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Rechtsanwalt
Die Berufsbeschreibung "Rechtsanwalt" umfasst die Ausübung der Rechtsberatung und -vertretung für Mandanten in juristischen Angelegenheiten.
In Deutschland ist die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft an ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften und die Ableistung einer zweijährigen praktischen Ausbildung (sogenannte Referendarzeit) gebunden.
Rechtsanwälte haben in erster Linie die Aufgabe, ihre Mandanten in rechtlichen Angelegenheiten zu beraten und sie in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren zu vertreten. Dazu gehört die Erstellung von Verträgen und die Durchsetzung von Ansprüchen vor Gericht. Rechtsanwälte können auch als Mediatoren in Streitfällen tätig werden. Er muss in der Lage sein, komplexe Sachverhalte schnell zu erfassen und zu analysieren und seinen Mandanten kompetent zu beraten.Viele Rechtsanwälte sind in Partnerschaft mit anderen Rechtsanwälten in einer Anwaltskanzlei tätig, andere arbeiten als Angestellte in Unternehmen oder sind als Einzelkämpfer tätig.
Die Tätigkeit als Rechtsanwalt ist mit einer hohen Verantwortung verbunden und erfordert neben fachlicher Kompetenz auch Einfühlungsvermögen und diplomatisches Geschick. Rechtsanwälte müssen zudem ständig ihr Wissen auffrischen und sich fortbilden, um immer über die aktuellsten Entwicklungen im Rechtswesen informiert zu sein.