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Umgestaltung des Bürgergelds zur Grundsicherung beschlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. März 2026, nach einstündiger Aussprache die von der Bundesregierung geplante Umgestaltung des Bürgergelds zu einer neuen Grundsicherung beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 320 Abgeordnete für den „Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (21/3541, 21/4087) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (21/4522 Buchstabe a). 268 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab zwei Enthaltungen. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/4523) vor. Das Gesetz tritt im Sommer in Kraft. Abstimmung Oppositionsinitiativen abgelehnt In zweiter Beratung lehnte der Bundestag einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion (21/4525) zum Regierungsentwurf mit der Mehrheit aller übrigen Fraktionen ab. Ziel des Änderungsantrags war es laut AfD, für den Steuerzahler erhebliche Einsparungen im SGB II zu ermöglichen. Es sollte eine aktivierende Grundsicherung etabliert werden, durch welche erwerbsfähige Leistungsempfänger wieder in Arbeit vermittelt werden. Mit demselben Abstimmungsverhalten wurden zwei Anträge der AfD-Fraktion abgelehnt. Es handelt sich dabei um den Antrag mit dem Titel „Bürgergeldleistungen stoppen bei Haftbefehlen – Keine Unterstützung für gesuchte Straftäter“ (21/2222) sowie den Antrag „Aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld“ (21/3605). Keine Mehrheit fanden auch Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Chancen statt Stigmatisierung – Für eine gerechte Grundsicherung“ (21/3606) sowie der Linksfraktion mit dem Titel „Sanktionen stoppen und Arbeitsvermittlung stärken – Grundpfeiler einer menschenwürdigen Grundsicherung“ (21/3604). Beide Anträge wurden mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD abgelehnt. Die Linke enthielt sich beim Antrag der Grünen, die Grünen enthielten sich beim Antrag der Linken. Zu den vier Anträgen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vor (21/4522) vor. SPD: Die Reform ist kein Systemwechsel Jens Peick (SPD) kritisierte zum Abschluss noch einmal eine „mit viel Halbwahrheiten“ geführte Debatte, die zu einer starken Polarisierung geführt habe. Schließlich seien aber die koalitionsinternen abschließenden Verhandlungen von „hoher Fachlichkeit“ geprägt gewesen. Peick betonte: „Diese Reform ist kein Systemwechsel, sondern wir schärfen nach“, insbesondere bei der Integration in Arbeit. Angesichts der Veränderungen bei den Sanktionen den Untergang des Sozialstaats herbeizureden, sei verantwortungslos, denn die meisten, nämlich 97 Prozent der Menschen im Bürgergeld, beträfe dies gar nicht. AfD: Viele Ansätze werden ins Leere laufen Gerrit Huy (AfD) attestierte der Koalition, nicht entschlossen genug vorgegangen zu sein und dabei aber gleichzeitig zu komplexe und bürokratische Vorgaben zu machen. Gute Ansätze würden so wieder ins Leere laufen, sagte sie. Die Last für die Steuerzahler würde sich kaum ändern, denn gespart würde mit der Grundsicherung nicht viel. Auch bezweifelte Huy, dass durch die geplanten Kompetenzzentren Sozialleistungsmissbrauch effektiver bekämpft werden könne, denn dieser müsste nicht erst hinterher geahndet, sondern besser schon im Vorfeld verhindert werden, so Huy. CDU/CSU: Weiterbildung nur dort, wo es wirklich Sinn macht Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU) betonte: „Der Sozialstaat ist an einigen Stellen nicht mehr gerecht, deshalb schaffen wir das Bürgergeld ab, stärken wieder das Prinzip des Forderns und Förderns und den Vermittlungsvorrang." Denn es müsse alles dafür getan werden, um Menschen wieder in Arbeit zu bringen. Weiterbildung und Qualifizierung blieben dennoch wichtig, aber nur dort, wo es wirklich Sinn mache, so Linnemann. Die Idee der europäischen Freizügigkeit sei „Zuwanderung in den Arbeitsmarkt und nicht Zuwanderung in die Sozialsysteme“ gewesen: „Da müssen wir wieder hinkommen.“ Grüne: Versetzen Sie sich in die Perspektive armutsbetroffener Menschen! Timon Dzienus (Bündnis 90/Die Grünen) attackierte die Bundesregierung scharf für diesen Gesetzentwurf und schlug ihren Vertretern vor: „Nehmen Sie doch mal die Perspektive armutsbetroffener Personen ein! Dann würden Sie so ein Gesetz heute nicht beschließen.“ Es handele sich nicht um eine Grundsicherung, sondern um Grundmisstrauen gegenüber der eigenen Bevölkerung. „Sie treffen damit die alleinerziehenden Mütter und nicht die ‚Sozialtouristen‘“, so der Grüne. Linke: Sie bauen eine Drohkulisse gegenüber Menschen im Niedriglohnsektor auf! Sören Pellmann (Die Linke) schloss sich dieser Grundsatzkritik an. Bei dem Thema Grundsicherung gehe es um nicht weniger als „das Sicherheitsversprechen unseres Landes“. Aber: „Dieses Gesetz reißt dieses Sicherheitsversprechen ein. Das ist ein fataler Fehler.“ Pellmann warf der Regierung vor, auf Misstrauen statt auf Vertrauen zu setzen und mit verschärften Sanktionen keinen Menschen mehr in Arbeit zu bringen. Mit der Grundsicherung werde vor allem eine Drohkulisse aufgebaut, auch in Richtung der Menschen im Niedriglohnsektor. Gesetzentwurf der Bundesregierung Grundlegend geändert werden zahlreiche Regeln des Zweiten Buches Sozialgesetzbuchs (SGB II). Unter anderem wird diese soziale Mindestsicherung nicht mehr „Bürgergeld“, sondern „Grundsicherungsgeld“ heißen. Die Regierung schreibt im Entwurf unter anderem: „Ein langfristig starker Sozialstaat braucht klare, durchsetzbare Regeln und die Mitwirkungsbereitschaft aller erwerbsfähigen Menschen. Er wird getragen vom gemeinsamen Verständnis, dass es gerecht zugeht und nur diejenigen Unterstützung erhalten, die diese wirklich benötigen. Daher ist das Verhältnis zwischen Unterstützung und Mitwirkung, zwischen Solidarität und Eigenverantwortung immer wieder zu überprüfen und neu auszubalancieren.“ Dem Grundsatz des Forderns gemäß Paragraf 2 des SGB II zufolge sollen erwerbsfähige Leistungsberechtigte dazu verpflichtet sein, „ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einzusetzen“. Insbesondere alleinstehende Leistungsberechtigte sollen demnach zur Aufnahme einer Vollzeittätigkeit verpflichtet werden, wenn dies für die Überwindung der Hilfebedürftigkeit erforderlich und individuell zumutbar ist. Die Bedeutung der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit soll durch eine ausdrückliche Regelung des Vorrangs der Vermittlung verstärkt werden. Das Ziel der nachhaltigen und dauerhaften Integration, vor allem durch Qualifizierung und Weiterbildung, bleibe uneingeschränkt erhalten. Dies gelte insbesondere für Menschen unter 30 Jahren, schreibt die Regierung. Ferner wird der Zeitpunkt, ab dem für Erziehende, soweit die Betreuung sichergestellt ist, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder die Teilnahme an einer Eingliederungsmaßnahme oder einem Sprachkurs in der Regel zumutbar ist, auf die Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes abgesenkt. Angebot der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung Der Kooperationsplan wird durch die Aufnahme eines persönlichen Angebots der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung weiterentwickelt. Er soll damit noch transparenter die für die gemeinsame Integrationsarbeit vorgesehenen Schritte dokumentieren und in seiner Funktion als „roter Faden“ des Integrationsprozesses gestärkt werden. Die Karenzzeit beim Schonvermögen wird gestrichen, die Höhe des Schonvermögens nach Altersstufen gestaffelt. Die anerkennungsfähigen Aufwendungen für die Unterkunft werden begrenzt. Bei unverhältnismäßig hohen Aufwendungen für die Unterkunft wird die Pflicht der Leistungsbeziehenden zu einer Kostensenkung festgelegt, auch in der Karenzzeit. Die sogenannte Arbeitsverweigerer-Regelung wid „wirkungsvoller und praxistauglicher“ ausgestaltet. Der Regelbedarf kann für mindestens einen Monat gestrichen werden, insgesamt weiterhin für maximal zwei Monate. Zugleich weren laut Regierung die Schutzmechanismen bei Leistungsminderungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen gestärkt. Kürzung der Geldleistung Wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, muss mit einer stärkeren Kürzung der Geldleistung rechnen als bislang. Der Regelbedarf kann um 30 Prozent für jeweils drei Monate gemindert werden. Wer den ersten Termin im Jobcenter versäumt, muss zunächst mit keinen Konsequenzen rechnen. Ab dem zweiten Versäumnis kann die Geldleistung dann um 30 Prozent für einen Monat gekürzt werden. Wenn jemand dreimal in Folge nicht zu einem vereinbarten Termin im Jobcenter erscheint, ist ein gestuftes Verfahren vorgesehen. In letzter Konsequenz kann hier der Anspruch auf die Leistung aufgrund von Nichterreichbarkeit komplett