Aktuelle Nachrichten

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner und die französische Parlamentspräsidentin Yaël Braun-Pivet verleihen Deutsch-Französischen Parlamentspreis – 12. Sitzung der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung in Berlin

Bundestag | Pressemitteilungen - Do, 27.11.2025 - 09:34
Am kommenden Montag, 1. Dezember 2025, findet im Deutschen Bundestag die zwölfte Sitzung der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung (DFPV) statt, der Abgeordnete beider Parlamente angehören. Dazu empfängt Bundestagspräsidentin Julia Klöckner auch ihre französische Amtskollegin, Yaël Braun-Pivet. Den beiden Präsidentinnen ist es ein großes Anliegen, die bilaterale und europäische Zusammenarbeit auch auf parlamentarischer Ebene wieder zu stärken. Es ist bereits das zweite Treffen der DFPV in diesem Jahr, das erste fand im Juni in Paris statt. Wir laden Sie zu folgenden Programmpunkten ein: BILDTERMIN: Bilaterales Gespräch der Parlamentspräsidentinnen Zeit: Montag, 1. Dezember, 12.30 Uhr – Zutritt zur Präsidialebene ab 12.20 Uhr Ort: Reichstagsgebäude, Präsidialebene, Saal 2 N 037 Verleihung des Deutsch-Französischen Parlamentspreises durch die Parlamentspräsidentinnen Zeit: Montag, 1. Dezember, 14.00 - 14.40 Uhr – Zutritt zur Präsidialebene ab 13.45 Uhr Ort: Reichstagsgebäude, Präsidialebene, Saal 2 S 015 Der Deutsch-Französische Parlamentspreis zeichnet herausragende zivilgesellschaftliche Projekte aus, die zum besseren gegenseitigen Verständnis oder zur Stärkung der Beziehungen zwischen Deutschland und Frankreich beitragen. Erstmalig werden bei der diesjährigen Verleihung nicht mehr nur wissenschaftliche Arbeiten in Betracht gezogen, sondern bilaterales Engagement auf allen Ebenen. Der seit 2004 bestehende Preis, der nach einer achtjährigen Pause nun wieder vergeben wird, ist mit einem Preisgeld von insgesamt 20.000 Euro dotiert. Im Rahmen der Verleihung werden zwei Projekte ausgezeichnet. Sitzung der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung (DFPV) Zeit: Montag, 1. Dezember, 14.45 - 19.15 Uhr Ort: Reichstagsgebäude, Präsidialebene, Saal 2 M 001 Unter Leitung der beiden Parlamentspräsidentinnen findet u.a. eine Anhörung von Regierungsmitgliedern beider Länder statt. Von deutscher Seite wird die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dorothee Bär, teilnehmen. Von französischer Seite wird Digitalministerin Anne Le Hénanff die Ministerinnenanhörung bestreiten. Zudem werden Vorlagen zur Zusammenarbeit gegen Antisemitismus, zu gemeinsamen Rüstungsprojekten, für ein Zentrum für europäischen Verbraucherschutz oder ein gemeinsames Geschichtsbuch beraten. Die Sitzung wird auf www.bundestag.de live übertragen. BILDTERMIN: Besuch der Parlamentspräsidentinnen auf dem Weihnachtsmarkt auf dem Gendarmenmarkt Zeit: Montag, 1. Dezember, 18.00 Uhr Ort: Vor dem Eingang des Hugenottenmuseums, Gendarmenmarkt 5, 10117 Berlin

