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Wochenzeitung „Das Parlament“ - Kathrin Gebel (Linke): „Wir haben es mit einer Epidemie an Gewalt gegen Frauen zu tun“

Vorabmeldung zu einem Interview in der nächsten Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag 28. Februar 2026) - Bei Nennung der Quelle frei zur sofortigen Veröffentlichung - Die frauenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Kathrin Gebel, fordert weitreichende strukturelle Maßnahmen im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen und kritisiert die von der Bundesregierung geplante Einführung einer elektronischen Fußfessel als unzureichend. „Wir haben es mit einer Epidemie an Gewalt gegen Frauen zu tun. Es ist geschlechtsspezifische, strukturelle Gewalt“, sagte sie im Interview mit der Wochenzeitung „Das Parlament“. Einzelmaßnahmen wie eine elektronische Aufenthaltsüberwachung in Hochrisikofällen könnten zwar in Einzelfällen schützen, seien aber „nicht die grundlegende Veränderung, die wir eigentlich brauchen“, so die Abgeordnete. Neben besseren Schutzmechanismen brauche es eine gesicherte Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen sowie spezialisierte Gerichte. Der Bundestag will am Freitag in erster Lesung über einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten. Vorgesehen ist, dass Familiengerichte in Hochrisikofällen Gewalttäter künftig zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können. Mit dieser elektronischen Aufenthaltsüberwachung sollen Annäherungsverbote kontrolliert werden. Mit Blick auf diese geplante Änderung im Gewaltschutzrecht erklärte Gebel, ein GPS-Signal bedeute „nicht Sicherheit“. Die Hälfte der Betroffenen verbleibe in gewaltvollen Partnerschaften, weil es teilweise keine andere Möglichkeit gebe, den Lebensunterhalt zu sichern: „Da wird eine Fußfessel nicht viel dran ändern.“ Das von der Bundesregierung als Vorbild angeführte spanische Modell werde auf die elektronische Überwachung verkürzt, kritisierte sie. Tatsächlich handele es sich dabei um ein umfassenderes Maßnahmenpaket, das unter anderem die ökonomische Unabhängigkeit von Frauen fördere und spezialisierte Gerichte vorsehe. Auch in Deutschland brauche es spezialisierte Familiengerichte sowie verbindliche Fortbildungen für Richterinnen und Richter im Umgang mit häuslicher und Partnerschaftsgewalt. Kritisch äußerte sich Gebel zudem zur vorgesehenen Stärkung der Täterarbeit. Verpflichtende Trainings und Beratungen seien grundsätzlich sinnvoll. „Leider sind im Gesetzentwurf keine Vorschläge enthalten, wie Standards für eine solche Arbeit gesichert werden können“, sagte sie. Das Interview im Wortlaut: Das Parlament: Das Lagebild des Bundeskriminalamts zur häuslichen Gewalt zeigt erneut eine Zunahme bei innerfamiliärer Gewalt und bei Gewalt in Partnerschaften. Opfer sind vor allem Frauen. Wie bewerten Sie die Situation? Kathrin Gebel: Wir haben es mit einer Epidemie an Gewalt gegen Frauen zu tun. Es ist geschlechtsspezifische, strukturelle Gewalt, die an vielen Orten in unserer Gesellschaft fortgesetzt wird. Die LeSuBia-Studie, eine Dunkelfeldstudie des Bundeskriminalamts, zeigt, dass der Anstieg an häuslicher Gewalt eben kein statistischer Effekt ist, der durch vermehrtes Anzeigen ausgelöst wird. Tatsächlich wird wenig angezeigt. Das ist, auch was das Vertrauen in staatliche Institutionen betrifft, ein gravierender Befund. Wir müssen uns fragen, warum Frauen sich nicht auf den Staat verlassen können, wenn es darum geht, sie zu schützen. Das Parlament: Wie erklären Sie sich denn den Anstieg der Zahlen und den Umstand, dass jeden zweiten Tag ein Mann versucht, seine Partnerin oder Ex-Partnerin umzubringen? Per se leben wir ja in einer zivilisierten Gesellschaft … Kathrin Gebel: Das mag sein. Aber wir sind auch eine Gesellschaft, die eine 8.000 Jahre alte Geschichte mit dem Patriarchat hat. Das lässt sich nicht ohne Weiteres in 100 Jahren auflösen, auch wenn die feministische Bewegung in den vergangenen Jahrzehnten viel erreicht hat. Wir müssen uns auch klarmachen, dass diese Gewalt auch eine Funktion in unserer Gesellschaft erfüllt. Das Parlament: Inwiefern? Kathrin Gebel: Wir haben eine geschlechtsbasierte Arbeitsteilung. Frauen übernehmen immer noch das Gros der Sorgearbeit in Deutschland und der reproduktiven Arbeit, also der Arbeit, die notwendig ist, um Arbeitskraft wiederherzustellen und die daher für das Funktionieren unserer Gesellschaft absolut notwendig ist. Diese Arbeit ist unbezahlt. Besonders häufig wird Gewalt gegen Frauen in Situationen angewendet, in denen sie über sich selbst bestimmen und aus Geschlechterrollen ausbrechen wollen. Beispielsweise in Situationen, in denen sie körperliche Selbstbestimmung ausüben wollen, etwa über ihre Schwangerschaften, oder in denen sie die Kontrolle über ihr Leben ausüben wollen, wenn sie zum Beispiel einen Arbeitsplatz aufgeben oder anfangen wollen zu arbeiten. Wir müssen an vielen Stellen zudem feststellen, dass wir durch staatliche Institutionen, durch unser Steuersystem die ökonomische Ungleichheit weiter fortschreiben und damit auch Gewalt befeuern. Und es ist natürlich