möglichen Ausnahmen und der parallel geplanten Streichung kostenloser Sprach- und Integrationskurse.
Die von der Bundesregierung geplante neue Grundsicherung, mit der viele Regelungen des Bürgergeldes abgeschafft werden sollen, ist von Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 23. Februar 2026, überwiegend positiv aufgenommen worden. Gleichwohl mahnten fast alle von den verschiedenen Fraktionen geladenen Experten Korrekturen an. Gegenstand der Anhörung waren der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein 13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (21/3541, 21/4087) sowie die Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln "Aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld" (21/3605) und "Bürgergeldleistungen stoppen bei Haftbefehlen – Keine Unterstützung für gesuchte Straftäter" (21/2222), von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Chancen statt Stigmatisierung – Für eine gerechte Grundsicherung" (21/3606) und der Linken mit dem Titel "Sanktionen stoppen und Arbeitsvermittlung stärken – Grundpfeiler einer menschenwürdigen Grundsicherung" (21/3604). "Vermittlungsbemühungen vor der Leistungsbewilligung einleiten" Dr. Jens Hildebrandt, Leiter des Fachbereichs Arbeit und Soziales der Stadt Mannheim, begrüßte den Gesetzentwurf der Regierung grundsätzlich, ergänzte ihn aber durch den Vorschlag, Vermittlungsbemühungen der Jobcenter bereits vor der Bewilligung von Leistungen einzuleiten. Zu diesem Zeitpunkt nämlich sei die Bereitschaft der Antragsteller, sich auf Angebote der Arbeitsagenturen einzulassen, nachgewiesen am größten. Er erinnerte daran, dass rund 40 Prozent der Antragsteller eine Flucht- oder Zuwanderungsbiografie hätten. Diesem Umstand müsse besonders Rechnung getragen werden. Das sei durch möglichst dezentrale und lokal orientierte Vorgaben besser möglich als durch ein allzu „starres Regelwerk“. Die Vorschläge des Gesetzgebers nannte der Experte „gut, aber nicht sehr gut“. Für die Bundesagentur für Arbeit begrüßte Regine Schmalhorst die erweiterten Möglichkeiten der Kooperation zwischen Antragsteller und Jobcenter. Das komme den „unterschiedlichen Bedürfnissen“ beider Seiten entgegen. Die Sachverständige wies auf die komplexen Probleme hin, mit denen sich die Arbeitsagenturen zu beschäftigen hätten - Sprachschwierigkeiten, Mietrechtsfragen, Arbeitsrechtsprobleme. „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort können nicht in allen Bereichen der aufgerufenen Rechtsfragen Profis sein“, erklärte sie. "Umgehungstatbestände in den Blick nehmen" Der Volkswirt Prof. Dr. Ulrich van Suntum sagte, der Regierungsentwurf gehe „in die richtige Richtung“, sei aber „bei Weitem nicht ausreichend“. Vor allem die Umgehungstatbestände müssten in den Blick genommen werden. Das Grundproblem aber bleibe: „Es lohnt sich für viele Bezieher von Bürgergeld nicht, eine gering bezahlte Tätigkeit anzunehmen.“ Daher sei es nötig, diese Antragsteller zu „gemeinnütziger Arbeit“ heranzuziehen, die sich nach Art und Umfang am ersten Arbeitsmarkt orientieren müsse. Für den Deutschen Städtetag erklärte Nikolas Schelling, die Kommunen stünden wegen wachsender Sozialkosten „vor dem Kollaps“. Das Dilemma vieler Gemeinden sei, hohe Mittel zur Vermeidung von Obdachlosigkeit einsetzen zu müssen, während dann Geld für andere Aufgaben im Sozialbereich fehle. In manchen Ballungszentren und Großstädten belasteten die Verhältnisse auf dem Mietwohnungsmarkt alle Anstrengungen auf dem Feld der Sozialkosten, etwa bei den „Kosten der Unterkunft“. "Schutzmaßnahmen für vulnerable Gruppen nicht ausreichend" Martin Künkler vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) bewertete die Neuregelung des Aktiv-Passiv-Transfers im Gesetzentwurf "grundsätzlich positiv", weil er das Prinzip verfolge, „Arbeit zu