Bundestag genehmigt 15,76 Milliarden Euro für das Innenministerium

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 27.11.2025 - 09:00
Das Parlament hat am Donnerstag, 27. November 2025, den Etat des Bundesministeriums des Innern für 2026 in zweiter Beratung angenommen. Für den Einzelplan 06 des Haushaltsgesetzes 2026 (21/600, 21/602) in der Ausschussfassung stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD, die Oppositionsfraktionen votierten dagegen. Der Einzelplan hat nach Abschluss der Haushaltsberatungen ein Ausgabenvolumen von 15,76 Milliarden Euro – ein Minus von 250,18 Millionen Euro im Vergleich zum Regierungsentwurf für das Haus von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). 2025 standen 15,24 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Haushaltsausschuss hatte in seiner Bereinigungssitzung am 13. November Änderungen auf Grundlage der Bereinigungsvorlage des Bundesfinanzministeriums vorgenommen (21/2061, 21/2062, 21/2063). Zahlreiche dieser Änderungen vollziehen die neuen Zuschnitte und Zuständigkeiten der Ministerien nach, die im Haushalt 2025 und im Regierungsentwurf für den Haushalt 2026 noch nicht abgebildet waren. Das betrifft im Innenetat etwa zahlreiche Digitaltitel, die in den Etat des Bundesministeriums für Digitalisierung und Staatsmodernisierung umgesetzt worden sind. Den Einzelplan 21 (Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) nahm das Parlament hingegen einstimmig an. 52,15 Millionen Euro sind dafür eingestellt (2025: 47,4 Millionen Euro). Minister: Steuerung, Stabilität und Stärke In der Debatte warf die Opposition Ressortchef Alexander Dobrindt (CSU) Versäumnisse und Versagen vor. Vertreter der Koalition lobten den Regierungskurs in der Innenpolitik. Der Minister sagte, der Haushalt seines Ministeriums für das kommende Jahr sei von dem Leitgedanken "Steuerung, Stabilität und Stärke" geprägt: "Steuerung bei der Migration, Stabilität der kritischen Infrastruktur und Stärke für unsere Sicherheitsbehörden". Dies seien die "Leitlinien der Innenpolitik". Deutschland sei "nicht im Krieg, aber Ziel einer hybriden Kriegsführung" mit Sabotage, Spionage und Desinformation fremder Mächte. Gegen diese hybride Bedrohung schaffe man ein gemeinsames Abwehrzentrum sowie eine Drohneneinheit bei der Bundespolizei und versetze die Bundeswehr mit dem Luftsicherheitsgesetz in die Lage, auch im Inneren zur Drohnenabwehr zur Verfügung zu stehen. Kurs in der Migrationspolitik verteidigt Dobrindt verteidigte zugleich seinen Kurs in der Migrationspolitik. "Die Migrationswende, sie wirkt", sagte er. In den letzten drei Monaten habe man die Zahlen der illegalen Migration im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mehr als 50 Prozent gesenkt, und dieser Trend werde im laufenden Monat November fortgesetzt. Diesen "Weg der Migrationswende" gehe die Bundesregierung konsequent weiter. Dazu gehöre auch, Straftäter in ihre Heimatländer zurückführen. Dies gelte auch für Straftäter aus Afghanistan, deren Rückführung man vorbereite. Mit Blick auf in Pakistan befindliche Afghanen mit deutscher Aufnahmezusage sprach er von einem von der vorherigen Bundesregierung "geerbten Problem", das nun nach klaren Regeln abgearbeitet werde. Wer keine rechtsverbindliche Aufnahmezusage oder die Sicherheitsüberprüfung nicht bestehe, werde nicht nach Deutschland kommen können. Bei denen mit einer solchen Zusage, die die Sicherheitsüberprüfung positiv bestehen, werde man dagegen dafür sorgen, dass sie in die Bundesrepublik kommen können. AfD: Staatliches Totalversagen statt Migrationswende Martin Hess (AfD) wandte sich gegen Dobrindts Darstellung, dass es eine "Migrationswende" in Deutschland gebe. Die Tatsachen belegten "das glatte Gegenteil". So befänden sich in Deutschland mehr als 930.000 abgelehnte Asylbewerber. Auch kämen auf eine abgeschobene Person fünf Asylantragssteller. Dies sei keine Migrationswende, sondern "staatliches Totalversagen". Diese "verfehlte Migrationspolitik" sei auch für die "massive Verschlechterung" der Sicherheitslage in Deutschland verantwortlich. Von 2015 bis 2024 habe es in der Bundesrepublik "fast eine Million Opfer durch Tatverdächtige aus den größten Asylherkunftsländern" gegeben. Damit müsse Schluss sein. Ohne eine tatsächliche Migrationswende werde es in Deutschland keine Sicherheit geben. CDU/CSU: Illegale Migration auf null bringen Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) entgegnete, dass Dobrindt bereits wirksame Schritte gegen illegale Migration eingeleitet habe. Das Ergebnis sei eindeutig: "Die eingeleiteten Maßnahmen wirken". So seien von Januar bis Oktober dieses Jahres 34,6 Prozent weniger Asylanträge gestellt worden als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Das Ziel müsse sein, illegale Migration "so weit