viel schwieriger, sich aus einer gewaltvollen Situation zu lösen, wenn es einfach nicht genug bezahlbaren Wohnraum gibt. Es ist ein strukturelles Problem. Wir werden es mit einzelnen Maßnahmen nicht effektiv bekämpfen können. Das Parlament: Die Bundesregierung will mit Änderungen im Gewaltschutzgesetz in Hochrisikofällen Gewalttätern eine Fußfessel anlegen lassen und so eine Aufenthaltsüberwachung ermöglichen. Ihre Fraktion sieht diese Maßnahme skeptisch. Warum? Kathrin Gebel: Wir erhoffen uns davon nicht viel. Durch eine Kleine Anfrage konnten wir feststellen, dass in den Bundesländern, wo es diese elektronische Aufenthaltsüberwachung bereits gibt, diese seit 2017 nur rund 100-mal im Kontext von häuslicher Gewalt eingesetzt worden ist. Zudem wissen wir aus Angaben der Frauenhauskoordinierung, dass die allermeisten gewaltbetroffenen Frauen keinen Gewaltschutzantrag beim Familiengericht einreichen. Die Hälfte der Betroffenen verbleibt auch in gewaltvollen Partnerschaften, weil es teilweise keine andere Möglichkeit für sie gibt, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Da wird eine Fußfessel nicht viel dran ändern. Diese Fußfessel kann Betroffene in spezifischen Einzelfällen schützen und das ist auch gut. Aber sie ist eben nicht die grundlegende Veränderung im Sinne des spanischen Modells, die wir eigentlich brauchen. Das Parlament: Die Koalition verweist ebenfalls auf das spanische Modell. Das halten Sie für zu kurz gegriffen? Kathrin Gebel: Absolut. Eine elektronische Aufenthaltsüberwachung als Einzelmaßnahme kann nicht als spanisches Modell verkauft werden. Ein GPS-Signal bedeutet nicht Sicherheit. Beim spanischen Modell handelt es sich um ein sehr großes Maßnahmenpaket, das die ökonomische Unabhängigkeit von Frauen fördert, das öffentliche Aufklärungskampagnen beinhaltet – und das vor allem spezialisierte Gerichte beinhaltet. Das Parlament: Was muss an deutschen Familiengerichten aus Ihrer Sicht passieren? Kathrin Gebel: Wir brauchen ebenfalls spezialisierte Gerichte wie etwa im Bereich der Finanzkriminalität. Wir machen an vielen Stellen die Erfahrung, dass Familiengerichte, an denen über die elektronische Aufenthaltsüberwachung und auch den Gewaltschutzantrag entschieden wird, nicht die Fachkenntnis haben, um zum Beispiel Täterstrategien zu erkennen. Auch fehlt es an Kapazitäten, um angemessen auf häusliche Gewalt zu reagieren. Frauen wird mittlerweile von ihren Anwältinnen und Anwälten teils abgeraten, in familiengerichtlichen Verfahren, etwa bei Sorge- und Umgangsrechtsfragen, Gewalt überhaupt zu thematisieren, weil es sich negativ auf den Prozess auswirken kann. Dazu braucht es auch verbindliche Fortbildungen für die Richterinnen und Richter. Das Parlament: Auch die Täterarbeit will die Bundesregierung mit ihrem Entwurf stärken. Gewalttäter sollen zu Trainings oder Beratung verpflichtet werden … Kathrin Gebel: Das ist grundsätzlich eine sinnvolle Maßnahme. Leider sind im Gesetzentwurf keine Vorschläge enthalten, wie Standards für eine solche Arbeit gesichert werden können. Viele Gewaltschutzverbände befürchten, dass es seitens der Bundesregierung am Ende bei einer Alibimaßnahme bleiben wird. Und es geht natürlich nicht nur um Standards, sondern auch um den finanziellen Rahmen dieser Täterarbeit. Das Parlament: Die Bundesregierung will aus dem Infrastruktur-Sondervermögen Millionen für Investitionen in Frauenhäuser zur Verfügung stellen, verweist aber grundsätzlich auf die Zuständigkeit der Länder in diesem Bereich. Das überzeugt Sie vermutlich nicht, oder? Kathrin Gebel: Nein, die Länder und Kommunen können das nicht allein stemmen. Wir sind natürlich froh, dass unserer Forderung im Haushaltsausschuss nach mehr Mitteln für die Förderung und Sanierung von Frauenhäusern entsprochen wurde. Trotzdem muss der Bund mehr unterstützen. In den von Ländern und Kommunen finanzierten Beratungsstellen arbeiten hochqualifizierte Beraterinnen zu absolut geringen Löhnen und unter prekären Bedingungen mit Kettenbefristungen, da die Finanzierung nicht langfristig gesichert ist. Auch das in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedete Gewalthilfegesetz ändert daran nichts, da die Finanzierung durch den Bund auch nur bis 2036 gesichert ist. Deshalb brauchen wir auch eine Vermögenssteuer. Diese würde den Ländern zugutekommen und die Finanzierung von Gewalthilfe sichern. Das Parlament: In dem Antrag Ihrer Fraktion werden besondere Regelungen für migrantische Frauen gefordert. Warum ist Ihnen das wichtig? Kathrin Gebel: Wir können eine Intersektionalität in der Betroffenheit von Gewalt beobachten. Zum Beispiel sind Frauen mit einem unsicheren Aufenthaltsstatus auf eine ganz andere Weise betroffen. Wenn es uns darum geht, Gewalt gegen Frauen wirksam zu bekämpfen, müssen wir auch über Maßnahmen sprechen, wie zum Beispiel ein eheunabhängiges Aufenthaltsrecht für gewaltbetroffene Frauen oder die Aufhebung der Residenzpflicht für geflüchtete Frauen. Zur Person: Kathrin Gebel ist frauenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke. Sie sitzt seit 2025 im Deutschen Bundestag. Das Interview führte Sören C. Reimer.