entfallen, das heißt auch die Kosten der Unterkunft. Jugendliche, speziell in komplexen persönlichen Lebenslagen, sollen umfassender beraten und unterstützt werden. Dafür sollen Förderlücken geschlossen und Jugendberufsagenturen gestärkt werden. Änderungen im Innenausschuss Auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD hatte der Innenausschuss den Regierungsentwurf am Mittwoch, 4. März, an einigen Stellen überarbeitet. So können unter anderem künftig bereits ab dem ersten Tag des Grundsicherungsbezugs Leistungen zur Integration in den Arbeitsmarkt aktiviert werden. Die sogenannte Tragfähigkeitsprüfung für Selbstständige wurde verschärft, das Jobcenter soll schon nach einem Jahr prüfen, ob die Selbstständigkeit der Grundsicherungsbezieher tragfähig für den Lebensunterhalt ist. Damit soll auch Scheinselbstständigkeit besser bekämpft werden. Wenn ein Meldeversäumnis vorliegt und es einen Verdacht auf eine psychische Erkrankung gibt, kann das Jobcenter ein ärztliches Attest anordnen. Eltern werden ab dem vollendeten 14. Lebensmonat des Kindes (ursprünglich ab dem vollendeten zwölften Lebensmonat) verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen. Außerdem werden Zuständigkeiten der Bundesagentur für Arbeit erweitert, um organisierten Sozialleistungsmissbrauch besser bekämpfen zu können. Änderungen gibt es auch bei der Übernahme von Unterkunftskosten innerhalb der einjährigen Karenzzeit. Für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern werden die Wohnkosten innerhalb der Karenzzeit auch dann übernommen, wenn sie die vorgesehene Obergrenze (das Eineinhalbfache dessen, was als "angemessen" gilt) überschreiten. Erster Antrag der AfD-Fraktion Laut dem AfD-Antrag sollten Menschen, gegen die ein Haftbefehl vorliegt, künftig kein Bürgergeld mehr erhalten. Die Fraktion beklagt in der Vorlage eine „strukturelle Lücke bei Gesetzgebung und Handhabung“, die dazu führe, dass sich Straftäter dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entziehen und dennoch auf Kosten der Steuerzahler unterstützt würden. „Eine solche Alimentation untergräbt das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat“, heißt es in dem Antrag. Die Bundesregierung sollte aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um Personen, gegen die ein nationaler Haftbefehl zur Sicherung der Untersuchungshaft oder zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe vorliegt, grundsätzlich von einem Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auszuschließen. Für Personen, gegen die ein nationaler Haftbefehl zur Durchsetzung von Erzwingungshaft, Ordnungshaft oder Hauptverhandlungshaft vorliegt, sollten Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz grundsätzlich bis zur Klärung des Sachverhalts eingestellt werden. Außerdem sollten inhaftierte Personen, die „Freigänger“ sind, grundsätzlich von Leistungen nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch, Bürgergeld) ausgeschlossen werden. Inhaftierten Personen, die „Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“ nach Paragraf 67 SGB XII (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, Sozialhilfe) erhalten, sollten die Leistungen grundsätzlich nur auf Darlehensbasis gewährt werden, forderte die AfD-Fraktion. Zweiter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion forderte zudem eine „aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld“. In ihrem zweiten Antrag heißt es: „Wer sich nicht selbst helfen kann, dem stellt der Staat Unterstützungsleistungen zur Verfügung, bis er seinen Lebensunterhalt wieder aus eigener Kraft bestreiten kann. Ein langfristiger Transferbezug muss jedoch in einer Welt begrenzter Ressourcen die Ausnahme bleiben.“ Deshalb verlangte die Fraktion unter anderem, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II für volljährige erwerbsfähige Leistungsempfänger nach einer Karenzzeit von sechs Monaten grundsätzlich an die Teilnahme an der „Bürgerarbeit“ mit 15 Wochenstunden zu knüpfen, „soweit nicht bereits eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 20 Wochenstunden besteht“. In Abstimmung mit den Bundesländern sollte eine Bezahlkarte für volljährige erwerbsfähige und im Leistungsbezug nach dem SGB II befindliche Leistungsempfänger eingeführt werden, „mit der als Alternative zu der Gewährung von Barmitteln die Leistungsgewährung in bestimmten Fällen – wie etwa der Verweigerung der 'Bürgerarbeit' – unbar über die Bezahlkarte erfolgt“. Leistungen des SGB II für „volljährige erwerbsfähige Ausländer“ sollen nur noch befristet für zwölf Monate am Stück und für die Dauer des gesamten Erwerbslebens lediglich für fünf Jahre gewährt werden. Menschen, die wegen einer psychischen Erkrankung oder Kinderbetreuung nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten können, sollen in das Sozialhilfe-System (SGB XII) integriert werden. Antrag der Grünen Chancen statt Stigmatisierung in der Grundsicherung forderten die Grünen in ihrem Antrag Darin heißt es: „Eine gerechte Grundsicherung braucht daher eine konsequente Orientierung an der Lebensrealität der Menschen, die auf existenzsichernde Leistungen angewiesen sind. Die Mehrheit der Leistungsberechtigten ist nicht arbeitslos, sondern befindet sich in Ausbildung, Studium oder Weiterbildung, betreut Angehörige oder arbeitet. Grundsicherungsbezug entsteht häufig durch strukturelle Hindernisse wie fehlende Kinderbetreuung, Diskriminierung, einem Mangel an geeigneten Arbeitsplätzen oder fehlender Qualifikation für verfügbare Arbeitsplätze.“ Die Abgeordneten werfen der Bundesregierung vor, mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Grundsicherung die Möglichkeiten zu Weiterbildungen deutlich einzuschränken, stattdessen solle eine Vermittlung in Arbeit prioritär sein. Die Erfahrungen aus der Hartz-IV-Zeit belegten aber: „Schnelle Vermittlung in unsichere Arbeitsverhältnisse ist selten nachhaltig“, so die Grünen. Sie forderten unter anderem, eine Arbeitsvermittlung sicherzustellen, „die auf Vertrauen, individuelle Förderung und Qualifizierung setzt, verlässlich finanziert ist und den Jobcentern echten Handlungsspielraum eröffnet“. Innerhalb des ersten Jahres des Leistungsbezugs sollte außerdem weiterhin die tatsächliche, marktübliche Miete übernommen werden (Karenzzeit Wohnen), damit Menschen sich auf die Job- oder Ausbildungssuche konzentrieren können. Minijobs sollten reformiert und in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen überführt werden, mit Ausnahmen für Schüler, Studierende und Rentner. Alle Bedarfsgemeinschaften mit Minderjährigen sollten von Sanktionen ausgeschlossen werden und armutsfeste Regelsätze für Minderjährige sollen realitätsgerecht ermittelt werden, verlangten die Grünen. Antrag der Linken Die Linke forderte, Sanktionen in der Grundsicherung zu stoppen und die Arbeitsvermittlung zu stärken. In ihrem Antrag kritisieren die Abgeordneten die von der Bundesregierung geplanten Änderungen bei der Grundsicherung: „Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein Irrweg, der das Leben der Betroffenen verschlechtern, die Integrationschancen sinken lassen und zudem zu sehr viel mehr bürokratischem Aufwand führen würde.“ Wissenschaftliche Studien würden zudem belegen, dass eine Verschärfung von Sanktionen und Bestrafungen keine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt fördere, sondern Betroffene in existenzielle Notlagen und psychische Belastungssituationen drängen, was zu Rückzug, Angst und Vermeidungsverhalten führen könne, heißt es in dem Antrag. Besonders kontraproduktiv für den Vermittlungsprozess wäre es, die in der „neuen Grundsicherung“ vorgesehenen pauschalen Begrenzung der übernahmefähigen Kosten der Unterkunft umzusetzen. „Arbeitsuchende sollen sich auf die Integration konzentrieren können, was durch Umzugszwang und Obdachlosigkeit effektiv verhindert würde“, schreibt die Fraktion. Sie forderte deshalb unter anderem, den Ausbau qualifizierter Arbeitsvermittlung voranzutreiben, zum Beispiel durch einen besseren Betreuungsschlüssel in den Jobcentern. Auch sollen Arbeitssuchende Termine bei ihren persönlichen Ansprechpersonen online, telefonisch oder durch persönliche Vorsprache machen können. Außerdem sollte ein Rechtsanspruch auf Ausbildung eingeführt werden, der die Aufnahme einer vollqualifizierenden, mindestens dreijährigen Ausbildung garantiert („Ausbildungsplatzgarantie“) und der eine solidarische Umlagefinanzierung schafft, in die alle Betriebe einzahlen und aus der krisensicher ausreichend Ausbildungsplätze finanziert werden. Die Linke forderte ferner einen Rechtsanspruch auf eine geförderte Aus- oder abschlussbezogene Weiterbildung im SGB II für alle Leistungsbeziehende ohne anerkannten Berufs- oder Studienabschluss, unabhängig vom Alter. (che/hau/05.03.2026)

