Aktuelle Nachrichten

BVerwG 2 B 36.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - 05.03.2026
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

BVerwG 4 BN 10.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - 05.03.2026
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Aussprache über "Gefährdungen der digitalen Teilhabe"

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am Donnerstag, 5. März 2026, in einer Aktuellen Stunde mit dem Thema "Gefährdungen der digitalen Teilhabe entgegentreten – Einschränkungen des digitalen Raums, EUDI-Wallet und Social-Media-Verbote verhindern" befasst. Verlangt worden war die Aktuelle Stunde von der AfD-Fraktion. AfD: Angriffe auf die Meinungsfreiheit werden immer krasser Ruben Rupp eröffnete für die AfD die Aktuelle Stunde. Er warf der Europäische Union und der Bundesregierung vor, seit Jahren „Angriffe auf den freien, digitalen Raum“ und auf die Meinungsfreiheit zu verüben, die immer krasser und radikaler würden. Er verwies auf die jüngst von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ins Gespräch gebracht Klarnamenpflicht im Netz, die er „einen weiteren Tiefpunkt des Kanzlers“ nannte. „Der Vorstoß von Friedrich Merz erschüttert nicht nur die Grundfeste anonymer Kommunikation, sondern er gefährdet die Demokratie selbst“, sagte Rupp und forderte die Union auf, sich schleunigst davon zu distanzieren. Mit der AfD werde es keine Klarnamenpflicht geben, betonte Rupp. Auch die Debatte um ein Social-Media-Verbot für junge Menschen unter 14 Jahren bezeichnete er als „unsäglich“. Dieses werde gefordert, weil man den „Erfolg alternativer Medien und der AfD“ auf den Plattformen sehe und diesen beschädigen wolle, sagte Rupp. Seine Partei leugne nicht die Probleme in sozialen Medien, ein Verbot für junge Menschen sei jedoch nicht das richtige Mittel. Rupp schlug vor, einen „technischen Schlüssel“ zur Altersverifikation für jedes Kind an die Eltern zu schicken, der verpflichtend für die Plattformen sein soll. Ministerin: Debatte muss in der Breite der Gesellschaft geführt werden Als zweite Rednerin der Debatte betonte Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU), wie wichtig es sei, Kinder und Jugendliche in der analogen und der digitalen Welt gleichermaßen gut zu schützen. „Diesem Anspruch sind wir Erwachsene in Deutschland und in Europa bislang nicht hinreichend gut nachgekommen, und es ist Zeit, dass wir dieses Versäumnis endlich nachholen“, sagte Prien. Diese Debatte müsse in der Breite der Gesellschaft geführt werden, sagte Prien und dankte CDU und SPD, die erste Vorschläge für ein Social-Media-Verbot für junge Menschen unter 14 Jahren erarbeitet hatten. Nie zuvor sei eine Generation weltweit so fundamental neuen und anderen Herausforderungen ausgesetzt gewesen als ihre Elterngeneration, sagte die Ministerin und verwies auf die Folgen von übermäßiger Bildschirmzeit und Social-Media-Konsum. Technikfolgenabschätzung sei in vielen Bereichen selbstverständlich, doch „im Kontext der Einführung von Social Media“ sei dies vernachlässigt worden. Sie persönliche hege Sympathien für eine feste Altersgrenze, doch das werde nicht reichen, sagte Prien. So brauche es ein Gesamtkonzept bestehend aus Schutz, Befähigung und Teilhabe. Dazu gehörten „zeitgemäße Formen der Medienbildung“ und die Vermittlung von Medien- und Nachrichtenkompetenz.