wie möglich auf null zu bringen". Die Steuerung der Migration und Ausrichtung der Asylpolitik betreffe auch einen wesentlichen Teil des Etats des Bundesinnenministeriums. Dieser sei ein "Sicherheitshaushalt" mit fast 16 Milliarden Euro, mit dem gezielt die Strukturen gestärkt würden, die das Land schützen. Dazu gehöre auch der konsequente Ausbau der Drohnenabwehr, für die im kommenden Jahr zusätzlich 50 Millionen Euro bereitgestellt würden. Grüne: Aufnahmezusagen gegenüber Afghanen einhalten Leon Eckert (Bündnis 90/Die Grünen) beklagte eine "gezielt betriebene Unterfinanzierung" der Integrationskurse. Schon im laufenden Jahr seien dafür nur unzureichende Mittel bereitgestellt, und auch 2026 werde der Bedarf über den zur Verfügung gestellten Mitteln liegen. Damit werde eines der besten Instrumente, um Menschen in ein Land zu integrieren und in Arbeit zu bringen, an den Rand der Funktionsfähigkeit gebracht. Dies nehme die Regierung in Kauf "aus Verweigerung gegenüber der Realität und der Tatsache, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist", kritisierte Eckert. Zugleich forderte er, die Aufnahmezusagen gegenüber Afghanen einzuhalten, die mit der Bundeswehr zusammengearbeitet und sich "für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Freiheit eingesetzt" haben. Sie dürften nicht "in die Fänge ihrer Häscher" geschickt werden. SPD: Integration ein wichtiger Schwerpunkt Martin Gerster (SPD) erwiderte, dass beim Thema Integration ein wichtiger Schwerpunkt im Etat gesetzt werde. Mit 377 Millionen Euro unterstütze die Koalition zusätzlich die Integrationskurse für dieses und nächstes Jahr. Auch seien im Haushaltsausschuss sehr gute Ergebnisse für "Investitionen in Sicherheit und Zusammenhalt" erzielt worden. So steige der Etat der Bundespolizei erstmals auf fünf Milliarden Euro; zudem würden 1.000 neue Bundespolizisten eingestellt und die Fähigkeiten der Bundespolizei gestärkt, Drohnen zu erkennen und abzuwehren. Gestärkt würden auch das Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und andere Sicherheitsbehörden. Die Mittel für das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) stiegen mit plus 82 Prozent und die für das Technische Hilfswerk (THW) mit plus 42 Prozent "auf ein nie dagewesenes Niveau". Linke begrüßt Mittelanstieg für THW und Katastrophenschutz Jan Köstering (Die Linke) begrüßte den Anstieg der Mittel für das THW und den Katastrophenschutz. Damit komme die Regierungskoalition tatsächlich ihrer politischen Verantwortung nach. Dies sei "löblich, aber für einen zustimmungsfähigen Haushalt zu wenig". Auch werde Die Linke "genau darauf achten, ob diese Mittel nur im Haushalt stehen oder auch real ausgegeben werden", fügte Köstering hinzu. Zugleich warf er dem Bundesinnenministerium mit Blick auf die in Pakistan befindlichen Afghanen vor, Menschen die Aufnahme in die Bundesrepublik zu verweigern, "die einst für Deutschland tätig waren, die mutig waren und in Afghanistan für Demokratie kämpften". Dies sei beschämend. Er erwarte, dass noch vor dem Jahreswechsel alle Zusagen der Bundesregierung eingehalten und die Menschen in Sicherheit gebracht werden. Personal, Innere Sicherheit, Integration und Migration Die Personalausgaben im Innenetat 2026 belaufen sich dem Beschluss zufolge auf 6,51 Milliarden Euro und die sächlichen Verwaltungsausgaben auf 3,80 Milliarden Euro. Die Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) werden im Einzelplan 06 für das kommende Jahr mit 3,33 Milliarden Euro veranschlagt und die Ausgaben für Investitionen mit 2,14 Milliarden Euro. Die Einnahmen des Ministeriums sinken laut Vorlage des Haushaltsausschusses von 645 Millionen Euro im laufenden Jahr auf 591 Millionen Euro im kommenden Jahr. Die beiden größten Ausgabenposten des Einzelplans 06 sind im kommenden Jahr laut einer Ministeriumssprecherin die Bereiche "Innere Sicherheit" mit rund 9,8 Milliarden Euro sowie "Integration und Migration" mit rund 2,4 Milliarden Euro. Mit rund 5,1 Milliarden Euro fällt erneut ein Großteil der Ausgaben den Angaben zufolge im nächsten Jahr bei der Bundespolizei an, nachdem das Soll der Gesamtausgaben der Bundespolizei für das laufende Jahr im Regierungsentwurf noch auf 4,94 Milliarden Euro beziffert wird. Für das Bundeskriminalamt sind den Angaben zufolge für 2026 rund 1,24 Milliarden Euro (2025: 1,04 Milliarden Euro) vorgesehen, für das Bundesamt für Verfassungsschutz rund 691 Millionen Euro (2025: 577 Millionen Euro) und für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) rund 379 Millionen Euro (2025: 231 Millionen Euro). Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) soll danach im Jahr 2026 insgesamt 606 Millionen Euro ausgeben können nach 333 Millionen 2025 und das THW rund 728 Millionen Euro (2025: 458 Millionen Euro). (sto/27.11.2025)