13 Jahre Haft nach Messerattacke am Holocaust-Mahnmal

beck-aktuell - 05.03.2026

Gut ein Jahr nach der Messerattacke auf einen spanischen Touristen am Holocaust-Mahnmal in Berlin ist der Angreifer unter anderem wegen versuchten Mordes zu einer Haftstrafe von 13 Jahren verurteilt worden. Das KG wertete die Tat als radikal-islamistisch.



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US-Gericht für internationalen Handel: Unternehmen haben Anspruch auf Zoll-Rückzahlung

LTO Nachrichten - 05.03.2026

Der Supreme Court hat viele von Trumps Zöllen für unrechtmäßig erklärt. Nicht geurteilt hat er dabei über Rückzahlungen bereits gezahlter Zölle. In New York gibt es dazu nun eine Entscheidung, nachdem mehrere Unternehmen dort geklagt hatten.

- Bundespräsident Steinmeier gratuliert İlker Çatak zur Auszeichnung mit dem Goldenen Bären der Berlinale

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat heute İlker Çatak zur Auszeichnung mit dem Goldenen Bären der Berlinale gratuliert.

Abgesetzt: Aussprache zum Internationalen Frauentag im Bundestag

Abgesetzt von der Tagesordnung wurde die für Donnerstag, 5. März 2026, geplante Vereinbarte Debatte zum Internationalen Frauentag. Der Internationale Frauentag wird am 8. März begangen. Bereits seit dem Jahr 1911 wird an diesem Tag weltweit auf Frauenrechte, die Gleichstellung der Geschlechter und bestehende Diskriminierungen aufmerksam gemacht. (hau/03.03.2026)

Die Wiederholer-AG als Wendepunkt: Warum sich das Durchbeißen im Zweitversuch lohnt

beck-aktuell - 05.03.2026

Das zweite Staatsexamen nicht zu bestehen, gleicht einem Totalschaden. Doch wer jetzt das Referendariat auf Eis legt, vergibt eine wertvolle Chance. Warum der schnelle Neustart in der Wiederholer-AG trotz des enormen Drucks der beste Weg zum Ziel ist, verrät Melissa Nagel.



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Debatte über mögliche deutsche Bezüge zu den Epstein-Akten