finanzieren statt Arbeitslosigkeit“. Das komme schon dadurch zum Ausdruck, dass 600 Millionen Euro mehr für Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stünden. Allerdings bezeichnete der DGB-Vertreter die vorgesehenen „Schutzmaßnahmen für vulnerable Gruppen“ (Kinder, psychisch Kranke) als „nicht ausreichend“. Hier sehe er dringenden Korrekturbedarf. Katja Kipping vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband hielt Veränderungen bei den angedrohten Sanktionen für erforderlich. Schließlich betreffe jede dritte bisher verhängte Sanktion Bedarfsgemeinschaften mit Kindern. Daher reichten die Schutzvorkehrungen bei weitem nicht aus. Kipping schlug vor, eine persönliche Anhörung von Betroffenen vor Verhängung von Sanktionen als obligatorisch einzuführen. Zudem sei ein Problem, dass „viele psychisch Erkrankte ihre Probleme gegenüber den Jobcentern aus Scham verschweigen“. "Diese Regelungen gehören nicht ins 21. Jahrhundert" Der Bürgergeld-Aktivist Thomas Andreas Wasilewski urteilte: „Diese Regelungen gehören nicht ins 21. Jahrhundert.“ Bei Leistungskürzungen sei sehr schnell „der Kühlschrank leer“. Viele Arbeitslose bemühten sich um einen Job, aber es gebe davon einfach zu wenig. Außerdem sollten „Menschen das Recht haben, ein Arbeitsangebot abzulehnen“. Wenn manche Bürgergeldbezieher den Kontakt zu den Jobcentern abbrächen, liege das oft an der „Frustration nach zahlreichen erfolglosen Bewerbungen“, sagte Wasilewski. Stefan Graaf vom Jobcenter Aachen erklärte: „Die allermeisten Leistungsberechtigten nehmen an den Vermittlungsbemühungen teil.“ Andererseits müsse man „die wenigen, die den Kontakt ablehnen, mit neuen Regelungen erreichen“. Das Problem sei, diese Vorschriften dann auch umzusetzen. Vor allem dürfe „keine Endlosschleife an Kontaktversuchen entstehen“. Seine Erfahrung sei jedoch, dass sich manchmal „Menschen als arbeitsfähig erweisen, von denen man das vorher nicht erwartet hätte“. Um diese Gruppe müsse man sich bemühen. (gha/23.02.2023)
Wolters Kluwer Legal & Regulatory gab heute die Einführung von Legisway Advisor bekannt, einer neuen Produktfunktion zur Vertragsüberarbeitung auf Basis von Expert AI. Rechtsabteilungen können damit die Prüfung und Überarbeitung juristischer Dokumente automatisieren. Der manuelle Aufwand wird deutlich reduziert, während sich die Durchlaufzeiten erheblich verkürzen.
„Legisway Advisor ist ein verlässlicher, fachkundiger Teamkollege, der die spezifischen Arbeitsweisen der Rechtsabteilung berücksichtigt, typische Anforderungen frühzeitig erkennt und Anwenderinnen und Anwender transparent und kontrolliert durch komplexe Workflows führt“, sagte Sergio Liscia, Vice President Legal Software bei Wolters Kluwer Legal & Regulatory. „Für Juristinnen und Juristen hängt der verantwortungsvolle Einsatz von KI von fairen Leitlinien ab. Dazu zählen Transparenz, menschliche Kontrolle, ein hoher Datenschutzstandard sowie regulatorische Compliance von Beginn an. Mit diesen Schutzmechanismen können Rechtsabteilungen KI sicher einsetzen, um Vertragsaufgaben zu automatisieren, Compliance sicherzustellen und sich stärker auf zentrale Geschäftsinitiativen zu konzentrieren. Dies bildet die Grundlage von Legisway Advisor.“
Legisway Advisor bietet ein sofort einsatzbereites Plug-and-Play-Workflow-Erlebnis, das eine konsistente Einhaltung unternehmensinterner Playbooks und rechtlicher Standards sicherstellt. Durch KI-gestützte Überarbeitungsvorschläge und Klausel-Empfehlungen können Rechtsabteilungen und ihre internen Stakeholder Konsistenz erhöhen, Risiken minimieren und die operative Effizienz wie folgt steigern:
- Automatisierte Compliance-Analyse: Die Lösung prüft automatisch, ob ein Vertrag internen Richtlinien und Playbooks entspricht, und stellt sicher, dass alle Dokumente höchsten Compliance-Standards genügen.
