Aktuelle Nachrichten

Traumatisierter Leichenumbetter: LSG muss erneut entscheiden

beck-aktuell - 25.03.2026

Sind Leichenumbetter besonders hohen psychischen Belastungen ausgesetzt? Womöglich schon, sagt das BSG und eröffnet damit die Perspektive, Posttraumatische Belastungsstörungen künftig auch bei Leichenumbettern als Wie-Berufskrankheit anzuerkennen.



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Förderkredite für Betriebsübergaben und Neugründungen

Wirtschaft und Energie/Antwort Die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) betriebenen Förderkredite haben 2025 Zusagen in Höhe von rund 6,6 Milliarden Euro gewährt.

Batterieproduktionsstätten in Deutschland

Wirtschaft und Energie/Antwort In zehn Produktionsstätten in Deutschland werden Batterien für Elektroautos hergestellt, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen.

Geschlechterneutralität des Einkommensteuerrechts

Finanzen/Antwort Das deutsche Einkommensteuerrecht ist geschlechterneutral, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Linken-Anfrage.

Steuerliche Behandlung von Erbschaften

Finanzen/Antwort Die Bundesregierung sieht die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die steuerliche Behandlung von Erbschaften in Familien erfüllt, heißt es in der Antwort auf eine AfD-Anfrage.

1.994 Opfer von Arbeitsausbeutung gemeldet

Finanzen/Antwort Von 2015 bis 2015 wurden dem Bundeskriminalamt 1.994 Opfer von Arbeitsausbeutung gemeldet, heißt es in der Antwort der Regierung auf eine AfD-Anfrage.

"Das Parlament": Die Sitzungswoche im Bundestag

Bundestagsnachrichten/Bericht Spritpreise, Wehrbericht, digitaler Gewaltschutz und private Altersvorsorge: Das sind einige der wichtigsten Themen, die diese Woche im Plenum beraten werden sollen.

AfD erkundigt sich nach Dienstwagen und Dienstreisen

Digitales und Staatsmodernisierung/KleineAnfrage Die AfD erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage danach, wie viele und welche Dienstwagen den Ministern, Parlamentarischen Staatssekretären, Staatssekretären und dem Bundeskanzler zur Verfügung stehen.

Linke setzt auf Umbau statt Abriss von Gebäuden

Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Antrag Die Linke fordert in einem Antrag, dass der unnötige Abriss von Gebäuden beendet wird und dass Renovierungen Vorrang vor Neubauten bekommen.

Grüne fragen nach Weiterbildungsgeld und -prämie

Arbeit und Soziales/KleineAnfrage Die Umsetzung und Wirkung von Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Geteiltes Echo auf Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