„Anhaltspunkte für deutsche Bezüge zu den Epstein-Akten systematisch untersuchen“, lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/4462), der am Donnerstag, 5. März 2026, erstmals im Bundestag beraten wurde. Der Antrag wurde nach einstündiger Aussprache zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Auswärtigen Ausschuss. AfD fordert Sonderkommission Dr. Götz Frömming (AfD) betonte in der Debatte, der Epstein-Komplex gehöre zu den Dingen, die „so monströs“ seien, dass sie schwer vorstellbar und in Worte zu fassen seien. Es sei an der Zeit, Licht in das Dunkel der Ende Januar 2026 durch das United States Department of Justice (DOJ) veröffentlichten Akten zu bringen. Frömming verwies unter anderem auf die Verwicklungen der Königshäuser in Norwegen und im Vereinigten Königreich in den Komplex. „Es ist keine Verschwörungstheorie mehr, dass das Epstein-Netzwerk mit Geheimdiensten in Verbindung stand“, sagte er weiter und betonte, dass man den über 1.000 Opfern Aufklärung schulde. In Bezug auf mögliche in den Skandal verwickelte deutsche Staatsbürger, Unternehmen und Institutionen bedürfe es einer strafrechtlichen Prüfung. Frömming führte eine Reihe von Namen deutscher Prominenter auf sowie die Deutsche Bank, die „nicht weniger als 40 Konten“ für Epstein geführt habe und die Geschäftsbeziehungen auch nach dessen Verurteilung aufrechterhalten habe. Diese Fragen zu stellen, sei keine Vorverurteilung. Es gelte, Gerüchte durch Fakten zu ersetzen. Daher fordere seine Fraktion die Bundesregierung auf, eine Sonderkommission zur Untersuchung der deutschen Bezüge einzurichten. Diese solle auch ermitteln, ob im Rahmen des Epstein-Netzwerks „Einfluss auf die deutsche Haushalts- und Finanzpolitik“ oder „die Entwicklung von Wirecard“, genommen wurde, führte Frömming aus und kündigte an, bei dem Thema nicht lockerzulassen. CDU/CSU: Vertauen auf deutsche Justiz Jürgen Hardt (CDU/CSU) betonte, die in den Epstein-Files offenbarten Verbrechen seien abscheulich. Gleichzeitig warf er der AfD mit Blick auf den im Süden Deutschlands laufenden Wahlkampf vor, Kapital aus dem Schicksal der betroffenen Frauen schlagen zu wollen. „Gemäß Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist für Strafverfolgung die Staatsanwaltschaft zuständig und für entsprechende Gerichtsverhandlungen die Judikative, die Gerichte“, betonte Hardt. Er sei sicher, dass die deutsche Justiz aktiv werde bei Hinweisen in den Akten, dass deutsche Staatsbürger Opfer oder Täter gewesen seien. Daher brauche es keine Sonderkommission oder einen Untersuchungsausschuss, sagte er weiter. Weiter verwies Hardt auf die „Anbiederung der AfD“ an Russland und die MAGA-Bewegung ("Make America great again") in den USA: Es sei an der AfD, klarzumachen, „wie es dazu kommt, dass der Berührungspunkt zwischen dem pädophilen Netzwerk Epsteins und den Rechtspopulisten in Europa ausgerechnet die AfD ist“, sagte Hardt. Grüne werfen AfD „parteipolitisches Ausschlachten“ vor Auch Dr. Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen) sprach von einem „parteipolitischen Ausschlachten“ des Themas durch die AfD. Mit Blick auf die Vorwürfe einer Einflussnahme des Epstein-Netzwerks auf die deutsche Haushaltspolitik warf sie der Fraktion vor, „antisemitische Verschwörungstheorien, die durch das Netz geistern“, vorzubringen. Auch sie sprach die Kontakte der AfD zur MAGA-Bewegung an und fragte: „Welche Berührungspunkte gibt es zur AfD?“ In Richtung der schwarz-roten Koalition forderte Mihalic rechtsstaatliche Aufklärung: „Statt abzuwarten, sollten mögliche Deutschland-Bezüge proaktiv juristisch und politisch aufgeklärt werden“, betonte sie und verwies auf den Heidelberger Mäzen und Bundesverdienstkreuzträger Henry Jarecki, der zum Umfeld von Epstein gehört haben soll. „Aufklärung heißt Transparenz ohne Rücksicht auf parteipolitische Interessen“, betonte sie. SPD: Antrag übertönt, worum es wirklich geht Ralf Stegner (SPD) bezeichnete die Vorgehensweise der AfD als „parlamentarische Inszenierung“ und „parteipolitische Stimmungsmache“. Er betonte ebenfalls, dass wenn sich aus den Dokumenten Hinweise auf Straftaten ergeben, die Strafverfolgungsbehörden diese bearbeiteten. Auch prüfe das parlamentarische Kontrollgremium die nachrichtendienstliche Dimension, sagte Stegner. Dies sei der richtige Weg, dazu brauche es keinen Antrag der AfD. Angesichts von Millionen Seiten Akten ohne Kontext, dazwischen viele Namen, werde durch Andeutung und Erwähnung Misstrauen gesät, Institutionen beschädigt und die Öffentlichkeit verwirrt. Gleichzeitig werde so verschleiert, um wen es wirklich gehe, sagte Stegner weiter. „Donald Trump wird in den Dokumenten rund 38.000 Mal erwähnt – mit schwersten Vorwürfen“, sagte er. Epstein und Trump hätten sich jahrelang gut gekannt, und das solle übertönt werden, durch „das Rauschen, das Sie hier veranstalten“, sagte Stegner in Richtung der AfD. Linke: Who-is-who der AfD-Posterboys Maik Brückner (Die Linke) verwies darauf, dass die Epstein-Akten zeigten, dass Superreiche ein Risiko für die Demokratie und die Menschenrechte seien. Wer superreich sei, kaufe sich Schweigen, Schutz und bewege sich in Zirkeln jenseits demokratischer Kontrolle – ohne Konsequenzen, so Brückner. Er wies darauf hin, dass Epsteins Opfer überwiegend aus armen und migrantischen Verhältnissen stammten. „Der Epstein-Sumpf liest sich wie das Who-is-who der AfD-Posterboys“, sagte er weiter. Donald Trump, Peter Thiel, Steve Bannon, Elon Musk – sie alle hätten „geradezu darum gebettelt, auf Epsteins Insel eingeladen zu werden“, sagte Brückner. Die AfD inszeniere sich als Gegner korrupter Eliten, aber stecke in Wirklichkeit mittendrin, so sein Fazit. Der Skandal sei Ausdruck gesellschaftlicher Verhältnisse, an denen die AfD rein gar nichts ändern wolle. Den Antrag nannte er „blanken Hohn und Zynismus für die Betroffenen“. Antrag der AfD Nach dem Willen der AfD-Fraktion soll eine Sonderkommission zur Untersuchung deutscher Bezüge in den Epstein-Akten eingerichtet werden. In ihrem Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, eine solche Kommission nach dem Vorbild bereits existierender Untersuchungskommissionen anderer Länder einzusetzen, um die vom United States Department of Justice (DOJ) veröffentlichten über drei Millionen Seiten Dokumente, mehr als 2.000 Videos und etwa 180.000 Bilder im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Jeffrey Epstein, Ghislaine Maxwell und weitere Personen nach Bezügen zu deutschen Staatsbürgern, Regierungsvertretern und Unternehmen zu prüfen. Konzentrieren soll sich die Sonderkommission darauf, ob Opfer sexueller Ausbeutung in Deutschland über das Epstein-Netzwerk rekrutiert wurden, ob im Rahmen des Epstein-Netzwerkes Einfluss auf die deutsche Haushalts- und Finanzpolitik oder die Entwicklung von Wirecard, genommen wurde. Zudem müsse geprüft werden, ob Einfluss auf deutsche Regierungsmitglieder ausgeübt wurde. Falls deutsche Staatsangehörige in einflussreichen Positionen, beispielsweise in Politik oder Wirtschaft, in die Epstein-Akten verwickelt sein sollten, stelle dies ein mögliches Erpressungspotential dar und könnte die nationalen Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland gefährden, schreibt die AfD-Fraktion zur Begründung ihres Antrages. (lbr/aw/hau/05.03.2026)

BVerwG 5 B 51.24 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - 05.03.2026
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

BVerwG 5 PB 1.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - 05.03.2026
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Start-ups im Spannungsfeld des europäischen NewSpace-Markts 

CMS Hasche Sigle Blog - 05.03.2026

Der NewSpace-Sektor in Europa hat sich in den vergangenen Jahren von einem etwas angestaubten Nischenfeld staatlicher Raumfahrtagenturen zu einer der dynamischsten Wachstumsindustrien entwickelt. Die Branche drängt zunehmend ins wirtschaftliche und politische Rampenlicht. Dies liegt an mehreren Faktoren: 

  • Die Nachfrage nach Daten, Kommunikation und globaler Vernetzung steigt rasant. 
  • Die strategische Bedeutung des Alls nimmt im Lichte steigender geopolitischer Spannungen zu. Raumfahrt ist heute nicht nur eine technologische, sondern auch eine wirtschaftliche, sicherheits- und rechtspolitische Schlüsselindustrie.
  • Das Streben nach operativer Autarkie in allen Belangen der kommerziellen und militärischen Raumfahrt ist strategisches Gebot für die europäischen Staaten (so auch die Weltraumsicherheitsstrategie der Bundesregierung).

Insbesondere der wissenschaftliche und industrielle Fortschritt in Miniaturisierung, Fertigungstechnologien sowie Software und Sensorik ermöglicht privaten Unternehmen den Zugang zu einem Markt, der traditionell als kapitalintensiv und stark reguliert gilt. Optimistische Experten prognostizieren ein globales Marktvolumen für Raumfahrttechnologien von bis zu EUR 1,5 Billionen bis 2035. Insbesondere Kleinsatelliten, Erdbeobachtung, Kommunikation, Navigation und In-Orbit-Services werden stark wachsen.

