Jahrelange Preisabsprachen kommen der Luftfahrtbranche nun teuer zu stehen: Der EuGH bestätigt Bußgelder von 776 Millionen Euro gegen 13 Airlines. Er wies die Klagen gegen die Rekordstrafen der EU-Kommission fast vollständig ab.
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 26. Februar 2026, einstimmig eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (21/4330) zu Immunitätsangelegenheiten angenommen. Damit genehmigte das Parlament den Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse gegen den Bundestagsabgeordneten Dr. Maximilian Krah (AfD) gemäß eines Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 3. Februar 2026. (26.02.2026)
Nach gescheiterten DS-GVO-Auskunftsersuchen gegen diverse Richter aus Mecklenburg-Vorpommern zog ein Mann vor Gericht. Auf der Gegenseite: Der OVG-Präsident. Macht das nun sämtliche Verwaltungsgerichte des Landes befangen? Das BVerwG verneint.
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Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (21/3252, 21/3506) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (21/4322) beschlossen. Dafür stimmten CDU/CSU, AfD und SPD, dagegen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Darüber hinaus verabschiedete er eine Entschließung zu dem Gesetz. Ihr stimmten CDU/CSU, AfD und SPD zu. Die Linke stimmte dagegen, Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Gesetzentwurf der Bundesregierung Durch die Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes (21/3252) werden laut Regierung die Abwehrfähigkeiten gegen die hybriden Angriffe durch unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) gegen Einrichtungen der kritischen Infrastrukturen und Flughäfen gestärkt. Den Streitkräften wird erlaubt, zur Unterstützung der Länder und Landespolizeien „Drohnen notfalls auch abzuschießen, wenn nur so ein besonders schwerer Unglücksfall abgewendet werden kann“. Mit dem geänderten Luftsicherheitsgesetz soll auch die Sicherheit der Flughäfen auf dem Boden gegen Sabotageakte – auch gegen vermeintliche Proteste – gestärkt werden, „bei denen es sich um nichts Weiteres handelt als eine Gefährdung und Beeinträchtigung des Flugverkehrs“. Künftig drohen Personen, die vorsätzlich in den Sicherheitsbereich der Flughäfen eindringen, um den Luftverkehr zu stören und zu gefährden, bis zu fünf Jahren Haft. Hierzu sieht das Luftsicherheitsgesetz einen neuen Straftatbestand vor. Entschließung verabschiedet Auf Empfehlung des Innenausschusses verabschiedete der Bundestag eine Entschließung. Darin heißt es, es sei ein deutlicher Anstieg von illegalen unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) über kritischen Infrastrukturen zu verzeichnen. Anlagen kritischer Infrastruktur wie Strom-, Wasser- und Gesundheitsversorgungsanlagen, aber auch Industrieanlagen und Forschungsstätten, seien zunehmend Ziel von Ausspähung und Sabotage durch fremde Mächte und unbekannte Personen. Diese Infrastrukturen seien für das tägliche Leben sowie das Funktionieren von Gesellschaft und Wirtschaft essenziell. Die Sicherheitsbehörden seien aufgrund der erforderlichen extrem kurzen Reaktionszeiten aber unter Umständen nicht immer in der Lage, diese Infrastrukturen flächendeckend zu schützen. Deswegen sollte auch die Verantwortung der Betreiber beim Schutz ihrer kritischen Infrastruktur vor Drohnen geprüft werden, heißt es weiter. Während die Befugnisse staatlicher Stellen zur Abwehr von Drohnen durch die neuen Sicherheitsgesetze ausgeweitet würden, bestehe für die Betreiber kritischer Infrastruktur bisher keine ausdrückliche rechtliche Handlungsgrundlage zur Detektion und Abwehr von Drohnen. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, zusammen mit den Bundesländern und den Betreibern kritischer Infrastruktur zu prüfen, ob und wie die Betreiber rechtssicher ermächtigt werden können, unbefugte, gefährliche oder sicherheitsrelevante Drohnenangriffe zu detektieren und abzuwehren. Falls die Prüfung einen solchen Bedarf erkennen lässt, soll die Regierung den Entwurf für eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage vorlegen. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat plädiert in seiner Stellungnahme (21/3506) für eine Verpflichtung der Luftfahrtunternehmen, die Ausweispapiere der Passagiere beim Einstieg in das Flugzeug zu prüfen und mit den bei der Buchung angegebenen Daten abzugleichen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Identität der Fluggäste bekannt ist und auch für polizeiliche Zwecke genutzt werden kann. Wie die Länderkammer in ihrer Begründung ausführt, sind die Luftfahrtunternehmen derzeit nicht verpflichtet, die Ausweispapiere ihrer Fluggäste mit den Angaben bei der Buchung abzugleichen. „Wird also bei der Buchung eine falsche Identität angegeben und es findet keine Ausweiskontrolle und kein Abgleich bei der Abfertigung der Fluggäste statt, wird diese falsche Identität nicht erkannt“, heißt es in der Begründung weiter. Da nur diese falsche Identität bei der Buchung von den Luftfahrtunternehmen erfasst werde, könne nicht festgestellt werden, welche Personen sich tatsächlich im Flugzeug befinden. Durch diese mangelnden Kontrollen entstehe eine „gewichtige Informationslücke, die es Kriminellen und Terroristen ermöglicht, sich unter falscher Identität Zugang zu Flügen zu verschaffen“, argumentiert der Bundesrat. Reisewege könnten so nicht nachvollzogen und Reisepläne von Personen, die sich bereits im Fokus der Sicherheitsbehörden befinden, nicht frühzeitig erkannt werden. Gegenäußerung der Bundesregierung In ihrer Gegenäußerung verweist die Bundesregierung darauf, dass der Bundesrat eine entsprechende Änderung des Luftsicherheitsgesetzes bereits mit einer Gesetzesinitiative vom 11. Juli 2025 (21/1381) vorgeschlagen habe. Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung zu diesem Vorschlag sei noch nicht abgeschlossen, heißt es in der Gegenäußerung weiter. (hau/26.02.2026)
Nach der Niederlage vor dem Bayerischen VerfGH will Dieter Reiter nun nach Karlsruhe. Zuerst muss aber noch der Stadtrat zustimmen.