Die geplante Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes trifft bei Sachverständigen auf ein geteiltes Echo, wie eine öffentliche Anhörung im Umweltausschuss am Mittwoch, 25. März 2026, gezeigt hat. Während Vertreter der Industrie sowie von der Unionsfraktion benannte Rechtsexperten den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften (21/4146, 21/4961) begrüßten, kritisierten die von den Fraktionen der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke eingeladenen Sachverständigen die damit geplante Reform des Umweltklagerechts. Diese werde nicht das angestrebte Ziel erreichen, die Planung und Genehmigung von Infrastrukturprojekten zu beschleunigen. Stattdessen werde der Naturschutz geschwächt. Auch völker- und unionsrechtliche Bedenken führten die Experten an. Expertin lobt geplante Reform Catrin Schiffer vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) lobte die geplante Reform. Insbesondere dass künftig bei Verbandsklagen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz der Untersuchungsgrundsatz eingeschränkt und auf den Beibringungsgrundsatz begrenzt werden soll, werde zu einer Beschleunigung der Verfahren führen. Dies sei für die Industrie ein „entscheidender Standortfaktor“. Zwar werde die Genehmigung von Industrieanlagen nur äußerst selten beklagt, räumte die Sachverständige ein. Doch die Industrie sei mittelbar durch die Klagemöglichkeiten betroffen – zum einen aufgrund der „erhöhten Prüftiefe“ längeren Verwaltungsverfahren, zum anderen, weil Klagen etwa gegen den Bau von Windkraftanlagen oder Straßen erneuerbare Energien verringerten oder den Transport erschwerten. "Keine verfassungs- oder unionsrechtlichen Schwierigkeiten" Prof. Dr. Rainer Wernsmann, Staats- und Verwaltungsrechtler von der Universität Passau, sah darüber hinaus in der Einführung des Beibringungsgrundsatzes im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz keine verfassungs- oder unionsrechtlichen Schwierigkeiten. Im Gegenteil: Durch den Grundsatz, der besagt, dass die Ermittlung des Sachverhalts in erster Linie den Parteien obliegt und nicht dem Richter, werde im Gesetz nur klargestellt, was das Bundesverwaltungsgericht ohnehin schon längst für alle Verfahrensarten annehme. Auch dass Umweltklagen gegen Infrastrukturprojekte künftig keine aufschiebende Wirkung mehr haben sollen, sei kein Verstoß gegen das Grundgesetz. Es müsse lediglich der „effektive Rechtsschutz“ ermöglicht werden. In anderen Rechtsbereiche wie etwa dem Steuerrecht gebe es keine aufschiebende Wirkung. Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Klagen Dr. Stefan Bauer, Rechtanwalt bei der Kanzlei CMS Hasche Sigle, betonte das Anliegen der Reform, einerseits Verfahren zu straffen, andererseits „wichtigen Rechtsschutzanliegen“, die Umweltverbände vertreten, gerecht zu werden. Der vorliegende Gesetzentwurf allerdings sei an „einigen Stellen unklar“. Als Beispiel nannte er neben der Gesetzesbegründung den Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Klagen: Hier stelle sich unter anderem die Frage, wer im Zweifelsfall das Eilverfahren beantrage. Zudem betreffe die Regelung nur Umweltverbände und nicht alle unter das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz fallenden Klagen. "Gut die Hälfte der Klagen vor Gericht erfolgreich" Zweifel an der Angemessenheit der geplanten Einschränkung des Umweltklagerechts machte hingegen Dr. Kai Niebert, Präsident des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR), deutlich. Er verwies darauf, dass nur zehn Prozent der knapp 400 anerkannten Umweltorganisationen überhaupt Klagen anstrengten. Gut die Hälfte der Klagen sei vor Gericht erfolgreich – das zeige, dass „offensichtlich vorher ein Versäumnis vorgelegen“ habe und die Verwaltung es offensichtlich nicht geschafft habe, ihren Aufgaben gerecht zu werden. Expertin erwartet neue Rechtsunsicherheiten Deutlicher in ihrer Kritik wurde Henrike Lindemann, Geschäftsführerin des Vereins Green Legal Impact Germany: Der Gesetzesentwurf werde weder dem Ziel der Verfahrensbeschleunigung noch dem der Angleichung an das Völker- und Europarecht gerecht, so ihr Urteil. Stattdessen schaffe der Entwurf nur neue Rechtsunsicherheiten und Verzögerungen. Grund sei, dass die Bundesregierung damit ein „Scheinproblem“ bekämpfe. Nur 0,1 Prozent der Verwaltungsgerichtsverfahren gingen auf Umweltklagen zurück. Nur ein Prozent betreffe Vorhaben, bei denen eine Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtend sei. Die echten Probleme, die zu Verfahrensverzögerungen führten, würden aber nicht angegangen: Personalmangel in Behörden, die fehlende Digitalisierung oder unklare Rechtslagen. "Verbandsklagerecht kein bürokratischer Zufall" Die Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß, die Umweltvereinigungen vor Gericht vertritt, betonte, dass Rechte wie das Verbandsklagerecht oder die Mitwirkungsrechte im Planungsverfahren „keine bürokratischen Zufälle“ seien. Sei seien im Gegenteil aus der Erkenntnis entstanden seien, dass Vollzugsdefizite im Umweltrecht eines Akteurs bedürften, „der altruistisch für die Durchsetzung der Rechte sorgt“. Aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wiederum spreche ein „Misstrauen gegenüber den anerkannten Umweltvereinigungen“, das weder empirisch begründet noch völkerrechtlich zulässig sei, kritisierte die Sachverständige. In entscheidende Punkten verstoße er zudem gegen EU-Recht, etwa durch die Wiedereinführung der materielle Präklusion, die der Europäische Gerichtshof bereits für unionsrechtswidrig erklärt habe. Die Befristung der Anerkennung von Umweltverbänden bezeichnete Heß zudem als „mutmaßlich völkerrechtswidrig“. Experte warnt vor "enormem Verwaltungsaufwand" Ähnlich sah das Prof. Dr. Andreas Schmidt: Der Professor für Öffentliches Wirtschaftsrecht und Umwelt- und Planungsrecht an der Hochschule Anhalt führte zudem an, dass die Wiedereinführung der Präklusion nicht nur unionsrechtswidrig, sondern auch gar nicht sinnvoll sei: So hätten Untersuchungen gezeigt, dass sich Verfahren durch den Wegfall der Präklusion nicht verlängerten, sondern sogar etwas verkürzten. Die geplante Befristung der notwendige Anerkennung von Umweltverbänden, die offenbar darauf ziele „Verbände auszusortieren“, werde dagegen zu „enormen Verwaltungsaufwand“ führen, prognostizierte Schmidt. „Das wird Rechtsunsicherheiten erzeugen, das wird Klagen nach sich ziehen und diese Klagen werden, da bin ich mir ziemlich sicher, erfolgreich sein.“ (sas/25.03.2026)

Wenn ChatGPT nicht mehr reicht: Wie spezialisierte KI-Tools juristische Arbeit verändern

Legal Tech Verzeichnis - 25.03.2026

Viele Juristinnen und Juristen haben inzwischen erste Erfahrungen mit KI-Tools gesammelt. Recherchen strukturieren, Texte entwerfen oder Dokumente zusammenfassen – vieles funktioniert bereits erstaunlich gut. Gleichzeitig zeigt sich in der Praxis schnell eine Grenze: Generische KI-Tools sind selten auf juristische Arbeitsabläufe zugeschnitten.