- Klauselbasierte Überarbeitung: KI-gestützte Vorschläge liefern alternative Formulierungen, die mit unternehmensinternen Standards und definierten Fallback-Positionen übereinstimmen, und beschleunigen den Überarbeitungsprozess.
- Positionen übernehmen: Beschleunigt Prüfungen, indem Drittanbieter-Verträge automatisch per Redlining markiert und auf Basis bereits verhandelter und freigegebener Positionen überarbeitet werden.
- Dynamisches Playbook-Management: Anwenderinnen und Anwender können Playbooks für Klausel-Empfehlungen und Compliance-Regeln erstellen und pflegen und diese an sich wandelnde Geschäftsanforderungen anpassen.
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zur Beschleunigung der Vertragsprüfung und -überarbeitung vor erschien zuerst auf .
Weil sie Entschuldigungsschreiben mithilfe von KI verfasste, hat ein Gericht in Neuseeland einer Frau nur eine reduzierte Strafminderung zuerkannt. Der Richter nahm ihr ihre Reue nicht ab.
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Die von der Bundesregierung geplante Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes (21/3505) stößt bei Sachverständigen überwiegend auf ein positives Echo. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am Montag, 23. Februar 2026, deutlich. Mit der Regelung will die Bundesregierung Rechtsgrundlagen im Straßenverkehrsrecht für die Digitalisierung der fahrer- und fahrzeugbezogenen Papiere, für eine digitale Parkraumkontrolle sowie für einen digitalen Datenaustausch in der Verwaltung schaffen. Angemahnt wurde von den Sachverständigen, eine Möglichkeit für sozial abgestufte Tarife beim Bewohnerparken zu schaffen. Regelung zum digitalen Führerschein Richard Damm, Präsident des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), sieht die Regelung zum digitalen Führerschein als „essentiell für die Digitalisierung“ an. Die geplante vorzeitige Umsetzung der entsprechenden EU-Vorgabe werde vom KBA befürwortet. Auch der Austausch von Dokumenten sei im Interesse einer modernen Verwaltung ausdrücklich zu begrüßen, sagte Damm. Felix Lennart Hake vom IT-Branchenverband Bitkom sprach sich ebenfalls für die Digitalisierung von Fahrzeug- und Führerschein aus. Es sei richtig, dass der Regierungsentwurf die nötigen Grundlagen für die Nutzung in EUDI-Wallets lege, betonte er. Unverständlich sei aber, weshalb der Gesetzgeber vorgebe, dass der digitale Führerschein nur im Inland gültig sein soll. Hake plädierte zudem dafür, den Anwendungsbereich digitaler Führerscheine insbesondere auch auf den vorläufigen Nachweis (VNF) der Fahrerlaubnis AM15 und die Prüfbescheinigung für das begleitete Fahren ab 17 (BF17) auszudehnen. Digitale Parkraumkontrolle Kerstin Hurek vom Auto Club Europa (ACE) bezeichnete die digitale Parkraumkontrolle als Hebel für die „Vision Zero“. Eine bessere Verfügbarkeit regulärer Parkplätze verringere den Parkdruck - und damit auch gefährliches Falschparken auf Gehwegen, in zweiter Reihe oder in Kreuzungsbereichen. Außerdem reduziere es den Parksuchverkehr, der in Innenstädten bis zu 30 Prozent des Verkehrs ausmache, sagte Hurek. Nachhaltige Akzeptanz entstehe aber nur, wenn klar sei, „dass Regelverstöße Folgen haben“. Eine effektive Parkraumbewirtschaftung und konsequente Kontrollen seien daher weit mehr als reine Verwaltungsmaßnahmen. Sie seien „essenziell für den Schutz aller Verkehrsteilnehmenden“, so die ACE-Vertreterin. Die digitale Parkraumkontrolle müsse