Aktuelle Nachrichten
Kaskoversicherte bleiben auf Mehrkosten sitzen
Kaskoversicherte bleiben auf Mehrkosten sitzen
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henriette_garbade
Mi., 09.09.2026 - 15:39
Kaskoversicherer müssen überhöhte Werkstattrechnungen nicht vollständig begleichen – so ein Urteil des BGH. Anders als im Haftpflichtrecht trägt der Versicherungsnehmer das Werkstattrisiko.
Privatversicherungsrecht
Kategorien: Juristische Nachrichten
"Ich plane mit 68 das erste Staatsexamen"
"Ich plane mit 68 das erste Staatsexamen"
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britta_weichlein
Mi., 09.09.2026 - 15:35
Andreas Kreft bereitet sich als Senior-Student an der Uni Köln auf das erste Staatsexamen vor. Warum er sich mit über 60 für Jura entschieden hat, was ihn antreibt, und ob er später als Jurist arbeiten will, erzählt der gelernte Betriebswirt im Interview.
Recht allgemein
Dr. Jannina Schäffer
Kategorien: Juristische Nachrichten
Key takeaways from Global Investigations <em>Live</em> in Singapore
On 27 August 2026, we hosted Global Investigations Live in Singapore, our annual dedicated client event designed to explore the shifting landscape of cross-border regulatory investigations and enforcement trends.
Kategorien: Nachrichten der Wirtschaftskanzleien
10-Jahres-Sperrfrist nur in laufenden Verfahren erlaubt
10-Jahres-Sperrfrist nur in laufenden Verfahren erlaubt
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timothy_heinle
Mi., 09.09.2026 - 15:25
Als ein irakischer Staatsangehöriger die Einbürgerung beantragte, verhängte die Behörde eine zehnjährige Sperre: Der Mann hatte bei seinem ersten Versuch vor vier Jahren gefälschte Dokumente vorgelegt. Das VG Lüneburg korrigiert.
Ausländer- und Asylrecht
Kategorien: Juristische Nachrichten
EuG zu "Make Russia Pay": Russisches Geld darf zur Ukraine-Unterstützung eingesetzt werden
Die EU nutzt auch Erträge aus eingefrorenen russischen Vermögenswerten, um die ukrainischen Streitkräfte zu unterstützen. Ungarn wollte diese Mittelzuweisung angreifen. Das EuG sieht dafür aber keine Zuständigkeit der Unionsgerichte.
Kategorien: Juristische Nachrichten
Ärztekritik an geplanter Reform der Notfallversorgung
Der Gesundheitsausschuss hat sich in einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, 9. September 2026, mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Notfallversorgung (21/6808(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und dem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Bedarfsgerechte und krisenfeste Akut- und Notfallversorgung“ (21/5822(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Eine Reform der Notfallversorgung wird von Fachverbänden als dringend erforderlich angesehen, der Gesetzentwurf der Bundesregierung dazu stößt allerdings teilweise auf Kritik. Insbesondere Ärzte und Krankenhäuser monieren die aus ihrer Sicht unzureichende Finanzierung und warnen vor dem Aufbau von Doppelstrukturen. "Widersprüche zu anderen Reformplänen" Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht den Gesetzentwurf teils kritisch und verweist auf Widersprüche zu anderen Reformplänen. Der Bewertungsrahmen habe sich durch das unlängst beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz fundamental geändert. Der Ausbau der notdienstlichen Versorgung solle im Wesentlichen aus den nunmehr budgetierten Vergütungen der Vertragsärzte finanziert werden. Nicht nur würden aufwendige Parallelstrukturen zur Regelversorgung etabliert, sondern es würden zugleich auch die zur Verfügung stehenden Finanzmittel reduziert. Der Entwurf verschlechtere die Bedingungen für ein zielgerichtetes, wirtschaftliches Versorgungsangebot für unvorhergesehene Inanspruchnahmen und werde von der KBV in großen Teilen abgelehnt. Warnung vor einem "Nebeneinander verschiedener Systeme" Ähnlich kritisch äußerte sich die Bundesärztekammer (BÄK), die eine Reform zwar für dringend geboten hält, allerdings müsse die Notfallreform im Kontext anderer Reformen gesehen werden. Sie sei wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung des Primärversorgungssystems und der Startpunkt für eine standardisierte Ersteinschätzung, konsequente Versorgungssteuerung und bedarfsgerechte Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen. Für die Umsetzung der Krankenhausreform sei die Notfallreform ebenfalls von erheblicher Bedeutung. Auch die BÄK warnte vor einem Nebeneinander verschiedener Systeme mit unterschiedlichen Steuerungsfolgen. Die