Die branchentypische Struktur der Wertschöpfung eines NewSpace-Start-ups macht die Finanzierung besonders anspruchsvoll:

  • Die Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen ist extrem kapitalintensiv.
  • Es müssen mitunter jahrelange Vorlaufzeiten finanziert werden.
  • In der signifikanten operativen Abhängigkeit von wenigen, hochspezialisierten Zulieferern liegt beträchtliches operatives Risiko.
  • Zusätzlich erhöhen teilweise sehr heterogene regulatorische Anforderungen und fehlende Skaleneffekte die Kosten.
  • Die für eine erfolgreiche Finanzierung unerlässliche Komponente der staatlichen Förderung stellt ein zusätzliches, komplexes Handlungsfeld dar.

Erfolgreiche Start-ups agieren in diesem Umfeld mit klaren Strukturen, realistischen Zeitplänen und transparenten Kommunikationsprozessen. Ein versiertes und zielgerichtetes Stakeholder-Management hat hierbei den gleichen Stellenwert wie Innovation und operative Exzellenz.

Europas Zielsetzung: Autonomie, Wettbewerb und selektive Förderung

Die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedstaaten verfolgen ein klares strategisches Ziel: mehr Unabhängigkeit von US-amerikanischen und asiatischen Raumfahrtkapazitäten und Aufbau von redundanten kritischen Infrastrukturen. Programme wie IRIS², Copernicus, Galileo, „Horizon Europe“ oder die hoch dotierten Förderprogramme der Europäischen Weltraumorganisation (European Space Agency (ESA)) spiegeln diese Ambition wider.

Für Start-ups wie für etablierte Technologieunternehmen generiert die strategische Intention der EU einen Markt, der potentiell hochprofitable Geschäftsmodelle ermöglicht und durch langfristige Subventionsprogramme eine gewisse Resilienz gegen exogene Einflüsse bietet. Allerdings ist der Weg in die finanzielle Autarkie für diese Unternehmen lang. Ohne die umfassenden Förderungen ist die Finanzierung eines Space-Start-ups kaum darstellbar. Staatliche und europäische Subvention verlangt transparente Strukturen, funktionierende Compliance-Systeme und eine langfristige Skalierbarkeit des Geschäftsmodells. Förderentscheidungen orientieren sich nicht nur an technologischer Innovation, sondern auch an betriebswirtschaftlicher Solidität, Corporate Governance und dem Einhalten regulatorischer Vorgaben. 

Die EU allokiert ihre Fördermittel zum Zwecke der Effizienz und Wirksamkeit bewusst auf nur wenige Unternehmen. Es herrscht ein starker Wettbewerb um diese Mittel. Beispielsweise ist der Teilnehmerkreis an der European Launcher Challenge der ESA auf fünf Unternehmen begrenzt. Start-ups müssen daher sowohl technologisch als auch organisatorisch überzeugen – und sie müssen in der Lage sein, komplexe Förderauflagen und Berichtspflichten zuverlässig und fortdauernd zu erfüllen. Der Ausschluss von den großen europäischen Förderprogrammen bedeutet einen gravierenden Wettbewerbsnachteil.

Herausforderungen: Regulierung, Stakeholder-Interessen und internationale Abhängigkeiten

Start-ups im NewSpace-Sektor verfügen regelmäßig über exzellente technische Fähigkeiten und sind Treiber beeindruckender Innovationen. Sie operieren jedoch in einem wettbewerbsintensiven Umfeld und sind komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausgesetzt. Die Branche ist geprägt von zahlreichen Akteuren – Investoren, Banken, Behörden, Zulieferern, internationalen Partnern, politischen Institutionen und Endkunden. Deren Interessen sind nicht deckungsgleich:

  • Investoren fordern planbare Entwicklungszeiten und Rendite. 
  • Banken brauchen Risikotransparenz. 
  • Behörden achten auf Sicherheit, Exportkontrolle und Einhaltung internationaler Verpflichtungen. 
  • Zulieferer erwarten klare Verträge und langfristige Abnahmen.
  • Politische Stakeholder fokussieren sich auf europäische Autonomie und sicherheitspolitische Stabilität.

Hier entstehen Spannungsfelder, insbesondere dann, wenn das anfällige Operating Model gestört wird. Wie jedes andere Unternehmen sind NewSpace-Start-ups erwerbswirtschaftlichen Zwängen ausgesetzt: Entwicklungsdruck steht sicherheitsrechtlichen Prüfungen gegenüber, Innovationsgeschwindigkeit kollidiert mit regulatorischer Detailtiefe. Renditeerwartungen vertragen sich nicht mit technologischem Pioniergeist. Besonders relevant sind Exportkontrollen nach der EU-Dual-Use-Verordnung oder dem deutschen Außenwirtschaftsgesetz, technische Genehmigungen nach dem Luftverkehrsgesetz, dem geplanten europäischen Weltraumgesetz (EU Space Act) sowie internationale Haftungsregelungen.

Die Umsatzstruktur eines NewSpace-Start-ups lässt sich am besten mit der eines Anlagenbauers vergleichen. Das Orderbook besteht aus überschaubar vielen, großvolumigen Fertigungsaufträgen mit vergleichsweise langer Durchlaufzeit. Auf operative Störungen in der Auftragsbearbeitung reagiert das Unternehmen sehr sensitiv, die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen sind beträchtlich. In einem solchen Fall sind Transparenz in alle Richtungen und eine proaktive Attitüde gegenüber Restrukturierung und Transformation gefragt. Andernfalls entstehen Verzögerungen, Fehlplanungen, Investorenvertrauen wird gefährdet und die Wettbewerbsfähigkeit leidet. Gerade junge Unternehmen unterschätzen oft, wie eng technische Roadmaps, Finanzierung und rechtliche Verpflichtungen miteinander verknüpft sind.

Hierbei ist klar, dass Restrukturierungsprozesse von NewSpace-Start-ups angesichts fragiler Wertschöpfungsketten und komplexer Stakeholder-Landschaft einem besonderen Schwierigkeitsgrad unterliegen. Belastbare und nachhaltige Sanierungslösungen können vermutlich vorrangig im vorinsolvenzlichen Stadium im Rahmen des Gläubigerakkords erreicht werden. 

Was erfolgreiche europäische Launcher-Start-ups besser machen

Ein führendes europäisches NewSpace-Startup aus dem Segment der Trägerraketen (Launcher) dient als Beispiel für eine erfolgreiche und zügige Skalierung unter Aufrechterhaltung der internationalen Konkurrenzfähigkeit. Dieses Unternehmen verbindet technologische und strategische Exzellenz mit klarer rechtlicher und organisatorischer Struktur sowie langfristiger Risikosteuerung. Ein wesentlicher leistungswirtschaftlicher Erfolgsfaktor ist die vertikale Integration, die zum Ziel hat, Komplexität und Abhängigkeit in der Wertschöpfungskette zu reduzieren. Kritische Komponenten wie Triebwerke, Tanks und Avionik werden weitgehend selbst gefertigt. Die tiefere Wertschöpfung vermeidet auf der einen Seite technische Risiken und erleichtert das Management von Zulieferverträgen und Produktionsprozessen. Allerdings bedeutet sie auf der anderen Seite einen höheren Finanzierungsbedarf. Doch das Unternehmen hat von Beginn an die Mission und die Ziele klar definiert und die Auswirkungen realistisch und klar kommuniziert. Das hat sowohl Investoren als auch Behörden überzeugt. 

Ein weiterer Erfolgsfaktor ist eine ausgewogene Finanzierungsstrategie. Finanzierungsquellen werden breit diversifiziert – Venture Capital, institutionelle Investoren, strategische Industriepartner, klassische Geschäftsbanken und Fördermittel. Die Mischung bildet die verschiedenen Finanzierungserfordernisse, die aus dem Geschäftsmodell resultieren, ab und verringert Klumpenrisiken und Abhängigkeiten.