Genau hier setzen spezialisierte KI-Arbeitsplätze für Juristen an. Systeme wie BEAMON AI kombinieren Rechercheunterstützung, Dokumentenanalyse und strukturiertes Prompting in einer Umgebung, die auf typische Workflows in Kanzleien und Rechtsabteilungen ausgerichtet ist. Statt einzelner Prompts rückt zunehmend die Frage in den Mittelpunkt, wie sich komplexe juristische Arbeitsprozesse systematisch mit KI unterstützen lassen.

Die Fachseminare von Fürstenberg greifen diese Entwicklung mit zwei aufeinander aufbauenden Webinaren auf. Das Einführungsseminar zu BEAMON AI ordnet zunächst den technologischen Wandel im Rechtsmarkt ein und zeigt, welche Funktionen und Grenzen KI-Systeme in Kanzleien und Rechtsabteilungen tatsächlich haben. Anhand konkreter Anwendungsfälle wird demonstriert, wie Dokumentenanalyse, strukturierte Recherche oder Workflow-Definitionen mit KI unterstützt werden können. Auch rechtliche Rahmenbedingungen, wie etwa Datenschutz, Berufsgeheimnisschutz und die KI-Verordnung, werden praxisnah eingeordnet.

Das Intensivseminar für fortgeschrittene Nutzer vertieft anschließend die Arbeit mit generativer KI. Im Mittelpunkt stehen professionelles Prompting, bewährte Prompt-Techniken für juristische Aufgaben und der Aufbau wiederverwendbarer Prompt-Strukturen für die Kanzleipraxis. Ziel ist es, präzisere Ergebnisse zu erzielen, Nachbearbeitungsaufwand zu reduzieren und KI-Workflows systematisch in die eigene Arbeitsweise zu integrieren.

Teilnehmende erhalten zudem die Möglichkeit, BEAMON AI für 90 Tage kostenfrei zu testen und die Einsatzmöglichkeiten im eigenen Arbeitsumfeld zu erproben.

Termine (Live-Webinar):
16. April 2026 (Einführung) · 7. Mai 2026 (Intensiv)

-> Details zu den Beamon-Webinaren hier

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Norton Rose Fulbright celebrates 13 Tier 1 rankings in Legal 500 EMEA 2026

Norton Rose Fulbright - 25.03.2026
Global law firm Norton Rose Fulbright has secured a strong set of practice rankings across Europe, the Middle East and Africa in the Legal 500 EMEA 2026 directory, including 13 Tier 1 rankings and a number of new practice recognitions.

Dentons provides legal advice to club of banks on the refinancing of Florentinum

Dentons News - 25.03.2026

Global law firm Dentons has advised a club of lenders on the EUR 135 million refinancing of Florentinum in Prague. The borrower in the transaction was Florentinum ASSET, a.s., owned by CITIC Europe Holdings.

Dentons provides legal advice to club of banks on the refinancing of Florentinum (in Czech)

Dentons News - 25.03.2026

Global law firm Dentons has advised a club of lenders on the EUR 135 million refinancing of Florentinum in Prague. The borrower in the transaction was Florentinum ASSET, a.s., owned by CITIC Europe Holdings.

Global class and collective actions: Recent trends and developments

Dentons Insights - 25.03.2026

Class action and collective redress regimes continued to expand and evolve across jurisdictions, increasing litigation risk for businesses operating globally.

Creating habitat before BNG is secured: what are the risks?

Dentons Insights - 25.03.2026

United Kingdom: With the roll-out of mandatory Biodiversity Net Gain (BNG), many local authorities and habitat bank providers are asking a practical question: can habitat creation or enhancement works begin before a site is legally secured and registered, and still count later for BNG?

IR Insights Podcast: Payroll under pressure: Compliance essentials

Dentons Insights - 25.03.2026

Australia: In this episode of IR Insights, Partner Helene Lee and Senior Associate Angela Cartwright provide an overview of the key legal cases and laws impacting on pay compliance in 2026 and what employers cannot afford to get wrong.

Russia is closing its pharmaceutical market to foreign manufacturers

Dentons Insights - 25.03.2026

Russia has restructured state pharmaceutical procurement to progressively exclude foreign manufacturers who do not act. The mechanism being used is the “second-out” rule: Where a qualifying local competitor submits a bid in a Russian state tender, the foreign manufacturer’s bid is rejected—regardless of price or quality. This principle has applied to the Essential Drug List since January 2025 and is expected to extend at least to the Strategic Drugs List in July 2026.

2 StR 143/25, Entscheidung vom 26.02.2026

BGH Nachrichten - 25.03.2026
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