Fast acht Jahre nach dem aufsehenerregenden Mord an der Stadträtin Marielle Franco in Rio de Janeiro sind fünf Beteiligte zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Die Linkspolitikerin engagierte sich gegen Gewalt und Korruption in den Elendsvierteln von Rio. Damit machte sie sich mächtige Feinde.
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Einstellung des Geschäftsbetriebes im Dienstleistungsverkehr in Deutschland
Die Bundesregierung will die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Allgemeinen und insbesondere für den Bereich Verkehr und Energie steigern. Ein entsprechender Entwurf eines „Infrastruktur-Zukunftsgesetzes“ (21/4099, 21/4301) wurde am Donnerstag, 26. Februar 2026, erstmals im Bundestag beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage an die Ausschüsse überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen ist der Verkehrsausschuss. Minister will Comeback der Infrastruktur schaffen Für Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) ist der Gesetzentwurf ein „Gamechanger“. Mit ihm könne Deutschland das Benötigte schaffen. Ein Kernpunkt des Gesetzes, so Schnieder, sei die Priorisierung. Künftig stünden alle wichtigen Infrastrukturverfahren „auf der Straße, auf der Schiene und auf dem Wasser im überragenden öffentlichen Interesse“. Somit werde sichergestellt, dass die Bedeutung dieser wichtigen Vorhaben „angemessen berücksichtigt wird“. Mit der geplanten konsequenten Digitalisierung könnten laut Experten bis zu 30 Prozent der Verfahrensdauer bei Planung und Genehmigung gespart werden, sagte der Minister weiter. Projekte würde so deutlich früher baureif. Schließlich ziele das Gesetz auch auf die Reduzierung des bürokratischen Aufwandes ab. Das EU-Recht werde künftig eins zu eins umgesetzt und nicht darüber hinausgegangen, wie in der Vergangenheit. „Unnötige Doppelprüfungen“ soll es dem Verkehrsminister zufolge auch nicht mehr geben. Zudem würden Fristen eingeführt, deren Verstreichen künftig als Zustimmung gelten solle. Bei alldem, so betonte Schnieder, komme der Umweltschutz nicht zu kurz. „Die Schutzstandards des Umweltrechts werden nicht angerührt.“ Umwelt und Infrastruktur seien keine Gegensätze. Klar sei aber auch: „Wir müssen als Staat handlungsfähig bleiben.“ AfD: Das Planungsrecht ist zu kompliziert Das deutsche Planungsrecht für Verkehrswege sei in den letzten Jahrzehnten stark verkompliziert worden, sagte Wolfgang Wiehle (AfD). „Immer neue Umweltregeln liefern grünen Lobbyvereinen einen Hebel, um dringend benötigte Ortsumgehungen, neue Autobahnen oder Bahnlinien zu verhindern“, beklagte er. Wenn hier ausgelichtet werde, sei das zu begrüßen. Der neue „Zauberspruch“ des „sogenannten überragenden öffentlichen Interesses“ sei aber laut Verfassungsexperten möglicherweise verfassungswidrig. Sollte dem so sein, dürfe der Bundestag diesen Zauberspruch natürlich nicht in das Gesetz schreiben. Kopfschütteln löse die Koalition auch mit ihrer Prioritätensetzung aus, sagte der AfD-Abgeordnete. Eisenbahnvorhaben genössen ganz besonderen Vorrang bei erleichterter Planung. Die Straße werde hingegen als Stiefkind behandelt. Und dass, obwohl selbst das Verkehrsministerium davon ausgehe, dass die Straße auch in den kommenden Jahrzehnten den größten Teil des Verkehrs tragen werde. „Deshalb muss der Ausbau des Straßennetzes höchste Priorität genießen“, sagte Wiehle. SPD kritisiert endlos lange Verfahren Dirk Vöpel (SPD) führte als Beleg für