geplante Leistungsausweitung in der ambulanten Notfallversorgung sei weder zielführend noch umsetzbar. Es gebe keine Kapazitäten, um unabhängig vom Bedarf rund um die Uhr über die Rufnummer 116117 verpflichtend telemedizinische und aufsuchende Angebote vorzuhalten. Die BÄK forderte zudem die zuverlässige Refinanzierung der Notfallbehandlungskosten für nicht krankenversicherte Patienten in Krankenhäusern und Praxen. "Weder ausreichend finanziert noch hinreichend durchdacht" Nach Ansicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ist das Reformvorhaben weder ausreichend finanziert noch hinreichend durchdacht. So solle den Kliniken in Form von Integrierten Notfallzentren (INZ) eine zentrale Rolle zukommen, jedoch sei die Refinanzierung nicht angemessen. Krankenhäuser würden zu „Hilfsorganen“ des vertragsärztlichen Sicherstellungssystems, obwohl sie nicht dessen Träger seien. Die originäre Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) für die notdienstliche Akutversorgung teilweise auf Krankenhäuser zu verlagern, ohne diese auskömmlich zu vergüten, stoße grundsätzlich und verfassungsrechtlich auf Bedenken. Die DKG kritisiert außerdem einen zu hohen Grad an Komplexität der Reform, unklare Strukturen für Patienten und Leistungserbringer sowie Doppelstrukturen. Überschattet werde das Reformvorhaben zudem durch die vielerorts fehlende digitale Infrastruktur. Der Krankenhausverband forderte ferner eine Stärkung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung, damit Notfälle von normalen Behandlungsbedarfen unterschieden werden könnten. Das System der Notfallversorgung dürfe nicht als Angebot angesehen werden, das jederzeit und undifferenziert in Anspruch genommen werden könne. "Nötig sind klare rechtliche Rahmenbedingungen" Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst (DBRD) forderte einen eigenverantwortlichen Handlungsrahmen für Notfallsanitäter. Das Versorgungs- und Qualitätsdefizit liege weniger in der fehlerhaften medizinischen Anwendung als im Unterlassen medizinisch gebotener Interventionen. Nötig seien klare rechtliche Rahmenbedingungen, die den Notfallsanitätern heilkundliche Befugnisse auch außerhalb von Fällen mit akuter Lebensgefahr oder der Gefahr wesentlicher Folgeschäden eröffnen. Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) sprach sich für die Einführung einer kurzzeitigen Notfall-Palliativversorgung aus, um kostspielige und für die Patienten unwürdige Behandlungen am Ende des Lebens zu vermeiden. Derzeit seien präklinische Notfalleinsätze in einer Palliativsituation häufig. In vielen Fällen gehe es um Menschen mit Demenz und chronischem Organversagen von Herz oder Lunge. Die Einsätze führten oft zu nicht gewünschten Krankenhauseinweisungen und einer intensivmedizinischen Übertherapie. Sinnvoller sei eine aufsuchende Krisenintervention in palliativen Notlagen. Dazu sollte ein Leistungsanspruch im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt werden. "Neue Versorgungsstrukturen bundeseinheitlich ausgestalten" Nach Einschätzung des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kommt es bei der Reform entscheidend darauf an, dass die neuen Versorgungsstrukturen bundesweit einheitlich ausgestaltet, Zuständigkeiten klar geregelt und Finanzierungsverantwortungen abgegrenzt werden. Die Neuregelungen müssten zu einer besseren Versorgungsqualität und einer wirksamen Patientensteuerung beitragen. Die Steuerung der Patienten in die richtige Versorgungsebene sei essenziell für eine Entlastung der Notfallversorgung und eine bedarfsgerechte Versorgung. In der Anhörung ging es an vielen Stellen um die praktische Umsetzung der Reform. Dabei machten Ärzte und Sanitäter deutlich, wie komplex und aufwendig die Rettung in Deutschland organisiert ist und mit welchen Fallkonstellationen zu rechnen ist. Aus Sicht der Ärzte macht es beispielsweise Sinn, wenn in Notsituationen wichtige Arzneimittel unabhängig von Apotheken sofort an Patienten abgegeben werden können. Eine Sprecherin des Deutschen Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes schlug vor, das sogenannte Dispensierrecht auch auf den fahrenden Notdienst zu übertragen, um etwa immobile Senioren zu versorgen. "Reformpläne greifen insgesamt zu kurz" Wie dringlich eine durchdachte Notfallreform ist, veranschaulichte in der Anhörung die Notfallsanitäterin Kimberly Locher aus Berlin. Aus Personalmangel blieben Fahrzeuge unbesetzt, die Schichten seien teilweise überlang. Die Notrufnummer werde oft von Menschen gewählt, die sich zwar nicht in akuter Not befänden, aber keinen anderen Weg wüssten, darunter Patienten ohne Hausarzttermin, Menschen in psychischen Notlagen oder ältere Menschen mit Pflegebedarf. Der Rettungsdienst sei Anlaufstelle für alle, die nirgendwo anders Hilfe bekämen, sagte sie und mahnte, ohne verlässliche ambulante Angebote würden Patienten weiterhin beim Rettungsdienst landen. Die Reformpläne beinhalteten gute Punkte, griffen aber insgesamt zu kurz. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit einer Neustrukturierung der Notfallversorgung sollen Patienten in Akut- und Notfällen effektiver versorgt werden. Geplant ist eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Neuregelung, wie aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/6808(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervorgeht. Deutschland verfüge zwar über ein umfassend ausgebautes System der Notfall- und Akutversorgung einschließlich eines gut etablierten Rettungswesens. Die drei Versorgungsbereiche – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – müssten jedoch besser aufeinander abgestimmt werden, heißt es im Gesetzentwurf. So gebe es Defizite bei der effizienten Steuerung von Patienten in die richtige Versorgungsebene, bedingt auch durch zwei unterschiedliche telefonische Anlaufstellen: die Rufnummer 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Notrufnummer 112 der Rettungsleitstellen. Die Fehlsteuerung führe zu einer Überlastung der Notaufnahmen und des Rettungsdienstes. Digital vernetzte Integrierte Notfallzentren Künftig sollen digital vernetzte Integrierte Notfallzentren (INZ) eine flächendeckende ambulante Erstversorgung gewährleisten. Die INZ bestehen dem Konzept zufolge aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle. Die Ersteinschätzungsstelle soll für die Patientensteuerung zuständig sein. Kooperationspraxen in der Nähe der INZ sollen die Akutversorgung während der regulären Sprechstundenzeiten übernehmen. Sollten weder Notdienstpraxis noch Kooperationspraxis geöffnet haben, übernimmt die Notaufnahme im Krankenhaus die ambulante Akut- und Notfallversorgung der Patienten in INZ. Für INZ zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen können geeignete Standorte ausgewählt werden. Wo die Einrichtung von solchen speziellen INZ nicht möglich ist, wird eine telemedizinische Unterstützung von INZ durch Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin gewährleistet. Funktion der Rufnummer 116 117 Die Funktion der Rufnummer 116 117 wird unterteilt in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle. Die Akutleitstelle soll ambulante Not- und Akutfälle in die richtige Versorgungsebene vermitteln und sich mit den Rettungsleitstellen (112) zur Fallübergabe digital zu einem Gesundheitsleitsystem vernetzen. Unter der Nummer 116 117 sollen außerdem für Akutfälle flächendeckend und rund um die Uhr telemedizinische und aufsuchende Notdienste als Erstversorgung zur Verfügung stehen. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, die medizinische Notfallrettung als Sachleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu verankern. Das medizinische Notfallmanagement, die Versorgung vor Ort und die fachlich-medizinische Betreuung während des Transportes sollen als Teil der Krankenbehandlung anerkannt werden. So wird der Rettungsdienst als spezialisierte Leistung zur Versorgung von Notfällen besser abgebildet als die jetzige Finanzierung durch die Krankenkassen als reine Fahrtkosten. Damit werde zugleich verhindert, dass Versicherte einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten Ärzte in Notdienstpraxen von INZ sollen in bestimmten Notfallkonstellationen Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte für den akuten Bedarf an ihre Patienten abgeben können, wenn die Versorgung über eine Apotheke nicht sichergestellt werden kann. Schließlich soll auch Vorsorge getroffen werden, um die Überlebensquote beim plötzlichen Herzkreislaufstillstand zu erhöhen. Die Anleitung zur Reanimation am Notruf soll ebenso zum Standard werden wie Ersthelfer-Apps, mit denen freiwillige Ersthelfer in der Nachbarschaft zur Wiederbelebung von Patienten entsandt werden. Damit soll das therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes verkürzt werden. Alle öffentlich zugänglichen Defibrillatoren sollen in einem bundesweit einheitlichen Kataster erfasst werden, das mit den Leitstellen digital