Aktuelle Nachrichten

Billie GmbH muss ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherstellen

Die Billie GmbH mit Sitz in Berlin muss sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß ist. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet.
Kategorien: Finanzen

Verfassungsgerichtshof in Thüringen: Höcke reklamiert Richter-Vorschlagsrecht für AfD

beck-aktuell - 19.03.2026

AfD-Fraktionschef Björn Höcke prescht mit einem Personalvorschlag für eine offene Richterstelle beim Thüringer VerfGH vor. Seine Fraktion schlage den Erfurter Rechtsanwalt Ralf Hornemann als Thüringer Verfassungsrichter vor, erklärte Höcke in Erfurt.



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Vorführwagen vom Vertragshändler: Gutgläubiger Erwerb auch ohne Fahrzeugbrief möglich

beck-aktuell - 19.03.2026

Ein Jeep-Vertragshändler verkaufte einen Vorführwagen ohne Fahrzeugbrief und verwies auf einen erkrankten Mitarbeiter. Das durfte der Kunde glauben: Der gutgläubige Erwerb hänge beim Kauf von Vertragshändlern nicht immer vom Fahrzeugbrief ab, sagt das OLG Celle.



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Novellierung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes beraten

Die Bundesregierung plant die Novellierung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes. Ihren „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes“ (21/4500, 21/4784) hat der Bundestag am Donnerstag, 19. März 2026, zusammen mit dem Gesetzentwurf des Bundesrates „zur Änderung des Gesetzes zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen“ (Wissenschaftsfreiheitsgesetz, 21/1393) erstmals debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurden beide Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz soll laut Bundesregierung das sogenannte Besserstellungsverbot für projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen flexibilisiert und der entsprechende Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Um im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe bestehen und mit ihrer Forschung einen Beitrag zum Gemeinwohl erbringen zu können, sollen projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen künftig ihre Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler und wissenschaftsrelevanten Beschäftigten durch die Zahlung von Gehältern oder Gehaltsbestandteilen besserstellen dürfen als vergleichbare Bundesbeschäftigte, „soweit sie dafür keine öffentlichen Mittel einsetzen“. Die Flexibilisierung des Besserstellungsverbots für projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen sorge dafür, dass künftig weniger Einzelanträge auf Ausnahmen vom Besserstellungsverbot gestellt und geprüft werden müssen, heißt es. Dies sei ein Beitrag zur Entbürokratisierung. Der Bundesrat kritisiert in seiner beigefügten Stellungnahme, dass „die Einschränkung der geplanten Abweichungsmöglichkeit vom Besserstellungsverbot auf ausschließlich projektförmig vom Bund geförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen“ eine Reihe von außeruniversitären Forschungseinrichtungen auslasse. Gegenäußerung der Bundesregierung In ihrer Gegenäußerung (21/4784) zur Stellungnahme des Bundesrates zu ihrem Gesetzentwurf (21/4500) lehnt die Bundesregierung den Vorschlag der Länderkammer zur Reform des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes ab. Zur Begründung führt sie an, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene umfassende Öffnung des Besserstellungsverbots die bestehende Eingrenzung des Anwendungsbereichs aufheben würde. Die Bundesregierung plant, künftig auch projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen vom Besserstellungsverbot auszunehmen. Bislang galt diese Ausnahme nur für im Gesetz explizit genannte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung und die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften. Der Bundesrat wiederum kritisiert in seiner dem Gesetzentwurf beigefügten Stellungnahme, dass „die Einschränkung der geplanten Abweichungsmöglichkeit vom Besserstellungsverbot auf ausschließlich projektförmig vom Bund geförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen“ eine Reihe außeruniversitärer Forschungseinrichtungen auslasse. Gesetzentwurf des Bundesrates Um sich auf Förderprogramme des Bundes bewerben zu können, soll laut dem älteren Gesetzentwurf des Bundesrates (21/1393) für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen künftig eine Ausnahme vom Besserstellungsverbot gelten. Bislang könnten außeruniversitäre Einrichtungen, die ihr Forschungs- und Leitungspersonal übertariflich vergüten, aufgrund des Besserstellungsverbots in der Regel nicht an solchen Förderprogrammen teilnehmen, schreibt die Länderkammer zur Begründung. Konkret sieht der Entwurf des Bundesrates vor, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Bezug auf das Besserstellungsverbot mit den in Paragraf 2 des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes genannten Einrichtungen (zum Beispiel Deutsche Forschungsgemeinschaft) gleichzusetzen. (des/hau/19.03.2026)

China-Kommission zur ersten Sitzung zusammengekommen

Wirtschaft und Energie/Ausschuss Das Expertengremium soll die Risiken der sicherheitsrelevanten Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und China analysieren und dem Bundestag konkrete Handlungsempfehlungen vorlegen.