Das umsichtige und proaktive Stakeholder-Management ist ein wesentliches Asset des Unternehmens. Regelmäßige Kommunikation mit politischen Akteuren, Behörden, Zulieferern sowie Investoren und Finanzierern sorgt für Vertrauen und berechenbare Prozesse. Diese professionelle Transparenz zielt auf die Erzeugung von Teilhabe der Stakeholder ab und trägt dazu bei, regulatorische Abläufe, Zertifizierungen und die Meilensteine der Geschäftsentwicklung für alle Beteiligten planbar und nachvollziehbar zu halten. Die Erfahrung vieler Restrukturierungsprozesse zeigt klar, dass die Vermeidung von Informationsasymmetrien unter Stakeholdern und der offene Umgang mit den Erfordernissen der Sanierung die Bereitschaft zur Begleitung solcher Prozesse und zur Leistung von Sanierungsbeiträgen deutlich befördert.

Dabei ist der Aufbau der administrativen Prozesse, die eine solche Kommunikation ermöglichen, für Start-ups regelmäßig schwierig. Der nötige Aufwand von Zeit und Geld muss lange vor der Generierung von Erlösen getätigt werden und hat mit der eigentlichen Wertschöpfung auf den ersten Blick wenig zu tun. Während der Fokus der Gründer auf der Technologie und dem Produkt liegt, kommt die Kommunikation mit den Stakeholdern häufig zu kurz. Für junge NewSpace-Unternehmen zeigt dieses Beispiel jedoch deutlich, dass das Streben nachtechnischer Exzellenz allein nicht ausreicht. Die Kombination aus klarer Strategie, finanzieller Stabilität, realistischen Zielen, professionellem Stakeholder-Management und regulatorischen Kenntnissen ist entscheidend.

Weshalb die Abstimmung von technischen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Faktoren entscheidend ist

Im NewSpace-Sektor sind hochtechnologische und hochspezialisierte Entwicklungen der Motor des Unternehmens – doch sie können ihr Wachstumspotential nur dann nachhaltig entfalten, wenn rechtliche und betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen gegeben sind. Viele Herausforderungen auf dem Weg zum etablierten Unternehmen entstehen nicht aus technischen Schwierigkeiten oder operativen Problemen entlang der Wertschöpfungskette, sondern aus nicht sachgerechter Kommunikation, wenn beispielsweise Förderprogramme andere Dokumentationsanforderungen haben als Investoren oder wenn Zulieferverträge nicht zu den technischen Entwicklungszyklen passen. Ebenso können Genehmigungsprozesse stocken, wenn interne Abläufe nicht funktionieren, Verantwortlichkeiten unklar sind oder Nachweise nicht zur rechten Zeit und für die passende Regulation vorbereitet sind.

Externe Unterstützung, juristisch und betriebswirtschaftlich, spielt dabei eine große Rolle.  Allerdings weniger als sichtbare Intervention, sondern eher als strukturgebender Hintergrund: Sie sorgt dafür, dass technische Ambitionen mit regulatorischen Vorgaben und betriebswirtschaftlichen Zielgrößen vereinbar bleiben. In der Summe entsteht kein zusätzlicher bürokratischer Aufwand, sondern eine belastbare und agile Unternehmenskultur, auf der Technologie stabil wachsen kann.

Zukunft Weltraumwirtschaft: Rechtliche Weichenstellungen für Start-ups sind maßgeblich

Der europäische NewSpace-Sektor bietet jungen Unternehmen große Chancen, wenn man zu den ‚chosen few‘ gehört, denen staatliche und europäische Förderung zuteil wird. Dies verlangt jedoch gleichermaßen technologische Stärke, wirtschaftliche Planbarkeit und ein Bewusstsein für regulatorische Anforderungen. Erfolgreiche Beispiele aus der Branche zeigen, dass Fortschritt dort entsteht, wo technische Ambitionen mit klaren Strukturen, realistischen Zeitplänen und verlässlicher Stakeholder-Kommunikation verbunden werden.

Für Start-ups bedeutet das: Je früher technische, wirtschaftliche und rechtliche Aspekte zusammengeführt werden, desto stabiler gestalten sich Entwicklung, Finanzierung und Partnerschaften. In einem Markt, der schnell wächst, dessen Regulation umfänglich und (noch) unstet ist und der international stark vernetzt ist, wird diese Balance zunehmend zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor, um die europäische Autonomie im All zu stärken.

Wir informieren Sie in unserer Blog-Serie zu CMS Space Law fortlaufend mit aktuellen Beiträgen zu diesem Thema. Sie können diese Blog-Serie über den RSS-Feed abonnieren und werden von uns über neue Beiträge informiert. Den Auftakt zur Blog-Serie hat der Einführungsbeitrag gemacht, es folgten Beiträge zu Trägerraketen: Reguliert der EU Space Act den Weg ins Allzu Raumfahrzeuge: Startklar mit mit dem EU Space Act, zur Weltraumsicherheitsstrategie der Bundesregierung sowie Weltraum & Dispute Resolution: Rechtsstreitigkeiten im All.

Darüber hinaus finden Sie weitere Hinweise auf unserer Insight-Seite „NewSpace und Space Law“.

Hören Sie zudem unseren Podcast zum Weltraumrecht. In den einzelnen Folgen behandeln wir verschiedene relevante Aspekte des Space Law, darunter:

CMS Taskforce Defense & Security – Ihre Expert:innen für die rechtlichen Herausforderungen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie: CMS in Deutschland: Experten für Verteidigung & Sicherheitsrecht

Lesen Sie auch zur Weltraumsicherheitsstrategie der Bundesregierung: Sicherheit durch Koordination und Kooperation.

*Gemeint sind Personen jeder Geschlechtsidentität. Um der leichteren Lesbarkeit willen wird im Beitrag die grammatikalisch männliche Form verwendet.

Der Beitrag Start-ups im Spannungsfeld des europäischen NewSpace-Markts  erschien zuerst auf CMS Blog.