vernetzt wird. Die Digitalisierung der medizinischen Notfallrettung und die Vernetzung der Leitstellen soll über fünf Jahre (2027 bis 2031) aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes mit insgesamt 225 Millionen Euro gefördert werden. Mit der Reform sind auch Einsparziele verbunden. So sei langfristig geschätzt mit jährlichen Minderausgaben in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro zu rechnen. Mit bedarfsgerechten Rettungseinsätzen ergebe sich ein weiteres Einsparpotenzial von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr. In einem neuen Fachgremium medizinische Notfallrettung sollen Rahmenempfehlungen für die Leistungen der medizinischen Notfallrettung erstellt und ständig fortentwickelt werden. Antrag der Linken Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag (21/5822(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eine bedarfsgerechte und krisenfeste Akut- und Notfallversorgung. In ihrer jetzigen Ausgestaltung sei die Akut- und Notfallversorgung strukturell überlastet und dringend reformbedürftig. Die verschiedenen Systeme seien schlecht aufeinander abgestimmt und an vielen Stellen unzureichend ausgestattet. Zudem würden Patienten nicht sinnvoll gesteuert. Da Rettungsdienste und Notaufnahmen die einzigen Angebote seien, die im Zweifelsfall immer zur Verfügung stünden, wendeten sich viele Hilfesuchende dorthin, auch wenn ein anderes Versorgungsangebot geeigneter wäre. Bei Kontakt über die Hilfenummer 116117 würden Patienten ebenfalls häufig an die Notaufnahmen oder den Rettungsdienst verwiesen. Konzept für eine Neustrukturierung Die Fraktion legt mit dem Antrag ein eigenes Konzept für eine Neustrukturierung der Notfallversorgung vor. Es sieht unter anderem vor, den Rettungsdienst als Bestandteil der Regelversorgung in das SGB V aufzunehmen. Die Regelversorgung des Rettungsdienstes solle, anders als heute, die fallabschließende Versorgung von Hilfesuchenden vor Ort einschließen. Zudem sollen integrierte Leitstellen eingerichtet werden, die unter der einheitlichen Notrufnummer 112 sämtliche Hilfeersuchen in Akut- und Notfällen entgegennehmen und versorgen. Die Rufnummer 116117 soll zur Terminvermittlung in ambulante Praxen genutzt werden. Das Konzept beinhaltet ferner Integrierte Akut- und Notfallzentren (IANZ), die in der Regel von Krankenhäusern betrieben werden. Dort soll die Versorgung aller Akut- und Notfälle mit multiprofessionellen Teams gewährleistet werden. Es sollen außerdem evidenzbasierte, standardisierte, strukturierte und dynamische Verfahren zur Ersteinschätzung von Akut- und Notfällen entwickelt und bundesweit einheitlich angewendet werden. Der Sicherstellungsauftrag für die Akut- und Notfallversorgung, für die Leitstellen, den Rettungsdienst, den Krankentransport, die Notaufnahmen, die Telemedizinische Akutversorgung und die Aufsuchende Versorgung soll analog zur stationären Versorgung an die Länder übertragen werden. (pk/09.09.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Deutlicher Anstieg bei den Verteidigungsausgaben
Deutschlands Verteidigungsausgaben sollen im kommenden Jahr auf 139,6 Milliarden Euro und damit auf einen erneuten Höchststand seit Ende des Kalten Krieges steigen. Das sieht der Etatentwurf für den Bundeshaushalt 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) vor. Laut dem am Mittwoch, 9. September 2026, erstmals beratenen regulären Wehretat (Einzelplan 14) sind Ausgaben von 109,7 Milliarden Euro (2026: 82,7 Milliarden Euro) eingeplant, weitere Ausgaben von 29,9 Milliarden Euro sollen aus dem Sondervermögen Bundeswehr finanziert werden. Im laufenden Jahr 2026 werden 82,7 Milliarden Euro im regulären Wehretat und 25,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Bundeswehr bereitgestellt. Deutschlands Verteidigungsausgaben sollen somit 2027 noch einmal um 31,4 Milliarden Euro anwachsen. Im Einzelplan 14 des Bundeshaushalt befindet sich auch der Wirtschaftsplan für das Sondervermögen „Bundeswehr“. Minister: Ohne Sicherheit ist alles andere nichts Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) bezeichnete die Verteidigungsausgaben von rund 140 Milliarden Euro als ein „Sicherheitsversprechen“ gegenüber den Menschen in Deutschland, den Soldaten der Bundeswehr und den Verbündeten. Pistorius räumte ein, dass es sich um „sehr, sehr viel Geld“ handle und dass deshalb die Debatte über Prioritäten, über Wirtschaftlichkeit und die Staatsverschuldung wichtig sei. Es sei allerdings „populistisch“, die