Schranke für Ermittler: Biometrische Erfassung muss unbedingt erforderlich sein

beck-aktuell - 19.03.2026

Im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens darf die Polizei biometrische Daten nur dann erheben, wenn dies unbedingt erforderlich ist. Ansonsten fehle es an der Rechtfertigung, so der EuGH. Der Beschuldigte dürfe dann auch nicht bestraft werden, wenn er sich verweigere.



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Abgesetzt: Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote

Der Bundestag hat die ursprünglich für Donnerstag, 19. März 2026, geplante Entscheidung über den von der Bundesregierung vorgelegten „Entwurf eines Zweites Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote, 21/4083) von der Tagesordnung abgesetzt. Zur der geplanten Abstimmung hatte der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Beschlussempfehlung angekündigt. Gesetzentwurf der Bundesregierung Zur Umsetzung der europäischen RED-III-Richtlinie und zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor soll die THG-Quote ambitioniert fortgeschrieben werden, heißt es in dem Entwurf. Geplant ist, die verpflichtende prozentuale Minderung der Treibhausgasemissionen bei Kraftstoffen bis zum Jahr 2040 fortzuschreiben und schrittweise auf 59 Prozent anstiegen zu lassen. Dies entspräche einem Anteil an erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch von rund 62 Prozent gemäß der Berechnungsmethode der RED III. Zudem soll eine allgemeine Quote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs über den Anwendungsbereich der THG-Quote eingeführt werden. Die Quote für fortschrittliche Biokraftstoffe solle angehoben werden – die Doppelanrechnung entfallen. Der zukünftige Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe soll nur noch dann auf die THG-Quote anrechenbar sein, wenn Vor-Ort-Kontrollen durch staatliche Kontrolleure möglich sind. Die Anrechnung von Biokraftstoffen aus Reststoffen der Palmölproduktion auf die THG-Quote soll beendet werden. Teil des Fit-for-55-Pakets der EU-Kommission Als Teil des Fit-for-55-Pakets der Europäischen Kommission seien die Vorgaben der RED II durch die Richtlinie (EU) 2023/2413, die sogenannte RED-III-Richtlinie, deutlich angehoben worden, heißt es zur Begründung. Der zu erreichende Mindestanteil an erneuerbaren Energien beziehe sich nunmehr auf Kraftstoffe in allen Verkehrsbereichen. Zudem seien durch die EU-Kommission bestehende Quoten für den Einsatz von fortschrittlichen Biokraftstoffen aus Abfall- und Reststoffen angehoben sowie zusätzliche Verpflichtungen für den Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs – zu denen grüner Wasserstoff und erneuerbare synthetische Kraftstoffe gehören – geschaffen worden, schreibt die Regierung. (hau/17.03.2026)

Strafprozess gegen Mette-Marits Sohn endet: Urteil gegen Marius Borg Høiby kommt Anfang Juni

LTO Nachrichten - 19.03.2026

Die Staatsanwaltschaft fordert über sieben Jahre Haft für Marius Borg Høiby, die Verteidigung plädiert auf Freispruch von den Vergewaltigungsvorwürfen und eineinhalb Jahre Haft. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

