Aktuelle Nachrichten

DFPV will deutsch-französisches Geschichtsbuch überarbeiten

Europa/Unterrichtung Die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung schlägt eine Aktualisierung des deutsch-französischen Geschichtsbuchs vor. Der Beschluss liegt jetzt als Unterrichtung vor.

Länder stimmen Pflicht für Widerrufs-Button in Onlineshops zu

beck-aktuell - 30.01.2026

Wer seine Bestellung stornieren oder einen Vertrag online widerrufen möchte, soll das künftig mit einem einfachen Klick erledigen können. Auch für Patientinnen und Patienten bietet das neue Gesetz Verbesserungen in Bezug auf die Einsicht ihrer Behandlungsakte.



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Tränen im Block-Prozess: "Verfahren wird mit Härte geführt"

beck-aktuell - 30.01.2026

Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder berichtet eine Zeugin, wie sehr die Großeltern ihre Enkel liebten. Dann verkündet das Gericht einen Beschluss und eine Mitangeklagte bricht in Tränen aus.



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Bundesrat billigt "Anti-Greenwashing-Gesetz"

beck-aktuell - 30.01.2026

Wer seine Produkte als umweltfreundlich bewirbt, muss das künftig auch belegen können - sonst drohen härtere Strafen. Viel Zeit zur Anpassung sehen die neuen Regeln für die Unternehmen nicht vor.



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Gebrauchte Ersatzteile nach dem Crash: Wie viel Secondhand darfs sein?

beck-aktuell - 30.01.2026

Wenn es nach einem Verkehrsunfall teuer wird, sind ein Preistreiber die Ersatzteile. Günstiger – und klimaschonender – wäre es, wenn man statt neuer einfach gebrauchte Teile verwenden würde. Warum das nicht so einfach ist, wie es klingt, erklärt Faik Doğanay.



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Millionenkreditmeldewesen wird eingestellt

Der Bundesrat hat heute das Standortfördergesetz verabschiedet. Damit kann das Millionenkreditmeldewesen zum 30. Dezember 2026 eingestellt werden. Finanzaufsicht BaFin und Deutsche Bundesbank hatten diese Reform im August 2025 vorgeschlagen.
Kategorien: Finanzen

Empfehlungen des 64. Verkehrsgerichtstags: Neue Promillegrenze für Radfahrer

LTO Nachrichten - 30.01.2026

Beim diesjährigen Verkehrsgerichtstag in Goslar ging es unter anderem um Drohnen, Unfallschäden und Trunkenheitsfahrten mit dem Fahrrad. Am Freitag wurden die Empfehlungen der Arbeitskreisen vorgestellt. Die Ergebnisse im Überblick.

BRAK-Umfrage: Rechtsberatung durch Rechtsschutzversicherer ist gang und gäbe

beck-aktuell - 30.01.2026

Die BRAK berichtet, aus einer von ihr unter der Anwaltschaft durchgeführten Umfrage ergebe sich, dass fast die Hälfte der Rechtsschutzversicherer ihre Versicherungsnehmer rechtlich berät oder gar Abstandszahlungen anbietet. Die BRAK will das nicht tolerieren und fordert den Gesetzgeber auf, dagegen vorzugehen.



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Fraktionen streiten über deutsche Klimaschutzpolitik

