Einen fraktionsübergreifenden Antrag mit dem Titel „Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums“ berät der Bundestag am Freitag, 20. März 2026, erstmals. Nach 60-minütiger Debatte soll der Antrag den Ausschüssen überwiesen werden. Die Federführung bei den weiteren Beratungen soll beim Gesundheitsausschuss liegen. Fraktionsübergreifender Antrag Bei dem Test handelt es sich dem Antrag zufolge um ein Suchverfahren, mit dem mittels einer Blutprobe der Schwangeren das Risiko für Trisomie 13, 18 und 21 schon früh in der Schwangerschaft bestimmt werden kann. Nach der Einigung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sei der NIPT seit Juli 2022 für Schwangere eine Kassenleistung, wenn die Frau gemeinsam mit ihrer Gynäkologin zu der Überzeugung gelangt, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist, heißt es in dem Antrag, der von Abgeordneten der CDU, CSU, SPD, Grünen und Linken unterstützt wird. Der G-BA regele aber nicht ausreichend klar, wann dieser Bluttest angewendet werden sollte, schreiben sie. Dies lasse befürchten, dass Schwangeren unabhängig von einer medizinischen Relevanz empfohlen werde, den NIPT vornehmen zu lassen, unter anderem, damit sich Ärzte absichern könnten. Damit könnte der Test so regelmäßig angewendet werden, dass es faktisch einer Reihenuntersuchung, vorrangig auf Trisomie 21, gleichkomme. Daten der Krankenkasse Barmer bestätigten diese Sorge: Durchschnittlich fast 50 Prozent der Schwangeren hätten demnach 2024 einen NIPT in Anspruch genommen, ein Jahr zuvor seien es 32 Prozent gewesen. Damit sei der NIPT faktisch zu einem Screening-Test geworden. Der Test werde vor allem von älteren Frauen in Anspruch genommen. Zunahme der Zahl invasiver pränataler Tests Entgegen der Erwartung habe die Zahl invasiver pränataler Tests nicht ab-, sondern zugenommen, heißt es weiter. Die Rate falsch-positiver Befunde liege im Versorgungsalltag viermal höher als theoretisch erwartet. Schwangere verlassen sich den Angaben zufolge nach einem negativen NIPT-Ergebnis vermehrt darauf, dass sie ein gesundes Kind gebären. Infolgedessen verzichteten sie auf das Ersttrimester-Screening. Bei dem Screening könnten hingegen weitere Auffälligkeiten sichtbar gemacht werden. Die Abgeordneten fordern in dem Antrag, ein Monitoring zur Umsetzung und zu den Folgen des Beschlusses der Kassenzulassung von nicht invasiven Pränataltests (NIPT) einzurichten, um an belastbare Daten zu kommen. Ergebnisse des Monitorings sollten spätestens bis Ende Juni 2027 dem Bundestag vorliegen. Interdisziplinäres Expertengremium gefordert Ferner sollte ein interdisziplinäres Expertengremium eingesetzt werden, das die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung des NIPT prüft. Das Gremium solle die Bundesregierung fachlich hinsichtlich der Schaffung einer sachgerechten, ethisch verantwortlichen und rechtssicheren Grundlage für das Angebot und den Zugang zu vorgeburtlichen genetischen Tests ohne therapeutische Handlungsoptionen beraten. (pk/hau/17.03.2026)
Der Bundestag stimmt am Freitag, 20. März 2026, nach halbstündiger Aussprache über die Forderung der Fraktion Die Linke nach einem „sozial gerechten Klimageld“ ab. Zu dem Antrag mit dem Titel „Klimageld – Sofort und sozial gerecht“ (21/789) gibt es eine Beschlussvorlage des Umweltausschusses (21/4377), in der die Ablehnung des Antrags empfohlen wird. Antrag der Linken Die Linke bezieht sich in ihrem Antrag auf die seit 2021 geltende CO2-Bepreisung von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel. 2023 folgte die Bepreisung von Kohleverbrennung. Die Einbeziehung der Abfallverbrennung in die CO2-Bepreisung sowie die nächste Erhöhung für Heizöl und Gas erfolgte im Januar 2024. Die Bepreisung entfalte insbesondere in den Sektoren Verkehr und Gebäudewärme nur eine begrenzte Klimawirkung und habe „problematische soziale Folgen“, weil Mieterinnen und Mieter auf die steigenden Preise nur passiv durch Senkung der Raumtemperatur reagieren könnten und Pendlerinnen und Pendler „nur unzureichende Alternativen“ im öffentlichen Verkehr fänden, heißt es in dem Antrag. Da die CO2-Abgabe erhoben werde und noch erhöht werden solle, müsse „dringend zumindest ein sozialer Ausgleich in Form eines sozial gerechten Klimageldes insbesondere für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen erfolgen“. (nki/hau/09.03.2026)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Einschränkungen im Klima- und Naturschutz sowie bei den Rechten der Zivilgesellschaft verhindern. In einem entsprechenden Antrag (21/4757), der am Freitag, 20. März 2026, erstmals auf der Tagesordnung des Bundestags steht, fordert