Inge Gräßle: Mehr Selbst­bewusstsein würde Europa gut zu Gesicht stehen

Ein bisschen mehr Selbstbewusstsein würde Europa gut zu Gesicht stehen angesichts der globalen wirtschaftlichen Verwerfungen, findet Dr. Inge Gräßle (CDU/CSU), Leiterin der deutschen Delegation zur Interparlamentarischen Konferenz über Stabilität, wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung in der Europäischen Union (SWKS), die am 23. und 24. Februar 2026 zu ihrer Frühjahrstagung in Brüssel zusammenkam. „Wir sind eine weltweit führende Wirtschaftsmacht“, die momentan 40 Abkommen mit 80 Ländern unterhält. Vor allem die Mitgliedstaaten hätten es nun in der Hand, den noch stark zersplitterten gemeinsamen Binnenmarkt weiter zu entwickeln, um den europäischen Volkswirtschaften weitere Vorteile zu verschaffen. „Dazu müssen sich die Mitgliedsstaaten gegenseitig die Angst voreinander nehmen. Nur Mut!“, fordert Gräßle. Im Interview spricht die Haushaltspolitikerin, die im Deutschen Bundestag den Wahlkreis Backnang-Schwäbisch Gmünd vertritt, über die Stimmung auf der Tagung, erteilt dem Ruf nach immer mehr Geld eine Absage und verrät ein Rezept, wie EU-Finanzverhandlungen effizienter werden können. Das Interview im Wortlaut: Frau Dr. Gräßle, die EU, eine starke Handelsmacht in einem in Bewegung geratenen geopolitischen Gefüge: Wie schlägt sich Europa zwischen US-Protektionismus und neuen Handelsabkommen? Was sagen die Parlamentarier: Haben EU, Kommission und Mitgliedstaaten, den richtigen Weg eingeschlagen, um den Kontinent wettbewerbsfähig zu halten? Beispielsweise, indem neue Freihandelsabkommen abgeschlossen, bestehende aktualisiert werden? Wir sind nicht das Würstchen im Sandwich, von mindestens zwei Seiten unter Druck, sondern eine weltweit führende Wirtschaftsmacht – die sich ab und an kleiner macht, als sie ist. Der US-Präsident testet die Geduld aller! Wir sollten trotz allem bei unserer Linie bleiben: der offenen Märkte, dem regelbasierten Handel und der Diversifizierung von Partnerschaften. Bislang 40 Abkommen mit 80 Partnerländer sind eine großartige Sache, ein wichtiger Baustein, um Lieferketten zu sichern, Abhängigkeiten zu reduzieren und neue Wachstumsimpulse zu schaffen. Aber da geht noch mehr. Wettbewerbsfähigkeit wird übrigens nicht (nur) über Außenhandel definiert – sie beginnt mit nationalen Standortbedingungen, dem europäischen Binnenmarkt, der Lust auf Innovation, marktfähigen Energiepreisen und Bürokratieabbau. Allerdings hat ausgerechnet das EU-Parlament das Mercosur-Abkommen noch einmal ausgebremst … Unfassbar! Endlich kam es zur Ratifizierung - und dann versenken Teile der demokratischen Mitte das Inkrafttreten! Hoffentlich haben alle ihre Lektion gelernt, denn da geht es um Glaubwürdigkeit und um ernsthafte Politik. Wenn die Mitte die Antieuropäer und Populisten noch toppt, dann kann es nur noch abwärts gehen… Verflechtung nach außen, mit anderen, ist das eine. Damit zeigt die EU dem Protektionismus die rote Karte. Aber es gibt ja noch die Hausaufgaben im Inneren zu erledigen, im Binnenmarkt. Führen die globalen Disruptionen und Schocks jetzt zu einem kooperativeren Zusammenwirken der EU-Mitgliedstaaten, beispielsweise, um noch bestehende interne Handelshemmnisse abzubauen? Die letzten Studien, Draghi und Letta eingeschlossen, haben uns eigentlich nichts Neues berichtet. In vielen Bereichen – etwa Energie, Kapitalmarkt oder digitale Dienstleistungen – ist der sogenannte gemeinsame Markt weiter sehr zersplittert. In anderen Bereichen grenzüberschreitender Dienstleistungen, etwa dem Kundendienst bei Maschinen oder dem Tätigwerden von Forschern in anderen Mitgliedsstaaten, kamen sogar neue Hürden wie die A1-Bescheinigungen dazu, die erhebliche Bürokratie auslösen und den Binnenmarkt beschädigen - und den Glauben daran, dass wir wirklich was Gemeinsames machen wollen. Das abzubauen, wäre wirksamer als alle neuen Förderprogramme oder Subventionen zusammen. Dazu müssen sich die Mitgliedsstaaten gegenseitig die Angst voreinander nehmen. Nur Mut! Anmerkung der Redaktion: Enrico Letta, Präsident des Jacques Delors Instituts, ehemaliger italienischer Ministerpräsident, 2024 Verfasser des Berichts über die Zukunft des europäischen Binnenmarktes; Mario Draghi, 2011 bis 2019 Chef der Europäischen Zentralbank, Ökonom, italienischer Ministerpräsident, 2025 Verfasser des Draghi-Berichts zur europäischen Wettbewerbsfähigkeit; A1-Bescheinigungen zur Sozialversicherung im Heimatland. Auf der Frühjahrstagung der SWKS wurde darüber diskutiert, wie die EU wettbewerbsfähiger, technologisch unabhängiger werden und ihr wirtschaftliches Wachstum steigern kann. Welche Rahmenbedingungen müssten dazu von der EU gesetzt werden? Erst einmal braucht es den Willen der EU-Mitgliedsstaaten, die EU-Regulierung für eine bessere Wettbewerbsfähigkeit auch umzusetzen. Ergänzend kommen Förderprogramme für eine starke Forschung und Innovation, auch hier liegt das Geheimnis des Erfolgs in der Konsequenz der Umsetzung. Vorankommen müssten wir dringend beim Bürokratieabbau und schnelleren Genehmigungsverfahren, und ernst machen mit dem klugen Umbau von „Natura2000“ und weg von immer mehr Umweltauflagen. Einheitliche Standards im digitalen Binnenmarkt sind überfällig. Also, viele Baustellen; gerade bei der