Verteidigungsausgaben gegenüber Ausgaben für Soziales oder die Infrastruktur aufrechnen zu wollen. „Ohne Sicherheit ist alles andere nichts“, sagte Pistorius. Eindringlich warnte der Minister vor der militärischen Bedrohung durch Russland und verwies auf den gescheiterten Drohnenangriff in Leipzig und Eindringen russischer Kampfjets in den Luftraum des Nato-Partners Estland. „Wir stehen buchstäblich im Fadenkreuz Moskaus“, betonte Pistorius. Russland gebe die Hälfte seines Gesamtbudgets für Militärausgaben aus und fülle seine Waffendepots für spätere Konflikte auf. Russlands Präsident Wladimir Putin plane, die russische Armee auf 1,5 Millionen Soldaten zu vergrößern und werbe Söldner in Nordkorea und anderen Ländern für den Krieg gegen die Ukraine an. AfD kritisiert steigende Verteidigungsausgaben Aus den Reihen der Oppositionsfraktionen wurde massive Kritik an den steigenden Verteidigungsausgaben und am Beschaffungswesen der Bundeswehr geübt. Der AfD-Abgeordnete Jan Ralf Nolte monierte einerseits, dass die Bundeswehr in der Vergangenheit „kaputt gespart“ worden sei, nun aber von der Koalition „auf Pump“ wieder aufgerüstet werde. Union und SPD seien offenbar „nicht zu einem Mittelweg fähig“. Auch der Bundesrechnungshof warne vor der „drohenden Schuldenfalle“. Bundeskanzler Friedrich Merz warf Nolte vor, alle Wahlkampfversprechen gebrochen zu haben. Nach der Bundestagswahl sei entgegen allen Ankündigungen der Union noch vom alten Bundestag die Bereichsausnahme bei der Schuldenbremse für die Verteidigungsausgaben verabschiedet worden. Zudem warf Nolte der Bundesregierung Intransparenz vor. Kleine Anfragen seiner Fraktion zur Bundeswehr würden „inflationär“ unter Verweis auf die Sicherheitslage nicht beantwortet und beim gescheiterten Beschaffungsvorhaben der Fregatte F126 seien 2,3 Milliarden Euro „in den Sand gesetzt“ worden. Linke: Verteidigungsausgaben "skandalös" Dr. Dietmar Bartsch (Die Linke) bezeichnete die Verteidigungsausgaben „als skandalös“. Bis zum Ende des Jahrzehnts plane die Bundesregierung Ausgaben von 183 Milliarden Euro, das seien 120 Prozent mehr als im vergangenen Jahr. Diese Maßlosigkeit schaffe „keine Sicherheit“, sondern gefährde den „inneren Frieden“ Deutschlands. Die Atommacht Frankreich etwa habe beschlossen, seine Verteidigungsausgaben bis 2030 lediglich auf 76,3 Milliarden Euro anwachsen zu lassen. Das Problem seien aber nicht nur die hohen deutschen Verteidigungsausgaben, sondern die Kürzungen im Bundeshaushalt an anderen Stellen, etwa beim Elterngeld oder dem Unterhaltsvorschuss, argumentierte Bartsch. Diese Feststellung habe auch nichts mit Populismus zu tun. Grüne kritisieren steigende Ausgaben "auf Pump" Dr. Sebastian Schäfer (Bündnis 90/Die Grünen) attestierte Verteidigungsminister Pistorius, dass er die angespannte Sicherheitslage durchaus richtig beschrieben habe: „Die Welt ist aus den Fugen.“ Zugleich kritisierte Schäfer jedoch die steigenden Ausgaben „auf Pump“ und eine „planlose Rüstungsbeschaffung“ durch das Verteidigungsministerium. Dies habe den Überblick über die Beschaffungen verloren und verfüge nicht einmal über Daten über die Preissteigerungen. Das sei „unerhört“, bemängelte Schäfer. Der Haushaltsausschuss habe mitunter lediglich eine Woche Zeit, um Dutzende von Beschaffungsvorlagen zu prüfen, dies sei unseriös. Die Beschaffung der Fregatte F126 sei beispielsweise „viel zu spät“ gestoppt worden, die Fregatte sei zu einem „Mahnmal aus Stahl“ für ein dysfunktionales Beschaffungswesen geworden. Und nach der Einstellung des deutsch-französisch-spanischen Rüstungsvorhaben FCAS sei völlig unklar, wie es mit der Entwicklung eines Kampfflugzeuges der sechsten Generation weiter gehen soll. CDU/CSU: Haushaltsentwurf ein Spiegelbild der Sicherheitslage Unterstützung bekam Pistorius für seinen Wehretat aus den Reihen der Koalitionsfraktionen. Kerstin Vieregge (CDU/CSU) bezeichnete den Haushaltsentwurf als „Spiegelbild der Sicherheitslage“. Russland rüste weiter auf und werde bis 2029 fähig sein, ein Nato-Land anzugreifen. Zudem verwies die Abgeordnete ebenfalls auf die geplanten Sabotageakte in Leipzig und auf die Stromversorgung in Brandenburg. „Mit Worten“ könne sich Deutschland „nicht verteidigen“. Russlands Präsident Putin habe mehrfach bewiesen, dass er keinerlei Interesse an Diplomatie habe. Die steigenden Verteidigungsausgaben Deutschlands würden die Bundeswehr stärker, innovativer und zukunftsfähig machen. ugleich mahnte Vieregge an, die „richtigen Dinge zum richtigen Zeitpunkt“ zu beschaffen und das Geld wirkungsvoll auszugeben. Die Zukunft der Kriegsführung liege in vernetzten Systemen, die Bundeswehr müsse auf KI-gesteuerte Waffensysteme setzen. Die Ukraine habe es geschafft, innerhalb weniger Jahre eine funktionsfähige Rüstungsforschung aufzubauen. „Wir sind in diesem Bereich noch etwas behutsam unterwegs. Das muss sich ändern“, mahnte Vieregge. SPD: Phase der Mangelverwaltung wird verlassen Auch der SPD-Abgeordnete Andreas Schwarz verteidigte die steigenden Ausgaben für die Bundeswehr. „Die Phase der Mangelverwaltung“ in der Truppe werde jetzt verlassen. Die entscheidende Frage sei allerdings nicht die Höhe der Verteidigungsausgaben, sondern welche zusätzlichen und neuen militärischen Fähigkeiten die Bundeswehr erhalte. Schwarz plädierte für den Aufbau einer leistungsfähigen europäischen und deutschen Rüstungsindustrie. Die Erfahrungen aus dem Krieg in der Ukraine zeigten, dass die Innovationszyklen bei den modernen Waffensystemen immer kürzer werden, die Beschaffungsvorhaben hätten mitunter Probleme, diesem Tempo zu folgen. Schäfer mahnte zugleich auch eine verstärkte parlamentarische Kontrolle bei den Beschaffungsvorhaben. Wenn ein Beschaffungsvorhaben zu scheitern drohe, dann müsse es beendet werden. Dies sei keine Schwäche, sondern eine Stärke. Sondervermögen Bundeswehr Möglich werden die gewaltigen Steigerungen der Verteidigungsausgaben im Vergleich zu den Vorjahren nur durch das 2022 vom Bundestag beschlossene Sondervermögen Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro und durch eine Grundgesetzänderung am Ende der vergangenen Legislaturperiode, die die Verteidigungsausgaben von den Beschränkungen der sogenannten Schuldenbremse befreite. Am stärksten profitieren von den steigenden Verteidigungsausgaben sollen die militärische Beschaffung der Bundeswehr mit einem Ausgabenvolumen von insgesamt mehr als 60 Milliarden Euro. Aus dem Einzelplan 14 sollen 30,3 Milliarden Euro und aus dem Sondervermögen weitere 29,9 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. Im laufenden Jahr plant der Bund mit Ausgaben von insgesamt 45 Milliarden Euro für militärische Beschaffungen. Weitere Ausgaben von 8,6 Milliarden Euro sind für den Erhalt des vorhandenen Materials (2026: 7,7 Milliarden Euro) und 2,9 Milliarden Euro für Wehrforschung, Entwicklung und Erprobung (2026: 1,6 Milliarden Euro) veranschlagt. Zur Deckung der Personalausgaben der Streitkräfte (Soldaten und Zivilangestellte) sollen 26,7 Milliarden Euro bewilligt werden, knapp 2 Milliarden Euro mehr als 2026 (24,7 Milliarden Euro). Für die Unterbringung der Soldaten, den Betrieb und Erhalt von Kasernen und Anlagen sind Ausgaben von 19,3 Milliarden Euro vorgesehen, deutlich mehr als im laufenden Jahr (2026:11,5 Milliarden Euro). (hau/09.09.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
BILDTERMIN: Bundestagspräsidentin Julia Klöckner empfängt den Staatspräsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Rechtsstaat im Alltag
Rechtsstaat im Alltag
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michael_dollmann
Mi., 09.09.2026 - 13:54
Der deutsche Rechtsstaat: Top im internationalen Vergleich, aber mangelndes Vertrauen der Bürger? Wolfgang Ewer fordert vom Staat, die sichtbaren Probleme anzugehen, um das Vertrauen in den im Hintergrund arbeitenden Rechtsstaat zu steigern.
Staats- und Verfassungsrecht
Recht allgemein
Kategorien: Juristische Nachrichten
Booking darf eTraveli nicht schlucken
Booking darf eTraveli nicht schlucken
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henriette_garbade
Mi., 09.09.2026 - 13:53
Das Buchungsportal Booking darf das Flugportal eTraveli nicht übernehmen. Das EuG teilt die Einschätzung der EU-Kommission, dass die Übernahme die bereits beherrschende Stellung von Booking auf dem Markt für Online-Reisebüros im Hotelbereich noch verstärken würde.
Europarecht, ausl. Recht, Völkerrecht
Kartellrecht, EG-Kartellrecht
Kategorien: Juristische Nachrichten
Offener Brief gegen pauschale Ablehnungen
Offener Brief gegen pauschale Ablehnungen
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henriette_garbade
Mi., 09.09.2026 - 13:25
Juristenverbände und die Initiative Kabul Luftbrücke werfen der Bundesregierung vor, bei afghanischen Schutzsuchenden mit Aufnahmezusage die vom BVerfG geforderte Einzelfallprüfung zu unterlaufen. In einem offenen Brief fordern sie, individuelle Gefährdungen ernsthaft zu berücksichtigen.