Umgang mit einer Studie zu Institutionen und Rassismus debattiert

„Institutionellen Rassismus bekämpfen – Handlungsempfehlungen der Studie ,Institutionen und Rassismus' umsetzen“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (21/4751), den der Bundestag am Donnerstag, 19. März 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Antrag der Linken Dem Antrag zufolge untersuchte das Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) für eine 2020 vom damaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in Auftrag gegebene Studie „erstmals umfassend und empirisch, wie sich Rassismus in staatlichen Institutionen in Deutschland manifestiert“. Zu den Erkenntnissen der Untersuchung gehöre der Befund, „dass rassistische Diskriminierung in allen untersuchten Institutionentypen nachweisbar ist und kein Phänomen bloßer Einzelfälle darstellt, sondern vielmehr ein strukturelles Risiko ist, das tief in behördlichen Praktiken, Ermessensspielräumen und der Organisationskultur verankert ist“. Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf das staatliche Handeln ausweitet und der ein Verbandsklagerecht für Antidiskriminierungsverbände einführt. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion flächendeckend niedrigschwellige und unabhängige externe sowie weisungsunabhängige behördeninterne Beschwerde- und Monitoringstellen aufbauen und eine einheitliche, wissenschaftlich fundierte Rassismusdefinition für die Bundesverwaltung bindend als Verwaltungsvorschrift erlassen. Vier-Augen-Prinzip und Dolmetscherdienste Zugleich will die Fraktion sichergestellt haben, dass in Bundesbehörden bei gravierenden Entscheidungen wie etwa Leistungssanktionen oder Asylentscheidungen „konsequent das Vier-Augen-Prinzip angewendet wird“. Daneben plädiert sie dafür, Bewerbungs- und Einstellungsverfahren in Bundesbehörden „diskriminierungskritisch zu überarbeiten“. Des Weiteren spricht sie sich dafür aus, Sprachbarrieren in der Bundesverwaltung abzubauen, indem ein Rechtsanspruch auf Sprachmittlung geschaffen wird und Dolmetscherdienste sowie Formulare in verschiedenen Herkunftssprachen flächendeckend auf Kosten der Behörden bereitgestellt werden. Maßnahmen gegen Racial Profiling Ferner fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „strukturelle Maßnahmen gegen rassistische polizeiliche Kontrollpraktiken (Racial Profiling) zu ergreifen“. Dazu gehören dem Antrag zufolge die Ausgabe von Kontrollquittungen und der verpflichtende Einsatz von Bodycams auf Verlangen der Betroffenen einer polizeilichen Maßnahme. Darüber hinaus machen sich die Abgeordneten in der Vorlage unter anderem dafür stark, die Befugnisse der Bundespolizei zu „anlass- und verdachtsunabhängigen Personenkontrollen, insbesondere im Kontext der Feststellung unerlaubter Einreisen an Grenzen und in Zügen sowie bei Kontrollen wegen Waffenbesitzes“, ersatzlos zu streichen. (sto/19.03.2026)

Regulatory, not criminal: Competition Tribunal upholds revenue-based administrative monetary penalties – Google appeals

Norton Rose Fulbright - 19.03.2026
On March 3, the Competition Tribunal dismissed the constitutional challenge brought by Google Canada Corporation and Google LLC of the new Competition Act provisions that provide for administrative monetary penalties of up to 3% of a corporation’s annual worldwide gross revenues.

Bundestag würdigt den 18. März als Tag der Demokratiegeschichte

„18. März – Tag der Demokratiegeschichte: Orte der Freiheit und Demokratie weiter stärken“, lautet der Titel eines Antrags der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (21/4743), den der Bundestag am Donnerstag, 19. März 2026, nach halbstündiger Aussprache mit der Mehrheit der Antragsteller bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke angenommen hat. Antrag der Koalitionsfraktionen Nach dem Willen der Koalitionsfraktionen soll der Tag der Demokratiegeschichte aufgewertet werden. Union und SPD fordern die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, den 18. März als einen zentralen jährlichen Tag zur Feier der deutschen Demokratie- und Freiheitsgeschichte zu würdigen und zu begehen. Die Organisation soll bei der Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Orte der Demokratiegeschichte liegen. Die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte soll nach dem Willen von Union und SPD finanziell „adäquat“ ausgestattet werden, damit sie ihre gesetzlich verankerten Aufgaben erfüllen kann. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel soll die Bundesregierung dazu beitragen, dass die pädagogischen Potenziale des Friedhofs der Märzgefallenen in Berlin als Erinnerungs- und Lernort „nachhaltig gefördert und gesichert werden“. Die Realisierung des nationalen Freiheits- und Einheitsdenkmals in Leipzig soll durch die Bundesregierung weiter „begleitet“ werden. Darüber hinaus soll sie das 200-jährige Jubiläum des Hambacher Festes von 1832 gemeinsam mit dem Land Rheinland-Pfalz als „ein nationales Ereignis“ vorbereiten. In ihrem Antrag erinnern die beiden Fraktionen an die Bedeutung des 18. März durch die Jahrhunderte für die deutsche Demokratiegeschichte. So sei am 18. März 1793 der rheinisch-deutsche Nationalkonvent zusammengetreten und habe die Mainzer Republik ausgerufen. Am 18. März 1848 sei es in Berlin anlässlich der Märzrevolution zu blutigen Straßenkämpfen gekommen, bei denen mehr als 250 Menschen im Kampf um politische Mitbestimmung und Grundrechte gestorben seien. Am 18. März 1920 sei der Kapp-Putsch gegen die junge Weimarer Republik endgültig gescheitert und am 18. März 1990 habe sich mit der ersten freien Volkskammerwahl die demokratische Selbstbestimmung der Deutschen in der damaligen DDR erfüllt. (aw/hau/19.03.2026)

Keine umfassende Öffnung des Besserstellungsverbots

Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung/Unterrichtung In einer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesrats zur Reform des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes ab.