“ CDU/CSU: Minderjährige brauchen wirksamen Schutz des Staates im Netz Das betonte auch Ronja Kemmer (CDU/CSU), die sagte, Minderjährige brauchen den wirksamen Schutz des Staates im Netz. Das Thema mentale Gesundheit gehöre in den Mittelpunkt. Die AfD sie „vieles, aber sicherlich nicht die Hüter von Teilhabe und Freiheit im Netz“, schickte Kemmer in Richtung der AfD-Fraktion. Grüne: Süchtig machende Algorithmen verbieten Anna Lührmann (Bündnis 90/Die Grünen) wies darauf hin, dass Menschen im Durchschnitt knapp zwei Stunden Zeit pro Tag auf sozialen Medien verbringen – bei Jugendlichen liege diese Zeit sogar noch höher. Meistens fühle sich Social Media wie eine „grelle Spielhölle“ oder eine „nervige Dauerwerbesendung“, die Ängste verstärke. „Soziale Medien, wie sie jetzt sind, sie sind nicht ‚sozial‘“, sagte Lührmann. Sie forderte Ministerin Prien auf, bald zu handeln. Die Ergebnisse der Expertenkommission, die ihre Ergebnisse im Sommer vorlegen will, könnten nicht abgewartet werden. Ein Schlüssel liege nach ihrem Dafürhalten in den Standardeinstellungen der Plattformen, bei denen Jugendschutz, Sicherheit und Selbstbestimmung zum Standard werden müssten. Nötig seien sichere soziale Medien für alle. Endlos-Scrolling, Bots und Fake Accounts dürften nicht mehr zugelassen werden. Auch ein Werbelimit von 15 bis 20 Prozent sei sinnvoll. Nötig sei es auch, die existierenden Regeln, zum Beispiel des Digital Services Acts (DSA) konsequent anzuwenden, sagte Lührmann. So müssten beispielsweise süchtig machende Algorithmen verboten werden. SPD: Selbstbewussten Umgang mit Social Media entwickeln Auch Armand Zorn (SPD) betonte, dass es entscheidend sei, Risiken zu begrenzen. Nirgendwo gebe es so viele Regeln für den Umgang miteinander im digitalen Raum wie in der EU – das sei auch gut so. „Zeitgleich stellen wir fest, dass das nicht ausreicht, dass es tagtäglich zu Verwerfungen kommt und Kinder und Jugendliche diejenigen sind, die am stärksten darunter leiden“, sagte er. Er sehe die Politik in der Verantwortung, hier Orientierung zu geben. Den zuletzt von der SPD-Fraktion erarbeitete Vorschlag für ein Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige lobte er als Mischung „aus Kinderschutz, Befähigung und Begleitung“. Die Initiative sei verknüpft mit dem Ziel, einen selbstbewussten Umgang mit Social Media zu entwickeln. Mit Blick auf Regulierung und Durchsetzung sagte Zorn, wenn es um Verstöße, Diskriminierung und Kinderschutz gehe, müsse schneller gehandelt werden und Strafen schneller verhängt werden. Linke: Digitaler Raum gehört zur Lebensrealität Scharfe Kritik kam von Anne-Mieke Bremer (Die Linke) die betonte, dass der digitale Raum zur Lebensrealität aller gehöre. „Wer Kinder und Jugendliche davon ausschließen möchte, nimmt ihnen die Möglichkeit der gesellschaftlichen Teilhabe.“ Anderseits fehle auch die Chance, einen verantwortungsvollen Umgang mit Medien zu lernen. Die aktuelle Debatte um Social-Media-Verbote, nannte die Digitalpolitikerin „reine Symbolpolitik“. Es werde ein vermeintlicher Schutz suggeriert, wo keiner sei. Statt Ausschluss seien mehr Möglichkeiten der begleiteten Mediennutzung durch geschultes sozialpädagogisches Personal nötig, sagte Bremer. Ihre Fraktion fordere, nicht die Nutzerinnen einzuschränken, sondern die Konzerne. Die Gefahren von Desinformation, Hassrede und Suchtalgorithmen würden nicht mit dem 16. Geburtstag plötzlich verfliegen, betonte sie: „Social Media in seiner jetzigen Form, ohne faktische Plattformregulierung, ist für Erwachsene genauso gefährlich wie für Jugendliche“, betonte Bremer. Zudem sei unklar, wie eine Altersgrenze umgesetzt werden soll. Mit einer Altersverifikation würde die Anonymität im Netz faktisch abgeschafft und sie führe zu einer massiven Anhäufung privater Daten bei Plattformbetreibern, kritisierte sie. (lbr/05.03.2026)