Ausländer- und Asylrecht
Kategorien: Juristische Nachrichten
Etat des Auswärtigen Amts bleibt weitgehend stabil
Der Bundestag hat am Mittwoch, 9. September 2026, in erster Lesung gut eineinhalb Stunden lang den Etatentwurf 2027 des Auswärtigen Amtes beraten. Der Einzelplan 05 des Bundeshaushalts 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sieht Ausgaben in Höhe von 5,96 Milliarden Euro vor – etwas weniger als 2026 (6,03 Milliarden Euro). Außenminister Dr. Johann David Wadephul (CDU) kann mit Einnahmen von 192,82 Millionen Euro kalkulieren – wie auch in diesem Jahr. Die geplanten Ausgaben sinken gegenüber dem Vorjahr um rund 67,04 Millionen Euro. Kritik der Opposition gab es an wachsenden Verteidigungsausgaben: Dies allein bedeute nicht ein Mehr an Sicherheit. Dass auch bei der humanitären Hilfe erneut der Rotstift angesetzt werden soll, wird nicht nur von Grünen und Linken kritisch gesehen. Minister: Investition in Frieden und Sicherheit Außenminister Wadephul verteidigte die Unterstützung der Ukraine insbesondere gegen die Kritik der AfD: Das sei im Interesse der Friedensarchitektur Europas und eine „sichere und notwendige Investition in Frieden und Sicherheit auch für Deutschland“. Wadephul bedauerte die neuerlichen Kürzungen bei der humanitären Hilfe und kündigte an, dazu noch ins Gespräch mit dem Finanzminister zu gehen. „Jede Krise und jede Not, die wir vor Ort bekämpfen, wo wir Menschen ermöglichen, da zu bleiben, wo sie leben, ist gut investiertes Geld auch im deutschen und europäischen Interesse.“ AfD: Falsche Prioritätensetzung Jürgen Koegel (AfD) beklagte eine falsche Prioritätensetzung: Während der Verteidigungsetat auf 110 Milliarden Euro steigen solle, stagniere der Haushalt des Auswärtigen Amtes bei knapp sechs Milliarden Euro. Deutschland soll kein Land sein, das sich unter dieser Regierung daran gewöhne, Krieg wieder als normalen Zustand europäischer Politik zu betrachten und „kriegstüchtig“ zu werden. „Selbst wenn es sicherheitspolitische Argumente gegen Russland geben sollte, ist das kein Grund für einen Krieg gegen eine Atommacht, gegen Russland.“ SPD: Ausgaben für humanitäre Hilfe sehr genau ansehen Esther Dilcher (SPD) kündigte an, angesichts von Konfliktlagen in Gaza, in der Ukraine, Sudan, Syrien, in der Sahelzone und am Horn von Afrika die geplanten Ausgaben für humanitäre Hilfe noch „sehr genau“ anzusehen. Die Absenkung des deutschen Beitrags zu den Vereinten Nationen von rund 517 Millionen Euro auf rund 310 Millionen Euro verteidigte sie hingegen: Der Grund dafür sei der übliche Zahlungsrhythmus für Friedensmissionen. „Das ist also kein politischer Rückzug aus den Vereinten Nationen.“ Grüne: Haushalt lässt die Balance vermissen Jamila Schäfer (Bündnis 90/Die Grünen) verteidigte die Investition in Verteidigungsfähigkeit und Abschreckung gegen russische Aggression. „Aber wer daraus schließt, dass lediglich mehr Verteidigungsausgaben mehr Sicherheit bedeuten, der macht es sich viel zu einfach.“ Sicherheit bedeute auch Konflikte zu verhindern, bevor sie zu Kriegen würden. Mit Blick auf Diplomatie und Stärkung des Völkerrechts lasse dieser Haushalt die Balance vermissen. Schäfer kritisierte unter anderem Kürzungen bei humanitärer Hilfe, Krisenprävention und auswärtiger Kultur- und Bildungspolitik. Linke kritisiert Sparzwang bei Krisenprävention Auch Sascha Wagner (Die Linke) monierte, dass ausgerechnet Instrumente wie Krisenprävention, Friedensförderung und humanitäre Hilfe unter Sparzwang gerieten, während militärische Ausgaben von dieser Logik ausgenommen blieben. „Sicherheit entsteht nicht erst durch militärische Abschreckung, sie entsteht viel früher durch Diplomatie, Abrüstung, internationale Verträge, starke zivile Institutionen und die Bereitschaft, miteinander zu reden“, sagte Wagner. Kürzungen bei Friedenssicherung und humanitärer Hilfe Die Verpflichtungsermächtigungen – also Ausgaben, die erst in künftigen Haushaltsjahren wirksam werden – belaufen sich im Etatentwurf 2027 auf rund 2,41 Milliarden Euro. Auf Zuweisungen und Zuschüsse sollen 3,32 Milliarden Euro entfallen, rund 180,7 Millionen Euro weniger als 2026. Dagegen steigen die Personalausgaben um rund 48,8 Millionen Euro auf 1,44 Milliarden Euro und die sächlichen Verwaltungsausgaben um rund 26,4 Millionen Euro auf 870,2 Millionen Euro. Für Investitionen sind rund 387,1 Millionen Euro vorgesehen, 64,4 Millionen Euro mehr als 2026. Die Programmausgaben im Kapitel „Sicherung von Frieden und Stabilität“ sollen von rund 2,44 Milliarden Euro auf 2,20 Milliarden Euro sinken. Für die Titelgruppe „Humanitäre Hilfe und Krisenprävention“ sind rund 1,43 Milliarden Euro vorgesehen, nach rund 1,46 Milliarden Euro 