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Ehe

Die Ehe ist eine gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft zweier Personen, die sich gegenseitig zur Treue und Fürsorge verpflichten. Sie ist in Deutschland sowohl im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als auch im Personenstandsgesetz (PStG) geregelt und stellt eine wichtige Institution des Privatrechts dar.

Die Ehe wird in Deutschland durch den Abschluss eines Ehevertrags begründet, der von den Ehegatten vor einem Standesbeamten oder einem Notar geschlossen wird. Der Ehevertrag kann dabei entweder die gesetzliche Gütertrennung oder die gesetzliche Zugewinngemeinschaft als Güterstand wählen. Die Ehegatten können darüber hinaus auch individuelle Regelungen treffen, wie beispielsweise die Verteilung von Vermögenswerten oder die Unterhaltszahlungen.

Die Ehe hat in Deutschland sowohl rechtliche als auch soziale Auswirkungen. Sie begründet beispielsweise das Ehegattenunterhaltsschuldverhältnis und das Anwartschaftsrecht auf Erbfolge. Sie gibt den Ehegatten auch das Recht, gemeinsam eine Familie zu gründen und Kinder zu adoptieren. Gleichzeitig ist die Ehe aber auch eine soziale Institution, die die gesellschaftliche Anerkennung und die Akzeptanz der Ehegatten voraussetzt.

Die Ehe ist in Deutschland ein umstrittenes Thema, da sie in den vergangenen Jahren immer wieder von gesellschaftlichen und rechtlichen Veränderungen betroffen war. So wurde beispielsweise die Einführung der Ehe für alle oder die Möglichkeit der Eheschließung durch gleichgeschlechtliche Paare kontrovers diskutiert.