Bei einer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragten Aktuellen Stunde zum Thema „Energiesouveränität stärken – Klimaziele umsetzen“ am Freitag, 30. Januar 2026, haben Redner der Oppositionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke das am Vortag ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung zum Anlass genommen, einen verstärkten Einsatz für den Klimaschutz zu fordern. Das Bundesverwaltungsgericht hatte auf Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Ergänzungen des Klimaschutzprogramms gefordert, um die Treibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 65 Prozent zu senken. Grüne: Brauchen starke ökologische Opposition Dr. Jan-Niclas Gesenhues (Bündnis 90/Die Grünen) verlangte angesichts von Forderungen aus der Mittelstands-Union nach einem Aufweichen der Klimaneutralität „ein klimapolitisches Machtwort des Kanzlers“. Gesenhues geht jedoch davon aus, dass es ein solches nicht geben werde, „weil Friedrich Merz Klimaschutz eigentlich egal ist“. Daher brauche es eine starke ökologische Opposition. „Wir Grüne werden dafür sorgen, dass die Klimaziele eingehalten und nicht aufgeweicht werden“, machte er deutlich. Klimaschutz bedeute Frieden, Souveränität und Demokratie, so Gesenhues. Es seien gerade die Umweltverbände, „die unsere Demokratie tagtäglich mit Leben füllen“. Linke: Bundesregierung muss nachbessern Das Bundesverwaltungsgerichts habe deutlich gemacht, „dass die Maßnahmen zur Klimakrise nicht ausreichend waren“, sagte Lorenz Gösta Beutin (Die Linke). Sie müssten konkret und nachweislich wirksam sein. Daher werde die Bundesregierung nachbessern müssen. „Unser Dank geht an die Deutsche Umwelthilfe, die diese Klage eingereicht und durchgezogen hat.“ Deshalb sei es auch der falsche Weg und eine neue Nebelkerze, wenn die Bundesregierung die Klagerechte der Umweltverbände einschränken wolle. „Lassen Sie die Umweltverbände ihre Arbeit machen“, forderte der Linken-Abgeordnete. CDU/CSU: Müssen neue Realität anerkennen Tilman Kuban (CDU/CSU) sagte, als die Klimaziele vereinbart wurden, „befanden wir uns in einer komplett anderen Weltlage“. Man sei davon ausgegangen, dass die USA die Sicherheit Deutschlands garantieren, es stets günstige Energie aus Russland gibt und die Absatzmärkte in China und den USA weiterhin boomen. „Diese Zeiten sind vorbei und werden auch nicht wiederkommen“, sagte der Unionsabgeordnete. Man könne nun starr an den Zielen festhalten und in eine Deindustrialisierung laufen oder mit neuen Schulden in „französische Haushaltsverhältnisse“ rutschen. Besser sei es, die neue Realität anzuerkennen und bereit zu sein, über die Ziele zu diskutieren, befand Kuban. Er sei durchaus dafür, klimafreundlicher zu werden. „Aber alles auf 0,0000 Emissionen zu bringen, wird so viel Industriearbeitsplätze vernichten, dass wir am Ende nicht wirtschaftlich erfolgreich sind“, warnte er. SPD: Bundesregierung ist auf Kurs Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) sagte mit Blick auf das Urteil, er stehe zu der sich daraus ergebenden Verantwortung. Die Bundesregierung sei auf Kurs, „auch wenn wir in einigen Bereichen noch Tempo machen müssen“. Das Erreichen der Klimaziele sei kein Selbstzweck, sagte der Minister. Deutschland sei auf dem besten Weg, mit technologischem Fortschritt und kluger Politik nicht nur neue Märkte zu erschließen, „sondern auch deutliche Fortschritte für die Welt zu machen“. Seit der Amtsübernahme Schneiders stehe fest, „dass wir uns für einen stärkeren koordinierten Ansatz in der Klimapolitik einsetzen“, sagte Dunja Kreiser (SPD). Die konkrete Umsetzung bestehender Klimaziele fordere eine bessere Verzahnung von Bund, Ländern und Kommunen, „gerade weil die kommunale Ebene wichtig ist für die Wärmewende wie auch für die Flächenausweisung“. Der Minister rücke aber auch die sozialen Flanken des Klimaschutzes ausdrücklich in den Mittelpunkt, sagte sie und benannte Entlastungsmechanismen für Haushalte mit mittlerem und niedrigem Einkommen sowie die systematische Betrachtung energieintensiver Betriebe. Klimaschutzmaßnahmen müssten schließlich nicht nur ökologisch, sondern auch sozial tragfähig gestaltet werden, sagte Kreiser. AfD: Würden aus Pariser Klimaabkommen aussteigen Karsten Hilse (AfD) kündigte im Falle einer AfD-Regierung den Ausstieg Deutschlands aus dem Pariser Klimaabkommen an. „Sobald wir in Regierungsverantwortung sind, werden wir dieses Übereinkommen mit all seinen katastrophalen Folgen für die Menschen in unserem Land aufkündigen“, sagte er. Hilse nahm Bezug auf Aussagen des US-Präsidenten Donald Trump, wonach der CO2-Fußabdruck eine Lüge sei, die von „Menschen mit bösen Absichten“ erfunden worden sei, um sie auf den „Weg der totalen Zerstörung“ zu bringen. Diesen Kurs, so Hilse, führe die Bundesregierung „getrieben von Grünen und Sozialdemokraten“ fort und reiße nach und nach die sichersten Kernkraftwerke und die modernsten Kohlekraftwerke der Welt weiter ab. „Was für ein Wahnsinn“, urteilte der AfD-Abgeordnete. (hau/30.01.2026)