endlos lange Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland den dreigleisigen Ausbau der deutschen Anschlussstrecke an die Hafenanbindung Rotterdam an. Während auf niederländischer Seite der 1998 gestartete Bau 2007 beendet gewesen sei, habe man auf deutscher Seite das Bauprojekt Emmerich-Oberhausen in zwölf Planfeststellungsabschnitte aufgeteilt. Der erste Spatenstich sei im Januar 2017 erfolgt. Noch immer seien nicht alle Abschnitte planfestgestellt. Eine Fertigstellung des deutschen Abschnitts werde nicht vor 2035 erfolgen. Das, so Vöpel, sei nur ein Beispiel von vielen. Hier liege auch kein Mangel an Ingenieurskunst vor. „Während wir aber noch Gutachten beauftragen, fahren anderswo schon die Züge“, sagte der SPD-Abgeordnete. Das könne sich Deutschland als größte Volkswirtschaft Europas nicht leisten. Landesministerin: Sanierung dem Neubau vorziehen Die Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz, Katrin Eder (Bündnis 90/Die Grünen) kritisiert den Gesetzentwurf, der einseitig auf Tempo vor Sorgfalt setze. Mit ihm würden demokratische Beteiligung und Natur aufs Spiel gesetzt. Während marode Brücken und Bahnstrecken dringend saniert werden müssten, sollen nun neue Großprojekte vorgezogen werden, bemängelte sie. Das sei kurzsichtig. „Wer neu baut, während Bestehendes verfällt, verschiebt die Kosten in die Zukunft“, sagte Eder. Linke: Infrastruktur wurde jahrzehntelang kaputtgespart Deutschland, so Joritt Bosch (Die Linke), werde nicht von Umweltverbänden, Spatzen oder Kröten lahmgelegt, wie es der Gesetzentwurf suggeriere. „Wenn eine Brücke gesperrt wird, passiert das nicht, weil ein Feldsperling Akteneinsicht beantragt hat.“ Die Infrastruktur zerfalle, weil sie jahrzehntelang kaputtgespart worden sei, sagte Bosch. Sie zerfalle, weil die Schuldenbremse heiliger sei als Sicherheit und die Privatisierung als Allheilmittel verkauft worden sei. „Das waren und sind Fehler“, urteilte er. Nur ein kleiner Teil der Klagen gegen Verkehrsprojekte stamme im Übrigen von Umweltverbänden. Wenn diese Erfolg hätten, dann weil Gerichte rechtswidrige Planungen feststellen, „nicht, weil irgendjemand den Staat blockieren will“. Klagen verlangsamten keine guten Projekte, sondern stoppten die schlechten, sagte der Linken-Abgeordnete. Union will das Regelungslabyrinth verlassen Die Verfahren würden vereinfacht, „ohne unsere äußerst hohen Umweltstandards abzubauen“, sagte Daniel Kölbl (CDU/CSU). Das sei „gelebter Bürokratieabbau“. Es brauche keine Verpflichtung für eine vorgeschaltete Raumverträglichkeitsprüfung – ebenso wenig wie die Verpflichtung für eine formalisierte Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Linienbestimmung und ein planungsrechtliches Erfordernis bei der Elektrifizierung von Bahnstrecken bis zu 60 km Länge. „Es wird Zeit, dass wir dieses verrückte Regelungslabyrinth verlassen, das unser ganzes Land lähmt“, sagte Kölbl. Dieser „Bürokratie-Bockmist“ müsse beendet werden. Grüne: Die Regierung schleift den Umweltschutz Die Bundesregierung stelle Autobahnneubau, Bundesstraßenneubau und neue Lkw-Stellplätze pauschal in das überragende öffentliche Interesse, kritisierte Swantje Michaelsen (Bündnis 90/Die Grünen). Sie schleife den Umweltschutz, um neue Autobahnen ohne Widerstände durchdrücken zu können. „Dabei müssten sie eigentlich mit voller Kraft Straßen sanieren“, sagte Michaelsen. Zudem mache die Bundesregierung Umweltverbände fälschlicherweise zum Sündenbock für langjährige Prozesse. Dabei zeigten die Zahlen sehr deutlich, dass nur ein sehr kleiner Teil der Projekte durch Klagen ausgebremst werde. Michaelsen sprach mit Blick auf die Bahnneubaustrecke Hamburg-Hannover von fehlendem Mut zu politischen Entscheidungen. Seit Jahren schiebe Schwarz-Rot dieses Projekt vor sich her. Dabei brauche gerade die Schiene „Neubauprojekte und Beschleunigung“. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzentwurf sollen wesentliche Verkehrsinfrastrukturen in das überragende öffentliche Interesse gestellt werden. Damit will die Regierung klarstellen, dass diese Verkehrsinfrastrukturen der öffentlichen Sicherheit und den Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung dienen und einen Schutzgütervorrang genießen. Davon erfasst sind dem Entwurf zufolge auch alle Maßnahmen der Verkehrsinfrastruktur, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden. Auch werde ein einheitliches Verfahrensrecht für alle Infrastrukturen bei Planfeststellungsverfahren geschaffen, was die Rechtsanwendung erleichtern solle. Verfahrensdopplungen im Verkehrsbereich werden gestrafft Verfahrensdopplungen im Verkehrsbereich durch Raumordnungsverfahren und Linienbestimmung sollen gestrafft – Genehmigungsverfahren für die Modernisierung der Schieneninfrastruktur sowie Kreuzungsmaßnahmen vereinfacht werden. Geplant ist auch, die Umsetzung von vielfältigen Vorgaben des Natur- und Umweltschutzes in der Praxisanwendung zu vereinfachen. Für bestimmte Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse werde für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung verankert, heißt es. Die Umweltverträglichkeitsprüfungs-Pflichten sollen zudem für weitere Schienenmaßnahmen vereinfacht werden. (hau/26.02.2026)
Viele öffentliche Aufträge soll es künftig nur für Firmen mit guten Bedingungen für Beschäftigte geben. Die schwarz-rote Mehrheit im Parlament hat zugestimmt - einige aber nur zähneknirschend.
Das britische Legal-Tech-Startup Lawhive hat in einer Series-B-Finanzierungsrunde 60 Millionen US-Dollar aufgenommen, um seine Expansion in den USA voranzutreiben. Angeführt wurde die Runde von Mitch Rales, Mitgründer der Danaher Corporation. Weitere Investoren sind TQ Ventures, GV, Balderton Capital sowie Jigsaw, Anton Levy und LTS.
Lawhive kombiniert eine KI-gestützte Technologieplattform mit einem Netzwerk von Anwälten und positioniert sich als effizientere und kostengünstigere Alternative zu klassischen Kanzleien im Bereich Verbraucherrecht. Das Unternehmen ist bereits in 35 US-Bundesstaaten aktiv und strebt nun eine landesweite Präsenz an. Nach eigenen Angaben liegt der Jahresumsatz inzwischen bei über 35 Millionen US-Dollar; innerhalb eines Jahres habe sich das Geschäft etwa verzehnfacht.
CEO und Co-Founder Pierre Proner äußert sich wie folgt: „Alltägliche Rechtsangelegenheiten bleiben für Millionen von Menschen kostspielig und unvorhersehbar, während Anwälte durch manuelle Prozesse eingeschränkt werden, die ihre Effizienz und die Skalierung ihrer Kanzleien begrenzen. KI macht es endlich möglich, einen Durchbruch bei der Bereitstellung von Rechtsdienstleistungen für Verbraucher:innen mit der Geschwindigkeit und Beständigkeit zu erzielen, die Menschen erwarten.“
Mit dem frischen Kapital will Lawhive seine Marktposition im stark fragmentierten US-Rechtsmarkt ausbauen, zusätzliche Rechtsgebiete erschließen und sowohl das Anwaltsnetzwerk als auch die technologische Infrastruktur weiter skalieren.