Rolle weg nach Israel-Aussagen: Verschwiegenheits-Klausel für Schauspielerin unwirksam

beck-aktuell - 05.03.2026

Das LG Berlin II hat eine umfassende Verschwiegenheitsklausel in einem Drehbuchvertrag für unwirksam erklärt. Die Kritik einer Schauspielerin, die nach einer politischen Äußerung nicht mehr die Hauptrolle in ihrem eigenen Projekt spielen durfte, sei erlaubt, so das Gericht.



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February 2026 Figures at Eurex

Deutsche Börse (PM) - 05.03.2026
Eurex – Europe’s leading derivatives exchange and, together with Eurex Clearing, one of the world’s leading central counterparties – reported lower trading volumes in February as overall market activity slowed. The exchange processed 148.4 million contracts during the month, representing a 14 percent decline from the 173.0 million contracts recorded a year earlier. Index derivatives decreased 19 percent to 47.7 million contracts. Interest rate derivatives fell 12 percent year-on-year to 78.2 million contracts, while equity derivatives dropped 10 percent to 22.4 million contracts. OTC Clearing recorded strong growth in February, with notional outstanding volumes rising 34 percent year on year to EUR 53,238 billion, up from EUR 39,776 billion in February 2025. The main drivers were interest rate swaps and overnight index swaps. Eurex Repo, Eurex’s leading electronic market for secured funding and financing, recorded a very strong performance in February 2026. Average term-adjusted volumes rose by 86 percent year-on-year to EUR 575.8 billion. This growth was primarily driven by both the Repo segment, which increased by 88 percent, and the GC Pooling segment, which also expanded significantly by 85 percent. Business overview – February 2026  February  2026  February 2025  Change  Financial derivatives: traded contracts Eurex Exchange  Index derivatives (million)  47.7 58.8 -19%  Interest rate derivatives (million)  78.2 88.3 -12% Equity derivatives (million)  22.4 24.9 -10%  Total (million)¹ 148.4 173.0 -14% OTC Clearing² Notional outstanding volumes (billion EUR)  53,238 39,776 +34% of which interest rate swaps (billion EUR)  21,711 16,783 +29% of which overnight index swaps (billion EUR)  7,946 4,553 +75% Average daily cleared volumes (billion EUR)  351 258 +36% of which interest rate swaps (billion EUR)  74 41 +83% of which overnight index swaps (billion EUR)  56 34 +65% Compression volumes (billion EUR)  0 0 N/A Repo: Average daily term adjusted volume on Eurex Repo  GC Pooling³ (billion EUR)  271.6 147.0 +85% Repo Market (billion EUR)  304.2  162.0 +88% Total (billion EUR)  575.8 309.0 +86% 1 The total number of contracts traded includes other asset classes such as commodities. 2 Notional cleared volumes including post trading events such as compression. 3 Includes all currencies. Media contacts:   Irmgard Thiessen   +49 69 211-1 59 11   irmgard.thiessen@deutsche-boerse.com Nina Lux  +49 69 211-1 37 53  nina.lux@deutsche-boerse.com 
Kategorien: Finanzen