Digitalisierung müssen wir die internationale Auseinandersetzung mit den GAFA führen, um überhaupt noch selbst handlungsfähig zu sein. Anmerkung der Redaktion: Natura2000 weist grenzüberschreitende Naturschutzgebiete in der EU aus; GAFA steht für die Technologiekonzerne Google, Apple, Facebook/Meta, Amazon Passt das institutionelle Gefüge von Kompetenzzuweisungen zwischen Kommission und Mitgliedstaaten noch, um den aktuellen und künftigen Herausforderungen gerecht zu werden? Ja. Ich werbe für starke europäische Institutionen. Die Krise der EU ist vor allem die Krise der Mitgliedsstaaten. Ihnen mehr Entscheidungsmacht zu übertragen bedeutet: noch mehr Krise. Das heißt nicht, dass nicht auch die etablierten Verfahren zwischen den EU-Institutionen verbessert werden könnten, vor allem im Hinblick auf weitere EU-Beitritte. Als Haushaltspolitikerin schauen Sie im Deutschen Bundestag, aber auch auf EU-Ebene, in der SWKS, auf solide Finanzen und vertreten die Interessen Deutschlands. Wird der reformierte Stabilitäts- und Wachstumspakt der EU von der EU-Kommission weiterhin im Sinne seiner Ursprungsidee umgesetzt? Das heißt, die Mehrausgaben für Verteidigung müssen ja irgendwie untergebracht werden, bei gleichzeitiger Wahrung finanzpolitischer Stabilität… Die Kommission hat in Sachen Verteidigungsausgaben eine wichtige und richtige Entscheidung getroffen. Deshalb ist es wichtig, dass sie für die anderen Ausgaben Haushaltsdisziplin in den Mitgliedsstaaten anmahnt und die Instrumente des Pakts gegebenenfalls auch anwendet. Sonst sehen wir die nächste europäische Finanzmarktkrise am Horizont heraufziehen. Die Frage, ob die Finanzmärkte der Schuldentragfähigkeit der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten vertrauen, müssen alle unbedingt ernst nehmen, gerade auch die nationalen Parlamente. Was entgegnen Sie Befürwortern gemeinsamer europäischer Haftung oder gar gemeinsamer europäischer Schulden? Das hilft nicht, setzt die falschen Anreize und führt zur Entlastung Einzelner auf Kosten aller. Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitgliedstaats bleibt das zentrale Prinzip. Der Haushaltsausschuss befasste sich mit der Finanzierung des EU-Haushaltes, des nächsten sogenannten Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR). Wie blicken die Parlamentarier auf die Verhandlungen zum kommenden EU-Finanzrahmen? Wir Deutsche sind uns einig, dass die EU so wie bisher nicht weiter machen kann. Bei der SWKS-Konferenz haben wir allerdings genau die Reden gehört, die eigentlich immer gehalten werden: Schickt mehr Geld! Mehr für die bislang klassischen EU-Bereiche, mehr für die bisherigen Nehmerländer - die wir genau so aber nicht mehr finanzieren können. Die „Zeitenwende“ scheint weit weg - und trotzdem muss es genau darum gehen. Da wird es noch manches Treffen geben müssen, um in der Sache voranzukommen… Der Haushaltsausschuss hat sich zudem dieses Thema gestellt: Wie können die Einnahmeseite des Haushalts und das Eigenmittelsystem dazu beitragen die Ziele und Prioritäten der EU verwirklichen? Was genau verbirgt sich hinter dieser Fragestellung? Die Eigenmittelfrage ist die eigentlich heikle auf EU-Ebene. Es darf nicht neue Belastungen für unsere Unternehmen geben, damit die EU eine Finanzquelle findet. Die Frage ist, wie die Finanzierung des Haushalts mit politischen Zielen verknüpft werden kann. Eigenmittel sind nicht nur technische Einnahmequellen – sie setzen wirtschaftliche Anreize. Wichtig ist Transparenz und Fairness, damit neue Eigenmittel nicht als versteckte nationale Mehrbelastung wahrgenommen werden. Da wird der EU-Haushaltskommissar für seinen Vorschlag noch viel Überzeugungsarbeit leisten müssen. Für die Verteidigung wird jetzt viel Geld in die Hand genommen, auf mitgliedsstaatlicher Seite, aber auch seitens der EU. „Ohne Sicherheit ist alles nichts“, sagten Sie im herbst-Interview. Ohne Geld aber auch nicht, oder? Konnte sich die EU aus deutscher Sicht auf eine solide Lösung verständigen, wie der neue Verteidigungsfonds verwaltet werden soll? Bislang finanziert die EU nur die gemeinsame Forschung und Entwicklung. Wie immer streitet man um den Umfang der Mitsprache der Mitgliedsstaaten bei den Projekten. Daran hängt auch die Geschwindigkeit. Je mehr mitreden, desto langsamer. Man darf gespannt sein, was bei den Verhandlungen rauskommt. Aus deutscher Sicht ist wichtig, dass klare Governance-Strukturen bestehen und Haushaltskontrolle gewährleistet bleibt. Was beschäftigte die Parlamentarier der SWKS noch während ihrer Frühjahrstagung in Brüssel? Persönliche Gespräche am Rand der Tagung sind extrem wichtig: mit den Kolleginnen und Kolleginnen der anderen, nationalen Parlamente und auch den Europaabgeordneten. Deshalb werbe ich für eine gewisse Beständigkeit des Personenkreises unserer nationalen Delegation, damit auch wirklich ein Netzwerk aufgebaut werden kann. Und das Briefing bei unserem Ständigen Vertreter hilft, Verfahren und Abläufe besser einordnen zu können. Der „Elefant im Raum“ bei jeder Debatte der SWKS war die politische Instabilität in einzelnen EU-Mitgliedsstaaten, was die Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen zusätzlich erschwert. Das bringt die EU alle fünf Jahre in den Krisenmodus - den wir überwinden müssen. (ll/26.02.2026)

