Aktuelle Nachrichten
381/1/25 | Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes | 12. September 2025
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362/1/25 | Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 | 12. September 2025
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371/1/25 | Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit | 12. September 2025
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350/1/25 | Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 | 12. September 2025
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214/1/25 | Entschließung des Bundesrates "Änderung des § 36 Absatz 3 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz zu schwimmenden Solaranlagen" | 12. September 2025
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292/1/25 | Entschließung des Bundesrates "Bürokratieabbau und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren" | 12. September 2025
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313/1/25 | Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1) | 12. September 2025
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310/1/25 | Entschließung des Bundesrates "Tierschutz bei Tiertransporten und beim Export von Nutztieren in Drittstaaten sicherstellen" | 12. September 2025
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304/1/25 | Entschließung des Bundesrates zur Regelung einer Alleineröffnungsbefugnis für Taschengeldkonten bei gemeinsamem Sorgerecht | 12. September 2025
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zu255/25 | Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 | 12. September 2025
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475/25 | Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 | 12. September 2025
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zu475/25 | Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 | 12. September 2025
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475/25 | Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG) | 25. September 2025
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Ergänzendes Verfahren für Windenergieanlagen im Landkreis Göttingen
BVerwG 7 C 10.24
Kategorien: Pressemitteilungen der Bundesgerichte
Genehmigung einer Schweinemast- und Biogasanlage rechtswidrig
BVerwG 7 C 7.24
Kategorien: Pressemitteilungen der Bundesgerichte
Berufs- und Marktzugang im Güterkraftverkehr erörtert
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 11. September 2025, erstmals mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes (21/1498) befasst. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit ihrem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Vorgaben des EU-Mobilitätspakets I umsetzen. Der „Entwurf vollziehe Änderungen im EU-Recht durch entsprechende Anpassungen im Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und im Personenbeförderungsgesetz (PBefG), heißt es in der Vorlage. Geplant ist die Anpassung und Angleichung des nationalen Rechts an die geänderten EU-rechtlich harmonisierten Vorgaben zum Berufs- und Marktzugang im Bereich des Güterkraftverkehrs. Statt einer nationalen Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr soll es also künftig eine europäische Gemeinschaftslizenz geben, die für nationale und grenzüberschreitende Transporte gilt. Auch soll die Lizenz nicht mehr nur für Lkw ab 3,5 Tonnen, sondern schon für Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen gelten. Zentrales System zur Risikoeinstufung Zudem soll eine Ablösung dezentraler Lösungen zur Risikoeinstufung von Güterkraftverkehrsunternehmen und Straßenpersonenverkehrsunternehmen bei den Ländern durch ein zentrales System zur Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen erfolgen. Bestimmte Papiere und Nachweise sollen künftig digital vorgezeigt werden dürfen. Durch die „bürokratieabbauende Abschaffung der nationalen Erlaubnis in Paragraf 3 GüKG“ ergeben sich laut Bundesregierung zahlreiche redaktionelle Änderungen. Zudem würden an einigen Stellen Klarstellungen vorgenommen. Mit der Anpassung von Ermächtigungsgrundlagen soll die Grundlage für weitere erforderliche Änderungen an der Verordnung zur Durchführung der Verkehrsunternehmensdatei nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (VUDatDV) sowie der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GükGrKabotageV) entsprechend den Erfordernissen des geänderten Unionsrechts geschaffen werden. Die Gesetzesänderung verbessert aus Sicht der Bundesregierung die Wettbewerbsbedingungen im Güterkraftverkehr. Dies werde durch verbesserte Kontrollmöglichkeiten von Verstößen und durch Entbürokratisierung erreicht. (hau/eis/11.09.2025)
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Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten
Die Bundesregierung will die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern. Ihren Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (21/1506) hat der Bundestag am Donnerstag, 11. September 2025, erstmals beraten und Im Anschluss zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetzentwurf die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern. Mit der Gesetzesnovelle soll eine Änderung der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte vom März 2024 umgesetzt werden. Ziel ist, die Sammelmengen zu steigern und die Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien zu verbessern. Kommunale Wertstoffhöfe, die laut Angaben der Bundesregierung aktuell rund 80 Prozent der Altgeräte aus privaten Haushalten sammeln, sollen konkretere Vorgaben zur Einsortierung bekommen, damit die in vielen Altgeräten fest verbauten Batterien bei der Entnahme und Erfassung weniger beschädigt werden. Künftig sollen Verbraucher ausgediente Elektrogeräte auch häufiger im Handel zurückgeben können. Der Entwurf der Bundesregierung sieht hierfür vor, dass Sammelstellen in Geschäften einheitlich gekennzeichnet werden müssen, damit sie leichter zu finden sind. Das Symbol der getrennten Mülltonne am Regal – im Laden angebracht oder beim Bestellen im Internet auf der Seite platziert –, soll Verbraucher direkt beim Kauf eines Elektrogeräts darüber informieren, dass es nach Gebrauch „getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall“ zu entsorgen ist, wie es im Entwurf heißt. Einfachere Entsorgung von Einweg-E-Zigaretten Damit Einweg-E-Zigaretten künftig weniger im Restmüll oder in der Umwelt landen, ist geplant, ihre Entsorgung zu vereinfachen. Verbraucher sollen sie künftig überall dort unentgeltlich zurückgeben können, wo sie verkauft werden. Die Rücknahme dürfe nicht an den Kauf einer E-Zigarette geknüpft werden, heißt es im Entwurf. Im Dezember 2024 hatte bereits die Ampelregierung einen Gesetzentwurf (20/14146) zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes beschlossen, mit dem die geänderten EU-Vorschriften in nationales Recht umgesetzt werden sollten. Wegen des Regierungswechsels kam die Vorlage im Bundestag jedoch nicht mehr zur Abstimmung. (sas/hau/11.09.2025)
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Antrag fordert Verzicht auf Maßnahmen der Wohnraumbegrenzung
Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. September 2025, erstmals den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Eigentümer und Mieter vor Klimapolitik schützen – Wohnflächensteuerung beenden“ (21/1553) beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. Die Bundesregierung soll dem Antrag zufolge auf Maßnahmen verzichten, den pro Person zugestandenen Wohnraum auf dem freien Wohnungsmarkt zu begrenzen. (hau/11.09.2025)
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Finanzielle Unterstützung für die Kriegsgräberfürsorge beschlossen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. September 2025, einen Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge – Arbeit für Frieden und Versöhnung sicherstellen – Generationen verbinden“ (21/569) angenommen.. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke enthielten sich. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien vor (21/1589). Angnommener Antrag von Union und SPD In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. bei seiner Arbeit im Ausland und im Inland angemessen zu unterstützen. So müssten die jährlichen finanziellen Zuwendungen des Bundes den Bedarf zur Pflege und Instandhaltung der existierenden Kriegsgräberstätten „in einem würdigen Zustand“ decken und der augenblickliche Investitionsstau mittelfristig abgebaut werden, heißt es in dem Antrag. Zudem müssten zusätzliche Aufgaben, die sich aus neuen Kriegsgräberabkommen ergeben, berücksichtigt werden. Nach dem Willen des Bundestages soll die Kriegsgräberfürsorge im Ausland die Kriegstoten nach denselben Kriterien wie die des Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft umfassen. Zusätzlich seien Kriegsgräber des deutsch-französischen Krieges von 1870/71 zu berücksichtigen. Ebenso seien die 2023 von der Unesco zum Weltkulturerbe erhobenen 24 Kriegsgräberstätten des Ersten Weltkrieges sowie weitere Kriegsgräberstätten „von hoher kultureller Bedeutung“ zu erhalten. Zentrales digitales Verzeichnis aller Kriegsgräberstätten Im Inland soll nach dem Willen des Parlaments im Rahmen einer Kooperation zwischen dem Volksbund und Hochschulen ein zentrales digitales Verzeichnis aller Kriegsgräberstätten und der auf ihnen bestatteten Kriegstoten angelegt und öffentlich zugänglich gemacht werden. Zudem müsse der Volksbund unterstützt werden, internationale Auskunfts- und Hilfeersuchen bei Nachforschungen zu Kriegsgräbern zu beantworten. Ausdrücklich würdigt der Bundestaga die Arbeit des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge. Dieser leiste seit mehr als 100 Jahren mit seinen über 500 hauptamtlichen und zahllosen ehrenamtlichen Mitarbeitern „eine wertvolle Arbeit für unser Land und einen bedeutenden Beitrag zur Aussöhnung und Völkerverständigung in Europa“. Der Volksbund sei einer der wichtigsten nationalen Träger des Gedenkens und der Erinnerungskultur im In- und Ausland. Mit seiner friedenspädagogischen Arbeit erreiche er jährlich mehr als 30.000 Jugendliche in Deutschland und in Europa. (aw/hau/11.09.2025)
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Zimmer im Auswärtigen Amt soll laut Antrag nach Bismarck benannt werden
Das Parlament hat am Donnerstag, 11. September 2025, erstmals über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Umbenennung des Bismarck-Zimmers im Auswärtigen Amt zurücknehmen“ (21/1552) debattiert. Die Vorlage wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Auswärtige Ausschuss. Antrag der AfD Unter Verweis auf die historische Bedeutung des ersten deutschen Reichskanzlers und vormaligen preußischen Ministerpräsidenten und Außenministers fordert die Fraktion den von der Vorgängerregierung umbenannten „Saal der Deutschen Einheit“ im Auswärtigen Amt wieder nach Otto von Bismarck zu benennen. Wie die Abgeordneten schreiben, könne der „legitime Gedanke des Andenkens an die Deutsche Einheit im Zuge der Rückbenennung aufgegriffen werden, indem ihr ein anderer Saal gewidmet wird“. (hau/11.09.2025)
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