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Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages teilt mit: Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages hat sich in den vergangenen Monaten intensiv mit dem Thema „Sharenting und Kinderinfluencer – Kommerzialisierung von Kindheit“ befasst. In ihrer 11. Sitzung am 25. Februar 2026 hat sie hierzu eine Stellungnahme verabschiedet. Darin werden Risiken für Kinder benannt und konkrete Vorschläge unterbreitet, wie ihre Persönlichkeitsrechte und ihr Schutz im digitalen Raum gestärkt werden können. Dem Vorsitzenden der Kinderkommission, Michael Hose, MdB, ist dabei eine Klarstellung besonders wichtig: „Kinder sind keine Klicks. Sie haben ein Recht auf Schutz, Privatsphäre und eine ungestörte Persönlichkeitsentwicklung – auch im digitalen Raum. Es geht ausdrücklich nicht darum, Eltern das private Teilen von Kinderfotos zu verbieten. Viele Familien gehen verantwortungsvoll mit sozialen Medien um. Problematisch wird es dort, wo das Privatleben von Kindern systematisch öffentlich vermarktet und wirtschaftlich genutzt wird. Wenn intime Momente, Krankheiten oder emotionale Ausnahmesituationen vor einem großen Publikum dargestellt und mit Werbeeinnahmen verknüpft werden, kann das die Würde und die Entwicklung eines Kindes beeinträchtigen. Hier besteht Handlungsbedarf. Mit unserer Stellungnahme wollen wir einen Beitrag leisten, Kinder besser vor digitaler Ausbeutung zu schützen, ihre Persönlichkeitsrechte zu stärken und eine sachliche Debatte über Verantwortung im digitalen Familienleben zu führen.“ Die Stellungnahme ist unter https://www.bundestag.de/resource/blob/1150242/21-05-Stellungnahme-zum-Thema-Sharenting-.pdf abrufbar. Weitere Drucksachen zur Arbeit der Kinderkommission finden Sie unter https://www.bundestag.de/ausschuesse/a13_Bildung-Familie-Senioren-Frauen-und-Jugend/kiko/Kommissionsdrucksachen.
Nach der Einigung der schwarz-roten Koalition auf Eckpunkte für die Reform des Gebäudeenergiegesetzes warnen die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke im Bundestag vor einer Verfehlung der Klimaziele und hohe Energiepreisen. In einer Debatte über zwei Anträge zur Klima- und Energiepolitik, in denen die Grünen einen „Klimaturbo für Deutschland“ (21/4271) und die Linken „bezahlbaren Strom für die Menschen und das Klima“ (21/4273) fordern, kritisierten sie die Bundesregierung scharf und warfen ihr eine „verantwortungslose“ Klima- und Energiepolitik vor. Im Anschluss wurden die Anträge zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Der Antrag der Grünen soll federführend im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beraten werden, der Antrag der Linken federführend im Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Grüne: Koalition bremst die Energiewende aus „Ihr Kurs ist Zerstörung“, sagte Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge (Bündnis 90/Die Grünen) mit Blick auf Eckpunkte: Die Koalition versuche nicht einmal mehr, beim Klimaschutz zu liefern. „Sie machen schlichtweg alles kaputt.“ Die geplante Änderung laufe darauf hinaus, dass Klimaschutz abgeschafft werde und das Heizen für die Menschen im Land teurer werde. Die vorgesehene Quote für Biomethan und Wasserstoff werde die Preise insbesondere für Mieter in die Höhe treiben. Dröge hielt zudem der Union und insbesondere dem früheren Koalitionspartner SPD vor, wider besseres Wissen die Energiewende auszubremsen und damit Deutschland weiterhin in Abhängigkeit von Gasimporten zu halten. Das sei unverantwortlich und gefährlich – was passiere, wenn die Versorgung gekappt werde, habe