AfD fordert sofortige Verfügbarkeit innovativer Arzneimittel

Gesundheit/Antrag Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag, innovative Arzneimittel sofort verfügbar zu machen und die Preisbildung weiterzuentwickeln.

Grüne fordern Altersgrenze für Energydrinks

Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Antrag Die Grünen fordern in einem Antrag, eine Altersgrenze von 16 Jahren für Energydrinks und ähnliche Produkte einzuführen.

AfD-Fraktion fordert Moratorium für Covid-19-Impfstoffe

Gesundheit/Antrag Die AfD-Fraktion fordert eine Korrektur der Covid-19-Impfstoffpolitik und ein Moratorium für zugelassene mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19.

Experte betont Effekte der Klimaerwärmung auf Infektionen

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss Ein sektorübergreifendes Handeln für mehr Klimaresilienz forderte der wissenschaftliche Geschäftsführer des Helmholtz Zentrums für Infektionsforschung, Josef Penninger, vor dem Nachhaltigkeitsbeirat.

Notfallreform: Sachverständige sehen große Potenziale

Gesundheit/Anhörung Zur anstehenden Reform der Notfallversorgung haben sich die zu einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch geladenen Sachverständigen geäußert.

Vom Freizeitobjekt zum Militärgut: Genehmigungserfordernisse für Drohnen im Lichte aktueller Entwicklungen

CMS Hasche Sigle Blog - 26.02.2026

Nicht zuletzt der Krieg in der Ukraine zeigt, welche Bedeutung Drohnen für die moderne Kriegsführung gewonnen haben. Was vor wenigen Jahren noch primär als Freizeitobjekt galt, ist heute ein taktisch entscheidendes Instrument auf dem Gefechtsfeld. Für Hersteller und Ausführer von Drohnen, die auch militärisch eingesetzt werden, können sich bisweilen komplexe rechtliche Folgefragen stellen.

Drohnen können nach deutschem und europäischem Recht reguliert sein

Die Übergänge von der Nutzung ziviler Drohnen hin zum Einsatz im Krieg sind fließend und die rasante technische Entwicklung von Drohnen wird – wenn überhaupt – nur mit zeitlicher Verzögerung rechtlich abgebildet. Neben dem Einsatz kleiner, günstiger Drohnen zur Aufklärung werden Drohnen zunehmend auch als Träger von Waffen eingesetzt oder um andere Drohnen abzufangen, zumal dies deutlich günstiger als der Einsatz traditioneller Flugabwehrsysteme. Die Entwicklung führt zu (zeitweiliger) Rechtsunsicherheit und einer zunehmenden Komplexität bei der Einstufung der entsprechenden Güter und den damit verbundenen Genehmigungserfordernissen. Die zuständigen Behörden geben zunehmend Leitfäden und Merkblätter zur Hilfestellung heraus, weitere sind kurzfristig zu erwarten. Drohnen können unter bestimmten Umständen als Dual-Use Gut, Rüstungsgut oder Kriegswaffe gelten, woran verschiedene Genehmigungspflichten geknüpft sind.

Dual-Use-Güter, also solche, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke eingesetzt werden können, werden überwiegend auf EU-Ebene durch die Europäische Dual-Use Verordnung (EU 2021/821, Dual-Use Verordnung) geregelt. Sie ist in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar und enthält in Anhang I eine Auflistung von Gütern, inklusive Software und Technologie (im Folgenden insgesamt nur Güter), die als Dual-Use angesehen werden. Bei Drohnen handelt es sich häufig um Dual-Use-Güter, da sie sowohl für zivile Zwecke wie Fotografie, Landwirtschaft oder Logistik als auch für militärische Zwecke, beispielsweise Aufklärung oder Bewaffnung eingesetzt werden können. Wenn Güter nicht in der Dual-Use Verordnung gelistet sind, können sie dennoch genehmigungspflichtig sein nach der sogenannten Catch-All Regelung. Dies ist der Fall, wenn dem Ausführer bekannt ist oder bekannt sein muss, dass das Gut für militärische Zwecke in einem Embargoland bestimmt ist, im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen oder kerntechnischen Zwecken in bestimmten Ländern verwendet oder für digitale Überwachung im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen genutzt wird.