Bundestag wählt Klara Geywitz zur Vizepräsidentin des Bundesrechnungshofes

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 5. März 2026, Klara Geywitz zur neuen Vizepräsidentin des Bundesrechnungshofes gewählt. In geheimer Wahl entfielen auf die 50-Jährige 383 Stimmen. 181 Abgeordnete votierten gegen den Wahlvorschlag der Bundesregierung, 17 Abgeordnete enthielten sich. Für die Wahl waren mindestens 316 Ja-Stimmen erforderlich. Über den Wahlvorschlag muss nun noch der Bundesrat abstimmen. Klara Geywitz war von 2021 bis 2025 Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Zuvor hatte sie von 2004 bis 2019 als SPD-Abgeordnete dem Landtag von Brandenburg angehört und dort den Wahlkreis Potsdam I vertreten. 12 Jahre Amtszeit Amtsvorgänger Christian Ahrendt war am 25. Oktober 2012 in das Amt gewählt worden. Der Jurist war seit 7. Januar 2013 Vizepräsident des Bundesrechnungshofes und hat turnusgemäß nach zwölf Jahren seine Amtszeit im Januar 2025 beendet. Zuvor war er von 2005 bis 2013 Bundestagsabgeordneter der FDP aus Mecklenburg-Vorpommern. Präsident der Behörde mit Sitz in Bonn ist Kay Scheller. Der Bundesrechnungshof prüft die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat wählen auf Vorschlag der Bundesregierung den Präsidenten und den Vizepräsidenten des Bundesrechnungshofes. Deren Amtszeit beträgt zwölf Jahre. Eine Wiederwahl ist nicht möglich. (eis/05.03.2026)

smartdirect500(.)com: BaFin warnt vor Website

Die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website  smartdirect500(.)com Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bietet der angeblich im Vereinigten Königreich ansässige Betreiber auf der Website ohne Erlaubnis Wertpapierdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen an.
Kategorien: Finanzen

morvathltd(.)com und finaeu.morvathltd(.)com: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Websites

Die BaFin warnt vor Angeboten der Morvath Ltd. / Morvath Traiding über die Website morvathltd(.)com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die unbekannten Betreiber der Website ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt. Gegenüber Kundinnen und Kunden behauptet Morvath Ltd. / Morvath Traiding, von der European Financial Authority (FINAEU/FINA EU/FIN A EU - finaeu.morvathltd(.)com) autorisiert zu sein.
Kategorien: Finanzen

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2026, über mehrere Vorlagen abgestimmt: Kapitalmarktintegration I: Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag einen Antrag der AfD-Fraktion (21/4467) zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der EU-Verordnungen Nr. 1095 / 2010, Nr. 648 / 2012, Nr. 600 / 2014, Nr. 909 / 2014, 2015 / 2365, 2019 / 1156, 2021 / 23, 2022 / 858, 2023 / 1114, Nr. 1060 / 2009, 2016 / 1011, 2017 / 2402, 2023 / 2631 und 2024 / 3005 im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Kapitalmarktintegration und der Aufsicht in der Union (Ratsdokument 16345 / 25) ab. Kapitalmarktintegration II: Ebenfalls mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag einen weiteren Antrag der AfD-Fraktion (21/4468) zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2011/61/EU und 2014/65/EU im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Kapitalmarktintegration und der Aufsicht in der Union (Ratsdokument 16347 / 25) ab. Finanzsicherheiten: Schließlich lehnten alle übrigen Fraktionen auch einen dritten Antrag der AfD-Fraktion (21/4469) ab. Der Antrag bezog sich auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wirksamkeit von Abrechnungen und zur Aufhebung der Richtlinie 98/26/EG und zur Änderung der Richtlinie 2002/47/EG über Finanzsicherheiten (Ratsdokument 16348 / 25). Petitionen: Das Parlament entschied über 13 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 171 bis 183 (21/4331, 21/4332, 21/4333, 21/4334, 21/4335, 21/4336, 21/4337, 21/4338, 21/4339, 21/4340, 21/4341, 21/4341, 21/4343). Keine Unterstützung Deutschlands für das syrische Regime Darunter befand sich auch eine Petition mit der Forderung, Deutschland möge dem syrischen Regime keine Unterstützung zukommen lassen, bis die Verantwortlichen für das Massaker an der syrischen Westküste an den alawitischen Zivilisten zur Rechenschaft gezogen wurden. Zur Begründung führte der Petent im Wesentlichen an, das syrische Regime sei verantwortlich für schwerste Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen, darunter das jüngste Massaker an der syrischen Westküste. Laut syrischen Menschenrechtsorganisationen seien im März 2025 innerhalb von 72 Stunden mehr als 900 Menschen aus religiösen Minderheiten, vor allem Alawiten, von Dschihadisten, die Anhänger der syrischen Streitkräfte gewesen seien, getötet worden. Deutschland dürfe sich nicht an der finanziellen Stabilisierung eines dschihadistischen Regimes beteiligen, das für Massaker an der eigenen Bevölkerung verantwortlich sei, hieß es in der Petition. Jede Form wirtschaftlicher Unterstützung – sei es durch Investitionen, Hilfsgelder oder geschäftliche Kooperationen – stärke ein System, das ungestraft Verbrechen begehe und keinerlei Anzeichen für politische Reformen zeige. Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 25. Februar mit breiter Mehrheit verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, die Petition dem Auswärtigen Amt „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zu Folge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss deutlich, dass das Auswärtige Amt die Gewalttaten an der syrischen Küste verurteilt, Aufklärung gefordert und die syrische Regierung aufgefordert habe, weitere Übergriffe zu verhindern. „Auch der Petitionsausschuss verurteilt Gewalt gegen religiöse und ethnische Minderheiten in Syrien auf das Schärfste“, heißt es in der Vorlage. Unterstützung „regierungsfern und bedarfsorientiert“ Die Bundesregierung habe betont, dass es keine direkten Zahlungen an die syrische Regierung gebe, wird weiter ausgeführt. Wie auf der 9. Brüsseler Syrien-Konferenz angekündigt, unterstütze die Bundesregierung Syrerinnen und Syrer mit 300 Millionen Euro in Syrien und den Nachbarstaaten. Dabei setzten sich die Mittel des Auswärtigen Amts aus 131 Millionen Euro für humanitäre Hilfe sowie 36 Millionen Euro für Stabilisierung und friedensfördernde Maßnahmen zusammen. Laut Bundesregierung werde die humanitäre Unterstützung regierungsfern und bedarfsorientiert über die Vereinten Nationen und internationale Nichtregierungsorganisationen wie die Deutsche Welthungerhilfe, den Norwegian Refugee Council und andere abgewickelt. Der Petitionsausschuss befürworte eine solche regierungsferne Unterstützung im Interesse der syrischen Zivilbevölkerung, heißt es in der Beschlussempfehlung. Der Ausschuss hält die Eingabe für geeignet, „in Diskussionen und politische Entscheidungsprozesse der Bundesregierung einbezogen zu werden“. (eis/hau/05.03.2026)