Humanitäre Lage der Rohingya beraten

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Ausschuss Mitglieder des Menschenrechtsausschusses haben sich gegenüber Vertretern der Bundesregierung für eine Verbesserung der humanitären Lage der Rohingya in Bangladesch eingesetzt.

Linke: Verschärfung der europäischen KI-Verordnung nötig

Digitales und Staatsmodernisierung/Antrag Die Linksfraktion will erreichen, dass die Regelungen der KI-Verordnung auf europäischer Ebene nicht gelockert werden. Die Regierung solle sich für eine Verschärfung einsetzen, fordert die Fraktion.

EU-weiter Einzug illegaler Vermögen: Kabinett beschließt Gesetzentwurf

beck-aktuell - 19.03.2026

Die Organisierte Kriminalität agiert international. Ihr die finanzielle Grundlage zu entziehen, soll daher künftig in der EU auch über die Ländergrenzen hinweg besser funktionieren. Die EU macht dazu Vorgaben, die Deutschland eins-zu-eins umsetzen will.



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Liebe hinter Gittern: JVA darf Vollzugsbeamtin auf Widerruf fristlos entlassen

beck-aktuell - 19.03.2026

Der Justizvollzug ist ein besonders sensibler Bereich. Eine dort tätige Beamtin auf Widerruf darf fristlos entlassen werden, so das VG Darmstadt, wenn sie eine Liebesbeziehung mit einem Gefangenen unterhält – selbst wenn dieser nicht in der JVA untergebracht ist, in der sie arbeitet.



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Tradealles(.)com: BaFin warnt vor Website und weist auf Identitätsmissbrauch hin

Die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website tradealles(.)com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
Kategorien: Finanzen