Rüstungsgüter sind Güter, die vorrangig oder ausschließlich einer militärischen Verwendung dienen. Sie sind durch das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) reguliert und abschließend in der Ausfuhrliste der AWV aufgezählt. Die Regulierung erfolgt also auf nationaler Ebene auf Basis der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union. Drohnen werden häufig als sogenannte „unbemannte Luftfahrzeuge“ eingestuft, wenn sie besonders konstruiert oder geändert sind für militärische Zwecke. Dies ist der Fall, wenn ein Gut bereits mit dem Zweck entworfen, geplant oder konstruiert wurde, der über den zivilen Gebrauch hinausgeht. Weder der Empfänger noch der Verwendungszweck sind für die Einstufung entscheidend, sondern allein die technischen Konstruktionsmerkmale.

Kriegswaffen stellen eine weitere Kategorie von regulierten Gütern dar und gelten als spezielle Rüstungsgüter, da alle Kriegswaffen zugleich auch Rüstungsgüter sind. Der Unterschied zwischen Kriegswaffen und Rüstungsgütern liegt darin, dass Kriegswaffen nur Waffen zur direkten Kriegsführung umfassen und der Zerstörung von Sachen oder Tötung von Menschen dienen, während Rüstungsgüter weiter gefasst sind und beispielsweise auch Fahrzeuge oder Schutzausrüstungen umfassen.

Kriegswaffen unterliegen im Vergleich zu Rüstungsgütern weitergehenden Beschränkungen. Sie werden durch das nationale Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) geregelt. Das KrWaffKontrG trat in seiner ursprünglichen Fassung bereits 1961 in Kraft und spiegelt den aktuellen technologischen Fortschritt nur noch bedingt wider. Dies zeigt sich insbesondere am Beispiel Drohnen. Auch wenn eine Überarbeitung der Kriegswaffenliste vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) angekündigt worden ist, bedarf es derzeit für die Eingruppierung von Drohnen noch einer konkreten Auslegung der Kriegswaffenliste. Drohnen und ihre Komponenten sind zwar nicht ausdrücklich in der Kriegswaffenliste genannt, können jedoch als „sonstige Flugkörper“ eingeordnet werden. Nach den Erläuterungen zur Kriegswaffenliste zählen hierzu auch Kampfdrohnen mit Zerstörungswirkung sowie deren gesondert erfasste Bestandteile, wie Gefechtsköpfe, Zünder und Abfeuereinrichtungen.

Zur genaueren Prüfung von Drohnen als Kriegswaffen hat das BMWE Ende 2025 das Merkblatt „Kriegswaffeneinstufung von Loitering-Munition und Drohnen“ herausgegeben, das Anhaltspunkte für die Einstufung von Kriegswaffen geben kann. Danach können Drohnen, die dazu bestimmt sind, bewaffnet zu werden und Waffen abzuschießen, als Kriegswaffen eingestuft werden. Ebenfalls gilt dies für Loitering-Munition und Teile davon, die dafür konstruiert bzw. programmiert wurden, Ziele zu verfolgen und sich auf solche zu stürzen. Schließlich können Inceptor-Drohnen, also Drohnen, die dazu bestimmt sind, andere Drohnen mit rein kinetischer Wirkung zu zerstören, als Kriegswaffen gelten.

Zuständige Behörden können bei der Einstufung von Gütern behilflich sein

Aufgrund der technisch komplexen Funktionen der jeweiligen Güter ist eine eindeutige Einordnung und Abgrenzung zwischen Dual-Use Gütern, Militärgütern und Kriegswaffen bisweilen schwierig. Sie setzt nicht nur Kenntnis der rechtlichen Kriterien, sondern auch technisches Verständnis und die entsprechende Einordnung voraus.

Im Rahmen einer Güteranfrage, der Auskunft zur Güterliste oder formlos über das Kontaktformular können Unternehmen für Dual-Use Güter oder Rüstungsgüter eine verbindliche Aussage des für diese Güter zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dazu erhalten, ob Gut als Dual-Use Gut oder Rüstungsgut gilt und dabei die genaue Listenposition erfragen.

Auch für Kriegswaffen besteht die Möglichkeit, eine Einschätzung der zuständigen Behörde zu erhalten. Das BMWE prüft auf einen formlosen Antrag hin, ob Güter eine Kriegswaffeneigenschaft im Sinne des KrWaffKontrG besitzen. Allerdings handelt es sich dabei um eine unverbindliche Mitteilung. Verbindliche Entscheidungen werden in diesem Bereich nur gerichtlich im Wege einer Feststellungsklage getroffen. Mangels Regelungswirkung der unverbindlichen Mitteilungen käme in diesem Fall eine Feststellungsklage vor den Verwaltungsgerichten in Betracht.

(Genehmigungs-)Pflichten und Antragsverfahren bestimmen sich nach der Einstufung des Gutes

Die Pflichten, die sich aus der Einordnung von Gütern in Dual-Use Güter, Rüstungsgüter oder Kriegswaffen ergeben, sind vielfältig.

Sofern Dual-Use Güter und Rüstungsgüter in Drittländer außerhalb der Union ausgeführt werden, kann eine Ausfuhrgenehmigung notwendig sein. Für Dual-Use Güter und Rüstungsgüter gibt es verschiedene Allgemeingenehmigungen, die die Notwendigkeit einer Einzelgenehmigung entfallen lassen, aber nur für bestimmte Güter, Länder und Empfänger gelten. Sofern keine Allgemeingenehmigung einschlägig ist, muss ein Antrag auf Ausfuhrgenehmigung beim BAFA über das Online-Portal, ELAN-K2, gestellt werden, wofür es der Bestellung eines Ausfuhrverantwortlichen Bedarf. Bei der Beurteilung über die Genehmigungsfähigkeit hat das BAFA einen Spielraum und berücksichtigt neben den technischen Details und Funktionen eines Gutes auch das Land der Endverwendung. In besonders politisch brisanten Fällen, zieht das BAFA auch andere Ressorts dazu, was den Genehmigungsprozess verlängern kann.