Europarat fordert allgemeines Verbot von Konversionstherapien

beck-aktuell - 30.01.2026

Praktiken zur vermeintlichen Heilung von Homo- und Transsexualität stehen bereits in vielen Ländern unter Strafe. Im Europarat sprachen sich Politikerinnen und Politiker für ein umfassendes Verbot aus.



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Empowering Consumers Directive: Zeitenwende für Umweltwerbung 

CMS Hasche Sigle Blog - 30.01.2026

Die Empowering Consumers Directive (EmpCo) verfolgt das Ziel, Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig präzisere und verlässlichere Informationen zur Nachhaltigkeit von Produkten bereitzustellen. Transparente und glaubwürdige Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel sowie Angaben zur Haltbarkeit sind eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass fundierte Kaufentscheidungen getroffen werden können. Langfristig soll dadurch ein nachhaltigeres Konsumverhalten unterstützt werden. 

Neue Vorgaben gelten ab dem 27. September 2026

Die Vorgaben, mit neuen Pflichten für werbende Unternehmen und Zertifizierer in Bezug auf ihre werblichen Handlungen gegenüber Verbrauchern, sind bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umzusetzen. Ab dem 27. September 2026 sind die neuen Vorschriften anzuwenden. Hierzu hat die Bundesregierung im September 2025 zwei Gesetzesentwürfe veröffentlicht, mit denen das UWG und das Verbrauchervertragsrecht an die neuen Vorgaben angepasst werden sollen. Mit Lesung am 30. Januar 2026 wurde der Gesetzesbeschluss zur Novellierung des UWG vom Bundesrat gebilligt.

Da die EmpCo weder eine Fristverlängerung noch eine Ausnahme für Werbeunterlagen oder Verpackungen vorsieht, die vor dem 27. September 2026 produziert und/oder in den Verkehr gebracht wurden, forderten Bundesrat und Bundestag von der Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für eine einjährige Abverkaufsfrist für Produkte einzusetzen, die bis zum Stichtag produziert worden sind. Dies scheint insbesondere vor dem Hintergrund der Zielsetzung der Richtlinie, der Erzielung von Fortschritten beim ökologischen Wandel, sinnvoll, um die Vernichtung von Waren und Werbemitteln zu vermeiden.

Die EU ist hierauf bislang nicht eingegangen, so dass sich auf eine „Scharfstellung“ der neuen Regelungen am 27. September 2026 eingestellt werden muss. Da dürfte auch der Hinweis des deutschen Gesetzgebers in der Begründung des Regierungsentwurfs (S. 40) auf die Möglichkeit der Gerichte, Aufbrauch- und Umstellungsfristen zu gewähren, nur geringfügig helfen und insbesondere nicht die notwendige Rechtssicherheit verleihen. Die Wettbewerbszentrale jedenfalls hat angekündigt, ohne weiteren Aufschub potentielle Rechtsverstöße zu verfolgen.