Aussprache zum Kernenergiegipfel in Paris

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am Donnerstag, 19. März 2026, mit dem Thema Kernenergie befasst. Dazu fand auf Verlangen der AfD-Fraktion eine Aktuelle Stunde mit dem Titel „Kernenergiegipfel in Paris – Widersprüche deutscher Energiepolitik auf europäischer und nationaler Ebene“ statt. AfD steht mit Forderung nach einem Wiedereinstieg allein Mit ihrer Forderung nach einem Wiedereinstieg in die Atomkraft steht die AfD-Fraktion allein, auch wenn Andreas Bleck (AfD) in der Debatte die Auffassung vertrat, der Bundestag könne „mit Mehrheiten von Union und AfD“ durch eine Änderung des Atomgesetzes „den Wiedereinstieg in die Kernenergie ermöglichen“. Redner der Unionsfraktion schlossen dies aus, teilten aber die auch von der AfD angeführte Einschätzung der Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, dass die Abkehr von der Kernkraft ein strategischer Fehler gewesen sei. Vor allem sei es ein Fehler gewesen, „die letzten Kernkraftwerke stillzulegen“, sagte Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU). SPD-, Grünen- und Linksfraktion sahen das anders. Man dürfe nicht dem „französischen Holzweg“ folgen, sagte Harald Ebner (Bündnis 90/Die Grünen). Dr. Nina Scheer (SPD) betonte, die erneuerbaren Energien seien die Zukunft. Für Janine Wissler (Die Linke) ist die Kernkraft eine „Hochrisikotechnologie, die sich auch ökonomisch nicht rechnet“. AfD: Große Stunde der Energiesicherheit Europas Andreas Bleck (AfD) zitierte die Kommissionspräsidentin, die beim Atomgipfel in Paris von einer „Renaissance der Kernenergie“ gesprochen habe, an der Europa teilhaben wolle. „Während wir in Deutschland auf Stillstand setzen, dreht sich die Welt um uns herum weiter“, sagte der AfD-Abgeordnete. In dieser „großen Stunde der Energiesicherheit Europas“ habe sich Bundeskanzler Merz einmal mehr „als kleiner Mann erwiesen“. Noch im Sommer 2023 habe er in einem Interview gesagt, die Union würde sofort die stillgelegten Kernkraftwerke wieder ans Netz nehmen. Der Kanzler sei als „Anti-Merkel“ gestartet „und als Merzel gelandet“, befand Bleck. CDU/CSU: Zeitfenster für Reaktivierung leider geschlossen Der CSU-Abgeordnete Dr. Andreas Lenz sagte, ein Weiterbetrieb der letzten Atomkraftwerke sei von der Ampel-Regierung im Jahr 2022 „nie ergebnisoffen geprüft“ worden. Weder mit Blick auf die Potenziale bei der CO2-Minderung noch bei den Preisen. Die Atomkraftwerkbetreiber hätten seinerzeit einen Industriestrompreis von fünf Cent Pro Kilowattstunde angeboten, sagte Lenz. Das alles nie ernsthaft geprüft zu haben, sei ein Fehler gewesen. Gleichzeitig sei festzustellen, so Lenz weiter, dass das letzte Zeitfenster für eine Reaktivierung der Atomkraftwerke mittlerweile „leider“ geschlossen sei. Der Rückbau schreite jeden Tag voran. Der Unionsabgeordnete forderte Offenheit für kleine Reaktoren, die sogenannten SMRs. Die Entwicklungen in diesem Bereich müssten proaktiv und offen begleitet werden, weil sie Chancen böten. Grüne: Atomkraft extrem teuer und schafft Abhängigkeiten Zwei Tage vor dem 15. Jahrestag der „Katastrophe von Fukushima“ habe die Kommissionspräsidentin den Wiedereinstieg in die Atomkraft auf den Tisch gelegt, sagte der Harald Ebner. Nun tanze die AfD auf den Tischen „und die Union an der Stelle hinterher“. Und das „wider jeglichen wirtschaftlichen Sachverstandes“, wie der Grünen-Abgeordnete betonte. Er hoffe, dass Bundesumweltminister Schneider (SPD) seine ablehnende Haltung zum Wiedereinstieg durchhält und dem Treiben von Wirtschaftsministerin Reiche (Union) etwas entgegensetzt. Ebner attestierte von der Leyen, recht zu haben mit der Einschätzung, das Europa eigene und klimafreundliche Energiequellen brauche, um sich aus der teuren Abhängigkeit von Energieimporten zu lösen. „Dass aber Atomkraft ein Teil davon wäre, ist aberwitzig falsch“, sagte er. Dann auch noch das französische Modell – Erneuerbare und Atomkraft – anzustreben, sei erst recht aberwitzig. Das Modell sei extrem teuer und schaffe Abhängigkeiten von Russland. SPD: Mit voller Kraft auf Erneuerbare setzen Aus Sicht von Dr. Nina Scheer macht es in der heutigen Zeit, „in der wir dringend loskommen müssen von Abhängigkeiten, die uns erpressbar machen“, keinerlei Sinn, erneut auf Kernenergie zu setzen. „Wenn wir uns bis 2045 der Klimaneutralität stellen wollen, müssen wir mit voller Kraft auf erneuerbare Energien setzen“, sagte die SPD-Abgeordnete. Deutschland müsse hier bei Innovationen die Nase vorn haben. Die Aussagen über die sogenannten SMR sind laut Scheer „nicht faktenbasiert“. Die kleinen Reaktoren würden nicht die Zukunft bringen. Sie seien nicht finanzierbar. Sie würden noch teurer sein als die heute existierenden Modelle, die nicht serientauglich seien, sagte sie. „Wir haben weltweit ein 400-faches an Ausbau an erneuerbaren Energien gegenüber der Atomenergie“, betonte Scheer. Das sei die Zukunft: „Daran sollten wir uns alle orientieren.“ Linke: AfD will zur teuersten Stromerzeugung zurück Während die Energiepreise steigen, schlage die AfD die Rückkehr zur teuersten Stromerzeugung vor, sagte Janine Wissler. Die Stromgestehungskosten bei Atomkraft lägen bei bis zu 49 Cent pro Kilowattstunde. „Das möchte wirklich niemand auf seiner Stromrechnung sehen“, sagte die Linken-Abgeordnete. Wind liege bei maximal 10 Cent – Photovoltaik bei 14 Cent. Nicht zu vergessen seien die Kosten für die Entsorgung des Atommülls in dreistelliger Millionenhöhe. „Wer glaubt, dass man mit Atomkraft Kosten senken kann, sollte sich mit den Grundrechenarten vertraut machen“, empfahl sie. (hau/19.03.2026)

Im falschen Postfach gelandet: Berufung vor dem BAG gescheitert

beck-aktuell - 19.03.2026

Wer fristgebunden per beA versendet, darf sich nicht blind aufs Kanzleiprogramm verlassen. Geht der Schriftsatz im Verwaltungspostfach des Gerichts statt bei der Kammer ein, ist die Frist futsch – und Wiedereinsetzung gibt es obendrein nicht.



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MORRISONBOOST: BaFin warnt vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor WhatsApp-Gruppen, die auf die Plattform MORRISONBOOST verweisen. In den WhatsApp-Gruppen werden Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verleitet, über die Plattform MORRISONBOOST Finanzinstrumente zu handeln. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen betreiben. Die Betreiber werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Kategorien: Finanzen