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2026, zwei Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Einbürgerungen: Die Abgeordneten der AfD-Fraktion haben einen Antrag mit dem Titel "Eine wirkliche Migrationswende braucht eine reformierte Einbürgerungspolitik" (21/4466) vorgelegt. Die Vorlage soll vom Innenausschuss federführend beraten werden. Die Fraktion fordert, die „Ampelreformen von 2024“ rückgängig zu machen und insbesondere die regelmäßige Zeit bis zur Einbürgerung wieder auf acht Jahre zu erhöhen. Weiterhin sollen der Fraktion zufolge Ausnahmen von dem Grundsatz, dass der Antragssteller die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erfüllen muss, weitgehend zurückgenommen werden, ebenso Ausnahmen von der Pflicht, den eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen. Ferner plädiert die Fraktion unter anderem dafür, „eine wirksamere Prüfung einzuführen, um sicherzustellen, dass die deutsche Staatsbürgerschaft nur solche Personen erhalten, die mit den Grundsätzen unserer Verfassung und den zentralen Wertentscheidungen unserer Gesellschaft übereinstimmen“. Frauen in der Landwirtschaft: "Sichtbar, stark und beteiligt – Gleichstellung von Frauen in der Landwirtschaft sicherstellen" lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4470), der in den federführenden Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat überwiesen wurde. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, gezielt Frauen als Betriebsleiterinnen, Hofnachfolgerinnen, Existenzgründerinnen und Leitungspersonen zu fördern und dazu rechtliche Beratung, bestehende Informations-, Weiterbildungs-, Coaching-, oder Netzwerkangebote sowie Förder- und -Finanzierungsmöglichkeiten für Frauen zu verstetigen und auszubauen. Zudem solle der Bund gemeinsam mit den Ländern, den Versicherungsträgern und landwirtschaftlichen Verbänden tragfähige Lösungen erarbeiten, um Lücken in der Beschäftigung, der Versorgung oder Inanspruchnahme bestehender Angebote zu identifizieren und zu schließen. Die Grünen fordern Maßnahmen, um die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen zu stärken, insbesondere mit Blick auf die Absicherung im Alter, in Fällen von Trennung und Scheidung, bei Beschäftigungsmodellen in Voll- und Teilzeit, sowie rund um Schwangerschaft und Mutterschutz. (ste/eis/05.03.2026)