Die wesentlichen Neuerungen der Empowering Consumers Directive

Der deutsche Gesetzgeber hatte für das Umsetzungsgesetz wenig Spielraum. Es verwundert daher nicht, dass die neuen Regelungen des UWG sehr nah an dem Richtlinientext sind. Die in der EmpCo enthaltenen Legaldefinitionen, wie bspw. „allgemeine Umweltaussage“, „Umweltaussage“, „anerkannte hervorragende Umweltleistung“, „Nachhaltigkeitssiegel“ und „Zertifizierungssystem“ werden in § 2 UWG nahezu unverändert übernommen. Die teilweise sehr weiten Definitionen werden in den Erwägungsgründen der EmpCo zwar näher erläutert. Unklarheiten und insbesondere Unsicherheiten in Bezug auf die Auslegung insbesondere der Definitionen einer „Umweltaussage“, „anerkannten hervorragenden Umweltleistung“ oder eines „Nachhaltigkeitssiegels“ verbleiben jedoch und werden wohl einer Klärung durch die Rechtsprechung bedürfen. Hier wurde die Chance, durch die Gesetzesbegründung jedenfalls national eine höhere Eindeutigkeit dieser Rechtsbegriffe zu erzielen, verpasst. 

Unterstützung bietet, jedenfalls in einem gewissen Maße, das von der Europäischen Kommission veröffentlichte – vorläufige und nicht bindende – „Questions & Answers“-Dokument zur EmpCo („FAQ“). Neben Erläuterungen zu den einzelnen neuen Verbotstatbeständen, einschließlich ihrer weiten Begriffe (siehe zuvor und nachstehend), schlägt die Kommission angesichts der Anwendbarkeit der neuen Regelungen ab dem 27. September 2026 vor, Aufkleber (mit ergänzenden Informationen) auf Verpackungen anzubringen oder ergänzende Informationen am Verkaufsort anzubringen bzw. zu verwenden (Frage 18 der FAQ).   

Eine weitere maßgebliche Änderung stellt die Erweiterung der „Liste der ausnahmslos unzulässigen Geschäftspraktiken“ im Anhang des UWG dar. Ohne Wertungsmöglichkeit zukünftig verboten sind demnach unter anderem: 

Allgemeine Umweltaussagen (Nr. 4a. des Anhangs)

Unternehmen dürfen künftig keine allgemeinen Umweltaussagen, wie bspw. „umweltfreundlich“, „ökologisch“ oder „klimafreundlich“ mehr treffen, ohne eine anerkannte hervorragende Umweltleistung hierfür nachweisen zu können. Ausnahme: Die allgemeine Umweltaussage ist in einem zulässigen Nachhaltigkeitssiegel enthalten oder wird durch ergänzende Angaben auf demselben Medium klar und in hervorgehobener Weise präzisiert. 

Auch wenn die FAQ eher keine Hilfestellung in Bezug auf die Auslegung des Begriffes einer allgemeinen Umweltaussage per se bieten, stellen sie in Frage 4 klar, dass ein Platzmangel (bspw. auf einer Verpackung) nicht zu einer Exkulpation von der Spezifizierungspflicht führt. Allgemeine Umweltaussagen sollten in diesem Fall nicht verwendet werden (wenn eine anerkannte hervorragende Umweltleistung hierfür nicht nachgewiesen werden kann). 

Allgemeine Umweltaussagen ohne hinreichende Spezifizierung können nur unter Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung verwendet werden, die eine außergewöhnliche Umweltleistung nach EU-Recht oder Umweltkennzeichenregelungen erfordert. Frage 7 der FAQ führt in diesem Zusammenhang u.a. das EU-Umweltzeichen, den Nordic Swan oder den Blauen Engel an und führt aus, dass etwa Aussagen wie „better for the environment“ („besser für die Umwelt“), „environmentally friendly“ („umweltfreundlich“, „green“ („grün“) oder „ecological“ („ökologisch“) zulässig unter dem EU-Umweltzeichen sein können. Die deutsche Gesetzesbegründung (S. 28) deutet hier darauf hin, dass nicht der als allgemeine Umweltaussage verwendete Begriff notwendigerweise Gegenstand dieser Regelungen sein muss, sondern der Werbende sich hier etwas Kreativität erlauben kann. 

Unwahre Aussagen zum Gesamtprodukt oder Tätigkeit des Werbenden (Nr. 4b. des Anhangs)

Umweltbezogene Angaben dürfen sich nicht auf das gesamte Produkt oder die gesamte Geschäftstätigkeit beziehen, wenn sie tatsächlich nur einzelne Merkmale oder Bestandteile des Produkts oder der geschäftlichen Aktivitäten betreffen.