2026. Geringere Zahlungen an die Vereinten Nationen Deutlich geringer fällt der Ansatz für „Leistungen an die VN und im internationalen Bereich“ aus. Er sinkt von rund 887,8 Millionen Euro auf 680 Millionen Euro. Allein für den Beitrag an die Vereinten Nationen sind rund 309,5 Millionen Euro vorgesehen, nach 517,2 Millionen Euro 2026. Der Haushaltsentwurf begründet den Rückgang mit der dreijährigen Beitragsskala für die Friedensmissionen der Vereinten Nationen: Danach werden 2027 50 Prozent, 2028 150 Prozent und 2029 100 Prozent der Beiträge fällig. Mehr Geld ist für die „Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen“ eingeplant. Die Ausgaben sollen von rund 180,1 Millionen Euro auf 229 Millionen Euro steigen. Einbußen bei der auswärtigen Kulturpolitik Für die „Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland“ sind rund 960,5 Millionen Euro vorgesehen, nach 978,2 Millionen Euro 2026. Der Schulfonds für das deutsche Schulwesen im Ausland und die internationale Zusammenarbeit im Schulbereich wächst von rund 299,4 Millionen Euro auf 308,8 Millionen Euro. Die institutionelle Förderung der allgemeinen Auslandskulturarbeit soll dagegen von rund 516,2 Millionen Euro auf 510,4 Millionen Euro sinken. Für das Goethe-Institut sind rund 225,3 Millionen Euro für Betrieb und operative Mittel vorgesehen, für den Deutschen Akademischen Austauschdienst rund 204,9 Millionen Euro. Für das Kapitel „Bundesministerium“, in dem die Ausgaben für die Zentrale und die Auslandsvertretungen gebündelt sind, sind rund 2,2 Milliarden Euro veranschlagt, nach 2,07 Milliarden Euro 2026. Die Ausgaben für das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten sollen von rund 67,5 Millionen Euro auf 70,5 Millionen Euro steigen. Mitbewirtschaftete Mittel außerhalb des Einzelplans 05 Weitere vom Auswärtigen Amt mitbewirtschaftete Mittel finden sich außerhalb des Einzelplans 05 in der Allgemeinen Finanzverwaltung. Für die „Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung“ sind dort 470 Millionen Euro vorgesehen. Darunter entfallen 90 Millionen Euro auf den Anteil des Auswärtigen Amts an der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung und 240 Millionen Euro auf die Europäische Friedensfazilität. Für die „Ertüchtigung von völkerrechtswidrig angegriffenen Staaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung“ stehen im Einzelplan 60 weitere rund 11,61 Milliarden Euro bereit. Der Titel wird einvernehmlich vom Bundesministerium der Verteidigung und vom Auswärtigen Amt bewirtschaftet. Darin sind unter anderem 180 Millionen Euro als Anteil des Auswärtigen Amts an der Ertüchtigungsinitiative für die Ukraine und rund 648,6 Millionen Euro für die Europäische Friedensfazilität Ukraine enthalten. (ahe/09.09.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Consultation on GMP revaluation rate for 2027 to 2032 leavers
Government proposes retaining the 3.25 per cent fixed GMP revaluation rate for early leavers until April 2032.
Kategorien: Nachrichten der Wirtschaftskanzleien
More pensions dashboards guidance published
Further pensions dashboards guidance has been published.
Kategorien: Nachrichten der Wirtschaftskanzleien
GMP conversion consultation aims to provide greater clarity
Draft GMP conversion regulations seek to clarify survivor benefits, employer consent and certification rules.
Kategorien: Nachrichten der Wirtschaftskanzleien
New HMRC technical note on inheritance tax and pensions
HMRC's second IHT technical note covers information sharing requirements and template withholding and payment notices.
Kategorien: Nachrichten der Wirtschaftskanzleien
HMRC newsletter: Reminders on non-statutory clearance and non-standard asset disposals
HMRC newsletter highlights non-statutory clearances, non-standard assets and DB surplus payments.
Kategorien: Nachrichten der Wirtschaftskanzleien
Programme zur Deradikalisierung
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort Die Bundesregierung äußert sich auf Nachfrage der AfD-Fraktion zu Deradikalisierungsprogrammen.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Reintegration ehemaliger Al Shabaab-Kämpfer in Somalia
Auswärtiges/Antwort Zur Förderung der Reintegration von ehemaligen islamistischen Al-Shabaab-Kämpfern in Somalia nimmt die Bundesregierung in der Antwort auf eine AfD-Anfrage Stellung.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Linke fordert Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie
Arbeit und Soziales/Antrag Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag, die Entgelttransparenzrichtlinie europarechtskonform umzusetzen und Lohndiskriminierung zu beenden.
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