die Vergangenheit bereits gezeigt, so Dröge mit Blick auf die Abhängigkeit von russischem Gas im Ukrainekrieg. Nun wachse die Anhängigkeit von den USA. Union: Klimaschutz braucht Akzeptanz Andreas Jung (CDU/CSU) wies die Vorhaltungen zurück und forderte die Grünen zu mehr Selbstkritik auf. Deren Klimapolitik und vor allem das Heizungsgesetz habe der „Akzeptanz für den Klimaschutz in Deutschland“ massiv geschadet. Klimaschutz müsse verbunden werden mit wirtschaftlicher Stärke und sozialer Akzeptanz, daran sei die Ampel gescheitert. Schwarz-Rot hingegen wolle die Menschen für den Klimaschutz zurückgewinnen. Anders als die Grünen, die Klimaschutz nur über grünen Strom vorantreiben wollten, werde die Bundesregierung auch die „Potenziale von grünen Gasen“ nutzen. „Sie haben die Bioenergie gedeckelt, wir entfesseln sie.“ Die Bundesregierung stehe zu den Klimazielen – um die Erneuerbaren erfolgreich zu machen, müssten aber die Weichen im Strom- und auch im Wärmebereich - mit der Reform des Gebäudeenergiegesetzes – neu gestellt werden. AfD: Turbo für Wirtschaft und Wohlstand zünden Ingo Hahn (AfD) lehnte die Forderungen nach einem „Klima-Turbo“ ab. Wie das aussehen könne, hätten die drei Jahre Ampel-Regierung gezeigt: „Die Wirtschaft im Sinkflug, immer weiter steigende Preise und eine Deindustrialisierung, die unser Land in einen Ruin führt, während der globale CO2- Ausstoß von Ihren Maßnahmen unbeeindruckt bleibt“, hielt Hahn Dröge vor. Die Union lobte er für die geplante „Abschaffung des Habeckschen Heizungsgesetzes“, forderte aber mehr: „Weg mit den Klimagesetzen, runter mit der CO2-Bepreisung, zünden Sie jetzt den Turbo für Wirtschaft und Wohlstand. SPD: Klimaschutz nicht gegen Industrie ausspielen Jakob Blankenburg (SPD) räumte angesichts des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Klimaschutz Lücken im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung ein und kündigte an, den Richterspruch ernst zu nehmen. Bundesumweltminister Schneider werde bis Ende März ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen. Dafür brauche es aber keine „Oppositionscheckliste“, wie sie die Grünen mit ihrem Antrag vorgelegt haben, sondern man habe ein „eigenes tragfähiges Konzept“, unterstrich der Sozialdemokrat. Er verwies aber auch darauf, dass das vom Gericht als unzureichend beurteilte aktuelle Klimaschutzprogramm unter einem grünen Minister erarbeitet worden sei. Blankenburg wehrte sich gegen Kritik, mit der Gebäudeenergiegesetz-Reform Mieter und Industrie zu schaden. Das Eckpunktepapier sei noch kein Gesetzentwurf. Letzterer müsse noch mit „konkreten Maßnahmen und Initiativen“ unterlegt werden. Um die Lasten der Transformation fair zu gestalten, werde es sozial gestaffelte Förderungen geben. Gleichzeitig brauche es eine „kluge Industriepolitik“. Wer Klimaschutz gegen Industrie ausspiele, verliere am Ende beides, so Blankenburg. Linke fordert sozial gerechten Klimaschutz Dr. Fabian Fahl (Die Linke) hielt der Bundesregierung dennoch vor, „ihre Hausaufgaben“ nicht zu machen. Das Bundesverfassungsgericht habe deren Klimaschutzpolitik das „Prädikat verfassungswidrig“ verpasst. Tatsächlich habe aber bislang keine Bundesregierung ein verfassungskonformes Klimaschutzgesetz angestrebt, monierte der Linken-Angeordnete. Und das, obwohl die Welt auf eine Erderwärmung von drei Grad „zurast“ und die Zerstörung lebenswichtiger Ökosysteme fortschreite. Fahl verwies auf die Kosten des vergangenen Hitzesommers, die eine Studie der Europäischen Zentralbank auf 43 Milliarden beziffert habe. Die Wirtschaft sei abhängig von der „physikalischen Realität“, daher brauche es schon lange einen „Klima-Turbo“, allerdings nicht in Form eines grünen Kapitalismus, wie ihn die Grünen wollten. Fahl sprach sich dafür aus, „sozial gerechten Klimaschutz rechtlich verbindlich zu verankern“ durch ein Klimageld. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen fordert in ihrem Antrag (21/4271) einen „Klima-Turbo für Deutschland“. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht am 29. Januar die bisherigen Maßnahmen als zu unzureichend beurteilt hatte, um die gesetzlichen Klimaschutzziele zu erreichen, dringen die Abgeordneten nun auf Nachbesserungen. Sie fordern die Bundesregierung auf, ein Klimaschutzprogramm 2026 vorzulegen, das die gesetzlichen Klimaziele für die Jahre 2030 und 2040 einhält. Dazu solle zuerst der Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent zu beschleunigt werden. Die Bundesregierung müsse Planungssicherheit für Investitionen gewährleisten und Netze und Speicher zügig ausbauen, heißt es im Antrag. Zudem verlangen die Abgeordneten, das sogenannte Netzpaket wegen seiner „verheerenden Wirkung auf den Fortschritt der Energiewende“ zurückzuziehen. Darüber hinaus dringen die Grünen mit Blick auf die Industrie auf „verlässliche Rahmenbedingungen für Klimaneutralität“. Grüne Leitmärkte sollten dazu gestärkt, Klimaschutzverträge ausgebaut und marktwirtschaftliche Instrumente wie der Emissionshandel „wirksam und fair ausgestaltet“ werden. "Klare Regeln für energetische Sanierung schaffen" Im Gebäudesektor soll das Klimaschutzprogramm nach dem Willen der Grünen „klare und stabile Regeln“ für erneuerbare Wärme und energetische Sanierung schaffen. Insbesondere solle die 65-Prozent-Regel für erneuerbares Heizen im Gebäudeenergiegesetz beibehalten werden, heißt es im Antrag. Bestehende Förderprogramme sollen verlässlich weiterfinanziert und sozial ausgestaltet werden. Zudem soll die Europäische Gebäuderichtlinie fristgerecht bis Ende Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden, verlangen die Grünen. Weitere Forderungen zielen unter anderem auf eine klimafreundliche Mobilität, etwa durch ein günstigeres Deutschlandticket, die Absicherung des natürlichen Klimaschutzes und den Abbau klima- und umweltschädlicher Steuervergünstigungen und Subventionen. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, für „bezahlbaren Strom“ für alle Verbraucher zu sorgen. In ihrem Antrag (21/4273) verlangen die Abgeordneten unter anderem verschiedene Gesetze, zum Beispiel für die Absenkung der Stromsteuer von 2,05 Cent pro Kilowattstunde auf das europarechtlich zulässige Minimum von 0,1 Cent pro Kilowattstunde für Privatpersonen und 0,05 Cent pro Kilowattstunde für Unternehmen. Gefordert wird auch ein Gesetz zur Einrichtung einer öffentlichen Monitoring-Stelle und zur Preiskontrolle für Energieprodukte und -dienstleistungen sowie ein Gesetz, das vorsieht, für Menschen im Grundsicherungsbezug „die tatsächlichen Energiekosten außerhalb der Regelbedarfe in angemessener Höhe vollständig zu übernehmen“. Darüber hinaus sollen „schutzbedürftige Kundinnen und Kunden“ eine Grundversorgung mit Strom erhalten und Stromsperren bei Zahlungsunfähigkeit von Verbrauchern verboten werden. Der Strommarkt soll dahingehend verändert werden, dass das Merit-Order-Prinzip, bei dem aktuell das teuerste noch benötigte Kohle- oder Gaskraftwerk den Einheitspreis für den gesamten Strom bestimmt, zugunsten erneuerbarer Energien umgestellt wird. Außerdem verlangen die Abgeordneten der Linken, dass die Stromübertragungsnetze in die Verantwortung der öffentlichen Hand übergehen. (sas/nki/irs/26.02.2026)