BVerwG 2 WD 27.24 - Urteil - Befehlswidrige Fortsetzung einer Nebentätigkeit auch in Zeiten der Krankschreibung

BVerwG Nachrichten - Do, 27.11.2025 - 08:53
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

Das Einmaleins des Betriebsübergangs 

CMS Hasche Sigle Blog - Do, 27.11.2025 - 08:44

Der Betriebsübergang nach § 613a BGB zählt zu den praxisrelevantesten Themen im Arbeitsrecht, gerade in Zeiten wie heute, wo Umstrukturierungen und Outsourcing angesichts der konjunkturellen Phase eine wichtige Rolle spielen. Unternehmen stehen dabei aufgrund der komplexen rechtlichen Anforderungen vor zahlreichen Herausforderungen. In unserer Blogserie „Sicher durch den Betriebsübergang“ erwartet Sie eine vertiefende Übersicht über die wesentlichen arbeitsrechtlichen Aspekte; in diesem Beitrag skizzieren wir einleitend die wichtigsten Kernfragen.

Betriebsbegriff als erste Hürde beim Betriebsübergang gemäß § 613a BGB

Ein Betriebsübergang setzt gemäß § 613a BGB voraus, dass ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf unter Wahrung seiner Identität einen anderen Inhaber übergeht. Der Betrieb ist die organisatorische Einheit von Arbeitsmitteln, mit der ein bestimmter arbeitstechnischer Zweck fortgesetzt verfolgt wird. Ist nur ein Betriebsteil betroffen – und das ist in der Praxis der häufigere Fall – muss dieser eine selbstständig abtrennbare Untergliederung des gesamten Betriebes sein, mit der ein Teilzweck innerhalb des Betriebszwecks verfolgt wird. Maßgeblich sind gemäß der EuGH- und BAG-Rechtsprechung hierbei alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere:

  • die „Art“ des Betriebs (betriebsmittelarm oder betriebsmittelgeprägt),
  • der Übergang der materiellen Betriebsmittel,
  • der Wert der immateriellen Aktiva,
  • die Übernahme des nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Personals und 
  • der Grad der Ähnlichkeit zwischen der vor und nach dem Übergang verrichteten Tätigkeit. 

Ob ein Betriebs(teil)übergang im Sinne des § 613a BGB vorliegt, ist regelmäßig im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu prüfen. Die Grenze zur bloßen Funktionsnachfolge oder zu reinen Auftragswechseln ist oft fließend.

Wichtigste Rechtsfolge: Übergang der Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber

Die wohl bekannteste Folge: Die Arbeitsverhältnisse gehen mit sämtlichen Rechten und Pflichten kraft Gesetzes auf den Betriebserwerber über. Dazu gehören insbesondere Fortgeltung der individuellen Arbeitsbedingungen, Anrechnung der Betriebszugehörigkeit und die Übernahme von Sonderleistungen (z. B. Boni, betriebliche Altersversorgung).

Aber viele Arbeitsbedingungen werden gar nicht im Arbeitsvertrag, sondern durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen geregelt. Beim Betriebsübergang sollen auch solche kollektivrechtlichen Arbeitsbedingungen nicht vollständig entfallen. Daher ordnet § 613 a Abs. 1 S. 2-4 BGB an, dass solche Regelungen als „Inhalt des Arbeitsverhältnisses“ weitergelten sollen, wenn sie nicht aus anderem Grund weitergelten oder durch „gleichwertige Regelungen“ ersetzt werden. 

Die Missachtung der Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs ist nur einer von vielen Fallstricken beim Betriebsübergang. Wie Sie hier Fehler vermeiden und auf welche Risiken Sie außerdem achtgeben müssen, erfahren Sie in unserer Blogserie.

Widerspruchsrecht der Beschäftigten

Arbeitnehmer* können dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Monats nach ordnungsgemäßer Unterrichtung widersprechen. Die Anforderungen an eine wirksame Unterrichtung sind streng – insbesondere müssen die wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Folgen des Übergangs sowie die Identität des Erwerbers konkret und vollständig dargestellt werden (§ 613a Abs. 5 BGB). Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Unterrichtung, beginnt die Widerspruchsfrist nicht zu laufen. In dem Fall haben Mitarbeitende bis zur Grenze der Verwirkung – also mitunter noch Jahre nach dem Betriebsübergang – die Möglichkeit zum Widerspruch und somit die Option, zurück an den Veräußerer zu fallen. Auch hierzu werden wir tiefergehend im Rahmen unserer Blogserie unterrichten.