Kriegswaffen sind innerhalb der drei Kategorien am strengsten reguliert. Nach dem KrWaffKontrG bedarf es für die Herstellung und das Inverkehrbringen, die Beförderung, die Überlassung oder den Erwerb, der Sicherstellung und für Auslandsgeschäfte einer Genehmigung nach dem KrWaffKontrG. Allerdings ist für die Erteilung dieser Genehmigungen nicht das BAFA, sondern das BMWE zuständig. Die Genehmigungen können ebenfalls online über das Onlineportal des Bundes beantragt werden. Die Beförderung stellt auf den reinen Beförderungstatbestand ab und stellt keinen Ausfuhrtatbestand im Sinne des AWG dar. Daher bedarf es für die Ausfuhr im exportrechtlichen Sinne neben der Genehmigung des BMWE auch einer Genehmigung des BAFA.

Darüber hinaus unterliegt der Umgang mit Kriegswaffen weiteren Verpflichtungen, wozu die Führung eines Kriegswaffenbuchs und Meldepflichten gehören, was mittlerweile digital über das Online-Portal ELAN-K2 erfolgt. Darüber hinaus müssen Räumlichkeiten, in denen Kriegswaffen gelagert werden über Sicherungssysteme und Zugangsbeschränkungen verfügen. Ein Überblick über die Pflichten soll in Kürze auch im Rahmen eines Merkblatts des BMWE genauer dargestellt werden.

Unabhängig von der Art des Antrags und des konkreten Gutes ist es wichtig, den beteiligten Behörden so viele Informationen und technische Details wie möglich zu übermitteln, um Rückfragen zu vermeiden und einen zügigen Bearbeitungsprozess zu gewährleisten. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass das BAFA bzw. das BMWE im Rahmen der Prüfung neben der rein güterbezogenen Klassifizierung regelmäßig auch außen- und sicherheitspolitische Aspekte einbezieht, wonach sich auch die konkrete Bearbeitungsdauer richten kann.

Der Verstoß gegen regulatorische Anforderungen kann erhebliche Straf- und Bußgeldrisiken nach sich ziehen

Die Nichteinhaltung der Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts und Kriegswaffenkontrollrechts kann erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen, sodass eine sorgfältige Prüfung der rechtlichen Umstände im konkreten Fall stets geboten ist. Zur Implementierung von Prozessen und zwecks Risikominimierung empfiehlt sich die Einführung eines Compliance-Systems. Ein solches System sollte insbesondere klare Zuständigkeiten, standardisierte Klassifizierungs- und Genehmigungsprozesse, interne Kontrollmechanismen, Schulungen der relevanten Mitarbeitenden sowie ein wirksames Dokumentations- und Eskalationsverfahren umfassen.

Vorsätzliche Verstöße gegen zentrale exportkontrollrechtliche Verpflichtungen, insbesondere gegen bestehende Genehmigungspflichten von Dual-Use Gütern und Rüstungsgütern sowie gegen Embargo- und Sanktionsvorschriften, sind strafbewehrt und können mit Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren geahndet werden. Fahrlässige Zuwiderhandlungen stellen demgegenüber regelmäßig Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Geldbußen von bis zu 500.000 EUR sanktioniert werden.

Das KrWaffKontrG enthält eigene Sanktionen. Dazu gehören insbesondere auch schon der Umgang mit Kriegswaffen ohne Genehmigung, die Herstellung oder der Handel mit Kriegswaffen sowie die Förderung solcher Handlungen. Auch hier drohen erhebliche Freiheitsstrafen. Der Verstoß gegen Meldepflichten oder sonstige Pflichten gilt als Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern bis EUR 5.000 belegt ist.

Besonders relevant in diesem Zusammenhang ist auch die persönliche Haftung von Geschäftsführern und leitenden Angestellten. Diese können sowohl strafrechtlich als auch für Ordnungswidrigkeiten zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie ihre Organisations- und Überwachungspflichten verletzen. Gemäß § 30 OWiG kann auch das Unternehmen selbst mit einer Verbandsgeldbuße belegt werden.

Kenntnis der regulatorischen Anforderungen ist wichtiger denn je

Die aktuellen geopolitischen Entwicklungen zeigen, wie schnell sich zivile Güter in sicherheitsrelevante Schlüsseltechnik verwandeln können. Unternehmen, die Drohnen entwickeln und herstellen bewegen sich daher häufig in einem Spannungsfeld zwischen Innovationsfreiheit, wirtschaftlichen Chancen und sicherheitspolitischer Verantwortung. Eine präzise Gütereinstufung, eine belastbare Compliance-Organisation sowie ein strukturiertes Genehmigungsverfahren sind daher nicht nur rechtliche Pflicht, sondern zentraler Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung.