Bundestag ratifiziert deutsch-britischen Freundschaftsvertrag

Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. März 2026, den sogenannten Kensington-Vertrag ratifiziert. Der Freundschafts- und Partnerschaftsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland wurde am 17. Juli 2025 von Bundeskanzler Friedrich Merz und dem britischen Premierminister Keir Starmer im Londoner Stadtteil Kensington unterzeichnet. Nach gut einstündiger Debatte verabschiedete das Parlament den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/3945) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke. Zur zweiten Beratung lag den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (21/4520) vor. Das Parlament nahm darüber hinaus eine Entschließung an, die die Bundesregierung unter anderem dazu auffordert, anlässlich der Regierungskonsultationen eine öffentlich zugängliche Vorhabenliste zu erstellen. Auch soll etwa die Einrichtung eines deutsch-britischen Jugendwerks sowie eine "praktikable Umsetzung visafreier Gruppenreisen für Schulklassen" ins Auge gefasst werden. Klöckner: Deutsch-britische Beziehungen auf neuer Grundlage Rede Vor dem Beginn der Debatte erläuterte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner in Anwesenheit des britischen Botschafters in Deutschland, Andrew Mitchell, das von der Bundesregierung ausgehandelte Verträge durch den Bundestag beschlossen werden müssten, ehe der Bundespräsident einen völkerrechtlichen Vertrag im Namen des Bundes mit einem anderen Staat schließen könne. Der „Kensington-Vertrag“, so Klöckner weiter, stelle die deutsch-britischen Beziehungen auf eine neue Grundlage. Zugleich setze er ein deutliches Zeichen, das Europa angesichts neuer Bedrohungen zusammensteht: „Auch nach dem Brexit.“ Der Vertrag vervollständige zudem ein europäisches Vertragsdreieck zwischen Deutschland, Frankreich und Großbritannien, sagte die Bundestagspräsidentin in ihren einleitenden Worten. CDU/CSU: Ein Grundpfeiler für eine neue Architektur Prof. Dr. Günter Krings (CDU/CSU) erinnerte daran, dass nach dem Brexit ein langer und teilweise qualvoller Prozess der Rückabwicklung gemeinsamer Vereinbarungen und Institutionen stattgefunden habe. Dieser Prozess habe allen Beteiligten vor Augen geführt, „wie eng verflochten wir doch waren“. Die nun geschlossene Vereinbarung sei mehr als nur ein bilaterales Abkommen, befand Krings. „Sie ist ein Grundpfeiler für eine neue Architektur im Verhältnis des Vereinigten Königsreiches zur gesamten Europäischen Union.“ Auch wenn er die Austrittsentscheidung der Briten für einen Fehler halte, müssten sich doch die verbliebenen 27 EU-Mitglieder die Frage stellen, „was wir dazu beigetragen haben, dass die einst zweitgrößte Volkswirtschaft der Union den Rücken gekehrt hat“. Es sei daher folgerichtig, dass sich die EU inzwischen auf manchen Gebieten bewegt habe, gerade auch auf denen, die eine entscheidende Rolle für den Brexit gespielt hätten. Der Unionsabgeordnete nannte die stärke Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung sowie den Abbau von Bürokratie und Überregulierung in Europa. AfD: Tricks von der politischen Klasse Beatrix von Storch (AfD) sprach von „Tricks der politischen Klasse“, zu denen es auch gehöre, „ihre links-grüne Agenda in möglichst vielen internationalen Verträgen zu verankern“. Dies geschehe so versteckt, dass eine wirklich kritische Debatte darüber nicht stattfinde, sagte sie. Im vorliegenden Vertrag würden viele politische Projekte festgeschrieben, „die unsere Freiheit angreifen, die unsere wirtschaftliche Zukunft gefährden und für die es in beiden Ländern keine Mehrheiten mehr gibt“. Weder die Labour-Regierung in Großbritannien noch die schwarz-rote Bundesregierung repräsentierten die Mehrheit der Bürger in ihren Ländern, sagte die AfD-Abgeordnete. Die im Vertrag vereinbarte Klimapolitik ziele auf „noch mehr Geld für noch mehr Windräder“ ab. Dabei sei nicht der Brexit an den wirtschaftliche Problemen Großbritanniens Schuld, sondern die grüne Transformation, sagte von Storch. Sie erkennt im Vertrag auch eine Wiederauflage der Corona-Politik. Er eröffne die Möglichkeit, künftig mRNA-Impfstoffe auch gegen bakterielle Infektionen einzusetzen. Das sei harter Pharmalobbyismus, „versteckt in diesem Freundschaftsvertrag“. SPD: Europäische Demokratien müssen enger zusammenarbeiten Hubertus Heil (SPD) nannte den Brexit „einen Fehler mit erheblichen Folgen“. Politik bestehe aber nicht darin, der Vergangenheit hinterher zu trauern. „Politik bedeutet, aus Fehlern zu lernen und neue Wege zu finden“, sage Heil: „Genau das tun wir heute.“ Die Welt habe sich seit dem Brexit dramatisch verändert, so der SPD-Abgeordnete. Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine habe eine sicherheitspolitische Zeitenwende zur Folge gehabt. Frieden und Stabilität seien in Europa keine Selbstverständlichkeit mehr. Gleichzeitig sei auf globaler Ebene zu erleben, dass sich Europa auf seinen wichtigsten internationalen Verbündeten, die USA, nicht mehr verlassen könne. Gerade deshalb müssten europäische Demokratien enger zusammenarbeiten. Deutschland und Großbritannien gehörten zu den grüßten, stärksten und einflussreichsten Demokratien des Kontinents und hätten daher eine besondere Verantwortung für Europa, sagte Heil. „Wir haben aber etwas, das noch wichtiger ist: gemeinsame Werte.“ So wüssten Großbritannien wie auch Deutschland, dass Sicherheit, Wohlstand und Frieden durch Zusammenarbeit entstünden „und nicht durch aggressiven Nationalismus“. Grüne: Brexit war ein Fehler Auch Chantal Kopf (Bündnis 90/Die Grünen) bewertete den Brexit als Fehler. Sie sei 2016 fassungslos gewesen, „dass gezielte Desinformation so erfolgreich sein konnte“ und das ein Land, „das für die meisten wie selbstverständlich zu Europa gehört hat“, diesen Schritt ging. Umso mehr freue es sie, dass sich das Vereinigte Königreich unter Premierminister Keir Starmer wieder ganz klar als aktives Mitglied der europäischen Familie positioniere. Kopf erinnerte auch daran, dass Großbritannien gleich nach Beginn der russischen Invasion in die Ukraine europäische Verantwortung übernommen habe. Entschlossen und frühzeitig seien Waffen geliefert worden. Die britischen Aussagen zu Sicherheitsgarantien für die Ukraine seien zudem deutlich als jene aus dem Kanzleramt gewesen, sagte die Grünen-Abgeordnete. Linke: "Mehr Waffen, mehr Sicherheit" ist grundlegend falsch Gökay Akbulut (Die Linke) sieht in dem Vertrag Licht und Schatten. Zu begrüßen seien die Passagen zum Jugendaustausch, bei der Klimakooperation und in anderen Bereichen. Vor allem gehe es in dem Vertrag aber darum, die Zusammenarbeit mit Großbritannien in der Verteidigungspolitik „und auf dem Gebiet der Rüstungsindustrie“ zu intensivieren. „Das sollte aber nicht der Kern eines Freundschaftsvertrages sein“, befand sie. Eines der Leuchtturmprojekte des Vertrages sei die Entwicklung einer Langstreckenrakete mit über 2.000 Kilometer Reichweite. Daneben gehe es um die Zusammenarbeit bei Drohnensysteme, neuen Torpedos, Panzern und der U-Boot-Abwehr. Rüstungsexporte würden als Instrument wirtschaftlichen Wachstums begriffen. Der Vertrag setze auf die Formel: Mehr Waffen, mehr Sicherheit. „Das ist grundlegend falsch“, sagte Akbulut. Jeder Euro, der in Langstreckenraketen steckt, fehle in Krankenhäusern, in Schulen und in der sozialen Infrastruktur. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Vertrag bilde den Rahmen für die bilateralen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, schreibt die Bundesregierung. Er umfasse die gesamte Bandbreite der Zusammenarbeit, insbesondere in den Bereichen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, innere Sicherheit und Justiz, Wirtschaft, Wissenschaft und Technologie, Beschäftigung, Klima, Energie und Umwelt sowie Kultur und Gesellschaft. Nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes bedurfte der Vertrag der Zustimmung durch den Bundestag, „da er Gegenstände der Bundesgesetzgebung betrifft“. (hau/ste/05.03.2026)

Deutschland: Gesetzesentwurf zur Grundsicherung untergräbt Recht auf soziale Sicherheit

Click to expand Image Zwei Frauen auf dem Weg in ein Jobcenter in Berlin, Deutschland, 25. Juni 2025 © 2025 Jens Kalaene/picture alliance via Getty Images

(Berlin, 5. März 2026) – Der Gesetzentwurf der deutschen Bundesregierung, das bestehende Bürgergeld durch ein deutlich strengeres System zu ersetzen, würde grundlegende Menschenrechte verletzen und könnte gegen das in der deutschen Verfassung garantierte Recht auf einen angemessenen Lebensstandard verstoßen, erklärte Human Rights Watch heute. Der Entwurf soll in Kürze in zweiter Lesung im Bundestag beraten werden.