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Sportvereine genießen ein Steuerprivileg, das ihnen nach höchstrichterlichen Urteilen nicht zusteht. Der BFH rügt in einer neuen Entscheidung Bund und Finanzbehörden deutlich.
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Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Verordnung Auf Drängen des Bundesrates ergänzt die Bundesregierung die Verordnung zur Durchführung der europäischen Verordnung über fluorierte Treibhausgase, kurz F-Gas-Verordnung.
Recht und Verbraucherschutz/Antrag Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag unter dem Titel "Faire Mieten jetzt - Schutz und Aufklärung für Mieterinnen und Mieter" vorgelegt.
Sport und Ehrenamt/Antwort Die Bundesregierung äußert sich zur Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zu Antisemitismus im Sport.
Inneres/Unterrichtung Die Nettozuwanderung nach Deutschland ist laut dem als Unterrichtung vorliegenden "Migrationsbericht 2024" im Berichtsjahr um 35,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen.
Finanzen/Antrag Die AfD-Fraktion hat einen Antrag gestellt, "die Grundsteuer für sämtliches Eigentum an Grundstücken und Gebäuden, unabhängig von der Nutzung, zum 1. Januar 2026 vollständig abzuschaffen".
Inneres/Antwort Um den Bau eines neuen Abschiebeterminals am Flughafen München geht es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.
Mehrere Airlines müssen wegen illegaler Preisabsprachen tief in die Tasche greifen, die Lufthansa profitierte von der Kronzeugenregelung. Der Fall ging bis vor das höchste europäische Gericht.
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Wer in einem anderen Mitgliedstaat erfolglos um Asyl nachgesucht hat, kann in Deutschland einen Zweitantrag stellen. Aber Achtung: Nicht jeder zweite Antrag ist auch ein Zweitantrag im Sinne des deutschen AsylG, zeigt das BVerwG auf.
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Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Grundsteuer vollständig abschaffen – Eigentum schützen, Mieter entlasten“ (21/4277) stand am Donnerstag, 26. Februar 2026, auf der Tagesordnung des Parlaments. Nach halbstündiger Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Antrag der AfD Die AfD fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, die Grundsteuer für sämtliches Eigentum an Grundstücken und Gebäuden, unabhängig von der Nutzung, zum 1. Januar 2026 vollständig abzuschaffen, um "Eigentum nachhaltig zu entlasten und soziale Gerechtigkeit wiederherzustellen". Zudem solle das Grundgesetz so geändert werden, dass die Länder an der Erhebung einer länderbezogenen Grundsteuer gehindert sind. Zeitnah sollten bundeseinheitliche Ausgleichsmechanismen geschaffen werden, die die durch Wegfall der Grundsteuer entstehenden Mindereinnahmen der Kommunen "vollständig kompensieren". Die Kompensation solle vor allem durch Änderung der Beteiligungsquoten der Gemeinden an der Einkommensteuer sowie durch eine Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils hergestellt werden, so die Fraktion. Dabei sei sicherzustellen, dass die Gemeinden einen dem bisherigen Aufkommen der Grundsteuer entsprechenden Ausgleich erhalten, der sich an objektiven Kennziffern wie Einwohnerzahl, Steuerkraftmesszahl und Flächenausdehnung orientiert. Der Bund solle dem Antrag zufolge gewährleisten, dass die Anpassung aufkommensneutral zwischen Ländern und Kommunen geschieht und keine zusätzlichen Belastungen für Bürgerinnen und Bürger entstehen. Vorzusehen sei auch eine gesetzliche Begrenzung drastischer Hebesatzsteigerungen durch Kommune, um "unzumutbare Steuerbelastungen" zu verhindern. (hau/26.02.2026)
Ärztliche Zwangsmaßnahmen sollen künftig in eng umgrenzten Fällen auch außerhalb eines Krankenhauses vorgenommen werden dürfen – etwa in Betreuungseinrichtungen. Mit der Änderung sollen Vorgaben des BVerfG umgesetzt werden.
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There is arguably a tension at the heart of the FCA’s attitude to crypto, particularly in the retail sector. On the other hand, the FCA has made positive noises about being instrument neutral and not blocking the legitimate growth of the sector.
The Pensions Regulator’s (TPR) Determinations Panel has ordered that the assets of a scheme must vest in the independent trustee under section 9 of the Pensions Act 1995.