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Bundestag verabschiedet das Tariftreuegesetz

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, den Weg für das erste Bundes-Tariftreuegesetz (21/1941) frei gemacht. Damit müssen Unternehmen, die Aufträge des Bundes ausführen, ihren Arbeitnehmern tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren. Das Parlament stimmte auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf „zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes“ zu. Der Ausschuss hatte zuvor noch Änderungen an dem Entwurf vorgenommen (21/4325). Die AfD-Fraktion stimmte dagegen, die Fraktion Die Linke enthielt sich. Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4327), in dem die Fraktion eine Reduzierung der Ausnahmen verlangte. Außerdem gab es zum Gesetzentwurf einen Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/4344). SPD: Wer das Land am Leben hält, muss profitieren In der Debatte erklärte Dagmar Schmidt (SPD), es würden 500 Milliarden Euro in die Modernisierung des Landes investiert. Das gebe es nicht ohne die Menschen, die die Vorhaben in die Tat umsetzen würden. „Mit dem Tariftreuegesetz verbinden wir unsere Investitionen in die Zukunft mit anständigen Löhnen und guten Arbeitsbedingungen“, sagte Schmidt. Diejenigen, die das Land am Laufen halten würden, müssten auch direkt von den Investitionen profitieren. Das Gesetz sei auch gut für die Betriebe, die nach Tarif bezahlen, und deshalb „oft die Dummen sind, wenn andere Dumpinglöhne zahlen“. Diese Betriebe würden jetzt durch das Tariftreuegesetz geschützt. Schmidt wies darauf hin, dass ohne Tarifverträge elf Prozent weniger verdient, aber mehr gearbeitet werde. AfD: Tarifautonomie ohne Staatszwang Peter Bohnhof (AfD) sagte, es sei kein Tariftreue-, sondern ein Tarifanwendungszwangsgesetz. Daher lehne die AfD das Vorhaben ab. Sie stehe für Freiheit der Arbeitnehmer und Gewerkschaften und gegen staatlichen Zwang. Das Gesetz sei ein Angriff auf die Tarifautonomie und schaffe neue Bürokratie. Kleine und mittlere Unternehmen würden noch mehr Bürokratie zu bewältigen haben. Kleinunternehmer und Start-ups würden so von staatlichen Aufgaben ausgeschlossen. Die AfD wolle Tarifverträge und Wohlstandslöhne, aber verhandelte Tarifverträge und echte Tarifautonomie ohne Staatszwang. CDU/CSU: Unternehmen müssen nicht tarifgebunden sein Ein Unternehmen müssen nicht unbedingt tarifgebunden sein, um einen Auftrag des Bundes zu erhalten, stellte Wilfried Oellers (CDU/CSU) klar. Es müsse die Arbeitsbedingungen erfüllen, die das Bundesarbeitsministerium festgeschrieben habe. Das sei wichtig, denn nicht tarifgebundene Unternehmen seien nicht als die schlechteren Arbeitgeber anzusehen. Das Gesetz könne rechtssicher und unbürokratisch umgesetzt werden. Sollte dies nicht gelingen, müssten Korrekturen vorgenommen werden. Darauf werde man achten. Grüne: Kein Steuergeld für Lohndumping Ricarda Lang (Bündnis 90/Die Grünen) fand, es sei gut, dass dieses Gesetz beschlossen werde. Der Grundsatz sei: „Kein Steuergeld für Lohndumping“. Sie kritisierte jedoch die zahlreichen Ausnahmebestimmungen. So werde die Koalition dem Ziel von 80 Prozent Tarifbindung nicht näher komme. Die Tarifbindung sei aber Voraussetzung, dass die Tarifautonomie funktioniere. So lasse die Koalition viele Menschen im Regen stehen. Auch für die Ausnahmen für die Rüstungsindustrie habe sie kein Verständnis. Linke: Gesetz löchrig wie ein Schweizer Käse Anständige Löhne habe man Tarifverträgen zu verdanken, erklärte Pascal Meiser (Die Linke). Es müssten jedoch die Alarmglocken läuten, dass nicht einmal mehr die Hälfte der Beschäftigten unter Tarifverträge falle. Das Gesetz sei in vielen Fällen löchrig wie ein Schweizer Käse. Er kritisierte die Untergrenze von 50.000 Euro, sodass bei kleinen Aufträgen Lohndumping möglich bleibe. Allein durch den Ausschluss von Lieferleistungen werde ein Drittel des Auftragsvolumens des Bundes außer Acht gelassen. Ein Skandal seien auch die Ausnahmen für die Bundeswehr. „Bei der Aufrüstung ist Lohndumping kein Problem“, kritisierte Meiser. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz sollen die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes beseitigt und der Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten eingeschränkt werden. Unternehmen sollen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig, wenn sie öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren müssen. „Wer keine tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gewährt, kann aufgrund geringerer Personalkosten Angebote zu günstigeren Konditionen erstellen“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Das Tariftreuegesetz sieht Ausnahmen und Schwellenwerte vor, die den Kreis der Firmen reduzieren, die unter das Gesetz fallen. So soll das Gesetz erst ab einem Auftragsvolumen von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) und nicht für Lieferdienste und Aufträge der Bundeswehr gelten. Vom federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales waren zuvor die Berücksichtigung der Lieferdienste gestrichen und Einzelheiten zum Zertifizierungsverfahren, in dem sich die Firmen bescheinigen lassen können, die nötigen tariflichen Bedingungen zu erfüllen, eingefügt worden. Neu geregelt wurde etwa, dass Unternehmen ihre Unterlagen über das System der Rentenversicherung einreichen. (hle/26.02.2026)

BGBl. 2025 I Nr. 197

Verordnung zur Konkretisierung von Mitteilungspflichten zur Offenlegung von Insiderinformationen nach § 36 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes vom 25. August 2025

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United Kingdom: Most then thought that the integration of transformative AI technology such as generative AI (GenAI) into construction processes was still far off. Dentons' 2024 survey, Laws of AI Traction, found that construction companies were using AI for IT, cybersecurity, customer service and accounting use cases but also highlighted fears about AI skills gaps and investment costs. A year on, the examples we share in or latest article point to the emergence of a more positive attitude within construction about the potential benefits of using AI – but not necessarily a wider take up.