Verwenden von Nachhaltigkeitssiegeln (Nr. 2a. des Anhangs)

Unternehmen dürfen keine „eigenen“ bzw. „selbst erstellten“ Umwelt- oder Nachhaltigkeitssiegel mehr verwenden, selbst wenn sie zutreffende Sachaussagen enthalten. Entsprechende Siegel setzen voraus, dass sie auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen oder von einer staatlichen Stelle festgelegt wurden. 

Zu der sehr weit gefassten Definition von Nachhaltigkeitssiegeln deuten auch die FAQ unter Frage 5 darauf hin, dass ein weiter Anwendungsbereich naheliegt: 

Bei der Gestaltung von Verpackungsdesigns sollten Unternehmen darauf achten, dass bestimmte visuelle Elemente wie grüne Blätter, Wassertropfen oder ähnliche naturbezogene Symbole von Verbrauchern als implizite Umweltaussagen interpretiert werden können, die in Kombination mit einer schriftlichen Aussage oder einem Logo je nach Kontext und Darstellung den Anforderungen der EG-Richtlinie unterliegen können, beispielsweise in Bezug auf allgemeine Umweltaussagen oder Nachhaltigkeitskennzeichnungen.

(…) Beispielsweise können ein grünes Blatt oder ein Wassertropfen in Kombination mit Logos oder neben Aussagen zur Nachhaltigkeit oder zu natürlichen Inhaltsstoffen vom Durchschnittsverbraucher als freiwilliges Vertrauens- oder Qualitätszeichen angesehen werden.

Auch wenn die FAQ betonen, dass stets eine auf das subjektive Verbraucherverständnis basierende Einzelfallbewertung vorzunehmen ist, stellt sich die Auslegung von Nachhaltigkeitssiegeln als sehr weit dar und kann mithin auf eine große Bandbreite an Ausgestaltungen anzuwenden sein. Die Ausgestaltung von Logos, farblichen Ausgestaltungen, eingetragener Marken und/oder Designs, etc. sollte daher unbedingt in Bezug auf die Möglichkeit eines Nachhaltigkeitssiegels geprüft werden.   

Frage 17 der FAQ stellt klar, dass Nachhaltigkeitssiegel, die von Behörden von Nicht-EU-Mitgliedstaaten vergeben bzw. eingeführt wurden, verboten sind, es sei denn, diese Zeichen basieren auf einem Zertifizierungssystem.

Aussagen zu Umweltauswirkungen bei Kompensation von Treibhausgasemissionen 

Produktbezogene Werbung mit Umweltaussagen, die auf Kompensationsmaßnahmen von Treibhausgasen begründet sind, ist zukünftig nicht mehr zulässig. Die gesetzliche Regelung ist nicht ausgerichtet auf die unternehmensbezogene Bewerbung unter Einbeziehung von Kompensationsmaßnahmen.

Darüber hinaus unterliegen Werbeaussagen über künftige Umweltleistungen, wie bspw. „klimaneutral bis 2040“, zukünftig gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 4 UWG strengen Vorgaben, die insbesondere das Vorhalten eines detaillierten und realistischen Umsetzungsplans und die Überprüfung durch einen Sachverständigen umfassen. Entsprechend der FAQ (Frage 12) wird eine „regelmäßige“ ein Ein-/Zwei-Jahresabständen Sachverständigenüberprüfung empfohlen, je nach Art und Umfang der Werbeaussage. 

Folgen eines Verstoßes

Die neuen Verbotstatbestände werden – wie auch viele gegenwärtige Unlauterkeitstatbestände – nicht nur mit den zivilrechtlichen Rechtsfolgen wie Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz geahndet, sondern können, soweit sie im Rahmen eines weitverbreiteten Verstoßes in mehreren EU-Mitgliedsstaaten verwirklicht werden, auch mit Geldbußen von bis zu 4 % des Jahresumsatzes belegt werden. Dass durch das CPC-Netzwerk in den vergangenen Jahren wegen Verstößen gegen die UCPD entsprechende Verfahren eingeleitet wurden, ist kein Geheimnis.