ohne große Hürden und Nachkontrollerfordernisse praxistauglich und nicht nur stichprobenhaft eingeführt werden, verlangte Thomas Kiel d'Aragon von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Das zur Datensicherheit erforderliche Verschlüsselungsverfahren für das Fahrzeugkennzeichen sei zudem technologieoffen auszuprägen, betonte er. Kiel d'Aragon wies außerdem darauf hin, dass Parkprivilegien auch disruptive Wirkungen haben könnten. Sämtliche Ausnahmen gingen schließlich auf die Kosten des Bewohnerparkens. Gleichzeitig forderte der Kommunalvertreter, beim Bewohnerparken sozial abgestufte Tarife ausdrücklich zu ermöglichen. Staffelung bei den Gebühren Letzteres befürwortete auch der Anwalt für Straßen- und Straßenverkehrsrecht Roman Ringwald. Eine soziale Staffelung bei den Gebühren wäre aus seiner Sicht „sinnvoll und gut“. Das sei auch möglich, ohne einen großen Bürokratieaufwand zu erzeugen, sagte er mit Blick auf die Lösung bei den „Sozialtickets im ÖPNV“. Dass es zu einer bundeseinheitlichen Regelung bei der digitalen Parkraumkontrolle kommen soll, begrüßte Ringwald. Es gebe dann einen einheitlichen Spielraum, den jede Kommune unterschiedlich nutzen könne. Das sei besser als eine Vielzahl an Einzelregelungen, befand er. Dorothee Saar von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sprach sich ebenfalls dafür aus, den Gesetzentwurf dergestalt anzupassen, dass eine Staffelung der Gebühren nach sozialen Kriterien künftig rechtssicher möglich ist. Im Interesse einer „sozialverträglichen Mobilität für alle“ schlage die DUH außerdem vor, die Einnahmen aus Parkgebühren ebenso wie Bußgelder, die im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung eingenommen würden, „in den Ausbau von Bus und Bahn sowie in die Rad- und Gehwegeplanung investiert werden“, sagte Saar. Wenn der Führerschein in physischer Form nicht mehr mitgeführt werden muss, sei das nicht ganz unproblematisch, befand Marco Schäler als Vertreter der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). Zum einen, weil nicht immer mit einer flächendeckenden Netzabdeckung an den Kontrollörtlichkeiten zu rechnen sei. Zudem sei eine polizeiliche Beschlagnahme des Führerscheins nur in Folge einer polizeilichen Verwahrung des „physischen“ Dokumentes möglich. Schäler begrüßte, dass künftig der so genannte „Punktehandel“ unterbunden werden soll. Unklar bleibe allerdings, warum nur gewerbsmäßige Verhaltensweisen von der Bußgeldvorschrift erfasst würden, da eine Vielzahl von „Punkteübernahmen“ im Kontext von familiären Beziehungen oder im Freundes- oder Bekanntenkreis erfolgten. (hau/23.02.2026)
Der Innenausschuss hat sich am Mittwoch, 23. Februar 2026, in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes – Aufenthaltsrecht für Jesidinnen und Jesiden (21/795) und dem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Humanitäres Bleiberecht für jesidische Geflüchtete vor dem Hintergrund des Genozids" (21/3601) befasst. Bei der Bewertung äußerten die Sachverständigen überwiegend Zustimmung.cv "Schutzlücke schnell schließen" Jens Dieckmann, Rechtsanwalt aus Bonn, verwies auf den Bundestagsbeschluss vom 19. Januar 2023, mit dem anerkannt worden sei, dass die Massaker an den Jesidinnen und Jesiden einen Genozid darstellen. Dies sei ein historischer Akt, durch den politisch und ethisch Verantwortung bekannt und angenommen worden sei. Dieser Beschluss habe aber eine unerträgliche Lücke