Nach Besetzungseklat am OVG NRW: Neue Vorschläge für die Vergabe hoher Richterposten

LTO Nachrichten - 05.03.2026

In NRW hatte sich die Besetzung des Präsidentenpostens am OVG NRW zur Justizaffäre ausgeweitet. Damit das nicht noch einmal vorkommt, macht eine Arbeitsgruppe Vorschläge, die Justizminister Limbach begrüßt. Es gibt aber auch Kritik.

Gericht genehmigt Bayers Glyphosat-Deal mit Klägern vorerst

beck-aktuell - 05.03.2026

Mit einem milliardenschweren Vergleich mit US-Klägern möchte Bayer den Rechtsstreit zu Glyphosat endlich in den Griff bekommen und abhaken. Das zuständige US-Gericht hatte vorerst keine Einwände – nun ist die Klägerseite am Zug.



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US-Gericht: Unternehmen haben Anspruch auf Zoll-Rückzahlung

beck-aktuell - 05.03.2026

Der Supreme Court hat viele von Trumps Zöllen für unrechtmäßig erklärt. Nicht geurteilt hat er dabei über Rückzahlungen bereits gezahlter Zölle. In New York gibt es dazu nun eine Entscheidung.



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Anträge zum Netzpaket, zur Wärmewende und zu erneuerbaren Energien beraten