Die Empowering Consumers Directive verlangt unmittelbares Handeln 

Auch wenn die deutschen Gerichte bereits einen sehr strengen Maßstab bei der Prüfung von nachhaltigkeitsbezogenen Werbeaussagen anlegen, sind Unternehmen gut beraten, sich mit Beginn des „Umsetzungs- und Anwendungsjahres“ auf die neuen Regelungen einzustellen und sich regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen auf der Rechtsprechungs- und Gesetzgebungsebene informiert zu halten.

Die Autor:innen dieser Blog-Beiträge (Heike BlankKatja MiddelhoffPhiline-Luise PulstDirk SmielickThomas HirseEva Graske) verfügen nicht nur über die wettbewerbsrechtliche Expertise und Erfahrung im Zusammenhang mit ESG-bezogenen Werbeaussagen für diesen Überblick, sondern können aus ihrer Beratungspraxis auch Rückschlüsse auf Branchenusancen und Herausforderungen in der praktischen Umsetzung ziehen.

Im Rahmen dieser Serie sind bereits erschienen: 

Für weitere Informationen zu Umweltaussagen und potenziellen Risiken des Greenwashing sowie neusten Entwicklungen weltweit siehe CMS Green Globe.

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Der Beitrag Empowering Consumers Directive: Zeitenwende für Umweltwerbung  erschien zuerst auf CMS Blog.

Debatte über Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Die AfD-Fraktion will die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland abschaffen. Einen dazu vorgelegten Antrag mit dem Titel „Steuerfairness fördern – Erbschaft- und Schenkungsteuer abschaffen“ (21/2804) hat das Parlament am Freitag, 30. Januar 2026, debattiert. Anschließend wurde die Vorlage an die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Finanzausschuss die Federführung übernehmen. Antrag der AfD-Fraktion Die Doppelbesteuerung sei ein Gerechtigkeitsproblem, schreibt die Fraktion. Jedes Vermögen, das vererbt oder verschenkt wird, müsse zuvor erarbeitet werden. Hierbei fielen immer Ertragssteuern an, „unabhängig davon aus welcher Quelle das Einkommen stammt“. Mit der Erbschaft- und Schenkungsteuer würden also immer Beträge versteuert, „die bereits mindestens einmal der Besteuerung unterlagen“. Diese Doppelbesteuerung widerspricht aus Sicht der AfD einem wichtigen Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Steuer belastet Mittelstand stärker als Großvermögen Die Erbschaft- und Schenkungsteuer belaste zudem den Mittelstand stärker als Großvermögen, heißt es in dem Antrag. Kleine und mittlere Erben verfügten in der Regel nicht über die finanziellen und administrativen Ressourcen, weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere Familienstiftungen, Schenkungen zu Lebzeiten und grenzüberschreitende Konstruktionen, die vor allem Großvermögen offenstehen, zu nutzen. „Daher tragen sie relativ eine größere Steuerlast“, schreibt die Fraktion. Die vollständige Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer würde aus ihrer Sicht diese praktische Ungleichbehandlung beseitigen und die Gleichbehandlung kleiner und mittlerer Erbschaften und Schenkungen im Sinne der Steuergerechtigkeit stärken. (hau/30.01.2026)

Trump verklagt US-Finanzministerium: 10 Milliarden Dollar für Steuerdaten-Leaks

beck-aktuell - 30.01.2026

Während Trumps erster Amtszeit soll ein Mitarbeiter einer Steuerbehörde Informationen seines Privatkonzerns unerlaubt an Medien weitergereicht haben. Dafür verlangt der Präsident eine Riesen-Entschädigung.



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Härtere Strafen für "Wegwerf-Agenten"

beck-aktuell - 30.01.2026

Für Sabotageaktionen in Deutschland setzen russische Geheimdienste immer öfter auf angeworbene Handlanger. Wenn diese erwischt werden, droht ihnen in Zukunft nun jahrelange Haft. Auch im Kampf gegen den Terror hat der Bundestag das Strafrecht nachgeschärft.



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