sie die Bundesregierung auf, Umweltverbände und zivilgesellschaftliche Initiativen „finanziell und ideell zu unterstützen“. Beteiligungs- und Klagerechte dürften nicht eingeschränkt werden. Die Vorlage soll im Anschluss an die Ausschüsse überwiesen werden. Antrag der Grünen Die „bewährte Eingriffsregelung“ und das Eingriffsvermeidungsgebot der Naturschutzgesetze sollten „gerade im 50. Jahr ihres Bestehens“ erhalten bleiben und nicht abgeschafft werden, schreiben die Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag. Zudem solle die Bundesregierung Maßnahmen gegen das Artensterben sowie für den Schutz von Gewässern, Wäldern und der Luft priorisieren und sie aufgrund ihrer Funktion für den Erhalt und die Stärkung der natürlichen Infrastruktur ins überragende öffentliche Interesse stellen. Weitere Forderungen der Grünen betreffen einen „entschlossenen“ Ausstieg aus fossilen Energien und die Verteidigung des europäischen Green Deals. Zentrale Errungenschaften und Instrumente im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz dürften nicht gefährdet werden, warnen die Abgeordneten. Der Begriff des „Bürokratieabbaus“ solle nicht länger gegen Natur-, Umwelt-, Tier- und Klimaschutz ausgespielt werden. Die Grünen werfen der Bundesregierung einen „Frontalangriff auf Natur, Klima und die ökologische Zivilgesellschaft“ vor. Die Koalition wolle das Verbandsklagerecht beschneiden und führe Deutschland durch eine Ausbremsung des Solarenergieausbaus „zurück in neue fossile Abhängigkeiten“, heißt es im Antrag. Dieser Kurs werde von Angriffen auf Nichtregierungsorganisationen und Ehrenamtliche flankiert. (sas/19.03.2026)
Als letzter Tagesordnungspunkt der Sitzungswoche ist eine Aussprache zur Kunst-, Kultur- und Meinungsfreiheit geplant. Die Fraktion Die Linke hat für Freitag, 20. März 2026, eine Aktuelle Stunde zum Thema "Kunst-, Kultur- und Meinungsfreiheit verteidigen – Einschränkungen durch den Beauftragten für Kultur und Medien beenden" verlangt. Für die Aussprache ist eine Stunde vorgesehen. (eis/17.03.2026)
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat sich am Freitag, 20. März 2026, mit dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ (Kraftstoffmaßnahmenpaket, 21/4744) befasst. Während der Anhörung tauschten sich die Abgeordneten mit Sachverständigen über den Plan zur Verschärfung des Kartellrechts und über neue Regeln für Tankstellen aus. Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Konkret ist vorgesehen, dass Tankstellen nach österreichischem Vorbild künftig die Preise für die Kraftstoffe E5, E10 und Diesel nur noch einmal am Tag, um 12 Uhr, erhöhen dürfen. Preissenkungen sollen hingegen jederzeit möglich sein. Verstöße sollen mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden, heißt es in dem Entwurf. Die neue Regel solle für mehr Transparenz und weniger kurzfristige Preissprünge an der Zapfsäule sorgen. Das Vorhaben soll zunächst zeitlich befristet gelten und nach „einem Jahr evaluiert“ werden. Außerdem soll das Kartellrecht verschärft werden. Dem Bundeskartellamt soll ermöglicht werden, einfacher gegen marktbeherrschende Unternehmen aus dem Kraftstoffbereich vorzugehen, wenn Hinweise auf unangemessen hohe Preise vorliegen. (nki/20.03.2026)
Nový zákon o kybernetické bezpečnosti (č. 264/2025 Sb.) nabývá účinnosti 1. listopadu. 2025 a přináší zásadní změny pro řadu organizací v České republice. Tento zákon implementuje evropskou směrnici NIS2 do českého právního prostředí a výrazně rozšiřuje okruh regulovaných subjektů, které budou nově podléhat povinnostem v oblasti kybernetické bezpečnosti.
The recent criminal charges brought by the State of Arizona against Kalshi, carrying a potential 12-year prison term, mark a pivotal moment in the evolution of compliance obligations for sweepstakes, games of chance and, most critically, prediction markets.
The Canadian Securities Administrators (CSA) have announced the adoption of a pilot project permitting eligible venture issuers to voluntarily move to a semi-annual financial reporting framework, reducing the regulatory burden associated with quarterly reporting obligations.
Pressemitteilung 052/2026 vom 20.03.2026
New Zealand: The construction industry is familiar with statutory adjudication of disputes under the Construction Contracts Act 2002 (CCA) since it came into force in 2003. The Ministry of Justice is now proposing to extend this quick, enforceable, but not final dispute resolution process to general commercial business-to-business disputes under a new Adjudication Act.
Pressemitteilung 053/2026 vom 20.03.2026
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