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 5. März 2026, erstmals über das Netzpaket der Bundesregierung und die Wärmewende debattiert. Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Die Sonne ihren Job machen lassen – Für ein zukunftsfestes Netzpaket und Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (21/4457) wurde nach einstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Abgelehnt wurde ein weiterer Antrag der Grünen mit dem Titel „Heizkostenfalle verhindern – Wärmewende weiterführen für ein warmes und bezahlbares Zuhause“ (21/2724). CDU/CSU, AfD und SPD stimmten dagegen, die Grünen dafür. Die Linke enthielt sich. Dazu gab es eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/4391 Buchstabe a). Netzpaket der Bundesregierung Mit ihrem Netzpaket will Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) erreichen, dass der Ausbau von Stromnetzen und erneuerbaren Energien besser synchronisiert wird. In stark belasteten Netzgebieten soll es künftig für neue Wind- oder Photovoltaikparks keine Entschädigung mehr geben, falls die Anlagen abgeregelt werden müssen, weil das Netz den Strom nicht mehr aufnehmen kann. Netzbetreiber sollen in die Lage versetzt werden, bei konkurrierenden Netzanschlussbegehren eine Auswahl zu treffen: Soll der Industriebetrieb seine Prozesse elektrifizieren dürfen, das KI-Rechenzentrum ans Netz gehen oder der Windpark? Bislang gilt ein Vorrang für die Erneuerbaren. Die sollen sich außerdem stärker an den Kosten des Netzanschlusses beteiligen. Der Protest ließ nicht lange auf sich warten. Die Grünen bezeichnen den Gesetzentwurf als "Energiewende-Killerpaket", als "Abwürgeprogramm" und als einen "Frontalangriff auf die Energiewende". Grüne: Reiche will Solar- und Windenergie ausbremsen Dr. Julia Verlinden (Bündnis 90/Die Grünen) warf der Bundesregierung vor, alte Fehler in der Energiepolitik zu wiederholen. „Die schwarz-rote Bundesregierung tut gerade alles dafür, dass Deutschland noch mehr Geld ausgeben wird für fossile Importe, dass Deutschland sich noch länger durch fatale Abhängigkeit von autokratischen Staaten erpressbar macht“, sagte Verlinden. Nachdem eine schwarz-rote Bundesregierung die Nord-Stream-2-Gaspipelines beschlossen gehabt hätten, sei die aktuelle Bundesregierung gleicher Couleur wieder dabei, solche Fehler zu wiederholen: „Katharina Reiche will Solar- und Windenergie ausbremsen.“ Und die Fraktionschefs von CDU/CSU und SPD verlängerten damit "die fossile Abhängigkeit von fossilen Geschäftsmodellen“. Noch kritischer ging Verlindens Fraktionskollege Felix Banaszak mit den Plänen der Regierung ins Gericht. Vor allem in Richtung SPD forderte er, die Fraktionsführung der Sozialdemokraten solle Mietern, Hausbesitzern und Verbrauchern erklären, warum demnächst die Solaranlage auf dem Dach nicht mehr gefördert werde und die Preise für Öl und Gas weiter steigen würden. CDU/CSU: Die Wärmepumpe passt nicht überall Sepp Müller (CDU/CSU) wies die Kritik weit von sich. „Der grüne Weg des Alarmismus, der grüne Weg in den Heizungskeller zu regieren, der ist gescheitert“, sagte Müller. Die Koalition gehe einen „neuen Weg“ und setze auf „Akzeptanz“ der Bürger, damit Klimaziele erreichbar blieben. Verbraucher und Unternehmen hätten nun wieder die Wahl, welche Art von Heizung sie einbauen wollten. Im Bereich Biogas entwickle Deutschland Anlagen, die nicht nur heimische Arbeitsplätze sicherten, sondern auch in den Export gingen. Die Wärmepumpe sei zwar eine effiziente Methode, um Gebäude zu heizen, doch: "Sie passt nicht überall.“ SPD: Umweltminister muss einen Klimaschutzplan vorlegen Doch auch SPD-Abgeordnete Dr. Nina Scheer konnte sich Kritik an den Plänen von Bundeswirtschaftsministerin Reiche und an Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) nicht verkneifen. Aktuell sei erneut sichtbar, wie verletzbar Deutschland sei, wenn international, wie derzeit der Iran-Krieg, eine Krise ausbreche und die Preise für fossile Brennstoffe sofort massiv anstiegen. „Ich möchte an die Aufgaben des Umweltministers erinnern, die er gesetzlich zu erfüllen hat, auch verfassungsseitig zu erfüllen hat, einen Klimaschutzplan vorzulegen“, sagte Scheer. Außerdem sei das Parlament in der Verantwortung, die Pläne von Ministerin Reiche nachzubessern und „tatsächlich den beschleunigten Umstieg in allen Sektoren auf erneuerbare Energien hinzubekommen“. AfD: Energiepolitik hat Deutschland ärmer gemacht Die AfD-Fraktion mit ihrem Redner Steffen Kotré lehnte sowohl die Anträge der Grünen als auch den Ausbau erneuerbarer Energien ab. Stattdessen forderte Kotré die Rückkehr zu