„Die Pläne der Bundesregierung würden die Lebensbedingungen vieler Menschen verschlechtern und das Armutsrisiko deutlich erhöhen – insbesondere für Kinder aus einkommensschwachen Haushalten und alleinerziehende Mütter“, sagte Kartik Raj, Senior-Researcher für Europa bei Human Rights Watch. „Die Bundestagsabgeordneten sollte diese Vorschläge zurückweisen. Sie widersprechen Deutschlands menschenrechtlichen Verpflichtungen und dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Existenzminimums.“

Nach Recherchen von Human Rights Watch kann das derzeitige deutsche Sozialsystem schon jetzt grundlegende Rechte, insbesondere das Recht auf soziale Sicherheit und auf einen angemessenen Lebensstandard, nicht ausreichend gewährleisten. Besonders betroffen sind Alleinerziehende, also überwiegend Frauen mit kleinen Kindern. Die nun geplanten Verschärfungen würden diese Defizite voraussichtlich weiter vergrößern.

Die Regierungskoalition aus Christdemokrat*innen und Sozialdemokrat*innen hat die Kürzung sozialstaatlicher Leistungen sowie eine grundlegende Umgestaltung des Sozialversicherungssystems zu einem politischen Schwerpunkt erklärt. Kernstück ist die Ablösung des Bürgergeldes (SGB II) durch eine neu konzipierte „Grundsicherung für Arbeitssuchende“. Diese sieht für Leistungsbeziehende strengere Pflichten und erheblich härtere Sanktionen bei vermeintlichen Verstößen vor.

Das System folgt einer stark sanktionsorientierten Logik, die Verhaltensänderungen erzwingen soll: Wer etwa einen Termin versäumt oder eine als zumutbar eingestufte Arbeitsstelle nicht annimmt, muss zunächst mit einer Kürzung der monatlichen Leistungen um 30 Prozent rechnen. Bei wiederholten Verstößen kann die Agentur für Arbeit Betroffene als „unauffindbar“ einstufen und sämtliche Leistungen vollständig streichen, bis eine persönliche Vorsprache erfolgt.

Bislang ist der Staat verpflichtet, auch bei Sanktionen zumindest die Kosten für Unterkunft und Heizung weiter auszuzahlen, um eine Verarmung zu verhindern und das durch das Bundesverfassungsgericht definierte Existenzminimum zu gewährleisten. Der neue Entwurf sieht solche Schutzmechanismen jedoch nicht mehr ausdrücklich vor. Damit dürfte er sowohl gegen verfassungsrechtliche Vorgaben als auch gegen internationale Menschenrechtsstandards verstoßen, die Rückschritte bei wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten ausdrücklich untersagen.

Human Rights Watch weist zudem darauf hin, dass selbst die vollen Leistungen des Bürgergelds oftmals nicht reichen, um Armut zu vermeiden. 2023 erhielt eine Alleinerziehende Person mit zwei Kindern durchschnittlich 1.198 Euro im Monat. Die offizielle Armutsgefährdungsschwelle für diesen Haushalt in Deutschland lag jedoch bei 1.626 Euro. Die Lücke betrug somit 26 Prozent. Zusätzliche Leistungskürzungen würden unweigerlich dazu führen, dass wesentlich mehr Menschen unterhalb des Existenzminimums leben müssen.

Angesichts der Tatsache, dass Menschen, die die bestehenden Leistungen derzeit in voller Höhe beziehen, dennoch von Armut bedroht sein können, würde eine Ausweitung der Sanktionen dazu führen, dass deutlich mehr Betroffene ein Einkommen hätten, das weit unter dem Niveau liegt, das zur Wahrung des Rechts auf einen angemessenen Lebensstandard und des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums erforderlich ist.

Der Entwurf sieht außerdem grundlegende Änderungen bei den Anforderungen an die Arbeitsuche vor. Künftig sollen alle alleinstehenden Erwachsenen als vollzeitverfügbar gelten, unabhängig davon, ob sie Kinder betreuen. Der Entwurf unterscheidet nicht zwischen Erwachsenen ohne Sorgeverantwortung und Alleinerziehenden, deren Arbeitsaufnahme direkt von verfügbaren Betreuungsangeboten abhängt.

So könnte künftig selbst eine alleinerziehende Mutter eines zweijährigen Kindes sanktioniert werden, wenn sie ein Vollzeitangebot nicht annimmt, obwohl eine Betreuung ihres Kindes faktisch nicht sichergestellt ist. Diese Problematik verschärft sich durch den anhaltenden Mangel an öffentlich finanzierten, kostenfreien oder bezahlbaren Ganztagsbetreuungsplätzen für Kleinkinder und die uneinheitliche Umsetzung ganztägiger Grundschulangebote in Deutschland.

Zusätzlich enthält der Gesetzesentwurf keine ausdrückliche Ausnahme von Sanktionen für Personen mit kleinen Kindern. Sanktionen treffen damit nicht nur die erwachsene Antragstellerin oder den Antragsteller, sondern unmittelbar auch deren Kinder – und verletzen potenziell deren Recht auf soziale Sicherheit und einen angemessenen Lebensstandard.

Deutschland ist gemäß internationaler Menschenrechtsverträge verpflichtet, das Recht auf soziale Sicherheit und einen angemessenen Lebensstandard zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Diese und verwandte Verträge und Standards der Vereinten Nationen und europäischer Gremien verlangen, dass Sozialleistungen angemessen sein müssen.

Das Bundesverfassungsgericht hat zudem klargestellt, dass das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum die Deckung der grundlegenden Lebenshaltungskosten und ein Mindestmaß gesellschaftlicher, kultureller und politischer Teilhabe sichern muss. Sanktionen, die Menschen konstruktiv unter dieses Minimum drängen, wären mit dieser Rechtsprechung, also der deutschen Verfassung, kaum vereinbar.

„Abgeordnete des Deutschen Bundestags sollten sich klar gegen diese Verschärfungen stellen, die insbesondere Kindern und Alleinerziehenden schaden würden“, sagte Raj. „Eine soziale Absicherung, die die Menschenrechte stärkt, macht die Gesellschaft insgesamt widerstandsfähiger.“

Kategorien: Menschenrechte

Update on Australia’s carbon market

Norton Rose Fulbright - 05.03.2026
2026 will be a significant year for Australia’s carbon market.

Dentons advises INVESTIKA on its majority stake acquisition in “Höfe am Brühl” shopping center in Leipzig from Unibail-Rodamco-Westfield and on related financing

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Global law firm Dentons has advised Czech real estate fund INVESTIKA Real Estate Fund (Investika) on the acquisition of an 89.9 percent stake in the owner of the Höfe am Brühl shopping center in Leipzig. This also included advising Investika on the financing of the acquisition, funded by Helaba and completed this week. The acquisition marks Investika’s entry into the German market. 

Dentons Link Legal welcomes Shradha Sachdev as Associate Partner to its Banking and Finance Practice

Dentons News - 05.03.2026

Shradha brings over 11 years of experience advising leading corporates, banks and financial institutions on complex equity and debt transactions. Her practice focuses on project finance, structured lending, refinancing, debt restructuring and regulatory advisory, with experience in advising banks and NBFCs on financing transactions across infrastructure and energy sectors. She has been closely involved in structuring and documenting high-value project financings and has advised on stressed asset restructuring and resolution strategies.

Kailey Blazek Naranjo named to the <em>Business Record</em> 2026 Forty under 40 List

Dentons News - 05.03.2026

Dentons Immigration lawyer Kailey Blazek Naranjo was recently named as a Des Moines Business Record Forty under 40 honoree. The 40 business leaders are under the age of 40 and demonstrate impressive career achievements and unparalleled community involvement.