offengelassen. Dies zeige sich insbesondere darin, dass bereits 2023 Abschiebungen in den Irak unter Einschluss von Jesidinnen und Jesiden begonnen hätten. Menschenrechte brauchten ein Beziehungssystem, wo sie wirkungsmächtig werden können, sagte Dieckmann. Das fehle ausreisepflichtigen Jesidinnen und Jesiden. Nach Rechtsprechung der Obergerichte werde Gruppenverfolgung als Grund für die Zuerkennung einer Flüchtlingseigenschaft in der Fläche nicht mehr anerkannt. Einzelfallentscheidungen könnten aber keine Schließung der Schutzlücke darstellen. Deshalb seien die jetzt vorgelegten Vorschläge absolut zu begrüßen. Die betroffenen Jesidinnen und Jesiden hätten zu lange gewartet. Es sei jetzt an der Zeit, die Schutzlücke schnell zu schließen. "Es gibt noch Verbesserungspotenzial" Rechtsanwältin Caroline Mohrs vom Verein "Pena ger", einer bundesweiten Online-Beratungsstelle für Geflüchtete mit Sitz in Oldenburg, meinte, ein humanitäres Bleiberecht für Jesidinnen und Jesiden in Deutschland sei migrationspolitisch, historisch und menschenrechtlich geboten, solange eine Anerkennung der Fortwirkungen des Genozids in asylrechtlicher Hinsicht ausbleibe. Und der Genozid wirke fort. Die Angst vor Wiederholung sei real. Bundesweit seien 5.000 bis 10.000 Jesidinnen und Jesiden von Abschiebung bedroht. Grundsätzlich unterstütze sie den Gesetzentwurf und den Entschließungsantrag für ein Bleiberecht, da beide eine größere Sicherheit für die in Deutschland von Abschiebung bedrohten Jesidinnen und Jesiden böten als der rechtliche Status quo, sagte Mohrs. Allerdings gebe es noch Verbesserungspotenzial. So könne ein Bleiberecht als Zeichen der besonderen Verantwortung Deutschlands gegenüber den Überlebenden des Völkermords die bestehende Schutzlücke wirksam schließen. Hierfür bedürfe es einer bundeseinheitlichen Anwendung der entsprechenden Regelung im Aufenthaltsgesetz, um Rechtssicherheit sicherzustellen. "Fatale Signalwirkung des Gesetzentwurfs" Caspar Schliephack, Berater der „Fachstelle Islam im Land Brandenburg“ in Potsdam, kritisierte, dass der Gesetzentwurf ausschließlich darauf abziele, die Situation derjenigen zu verbessern, die sich bereits in Deutschland befänden – also derjenigen, die über Mittel zur Flucht verfügt hätten. Demgegenüber blieben die besonders Schutzbedürftigen im Irak weiterhin ohne substanzielle Unterstützung. Das erklärte Ziel des Völkermordes sei die Auslöschung jesidischen Lebens in seiner historischen Heimat gewesen. Deshalb sei die Signalwirkung des Gesetzentwurfs fatal, sagte Schliephack. Er vermittele der jesidischen Gemeinschaft im Irak wie in der Diaspora die Botschaft, dass die Zukunft nicht in der angestammten Heimat liege. Der Bundestag habe im Zuge der Genozid-Anerkennung die Bekämpfung von Fluchtursachen wie Wiederaufbau, Reintegration und Sicherheitsgarantien zugesagt. Notwendig sei, dass die zugesagten Maßnahmen im Irak endlich verbindlich umgesetzt würden. "Ein kleiner Lichtblick für die Jesiden in Deutschland" Die Journalistin Düzen Tekkal von der Menschenrechtsorganisation "HÁWAR.help" forderte die Annahme des Gesetzentwurfs, der Jesiden ein Bleiberecht einräume. Er sei nach zwei Jahren fahrlässiger humanitärer Abschiebepraxis ein kleiner Lichtblick für die Jesiden in Deutschland. Bei ihrer Organisation gingen wöchentlich Hilfesuche von Betroffenen ein, die Abschiebebescheide im Briefkasten hätten. Dass Jesidinnen und Jesiden, die den Genozid durch den