Gaslieferungen aus Russland und die Nutzung von Kernkraft. „Hätten Sie Nord Stream 2 voll unterstützt und wieder aufgebaut, hätten wir nicht diese hohen Gaspreise“, sagte er in Richtung der Antragsteller. Die Energiepolitik der vergangenen Jahre habe das Land „ärmer gemacht“. Anstatt preiswerte Energie bereitzustellen, forderten die Grünen in ihrem Antrag zur Wärmewende – „indem sie Energiearmut feststellen, die sie selbst geschaffen haben“ – Energie weiter zu subventionieren. Linke warnen vor "gewaltiger Kostenfalle" Jörg Cezanne (Die Linke) nannte die Energiepolitik von Ministerin Reiche „rückwärtsgewandt“. Bereits vor 14 Jahre habe sie, damals als Staatssekretärin unter dem seinerzeitigen Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) „die Solarbranche aus Deutschland verjagt“. 75.000 Arbeitsplätze seien dadurch in Deutschland verloren gegangen, und „heute sind chinesische Anbieter Weltmarktführer“, sagte Cezanne. Dabei würde der fortgesetzte Ausbau der erneuerbaren Energien den Börsenstrompreis bis 2030 um mindestens ein Fünftel senken. Mit dem aktuellen Kurs der Bundesregierung drohten jedoch vor allem steigende Energiepreise, weil Biogas und Wasserstoff teurer als Erdgas seien und der Gaspreis durch die CO2-Bepreisung in den nächsten Jahren weiter steigen werde. „Wer also jetzt von Ihnen fehlgeleitet auf fossile Heizungen setzt, läuft in eine gewaltige Kostenfalle“, sagte Cezanne. Erster Antrag der Grünen Die Grünen fordern in ihrem überwiesenen Antrag (21/4457) die Bundesregierung unter anderem auf, die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Aufdachanlagen beizubehalten und auf die Einführung unnötiger bürokratischer Hürden zu verzichten, um damit das Recht auf sauberen Solarstrom für die Menschen in Deutschland zu sichern. Für alle Arten von Solardachanlagen sei eine angemessene Förderung zu erhalten, sodass die Nutzer ihren Stromverbrauch erneuerbar decken können. Den zentralen Baustein des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, wonach Erneuerbare-Energien-Anlagen unverzüglich und vorrangig angeschlossen werden müssen und vorrangig einspeisen, wollen die Grünen erhalten und damit einen raschen Anschluss der Anlagen ermöglichen. Allen, die an der Energiewende teilhaben wollen, müsse ein Recht auf Solar eingeräumt werden. Dafür seien unter anderem Konzepte wie Energy Sharing, Mieter-Strommodelle sowie die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung zu stärken und auszubauen. Haushalte und Betriebe sollen dem Antrag zufolge mit einem Solarbonus direkt von der günstigen Solarenergie profitieren, indem sie bis zu 600 Stunden im Jahr "unbürokratisch und kostenlos" Strom erhalten. Zweiter Antrag der Grünen Die Grünen forderten in ihrem abgelehnten Antrag (21/2724), die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) zur Verbesserung der Energieeffizienz „so zügig und bürokratiearm wie möglich, spätestens jedoch fristgerecht bis Mai 2026, sozialverträglich“ umsetzen. Die Gebäuderichtlinie der Europäischen Union (EPBD) ist Teil des europäischen Green Deals und des Klimapakets „Fit für 55“. Hauptziel ist, den Energieverbrauch in Gebäuden drastisch zu senken und bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand in der EU zu erreichen. Vorgesehen ist, dass alle Neubauten ab dem Jahr 2030 emissionsfrei sind. Für Neubauten in öffentlicher Hand gilt dies bereits ab 2028. Für Wohngebäude müssen die Mitgliedstaaten bis 2030 einen nationalen Renovierungsplan erstellen, um bis dahin eine durchschnittliche Reduzierung des Primärenergieverbrauchs um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent zu erreichen. Die Kosten für eine energetische Sanierung sollen gerecht zwischen Vermietern, Mietern und Staat verteilt werden. Für den Heizungstausch sei eine einkommensabhängige Förderung mit bis zu 70 Prozent Zuschuss für Eigentümer mit kleinem Einkommen und geringem Vermögen vorgesehen und es seien weitere Rahmenbedingungen zu schaffen. Auf kommunaler beziehungsweise regionaler Ebene sollen „unkomplizierte Beratungs- und Unterstützungsangebote“ für die Beantragung von Fördermitteln (One-Stop-Shops) eingeführt werden. (nki/eis/vom/05.03.2026)

Abgesetzt: Debatte zum Thema Geschlechter­gerechtigkeit

Der Bundestag hat eine für Donnerstag, 5. März 2026, geplante Debatte zum Thema Geschlechtergerechtigkeit von der Tagesordnung abgesetzt. Grundlage der einstündigen Debatte sollte der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Geschlechtergerechtigkeit voranbringen, Selbstbestimmung für Frauen stärken – Rückschritten entgegentreten“ (21/4502) sein. (hau/05.03.2026)