Sonderkündigungsschutz beim Betriebsübergang

Eine Kündigung „wegen des Betriebsübergangs“ ist unzulässig (§ 613a Abs. 4 BGB). Allerdings bleibt der allgemeine und besondere Kündigungsschutz unberührt. Gibt es also einen anderen sachlichen Grund, der eine Kündigung rechtfertigt, z.B. ein Überhang an Arbeitskräften mit derselben Tätigkeit, so bleibt diese möglich. Dabei sind die üblichen Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes zu beachten, im Zweifel wird also eine Sozialauswahl durchzuführen sein, die die Stammbelegschaft und übergegangene Mitarbeitende miteinbezieht. Was Sie bei Transformationen nach einem Betriebsübergang beachten sollten, erfahren Sie in unserer Serie. 

Keine Mitbestimmung des Betriebsrats beim Betriebsübergang

Dem Betriebsrat stehen allein wegen eines Betriebsübergangs keine Mitbestimmungsrechte zu. Gerade bei Teilbetriebsübergängen liegt aber in der Regel auch eine Betriebsänderung gemäß § 111 BetrVG vor, mit der Folge, dass der Betriebsrat ordnungsgemäß zu unterrichten ist und der Abschluss eines Sozialplans gemäß § 112 BetrVG verpflichtend ist.

Fazit für die Praxis

Ein Betriebsübergang vielschichtig und komplex. Für Unternehmen gilt es daher, rechtzeitig und umfassend zu planen, die Beteiligten korrekt zu informieren und mögliche Risiken (z. B. Massenwidersprüche, fehlerhafte Unterrichtungen oder Kündigungsschutzklagen) frühzeitig abzufedern. In unserer Blogserie zeigen wir, wie das gelingen kann.

Das erwartete Sie in unserer Blogserie zum Betriebsübergang
  • Fallstricke beim Betriebsübergang
  • Gestaltung von Betriebsübergängen 
  • Betriebsübergang bei Umwandlungen 
  • Folgen fehlerhafte Unterrichtung 
  • Folgen des Betriebsübergangs für die betriebliche Altersversorgung
  • Restrukturierung mit Blick auf Betriebsübergang in der Insolvenz 
  • Die Post-Merger-Integration

* Gemeint sind Personen jeder Geschlechtsidentität. Um der leichteren Lesbarkeit willen wird im Beitrag die grammatikalisch männliche Form verwendet.

Der Beitrag Das Einmaleins des Betriebsübergangs  erschien zuerst auf CMS Blog.

TOP 4 Finanzierung der Amadeu Antonio Stiftung

39. Sitzung vom 12.11.2025, TOP 4: Finanzierung der Amadeu Antonio Stiftung

Erste Verordnung zur Änderung der Zweihundertsiebzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Hannover)

Buzer Nachrichten - Mi, 26.11.2025 - 23:00
27.11.2025 Erste Verordnung zur Änderung der Zweihundertsiebzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Hannover)
V. v. 03.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 265

enthält
- Zweihundertsiebzehnte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Hannover)

Erste Verordnung zur Änderung der Hundertsechsunddreißigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Braunschweig-Wolfsburg)

Buzer Nachrichten - Mi, 26.11.2025 - 23:00
27.11.2025 Erste Verordnung zur Änderung der Hundertsechsunddreißigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Braunschweig-Wolfsburg)
V. v. 23.10.2025 BGBl. 2025 I Nr. 254

enthält
- Hundertsechsunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Braunschweig-Wolfsburg)

Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Hundertdreiundachtzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Zweibrücken)

Buzer Nachrichten - Mi, 26.11.2025 - 23:00
27.11.2025 Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Hundertdreiundachtzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Zweibrücken)
V. v. 10.09.2025 BGBl. 2025 I Nr. 212

ändert
- Hundertdreiundachtzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Zweibrücken)

Verordnung zur Ablösung der Zweihundertsiebzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Hannover)

Buzer Nachrichten - Mi, 26.11.2025 - 23:00
27.11.2025 Verordnung zur Ablösung der Zweihundertsiebzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Hannover)
V. v. 07.08.2025 BGBl. 2025 I Nr. 190

enthält
- Zweihundertsiebzehnte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Hannover)
ändert
- Zweihundertsiebzehnte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Hannover)