Islamischen Staat überlebt hätten und im Irak nach wie vor eine gefährdete Gruppe seien, genau dahin abgeschoben würden, sei ein menschenrechtliches Desaster und ein Vertrauensbruch. Die Bundesregierung müsse ihrem Schutzauftrag nachkommen, der in der offiziellen Anerkennung des Genozides festgeschrieben worden sei, sagte Tekkal. Wenige Zeit danach seien schon die ersten Abschiebeflüge mit Jesidinnen und Jesiden an Bord nach Bagdad durchgeführt worden. Es sei unverantwortlich, dass bei der aktuellen Abschiebepraxis die Religionszugehörigkeit von Personen, die aus dem Irak stammten, nicht erfasst werde. "Sehr richtiges und sehr wichtiges Gesetz" Prof. Dr. Pierre Thielbörger von der Ruhr-Universität Bochum meinte, mit der Anerkennung des Genozids habe der Bundestag eine große Verantwortung übernommen. Vor diesem Hintergrund sei der Gesetzentwurf zu sehen, den er ausdrücklich als sehr richtiges und sehr wichtiges Gesetz positiv bewerte. Es sei politisch und humanitär gut begründet. Das derzeitige Asylsystem biete vielen Betroffenen keinen verlässlichen Schutz mehr. Die obergerichtliche Rechtsprechung gehe inzwischen überwiegend davon aus, dass es keine gruppenbezogene Verfolgung mehr gebe. Das führe dazu, dass anerkannte Opfer des Völkermordes in einem Zustand der Unsicherheit seien, sagte Thielbörger. Dies habe ganz konkrete Folgen mit Hinblick auf die Integration, die langfristige Lebensplanung oder die Arbeitsaufnahme. Dies adressiere das Gesetz. Als Verfassungsrechtler ging Thielbörger unter anderem auf die vorgesehene Stichtagsregelung ein. Sie sei zulässig, müsse aber begründet werden. Wenn die bereits hier lebenden Jesidinnen und Jesiden geschützt werden sollen, böte sich ein Stichtag näher am Inkrafttreten des Gesetzes an. (fla/23.02.2026)
Bundestagsnachrichten/Unterrichtung Bundestagspräsidentin Julia Klöckner informiert in einer Unterrichtung über zwölf im Dezember 2025 gemeldete Parteispenden, die im Einzelfall 35.000 Euro übersteigen.
Verkehr/Antwort Zur Beantwortung einer Anfrage der Grünen nach den Modellregionen für autonomes und vernetztes Fahren verweist die Bundesregierung auf eine Projekt-Arbeitsgruppe, deren Ergebnisse abzuwarten seien.
Bundestagsnachrichten/Unterrichtung Bundestagspräsidentin Klöckner hat die Rechenschaftsberichte 2024 von zwölf Parteien veröffentlicht, die nicht dem Bundestag angehören, aber dennoch Anspruch auf staatliche Teilfinanzierung hatten.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort Die Bundesregierung gibt auch auf eine erneute Anfrage der AfD-Fraktion zu nicht namentlich deklarierten Projekten in Georgien aus Sicherheitsgründen keine Informationen über diese Projekte heraus.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort Die Bundesregierung behält aus Sicherheitsgründen Informationen über mehrere namentlich nicht deklarierte Projekte in Laos unter Verschluss.
Digitales und Staatsmodernisierung/Antwort Die Ziele zur Reduzierung der Bürokratiekosten für die Wirtschaft sowie zur Senkung des Erfüllungsaufwands für Unternehmen, Bürger sowie Verwaltung beziehen sich auf die gesamte 21. Legislaturperiode.
Ein Mann klettert auf einen Hochsitz. Dabei bricht die oberste Sprosse der Leiter und er stürzt in den Tod. So schlimm das für die Hinterbliebenen ist: Einen Anspruch auf Schadensersatz haben sie nicht, denn der Mann hatte auf dem Hochsitz nichts zu suchen.
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